NSU-Prozesstag 47: BKA-Style – Asservatauswertung ohne Asservate.

Bei dieser Zeugenvernehmung geht es vor allem um Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Banküberfällen stammt. Die Banküberfälle sollen nach dem heutigen, offiziellen Ermittlungsstand von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen worden sein.

Richter Götzl beginnt die Vernehmung der Polizeibeamtin Q. (KHK im BKA Wiesbaden) mit Fragen zu diversen Bargeldfunden, die im Brandschutt der ehemaligen Wohnung von Beate Zschäpe in der Zwickauer Frühlingsstraße aufgefunden worden sind.

Eine fachkundige Zeugin – scheinbar.

Hier besticht die Zeugin noch mit Sach- und Fachkunde. Sie kann jede Frage Götzls zufriedenstellend beantworten. So war es für Frau Q. kein Problem aus dem Stegreif lediglich anhand der genannten Bargeldsumme auch den dazu gehörigen Bankraub zu nennen.

Wirklich neue Erkenntnisse brachte die Vernehmung nicht ans Licht. Lediglich die erneute Bestätigung der seltsamen Auffindeorte des erbeuteten Bargelds und der Umstand, dass Geldbündel mit der Originalbanderole der überfallenen Banken teils auch aus weit zurückliegenden Banküberfällen sowohl in Zschäpes Wohnung als auch im Wohnmobil gefunden wurden, in dem sich Böhnhardt und Mundlos unter höchst merkwürdigen Umständen gegenseitig erschossen haben sollen, weckte abermals Misstrauen.

Achtung! Anleitung: Bankraub für Anfänger

Wäre ich ein angehender, unerfahrener Hobbybankräuber, dann würde ich zumindest als allererstes die Banderolen, mit denen die Geldbündel von den überfallenen Banken eingepackt wurden, entfernen. Als Krimi-Zuschauer wüsste ich vielleicht auch noch, dass die Seriennummern der Banknoten eventuell registriert sein könnten, und würde dementsprechend danach handeln.

In einer früheren Vernehmung zum Thema Banküberfälle habe ich erfahren, dass einige Banken in den Geldbündeln wohl präparierte Geldscheine verstecken. Diese Geldscheine sind durch einen Stempelaufdruck mit Name und Anschrift der entsprechenden Bank verziert. Das war mir neu. Damals war auch die einhellige Meinung auf der Presse- und Besuchertribüne, dass man sich heutzutage nicht mal mehr als Bankräuber auf die Ehrlichkeit der Geldinstitute verlassen kann.

Aber Geldbündel mit Banderolen der überfallenen Banken im Brandschutt der Wohnung und in den Überresten des ausgebrannten Wohnmobils? Das ist so unglaublich oder so extrem unwahrscheinlich, dass es schon beinahe wieder wahr sein könnte. Deswegen der kurze Ausflug im Sinne von „Bank robbery for Dummies“.

Unendlich viele Banküberfälle

Die Vernehmung schleppt sich derweil hin. Akribisch listet Richter Götzl Geldfund nach Geldfund und den dazugehörigen Banküberfall auf. Götzl macht der Zeugin dazu einen Vorhalt aus früheren Vernehmungen nach dem anderen. Die Zeugin bestätigt jeden Vorhalt prompt und ohne lange nachzudenken. Sie hat sich auf diese Fragen offenbar sehr gut vorbereitet.

Nach einer gefühlten Ewigkeit kommt dann doch unerwartet Würze in dieses Schauspiel. Aber nur kurz.

Es fehlen 5.- Euro!

Mit einem weiteren Vorhalt will Götzl von der Zeugin wissen, ob in dem Geldfund, der ausgerechnet aus dem letzten Bankraub in Eisenach am 04. November 2011 stammt, tatsächlich 5.- Euro fehlen würden.

Auch diesen Vorhalt bestätigt die Zeugin Ruck-Zuck als richtig.

Vielleicht hat sich einer der beiden Uwes nach dem Bankraub eine Schachtel Zigaretten gekauft? Im Gegensatz zu allen anderen Geldfunden handelt es sich hier um den Einzigen, auf den mit allergrößter Wahrscheinlichkeit lediglich Böhnhardt und Mundlos Zugriff hatten. Um 09:30 Uhr wurde die Sparkassenfiliale in Eisenach von den Beiden überfallen. Zwei Stunden später waren Böhnhardt und Mundlos bereits nicht mehr am Leben. Was immer in diesen 2 Stunden passiert sein mag: Offensichtlich war es nicht mehr möglich, die fehlenden 5 Euro wieder zurück zur Beute zu legen. Wer auch immer dafür womöglich zuständig war, Fehlbeträge im erbeuteten Geld wieder auszugleichen, hatte es definitiv nicht mehr geschafft.

Diese Fragen wurden leider nicht gestellt.

Anschließend läuft die Vernehmung wieder wie gehabt, allerdings assoziiert mit einer scheinbar plötzlich eingetretenen Gedächtnisschwäche der Zeugin.

Eine plötzliche Gedächtnisschwäche.

Götzl will nun auch die dazugehörigen Auffindeorte der Beutestücke von der Zeugin wissen. Er fragt, sie antwortet stets, dass sie an die Auffindeorte der meisten Geldasservate keine Erinnerung mehr habe. Auch nach Götzls Vorhalten aus alten Vernehmungen beantwortet die Zeugin meist folgendermaßen: „Nicht mehr erinnerlich.“ „Keine Erinnerung.“

Der Vorsitzende Richter Götzl reagiert wegen der plötzlich von der vor Kurzem noch alles Wissenden zur sich als komplett unwissenden gewandelten Zeugin zunehmend genervt.

Götzl: „Was war eigentlich Ihr genauer Auftrag?“

Q.: „Ich hatte den Auftrag die Bargeldbeträge zusammenzuführen.“

Götzl: „Welche Quellen standen Ihnen da zur Verfügung?“

Q.: „Wie meinen Sie das?“

Götzl: „Ja, wo konnten Sie nachsehen? Quellen eben.“

Q.: „Eben alle zugänglichen Quellen. Elektronische Quellen, Berichte, usw.“

Götzl hakt nicht weiter nach. Und wechselt das Thema auf andere Asservate: Die Mountainbikes. Hier erinnert sich die Zeugin wieder schnell: Ein Mal Marke Scott, ein Mal Marke GT. Sie verweist sogleich auf die Vernehmung des Fahrradhändlers.

Schwarzpulver in tadellosem Zustand. Nach der Explosion in Zschäpes Wohnung!

Die nächste Frage Götzls zielt auf das Schwarzpulver, das in der explodierten Wohnung von Zschäpe sichergestellt wurde. Auch hier kann sich die Zeugin spontan und ohne Umschweife daran erinnern, dass in der Wohnung 2.500 Gramm Schwarzpulver gefunden wurden. Ein weiter Teil des gleichen Pulvers wurde im Wohnmobil sichergestellt.

Bemerkenswert, dass sich 2,5 Kilogramm Schwarzpulver in einer kurz vorher explodierten und völlig ausgebrannten Wohnung in einem unbeschädigten Glas mit Schraubverschluss befinden.

Weiter geht es mit den nächsten Asservaten. Götzl fragt, Zeugin kann sich nicht erinnern, Götzl macht Vorhalt, Zeugin bestätigt. Es wird nun überdeutlich, dass die Zeugin Q. definitiv nichts selbst ermittelt hat. Die Befragung entwickelt sich immer mehr zur Farce, auf der Presseseite der Tribüne verstummen die Tippgeräusche. Es ist klar: Hier wird es keine neuen Erkenntnisse mehr geben.

Die Unterschrift von André E.

André E. verlässt das OLG München. Foto: J. Pohl
André E. verlässt das OLG München. Foto: J. Pohl

Die Zeugin wird zum Richtertisch gebeten, es geht um die Unterschrift auf der Auftragsbestätigung für eines der angemieteten Wohnmobile. Die Auftragsbestätigung wird – wie üblich – für alle sichtbar an die Wand projiziert. Auf Nachfrage Götzls bestätigt die Zeugin Q., dass André E. diesen Vertrag unterschrieben hat. Der Mitangeklagte E. reagiert darauf in keiner erkennbaren Weise.

Die Demontage der Zeugin beginnt…

Ein Anwalt der Nebenklage will nach Götzls Befragung wissen, ob die Kleidung von Zschäpe untersucht wurde. Die seltsame Antwort der Zeugin: „Nur geringe Teile.“

NK hakt nach: „Und die Kleidung als Zschäpe festgenommen wurde?“

Q.: „Kann durchaus sein.“

Nochmals wird überdeutlich klar, dass die Polizeibeamtin absolut nichts selbst ermittelt hat.

RA Anja Sturm
Zschäpe-Verteidigerin RA Anja Sturm – Foto: J. Pohl

Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm meldet sich mit einem Vorhalt zu einem der Banküberfälle in Chemnitz zu Wort: Ob denn bei diesen Geldscheinen eine nähere Abklärung stattgefunden hätte?

Q.: „Nein, keine Abklärung gemacht.“

RAin Sturm: „Nichts erinnerlich?“

Q.: „Nein.“

„Was haben Sie eigentlich gemacht?“

Mit RA Stahl meldet sich der nächste Zschäpe-Verteidiger zu Wort: „Was haben Sie eigentlich gemacht?“

Q.: „Die Auswertung der Asservate.“

RA Stahl: „Aha..?“

Q.: „Ich habe die Asservate nur anhand von Fotos untersucht.“

Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl
Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl

– Kopfschütteln auf allen Kanälen –

RA Stahl: „Sie mussten also auf Kollegen bei der Auswertung zurückgreifen?“

Die Vollendung der Demontage: Unwürdig aber notwendig.

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke ergreift das Wort: „Haben Sie sich an der Sicherung der Asservate beteiligt?“

Q.: „Nein. Hatte nur Fotos.“

RA Klemke: „Haben Sie sich mal darüber Gedanken gemacht, warum Böhnhardt und Mundlos die Beute monatelang mit Banderolen …“ Götzl unterbricht und beanstandet die Frage.

Auch die Bundesanwaltschaft in Person von Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten beanstandet die Frage.

RA Klemke versucht es noch einmal: „Sie haben sich Gedanken gemacht?“

Q.: „Ja. Hatte aber keine Antwort darauf.“

RA Klemke: „Das dachte ich mir.“

Gelächter im Saal.

RA Klemke: „Das Schwarzpulver in der Frühlingsstraße 26? War das kommerziell hergestellt?“

Q.: „Das muss im Gutachten stehen.“

RA Klemke: „Sie haben das also einfach übernommen?“

Q.: „Ich hatte meine Quellen.“

RA Klemke: „Welche Quellen für das Schwarzpulver?“

Q.: „Frei zugängliche Quellen eben.“

RA Klemke: „Welche?“

Q.: Ja eben frei zugängliche Quellen. Im Internet…“

RA Klemke: „Diese Quellen haben Sie sicher überprüft?“

Q.: „Wenn, dann der Techniker.“

RA Klemke: „Also eher nicht überprüft. Wie viele Quellen?“

Q.: „Weiß ich nicht.“

Nachdem Klemke die Kompetenz der Polizeibeamtin in Sachen Auswertung von Asservaten in Rekordzeit komplett demontiert hat, beendet Richter Götzl dieses unwürdige Schauspiel und entlässt die Zeugin. Fragen an sie hatte keiner mehr.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..