VHT 198: Wie man die lügenden Nazi-Zeugen festnageln kann!

Wie lange noch? Wie lange will der Senat seine Haltung beibehalten? Seit fast zwei Jahren wird im Saal 101 am OLG München versucht, den Angeklagten ihre Beteiligung am NSU-Terror nachzuweisen. Seit ebenfalls zwei Jahren können Prozessbeobachter ein bemerkenswertes Phänomen beobachten: Es wird gelogen. Es wird dermaßen hemmungslos gelogen, dass sich die Balken biegen.

Szene-Jargon: „OLG-Stadl“

Die für jeden offenkundige Lüge hat einen festen Platz vor dem 6. Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Manfred Götzl gefunden. Konsequenzen gab es selbst für die dreistesten lügenden Zeugen bis jetzt nicht. Die Neonazi-Szene hat dies längst erkannt und lässt die aus ihren Reihen vorgeladenen Zeugen offenbar nicht mal mehr durch ihre Szeneanwälte auf die Verhandlungen vorbereiten. In Szene-Kreisen wird der NSU-Prozess inzwischen „OLG-Stadl“ genannt.

Frustrierte Journalisten, frustrierte Nebenklage.

Ist wieder ein lügender Nazi-Zeuge vorgeladen und führt das Gericht mit angeblichen Erinnerungslücken und grotesken Falschaussagen vor, dann lässt sich ein weiteres Phänomen beobachten:

Die Diskussionen in den kurzen Verhandlungspausen oder am Ende eines Prozesstages zwischen Prozessbeobachtern, der Presse und den Anwälten der Nebenklage lassen eines deutlich erkennen: Es hat sich Frust ausgebreitet. Wurden anfangs noch Stimmen laut, dass Götzl dieser Lügerei endlich einen Riegel vorschieben solle, so hört man in den letzten Tagen vorwiegend sarkastische Bemerkungen.

Man kann ja sowieso nichts ändern. Oder etwa doch?

Diese lügenden Nazi-Zeugen sind schon lange kein Aufreger mehr. Irgendwann hat sich die fatale Erkenntnis breit gemacht, man könne daran ja sowieso nichts ändern. Ganz egal wer: Ob Prozessbeobachter, Journalisten aber auch die Anwälte der Nebenklage scheinen den Kampf gegen die Lüge im NSU-Prozess aufgegeben zu haben. Sie flüchten sich immer öfter in juristische Spitzfindigkeiten, falls sie von einem neu hinzugekommenen Prozessbeobachter deswegen angesprochen werden. Bei diesen Gesprächen zeigt sich überdeutlich, dass die Angesprochenen selbst nicht mehr glauben, was sie da sagen und am liebsten vor Scham in den Erdboden versinken möchten. Der Prozessbeobachter bleibt rat- und fassungslos zurück, versteht die Welt nicht mehr und verliert mit jedem weiteren Prozessbesuch, bei dem wieder ein lügender Nazi-Zeuge sein krudes Weltbild und haarsträubende Lügengeschichten auf großer Bühne vortragen darf, den letzten Glauben an eine gerechte und unabhängige Justiz.

Wer lügt im Prozess und warum?

Ein Teil der Antwort ist einfach: Die Angeklagten sind es nicht. Warum? Sie sagen nichts. Gar nichts. Das betrifft übrigens nicht nur Beate Zschäpe. Lediglich einer der Angeklagten hat bis jetzt eine Aussage gemacht. Im Allgemeinen wird diese als weitgehend glaubwürdig eingeschätzt.

Ausnahmslos gelogen haben:
Alle Zeugen aus der Rechten Szene, die zum Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aussagen sollten.

Ebenfalls ohne Ausnahme gelogen haben:
Alle bisher geladenen V-Männer vom Verfassungsschutz. Prominente Beispiele: Tino Brandt, Carsten Szczepanski, Benjamin Gärtner.

Ein besonders dreister Lügner:
Der ehemalige V-Mann-Führer Andreas Temme ist ebenfalls vom Verfassungsschutz.

Weiter beim Verfassungsschutz:
Der Zeugenbeistand RA Volker Hoffmann, der dem V-Mann Benjamin Gärtner vom Landesamt für Verfassungsschutz zugeteilt wurde, hat nachweislich während der Vernehmung von Gärtner gelogen. Mehrmals. Damals war ich einer der fassungslosen Prozessbeobachter, als ich mir nach dem Verhandlungstag erklären lassen musste, dass Hoffmann in seiner Funktion als Zeugenbeistand nicht verpflichtet wäre, die Wahrheit zu sagen.

Es kommt noch schlimmer:
Nicht nur Verfassungsschutz, Zeugen aus der rechten Szene, sondern auch Zeugen aus den Reihen der Polizei stehen zumindest schwer im Verdacht vor Gericht gelogen zu haben.

Es geht so nicht weiter:

Der 6. Strafsenat muss eine 180 Grad Kehrtwende machen, um die Glaubwürdigkeit des Gerichts zu retten und um den ungeheuren Ausmaßen der Verbrechen, die hier aufgeklärt werden sollen, gerecht zu werden. Jede Lüge ohne Konsequenz ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Familien.

Den Fokus auf die lügenden Nazi-Zeugen richten und sie der Lüge überführen!

Die Presse berichtet immer weniger über die Aussagen der lügenden Nazi-Zeugen. Das muss aufhören. Und zwar sofort! Einige große Redaktionen berichten gar nicht mehr über die Lügner. Das ist der völlig falsche Weg und auch einer der Gründe dafür, dass die Situation jetzt so ist, wie sie ist. Zugegeben: Es ist schwer, mühsam, beinahe unmöglich und unbefriedigend darüber zu berichten. Das Argument einiger Journalisten, dass es bei diesen Aussagen nichts substanzielles zu berichten gibt, ist in sich richtig. Trotzdem ist es im Grundsatz völlig falsch. Denn hier ist die Lüge ohne Konsequenz die Substanz, über die berichtet werden muss. Und zwar pingelig genau, am besten mit den entsprechenden Fakten unterlegt. Jede ungeahndete Lüge vor Gericht muss der Öffentlichkeit präsentiert werden. Und jede dieser Lügen muss wie auf dem Seziertisch auseinandergenommen und mit Gegenbeweisen als solche identifiziert werden. Nach jedem Lügner vor Gericht muss die Frage nach den Konsequenzen gestellt werden. Immer wieder. Auch wir Blogger sind hier in der Pflicht. Auch deswegen dieser Artikel.

Für diesen Artikel gibt es mehrere Gründe:

Am 198. VHT sagte unter anderem Markus F. als Zeuge aus. Er sollte unter anderem Erkenntnisse aus dem Umfeld von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aus der Zeit kurz vor deren Abtauchen in den Untergrund liefern. Nach seiner Aussage wurde ich von einer Prozessbesucherin, einer älteren Dame, geistig sehr jung geblieben, angesprochen: „Und was passiert jetzt mit dem Zeugen? Der hat doch von Anfang bis Ende gelogen. Wird der jetzt festgenommen? Gibt es da keine Konsequenzen?“ Ich muss gestehen, ich habe mich geschämt, als ich der Dame sagen musste, dass Markus F. vermutlich mit keinen Konsequenzen rechnen muss und jetzt auf dem Weg nach Hause ist.

Hier – in Auszügen – das Wortprotokoll der Zeugenvernehmung von Markus F.

Um 14:10 Uhr beginnt die Vernehmung des Zeugen Markus F., Textilreiniger aus Chemnitz. Er soll zum Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aussagen. Nach der üblichen Belehrung durch Richter Götzl beginnt dieser mit seiner 1. Frage zum Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

Götzl: „Zu dem Herrn Wohlleben. Was können Sie mir da sagen?“

F.: „Nichts.“

Götzl: „Sie kennen Wohlleben nicht ..?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Kennen Sie denn die Beate Zschäpe?“

F.: „Nicht, dass ich wüsste.“

Götzl: „Was bedeutet das?“

F.: „Könnte sein. Vor 1998. Danach bin ich verhaftet worden.“

Götzl: (Schweigen)

F.: „Kann nix sagen. Ist so lange her.“

Götzl: „Können Sie das zeitlich Einordnen? Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Zschäpe und …“

F.: (unterbricht Götzl) „… keine Ahnung.“

Götzl: „Lassen Sie mich aussprechen! Was hat 1998 mit Zschäpe zu tun?“

F.: „Kann weder ja noch nein sagen. Weil ich da in Haft war. Danach hatte ich mit Szene nix zu tun.“

Götzl: „Und was war vor 1998? In Bezug auf Szene?“

F.: „Viel getrunken, rumgeprügelt. Viel hatte ich damit nicht zu tun, weder mit dem politischen noch sonst was.?

Götzl: „Welche Personen bringen Sie mit der Rechten Szene in Verbindung? Vor 1998?“

F.: „Niemand spezielles.“

Götzl: „Ja, das sind doch einige Leute.“

F.: „Weiß nicht. Keine Erinnerung.“

Götzl: (deutlich lauter) „Herr F., Sie sind nicht glaubwürdig.“

F.: „Wenn ich es nicht weiß. Kann ja nicht irgendeinen Namen sagen.“

Götzl: „Glaube Ihnen nicht.“

F.: „Soll ich lügen?“

Götzl: „Nein. Aber auch ein Schweigen kann eine Falschaussage sein.“

F.: „Ja …“

Götzl: „Also getrunken, geprügelt? Aber keine Kontakte?“

F.: „…“

Götzl: „Szene bedeutet Kontakt mit Leuten.“

F.: „Ja, in der Wendezeit. Gab Links und Rechts. Bin da irgendwie reingeschlittert.“

Götzl: „Wo haben Sie sich aufgehalten?“

F.: „Von 1991 bis 1994 in Stuttgart, wegen meiner Lehre. Dann Chemnitz.“

Götzl: „Was haben Sie in Stuttgart gemacht?“

F.: „Lehre.“

Götzl: „Nur Stuttgart?“

F.: „Auch Ludwigsburg.“

Götzl: „Mit wem Kontakt?“

[…]

Götzl: „Kennen Sie Mundlos?“

F.: „Nee!“

Götzl: „Böhnhardt?“

F.: „Nein.“

Götzl: „André Eminger?“

F.: „Nö.“

Götzl: „Holger Gerlach?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Schulze?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Gab es mal Besuch aus Stuttgart oder Ludwigsburg in Chemnitz?“

F.: „Nicht mit mir in Verbindung.“

Götzl: „Natürlich mit Ihnen in Verbindung!“

F.: „…“

Götzl: „Also Sie sind 1994 wieder nach Chemnitz. Was haben Sie da gemacht?“

F.: „Gearbeitet. Bei Vater in Textilreinigung. Bis heute.“

Götzl: „Und Ihre Tätigkeit in der Szene?“

F.: „Hab dort keine Tätigkeit gehabt.“

(RA Heer ermahnt den Zeugen deutlicher zu sprechen)

F.: „Keine spezielle Tätigkeit in Szene gehabt!“ (besonders laut)

[…]

Und in diesem Stil zog sich die weitere Vernehmung hin. Selbst bei Vorhalten aus Vernehmungen von ihm bekannten Personen aus der Rechten Szene kann sich Markus F. entweder an nichts erinnern oder leugnet, diese Personen zu kennen. Schließlich werden ihm mehrere Fotos vorgelegt. Darunter sind Fotos, die F. eindeutig mit Mundlos und Zschäpe zeigen. Bei diesen Fotos erkennt er sich zwar selbst, sonst meist aber keine der anderen Personen.

Eine Rechtsanwältin der Nebenklage stellt F. unter anderem diese Frage: „Haben Sie Tattoos?“

F.: „Nein.“

Für jeden im Gerichtssaal ist am linken Unterarm in der Nähe des Handgelenks eine große Tätowierung zu sehen. Jedoch erhebt niemand wegen dieser beinharten, mehr als offensichtlichen Lüge Einspruch. Innerhalb von 5 Minuten hätte das Gericht bei diesem einfachsten Beispiel Markus F. eine Falschaussage nachweisen können. Aber: Es ist nichts passiert.

Die nächste Frage verpufft deswegen völlig wirkungslos: „Tragen Sie auf Ihrer Brust einen tätowierten Rudolf Heß Schriftzug?

Die Antwort des Zeugen F. ist daher nicht überraschend: „Nein.“

Während einer Prozesspause unterhielt ich mich bei einem Espresso mit einem Anwalt der Nebenklage über das Problem „Lügen ohne Konsequenzen.“ Nach kurzer Zeit sprudelte es förmlich aus ihm heraus. Der ganze aufgestaute Frust entlud sich. Es war offensichtlich: Hier läuft etwas grundlegend schief. Und: Er machte mich auf eine interessante Geschichte aufmerksam:

Falschaussage: Wenn man will geht es auch anders.

Das immer öfter vorgebrachte Argument, dass es bei Falschaussagen auch ohne Vereidigung kaum Möglichkeiten gibt, dies zu ahnden ist falsch. Dies dokumentiert der Fall eines Polizisten aus Rosenheim, der vor dem NSU-Untersuchungsausschuss Bayern eine Aussage machte, die so gar nicht in das offizielle Bild passte. Die Staatsanwaltschaft wurde hier überraschend schnell aktiv: Wegen einer Falschaussage! Vermutlich war die Falschaussage aber gar keine solche.


 

Bayerischer Landtag, Dienstag, 18.Juni 2013, ca. 13:00 Uhr:

Die Mitglieder des Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus in Bayern – NSU“ haben sich zur 28. Sitzung versammelt. Die Zeugenbefragung wird durch den Vorsitzenden Franz Schindler (SPD) geleitet, der den heutigen ersten Zeugen KHK Konrad Pitz von der KPI Rosenheim befragt.

Zeuge Konrad Pitz: Und dass es eine kriminelle Vereinigung oder terroristische Vereinigung gebe, auf jeden Fall rechtsradikal. Das muss zumindest gefallen sein: NSU. Ich habe mir das also besonders gemerkt, weil diese NSU war für mich so eine Brücke: NSU und dann das NSU-Fahrrad, also das ist das einzige Fahrrad der Welt, das mit Kardanantrieb ist, und deshalb konnte ich mir eben das so gut merken. Die sagten dann eben Nationalsozialistischer – – Wie heißt der?

Vorsitzender Franz Schindler (SPD): Gut. Jetzt sagen Sie uns mal, wann war die Besprechung, und wer war da dabei?

Zeuge Konrad Pitz: Ich kann Ihnen das Datum nicht mehr sagen.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD):Ungefähr.

Zeuge Konrad Pitz: Es war die Verabschiedung vom SoKo-Leiter Geier, der dann die SoKo „Peggy II“ weiterführte. Das kann ich Ihnen sagen. Ein genaues Datum nicht mehr.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD): Das deutet im Ergebnis, wenn das stimmt, was Sie sagen, dass das etwa im Jahr 2007 gewesen sein müsste, oder?

Zeuge Konrad Pitz: Ja.

Damit war die Katze aus dem Sack: Ein Zeuge aus Polizeikreisen sagt, dass ihm der Begriff „NSU“ bereits im Jahr 2007 im Zusammenhang mit Rechtsextremismus geläufig war. Also 4 Jahre bevor die Abkürzung „NSU“ durch das Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds bekannt wurde.

An diesem Tag ist im „NSU-Untersuchungsausschuss Bayern“ eine Bombe geplatzt. Und kaum jemand hat es interessiert. Diese Aussage passte so überhaupt nicht zur offiziellen Version, auf dessen Grundlage der NSU-Prozess aufbaut.

Nur die Staatsanwaltschaft München I sah offenbar dunkle Wolken am Horizont aufziehen und versuchte das Schlimmste zu verhindern.

In der Süddeutschen Zeitung erschien am 05. Dezember 2014 ein Artikel, der sich mit der Aussage von KHK Pitz und deren Folgen befasste:

Brisante Erinnerungen
Die Erinnerung von Konrad Pitz ist deswegen so brisant, weil die Polizei bisher unisonso erklärt, sie habe bei ihren Ermittlungen nicht an eine rechtsradikale Terrorgruppe denken können. Weil so etwas außerhalb jeglicher Vorstellung lag. […] Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Nazi-Zeugen, die sich im NSU-Prozess vor dem OLG München immer dreister benahmen waren bereits im Dezember 2014 zu einem Problem geworden, welches am besten niemals hochkochen sollte.

Die Staatsanwaltschaft München I reagierte rasch und klagte Kommissar Pitz wegen uneidlicher Falschaussage an. „Bei Aussagedelikten verstehen wir keinen Spaß“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch. Eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss gilt wie eine Aussage vor Gericht und auf Lügen steht eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahre. […] Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Und es wird in der Justiz doch mit zweierlei Maß gemessen. Und zwar wasserdicht beweisbar. Warum dies unbedingt bei der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen so offensichtlich geschieht, könnte man entweder mit grenzenloser Dummheit oder durch Panikreaktionen erklären. Ob Dummheit oder Panik: Die Institution, die das eine oder andere Kriterium erfüllt, muss eine gewisse Macht haben, um derartige Verfahren anzustoßen oder zu verhindern. 

Kein Verfahren gegen rechtsradikale Szenezeugen.
Doch im Gegensatz zu Kommissar Pitz werden die Lügner vor Gericht bisher nicht verfolgt, es ist kein Verfahren gegen die rechtsradikalen Szenezeugen anhängig. […] Die Staatsanwaltschaft München I beruft sich darauf, man warte erst die Beweisaufnahme und die Bewertung durch das Gericht ab. Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Ob und wie das OLG München gegen lügende Verfassungsschützer vorgehen wird? Es bleibt spannend.

Hier zum 2. Teil der Mini-Serie:  „Lügende Nazi-Zeugen sind der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.“ >>

Der ausgefallene 189. Prozesstag – in Bildern

München, 03.03.2015 – Ein Häuflein Neonazis protestiert gegen den NSU-Prozess, etwa 100 Gegendemonstranten sorgen dafür, dass die Redner nur von ihren eigenen Kumpanen gehört werden. Dass so viele Menschen am frühen Morgen bei schneidender Kälte den Weg zum OLG-München fanden, um dem Kreisvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ Philipp Hasselbach den Vormittag zu vermiesen, gebührt Respekt. Viele Gegendemonstranten kamen vor ihrem Arbeitsbeginn vorbei und machten ihrem Ärger Luft. Mit Erfolg: Hasselbachs „Veranstaltung“ geriet zur Lachnummer und verpuffte unter dem kalten weiß-blauen Himmel der Münchner Innenstadt ohne nennenswerte Rückstände.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sorgte derweilen wegen Erkrankung dafür, dass der 189. Verhandlungstag abgesagt wird.

Und um den Wahnsinn noch gebührend abzurunden: Ein abstruser Auftritt einer Handvoll verspäteter Geburtstagsgäste, die Wohlleben ihre Aufwartung machen wollten.

Inhaltlich gibt es nichts zu berichten, deswegen heute zur Abwechslung einige Fotos dieses seltsamen Tages.

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Video vom NSU-Prozesstag 128: Aussage Tino Brandt + Zschäpe misstraut ihren Verteidigern.

Am 128. Verhandlungstag im NSU-Prozess ließ Beate Zschäpe über einen Mittelsmann dem Strafsenat am OLG München ausrichten, dass sie ihren 3 Pflichtverteidigern nicht mehr vertraut. Diese Entscheidung traf Zschäpe im unmittelbaren Anschluss nach der Befragung des Neonazis Tino Brandt durch ihre Verteidiger. Tino Brandt, Kopf des Thüringer Heimatschutz (THS), stellvertretender Landesvorsitzender der NPD in Thüringen, bis zu seiner Enttarnung hochbezahlter V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen und guter Bekannter von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt scheint bei seiner Aussage am 128. Verhandlungstag bei Zschäpe einen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben. Wie mit Mundlos und Böhnhardt auch pflegte Brandt auch regelmäßige Kontakte mit Zschäpe.

Hinweis: Dieses Video ist mein „Erstlingswerk“. Deswegen bitte ich um Nachsicht. Die nächsten werden (vielleicht) besser!

Tino Brandt sitzt wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch derzeit in U-Haft. Zu seiner Einvernahme wurde Brandt mit Handschellen gefesselt vorgeführt.


Hier ein Auszug aus der Vernehmung durch Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Wolfgang Stahl:

RA Stahl: „Sie antworteten auf die Frage des Herrn Vorsitzenden auf die Frage zur Vollmacht von Frau Zschäpe an RA Eisenecker: ‚Die wollten nach Hause in sozialverträglicher Art.‘ Woher hatten Sie dies Information?“

Brandt: „War ja in unserem eigenen Interesse. Mit ’sozialverträglich‘ meine ich keine 10 Jahre Haft oder so etwas wegen dem Garagenfund. Sie wollten heim, im Vorfeld sollte durch vernünftigen RA den man kennt, auf den man sich verlassen kann sollte das ausgelotet werden, ob das möglich ist mit einer Strafe von 1 bis 2 Jahren oder ohne Haft.“

RA Stahl: „Nochmal: Diese Informationen? Woher? Wer hat Ihnen das gesagt?“

Brandt: „Ich denke, ich habe ein Gespräch mit Ralf Wohlleben geführt. Er war ja mein Ansprechpartner. Eisenecker hat mich ja selbst in mehreren Fällen vertreten, daher hatte ich Kontakt zu ihm. Bei Sitzungen und Prozessen hab ich ihn meist gesehen, deshalb der Kontakt über mich. Eisenecker war ja in Mecklenburg-Vorpommern.“

RA Stahl: „Wie ist der Kontakt zu Eisenecker genau entstanden?“

Brandt: „Keine Erinnerung.“

RA Stahl: „Wie lange waren Sie im politisch rechten Flügel aktiv? Bis 2001, bis zu Ihrer Enttarnung?“

Brandt: „Ja, bis Mitte 2001.“

RA Stahl: „In der ländlichen Region in der Sie politisch aktiv waren? Ich fang mal anders an. Wen gab es denn dort sonst noch?“

Brandt: „Nordhausen, Mühlhausen, Blood & Honour, den Kreis um Michael See. Aber die meisten Aktionen hat der THS durchgeführt. Die politischen Aktionen, das war vom THS.“

RA Stahl: „Inwieweit waren Sie über Aktionen informiert?“

Brandt: „In Thüringen war ich im großen und ganzen informiert. Was Blood & Honour gemacht hat, nicht unbedingt.“

RA Stahl: „Wussten Sie von terroristischen Aktionen?“

Brandt: „Von terroristischen Aktionen war nie was bekannt. Es gab Blood & Honour, die eigene Konzerte gemacht haben, die wir auch besucht haben. Aber die politische Arbeit, die haben wir vom THS gemacht. Also Zeitung, Flugblätter und Aktionen. Die haben wir gemacht.“

RA Stahl: „Sie waren also informiert über Aktionen, die die Rechte Idee nach vorne bringt?“

Brandt: „In den NPD Landesvorstandssitzungen, auch beim THS gab es Kadersitzungen, wo man sich politisch abgestimmt hat.“

RA Stahl: „Ist dort auch über die Idee zu rechten Terrorzellen oder rechte Terrorakte überlegt worden?“

Brandt: „Nein. Wir haben eigentlich immer den Weg der Politik zu gehen versucht. Auch mit Demos versucht, die sind meist verboten worden durch den Freistaat Thüringen, mit wilden Begründungen. Natürlich gab es auch mal Sachbeschädigungen, etwa durch Aufkleber kleben und so. Aber das war der normale politische Weg, unsere Zielsetzung.“

RA Stahl: „Eigentlich politisch? Und nicht doch auch uneigentlich?“

Brandt: „Natürlich ist es bei den Skins in Sonneberg mal zu Körperverletzungsdelikten gekommen. Discoschlägereien und so was.“

RA Stahl: „Ich meine terroristische Aktivitäten?“

Brandt: „Nein. Gab es nicht.“

RA Stahl: „Gestern sagten Sie: Zschäpe war keine dumme Hausfrau. Hatte Zschäpe eigene Ideen entwickelt in Diskussionen? Was haben Sie da konkret in Erinnerung?

Brandt: „Eigene Ideen politischer Art nicht. Sie war ja nicht bei politischen Grundsatzdiskussionen dabei. Eher Diskussionen über Germanentum oder so. Grundsatzdiskussionen fanden damals als Beate neu war noch nicht statt. Später dann mit Kapke Themen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung und nationaler Ausrichtung. Aber mit Beate noch nicht.“


 

Der Beginn der Verhandlung nach der Mittagspause wurde mehrfach verschoben. Ein Grund dafür wird nicht genannt. Auf der Besuchertribüne schießen derweil die Spekulationen ins Kraut. Zschäpe sei wieder einmal krank, so wird gemunkelt. Was dann aber geschieht, damit hat niemand, aber wirklich niemand gerechnet:

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verkündete das „Misstrauensvotum“ nach der Mittagspause. Die Nachricht schlug buchstäblich ein, wie eine Bombe. Der Verhandlungstag wurde abgebrochen, der darauffolgende abgesagt. Auch an diesem Tag war Tino Brandt als Zeuge vorgeladen.

Dem Anschein nach waren sämtliche Prozessbeteiligte, Prozessbeobachter und Pressevertreter von dieser Nachricht völlig überrascht. Auch die Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm, RA Stahl und RA Heer schienen von dem entzogenen Vertrauen völlig unvorbereitet getroffen worden zu ein. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft schienen nicht minder überrascht.

Was Zschäpe dazu bewogen hat ist zur Stunde (22.07.2014, 07:00 Uhr) noch völlig unklar.

 

 

 

 

 

„BIA“ Wahlkampfveranstaltung bei NSU-Prozess geplatzt

Dass sich Neonazis als vermeintliche Prozessbeobachter im NSU-Prozess auf der Besuchertribüne tummeln, ist inzwischen nichts ungewöhnliches mehr. Nach anfänglicher Aufregung nimmt man dieses hin, schließlich wird öffentlich verhandelt. Damit hat jeder das Recht, sofern er sich ausweisen kann, den Prozess nicht stört und keine politischen Parolen verbreitet, den Verlauf der Verhandlung zu beobachten. Am 12. März 2014 saßen jedoch ganz besondere Gäste mitten unter den Prozessbeobachtern: Der Münchner Stadtrat Karl Richter (BIA) und einige seiner Unterstützer verfolgten die Vernehmung des hessischen Verfassungsschutzpräsidenten Lutz Irrgang. Der Zeitpunkt des Besuches war nicht den Aussagen des pensionierten Irrgang geschuldet, sondern sollte den Wahlkampf von Karl Richter beflügeln. Karl Richter, seit 2008 einziger Stadtrat der BIA (Bürgerinitiative Ausländerstopp), seit 2009 stellvertretender NPD-Parteivorsitzender, seit 2004 Leiter des Parlamentarischen Beratungsdienstes der NPD-Landtagsfraktion im Sächsischen Landtag, bis Januar 2014 Chefredakteur der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“ und, und, und. Dieser Karl Richter, der bei seinem Einzug in den Münchner Stadtrat unverhohlen den Hitlergruß zeigte, dafür auch verurteilt wurde, saß also sichtlich gelangweilt inmitten der meist ahnungslosen Zuschauer. So weit kein Problem.

In der Mittagspause witterte Karl Richter seine Chance für seinen großen Auftritt vor dem Haupteingang des OLG München. Der Sicherheitsdienst, der im Übrigen schon seit 92 Prozesstagen hervorragende Arbeit leistet, erkennt inzwischen potentielle Störenfriede und sorgte dafür, dass die geplante „Karl Richter Show“ schon im Keim erstickt wurde.

Karl Richter und Philipp Hasselbach vor dem OLG München am 12.3.14. Foto: J. Pohl
Karl Richter und Philipp Hasselbach vor dem OLG München am 12.3.14. Foto: J. Pohl

Allerdings hinderte dies nicht seine Helfershelfer – allen voran Philipp Hasselbach – daran, sich vor dem Gerichtsgebäude zu präsentieren. Die Anzahl der Zuschauer, die dieses groteske Schauspiel erleben mussten, hielt sich jedoch in einem äußerst überschaubaren Rahmen. Genau genommen gab es gar keine Zuschauer. Lediglich das kleine Grüppchen, das im Schlepptau von Richter und Hasselbach das OLG besuchten, zeigte ein gewisses Interesse.

Philipp Hasselbach vor dem OLG München mit T-Shirt "Freiheit für Wolle" am 12.3.14. Foto: J. Pohl
Philipp Hasselbach vor dem OLG München mit T-Shirt „Freiheit für Wolle“ am 12.3.14. Foto: J. Pohl

Dieser Philipp Hasselbach ist ein sehr bekannter Neonazi, der sich derzeit in Bayern für seine rechtsextremen, rassistischen und ausländerfeindlichen Ideen engagiert. Er war Gründungsmitglied der „Autonome Nationalisten München“, arbeitete eng mit dem Neonazi Norman Bordin zusammen, war Direktkandidat der NPD im Wahlkreis München-Land zur Bundestagswahl im Jahr 2009. Er ist strafrechtlich mehrfach wegen Volksverhetzung und wegen der Verbreitung verfassungsfeindlicher Materialien in Erscheinung getreten. Auch wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde gegen Hasselbach schon mehrfach ermittelt. Durch seinen Auftritt mit der T-Shirt Aufschrift „Freiheit für Wolle“ zeigt er unverhohlen in aller Öffentlichkeit seine Verbundenheit mit Ralf Wohlleben, Angeklagte und Unterstützer des NSU-Trios Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe.

Nur knapp 24 Stunden später tritt Karl Richter in Begleitung mit Philipp Hasselbach auf einer Kundgebung der BIA auf dem Münchner Stachus auf. 

Philipp Hasselbach bei "BIA" Kundgebung am 13.03.14. Foto: J. Pohl
Philipp Hasselbach bei „BIA“ Kundgebung am 13.03.14. Foto: J. Pohl
Karl Richter bei "BIA" Kundgebung am 13.03.14. Foto: J. Pohl
Karl Richter bei „BIA“ Kundgebung am 13.03.14. Foto: J. Pohl

Sollte die BIA die nötige Anzahl an Wählerstimmen erreichen, dann ziehen nicht nur die NPD, sondern auch die Unterstützer und Sympathisanten des NSU in das Münchner Rathaus ein.

NSU-Prozesstag 47: BKA-Style – Asservatauswertung ohne Asservate.

Bei dieser Zeugenvernehmung geht es vor allem um Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Banküberfällen stammt. Die Banküberfälle sollen nach dem heutigen, offiziellen Ermittlungsstand von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen worden sein.

Richter Götzl beginnt die Vernehmung der Polizeibeamtin Q. (KHK im BKA Wiesbaden) mit Fragen zu diversen Bargeldfunden, die im Brandschutt der ehemaligen Wohnung von Beate Zschäpe in der Zwickauer Frühlingsstraße aufgefunden worden sind.

Eine fachkundige Zeugin – scheinbar.

Hier besticht die Zeugin noch mit Sach- und Fachkunde. Sie kann jede Frage Götzls zufriedenstellend beantworten. So war es für Frau Q. kein Problem aus dem Stegreif lediglich anhand der genannten Bargeldsumme auch den dazu gehörigen Bankraub zu nennen.

Wirklich neue Erkenntnisse brachte die Vernehmung nicht ans Licht. Lediglich die erneute Bestätigung der seltsamen Auffindeorte des erbeuteten Bargelds und der Umstand, dass Geldbündel mit der Originalbanderole der überfallenen Banken teils auch aus weit zurückliegenden Banküberfällen sowohl in Zschäpes Wohnung als auch im Wohnmobil gefunden wurden, in dem sich Böhnhardt und Mundlos unter höchst merkwürdigen Umständen gegenseitig erschossen haben sollen, weckte abermals Misstrauen.

Achtung! Anleitung: Bankraub für Anfänger

Wäre ich ein angehender, unerfahrener Hobbybankräuber, dann würde ich zumindest als allererstes die Banderolen, mit denen die Geldbündel von den überfallenen Banken eingepackt wurden, entfernen. Als Krimi-Zuschauer wüsste ich vielleicht auch noch, dass die Seriennummern der Banknoten eventuell registriert sein könnten, und würde dementsprechend danach handeln.

In einer früheren Vernehmung zum Thema Banküberfälle habe ich erfahren, dass einige Banken in den Geldbündeln wohl präparierte Geldscheine verstecken. Diese Geldscheine sind durch einen Stempelaufdruck mit Name und Anschrift der entsprechenden Bank verziert. Das war mir neu. Damals war auch die einhellige Meinung auf der Presse- und Besuchertribüne, dass man sich heutzutage nicht mal mehr als Bankräuber auf die Ehrlichkeit der Geldinstitute verlassen kann.

Aber Geldbündel mit Banderolen der überfallenen Banken im Brandschutt der Wohnung und in den Überresten des ausgebrannten Wohnmobils? Das ist so unglaublich oder so extrem unwahrscheinlich, dass es schon beinahe wieder wahr sein könnte. Deswegen der kurze Ausflug im Sinne von „Bank robbery for Dummies“.

Unendlich viele Banküberfälle

Die Vernehmung schleppt sich derweil hin. Akribisch listet Richter Götzl Geldfund nach Geldfund und den dazugehörigen Banküberfall auf. Götzl macht der Zeugin dazu einen Vorhalt aus früheren Vernehmungen nach dem anderen. Die Zeugin bestätigt jeden Vorhalt prompt und ohne lange nachzudenken. Sie hat sich auf diese Fragen offenbar sehr gut vorbereitet.

Nach einer gefühlten Ewigkeit kommt dann doch unerwartet Würze in dieses Schauspiel. Aber nur kurz.

Es fehlen 5.- Euro!

Mit einem weiteren Vorhalt will Götzl von der Zeugin wissen, ob in dem Geldfund, der ausgerechnet aus dem letzten Bankraub in Eisenach am 04. November 2011 stammt, tatsächlich 5.- Euro fehlen würden.

Auch diesen Vorhalt bestätigt die Zeugin Ruck-Zuck als richtig.

Vielleicht hat sich einer der beiden Uwes nach dem Bankraub eine Schachtel Zigaretten gekauft? Im Gegensatz zu allen anderen Geldfunden handelt es sich hier um den Einzigen, auf den mit allergrößter Wahrscheinlichkeit lediglich Böhnhardt und Mundlos Zugriff hatten. Um 09:30 Uhr wurde die Sparkassenfiliale in Eisenach von den Beiden überfallen. Zwei Stunden später waren Böhnhardt und Mundlos bereits nicht mehr am Leben. Was immer in diesen 2 Stunden passiert sein mag: Offensichtlich war es nicht mehr möglich, die fehlenden 5 Euro wieder zurück zur Beute zu legen. Wer auch immer dafür womöglich zuständig war, Fehlbeträge im erbeuteten Geld wieder auszugleichen, hatte es definitiv nicht mehr geschafft.

Diese Fragen wurden leider nicht gestellt.

Anschließend läuft die Vernehmung wieder wie gehabt, allerdings assoziiert mit einer scheinbar plötzlich eingetretenen Gedächtnisschwäche der Zeugin.

Eine plötzliche Gedächtnisschwäche.

Götzl will nun auch die dazugehörigen Auffindeorte der Beutestücke von der Zeugin wissen. Er fragt, sie antwortet stets, dass sie an die Auffindeorte der meisten Geldasservate keine Erinnerung mehr habe. Auch nach Götzls Vorhalten aus alten Vernehmungen beantwortet die Zeugin meist folgendermaßen: „Nicht mehr erinnerlich.“ „Keine Erinnerung.“

Der Vorsitzende Richter Götzl reagiert wegen der plötzlich von der vor Kurzem noch alles Wissenden zur sich als komplett unwissenden gewandelten Zeugin zunehmend genervt.

Götzl: „Was war eigentlich Ihr genauer Auftrag?“

Q.: „Ich hatte den Auftrag die Bargeldbeträge zusammenzuführen.“

Götzl: „Welche Quellen standen Ihnen da zur Verfügung?“

Q.: „Wie meinen Sie das?“

Götzl: „Ja, wo konnten Sie nachsehen? Quellen eben.“

Q.: „Eben alle zugänglichen Quellen. Elektronische Quellen, Berichte, usw.“

Götzl hakt nicht weiter nach. Und wechselt das Thema auf andere Asservate: Die Mountainbikes. Hier erinnert sich die Zeugin wieder schnell: Ein Mal Marke Scott, ein Mal Marke GT. Sie verweist sogleich auf die Vernehmung des Fahrradhändlers.

Schwarzpulver in tadellosem Zustand. Nach der Explosion in Zschäpes Wohnung!

Die nächste Frage Götzls zielt auf das Schwarzpulver, das in der explodierten Wohnung von Zschäpe sichergestellt wurde. Auch hier kann sich die Zeugin spontan und ohne Umschweife daran erinnern, dass in der Wohnung 2.500 Gramm Schwarzpulver gefunden wurden. Ein weiter Teil des gleichen Pulvers wurde im Wohnmobil sichergestellt.

Bemerkenswert, dass sich 2,5 Kilogramm Schwarzpulver in einer kurz vorher explodierten und völlig ausgebrannten Wohnung in einem unbeschädigten Glas mit Schraubverschluss befinden.

Weiter geht es mit den nächsten Asservaten. Götzl fragt, Zeugin kann sich nicht erinnern, Götzl macht Vorhalt, Zeugin bestätigt. Es wird nun überdeutlich, dass die Zeugin Q. definitiv nichts selbst ermittelt hat. Die Befragung entwickelt sich immer mehr zur Farce, auf der Presseseite der Tribüne verstummen die Tippgeräusche. Es ist klar: Hier wird es keine neuen Erkenntnisse mehr geben.

Die Unterschrift von André E.

André E. verlässt das OLG München. Foto: J. Pohl
André E. verlässt das OLG München. Foto: J. Pohl

Die Zeugin wird zum Richtertisch gebeten, es geht um die Unterschrift auf der Auftragsbestätigung für eines der angemieteten Wohnmobile. Die Auftragsbestätigung wird – wie üblich – für alle sichtbar an die Wand projiziert. Auf Nachfrage Götzls bestätigt die Zeugin Q., dass André E. diesen Vertrag unterschrieben hat. Der Mitangeklagte E. reagiert darauf in keiner erkennbaren Weise.

Die Demontage der Zeugin beginnt…

Ein Anwalt der Nebenklage will nach Götzls Befragung wissen, ob die Kleidung von Zschäpe untersucht wurde. Die seltsame Antwort der Zeugin: „Nur geringe Teile.“

NK hakt nach: „Und die Kleidung als Zschäpe festgenommen wurde?“

Q.: „Kann durchaus sein.“

Nochmals wird überdeutlich klar, dass die Polizeibeamtin absolut nichts selbst ermittelt hat.

RA Anja Sturm
Zschäpe-Verteidigerin RA Anja Sturm – Foto: J. Pohl

Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm meldet sich mit einem Vorhalt zu einem der Banküberfälle in Chemnitz zu Wort: Ob denn bei diesen Geldscheinen eine nähere Abklärung stattgefunden hätte?

Q.: „Nein, keine Abklärung gemacht.“

RAin Sturm: „Nichts erinnerlich?“

Q.: „Nein.“

„Was haben Sie eigentlich gemacht?“

Mit RA Stahl meldet sich der nächste Zschäpe-Verteidiger zu Wort: „Was haben Sie eigentlich gemacht?“

Q.: „Die Auswertung der Asservate.“

RA Stahl: „Aha..?“

Q.: „Ich habe die Asservate nur anhand von Fotos untersucht.“

Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl
Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl

– Kopfschütteln auf allen Kanälen –

RA Stahl: „Sie mussten also auf Kollegen bei der Auswertung zurückgreifen?“

Die Vollendung der Demontage: Unwürdig aber notwendig.

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke ergreift das Wort: „Haben Sie sich an der Sicherung der Asservate beteiligt?“

Q.: „Nein. Hatte nur Fotos.“

RA Klemke: „Haben Sie sich mal darüber Gedanken gemacht, warum Böhnhardt und Mundlos die Beute monatelang mit Banderolen …“ Götzl unterbricht und beanstandet die Frage.

Auch die Bundesanwaltschaft in Person von Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten beanstandet die Frage.

RA Klemke versucht es noch einmal: „Sie haben sich Gedanken gemacht?“

Q.: „Ja. Hatte aber keine Antwort darauf.“

RA Klemke: „Das dachte ich mir.“

Gelächter im Saal.

RA Klemke: „Das Schwarzpulver in der Frühlingsstraße 26? War das kommerziell hergestellt?“

Q.: „Das muss im Gutachten stehen.“

RA Klemke: „Sie haben das also einfach übernommen?“

Q.: „Ich hatte meine Quellen.“

RA Klemke: „Welche Quellen für das Schwarzpulver?“

Q.: „Frei zugängliche Quellen eben.“

RA Klemke: „Welche?“

Q.: Ja eben frei zugängliche Quellen. Im Internet…“

RA Klemke: „Diese Quellen haben Sie sicher überprüft?“

Q.: „Wenn, dann der Techniker.“

RA Klemke: „Also eher nicht überprüft. Wie viele Quellen?“

Q.: „Weiß ich nicht.“

Nachdem Klemke die Kompetenz der Polizeibeamtin in Sachen Auswertung von Asservaten in Rekordzeit komplett demontiert hat, beendet Richter Götzl dieses unwürdige Schauspiel und entlässt die Zeugin. Fragen an sie hatte keiner mehr.

NSU-Prozesstag 32 Teil 1: Der Mordfall Yaşar – Ein offizieller und ein inoffizieller BMW.

Der 32. Prozesstag am 06. August 2013 ist zugleich der letzte Verhandlungstag vor der Sommerpause, die mit dem 05. September 2013 endet. Am vorletzten Verhandlungstag war der allgemeine Tenor, dass am letzten Verhandlung vor der großen Pause das Interesse der Medien und Besucher sich in einem überschaubaren Rahmen halten wird, da lediglich ein Verhandlungstag angesetzt war und nicht wie sonst üblich drei Tage.

Ein Prozessbeobachter im Stress.

Aber weit gefehlt: Schon bei der Anfahrt über die Nymphenburger Straße in Richtung OLG München, war die geballte Präsenz der Medien schon von Weitem sichtbar. Satellitenübertragungswägen der deutschen und der internationalen Fernsehanstalten ohne Ende. Auch das ZDF hatte wieder das gigantisch große mobile Fernsehstudio aufgebaut. Gerade an diesem Tag hatte ich mich extra früh auf den Weg gemacht, um keine Zeugenaussage zu verpassen, dies hatte ich einem Kollegen aus Berlin versprochen, der sich die weite und teure Anreise wegen einem einzigen Tag ersparen wollte.

NSU-Prozess ZDF
NSU-Prozess: ZDF-Sendezentrale auf der Nymphenburger Str. Foto: J. Pohl

31°C, kein Parkplatz in Sicht und die Uhr tickt.

Jeder Prozesstag beginnt um 09:30 Uhr. Um Punkt 09:00 bin ich mit dem Auto am OLG München angekommen, der Platz vor dem Haupteingang ist mit Medienvertretern und Prozessbeobachtern vollgepackt. Vor dem Eingang hat sich bereits eine lange Schlange gebildet. Mein Autothermometer zeigt 31°C Außentemperatur an. Die anschließende Parkplatzsuche nimmt normalerweise keine 10 Minuten in Anspruch. Aber nicht an diesem Tag. Heute sind besonders viele Einsatzwägen rund um das Gelände geparkt, die Pressevertreter belegen alle Parkplätze, die sonst frei sind.

Ein großes Opfer für die Preußen …

Schließlich finde ich doch noch einen Parkplatz. Manchmal muss man seine Grundüberzeugung über den Haufen werden, wenn es einer wichtigen Sache dient: Denn ich parke direkt vor der CSU-Parteizentrale. Hätte ich nicht versprochen, den Kollegen aus Berlin mit Informationen aus erster Hand zu versorgen, wäre ich vielleicht noch einmal um den Block gefahren. Aber was tut man nicht alles, um die bayerisch-preußischen Beziehungen zu pflegen?

Ohne Espresso geht nix. Auch wenn er von Franz-Josef (Strauß) ist.

Ohne mir vorher einen doppelten Espresso zu gönnen, habe ich noch nie einen Verhandlungstag besucht. Gleich neben meinem Parkplatz befindet sich ein gerade eben geöffnetes Restaurant. Die Wirtin hat mir einen vorzüglich gebrauten doppelten Espresso zum Mitnehmen gemacht. Offenbar hat sie gemerkt, dass ich in großer Eile bin. Als ich meinen Geldbeutel zückte, meinte sie nur: „Passt scho!“ Ich hab mich artig dafür bedankt, aber dennoch gleich klargestellt, dass ich trotzdem die CSU nicht wählen werde. Der Name des Restaurants neben der CSU-Parteizentrale lautet übrigens „Franz-Josef“. Mit dem Gedanken, dass unter Strauß vielleicht doch nicht alles schlecht war, begebe ich mit Espresso im Laufschritt Richtung Gerichtsgebäude.

35°C, eine lange Schlange und die Uhr tickt weiter…

Die Temperatur liegt jetzt mindestens bei 35°C. Um exakt 09:25 stehe ich vor dem Eingang für Prozessbeobachter am OLG München. In der Schlage vor mir stehen etwa 20 Personen, der freundliche Justizbeamte informiert uns, dass die Besuchertribüne inklusive Pressebereich bereits aus allen Nähten platzt. 10 Personen geben nach dieser Information sofort auf und verlassen das Gelände.

„Die wollten nur Zschäpe gucken.“

Warten … „36 Grad und es wird immer heißer“ singt ein sichtlich gut gelaunter Justizbeamter. Und nein, er wollte uns nicht damit ärgern. Weitere 5 Personen werden eingelassen. „Da sind 5 raus, die wollten nur Zschäpe gucken“, sagt der Beamte.

Wir restlichen 5 werden jetzt auch eingelassen, müssen aber hinter der Sicherheitskontrolle warten, bis jemand die Tribüne verlässt. „Wir wollen ja nicht, dass Sie da draußen gegrillt werden“, meint der Beamte. Der BR-Korrespondent und 2 weitere akkreditierte Journalisten mit dem begehrten gelben Ausweis verlassen den Saal. Mit einem weiteren Prozessbeobachter warte ich geduldig auf Einlass. Plötzlich kommt ein Pärchen mit ausgeprägtem sächsischen Dialekt die Treppe von der Besuchertribüne herunter, um die Toilette aufzusuchen. Ruck-Zuck öffnet ein Justizbeamter grinsend die Schranke zur Treppe: „Bitteschön! Wieder zwei Plätze frei geworden.“

Ein Logenplatz, der es in sich hat.

Auf der Tribüne angekommen, werde ich und der andere Prozessbeobachter von den oben diensthabenden Beamten zu den zwei freien Plätzen begleitet. Erste Reihe, genau in der Mitte! Mein Sitznachbar an der rechten Seite mustert mich missbilligend, ich ignoriere ihn und beginne mit meinen Notizen der 2. Zeugenvernehmung an diesem Prozesstag, die gerade in diesem Moment begonnen hat. Den ersten Zeugen habe ich leider verpasst.

Der Mord an Ismail Yaşar.

Die Aufzeichnungen beginnen also mit der Vernehmung der Zeugin Polizeiobermeisterin Sindy J. zum Mord an Ismail Yaşar. Yaşar wurde am 09. Juni 2005 in seinem Döner-Imbiss in der Scharrerstraße Nürnberg durch 5 Schüsse gegen 09:50 Uhr ermordet. Zum Tatzeitpunkt war Yaşar 50 Jahre alt. Beim Mord an Ismail Yaşar handelt es sich – nach dem heutigen offiziellen Ermittlungsstand – um den 6. Mordanschlag des NSU. Als dringend tatverdächtig gelten auch hier Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Die Vernehmung der Polizeiobermeisterin J.

Nach der üblichen Zeugenbelehrung durch Richter Götzl fordert dieser die Zeugin J. auf zuerst frei über ihre Erinnerungen zu berichten. Die Polizeiobermeisterin sei an diesem Tag mit einem Kollegen auf Streifenfahrt gewesen, als sie informiert wurde, dass ein Mann in einer Döner-Bude in der Scharrerstraße ein Mann auf dem Boden liege. Der Mann sei blutüberströmt, so zitiert die Zeugin die erhaltene Information weiter.

Wir waren die ersten Polizisten am Tatort.

Mit ihrem Streifenwagen wären die Zeugin und ihr Kollege in der Nähe des Tatorts gewesen und seien deswegen die ersten Polizisten am Tatort gewesen, so die Zeugin J. Erst hätte sie sich selbst in den Imbiss hinein gebeugt und so das blutüberströmte Opfer gesehen. Da die Tür nicht versperrt gewesen sei, wäre ihr Kollege in den Döner-Imbiss hineingegangen. Die Zeugin wäre selbst nicht in den Imbiss gegangen. Kurz danach wäre der Notarzt gekommen und hätte nach der Untersuchung des Opfers gesagt, dass Ismail Yaşar „Ex“ ist.

Eine Anmerkung zum Verhalten der Presse.

Die Aussage der Zeugin J. hat zu einem verheerenden Presseecho geführt. Hier einige Beispiele:

Der Tagesspiegel vom 06.08.13:

„Der Kollege sei dann da reingegangen und habe festgestellt, „dass die Person ex ist“. Entgeisterte Blicke im Saal A 101 des Oberlandesgerichts München. […] Da wirkt das schnoddrige „ex“ wie eine makabre Anregung, bis zum September nicht zu vergessen, dass in diesem Prozess mehr zum Vorschein kommt als die Verbrechen einer rechtsextremen Terrorzelle.“ Quelle: >>

Spiegel-Online vom 06.08.13 zeigt sich besonders erschüttert:

„Eine gewisse Nüchternheit und Sachlichkeit ist sicher fester Bestandteil bei der Ermittlungsarbeit, Abgebrühtheit kann die Folge sein. Doch wenn eine 35 Jahre alte Polizeibeamtin über einen ermordeten Imbissbesitzer sagt: „Der Notarzt hat dann festgestellt, dass die Person ex ist“, dann sind das doch Momente, in denen man sich wünscht, einem Beamten gelänge es, der verbalen Verrohung Einhalt zu gebieten.“ Quelle: >>

Auch die Süddeutsche Zeitung vom 08.08.13 ist entsetzt:

„In dieser Woche erzählte eine Polizistin in lockerem Ton, wie sie zu einer Dönerbude fuhr, in der ein blutüberströmter Mann lag. Der Notarzt habe dann festgestellt, dass die Person „ex“ ist. Die Beamtin meinte „tot“, der Polizeijargon klang jedoch unangenehm nach „ex und hopp“. Quelle: >>

Dazu ein kurzer, persönlicher Kommentar:

„Die Person ist Ex“ ist eine absolut übliche Formulierung, die von professionell arbeitenden Personen, die immer wieder mit Verstorbenen zu tun haben tagtäglich verwendet wird. Diese Formulierung ist keinesfalls abwertend oder „schnoddrig“ gemeint. Das jemand „Ex“ ist hat auch überhaupt nichts mit „ex und hopp“ zu tun, wie die Süddeutsche Zeitung meint. Der Begriff „Ex“ ist die Kurzform von „Exitus letalis“, damit bezeichnet ein Arzt offiziell den tödlichen Ausgang einer Krankheit. Oder eben auch den tödlichen Ausgang einer Verletzung, so wie im Mordfall Yaşar der Tod durch mehrere Schussverletzungen. 

Ich gehe davon aus, dass Ismail Yaşar nicht die erste Leiche ist, mit der die Zeugin konfrontiert wurde, vielleicht ist Yaşar auch nicht das erste Mordopfer, dass die Polizeibeamtin bis dahin gesehen hat. Beim Notarzt kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass er während seiner beruflichen Laufbahn mit vielen Verstorbenen zu tun hatte. Dabei handelt es sich normalerweise überwiegend um Leichen, die auf natürliche Weise verstorben sind, und zwar vom schwerstkranken Kleinkind über junge Erwachsene mit schweren Krankheiten bis zu hochbetagten Patienten, die unter ganz natürlichen Umständen versterben.

Der Notarzt, die Rettungsassistenten, das Krankenpflegepersonal hat aber im Gegensatz zu einer Streifenpolizistin auch mit dem Ableben von Personen nach Unfällen, nicht erfolgreichen Reanimationen nach beispielsweise Herzinfarkten jeden Alters zu tun. Auch um Mordopfer muss sich ein Notarzt kümmern, damit sind wir wieder bei der Polizeiobermeisterin: Ich gehe mal davon aus, dass die meisten meiner Leser noch nie eine Leiche gesehen haben. Ich hoffe, dass die wenigsten meiner Leser jemals erleben mussten, wie ein Kind nach einem Unfall trotz Reanimation stirbt.

„Dank“ meines eigentlichen Berufs musste ich alle diese Dinge schon erleben. Deswegen möchte ich den Notarzt und ausdrücklich auch die Zeugin J. wegen der Formulierung „die Person ist Ex“ in Schutz nehmen. Um so einen Beruf psychisch aushalten zu können, muss (!) man sich einen Schutzpanzer zu eigen machen, um nicht verrückt zu werden. Die Formulierung „Ex“ wird im Übrigen nur während der Kommunikation der professionellen Helfer verwendet. Es wird keinen Notarzt/ärztin, Rettungsassistenten/in, Krankenschwester oder Krankenpfleger geben, der diese Formulierung gegenüber den Angehörigen eines gerade verstorbenen Menschen verwendet.

Und noch ein Wort an die Presse:

Es stünde den akkreditierten Journalisten gut zu Gesicht, sich bei Formulierungen, die nicht im allgemeinen Sprachgebrauch verankert sind, sich über ihre Bedeutung und Ursprung zu informieren. Man nennt dies auch „Recherche“. Dass während der Berichterstattung zum NSU-Prozess die Recherche auf der Strecke bleibt, merke ich nach jedem Prozesstag, den ich besucht habe. Ich brauche normalerweise knappe 5 Minuten nach dem Ende eines Verhandlungstages, bis ich meinen Krimskrams an der Sicherheitsschleuse in Empfang genommen habe und mein Smartphone hochgefahren ist. Noch bevor meine Fotoausrüstung startklar ist, kann ich in den oben zitierten Zeitungen nachlesen, was noch vor 5 Minuten verhandelt wurde. Schnelligkeit ist faszinierend. Geschwindigkeit und Recherche dürfen sich aber nicht ausschließen. Gerade die „großen“ unter den Prozessberichterstattern haben gigantische Personalressourcen im Hintergrund zur Verfügung, die durchaus die Recherche während Berichterstattung übernehmen können. Schnell können wir Blogger auch, die Recherche müssen wir nach der Verhandlung machen. Also liebe Qualitätsmedien: Bitte mehr nachforschen. Sonst ist der Unterschied zwischen einem guten Blog und einem Bericht der „großen“, etablierten Medien nur noch minimal. Und genau das wollt ihr doch nicht, oder?

Der BMW, der offiziell existiert.

Anschließend hätte die Zeugin eine Frau befragt, die sich auf dem in der Nähe des Tatorts befindlichen Parkplatz der EDEKA aufhielt, befragt. Diese Frau hätte ihr gesagt, dass sie etwa 15 Minuten vorher „einen dumpfen Knall“ gehört habe. Der Leiter der EDEKA-Filiale hätte von einem BMW, der mit vier jungen Leuten besetzt war, berichtet. Er hätte sich noch daran erinnert dass das Autokennzeichen mit „LAU“ (Landkreis Nürnberger Land in Lauf an der Pegnitz). Dieser BMW sei etwa 20 Minuten später wieder am Imbiss vorbeigefahren. Dabei seien die Personalien der vier Insassen festgestellt worden, die aber zu keinem Verdachtsmoment zu einer Tatbeteiligung geführt hätte.

Richter Götzl will nun Informationen zur Person, der die Polizei verständigt hat. Der Mitteiler wäre vor Ort gewesen, er hätte auch häufig dort gegessen. Weil er Yaşar nicht gleich entdeckt habe, hätte er eine gewisse Zeit gewartet und sich dann in den Döner-Imbiss hineingebeugt. Erst so hätte er das Mordopfer Yaşar entdecken können. „Wenn man direkt vor dem Imbiss steht, konnte man das Opfer nicht sehen,“ so die Zeugin weiter.

Wieder einmal: Widersprüchliche Aussagen ein- und derselben Zeugin.

Götzl zitiert aus der ersten Vernehmung der Zeugin demnach hätte sie damals ausgesagt, dass der Mitteiler einmal in der Woche zum Döner-Imbiss gegangen wäre und sich um 10:15 Uhr einen Döner kaufen wolle.

„Dann wird das so gewesen sein, wenn es so im Sachverhalt steht“, antwortet die Zeugin.

Wie das Opfer gelegen sei, will Götzl jetzt von der Zeugin wissen. Yaşar habe hinter dem Tresen auf dem Boden gelegen, so die Zeugin. Über dem Kopf habe ein Arm schräg gelegen, Oberkörper und Kopf hätten in einer großen Blutlache gelegen, so die Zeugin weiter.

Der Bürostuhl: Keine Erinnerung, aber im alten Protokoll vermerkt.

Götzl fährt mit einem Vorhalt fort, nachdem die Zeugin J. von einem Bürostuhl berichtet hätte.

„Ich kann mich jetzt an keinen Bürostuhl erinnern, aber ich habe im Sachverhalt gelesen, dass auf der Sitzfläche ein Blutfleck war,“ antwortet die Zeugin.

Wortgefechte wegen widersprüchlichen Aussagen.

Auf diese Antwort der Zeugin entsteht ein kurzes, aber heftiges Wortgefecht zwischen Zschäpe-Verteidiger RA Heer und Richter Götzl. Der Grund sind die wiederholten Vorhaltungen aus den Ermittlungsakten, die sich häufig nicht mit den aktuellen Aussagen der Zeugen decken. Aber immer wieder dazu führen, dass die protokollierte Erstaussage in der aktuellen Verhandlung gilt.

Zschäpe-Verteidiger RA Wolfgang Heer - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidiger RA Wolfgang Heer – Foto: J. Pohl

Götzl blockt den Streit recht schnell ab und will näheres zu den am Tatort sichergestellten Patronenhülsen wissen.

„Ich hab eine Hülse am Toten gesehen, vielleicht auch eine Zweite,“ so die Zeugin.

Götzl: „Wo?“

Zeugin J.: „Bin mir nicht sicher, denke in Höhe Gesäß oder Rumpf.“

Götzl mit Vorhalt aus alter Ermittlungsakte: „Hülse in Höhe des Oberkörpers“

Götzl fragt weiter: „Waren Sie in der Döner-Bude?“

Zeugin J.: „Nein nur der Kollege. Ist dabei aus Versehen auf die Schürze getreten.“

Juristensprache: Geschädigter = Mordopfer

Götzl: „Was ist dann mit dem „Geschädigten“ geschehen?“ (Anm.: Damit ist der ermordete Ismail Yaşar gemeint)

Zeugin J.: „Kann ich nicht sagen, dann kam schon die Mordkommission.“

Götzl erwidert mit einem erneuten Vorhalt: „ASB und der Notarzt waren um 10:25 Uhr vor Ort.“

Die Zeugin bestätigt Götzl mit einem Kopfnicken.

Götzl fährt mit seinem Vorhalt fort: „Ein Sani hat eine Hülse aufgehoben und dann wieder hingelegt.“

„Ja, das stimmt. Er hat deswegen auch einen Anschiss bekommen,“ antwortet die Zeugin und erntet Gelächter im Saal.

Das Pärchen mit dem sächsischem Slang: Unterstützer von Wohlleben?

Offenbar sind in der Zwischenzeit wieder Sitzplätze auf der Tribüne frei geworden, denn mitten in der Verhandlung kommt in diesem Moment das am Anfang erwähnte Pärchen mit dem sächsischen Dialekt auf mich zu. Der weibliche Part baut sich vor meinem Sitzplatz direkt an der Glasscheibe zum Gerichtssaal auf und stellt mich zur Rede: „Also ich finde das eine Unverschämtheit von Ihnen, dass Sie sich auf unseren Platz setzen. Wir sitzen immerhin schon seit 07:30 hier. Und nur weil wir zum Pullern (sic!) mussten, sind unsere Plätze besetzt.“ Ich konnte nur kurz erwidern, dass mir dieser Platz von einem Justizbeamten zugewiesen wurde, dann wurden die beiden mit sanftem Druck von einem Beamten auf die hinteren Plätze verwiesen. Während die sächselnde Frau mich zurechtwies, tauschte der männliche Part mittels Handzeichen Nettigkeiten (?) mit Ralf Wohlleben aus.

„Ehefrau war mit den Nerven fertig.“

Götzl: „Hatten Sie am Tatort Kontakt zu anderen Personen?“

Zeugin J.: Ja, mit den vier Jugendlichen aus dem BMW und mit der Frau des Verstorbenen.“

Götzl: „In welcher Verfassung war die Frau?“

Zeugin J.: Sie war mit den Nerven ziemlich fertig und ist auch etwas lauter geworden.“

Richter Götzl bittet die Polizeiobermeisterin J. an den Richtertisch um eine Skizze des Tatorts zu erklären.

Damit ist die Befragung durch Richter Götzl beendet. Das Fragerecht hat nun der Nebenklage-Anwalt RA Narin.

Der BMW, der offiziell nicht existiert.

RA Narin: „Ich möchte noch mal auf den BMW eingehen.“

Zeugin J.: „Es wurde von einem dunklen BMW mit vier Jugendlichen berichtet. Nach 20 Minuten ist der BMW wieder am Tatort vorbei gefahren und wurde kontrolliert.“

RA Narin: „Ist jemals von einem bordeauxroten BMW-Kombi die Rede gewesen?“

Zeugin J.: „Nicht, dass ich wüsste …“

RA Narin erwidert mit einem Vorhalt aus einem Aktenvermerk: „Aus dem Vermerk geht hervor, dass es sich bei dem bordeauxroten BMW-Kombi um ein Zivilfahrzeug eines Polizisten handelt.“

Zeugin J.: „Das ist das erste Mal, dass ich davon höre.“

„Danke keine weiteren Fragen.“ Damit beendet RA Narin seine Befragung der Zeugin J.

Götzl entlässt die Zeugin um 10:45 Uhr, da sich keine weiteren Fragen anschließen.

RA Narin - Foto: J. Pohl
RA Narin – Foto: J. Pohl

Was war los? Falsches Protokoll, oder Falschaussage der Zeugin?

Wieder bleibt ein fader Nachgeschmack nach einer Vernehmung einer Polizeibeamtin zurück. Warum kann sich die Polizeiobermeisterin J. ausgerechnet an den bordeauxroten BMW-Kombi nicht erinnern, nachdem sie während der Vernehmung ungewöhnlich oft erwähnt hatte, kurz vor ihrer Aussage den Sachverhaltsbericht gelesen zu haben.

Wieder kann es prinzipiell dazu nur zwei Schlussfolgerungen geben:

Entweder wird der bordeauxrote BMW-Kombi, mit dem immerhin ein Polizeibeamter zur ungefähren Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts gesehen wurde, im Sachverhaltsbericht nicht erwähnt. Wenn diese Fahrzeug nicht erwähnt wurde, warum nicht?

Oder: Die Zeugin J. hat die Frage von RA Narin nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Falls die Zeugin gelogen hat, warum hat sie die Unwahrheit gesagt?

Zschäpe schwer bewacht auf dem Weg vom Gericht in die U-Haft. - Foto: J. Pohl
Zschäpe schwer bewacht auf dem Weg vom Gericht in die U-Haft. – Foto: J. Pohl

Ende Teil 1.

Wegen Zschäpe-Verteidigung: RAin Anja Sturm muss Kanzlei und Wohnort wechseln. – Ein Zwischenruf.

Die Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm muss also ihre Kanzlei in Berlin verlassen, weil der Mitbegründer der Kanzlei Axel Weimann und andere Partner der Kanzlei Weimann & Meyer „sich zunehmend schwer tun, sich immer wieder für einen Auftrag rechtfertigen müssen, hinter dem die Sozietät nicht oder zumindest nicht voll steht.“ Quelle:>> 

Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm – Foto: J. Pohl

Nach den Querelen in der Kanzlei Weimann & Meyer hat sich Sturm offenbar in Berlin erfolglos nach einer anderen Kanzlei umgesehen, um der Familie einen weiteren Umzug zu ersparen.

Auf der Homepage der Kanzlei wird die Rolle von Anja Sturm als Verteidigerin folgendermaßen dargestellt: (Zugriff: 29. Juli 2013, 10:15 Uhr)

„Aktuell verteidigt Anja Sturm die Hauptbeschuldigte im sog. „NSU-Verfahren“, Beate Zschäpe, die vom Generalbundesanwalt mit vier weiteren Beschuldigten vor dem Staatsschutzsenat des OLG München angeklagt worden ist. Angesichts der Dimension und Bedeutung dieses komplexen Verfahrens betrachtet Anja Sturm die Verteidigung als besondere Herausforderung. Da sie keine Sympathisantin rechtsradikalen oder rassistischen Gedankengutes ist, versteht Anja Sturm ihre Aufgabe als Verteidigerin nicht nur darin, zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens für die Wahrung der Verfahrensrechte ihrer Mandantin einzutreten, sondern sich auch jedem Versuch einer Politisierung des Verfahrens von welcher Seite auch immer entgegenzustellen.“ Quelle:>>

Die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe im NSU-Prozess  sei ein „Killermandat“ hätte ihr ein Kollege in Berlin gesagt, so berichtet der „Tagesspiegel“. Quelle:>>.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was hat Sturm falsch gemacht? Nichts!
Es heißt, Deutschland wäre ein Rechtsstaat. Das bedeutet, dass jeder Mensch – auch wenn das Verbrechen noch so abscheulich ist – das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren hat. Und dazu gehört nun auch mal eine Verteidigung, die sich für ihren Mandanten einsetzt. Das gilt auch für Beate Zschäpe, auch wenn das vielen nicht passt.

Breite Kritik wegen Zschäpe-Verteidigung: Verständlich, aber grundlegend falsch.
Dass Beate Zschäpe mit RA Stahl, RA Heer und von RAin Sturm drei engagierte Verteidiger zur Seite stehen, stößt seit dem Beginn der Hauptverhandlung im NSU-Prozess auf große Kritik und Unverständnis.

Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl
Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl

Ich verstehe dieses Unverständnis der Opferfamilien, die auf eine schnelle Verurteilung von Zschäpe gehofft haben. Wirklich, ich verstehe sie voll und ganz. Spätestens nachdem ich mich mit der Witwe des 2001 in München vom NSU erschossenen Habil Kiliç nach ihrer Vernehmung (Protokoll der Vernehmung >>) lange vor dem Gericht unterhalten habe, begreife ich die Zweifel der Hinterbliebenen an unserem Rechtssystem.

Ich verstehe auch die Kritik aller Migranten, ich verstehe die Kritik eines jeden einzelnen der jemals Opfer von rechtsextrem motivierter Gewalt geworden ist. Und ich verstehe die Kritik aller Menschen, die sich in verschiedenster Weise gegen rechtsextremistische Aktivitäten und Gewalttaten zur Wehr setzen.

Was der NSU nicht geschafft hat, haben unsere „Dienste“ vollendet.
Die NSU-Terrorzelle und ihre Helfershelfer wollten der Bundesrepublik Deutschland schaden. Sie wollten unsere Demokratie abschaffen. Was der NSU nicht geschafft hat, das haben unsere „Dienste“, der Verfassungsschutz, das BKA, der BND, der MAD, Staatsschutz und weiß der Geier, welche höchst geheim operierenden Organisationen noch involviert sind, vollendet. So hat RA Daimagüler die Situation vor einiger Zeit in einem Interview sinngemäß treffend geschildert.

RA Daimagüler - Foto: J. Pohl
RA Daimagüler – Foto: J. Pohl

Nehmen wir mal an, dass lediglich inkompetente Staatsdiener die Ermittlungen durch Aktenschreddern und dilettantische Ermittlungen die Aufklärung der NSU-Mordserie bis jetzt verhindert haben. Dass genau diese Dienste eventuell aktiv an den Morden beteiligt waren, lässt sich nicht beweisen. Der Gegenbeweis lässt sich allerdings auch nicht erbringen. Diese Theorie liegt zumindest für mich jenseits meiner Vorstellungskraft, ausschließen kann ich diese Möglichkeit auch nicht.

Der NSU-Prozess muss retten, was noch zu retten ist.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass wenigstens der NSU-Prozess nach den Grundsätzen eines Rechtsstaats durchgeführt wird. Und dazu gehört eben auch die Verteidigung einer Beate Zschäpe. Der unverhohlene Spott und die Häme, die einige Vertreter der sogenannten Qualitätsjournalisten RAin Anja Sturm entgegen bringen, ist völlig unangebracht und eine Ohrfeige für unser Rechtssystem.

Die schlechtere Alternative: Rechtsextreme Anwältin verteidigt Neonazi.
Im Übrigen wird der Mitangeklagte Ralf Wohlleben von der in der Neonazi-Szene sehr bekannten Rechtsanwältin Schneiders vertreten. Dass RAin Nicole Schneiders früher Mitglied der NPD war, ist mit Abstand der harmloseste Teil ihrer rechtsextremen Gesinnung. Darüber sollte man sich eher Gedanken machen.

Wohlleben-Verteidigung RAin Nicole Schneiders - Foto: J. Pohl
Wohlleben-Verteidigung RAin Nicole Schneiders – Foto: J. Pohl

Zschäpe-Verteidiger weit entfernt von rechter Gesinnung.
Die Rechtsanwältin Anja Sturm wird nun in der Kölner Kanzlei, in der auch RA Heer tätig ist, anheuern. Sowohl Sturm, Heer als auch Stahl sind über jeden Verdacht erhaben, mit der rechten Szene zu kooperieren. Darüber sollte man auch mal nachdenken.

Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm und RA Heer - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm und RA Heer – Foto: J. Pohl

NSU-Prozesstag 22: Die vorschriftsmäßige Vernehmung der Witwe von Habil Kiliç.

Zeugenvernehmungen 10 Jahre nach dem Mord an Habil Kiliç. Und die Vernehmung seiner Witwe streng nach Vorschrift, eiskalt und ohne Fingerspitzengefühl.

Im Vergleich zu den turbulenten Ereignissen des späten Vormittags beginnt die Nachmittagsverhandlung – nach der Erklärung von GBA Diemer – eher unspektakulär.

10 Jahre nach der Tat werden Zeugen Fotos vorgelegt.

Als Punkt eins steht die Vernehmung des Kriminalbeamten H. der Polizei München an. Er hat 10 (!) Jahre nach dem Mord an Habil Kiliç die Zeugin Sch. befragt, die in der Erstvernehmung zu den beiden Radfahrern ausgesagt hat.

Er habe der Zeugin zur Identifizierung der Radfahrer 16 Fotos vorgelegt. Die Zeugin Sch. habe bei der Lichtbildvorlage ausgesagt, dass es ihr schwerfallen würde, nach 10 Jahren noch etwas zu erkennen. Sie hätte die beiden Radler immer nur „von schräg oben“ beobachten können, so der Kriminalbeamte. Sch. hätte während der Lichtbildvorlage niemanden erkannt, so H. weiter. Auch bei der Vernehmung 2001 hätte Sch. ähnliches ausgesagt. Bei den der Zeugin Sch. vorgelegten Lichtbildern habe sie auf „typähnliche Fotos“ gezeigt. Bei diesen Fotos hätten sich aber keine Ähnlichkeiten mit Mundlos und Böhnhardt ergeben, so H. weiter.

Richter Götzl will vom Zeugen H. wissen, ob die Zeugin Sch. bei der Vernehmung noch weitere Angaben gemacht hätte. Sch. beschrieb die Radler als schlank, sie trugen Fahrradkleidung. Außerdem hätte zumindest einer ein Headset getragen, so H. weiter.

Götzl hält H. ein Zitat der Zeugin Sch. aus den Ermittlungsakten vor: „Sch. hat ausgesagt, der größere hätte einen Rucksack getragen, aber keine Kopfbedeckung und keine Brille. Ich habe auch die Presseberichterstattung verfolgt, der kleinere war sicher dabei.“

„Mundlos und Böhnhardt waren bei den vorgelegten Fotos dabei. Die Zeugin Sch. hat sie aber nicht erkannt“, so die Antwort von H.

RA Klemke – Verteidigung Wohlleben – meldet sich zu Wort: „Hat Sch. auch eine weibliche Person erwähnt?“ „Nein“, antwortet H. entschieden. „Wurde Sch. denn danach gefragt?“ hakt Klemke nach. „Ja, wurde sie“, antwortet H. kurz und knapp.

Damit endet um 13:50 Uhr die Vernehmung des Kriminalbeamten.

Als nächster Zeuge begibt sich der Kriminalbeamte A. vom K 11 in München (Anm.: Kommissariat 11 – zuständig für vorsätzliche Tötungsdelikte – des Polizeipräsidiums München) an den Zeugentisch.

A. wird zur Vernehmung anhand der „Wahllichtbildvorlage“ (offizieller Juristenslang) der Zeugin M. befragt. Bei M. handelt es sich um die andere Zeugin, die kurz nach der Tat bei einer Vernehmung von ihren Beobachtungen zu den zwei Fahrradfahrern aussagte.

Die Vernehmung fand bei der Zeugin zu Hause statt, so beginnt A. mit seiner Aussage. Die Zeugin M. hätte sich noch gut an die Radfahrer erinnern können. Sie wäre dazu auch schon zwei mal befragt worden, so A. weiter. Die Zeugin M. hätte ihm auch von ihrem Schlafzimmerfenster aus den Weg gezeigt, den die beiden Radler genommen hatten. Sie hätte die beiden jedoch nur von hinten gesehen. „Sie waren groß und athletisch und hatten silberne Fahrräder“, zitiert A . die Zeugenaussage. „Auf den Fotos hat die Zeugin M. niemanden erkannt“, so A. weiter.

Radeln ist hier verboten! Keine Reaktion der beiden Radfahrer.

„Hat sie mit den Radlern gesprochen?“, will Götzl von A. wissen. „Ja, sie hat den Radfahrern nachgerufen, dass man hier nicht radeln darf. Die Radler hätten sich jedoch nicht darum gekümmert, so A. weiter.

Götzl fragt nach, welche Fotos in der Wahllichtbildvorlage enthalten waren.

Neben den Vergleichsfotos wären Fotos von Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe, André E. und Carsten S. sowie vier weitere von Verdächtigen der Zeugin M. vorgelegt worden.

RA Klemke meldet sich mit der gleichen Frage zu Wort, die er auch dem zuvor befragten Zeugen H. gestellt hat: „Hat die Zeugin auch eine Frau erwähnt?“ „Nein“, antwortet der Kriminalbeamte. „Warum war dann eine Frau bei den Fotos dabei?“, hakt Klemke wieder nach. „Wir haben die Unterlagen vom BKA so bekommen und unverändert verwendet“, so der Zeuge.

Nachdem auf Nachfrage von Richter Götzl, keine Fragen mehr angemeldet wurden, endet die Vernehmung des Kriminalbeamten A. nach acht Minuten um 13:58 Uhr.

Als nächste Zeugin wird P. Kiliç, die Witwe des ermordeten Habil Kiliç, erwartet. Da die Vernehmung der Kriminalbeamten H. und A. schneller vonstattenging als erwartet, ordnet Götzl eine Verhandlungspause bis 14:30 Uhr an, da Frau Kiliç noch nicht im Gericht anwesend ist.

Wohlleben scherzt mit Verteidigung. Frau Kiliç betritt unbemerkt den Saal.

Während der Pause sind lediglich Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe im Gerichtssaal anwesend. Im Gegensatz zu Wohlleben sitzt Zschäpe ohne ihre Verteidiger RA Heer und RAin Sturm alleine an ihrem Platz. Wohlleben unterhält sich derweil angeregt in freundschaftlicher Atmosphäre mit seinen Verteidigern RA Klemke und RAin Schneiders.

Noch während der Pause betritt von den meisten Anwesenden völlig unbemerkt Frau Kiliç den Saal und setzt sich an den Zeugentisch.

Kurz danach sind auch die restlichen Prozessteilnehmer anwesend, Richter Götzl eröffnet die weitere Verhandlung.

Die Strafprozessordnung und Frau Kiliç.

Richter Götzl begrüßt P. Kiliç und beginnt mit der nach StPo vorgeschriebenen Zeugenbelehrung. Frau Kiliç erklärt, dass sie die Belehrung vollumfänglich verstanden habe. „Sie sind auch nicht mit den Angeklagten verwandt oder verschwägert?“, fragt Götzl vorschriftsmäßig weiter. „Niemals!“, antwortet P. Kiliç mit Blick auf die höchstens nur 3 bis 4 Meter entfernt sitzenden Beate Zschäpe.

Im Anschluss folgt die ebenfalls vorgeschrieben Befragung nach den Personalien der Zeugin, wie Alter, Beruf und Wohnort. P. Kiliç nennt die Straße, in der sie momentan wohnt. „Aber außerhalb von München“, fügt sie hinzu. Götzl belehrt sie, dass sie verpflichtet sei, ihren Wohnort zu nennen. Frau Kiliç weigert sich standhaft, ihren Wohnort zu nennen. „Ich gebe Ihnen meinen Personalausweis, dann ist das nicht öffentlich“, bietet sie Götzl an. Götzl geht darauf ein, lässt sich den Personalausweis vorlegen und überprüft die Personalien.

„Frau Kiliç können Sie uns etwas über Ihren verstorbenen Ehemann erzählen? Wie war er denn so allgemein?“, mit dieser Frage leitet Götzl die eigentliche Vernehmung der Zeugin ein. „Er war ein sehr guter Mensch, ein Familienvater. Er war für mich ein sehr guter Mann“, erwidert Frau Kiliç.

„Wann haben Sie sich denn kennengelernt“, so Götzl weiter. „Ich hab ihn in der Türkei im Urlaub kennengelernt. Ich hab das aber schon alles dem Herrn Manthey (Anm.: Anwalt von Frau Kiliç) gesagt. Warum muss ich das jetzt alles wiederholen?“, antwortet Frau Kiliç mit deutlichem Unverständnis auf die Frage Götzls.

„A Beginner’s Guide To Strafprozessordnung.“

Richter Götzl beantwortet ihre Frage mit einer Erklärung der Strafprozessordnung.

P. Kiliç lässt sich durch die Belehrung Götzls nicht beeindrucken: „Ich hab das alles nach Berlin geschickt. Oder fragen Sie halt denn Herrn Manthey.“

„Sie wollen also nicht darüber berichten?“, fragt Götzl – jetzt deutlich ungeduldiger – nach.

„Ich habe alle Unterlagen nach Berlin geschickt und alles mit einem Stempel drauf wieder zurück bekommen. Ist mein Lebenslauf wichtiger, als die Bestrafung dieser Frau da?“, antwortet die Zeugin mit spürbarer Verärgerung. P. Kiliç meint mit „dieser Frau da“ Beate Zschäpe. Zschäpe sitzt in direkter Blickrichtung von Frau Kiliç in viel zu kurzer Entfernung. P. Kiliç befindet sich im Übrigen völlig alleine am Zeugentisch, während Zschäpe zwischen ihren Anwälten RA Heer und RAin Sturm sitzt, die sie während der Befragung unterstützen.

Götzl findet kurzfristig seine Geduld wieder und startet einen weiteren Versuch, mit der Befragung weiter zu kommen.

„Fragen Sie Herrn Manthey oder den Herrn Wilfling.“, antwortet Frau Kiliç und torpediert damit den erneuten Versuch Götzls die Vernehmung nach den Vorschriften der StPo fortzusetzen.

„Ich will aber mit Ihnen reden.“, so versucht es Götzl noch einmal, dass die Befragung endlich in Gang kommt.“

Er wäre ein guter Mann gewesen, der Habil, antwortet Frau Kiliç.

„Was hat er denn so gemacht?“, fragt Götzl in der Hoffnung, die Befragung wieder im Griff zu haben, weiter.

„Er hat in der Großmarkthalle gearbeitet. Ich habe den Laden gemacht“, so die Zeugin.

Ob Habil Kiliç auch im Laden geholfen hätte fragt Götzl weiter.

„Ja, er hat geholfen. Er ist um 3.00 Uhr früh in die Großmarkthalle gefahren und ist am Nachmittag gegen 14:00 Uhr wieder zurück gekommen.“, so die Auskunft von Fr. Kiliç.

„Wann haben Sie den Laden denn eröffnet?“, die Frage Götzls bezieht sich in Relation zum Tatzeitpunkt.

„Etwa einem Jahr vor der Tat.“, so die Zeugin.

Ob Habil Kiliç an Samstagen den Laden alleine geführt hätte, will Götzl noch wissen.

„Ja, Habil hatte mich an Samstag länger schlafen lassen, deswegen war er vormittags meist alleine im Laden gewesen, so P. Kiliç.

Götzl wird konkreter: „Frau Kiliç, wo haben Sie sich am 29. August 2001 aufgehalten?“ „Ich war im Urlaub, in der Türkei. Mein Mann hat da den Laden alleine betrieben“, antworte die Zeugin ebenfalls konkret.

Die Vernehmung durch Richter Götzl: Eiskalt, taktlos und ohne Fingerspitzengefühl.

Die nächste Frage Götzls trifft P. Kiliç hart. In geschäftsmäßigem Ton fragt er: „Wie war die Situation nach dem Mord für Sie?“

Aus Sicht einer Frau, deren Mann mutmaßlich von Neonazis ermordet wurde und die praktisch in Armlänge von einer der Mittäterinnen entfernt sitzt, muss Götzls Frage als reine Provokation erscheinen. Dementsprechend verärgert und erregt antwortet Frau Kiliç: „Können Sie sich das nicht vorstellen? Mann ermordet, Geschäft verloren. Die Polizei hat uns jahrelang als Verdächtige behandelt.“

„Beschreiben Sie uns das!“ Götzl lässt hier eindeutig das Fingerspitzengefühl, dass zur momentan angespannten Situation nötig gewesen wäre, vermissen.

Diese Frau da ..! Und eine Ermahnung von Götzl zum unpassenden Zeitpunkt.

Noch verärgerter und noch erregter antwortet P. Kiliç in deutlich gesteigerter Lautstärke: „Wie soll ich das vor dieser Frau (Anm.: Zschäpe) erklären? Fragen Sie Herrn Manthey.“

Götzl begreift die Situation nicht und meint, die Witwe von Habil Kiliç zurechtweisen zu müssen: „Fr. Kiliç! Ich ermahne Sie! Bitte antworten Sie auf meine Fragen.“

Wir sollten das Blutbad selber sauber machen.

Deutlich eingeschüchtert beantwortet P. Kiliç Götzls Frage: „Jahrelang hab ich Arbeitsplätze wechseln müssen. Sie haben mich hin- und hergeschoben. Der Wilfling hat mir irgendwann dann auch noch den Schlüssel zum Laden gegeben. Im Laden war immer noch das Blutbad. Wir sollten das Blutbad im Laden selber sauber machen.“

Im Gerichtssaal macht sich inzwischen fassungsloses Schweigen breit. Nach einer kurzen Pause fährt Fr. Kiliç mit ihrer Antwort fort: „Die (P. Kiliç deutet mit dem Arm auf die Angeklagten) haben großen Schaden angerichtet. Mann ermordet, Geschäft kaputt, Freundeskreis kaputt.“

„Nennen Sie uns Beispiele“, fragt Götzl betont nüchtern und geschäftsmäßig weiter.

„Ich bin aus der Türkei gekommen, weil sie dort gesagt haben, dass mein Mann im Krankenhaus ist. Dann haben sie hier gesagt, dass er ermordet wurde. Habil wollte einfach nur arbeiten und damit sein Geld verdienen, nichts anderes“, antwortet die Witwe Kiliç bemerkenswert gefasst auf Götzls kaltschnäuzige Fragen.

„Wie ging es weiter?“, legt Götzl unbeeindruckt nach.

„Die Polizei hat mich gefragt, ob die Täter aus dem Bekanntenkreis waren. Wie kann es solche Sachen geben?“, antwortet die Zeugin fassungslos.

Götzl fragt weiter. Unbeeindruckt und eiskalt: „Wie sind Sie mit dem Tod ihres Mannes umgegangen?“

Immer wieder zur Polizei – jahrelang als Tatverdächtige.

Frau Kiliç schlägt sich tapfer, es ist ihr deutlich anzumerken, wie ungerecht sie sich momentan behandelt fühlt: „Ich musste den Laden schließen, ich musste umziehen. Die Polizei hat unsere gesamte Wohnung mit schwarzem Sand oder so was verwüstet. Ich kann diese Wohnung nicht mehr behalten, musste den Laden aufgeben, weil ich das mit dem Blutbad nicht mehr ausgehalten habe. Die Kinder konnten nicht mehr in die Schule gehen, weil die Leute dort in der Schule brutale Angst hatten. Ich bin Deutsche und es muss weitergehen, suchte Arbeit. So ist das Leben gewesen. Du musst die Zähne zusammenbeißen. Ich musste immer wieder zur Polizei, die haben uns als Verdächtige behandelt, sogar die Verwandten in der Türkei und unseren Freundeskreis haben sie verdächtigt und das jahrelang.“

P. Kiliç legt eine kurze Pause ein, um wieder Luft zu holen. Im Gerichtssaal herrscht Stille.

Sie haben mich mit einem Schild von rechts und links fotografiert.

Frau Kiliç fährt mit ihrer Aussage fort: „Bei der Polizei haben sie mich mit einem Schild von vorne, rechts und links fotografiert. Vielleicht hat die Polizei das mit ihr (Kiliç zeigt wieder auf Zschäpe) auch gemacht. Ansonsten waren sie bei der Polizei nett zu mir. Die Nachbarn mussten auch zur Polizei. Mit Herrn Wilfling hatte ich keine Probleme. Die Polizei hat auch in der Türkei gesucht, damit haben sie aber nur Zeit verloren. Das Geschäft habe ich wegen meiner Gesundheit aufgegeben, ich bin seit Jahren in Behandlung.“

Götzl will Näheres zum Gesundheitszustand und der Behandlung der Zeugin wissen.

Frau Kiliç beabsichtigt nicht, die intimen Fragen Götzls zu beantworten: „Fragen Sie den Herrn Manthey oder den Herrn Fischer. Ich will das nicht weiter erklären, meine Ärzte sollen die Akten an Sie schicken. Zu meiner Gesundheit rede ich nicht weiter, das sollen Herr Manthey und Herr Fischer machen.“

Als Opfer Auge in Auge mit Beate Zschäpe – über Stunden.

Götzl begreift immer noch nicht: „Wir müssen uns schon ein Bild von Ihnen und Ihrem Gesundheitszustand machen“, hakt Götzl unbeeindruckt nach.

Schon viel zu lange sitzt Frau Kiliç alleine am Zeugentisch. Direkt vor ihr sitzt Beate Zschäpe mit ihren Anwälten. Frau Kiliç hat keine Chance nicht ständig auf Zschäpe blicken zu müssen. Endlich begibt sich nun ihr Anwalt Manthey auch an den Zeugentisch und nimmt neben der Zeugin Kiliç Platz.

„Ich werde nicht darüber reden. Bitte! Herr Manthey soll das machen“, wiederholt P. Kiliç ihre Aussage.

Richter Götzl wechselt das Thema, er stellt nun Fragen zur finanziellen Situation der Zeugin.

„Meine Eltern und der Weiße Ring haben mir geholfen. Sonst niemand“, erklärt Frau Kiliç jetzt mit ihrem Anwalt an der Seite.

„Ist der Laden nach der Tat nochmal geöffnet worden?“, so die nächste Frage Götzls.

„Nein, ich konnte wegen dem Blutbad nicht mehr rein. Ich bekomme jetzt 131.- Euro (Anm.: Betrag ohne Gewähr!) Rente.“ antwortet die Zeugin.

Ob sie nach der Tat Angst gehabt hätte, will Götzl nun von der Zeugin wissen.

„Natürlich habe ich nach der Tat Angst gehabt. Das ist ja völlig normal, wenn sie nicht wissen, wer das war.“, antwortet Frau Kiliç entschieden.

„Haben Sie denn selbst nach Erklärungen gesucht?“, fragt Götzl weiter.

„Ich habe mit der Polizei geredet, aber die haben auch nichts gewusst. Es ist nicht einfach, sie müssen stark sein. Sonst bricht alles zusammen.“ Frau Kiliç versucht weiter Haltung zu bewahren.

Wo sie nach der Tat gewesen sei, will Götzl nun wissen.

Ein ominöser blonder Mann beobachtet den Laden.

„Erst bei meiner Mutter, dann in einer anderen Wohnung. Ich geh nicht mehr in die alte Wohnung, weil ich Angst habe. Einmal standen zwei Männer vor der Tür, da hatte ich Angst um mich und meiner Tochter, weil keiner wusste, wer das war. Nach einem Urlaub stand vor dem Laden ein blonder Mann, der den Laden beobachtet hatte. Ich habe ihn gefragt: ‚Erklären Sie mir genau, warum schauen Sie den Laden an.‘ Er hat geantwortet, dass er in Neuperlach von Nazis geschlagen beinahe erwürgt wurde. Ich bin dann zur Polizei gegangen und hab denen das gesagt. Die Polizei hat aber gemeint, dass sie dafür nicht zuständig sind. Sie haben aber dann die Kripo informiert, aber dann war der Mann verschwunden.“, so die ausführliche Antwort der Zeugin Kiliç.

Warum wurden eigentlich nicht sie getötet? Eine typische Götzl-Frage.

„Warum wurde Ihr Mann getötet und nicht Sie? Haben Sie darüber mal nachgedacht? Haben Sie deswegen vielleicht Ängste?“, hakt Götzl nicht gerade einfühlsam nach.

„Nein deswegen nicht. Ich kenne diese Frau (Anm.: Zschäpe) gar nicht.“ Frau Kiliç wiederholt diesen Satz während ihrer Vernehmung mehrfach.

Götzl wechselt wieder das Thema: „Hatte ihr Mann Hobbys?“

P. Kiliç antwortet kurz und knapp: „Autofahren und Schwimmen.“

Wieder Themawechsel durch Götzl: „War Ihr Mann politisch engagiert?“ „Nein, überhaupt nicht.“, antwortet die Zeugin.

Götzl schneidet schon wieder ein anderes Thema an: „Leben seine Eltern noch?“

Die Verärgerung über Götzls Art der Vernehmung ist Frau Kiliç deutlich anzumerken: „Ja. Sie sind sehr wütend. Es ist nicht einfach mit denen.“ In deutlich erhöhter Lautstärke antwortet Frau Kiliç weiter: „Dort in der Türkei sind ganze Städte voll mit der Familie Kiliç, das sage ich ihnen.“

Götzl merkt, dass er den Bogen überspannt hat.

Nach dieser Antwort scheint auch der Vorsitzende Richter Götzl zu begreifen, das es nun wohl besser wäre, sein Fragerecht abzugeben.

Die nächsten beiden Fragen stellt nun Oberstaatsanwältin Anette Greger von der Bundesanwaltschaft in ihrer Eigenschaft als Anklägerin: „Wann ist Ihr Mann nach Deutschland gekommen?“

Frau Kiliç muss eine Weile überlegen. „Es muss ungefähr 1980 gewesen sein.“

„Und wann kamen Sie nach Deutschland?“, hakt Greger nach. „1977“ so die knappe Antwort der Zeugin.

Eine Anwältin der Nebenklage führt die Befragung weiter: „Wie lange waren Sie zur Tatzeit im Urlaub?“

Der Zeugin ist wieder deutlich anzumerken, dass sie diese Befragung als nicht zielführend zur Tataufklärung hält. Sie diskutiert kurz mit ihrem Anwalt, antwortet dann aber doch: „Ungefähr vier Wochen.“

„Wer war mit Ihnen im Urlaub?“ will die Anwältin nun wissen. Wieder spricht sich Fr. Kiliç mit ihrem Anwalt ab, wieder beantwortet sie die für sie sinnlos erscheinende Frage: „Tochter, Schwester und weitere.“

„War das der erste Urlaub?“ Die Anwältin will es offenbar genau wissen.

„Nein, wir fahren immer. Manchmal auch an Pfingsten. In den Ferienzeiten eben.“, antwortet Frau Kiliç geduldig.

Ob es vor August 2001 schon einmal Phasen gegeben hätte, wo Habil Kiliç alleine den Laden führte, so die nächste Frage.

„Er hat gesagt ich bleibe hier, aber ich bin in den Urlaub geflogen.“, so die Zeugin.

„Wie hat Ihre Tochter das erlebt?“, fragt die Anwältin weiter.

Die Tochter wurde von der Schule abgemeldet. Wir waren ja tatverdächtig.

Frau Kiliç macht eine kurze Pause, bevor sie antwortet. „Es war nicht einfach. Ich will nicht, zu Hause darüber geredet wird. Meine Tochter hat Probleme mit der Schule gehabt und wurde von der Schule abgemeldet. Die Schule hat Angst um die anderen Schüler gehabt. Wir waren ja tatverdächtig. Die (Anm.: Schule, Polizei, Gericht) haben mich wie an eine Kette gehängt. Ich hab keine Nerven mehr.“

Richter Götzl ordnet eine kurze Pause von 10 Minuten an.

Kurz vor Ende der Vernehmung kommt auch der Dolmetscher.

Nach der Pause hat sich auch der Dolmetscher Fischer mit an den Zeugentisch gesellt. Es herrscht jetzt „Waffengleichheit“ mit der Angeklagten Zschäpe, zumindest auf die Personalstärke bezogen. Nach einigen Übersetzungsversuchen verzichtet Frau Kiliç weitgehend auf die Dienste des Übersetzers und antwortet in ihrer eigenen temperamentvollen Art und Weise. Eine gute Entscheidung, wie sich während der weiteren Befragung herausstellt.

Die Anwältin hakt wegen der Schulabmeldung nach: „Nochmals: Musste Ihre Tochter die Schule wechseln?“

P. Kiliç ignoriert die Frage weitgehend: „Wir sind umgezogen. Wir mussten auch die Wohnung aufgeben. Sie haben auch mein Auto zusammengeschlagen.“

Götzl mischt sich ein: „Wer war das mit dem Auto?“ „Ich weiß es nicht.“, antwortet Frau Kiliç verzweifelt.

Ein anderer Nebenkläger will wissen, ob Frau Kiliç irgendwelche Vereinbarungen mit ihrem Mann getroffen hätte, wie das Geschäft während ihres Urlaubs weiter geführt wird.

„Habil sollte das Geschäft in der Zeit alleine führen.“ Damit ist die Vernehmung der Witwe von Habil Kiliç um 15:45 Uhr beendet. Es bleibt ein fader Nachgeschmack wegen der Art und Weise der Vernehmung zurück.

Ende Teil 2