VHT 198: Wie man die lügenden Nazi-Zeugen festnageln kann!

Wie lange noch? Wie lange will der Senat seine Haltung beibehalten? Seit fast zwei Jahren wird im Saal 101 am OLG München versucht, den Angeklagten ihre Beteiligung am NSU-Terror nachzuweisen. Seit ebenfalls zwei Jahren können Prozessbeobachter ein bemerkenswertes Phänomen beobachten: Es wird gelogen. Es wird dermaßen hemmungslos gelogen, dass sich die Balken biegen.

Szene-Jargon: „OLG-Stadl“

Die für jeden offenkundige Lüge hat einen festen Platz vor dem 6. Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Manfred Götzl gefunden. Konsequenzen gab es selbst für die dreistesten lügenden Zeugen bis jetzt nicht. Die Neonazi-Szene hat dies längst erkannt und lässt die aus ihren Reihen vorgeladenen Zeugen offenbar nicht mal mehr durch ihre Szeneanwälte auf die Verhandlungen vorbereiten. In Szene-Kreisen wird der NSU-Prozess inzwischen „OLG-Stadl“ genannt.

Frustrierte Journalisten, frustrierte Nebenklage.

Ist wieder ein lügender Nazi-Zeuge vorgeladen und führt das Gericht mit angeblichen Erinnerungslücken und grotesken Falschaussagen vor, dann lässt sich ein weiteres Phänomen beobachten:

Die Diskussionen in den kurzen Verhandlungspausen oder am Ende eines Prozesstages zwischen Prozessbeobachtern, der Presse und den Anwälten der Nebenklage lassen eines deutlich erkennen: Es hat sich Frust ausgebreitet. Wurden anfangs noch Stimmen laut, dass Götzl dieser Lügerei endlich einen Riegel vorschieben solle, so hört man in den letzten Tagen vorwiegend sarkastische Bemerkungen.

Man kann ja sowieso nichts ändern. Oder etwa doch?

Diese lügenden Nazi-Zeugen sind schon lange kein Aufreger mehr. Irgendwann hat sich die fatale Erkenntnis breit gemacht, man könne daran ja sowieso nichts ändern. Ganz egal wer: Ob Prozessbeobachter, Journalisten aber auch die Anwälte der Nebenklage scheinen den Kampf gegen die Lüge im NSU-Prozess aufgegeben zu haben. Sie flüchten sich immer öfter in juristische Spitzfindigkeiten, falls sie von einem neu hinzugekommenen Prozessbeobachter deswegen angesprochen werden. Bei diesen Gesprächen zeigt sich überdeutlich, dass die Angesprochenen selbst nicht mehr glauben, was sie da sagen und am liebsten vor Scham in den Erdboden versinken möchten. Der Prozessbeobachter bleibt rat- und fassungslos zurück, versteht die Welt nicht mehr und verliert mit jedem weiteren Prozessbesuch, bei dem wieder ein lügender Nazi-Zeuge sein krudes Weltbild und haarsträubende Lügengeschichten auf großer Bühne vortragen darf, den letzten Glauben an eine gerechte und unabhängige Justiz.

Wer lügt im Prozess und warum?

Ein Teil der Antwort ist einfach: Die Angeklagten sind es nicht. Warum? Sie sagen nichts. Gar nichts. Das betrifft übrigens nicht nur Beate Zschäpe. Lediglich einer der Angeklagten hat bis jetzt eine Aussage gemacht. Im Allgemeinen wird diese als weitgehend glaubwürdig eingeschätzt.

Ausnahmslos gelogen haben:
Alle Zeugen aus der Rechten Szene, die zum Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aussagen sollten.

Ebenfalls ohne Ausnahme gelogen haben:
Alle bisher geladenen V-Männer vom Verfassungsschutz. Prominente Beispiele: Tino Brandt, Carsten Szczepanski, Benjamin Gärtner.

Ein besonders dreister Lügner:
Der ehemalige V-Mann-Führer Andreas Temme ist ebenfalls vom Verfassungsschutz.

Weiter beim Verfassungsschutz:
Der Zeugenbeistand RA Volker Hoffmann, der dem V-Mann Benjamin Gärtner vom Landesamt für Verfassungsschutz zugeteilt wurde, hat nachweislich während der Vernehmung von Gärtner gelogen. Mehrmals. Damals war ich einer der fassungslosen Prozessbeobachter, als ich mir nach dem Verhandlungstag erklären lassen musste, dass Hoffmann in seiner Funktion als Zeugenbeistand nicht verpflichtet wäre, die Wahrheit zu sagen.

Es kommt noch schlimmer:
Nicht nur Verfassungsschutz, Zeugen aus der rechten Szene, sondern auch Zeugen aus den Reihen der Polizei stehen zumindest schwer im Verdacht vor Gericht gelogen zu haben.

Es geht so nicht weiter:

Der 6. Strafsenat muss eine 180 Grad Kehrtwende machen, um die Glaubwürdigkeit des Gerichts zu retten und um den ungeheuren Ausmaßen der Verbrechen, die hier aufgeklärt werden sollen, gerecht zu werden. Jede Lüge ohne Konsequenz ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Familien.

Den Fokus auf die lügenden Nazi-Zeugen richten und sie der Lüge überführen!

Die Presse berichtet immer weniger über die Aussagen der lügenden Nazi-Zeugen. Das muss aufhören. Und zwar sofort! Einige große Redaktionen berichten gar nicht mehr über die Lügner. Das ist der völlig falsche Weg und auch einer der Gründe dafür, dass die Situation jetzt so ist, wie sie ist. Zugegeben: Es ist schwer, mühsam, beinahe unmöglich und unbefriedigend darüber zu berichten. Das Argument einiger Journalisten, dass es bei diesen Aussagen nichts substanzielles zu berichten gibt, ist in sich richtig. Trotzdem ist es im Grundsatz völlig falsch. Denn hier ist die Lüge ohne Konsequenz die Substanz, über die berichtet werden muss. Und zwar pingelig genau, am besten mit den entsprechenden Fakten unterlegt. Jede ungeahndete Lüge vor Gericht muss der Öffentlichkeit präsentiert werden. Und jede dieser Lügen muss wie auf dem Seziertisch auseinandergenommen und mit Gegenbeweisen als solche identifiziert werden. Nach jedem Lügner vor Gericht muss die Frage nach den Konsequenzen gestellt werden. Immer wieder. Auch wir Blogger sind hier in der Pflicht. Auch deswegen dieser Artikel.

Für diesen Artikel gibt es mehrere Gründe:

Am 198. VHT sagte unter anderem Markus F. als Zeuge aus. Er sollte unter anderem Erkenntnisse aus dem Umfeld von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aus der Zeit kurz vor deren Abtauchen in den Untergrund liefern. Nach seiner Aussage wurde ich von einer Prozessbesucherin, einer älteren Dame, geistig sehr jung geblieben, angesprochen: „Und was passiert jetzt mit dem Zeugen? Der hat doch von Anfang bis Ende gelogen. Wird der jetzt festgenommen? Gibt es da keine Konsequenzen?“ Ich muss gestehen, ich habe mich geschämt, als ich der Dame sagen musste, dass Markus F. vermutlich mit keinen Konsequenzen rechnen muss und jetzt auf dem Weg nach Hause ist.

Hier – in Auszügen – das Wortprotokoll der Zeugenvernehmung von Markus F.

Um 14:10 Uhr beginnt die Vernehmung des Zeugen Markus F., Textilreiniger aus Chemnitz. Er soll zum Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aussagen. Nach der üblichen Belehrung durch Richter Götzl beginnt dieser mit seiner 1. Frage zum Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

Götzl: „Zu dem Herrn Wohlleben. Was können Sie mir da sagen?“

F.: „Nichts.“

Götzl: „Sie kennen Wohlleben nicht ..?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Kennen Sie denn die Beate Zschäpe?“

F.: „Nicht, dass ich wüsste.“

Götzl: „Was bedeutet das?“

F.: „Könnte sein. Vor 1998. Danach bin ich verhaftet worden.“

Götzl: (Schweigen)

F.: „Kann nix sagen. Ist so lange her.“

Götzl: „Können Sie das zeitlich Einordnen? Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Zschäpe und …“

F.: (unterbricht Götzl) „… keine Ahnung.“

Götzl: „Lassen Sie mich aussprechen! Was hat 1998 mit Zschäpe zu tun?“

F.: „Kann weder ja noch nein sagen. Weil ich da in Haft war. Danach hatte ich mit Szene nix zu tun.“

Götzl: „Und was war vor 1998? In Bezug auf Szene?“

F.: „Viel getrunken, rumgeprügelt. Viel hatte ich damit nicht zu tun, weder mit dem politischen noch sonst was.?

Götzl: „Welche Personen bringen Sie mit der Rechten Szene in Verbindung? Vor 1998?“

F.: „Niemand spezielles.“

Götzl: „Ja, das sind doch einige Leute.“

F.: „Weiß nicht. Keine Erinnerung.“

Götzl: (deutlich lauter) „Herr F., Sie sind nicht glaubwürdig.“

F.: „Wenn ich es nicht weiß. Kann ja nicht irgendeinen Namen sagen.“

Götzl: „Glaube Ihnen nicht.“

F.: „Soll ich lügen?“

Götzl: „Nein. Aber auch ein Schweigen kann eine Falschaussage sein.“

F.: „Ja …“

Götzl: „Also getrunken, geprügelt? Aber keine Kontakte?“

F.: „…“

Götzl: „Szene bedeutet Kontakt mit Leuten.“

F.: „Ja, in der Wendezeit. Gab Links und Rechts. Bin da irgendwie reingeschlittert.“

Götzl: „Wo haben Sie sich aufgehalten?“

F.: „Von 1991 bis 1994 in Stuttgart, wegen meiner Lehre. Dann Chemnitz.“

Götzl: „Was haben Sie in Stuttgart gemacht?“

F.: „Lehre.“

Götzl: „Nur Stuttgart?“

F.: „Auch Ludwigsburg.“

Götzl: „Mit wem Kontakt?“

[…]

Götzl: „Kennen Sie Mundlos?“

F.: „Nee!“

Götzl: „Böhnhardt?“

F.: „Nein.“

Götzl: „André Eminger?“

F.: „Nö.“

Götzl: „Holger Gerlach?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Schulze?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Gab es mal Besuch aus Stuttgart oder Ludwigsburg in Chemnitz?“

F.: „Nicht mit mir in Verbindung.“

Götzl: „Natürlich mit Ihnen in Verbindung!“

F.: „…“

Götzl: „Also Sie sind 1994 wieder nach Chemnitz. Was haben Sie da gemacht?“

F.: „Gearbeitet. Bei Vater in Textilreinigung. Bis heute.“

Götzl: „Und Ihre Tätigkeit in der Szene?“

F.: „Hab dort keine Tätigkeit gehabt.“

(RA Heer ermahnt den Zeugen deutlicher zu sprechen)

F.: „Keine spezielle Tätigkeit in Szene gehabt!“ (besonders laut)

[…]

Und in diesem Stil zog sich die weitere Vernehmung hin. Selbst bei Vorhalten aus Vernehmungen von ihm bekannten Personen aus der Rechten Szene kann sich Markus F. entweder an nichts erinnern oder leugnet, diese Personen zu kennen. Schließlich werden ihm mehrere Fotos vorgelegt. Darunter sind Fotos, die F. eindeutig mit Mundlos und Zschäpe zeigen. Bei diesen Fotos erkennt er sich zwar selbst, sonst meist aber keine der anderen Personen.

Eine Rechtsanwältin der Nebenklage stellt F. unter anderem diese Frage: „Haben Sie Tattoos?“

F.: „Nein.“

Für jeden im Gerichtssaal ist am linken Unterarm in der Nähe des Handgelenks eine große Tätowierung zu sehen. Jedoch erhebt niemand wegen dieser beinharten, mehr als offensichtlichen Lüge Einspruch. Innerhalb von 5 Minuten hätte das Gericht bei diesem einfachsten Beispiel Markus F. eine Falschaussage nachweisen können. Aber: Es ist nichts passiert.

Die nächste Frage verpufft deswegen völlig wirkungslos: „Tragen Sie auf Ihrer Brust einen tätowierten Rudolf Heß Schriftzug?

Die Antwort des Zeugen F. ist daher nicht überraschend: „Nein.“

Während einer Prozesspause unterhielt ich mich bei einem Espresso mit einem Anwalt der Nebenklage über das Problem „Lügen ohne Konsequenzen.“ Nach kurzer Zeit sprudelte es förmlich aus ihm heraus. Der ganze aufgestaute Frust entlud sich. Es war offensichtlich: Hier läuft etwas grundlegend schief. Und: Er machte mich auf eine interessante Geschichte aufmerksam:

Falschaussage: Wenn man will geht es auch anders.

Das immer öfter vorgebrachte Argument, dass es bei Falschaussagen auch ohne Vereidigung kaum Möglichkeiten gibt, dies zu ahnden ist falsch. Dies dokumentiert der Fall eines Polizisten aus Rosenheim, der vor dem NSU-Untersuchungsausschuss Bayern eine Aussage machte, die so gar nicht in das offizielle Bild passte. Die Staatsanwaltschaft wurde hier überraschend schnell aktiv: Wegen einer Falschaussage! Vermutlich war die Falschaussage aber gar keine solche.


 

Bayerischer Landtag, Dienstag, 18.Juni 2013, ca. 13:00 Uhr:

Die Mitglieder des Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus in Bayern – NSU“ haben sich zur 28. Sitzung versammelt. Die Zeugenbefragung wird durch den Vorsitzenden Franz Schindler (SPD) geleitet, der den heutigen ersten Zeugen KHK Konrad Pitz von der KPI Rosenheim befragt.

Zeuge Konrad Pitz: Und dass es eine kriminelle Vereinigung oder terroristische Vereinigung gebe, auf jeden Fall rechtsradikal. Das muss zumindest gefallen sein: NSU. Ich habe mir das also besonders gemerkt, weil diese NSU war für mich so eine Brücke: NSU und dann das NSU-Fahrrad, also das ist das einzige Fahrrad der Welt, das mit Kardanantrieb ist, und deshalb konnte ich mir eben das so gut merken. Die sagten dann eben Nationalsozialistischer – – Wie heißt der?

Vorsitzender Franz Schindler (SPD): Gut. Jetzt sagen Sie uns mal, wann war die Besprechung, und wer war da dabei?

Zeuge Konrad Pitz: Ich kann Ihnen das Datum nicht mehr sagen.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD):Ungefähr.

Zeuge Konrad Pitz: Es war die Verabschiedung vom SoKo-Leiter Geier, der dann die SoKo „Peggy II“ weiterführte. Das kann ich Ihnen sagen. Ein genaues Datum nicht mehr.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD): Das deutet im Ergebnis, wenn das stimmt, was Sie sagen, dass das etwa im Jahr 2007 gewesen sein müsste, oder?

Zeuge Konrad Pitz: Ja.

Damit war die Katze aus dem Sack: Ein Zeuge aus Polizeikreisen sagt, dass ihm der Begriff „NSU“ bereits im Jahr 2007 im Zusammenhang mit Rechtsextremismus geläufig war. Also 4 Jahre bevor die Abkürzung „NSU“ durch das Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds bekannt wurde.

An diesem Tag ist im „NSU-Untersuchungsausschuss Bayern“ eine Bombe geplatzt. Und kaum jemand hat es interessiert. Diese Aussage passte so überhaupt nicht zur offiziellen Version, auf dessen Grundlage der NSU-Prozess aufbaut.

Nur die Staatsanwaltschaft München I sah offenbar dunkle Wolken am Horizont aufziehen und versuchte das Schlimmste zu verhindern.

In der Süddeutschen Zeitung erschien am 05. Dezember 2014 ein Artikel, der sich mit der Aussage von KHK Pitz und deren Folgen befasste:

Brisante Erinnerungen
Die Erinnerung von Konrad Pitz ist deswegen so brisant, weil die Polizei bisher unisonso erklärt, sie habe bei ihren Ermittlungen nicht an eine rechtsradikale Terrorgruppe denken können. Weil so etwas außerhalb jeglicher Vorstellung lag. […] Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Nazi-Zeugen, die sich im NSU-Prozess vor dem OLG München immer dreister benahmen waren bereits im Dezember 2014 zu einem Problem geworden, welches am besten niemals hochkochen sollte.

Die Staatsanwaltschaft München I reagierte rasch und klagte Kommissar Pitz wegen uneidlicher Falschaussage an. „Bei Aussagedelikten verstehen wir keinen Spaß“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch. Eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss gilt wie eine Aussage vor Gericht und auf Lügen steht eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahre. […] Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Und es wird in der Justiz doch mit zweierlei Maß gemessen. Und zwar wasserdicht beweisbar. Warum dies unbedingt bei der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen so offensichtlich geschieht, könnte man entweder mit grenzenloser Dummheit oder durch Panikreaktionen erklären. Ob Dummheit oder Panik: Die Institution, die das eine oder andere Kriterium erfüllt, muss eine gewisse Macht haben, um derartige Verfahren anzustoßen oder zu verhindern. 

Kein Verfahren gegen rechtsradikale Szenezeugen.
Doch im Gegensatz zu Kommissar Pitz werden die Lügner vor Gericht bisher nicht verfolgt, es ist kein Verfahren gegen die rechtsradikalen Szenezeugen anhängig. […] Die Staatsanwaltschaft München I beruft sich darauf, man warte erst die Beweisaufnahme und die Bewertung durch das Gericht ab. Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Ob und wie das OLG München gegen lügende Verfassungsschützer vorgehen wird? Es bleibt spannend.

Hier zum 2. Teil der Mini-Serie:  „Lügende Nazi-Zeugen sind der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.“ >>

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