NSU-Prozesstag 90: Der Satz der Woche.

Am 26. Februar 2014, dem 89. Verhandlungstag im NSU-Prozess schlossen sich mehrere Nebenkläger einem Beweisantrag von RA Stolle an. In dem Antrag fordert Stolle die Beiziehung von umfangreichem Aktenmaterial für die Hauptverhandlung im NSU-Prozess am OLG München. Zu den angeforderten Akten zählen unter anderem die Personenakten zu Tino Brandt sowie weitere Akten zum Thüringer Heimatschutz (THS), die vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) angelegt wurden.

Laut einem Bericht des MDR Thüringen lägen dem NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags rund 15 Bände über den THS aus dem TLfV vor. Allein zur Tätigkeit von Tino Brandt – V-Mann und Chef des THS – gäbe es mehrere Personalakten, die ebenfalls vom TLfV geführt wurden. Dies sagte die Vorsitzende des Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss Dorothea Marx (SPD) gegenüber dem MDR.
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Die Akten sollen vor der Einvernahme von Tino Brandt beigezogen werden, nur so könnten die Aussagen von Brandt in der Hauptverhandlung auch bewertet und überprüft werden, so RA Stolle weiter in seiner Begründung des Beweisantrags.

Und weiter: „In den beizuziehenden Akten werden sich Aussagen von Reiner Bode, dem V-Mann Führer Brandts finden, wie etwa diese: ‚Ich habe ihn (Anm.: Brandt) sehr eng geführt. Mit Methoden, die nur bei Nachrichtendiensten eben so angewendet werden.‘ Brandt hat als ‚F Quelle‘ angefangen und ist aufgestiegen bis zur ‚B Quelle‘, diesen Akten nach war Brandt im September 1999 bereits als ‚B Quelle‘ klassifiziert,“ so Stolle. (Anm.: Die Buchstaben „F“ und „B“ sind ein geheimes geheimdienstinternes Qualitätsmerkmal für Informanten. „A“ steht hier für „beste Qualität“. Also ganz ähnlich wie bei Tomaten. Oder Eiern.)

In den Akten würden sich auch TKÜ-Protokolle von Telefonaten zwischen Tino Brandt und Torsten H. befinden, durch die sich die taktische Informationsweitergabe durch Brandt an den Verfassungsschutz nachweisen lasse. Auch Treffberichte des V-Mannes Brandt seien Bestandteil dieser Akten. „Diese Erkenntnisse sind bis jetzt nicht in die Ermittlungen eingeflossen“, begründet Stolle weiter.

Brandt hätte beispielsweise Uwe Böhnhardt als „militanten Menschen“ beschrieben und Beate Zschäpe ein „fundiertes Wissen über das Germanentum“ attestiert.

„Alle diese Akten sind weder dem Bundeskriminalamt (BKA) noch der Bundesanwaltschaft (BAW) vorgelegen“, so Stolle.

24 Stunden später erfolgt die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft in Person von Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten:

„… der Beweisantrag von RA Stolle zur Beiziehung der Personenakten zu Tino Brandt und den Akten zum THS ist abzulehnen.“

Der Satz der Woche!

In der umfangreichen Begründung Weingartens zur Ablehnung des Antrags versteckt sich der Sieger in der Kategorie „Satz der Woche“:

„Die Klassifizierung einer Quelle wird nicht nur durch Nachrichtenehrlichkeit, sondern auch durch andere Faktoren gespeist.“

Wie wichtig ein V-Mann für den Verfassungsschutz ist, hat also nichts mit echten, wahren oder richtigen Informationen zu tun. Für den Verfassungsschützer ist offenbar auch die Menge der Informationen, die ein V-Mann liefert, wichtig.

Ein weiterer Faktor, der die Qualität eines Informanten bestimmt: Die Informationen müssen für den Sachbearbeiter beim Verfassungsschutz leicht verständlich sein.

Vermutlich aber ist am wichtigsten: Die Informationen des V-Mannes dürfen nicht das, durch wen auch immer, vorgegebene Weltbild des Verfassungsschutzes ins Wanken bringen. Wahrscheinlich ist dies der entscheidende Faktor, der – um es mit OSta Weingartens Worten zu formulieren – „die Klassifizierung einer Quelle speist“.

Man könnte spei(s)en ..!

Ein Kommentar zu „NSU-Prozesstag 90: Der Satz der Woche.

  1. Vielleicht wäre es nicht schlecht Brandts VP-Klassifizierungen mal mit seiner NPD-Karriere abzugleichen, die er ja 1999 begann. Brandt und Wohlleben überführten den THS dann in die NPD, was Brandt in den Landesvorstand hievte und ihm den Posten des Pressesprechers bescherte. Wann genau ist das jeweils geschehen, wann wurden Kreisverbände gegründet ? Im September rückte Brandt auf in die Quellen-Klasse B, am 12. September waren Landtagswahlen, am 14. September fand die THS-Veranstaltung „Der Verfassungsschutz in Deutschland“ statt[1]. An welchem Datum genau waren jeweils NPD-Ereignisse, wann der VS-Auftieg in die Klasse C, Klasse B ?

    [1] http://www.die-linke-thl.de/fileadmin/lv/nazi-terror/anfragen/Anfrage_Dittes_1999.pdf

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