NSU-Prozess Tag 63 (Teil 2): Wortprotokoll – Die komplette 2. Vernehmung von Andreas Temme.

Update vom 09.01.2014:

Die nächste Vorladung von Andreas Temme für die Hauptverhandlung im NSU-Prozess am OLG München ist für Donnerstag, Mittwoch, den 29.01.2014 geplant.

Zum Teil 1 bitte hier entlang. >>>

Nach dem Ende der Mittagspause um 13:05 Uhr geht der Streit, ob die Akten zum Fall Temme beigezogen werden sollen oder nicht, in seine nächste Runde. Nach einem juristischen Scharmützel zwischen Nebenklage, Verteidigung und der Vertretung der Bundesanwaltschaft zieht sich der Senat um 13:15 Uhr zur geheimen Beratung zurück. Die für heute geplante Vernehmung von Andreas Temme, dem Ex-Verfassungsschützer und Ex-V-Mann-Führer steht zu diesem Zeitpunkt umso mehr auf der Kippe. Schließlich geht es bei dieser Vernehmung um nichts weniger, als die Aufklärung der möglichen Verwicklung von Temme in den Mord an Halit Yozgat, der am 06.04.2006 in seinem Internetcafe durch 2 Kopfschüsse regelrecht hingerichtet wurde. Es ist hinreichend bekannt und inzwischen auch wasserdicht erwiesen, dass sich Temme zur exakten Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts aufhielt.

Nach erstaunlich kurzer Zeit, nämlich exakt 15 Minuten, verkündet der Senat um 13:30 Uhr das Ergebnis seiner geheimen Beratungen. Hier das Beratungsergebnis in stark verkürzter Form und wegen des immens großen Umfangs lediglich sinngemäß wiedergegeben:

„Der Senat lehnt die Gegenvorstellung nach geheimer Beratung ab. Die Ermittlungspflicht des Gerichts gehe nicht so weit, dass es Dinge aufklären müsse, die keine Bedeutung für die Entscheidung der Schuld- und Straffrage der Angeklagten habe. Der Senat werde alle Gegebenheiten aufklären, die im Rahmen der Befragung der Zeugen vorgehalten würden.“

Damit hat der Senat die Forderung praktisch aller Anwälte der Nebenklage und einigen Vertretern der Verteidigung – unter anderem der Zschäpe-Verteidigung – zur Abgabe dienstlicher Erklärungen für die Vertreter der Bundesanwaltschaft abgelehnt. Die Verlesung dieses durch eine geheime Beratung von 15 Minuten gefassten Beschlusses nahm im Übrigen etwa doppelt so viel Zeit ein, wie die Beratung selbst.

Im direkten Anschluss geht die Debatte mit unverminderter Härte einhergehend mit unvermeidlichen Beratungspausen in Sachen Aktenbeiziehung weiter. Um ca. 13:45 Uhr ist immer noch völlig ungewiss, ob Temme heute als Zeuge vernommen wird.

Nach einer weiteren kurzen Pause zu Beratungszwecken ist es um 13:55 Uhr offiziell: Andreas Temme wird heute vernommen!

Anmerkung: Das nachfolgende Protokoll bezieht sich ausschließlich auf meine persönlichen, handschriftlichen Notizen.

Um exakt 14:03 Uhr betritt Temme den Gerichtssaal und nimmt am Zeugentisch Platz. Er trägt wie bei seiner ersten Vernehmung einen schwarzen Anzug, er nimmt die gleiche Sitzhaltung ein: Beide Hände auf dem Tisch, die linke Hand liegt über der rechten.

Nach der üblichen Zeugenbelehrung und der Feststellung der Personalien beginnt Richter Götzl ohne weitere Umschweife – endlich – mit der Vernehmung: „Sie sagten, Sie hätten von der Tat am Sonntag aus der Zeitung erfahren.“

Temme: „Es war noch aus dem „Extra-Tipp“. Einzelheiten weiß ich nicht mehr.“

Götzl: „Das würde mich aber noch interessieren.“

Temme: „Da warst du ja. Ich kannte das Internetcafe noch vor der Tat. Am Montag habe ich nach Informationen in der Zeitung gesucht, was genau kann ich nicht mehr nachvollziehen.“

Götzl: „Welche Infos haben Sie aus dem „Extra-Tipp“? Ich muss so nachfragen. Das was Sie sagen, ist mir zu wenig.“

Temme: „Ja offensichtlich, dass dort etwas geschehen ist. (Gelächter im Saal) An einzelne Infos kann ich mich nicht erinnern.“

Götzl: „Ja haben Sie jetzt erfahren, das Yozgat ermordet wurde? Sie sprechen zu allgemein.“

Temme: „Dass es einen Mord gegeben hat, das hab ich durch den „Extra-Tipp“ erfahren …“ (Götzl unterbricht)

Götzl: „Mord an wem?“

Temme: „Denke schon, dass es um den jungen Yozgat ging. Bin mir aber nicht 100% sicher.“

Götzl: „Wenn Sie sagen: „Internetcafe“? Dann ist das Internetcafe von Yozgat gemeint?“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Erinnerungen wie der Geschädigte zu Tode kam aus dem „Extra-Tipp“?

Temme: „Kann ich mich heute nicht mehr erinnern.“

Götzl: „Bei der vergangenen Vernehmung haben Sie geschildert, dass Sie aufgewühlt waren.“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Warum aufgewühlt“ Eine Erklärung bitte!“

Temme: „Alles was ich am Montag …“ (Götzl unterbricht barsch)

Götzl: „Wir sind bei Sonntag!!

Temme: „Es ging ja um einen Ort und um jemanden, den ich auch kannte. Das reicht aus, um jemanden aufzuwühlen. So habe ich Yozgat als sehr netten Menschen kennen gelernt. Es hatte ja auch seinen Grund, immer wieder dahin zugehen.

Götzl: „Sie sagten, Sie wären nach Dienstschluss dagewesen, das wäre vor ihrem Urlaub gewesen. Warum haben Sie die Stempelkarte kontrolliert?“

Temme: „Es war eben dieser Impuls. Ich wusste, dass ich diese Woche dort war. Ich hab mir die Stempelkarte angeschaut. Leider mit dem falschen Ergebnis und eben dem Trugschluss.“

Götzl: „Wie nutzten Sie noch den Sonntag, nachdem Sie den „Extra-Tipp“ gelesen hatten? Mit welchen Überlegungen hatten Sie sich im Hinblick auf Montag beschäftigt?“

Temme: „Ich war aufgewühlt. Heute diese Gefühle zu beschreiben ist sehr schwierig. Herr Richter, ich glaube, dass ich an dem Sonntag dachte, du warst dort. Wann auch immer. Und du musst mehr darüber herausfinden, mehr herausfinden ob ich da irgendwie drin …“ (Götzl unterbricht)

Götzl: „Welche zeitlichen Informationen hatten Sie? An welchen Fakten machen Sie die fest?“

Temme: „An dem Sonntag war mir bewusst: Ich war in der Woche da, wusste aber nicht ob Mittwoch oder Donnerstag.“

Götzl: „Was hatten Sie vom Besuch im Internetcafe noch in Erinnerung?“

Temme: „Ich weiß nicht, ob ich diese Gedanken am Sonntag hatte, dass ich eben dieses 50 Cent Stück auf den Tresen gelegt habe. Wann, kann ich heute nicht mehr erinnern.“

Götzl: „Es gab doch Abweichungen bei dem Besuch. Sie sagten bei Ihrer ersten Vernehmung, es wäre nie so gewesen, dass Sie mal zum Bezahlen allein waren. Das tut mir leid, das kann ich immer noch nicht nachvollziehen.“

Temme: „Ich kann nur sagen: Bei der polizeilichen Vernehmung, als ich zu diesem Geschehen befragt wurde, da kam ich zu diesem Trugschluss. Warum ich bei der letzten Vernehmung meine Aussage so gemacht habe, kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen.“

Götzl: „Das ist mir zu wenig. Diese Schritte müssen wir gehen. Wir müssen da durch.“

Temme: (Schweigen)

Götzl: (laut) „Welche Info hatten Sie wann? Welche zeitlichen Informationen hatten Sie? Das fehlt alles. Aber bitte nicht mit Ihrer Interpretation. Das kann ich nicht richtig einordnen. Warum haben Sie auf die Stempelkarte geschaut? Ich verstehe Sie immer noch nicht.“

Temme: „Ja, es war so: Ich war in dieser Woche in anderen Internetcafes. Das hat mir die Sache so schwierig gemacht. Ich kann meine Gefühle und Gedanken heute nur noch wiederholen. Die Sache mit den 50 Cent verstehe ich heute immer weniger. (Gelächter im Saal) Prinzipiell war ich sehr angespannt. Das sind alles Dinge, die mich eingeschüchtert haben, um nicht mit meinen Interpretationen herum zu reden.“

Götzl: (laut) „Es geht ja um den letzten Besuch des Internetcafes. Nicht um die Woche davor. Davor erzählten Sie von ihrem Wochenende. Der Zusammenhang mit der Stempelkarte erschließt sich mir immer noch nicht.“

Temme: „Von den Geschichten von denen offensichtlich viele falsch sind, vermag ich heute keine mehr erinnern, wenn ich heute daran gehe, dann denke ich das mir das nicht passieren dürfe. Ich habe seit 2006 mit vielen Gesprächen versucht mich der Sache zu nähern.“ (Langes Schweigen)

Götzl: (laut) „Bleiben wir doch einfach bei den Fakten. Es hilft nichts, wenn Sie jetzt Polizei oder Psychologen zitieren.“

Temme: „Ich kann mit Sicherheit sagen, dass ich aus dem Artikel aus dem Mord erfahren habe. Was genau drin stand, weiß ich nicht mehr.“

Götzl: (Setzt zu einer Frage an, wird von Temme unterbrochen.)

Temme: „Ob ich von der Tatzeit wusste, kann ich nicht mehr sagen. Das muss man in den Akten nachgucken.“

Götzl: „Was hatten Sie für Gedanken am Sonntag? Wie ist Ihr Sonntag zu Ende gegangen? Was haben Sie am Montag gemacht?“

Temme: „Das ich am Sonntag die Überlegung hatte, du warst dort, du musst herausfinden, was passiert ist. Wir hatten keine Tageszeitung. Nur den „Extra-Tipp“. Ich hatte den Gedanken du musst am Montag nachsehen.“

Götzl: „Es gab also Überlegungen, ob Sie dort waren.“

Temme: „Ja, ich habe am Montag die Stempelkarte angeschaut. Dachte, ich war ein Tag früher da. Es ist für mich heute schwer, den Erkenntnisstand, also den Erkenntnisstand, den ich heute erlangt habe, voneinander zu trennen. Schwierig, die einzelnen Zeiten. Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass es nicht sein konnte, am Donnerstag dort gewesen zu sein.“

Götzl: (laut) „Warum eigentlich nicht?“

Temme: „Wegen der unheimlichen Nähe zum Tatort. Ich konnte mir das schlichtweg nicht vorstellen, dass ich so nahe an dem Mord dran war. Ich konnte offenbar diesen Schritt nicht gehen. Hatte vielleicht falsche Vorstellungen. Außerdem war das alles so unverständlich, was zu einem derartigen Verhalten führt.“

Götzl: „Welche Überlegungen hatten Sie, als Sie sich die Stempelkarte ansahen? Weshalb haben Sie sich genau darum gekümmert?“

Temme: „Ich weiß noch, dass ich am Mittwoch das Büro recht früh verlassen habe. Ich bin noch am Café vorbei gefahren. Am Donnerstag war es eher recht spät. Da dachte ich, ich bin wohl nach Hause gefahren. Als ich erfahren habe, dass es um 17:00 Uhr passiert ist, konnte ich mir nicht vorstellen, dass ich da gewesen wäre“

Götzl: (laut) „Sie gehen auf meine Fragen nicht ein.“

Temme: „Kann ich nicht. Weil ich nicht weiß, wann ich erfahren habe, wann ich von der Tat erfahren habe. War für mich schlüssig, dass ich nicht dort war.“

Götzl: „Zeitliche Einordnung? Von wann bis wann?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Kann auch nicht sagen, aus welchen Artikeln ich Informationen hatte. Kann auch nicht sagen, warum ich noch Infos brauchte.“

Götzl: „Sie waren häufiger Kunde. Wann waren Sie noch dort?“

Temme: „Kann ich nicht mehr sagen. Es waren unterschiedliche Zeiten. Mehr konnte ich bei der polizeilichen Vernehmung auch nicht mehr sagen.“

Götzl: „Wie oft nach der Arbeitszeit?“

Temme: „Kann mich nicht mehr erinnern.“

Götzl: „Wie lang dauerten die einzelnen Besuche?“

Temme: „Zwischen 10 und 20 Minuten denke ich. Vielleicht auch mal 30 Minuten. Darüber heraus eher nicht. Aber genau kann ich das abschließend nicht sagen.“

Götzl: „War das jemals Thema mit ihrer Frau? Ich meine vor der Tat?“

Temme: „Nein.“

Götzl: „Hatten Sie regelmäßige Arbeitszeiten?“

Temme: „Nein, Gleitzeit.“

Götzl: „Hatten Sie sich bei ihrer Frau angemeldet, wann Sie nach Hause kommen?“

Temme: „Nein. Ich bin einfach nach Hause gekommen. Manchmal, wenn es später wurde, dann habe ich angerufen.“

Götzl: „Wann war Ihr Blick auf ihre Stempelkarte?“

Temme: „Muss Montag morgen gewesen sein.“

Götzl: „Sie sagen muss, wie kommen Sie darauf?“

Temme: „Natürlich wollte ich wissen, wann ich an welchem Tag Schluss gemacht habe. Das Ergebnis kenne ich jetzt aus den Ermittlungen der Polizei: Das war am Mittwoch deutlich vor 15:00 Uhr und am Donnerstag um 16:43 Uhr.“

Götzl: „Inwiefern war die Stempelkarte für Sie relevant?“

Temme: „Ja in der Überlegung, wenn ich heute ausstempel, dass ich meine Gedanken einordnen kann …“ (Götzl unterbricht)

Götzl: „Sie sind meiner Frage ausgewichen. Ich würde Sie bitten, meine Fragen zu beantworten! Sie haben sich bei Ihrer Frau nicht angemeldet, Sie sind zu unregelmäßigen Zeiten nach Hause gekommen. Warum war die Stempelzeit so relevant?“

Temme: „Als ich von der Uhrzeit des Verbrechens erfahren hatte, war das für mich relevant. Auch weil ich dachte: Wann war ich im Internetcafe?“

Götzl: „Sie haben sich bei ihrer Frau nicht angemeldet. Sie sind gekommen, wann Sie wollten. (laut) Warum war die Stempelzeit so relevant?“

Temme: „Wegen der Tatzeit und ausstempeln ist es relevant.

Götzl: „Sie sagten auch: Später bin ich gefahren. Sie können mir doch jetzt nicht erzählen, dass Sie nach Hause fahren wollten. Sie können mir nicht erzählen, dass Sie sich im Tag geirrt haben. Es war kein großer zeitlicher Abstand. (Noch lauter) Das können Sie mir nicht erzählen!“

Temme: „Bei der Suche nach meinen Gedanken laufe ich immer wieder gegen eine Wand. Für mich sicher weiß ich, dass ich den Gedanken hatte, dass die Polizei die Computer im Internetcafe auswertet. Wenn die jetzt 24 Stunden zurück gehen, dann muss ich da hingehen, weil ich zeitlich eben sehr nah dran war. Die Vorstellung, ich wäre am Mittwoch da gewesen, hatte sich bei mir verfestigt. Ich wäre für mich selber froh, wenn es mir in den letzten Jahren gelungen wäre, eine Erklärung für diese Fehleinschätzung zu finden. Ich war in diesem Punkt so blind. Ich kann mir ja nicht eine Erklärung ausdenken, damit es sich für mich besser anfühlt“

RAin Sturm meldet sich mit einer Verständnisfrage zu Wort, die sich auf die vorangegangene konfuse Aussage von Temme bezieht

Temme:“Ich war zumindest zeitlich nah dran, deswegen kann ich sagen, dass diese Vorstellung ziemlich falsch war, die sich in mir verfestigte. “ Im Nachsatz wiederholt Temme genau die Aussage , auf die sich die Verständnisfrage von RAin Sturm bezieht und zwar zum exakt gleichen Wortlaut.

Götzl: „Das sind gerade die Fragen…“ (Wird von Temme unterbrochen)

Temme: “ Ich werde für mich selber, gerade im Hinblick wie ich so dumm sein konnte, ich würde es Ihnen ja gerne erklären, aber ich könnte mir ja auch irgend welche Erklärungen ausdenken.“

Götzl: (aggressiv) „Es wäre an der Zeit, wenn sich schon Fragen bei Ihren Aussagen auftun, wenigstens hier in der Hauptverhandlung wahrheitsgemäß auszusagen.“

Temme: (professionell) „Ich meinte das genau andersherum.“

Götzl: (ringt sichtbar um Fassung) „Nochmal. Welche Rolle spielte das Ausstempeln?“

Temme: „Zur zeitlichen Vorstellung. Es gibt vielleicht noch eine Sache: Es gab zwei Möglichkeiten nach Hause zu fahren. Der eine Weg führt nicht am Internetcafe vorbei, der andere schon. In letzter Zeit spielt der Zufall eine Rolle. Wenn ich vorbeikam, bin ich rein. Wenn nicht, dann nicht.“

Götzl: “ Haben Sie sich am Montag mit Kollegen über die Tat im Internetcafe unterhalten?“

Temme:“Denke schon. Werde von mir aus aber nicht das Gespräch gesucht haben.“

Götzl: „Und an den Folgetagen.“

Temme: „Habe vermutlich mit Vorgesetzten gesprochen, dass ich häufig Gast im Internetcafe war und nicht mit anderen Kollegen.“

Götzl:“Haben Sie in Zeitungen von Zeugenaufrufen gelesen?“

Temme: “ Ich meine ja. Aber ich glaube, dass mich dieser Fehlschluss so verinnerlicht hat…“ (Götzl:unterbricht)

Götzl: (aggressiv) Schon wieder. Wie war der Zeuge beschrieben?“

Temme: „Einzelheiten weiß ich nicht mehr. Ich weiß noch von einer grünen Jacke. Ich habe oder wollte mich nicht wieder erkennen.“

Götzl:“Passte denn die Beschreibung auf Sie?“

Temme: „Ich hatte zwar eine grüne Jacke, hatte sie aber nicht an. Weitere Einzelheiten sind mir nicht mehr erinnerlich. Ich sah keinen Anlass, mich zu melden.“

Götzl: „Wann war das? Zeitliche Einordnung?“

Temme: „Ich meine in der ersten Woche nach dem Mord. Ich weiß es aber nicht mehr genau.“

Götzl: (aggressiv und laut) „Was haben Sie sich gedacht bei diesem Zeugenaufruf? Gab es Ihrerseits Überlegungen, das bin ich nicht, nach dem gesucht wird?“

Temme: „Denke nicht.“

Götzl: (noch lauter mit donnernder Stimme) „Eine sehr weiche Formulierung.“

Temme: „Eine sehr weiche Formulierung? Ich hab mich offensichtlich in dieser Beschreibung nicht wiedergefunden. Ich dachte eher an die Auswertung der PCs rückwirkend 24Std. Ich kann mich offensichtlich nicht daran erinnern, warum ich mich melden sollte.“

Götzl: (fassungslos) „Ja, gab es jetzt Überlegungen?“

Temme: „Wegen den 24 Std. und den PCs.“

Götzl: „Was genau hat Sie dazu bewogen, darüber nachzudenken, sich als Zeuge zu melden?“

Temme: „Ich meine, wegen eines Artikels in der HNA. Wegen der polizeilichen PC-Auswertung.“

Götzl: „Wann war das?“

Temme: „Ich meine in der zweiten Woche, ich weiß es nicht mehr genau.“

Götzl: „Warum haben Sie sich dann nicht gemeldet?“

Temme: „Tja – ich war zu dem Zeitpunkt bei dem Gedanken, ich war 24 Stunden vorher da, ich hatte nichts wahrgenommen. Ich war der Meinung, wenn ich irgendwas wahrgenommen hätte, wie einen Streit oder so, oder sonst was, was da nicht hingehört, wäre ich vielleicht hingegangen. Vielleicht auch nicht, weil ich zu feige war. Aber dann kam eh der 21. April.

Götzl: „Ich mache Ihnen jetzt eine Vorhalt von Ihrer letzten Vernehmung hier in der Hauptverhandlung. Demnach sagten Sie aus, Sie hätten wegen dem Checken Angst. Wir waren ja jung verheiratet. War das der Grund nicht zur Polizei zu gehen?“

Temme: „Hat im Grunde alles in meinem Denken zugelassen. Wenn ich jemanden zum Reden gehabt hätte, dann …“ (schweigt kurz) „Sie haben es ja beim letzten Mal selbst so treffend gesagt…“

Götzl: „Warum haben Sie nicht das Gespräch gesucht?“

Temme: „Zu Hause war das nicht möglich. Ich hätte meiner Frau alles sagen müssen. Bei meinen Eltern wäre es auch nicht möglich gewesen. Unser Bekanntenkreis war relativ klein, ich haben niemanden gefunden, es hat sich keine Gelegenheit ergeben, und in der Arbeit auch nicht.“

Götzl: „Warum nicht.?“

Temme: „Aus subjektiven Gründen. Was eben falsch gelaufen ist.“

Götzl: „Was sollte Sie denn hindern mit Ehefrau oder Kollegen zu reden?“

Temme: „Vor allem meiner Ehefrau hätte ich von dem Chatten erzählen müssen und vor meinen Kollegen hätte ich mich erklären müssen. Waren alles subjektive Gedanken. Leider war niemand da, den ich zu Rate ziehen konnte. Ich bin sowieso ein Mensch, der Sachen mit sich selbst ausmacht.

Götzl: „Warum wollten Sie es nicht mit Ihrer Frau klären, oder mit Kollegen? Was hätten Sie zu befürchten gehabt? Sagen Sie es mir!“

Temme: „Bei meiner Frau dachte ich, ich hätte ihr alles sagen müssen, das hätte sie mir übelgenommen. Bei den Kollegen eher wegen diesem anderen Objekt.“

Götzl: „Ich verstehe nicht, was in Ihrem Kopf vor sich geht. Ich fragte Sie nach Konsequenzen und Sie weichen mir aus.“

Temme: (Schwurbelt, im weiteren Verlauf wiederholt er wortgetreu seine Aussage vom 01.10.2013.)

Götzl: „Welche dienstlichen Nachteile haben Sie befürchtet? Außer, dass Ihre Kollegen oder Vorgesetzten hätten sagen können, machen Sie das nicht.“

Temme: „Ich weiß es nicht. Ich war aber überzeugt, dass es negative Konsequenzen gehabt hätte.

Die Vernehmung dreht sich wie bereits am 41. Prozesstag, den 01.10.2013 um das immer gleiche Thema. Neue Erkenntnisse sind bis jetzt nicht aufgetaucht. Richter Götzl ordnet deshalb um 15:00 Uhr eine Pause von 20 Minuten an.

Um 15:30 Uhr setzt Götzl die Vernehmung von Andreas Temme fort.

Götzl: „Können Sie sich erinnern, ob Sie am Montag mit Kollegen über die Tat gesprochen haben?

Temme: „Denke schon, dass es Thema war. Kann mich aber an kein konkretes Gespräch erinnern.“

Richter Götzl konfrontiert Temme daraufhin mit einem Aktenvermerk von KOK Teichert aus den Ermittlungsakten. Aus diesem Aktenvermerk geht hervor, dass es am Montag, den 10.04.2006 im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen zu einem Gespräch mit einer Frau E. gekommen sei. In diesem Gespräch wurde offenbar der Mord an Halit Yozgat und insbesondere der Tatort, das Internetcafe thematisiert.

Götzl: „Frau E.? Wer ist das?“

Temme:“Ist eine Arbeitskollegin. Sie hat das gleiche gemacht, wie ich. Nur in einem anderen Bereich.

Götzl macht einen weiteren Vorhalt aus den Ermittlungsakten: „Frau E. wurde beauftragt, Herrn Temme zum Mord im Internetcafe in der Holländischen Straße zu befragen. Haben Sie dazu eine Erinnerung?“

Temme: „Kann mich nicht erinnern. Wir waren ja alle per Du, da könnte sie vielleicht gefragt haben.“

Götzl: „Lassen wir mal die ganzen hättest! Frau E. sollte am 10.04. den Andreas fragen, ob er das Internetcafe und den Namen des Opfers kennt und ob es einen dienstlichen Bezug zum LfV Hessen gibt. Andreas hätte dem Aktenvermerk zu folge gesagt: ‚Nein.'“

Temme: “ Kann sein, dass ich das gemacht habe.“

Götzl: „Jetzt hätten Sie ja jemanden für ein Gespräch gehabt.“

Temme: „Ja, ich hätte ja geredet, aber eben gerade nicht mit Arbeitskollegen.“

Götzl: „Ich habe Probleme mit Ihrer Erinnerung. Sie sagen ‚kann sein‘. Warum antworten Sie auf meine Fragen mit Hypothesen? Da kann man schon an der Wahrheit zweifeln.“

Temme: “ Ich kann mich an das Gespräch nicht erinnern. An diesem Montag war ich sehr durcheinander. Im NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag wurde mir diese Quelle bezüglich des 10.04.2006 vorgeworfen, weil ich keine Erinnerung hatte.“

Götzl: „Sie meinen, wenn Sie sich an eine Sache nicht erinnern, dann an andere auch nicht? An solche Gespräche erinnern Sie sich nicht, aber an die Stempelkarte schon. Da fragt man sich schon, wie das geht.“

Temme: Zum Thema Stempelkarte gab es eine polizeiliche Vernehmung, das hat sich eben eingeprägt wie das Telefonat mit meiner Quelle und den Arbeitskollegen. Sonst wäre es mir eher in Erinnerung geblieben. 2006 hätte ich Erinnerung gehabt, aber jetzt ist nichts mehr da.“

Götzl: „Welche anderen Gespräche meinen Sie da? Erzählen Sie!“

Temme: „Das war ein Punkt, der mir im Untersuchungsausschuss im Bundestag vorgeworfen wurde, wegen Gespräch mit der Quelle 389. Ich hatte keine Erinnerung an den Inhalt des Gesprächs. Mir wurde auch vorgehalten, ich hätte sehr nervös gewirkt. Eine eigene Erinnerung hatte ich damals nicht. So ist das auch mit den Arbeitskollegen.“

Götzl: „Und? Ist die Erinnerung zurückgekommen?“

Temme: „Die Erinnerungen an diese Gespräche sind weg. Ich könnte nicht beschreiben, wie die Gespräche abgelaufen sind.“

Götzl: „Kam es an diesem Montag zu einem Treffen mit der Quelle?“

Temme: „Das Treffen konnte nachvollzogen werden, die Telefonate konnten 2012 rekonstruiert werden. Ich hatte angeboten, meinen Kalender aus Kassel zu holen. Bei dieser Gelegenheit hab ich Termine und Anrufversuche angesehen und festgestellt, dass er (Anm. Quelle 389) sich wegen dem Geld für April gemeldet hatte.“

Götzl: „Um was ging es bei diesen Telefonaten? Inhalte?“

Temme: „Da war ein Anrufversuch von Quelle 389. Ich war da gerade im Gespräch mit einer anderen Quelle. Ich hab ihn am Nachmittag zurückgerufen. Aufgrund der Reisekosten-Abrechnung war dies auch nachvollziehbar.“

Götzl: „Von welcher Quelle sprechen Sie jetzt? Bitte nähere Informationen.“

Temme: „Quelle 389 war aus dem Rechten Bereich. Es war meine 1. Quelle, mit der ich nach meiner Ausbildung betraut war.“

Götzl: „Wie hat sich das mit den Berichten über die Quelle gestaltet? Jetzt speziell auf den 06. April 2006 bezogen?“

Temme: „Ich hab mich mit der Quelle 2 – 3 mal getroffen. Wir sind irgendwohin zum Essen gegangen. Wir haben nicht nur dienstlich gesprochen, sondern auch über alles mögliche, um Vertrauen zu gewinnen. Ich hab jeden Monatsanfang das Geld übergeben. Dann kam die Quelle aus dem Bereich Islamismus. Was er abliefern konnte, war nicht viel. Und jetzt zum April-Termin: Das Geld konnte gezahlt werden. Ich hatte auch Anfragen wegen anderer Termine. Aber am Freitag hatte ich Urlaub. Er hat mich dann angerufen wegen einem Termin am Montag.“

Götzl: „Beschreiben Sie doch mal Ihren Tagesablauf am 06. April 2006.“

Temme: „Ich bin morgens wohl ins Büro gefahren. Ich war mit der Quelle aus dem Bereich Islamismus verabredet. Ich hab im Büro in meinen Handakten nachgesehen, ob ich irgendwelche Fragen an ihn hatte. Ich hab Mittag in einem Restaurant mit ihm etwa 2,5 bis 3 Stunden gesessen. Danach bin ich zurück ins Büro und habe meine Notizen geordnet. Das war die übliche Vorgehensweise. Wenn viel besprochen wurde, dann musste das schnell gehen, damit nichts verloren geht oder verfälscht wird. Dann habe ich Quelle 389 angerufen.“

Götzl: „Und sonst?“

Temme: „Dann hab ich meine Notizen eingeschlossen.“

Götzl: (genervt) „Ich meine den Anruf!“

Temme: “ Ich habe davon zum ersten Mal bei der Befragung durch die Bundesanwaltschaft erfahren. Die Polizei hat mich wegen dem Quellenschutz nicht gefragt.“

– Pause –

„Achso. Ich weiß noch wegen den Telefonaten, dass ich auf dem Heimweg von der anderen Quelle auf meinem Handy angerufen wurde. Die Polizei wollte wissen, wo ich war, als der Anruf einging.“

Götzl: „Sonst noch was Besonderes an diesem Tag?“

Temme: „Nein.“

Götzl: „Was haben Sie am Freitag noch zu Hause getan?“

Temme: „An diesem Freitag hatte meine Mutter Geburtstag. Vormittags war ich mit meiner Frau Sachen einkaufen. Nachmittags war ich bei der Geburtstagsfeier.“

Götzl: „Und am Samstag?“

Temme: „Da war ich zu Hause mit irgendwelchen Dingen beschäftigt.“

Götzl: „Sonntag?“

Temme: “ Samstag war üblich, dass ich eingekauft habe. Das war wahrscheinlich da auch so. Am Sonntag war außer der Sache mit dem „Extra-Tipp“ nichts besonderes.

Götzl: „Wie war eigentlich Ihre EDV-Ausstattung zu Hause?“

Temme: „Unser Sohn hatte einen PC, aber ohne Internetanschluss. Ich hatte einen Laptop.“

Götzl: „Hatten denn Sie Internet?“

Temme: Nein. Ich hatte irgendwann mal einen Stick. Zum fraglichen Zeitpunkt, meine ich, hätte ich ihn nicht gehabt.“

– Pause –

„Wenn ich genau nachdenke, dann habe ich keinen Stick gehabt. Weil sonst wären meine Besuche im Internetcafe ja sinnlos gewesen.“

Götzl: „Nochmals zur Quelle 389. Um welche Partei ging es da?

Temme: „Die Beantwortung der Frage lässt meine Aussagegenehmigung nicht zu. Wenn Sie mir aber sagen, ich darf …“

Götzl: (schweigt, fixiert Temme)

Temme: „Im Untersuchungsausschuss des Bundestages wurde die Frage zurückgezogen.“

Oberstaatsanwältin Anette Greger von der Bundesanwaltschaft schaltet sich in die Vernehmung ein: „In einer früheren Vernehmung des Herrn Temme wurde der Name dieser Partei genannt. Von Seiten der Bundesanwaltschaft bestehen daher in der Beantwortung der Frage des Vorsitzenden Richter keine Bedenken.“

Temme: „Es war die ‚Deutsche Partei‘.“

Götzl: „Haben Sie im April 2006 mit Kollegen über die Tat als Teil einer Serie gesprochen?“

Temme: „Ich erinnere mich an das Gespräch von diesem Montag nicht. Deswegen habe ich dazu auch keine Erinnerungen.“

Götzl zitiert aus den Ermittlungsakten: „Temme habe ihr gesagt, das Internetcafe und das Opfer nicht zu kennen. Frau E. bat Andreas beim hiesigen ZK 10 (Anm.: Zentrale Kriminalinspektion 10 Hessen. Zuständigkeit für Staatsschutz, Sprengstoffdelikte) das Internetcafe abzuklären.“

Temme: „Kann sein. Keine Erinnerung dazu. Eventuell war der Termin schon vorher.“

Götzl zitiert weiter: „Andreas Temme sagte: ‚Kein regionaler Bezug der Tat, vielleicht wurde gleiche Waffe bei mehreren Morden im Bundesgebiet eingesetzt.‘ Erinnerungen dazu?“

Temme: „Wie gesagt: An das Gespräch habe ich keine Erinnerung mehr. Aber das ist nicht meine Sprechweise.“

Götzl: „Was wollen Sie mir damit sagen, dass das nicht Ihre Sprechweise ist?

Temme: „Als das in der Presse zitiert wurde, dachte ich, dass ich mit meinen Arbeitskollegen nicht so gesprochen habe. Ich hatte für mich selbst die Empfindung, so redest du nicht. ‚Regionaler Bezug‘, ich denke nicht, dass ich es so formuliert hätte. Wenn ich so über das Gespräch nachdenke, wie es da geschildert wird, dann erschließt sich mir das nicht.“

Götzl: „Haben Sie gegenüber Frau E. mal diese Äußerungen gemacht?“

Temme: „Ich habe zu ehemaligen Kollegen schon lange keinen Kontakt mehr. Außerdem: Wenn ich hier als Zeuge auftrete, dann finde ich das nicht ganz klug, mich mit Frau E. zu treffen.“

Götzl: (scharf) „Ja, aber es wäre schon gut, sich mal mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Wenn diese Situation mit Frau E. der Wahrheit entsprechen würde, wäre es Anlass mal mehr zu sagen. Vielleicht denken Sie mal darüber nach, ob das von Ihnen bisher gesagte die Wahrheit ist. Nur weil Sie die ganze Zeit schon so ausgesagt haben, müssen Sie es hier nicht so aufrechterhalten. Ich belehre Sie hiermit nochmals ausdrücklich, dass Sie hier als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegen.“

Temme: „Ich habe keine Erinnerung an das Gespräch mit Frau E. Was ich bisher gesagt habe, ist die Wahrheit gewesen. Ich kann es nicht besser erklären, weil es nichts anderes gibt.

Götzl: „Was hat es eigentlich mit Herrn M. auf sich?“

Temme: „M. war beim Staatsschutz in Kassel, Bereich Islamismus.“

Götzl: „Haben Sie mit ihm über die Tat gesprochen?“

Temme: „Natürlich war dieser Mord Thema. Ich habe aber dieses Internetcafe nicht erwähnt, habe versucht dieses Thema immer zu meiden.“

Götzl: „Jetzt nochmal zu Inhalten. Insbesondere interessieren mich Ihre Aussagen zum regionalen Bezug und zum mehrfachen Einsatz der Waffe im Bundesgebiet. Haben Sie dazu Informationen gehabt?“

Temme: „Ab wann weiß ich nicht.“

Götzl: „Und Informationen zum regionalen Bezug? Ab wann hatten Sie die?“

Temme: „Das ist ja das … Diese Formulierungen … Ich würde das nie so formulieren.“

Götzl: „Wie dann?“

Temme: (Schwurbelt deutlich nervöser um die Antwort herum.) „Ich erkenne mich darin nicht.“

Götzl: „ich wollte für Sie vereinfachen.“

Temme: „Regionaler Bezug. Das hätte ich nie so formuliert.“

Götzl: (jetzt deutlich aggressiver) „Es ist immer einfacher zu erzählen, was man nicht macht. Erklären Sie es mir.“

Temme: (Versucht durch Geschwurbel, die Antwort auf die Frage von Richter Götzl zu umgehen. Die folgende Aussage wirkt konfus und ohne sinnvolle Zusammenhänge.) „Kassel … Erschließt sich mir nicht. Sehe keinen Grund … Zum einen: Es war ein Mordfall, also nichts für den Verfassungsschutz. Zum anderen: Wenn ich dienstlich nachgedacht hätte …“

Götzl: (Wirkt wegen Temmes Aussagen zunehmend fassungsloser und gereizt.) „Wie war Ihr Informationsstand und wann hatten Sie welche Informationen? Da sind wir. Ihre Aussagen werden immer vager.“

Temme: „Keine Erinnerung …“

Götzl: (Sehr scharf.) „Haben Sie wirklich die Stempelkarte überprüft? Und zu welchem Zweck?“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Und zu welchen Erkenntnissen sind Sie durch die Überprüfung der Karte an diesem Montag gekommen?“

Es ist 16:10 Uhr. Richter Götzl bricht an diesem Punkt ohne die Antwort von Andreas Temme abzuwarten, die Vernehmung und den kompletten Prozesstag ohne erkennbaren Grund abrupt ab. Götzl verkündet, dass die Befragung von Temme am übernächsten Tag, den 05.12. 2013 fortgesetzt werden soll. Aufgrund der teils grotesken Ereignisse, die sich an diesem Tag (65. Prozesstag) abspielten, war jedoch eine weitere Vernehmung von Temme nicht möglich. Wie bei der ersten Vernehmung am 01.10.2013 (41. Prozesstag) war der Erkenntnisgewinn zur möglichen Verwicklung des Ex-Verfassungsschützers und Ex-V-Mann Führers Andreas Temme in den Mord an Halit Yozgat äußerst überschaubar. Wann Andreas Temme wieder zur Hauptverhandlung am OLG München vorgeladen werden soll, ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Protokolls (07.01.2014) nicht bekannt.

Update vom 09.01.2014:

Die nächste Vorladung von Andreas Temme für die Hauptverhandlung im NSU-Prozess am OLG München ist für Donnerstag, Mittwoch, den 29.01.2014 geplant.