NSU-Prozesstag 80: Wortprotokoll der kompletten 3. Vernehmung von Andreas Temme am 29.01.2014.

Wieder geht es bei dieser Vernehmung um nichts weniger, als um die Aufklärung der möglichen Verwicklung des Ex-Verfassungsschützers und Ex-V-Mann-Führers Andreas Temme in den Mord an Halit Yozgat, der am 06. April 2006 in seinem Internetcafe durch 2 Kopfschüsse regelrecht hingerichtet wurde. Es ist hinreichend bekannt und inzwischen auch wasserdicht bewiesen, dass sich Temme zur exakten Tatzeit direkt am Tatort aufhielt.

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Anmerkung: Das nachfolgende Protokoll bezieht sich ausschließlich auf meine persönlichen, handschriftlichen Notizen.

Infos über vermutlich notwendige Updates werden sofort bei Twitter veröffentlicht. Also am besten meinem Account @editor64 folgen!

Zum Update vom 18.02.2014 – 21:00 Uhr >> 

Update vom 19.02.2014 – 07:05 Uhr:

Einen Einblick in die aufgeheizte Atmosphäre im Gerichtssaal, ein Stimmungsbild der Prozessbeteiligten und eine kurze Zusammenfassung zum juristischen Tauziehen vor der Vernehmung des Andreas Temme gibt es im Blog „Querläufer“. >>>

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Andreas Temme am 29. Januar 2014 auf dem Weg zu seiner 3. Vernehmung im NSU-Prozess am OLG München.Embed from Getty Images

Um 13:43 Uhr betritt Andreas Temme den Gerichtssaal. Er gibt sich betont lässig und cool. Nachdem er am Zeugentisch Platz genommen hat, will er etwas in das Mikrofon sagen, dieses verweigert aber seine Dienste.

Götzl: „Herr Kienzle haben Sie etwa den Stecker gezogen?“

Die Frage Götzls löst Heiterkeit im Saal aus, allerdings scheint sich Richter Götzl am meisten über seinen Witz zu amüsieren. Das Mikrofonproblem führt zu einer weiteren Pause.

Während der Pause sitzt Temme am Zeugentisch und wartet wieder einmal auf den Beginn seiner Vernehmung. Noch vor einigen Minuten betont lässig, scheint er jetzt doch deutlich nervös zu sein. Von seiner sonst üblichen Sitzhaltung, die er besonders bei seiner 1. Vernehmung über Stunden unverändert – auch während kurze Pausen – einhielt, ist heute nichts mehr zu sehen. Die Hände hält er spitz beisammen, beinahe so, als ob er beten würde. Er zappelt mit den Füßen, schwingt mal das eine, mal das andere Bein nach vorne, reibt sich am linken Auge, als ob dieses brennen würde. Kurzum: Ein völlig anderes Verhalten als bei den anderen Vernehmungen. Temme ist unsicher. Heute weiß er nicht, was auf ihn zukommt.

Um 13:50 Uhr sind die technischen Probleme behoben. Vermutlich hat RA Kienzle nicht Temmes Mikrofon sabotiert. Jedenfalls hat er den Stecker während der Pause nicht wieder angeschlossen.

Götzl beginnt ohne Umschweife mit seiner Befragung: „Welche Fahrstrecken haben Sie für die Heimfahrt von Ihrem Büro genommen?“

Temme: „Es gab zwei Möglichkeiten. Vom Büro (Anm.: Wolfhager Straße) aus nach links abbiegen in die Gelnhäuser Straße und dann weiter auf die Holländische Straße stadtauswärts. Die andere Möglichkeit wäre rechts weiter auf der Wolfhager Straße, dann in die Mombachstraße und von da aus auf die Holländische Straße. Bei dieser Strecke kommt man am Internetcafe vorbei.“

Götzl: „Sagt Ihnen die Adresse ‚Grüner Weg 33‘ etwas?“

Temme: „Ja, das ist das Polizeipräsidium Nordhessen.“

Götzl: „Und Königstraße 95?“

Temme: „Sagt mir nichts.“

Götzl: „Und wo in Kassel befindet sich die Hauptpost?“

Temme: „In der Unteren Königsstraße, eventuell Hausnummer 95.“

Götzl: „Und Bremer Straße 3?“

Temme: „Sagt mir nichts. Meinten Sie Bremer- oder Jägerstraße 3?“

Götzl: „Bremer …“

Temme: „Sagt mir nichts.“

Götzl: „Wie lautete Ihre Alias-Personalie?“

Temme: „Alexander Thomsen, die Adresse war Untere Königstraße, ungefähr gegenüber von der Hauptpost.“

Götzl: „Haben Sie diese Adresse öfters angefahren?“

Temme: „Ich hatte immer wieder Kontakt zum Staatsschutz und dort die dienstlichen Postfächer geleert.“

Götzl: „Wie häufig?“

Temme: „Etwa einmal pro Woche. Weiß nicht genau.“

Richter Götzl bittet nun Temme nach vorne an den Richtertisch. Temme soll dort eine Google-Karte in Augenschein nehmen. Er schlendert lässig zur Richterbank, stützt sich seitlich auf einer kleinen Ablage ab und sieht sich den vorgelegten Stadtplan mit mehreren eingezeichneten Fahrtrouten lange an.

Temme: „Das ist der normale Weg. Vom Büro über die Gelnhäuser Straße und dann weiter auf die Holländische Straße.“ Er fährt die Strecke mit einem Stift auf dem Plan nach. „Und das ist der andere Weg über die Mombachstraße und dann auf die Holländische Straße.“

Götzl: „Und den unteren Weg? Über den Grünen Weg? Sind Sie den auch gefahren?“

Temme: „Wenn, dann auf dem Weg zum Polizeipräsidium. Hier ist die Hauptpost, da ist meine Alias-Adresse“

Er deutet wieder mit einem Stift auf den Plan. Die Alias-Adresse ist in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hauptpost und 3 Minuten Fahrtweg vom Internetcafe Yozgat entfernt.

Temme nimmt wieder am Zeugentisch Platz, gibt sich wieder entspannt und lässig. Götzls nächste Frage trifft ihn sichtlich unerwartet, von seiner Lässigkeit ist plötzlich nichts mehr zu spüren.

Götzl: „Können Sie sich an ein kognitives Interview mit Ihnen erinnern?“

Temme: „Ja, muss wohl 2009 gewesen sein. War der Leiter der Mordkommission Kassel W.. W. hat mich angerufen und gefragt, ob ich bereit wäre, bei einem kognitiven Interview teilzunehmen. Ich habe später dann erfahren, dass es für mich als Beschuldigter nicht möglich gewesen wäre, mitzumachen. Wir haben uns auf einem Parkplatz getroffen und sind dann nach Wiesbaden zur Polizeischule gefahren. Dort fand das kognitive Interview statt.“

Götzl: „Näheres..?“

Temme: „Wir waren zu dritt im Auto. Wir sind dann dort zu einem Psychologen gegangen, der wurde mir vorgestellt. Es war ein einfacher Raum. Der Psychologe sagte, ich solle die Augen schließen, ruhig atmen und mich gedanklich zurück an den Tattag versetzen. Natürlich hat mein Denken beeinflusst, denn wenn ich am Tattag am Tatort gewesen bin, dann müsste ich auch was gemerkt haben. Ich hab mich auch informiert, wie so ein kognitives Interview abläuft. Der hat das aber anders gemacht. Ich will aber den Psychologen da nicht kritisieren.“

Götzl macht Temme einen Vorhalt aus den Akten zum kognitiven Interview mit KHK W.: ‚Beim Betreten des Internetcafe fällt Temme auf, dass die Tür mit Holzkeil offenstand.‘ „Erinnerungen dazu?“

Temme: „Kann sein aus Presse. Eventuell auch neu durch den Psychologen.“

Götzl mit einem weiteren Vorhalt: ‚Temme erinnerte sich an Räume, Beleuchtung und Schreibtischstuhl. Kann aber keine Angaben über Personen machen.‘ „Was sagen Sie dazu?“

Temme: „Ich hab versucht, mich auf das kognitive Interview einzulassen, Dinge wieder zu erinnern. Ich hab auch niemals eine Abschrift bekommen. Es war vielleicht ein Fehler, mich vorher über kognitive Interviews zu informieren.“

Weiterer Vorhalt von Götzl: ‚Temme äußerte die Empfindung ein Geräusch gehört zu haben.‘

Temme antwortet darauf sehr schnell, um einer Nachfrage Götzls dazu zu entgehen: „Das meinte ich ja. Wenn ich dort war, muss ich es ja gehört haben.“

Temmes Plan geht schief. Götzl macht Vorhalt nach Vorhalt: „Da steht: ‚Als würden Möbel gerückt.‘ Das ist ja schon sehr konkret.“

Temme: „Mag sein, dass so etwas in den Medien war. Ich hab gemacht, was der Psychologe gesagt hat. Diese Erinnerungen, z.B. mit dem Stuhl waren für mich sonst nicht präsent. Hatte ja keine Gelegenheit, mich noch vor dem Interview damit zu befassen.“

Götzl unterbindet den Versuch Temmes durch Geschwurbel seine Vernehmung zu verwässern: „Gab es jetzt diese Geräusche?“

Temme: „Kann mich nicht erinnern. Wollte aber dem Psychologen nichts unterschlagen, und dem W. nicht unterstellen, dass er (W.) sich das ausgedacht hat.“

Götzl: „Warum diese Einschränkungen auch 2009?“

Temme: „Wegen Unterschieden zu echten Erinnerungen und Angelesenem aus den Medien …“

Götzl: „Also Pressewissen beim kognitiven Interview?“

Temme: „Ja. Bei anderen Gesprächen aber nicht.“

Götzl: „Warum nicht?“

Temme: „Ich weiß ja nicht, was er mit mir beim Interview gemacht hat. Ich weiß nur, dass ich gesagt habe, dass es schwierig ist, diese Dinge auseinanderzuhalten. Wenn ich ständig beim kognitiven Interview überlegt hätte, was ich selbst erlebt habe und was ich mir angelesen habe, dann hätte das Interview nicht viel bewirkt. Bei Einzelheiten war das nicht der Fall.“

Götzl: „Ja, ging es nicht um Ihre Erinnerungen?“

Temme: „Der W. hat das gesagt. Ich sagte, da mach ich sofort mit. Müssen das einschränken in selbst Erlebtes und Zeitungswissen. Ich hab halt mitgemacht mit bester Motivation. Wenn was dabei raus kommt, dann bin ich mit dabei.“

Temme verhält sich immer noch sehr ungewöhnlich. Er wechselt ständig die Sitzhaltung, er gestikuliert, immer wieder legt er die Hände übereinander, er scharrt mit den Füßen, legt abwechselnd ein Bein über das andere. Von der stoisch über Stunden eingehaltene immer gleichen Haltung mit der Temme vor allem bei seiner 1. Vernehmung auffiel ist absolut nichts mehr übrig geblieben.

Götzl: „Der Psychologe war Sch.?“

Temme: „An den Namen hab ich keine Erinnerung.“

Götzl: „Wie ging es weiter?“

Temme: „Nach dem Interview bin ich 2 Stunden mit Beamten zum Rasthof Kassel gefahren und von dort dann nach Hause.“

Götzl: „Sagt ihnen der Name Irrgang etwas?“

Temme: „Ja. Er war der Direktor des LfV Hessen. Er war mein Vorgesetzter. Ich habe Herrn Irrgang nach meiner Festnahme gesprochen. Hauptsächlich wegen Dingen aus meinem Disziplinarverfahren. War für mich normal, dass er sich mit mir unterhalten hat. Habe gesagt, dass ich jederzeit Rede und Antwort stehen würde zu den Dingen, die ich für das Amt angerichtet habe. Das habe ich ja verbockt.

Götzl: „Was meinen Sie mit ‚verbockt‘?“

Temme: „Denke nicht, dass ich so mit Irrgang gesprochen habe.“

Götzl: „Dann versuchen Sie doch nicht …“

Temme: „Hab Irrgang gesagt, dass ich das unendlich bedauere, auch für die Außenstelle Kassel. Ich hab ihm versichert, dass ich es nicht war. Irrgang sagte, ich hätte ja Familie und möchte, dass das aufgeklärt wird. Ich war bei diesem Gespräch ziemlich aufgewühlt.

Götzl: „Sie sagten ‚ich war das nicht‘. Was haben Sie damit gemeint?“

Temme: „Dass ich nicht für die Morde (sic! Plural!) verantwortlich bin. Ich hab ihm auch das mit dem Krümel Haschisch erklärt und gesagt, dass ich selbstverständlich keine Drogen nehme.

Temme zeigt bei diesen Sätzen eine für ihn völlig atypische Reaktion. Erst dreht er beide Hände mit der Handinnenfläche nach oben, gleich danach lehnt er sich zurück und verschränkt beide Arme vor dem Oberkörper.

Götzl: „Wann war das Gespräch?“

Temme: „Irgendwann nach dem 9. Mai. Die Kalender hatte ich ja danach nicht weiter geführt, brauchte die nicht. Hatte nur wenig zu tun.“

Götzl: „Haben Sie mit Irrgang über den Aufenthalt im Internetcafe in der Holländischen Straße gesprochen?“

Temme: „Weiß nicht mehr, ob ich ihm den Ablauf beschrieben habe. Vermutlich habe ich das in der dienstlichen Erklärung gemacht.“

[5 Minuten Lücke wegen Ausfall Kugelschreiber.]

Götzl: „Mir geht es darum, was sie noch selbst erinnern.“

Temme: „Denke, ich hab mir … An solche Einzelheiten in meiner Erinnerung nicht. Ich sagte, ich bin nicht der Täter. Habe aber keine genaue Erinnerung mehr.

Götzl: „Sagt Ihnen der Name F. etwas?“

Temme: „Ja, der Leiter der Außenstelle Kassel (Anm.: vom LfV Hessen). War ein Kollege von mir.“

Götzl: „Haben Sie mit ihm über den 6. April 2006 gesprochen?“

Temme: „Ich hab F. nach dem 21. April 2006 ein Mal getroffen. Er sagte, ich solle meine Sachen abholen. Das war nach meiner Festnahme. Die Stimmung meiner Kollegen mir gegenüber war nicht besonders positiv. F. sagte, er hätte einen Termin und ist weggefahren.“

Götzl: „Können Sie dafür einen ungefähren zeitlichen Rahmen nennen?“

Temme: „Ich vermute Anfang 2007. War ja klar, dass es etwas ungeschickt wäre, die Dienststelle zu besuchen, wenn die Polizei gegen mich ermittelt.“

Götzl: „Haben Sie mit F. telefonisch über den 6. April gesprochen?“

Temme: „Soweit ich mich erinnere: Nein. Das Verhältnis war nicht mehr freundschaftlich, sondern eher etwas eisig. Es gab aber einen telefonischen Kontakt mit einem Kollegen von F. wegen dem Grillfest am Tattag.

Götzl: „War das jetzt ein Kontakt mit F., oder …“

Temme: „Ich glaube, es war der Herr G.?“

Götzl: „Der Gegenstand des Telefonats war ein Grillfest zu einem Termin der früheren Morde? Auf einem Film von dem Fest waren Sie zu sehen?“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Gab es ein Telefonat mit F. nach dem 6. April 2006?“

Temme: „Möglicherweise hat er mich von der Arbeit aus angerufen. Das 1. Fax mit der Suspendierung hatte ich am 24. April 2006 im Briefkasten.“

Götzl: „Haben sie im Telefonat über den 06. April 2006 gesprochen?“

Temme: „Glaube nicht. Habe Wortlaut nicht mitgeschrieben. Das war wohl kurz, das Telefonat.“

Götzl: „Und Telefonate mit anderen Kollegen? Thema: Angaben bei der Polizei?“

Temme: „Nein, nicht dass ich wüsste. Denke nicht.“

Götzl: „Mal darauf angesprochen worden wegen Polizei?“

Temme: „An so eine Frage kann ich mich nicht erinnern. Denke das war jedem klar, dass sie sich rauszuhalten haben.“

Götzl kontert mit einem Vorhalt: „Dem Gericht liegt ein TKÜ-Protokoll vom 29. Mai 2006 vor. Ein Telefonat zwischen Ihnen und dem Herrn F.. Erinnerungen dazu?“

Temme: „Im Moment nicht.“

Götzl zitiert weiter: „Temme teilte mit, dass sein Sohn geboren wurde. Keine Erinnerung?“

Temme: „Kurz davor kam unser Sohn auf die Welt. Weiß nicht genau. Im Moment keine Erinnerung.“

Götzl: „Gar keine Erinnerung zum Inhalt?“

Temme: „Nein, gar keine.“

14:40 Uhr: Richter Götzl ordnet eine Pause für 10 Minuten an. Andreas Temme verlässt den Saal zur Pause. Er geht tief gebeugt, keine Spur mehr von der vermeintlichen Coolness, die er nur eine Stunde vorher noch ausstrahlte.

Um 15:05 führt Götzl die Befragung fort: „Also noch mal zu dem Telefonat vom 29. Mai 2006!“

Temme: „Ich hab in der Pause versucht, das nachzuvollziehen. Wir haben damals zur Geburt unseres Sohnes von den Kollegen eine Karte bekommen. Ich muss oder kann dazu nur sagen: Mein Leben stand völlig auf dem Kopf. Ich war Beschuldigter in einem Mordanschlag, in einer unfassbaren Mordserie. Vieles ist mir nicht mehr gegenwärtig.“

Götzl: „Sagt Ihnen der Name H. etwas?“

Temme: „Ja, vom Verfassungsschutz Hessen, war der Geheimschutzbeauftragte.“

Götzl: „Haben Sie mal mit H. gesprochen?“

Temme: „Habe zu mehreren Gelegenheiten mit H. auch in Wiesbaden gesprochen. Thema war, dass ich es nicht gewesen bin.“

Götzl bestätigt die letzte Aussage mit einem Vorhalt: „Ich bin es nicht gewesen, hatten Sie H. gesagt.“

Temme: „Ja, natürlich. Das hab ich jedem gesagt. Es lässt sich kaum ein Treffen erdenken, an dem ich das völlig ausgeblendet hätte. Ich habe versucht nachzuvollziehen, wann ich mit Vorgesetzten gesprochen habe. Ich kann nicht wiedergeben, mit wem ich was besprochen habe.“

Götzl: „Zu Herrn M? Kennen Sie den?“

Temme: „Ja, Herr G. …“

Götzl: „Ja, ich meinte den Herrn M. …“

(Zur Erklärung: Die vollen Nachnamen von Herrn M. und Herrn G. sind akustisch kaum zu unterscheiden. Deswegen kam es immer wieder zu Nachfragen, wer von den beiden gemeint ist.)

Temme: „Herr M. war mein Abteilungsleiter.“

Götzl: „Was haben Sie mit den beiden besprochen?“

Temme: „Mit G., dass ich es nicht gewesen bin. Und über das Video vom Grillfest. Mit M. auch, da nicht in …“

Götzl: „Einzelheiten der Gespräche?“

Temme: „An Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern. Aber zum Gespräch mit M. fällt mir was ein. Er hat gesagt: ‚Ich hoffe, dass Du es nicht warst.‘ Es steckte dahinter, dass wenn ich es gewesen wäre, kein Kollege mehr mit mir geredet hätte.“

Götzl: „Ja, warum ..?“

Temme: „Wenn ich es gewesen wäre, dann hätte ich von niemandem was zu erwarten gehabt. Also im menschlichen Sinne.“

Götzl: „Weiter ..!“

Temme: „Ich hatte selten den Eindruck, dass die Kollegen dachten, dass ihnen jemand gegenüber sitzt, der 9 Menschen ermordet hat. Bei G. war es anders. Der sagte dann: ‚An dem Tag warst Du auf meiner Gartenparty.'“

Götzl zitiert aus dem TKÜ-Protokoll des Telefonats vom 29. Mai 2006: „F.: ‚Hast Du denn schon von einer Reaktion gehört?‘ Temme: ‚Bisher noch nicht, der H. meinte, ein Termin bei Herrn Irrgang ist eher wahrscheinlich, wenn die Polizei zu einem Ergebnis gekommen ist.‘ Erinnerungen dazu?“

Temme: „Keine genauen Erinnerungen.“

Götzl: „Erinnerungen zu H.? Vielleicht zum Telefonat?“

Temme: „Hilft mir nicht weiter. Vielleicht nicht an H. …“

Götzl: „Ja gut. Aber die Formulierung, wo H. das mit dem Termin meint, die stammt ja wohl von Ihnen.“

Temme: „Kann mich nicht an Inhalte im Einzelnen erinnern …“

Götzl: „Irrgang? Herr F.? Erinnerung?“

Temme: „Nein? Keine Erinnerung.“

Götzl zitiert weiter aus der TKÜ: „… wie Du das beim Irrgang gemacht hast …“

Temme: „Könnte mir denken wegen meiner dienstlichen Erklärung damals. Nachvollziehen kann ich es nicht.“

Götzl: „Welche Funktion hatte der F.?“

Temme: „Leiter der Außenstelle Kassel.“

Götzl: „Und mit Ihnen?“

Temme: „Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen? Es hat mich niemand darüber informiert. Natürlich hatte F. dieselben Unterlagen zum Staatsschutz wie ich auch. Das ging mich damals aber nichts an.“

Götzl: „Haben Sie sich mit Irrgang getroffen?“

Temme: „Muss zwangsläufig nach dem 29. Mai 2006 gewesen sein.“

Götzl: „Und nochmal: Die Formulierung von F. bezüglich Irrgang?“

Temme: „Vielleicht fühlte er sich übergangen. Ich weiß nicht, was er von mir wollte.“

Götzl: „Worauf bezieht sich F. da?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Vielleicht auf die Dienstliche Erklärung.“

Götzl: „Nochmals der Vorhalt aus der TKÜ: ‚… wie Du das beim Irrgang gemacht hast […] so restriktiv wie bei der Polizei, also Du hast denen alles dargestellt.‘ Erinnerung jetzt?“

Temme: „Ich hab bei der Polizei immer wieder alles gesagt.“

Götzl: „Hat es vor dem 29. Mai 2006 ein Gespräch mit Herrn Irrgang gegeben?“

Temme: „Denke eher danach. Kann ich nicht 100%ig sagen.“

Götzl: (jetzt deutlich schärfer) „Jetzt denken Sie mal nach!“

Temme: „Hab ich auch schon versucht. Auch in den letzten Monaten. Das war ja auch Thema in Berlin im Untersuchungsausschuss. Das konnte ich auch da nicht nachvollziehen. Denke, das muss später stattgefunden haben.“

Temme rutscht seit einigen Minuten immer wieder mit seinem Stuhl nach hinten und wieder zurück. Ebenfalls ein neues Verhaltensmuster.

Götzl: „Wie war Ihre E-Mail-Identität im Internetcafe?“

Temme: „wildman70“

Götzl: „Und ‚Jörg Schneeberg‘?“

Temme: „Ich hab den Namen wahllos angegeben.“

Götzl: „Und die Adresse dazu in Kassel?“

Temme: „Ja. Bruderstraße.“

Götzl: „Oder Bremer Weg?“

Temme: „Ja …“

Götzl: „Also rein fiktiv?“

Temme: „Rein fiktiv.“

Richter Götzl gibt das Fragerecht an die Bundesanwaltschaft weiter.

Fragerecht bei Bundesanwaltschaft.

StA Schmidt: „Wann waren Sie nach dem 6. April 2006 noch mal auf der Seite ‚ilove.de‘?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Wenn, dann muss das zwischen dem 6. und dem 21. April 2006 gewesen sein.“

StA Schmidt: „Gibt es bei ‚ilove.de‘ Zeitstempel?“

Temme: „Ich kann Ihren Gedankengang nachvollziehen. Ich weiß es aber nicht.“

Bundesanwalt Diemer hat offenbar immer noch Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Herren G. und M.: „Können Sie mir noch mal erklären, wer jetzt der Herr M. und der Herr G. ist?“

Temme: „Also der Herr M. ist Abteilungsleiter und der Herr G. ist pensioniert Abteilungsleiter.“

Fragerecht bei Nebenklage.

Das Fragerecht wechselt nun zu den Nebenklägern. RA Bliwier beginnt: „Es geht mir um die Zeit nach dem Mord. Genauer die Zeit zwischen dem 7. und dem 10.April 2006. Sie sagten, Informationen über den Mord waren in diesem ‚Extra-Tipp‘.“

Temme: „Richtig.“

Bliwier: „Wann sind Sie am Montag zur Dienststelle gefahren?“

Temme: „Kann ich nicht sagen.“

Bliwier: „Gar keine Erinnerung?“

Temme: „Ich kann nur sagen, wie es üblich war. Sonst habe ich keine Anknüpfungspunkte.“

Bliwier: „Aufgrund des Zeitungsartikels hatten Sie ja das Bedürfnis zu erfahren, wann Sie Dienst hatten, nehme ich an.“

Temme: „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie ein Gespräch mit der Frau E.?“

Temme: „Ich weiß das vom letzten Mal hier. An Einzelheiten habe ich keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie außer aus dem ‚Extra-Tipp‘ Informationen aus den Medien?“

Temme: „Weiß nicht mehr …“

Im Saal ist aus allen Richtungen tiefes Seufzen zu vernehmen.

Bliwier: „Sie sagten, dass auf Ihrer Dienststelle die HNA (Anm.:

Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ausliegt.“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Und? Reingeschaut in die HNA?“

Temme: „Kann sein. Aber das wäre spekulativ.“

Bliwier: „Ich habe hier einen Aktenvermerk von KOK T.. Demnach hatten Sie ein Gespräch mit der Frau E. mit dem Thema, ob Sie das Opfer kennen würden und ob es einen dienstlichen Bezug mit dem LfV Hessen gäbe. Haben Sie dazu eine Erinnerung?“

Temme: „Nein. Das hatten wir ja schon im Dezember hier.“

Bliwier: „Nach dem Aktenvermerk haben Sie Frau E. gesagt, das Internetcafe nicht zu kennen.“

Temme: „Das war nicht korrekt …“

Bliwier: „Also doch Erinnerungen?“

Wieder wurde Temme ertappt, dass er unwahr aussagte.

Bliwier: „Sie hatten vorher über Ihre Gefühlslage am Wochenende berichtet. Und dann frage ich Sie zum Montag. Wie kann das sein, dass Sie an diesen Tag keine Erinnerungen haben.

Temme: (schwimmt, deutlich in die Enge getrieben) „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Und zu Hintergründen zur Tat? Stichwort: ‚Regionaler Bezug‘?“

Temme: „Kann ich nichts Konkretes dazu sagen.“

Bliwier mit einem weiteren Vorhalt: „Und dazu eine Erinnerung? ‚Waffe bei mehreren Taten im Bundesgebiet eingesetzt‘.“

Temme: „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie das erfahren?“

Temme: „Kann sein …“

Bliwier: (jetzt mit deutlicher Schärfe) „Wie erfahren?“

Temme: (kaum hörbar) „Nein …“

Bliwier: „Sie konnten das mit der gleichen Waffe also so rekonstruieren?“

Temme: „Ja … Irgendwie …“

Bliwier: (jetzt sehr scharf) „War das eine Schlussfolgerung von Ihnen? Ich frage noch mal. Es geht um die gleiche Waffe, die bei mehreren Taten eingesetzt wurde. Hatten Sie Informationen oder war es eine Schlussfolgerung?“

Temme: „Ich denke, ich hab die Information irgendwie bekommen.“

Bliwier: „Ist es möglich, dass im ‚Extra-Tipp‘ bereits was von der Waffe stand?“

Temme: „Keine Erinnerung dazu …“

Bliwier: (noch schärfer) „Also ich kann Sie aufklären. Im ‚Extra-Tipp‘ stand nichts von der Waffe.“

Temme: „Wenn es da nicht drin stand, dann konnte ich es …“

Bliwier: „Diesen Vorhalt aus eigener Recherche muss ich jetzt einfach mal so machen.“

Allgemeines Schmunzeln im Saal.

Bliwier: „Die ‚HNA‘ hat am Montag nicht über den Mord an Yozgat berichtet. Ich erwarte jetzt endlich eine Konkretisierung Ihrer Informationen. Können Sie das?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Die erste Information über die Waffe erschien bei ‚Spiegel Online‘ am Montag um 16:40 Uhr. Verstehen Sie jetzt, warum ich wissen will, wann Sie am Montag im Amt waren? Verstehen Sie mich? Ich will Ihnen gerne helfen, Herr Temme!“

Gelächter im Saal.

Temme: „Nein.“

Bliwier: (fassungslos) „Wenn Sie am Montag früh im Amt waren und mit Frau E. über die Waffe sprachen, dann können Sie die Information nicht aus den Medien haben.“

Temme: (verzweifelt) „Ich weiß nicht, wann, wo und wie …“

Bliwier: „Falls wir feststellen, dass Sie am Montag mit Frau E. über die Waffe sprachen, dann haben Sie ein Problem. Das verstehen Sie?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Sie bleiben dabei? Information aus Zeitung oder Internet.“

Temme: (laut, aggressiv) „Oder eben aus Gesprächen. Ich habe nicht gesagt, dass ich es aus der Zeitung oder dem Internet habe, wenn Sie die Dinge hier verdrehen!“

Hier zeigt Temme zum 1. Mal nach zig Stunden Vernehmung Nerven. Er wird laut und gestikuliert.

Bliwier: „Ich verstehe, dass Sie jetzt aufgeregt sind. Deswegen lasse ich diese Unverschämtheit von Ihnen mal beiseite.“

Götzl mischt sich ein: „Das ist das Problem, wenn hier Vorhalte gemacht werden, die nicht korrekt sind.“

Bliwier: „Ich hätte mir gewünscht, dass Sie eher mich unterstützen als Herrn Temme.“

Temme: „Darf ich auch was sagen..?“

Gelächter

Götzl: (genervt, scharf) „Zu was?“

Temme: „Ich hab aus Medien erfahren, was RA Bliwier von sich gibt. Da kann man sich schon mal ereifern.“

Götzl: „Jetzt bleiben Sie mal sachlich! Sie sind hier verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Das hatten wir schon mal erörtert.“

Temme: (kleinlaut) „Ja, das ist mir bewusst …“

Bliwier: „Sie haben doch gerade Internet und Zeitungen ausgeschlossen. Dafür bringen sie jetzt Gespräche mit der Polizei vor. Das ist ein enges Zeitfenster von Sonntag bis Montag. Falls Sie mit Frau E. am Montag über die Waffe gesprochen haben – so steht es jedenfalls in den Akten – dann können Sie ja vorher keine Gespräche mit Ermittlern geführt haben.“

Temme: (wieder laut, aggressiv) „Sie haben mir doch vorgehalten, dass ich am Montag bei der Polizei war!“

Bliwier: (sehr scharf, zunehmend laut) „Ja. Nach dem Gespräch mit Frau E. Sie haben laut Aktenvermerk gesagt, Sie würden das Opfer nicht kennen, wenn wir hier schon bei Befindlichkeiten sind. Sie haben die Unwahrheit gesagt!“

Daraufhin kommt es zu tumultartigen Szenen. Die Zschäpe-Verteidiger RA Stahl und RAin Sturm melden sich gleichzeitig und lautstark zu Wort.

RA Stahl setzt sich durch: „Herr Vorsitzender!. Ich beanstande das. Das ist eine Erklärung von Bliwier!“

Bliwier: (cool, süffisant) „Ja ja, ist ja schon vorbei … Herr Temme, mit welchen Beamten haben Sie vor dem Gespräch mit Frau E. gesprochen ..?

RAin Sturm interveniert sofort: „Ich beanstande …“

Götzl unterbricht und springt Sturm bei: „Ich muss diese Frage beanstanden. Herr Temme hat davon nichts gesagt. Sie, Herr Bliwier haben das mit Ihrer Frage eingeführt.“

Bliwier: (unbeeindruckt) Herr Temme, haben Sie an diesem Montag …“

Wieder interveniert RAin Sturm: „Ich beanstande auch das. RA Bliwier hakt wieder nach, obwohl Herr Temme bereits gesagt hat, dass er dazu keine Erinnerung hat.“

Bliwier: (cool, amüsiert) „Ich finde es schon erstaunlich, dass die Verteidigung genau zu diesem Punkt und nach 75 Prozesstagen mal eine Aktivität entfaltet.“

Lautstarke, verärgerte Zwischenrufe aus den Reihen der Verteidigung.

Bliwier: (unbeeindruckt) „Ich habe das nicht zur Sprache gebracht, sondern der Zeuge hier. Herr Temme, Sie selbst haben gesagt, dass Informationen zur Waffe auch von anderen Personen gekommen sein könnten.“

Temme: „Weiß nicht. Ich hab das so nie gesagt. Denkbar eventuell bei der Polizei, aber das wäre Spekulation.“

Bliwier: „Denkbar? Das müssen Sie mir erklären.“

Temme: „Ich weiß nicht, was ‚denkbar‘ ist. Das hilft mir auch nicht weiter. Es kann sein, dass ich beim ‚ZK 10‘ (Anm.: Zentrale Kriminalinspektion 10 Hessen. Zuständigkeit für Staatsschutz, Sprengstoffdelikte) verschiedenen Personen begegnet bin und dort was aufgeschnappt habe. Von wem und wann, das weiß ich nicht mehr.“

Bliwier: „Die Information war am Montag um 16:40 Uhr öffentlich.“

Götzl: (laut, scharf) „Herr Rechtsanwalt! Sie haben diesen Vorhalt bereits gemacht und als Ihre eigene Recherche bezeichnet. Das steht nicht fest, nur weil Sie es als Vorhalt verwenden. Dann stellen Sie halt einen Beweisantrag. Jetzt tun Sie doch nicht so, als ob Sie nicht wissen würden, wie das geht. Ich will aber niemanden unterbrechen …“

Gelächter im Saal.

Bliwier: (cool, völlig unbeeindruckt) „Herr Vorsitzender. Dann möchte ich doch gerne, dass Sie mich nicht unterbrechen. Ich weiß nämlich, wie das geht.“

Götzl: (gereizt) „Jetzt machen Sie mir Vorwürfe. Das kann ich gar nicht haben. Deswegen machen wir jetzt 10 Minuten Pause. Punkt!“

Es ist 15:55 Uhr. Die weitere Vernehmung scheint noch interessant zu werden. Offenbar hat sich Richter Götzl während der Pause beraten lassen und hat einen Beruhigungstee getrunken. Die weitere Verhandlung beginnt um 16:07 Uhr ungewöhnlich pünktlich und anders als gedacht.

Götzl: „Also, die Fragen von Herrn RA Bliwier haben schon ihre Berechtigung. Wir müssen das jetzt ruhig und sachlich voranbringen.“

Ungläubiges Staunen überall.

Götzl: (an Temme gerichtet) „Da sollten Sie sich mal anstrengen.“

Bliwier: „War dieser Montag schon mal Thema einer Vernehmung?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Ich meinte den Montag, den 10. April 2006. Gespräch mit Herrn F, der Frau E. mit den Themen Relevanz für den LfV Hessen und Internetcafe. Erinnerungen dazu?“

Temme: „Nein.“

Bliwier mit einem Vorhalt: „Ich zitiere: ‚Am Montag Nachmittag war ich beim ZK 10 bei Herrn M.‘ Erinnerungen?“

Temme: „Ich hab da kein konkretes Bild dazu, keine konkreten Erinnerungen.“

Bliwier jetzt mit einem Vorhalt aus dem TKÜ-Protokoll: „Ich lese Ihnen das einfach mal vor: ‚Finden die denn was?‘ ‚Ja was jetzt dabei herauskommen muss, wenn die die Termine und das alles abgleichen, ja.‘ Irgendwelche Erinnerungen dazu? Das Gespräch war immerhin 9 Minuten lang.“

Temme: „Nein.“

Bliwier zitiert ungerührt weiter aus dem TKÜ-Protokoll: „Also dann eben weiter: ‚Es geht ja nicht um mich, es geht nicht um alle, es geht um die Kasseler Problematik. Und in der Kassler Problematik sitzt Du ja ein bisschen drin, ne?‘ Und? Kommt da was?“

Temme: „Ich kann mit der Äußerung nichts anfangen. Vielleicht ist es was mit Herrn F.?“

Bliwier: „Also ‚Kasseler Problematik“ sagt Ihnen nichts?“

Temme: „Nein. Kann alles Mögliche sein. Es kann um die Morde (sic! Plural!) gehen, oder um die Außenstelle, ich weiß es nicht.“

Bliwier: „Und dazu? ‚Und so wie mir der H. erzählt hat […] bei der Hausdurchsuchung hier hast du ja vieles zugegeben und das ist ja jetzt das Problem …‘ Erinnerung?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Also weiter.“ ‚Es fehlt eine Minute, hat er mir gesagt. Eine Minute und diese Minute ist das ganze Problem.‘ Und?“

Temme: „Ich nehme an, dass H. das kurze Zeitfenster angesprochen hat.“

Bliwier: „Ich kann mich nicht in den Herrn H. von der Kripo versetzen. Es gibt noch mehrere Gespräche mit Herrn F., wo über diesen Sachverhalt gesprochen wird. Erinnerungen?“

Temme: „Wenn ich mich an ein Telefonat nicht erinnere, dann kann ich auch nicht ausschließen, ob es möglicherweise auch andere gab.“

Bliwier: „Tja, das ist eben der Vorteil einer TKÜ. Weil, man kann diese Gespräche anhören. Sie bleiben also dabei? Ich erinnere Sie nochmals ausdrücklich: Unter Wahrheitspflicht! Sie bleiben also wirklich dabei: Keine Erinnerung an Telefonat?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Scheint so zu sein … Woher wissen Sie eigentlich von der TKÜ?“

Temme: „Vielleicht über Medien, jedenfalls nicht persönlich. Vielleicht auch über Anwalt, als ich mir den genommen hatte.“

Bliwier: „Es gab ja auch ein Telefonat mit Frau P., die froh war, dass Sie sich einen Anwalt genommen haben.“

Temme: „Dazu habe ich keine Information bekommen.“

Bliwier: „Haben Sie denn Ihrem Rechtsanwalt eine Schilderung des Sachverhalts aus ihrer Sicht gegeben?

Temme: „Vermutlich.“

Bliwier: „Vermutlich? Oder wissen Sie es?“

Temme: „Ein Anwalt wird wohl nachfragen, wenn es um Mordverdacht geht. Sonst hab ich keine konkreten Erinnerungen dazu.“

Bliwier: „Was haben Sie mit dem Rechtsanwalt besprochen?“

Temme: „Keine Ahnung. Mein Leben stand damals auf dem Kopf.“

Bliwier: „Keine Erinnerungen..?“

Temme: „Ich weiß, dass ich hingefahren bin. Zum Gespräch habe ich keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hat sich denn der Rechtsanwalt Notizen gemacht?“

Temme: „Ich weiß nicht.“

Bliwier: „Und der Name des Anwalts?“

Temme: (an Götzl) „Ist das ein Problem mit dem Innenverhältnis zum Anwalt?“

Götzl: „Nein, die Frage nach dem Namen ist zulässig.“

Temme: „Rechtsanwalt P..“

Bliwier: „Entbinden Sie ihn von der Schweigepflicht?“

Temme: „Ja .., nein .., ich weiß nicht …“

Götzl klärt Temme geduldig über eine Entbindung von der Schweigepflicht auf.

Temme: „Muss ich das jetzt entscheiden? Ich persönlich hab kein Problem, kann ich das auch später ..? Schriftlich vielleicht ..?

Götzl: (jetzt fürsorglich, väterlich) „Geht auch später, auch schriftlich.“

Temme: „Und vielleicht kann ich das mit dem Rechtsanwalt noch besprechen ..? Dass das jetzt geht, war mir nicht bekannt.“

Bliwier: „Haben Sie sich auf Ihre Vernehmung hier als Zeuge konkret vorbereitet?“

Temme: „Ich hab mich natürlich damit beschäftigt. War ja im Untersuchungsausschuss des Bundestages. Ich hab es versucht.“

Die oben stehende Aussage ist extrem verkürzt dargestellt. Temme kommt nach Bliwiers Frage ins schwurbeln, er redet viel Zusammenhangloses.

Bliwier: „Meine Frage war eigentlich konkreter gestellt. Haben Sie Ermittlungsakten vorliegen?“

Temme: „Nein, ich hab keine.“

Bliwier: „Haben Sie irgendeine Ermittlungsakte eingesehen?“

Temme: „Außer der Abschrift vom NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nichts. Der Rat von meinem Rechtsanwalt war, die Polizei weitermachen zu lassen, damit die Polizei zu ihren Spuren kommt. Ich glaube auch, dass der Anwalt keine Akteneinsicht hatte.“

Bliwier: „Also ich stelle fest: Nur einige Unterlagen Bundestagsuntersuchungsausschuss …“

Temme: (schwurbelt wortreich) „Ja.“

Bliwier: „Hatten Sie zur Vorbereitung hier Kontakte zum VS Hessen?“

Temme: „Nein. Nur wegen der Aussagegenehmigung. Der persönliche Berater wusste nicht mal mehr meine Adresse. Soviel zu meinen Kontakten.“

Bliwier: „Sonst keinen Kontakt?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Sonst irgendwelche Kontakte? Zum Bundesamt für Verfassungsschutz vielleicht? Ermittlungsbehörden?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Mit anderen Personen vorbereitet? Zum Beispiel mit Ermittlungsbehörden anderer Art?“

Temme: „Nein. Nur im familiären Bereich. Nicht mit offiziellen Stellen. Nur wegen der Aussagegenehmigung eben Kontakt zum VS, der war aber nicht tiefer gewesen.“

Als nächster Anwalt der Nebenklage ist um 16:30 Uhr RA Kienzle an der Reihe. Der bittet um eine Pause bis 16:45 Uhr. Richter Götzl genehmigt dies.

Andreas Temme ist durch die Fragen von RA Bliwier merklich in die Enge getrieben worden. Sein Verhalten während der Pause ist deutlich nervöser als bei allen anderen Vernehmungen.

Die Pause endet um 16:50 Uhr. RA Kienzle beginnt mit seiner Befragung: „Zu Ihrer Dienstlichen Erklärung vom 9. Mai 2006: Können Sie mir da die näheren Umstände schildern, wie es dazu kam?“

Temme: „Jedenfalls hab ich keine Erinnerungen an Telefonate diesbezüglich.“

Kienzle: „Was haben Sie aus der Presse von Telefonaten in Erinnerung?“

Temme: „So dicht wie möglich an der Wahrheit bleiben.“

Kienzle: „Haben Sie das auch in Verbindung mit dem Verfassungsschutz gesagt?“

Temme: „Keine Erinnerung. Ist aber möglich, dass so ein Satz gefallen ist, was für mich aber keine Bedeutung hatte. Ich wollte nicht so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben, sondern die Wahrheit sagen.“

Kienzle macht einen Vorhalt aus dem TKÜ-Protokoll vom 9. Mai 2006: ‚ … so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben …‘ „Erinnerungen dazu?“

Temme: „Nein. Gab noch ein Interview mit KHK W. …“

Kienzle mit einem weiteren Vorhalt: ‚H. stellt fest, Temme wisse was vom Mord …‘ „Erinnerungen?“

Temme: „Nein.“

Zschäpe spricht! (beinahe)

Unvermittelt wendet sich Götzl der Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu und spricht sie direkt an: „Bauen sie ab, Frau Zschäpe? Da Sie öfters die Augen schließen, muss ich Sie dies fragen.“

Zschäpe erwidert Götzl im direkten Gespräch. Leider ohne Mikrofon, deshalb muss die Öffentlichkeit weiter auf den ersten Satz der Hauptangeklagten im NSU-Prozess warten.

Götzl: (väterlich, beinahe fürsorglich)  „Wir werden heute nicht mehr allzu lange machen.“

Kienzle gibt sich mit der chronischen Gedächtnisschwäche des Andreas Temme nicht zufrieden und hakt – sichtlich unbeeindruckt ob der Sorgen Götzls zu Zschäpes Befindlichkeiten – nach.

Temme: „Wenn H. meint: ’nah an der Wahrheit‘, dann schreibe ich die Wahrheit.“

Kienzle: „Ganz konkret: Woran erinnern Sie sich beim Abfassen der Dienstlichen Erklärung?“

Temme: „Ich habe mich beim Abfassen an die Wahrheit gehalten.“

Kienzle: „Und die Tatrekonstruktion? Der Besuch mit der Polizei im Internetcafe?“

Temme: „Das waren etwa 4 bis 6 Polizisten. Denke es wurde auch ein Video davon gemacht.“

Kienzle: „Denke es wurde ein Video ..?“

Temme: „Ich habe einen Polizisten mit Videokamera gesehen. Ich weiß nicht, was er damit gemacht hat.“

Kienzle: „Und das Interview mit dem Fernsehen?“

Temme: „Konkreter, bitte?“

Kienzle: „Sagen Sie spontan was dazu!“

Temme: „Das Nachrichtenmagazin ist auf uns zu gekommen. Es gab eine gewisse Zeit schriftlichen Kontakt. Wir haben mit dem Nachrichtenmagazin besprochen, was die sich genau vorstellen. Wir hatten bis dahin keine guten Erfahrungen mit den Medien gemacht. Es gab dann Film- und Tonaufnahmen.“

Kienzle: „Das sind dazu Ihre Erinnerungen ..?“

Temme: „Ging über 2 Tage …“

Kienzle: „Von Anfang an. Ab ‚kamen auf uns zu‘, bitte.“

Temme: „Meine Familie …“

Kienzle: „Ab ’schriftlichen Kontakt‘ …“

Temme: (laut, aggressiv, empört) „Darf ich? Darf ich fragen, was das hier mit dem Fall zu tun hat?

Kienzle: „Vielleicht wegen der Aussagegenehmigung?“

Temme: „Es ging nur darum, was mit uns passiert ist. Deswegen dazu keine Genehmigung nötig. Im Interview hat es auch eine Frage zur Quelle gegeben, die hier auch schon vernommen wurde. Ich habe dazu aber im Interview nichts gesagt. Ich hab von vornherein klargestellt, dass es keinen dienstlichen Bezug geben wird.“

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Link zum Video >> Panorama  Nr.755 vom 05.07.2012 „Nazi-Mord: Warum ein Verfassungsschützer am Tatort war“ (Minute 07:40 bis 08:15) 

Transkript:

OFF: Andreas T. ist kein Nazi. Aber der Zufall will, dass alles mit allem zusammen zu passen scheint. Kurz bevor er sich am Tag des Mordes auf den Weg ins Internetcafé macht, telefoniert er ausgerechnet mit seinem V-Mann aus der Nazi-Szene. Ist das nicht die Verbindung zum Terror-Trio? Oder Zufall?

O-Ton Andreas T.: Es ist ja so, dass ich über meine dienstlichen Dinge nichts sagen kann, auch wenn mir das sehr helfen würde in meiner Situation. Aber es – ich habe keine Verbindungen nach Thüringen. Es gibt gar nichts, was mich mit dieser Sache verbinden würde.“ 

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Kienzle: „Sehen Sie! Hier erinnern Sie sich sehr gut an die Quelle. Was war der Hintergrund?

Temme: „Ich hab mit KHK W. meine Kalender angeguckt …“

Kienzle: „Sie meinten das ’12-Minuten-Telefonat‘ mit der Quelle?

Temme: „Vielleicht. Eben das, wo er sein Geld von mir haben wollte.“

Kienzle: „Wie regelmäßig haben Sie das Internetcafe in Kassel besucht?“

Götzl interveniert scharf: „Das wurde schon gefragt. Und zwar von mir!“

Kienzle: (genervt) „Dann bitte ich um eine kurze Unterbrechung!“

Götzl: (laut, scharf) „Sehen Sie, wir haben Herrn Temme schon vorher vernommen. Bereiten Sie sich bitte besser vor!“

Kienzle: „Herr Vorsitzender: Sie haben Herrn Temme drei Tage befragt und wollen mir jetzt keinen …“

Götzl unterbricht RA Kienzle und beendet den heutigen Verhandlungstag plötzlich, unerwartet und ohne erkennbare Notwendigkeit um 17:10 Uhr. Auch die vorherige Vernehmung am 63. Prozesstag, den 3. Dezember 2013 wurde von Götzl derart abrupt abgebrochen. Ein Verhalten, das der Vorsitzende Richter Götzl bisher ausschließlich bei den Vernehmungen des Ex-Verfassungsschützers und Ex-V-Mann-Führers Andreas Temme gezeigt hat.

Götzl gib Temme zum Abschied noch den Rat, sich über die Entbindung der Schweigepflicht seines Rechtsanwalts Gedanken zu machen.

RA Bliwier findet gerade noch die Zeit anzumerken, dass es sich empfehle, auch Herrn Irrgang, Herrn F. und Frau E. vorzuladen.

Andreas Temme wird nach bisherigem Kenntnisstand am 12. März 2014 wieder vorgeladen. Herr Irrgang, Herr F. und Frau E. werden am 11. und 12. März 2013 aussagen.

Mit ausdrücklichem Dank an Christiane und Stefan für die Unterstützung!