NSU-Prozess Tag 64: Staatlich gedeckte Kriminalität und Aussageverweigerung.

Am 64. Verhandlungstag im NSU-Prozess steht die Vernehmung eines Informanten des ehemaligen Verfassungsschützers Andreas Temme an. Benjamin G. stand bis 2007 als Informationsquelle aus der rechten Szene unter der Führung von Andreas Temme im Dienste des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Die Aussage von G., der bis vor Kurzem der Öffentlichkeit allenfalls als ominöse „Quelle 389“ bekannt war, könnte sich für den NSU-Prozess als Meilenstein erweisen. Benjamin G. könnte allen Verschwörungstheorien, die sich um seinen EX-Chef Temme ranken, den Nährboden entziehen, oder aber auch bestätigen. Den Hoffnungen, dass G. neue Erkenntnisse zur Verwicklung von Andreas Temme in den Mord an Halit Yozgat liefert, steht jedoch sein zwielichtiger Zeugenbeistand RA Volker Hoffmann entgegen. Nach offizieller Lesart hat G. sein Recht als Zeuge wahrgenommen und sich zur fachkundigen Unterstützung für seine Vernehmung einen Anwalt engagiert. Nach fast zweitägiger Vernehmung erscheint die Sachlage aber völlig anders: Der Verfassungsschutz Hessen hat RA Hoffmann für Benjamin G. engagiert und bezahlt. Aber nicht als Zeugenbeistand, der seinem Mandanten beisteht, sondern als Aufpasser, der dafür zu sorgen hat, dass G. die hessischen Verfassungsschützer nicht in peinliche Situationen bringt. Dass Hoffmann für den hessischen Verfassungsschutz arbeitet, stellte sich im Rahmen des 64. Prozesstages im NSU-Prozess nach einer zähen Verhandlung spät, viel zu spät heraus. Ein vom Verfassungsschutz bezahlter Rechtsbeistand, der einen ehemaligen Informanten des Verfassungsschutzes bei dessen Vernehmung vertritt, mag nicht ungewöhnlich sein. Interessanter ist es schon, wenn Hoffmanns Mandant Benjamin G. seinen ehemaligen V-Mann-Führer und damit den Verfassungsschutz selbst erheblich belasten könnte. Ein bedenklicher Interessenskonflikt. Deshalb muss die Frage erlaubt sein: Wessen Interessen hat RA Hoffmann zu wahren? Die seines Mandanten Benjamin G.? Oder doch die Interessen des V-Mann-Führers Andreas Temme? Oder ausschließlich die Interessen des Verfassungsschutzes?

RA Hoffmann ist nicht „irgendein“ Anwalt.

RA Volker Hoffmann fungierte im Dunstkreis des Schreiber-Prozesses als Anwalt von Holger Pfahls. Vor seiner Flucht und anschließender Verhaftung und Verurteilung wegen Betrugs, Vorteilsannahme, Steuerhinterziehung und Bankrotts war Holger Pfahls von 1985 bis 1987 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und bis 1992 Staatssekretär im Verteidigungsministerium.

Im Prozess gegen Pfahls wurde RA Hoffmann zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 100 000 Euro verurteilt, wegen Beihilfe zum Bankrott. Laut Staatsanwaltschaft ist das Urteil rechtskräftig. Unter anderem lies RA Hoffmann Pfahls zur Tarnung in seiner Kanzlei „arbeiten“.

„Am 12. August 2005 verurteilte das Landgericht Augsburg Pfahls wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten. Als Verteidiger immer fest an Pfahls Seite: der Anwalt Volker Hoffmann. Spätestens nach einem Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom Januar 2013 ist amtlich, dass Hoffmann Pfahls geholfen hat, Geld vor Gläubigern zu verstecken. […] Pfahls wurde nach seiner Verurteilung 2005 schon im Herbst desselben Jahres freigelassen. Danach arbeitete er vier Jahre in Hoffmanns Kanzlei – so hatte zumindest der Anwalt stets erklärt. Offensichtlich war dies aber nur Tarnung: Ein Bauunternehmer aus Bayern hatte mit Hoffmanns Kanzlei einen fingierten Beratervertrag geschlossen, zahlte dafür auch Honorar, das Pfahls bekam – es war allerdings Pfahls’ eigenes Geld aus zwei Millionen Euro, die er bei einer Briefkastenfirma mit Konto in Luxemburg gebunkert hatte.“

Quelle: Allgemeine Zeitung – Rhein Main Presse v. 25.05.2013

RA Hoffmann hat deswegen einige lukrative Aufträge und Mandanten verloren. Jetzt ist er offenbar vorwiegend für den Verfassungsschutz tätig. Der Grund dafür könnte vielleicht sein, dass er dem ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes Holger Pfahls in seiner Kanzlei „Asyl“ gewährt hat. Man hilft sich eben unter ehemaligen Kameraden.

Eine wirklich bemerkenswerte, bedenkliche Konstellation.

Bedenklich ist nicht nur diese konfuse Gemengelage. Bedenklich ist auch, dass ein Rechtsanwalt über mehrere Stunden vor den Augen von zig Anwälten unerkannt als Handlanger des Verfassungsschutzes agiert und sich als „Zeugenbeistand“ ausgibt. Dass die Verfassungsschützer in Hessen RA Hoffmann ganz offiziell schriftlich beim OLG München anmeldeten und dass dies keiner der Prozessbeteiligten wusste, ist ebenfalls bedenklich. Das betreffende Schreiben LfV Hessen wurde im Verlauf der Verhandlung am späten Nachmittag von einer Anwältin der Nebenklage allem Anschein nach durch Zufall entdeckt. Diese Entdeckung führte zum Abbruch des 64. Prozesstages. Dass Hoffmann ganz offensichtlich von der Thematik – freundlich formuliert – wenig bis gar keine Ahnung hatte ist vielleicht für den Verfassungsschutz bedenklich, sonst aber eher interessant.

Die Vergangenheit Hoffmanns, seine halbseidenen Kontakte zur ehemaligen Spitze des Bundesamtes für Verfassungsschutz und seine rechtskräftige Verurteilung wegen Beihilfe zum Bankrott scheint die deutsche Presse nicht einmal ansatzweise zu interessieren. Das ist ebenfalls bedenklich. Lediglich der von mir hoch geschätzte Journalist Franz Feyder thematisiert dies in den Stuttgarter Nachrichten vom 06.12.13.

So kam es zur Enttarnung Nr. 1 eines Geheimdienstlers während der Vernehmung von Benjamin G.

Zu seiner Vernehmung erscheint Benjamin G. mit dem Rechtsanwalt Volker Hoffmann als „Zeugenbeistand“. Gleich zu Beginn der Vernehmung zeigt sich RA Hoffmann als ein um seinen Schützling sehr besorgten Beistand. So lässt er G. die Beantwortung seiner Adresse auf seine Veranlassung hin verweigern. „Es besteht eine gewisse Gefährdungslage“, so RA Hoffmann. Richter Götzl lässt den Einwand zu, als ladungsfähige Anschrift wird die Adresse von Hoffmanns Kanzlei protokolliert. Die von Götzl verlesene Aussagegenehmigung des LfV Hessen erlaubt G. eine Aussage mit gewichtigen Einschränkungen. So erlaubt der hessische Verfassungsschutz nur die Beantwortung von Fragen, die direkt mit dem Verhältnis zu Andreas Temme zu tun haben. Hoffmann erweist sich im Laufe der Verhandlung als diensteifriger Aufpasser, um mögliche Verstöße gegen die Einschränkungen der Aussagegenehmigung gleich im Keim zu ersticken. Zu Beginn der Vernehmung erscheint Hoffmann jedoch etwas übermotiviert zu sein: Immer wieder steht er G. bei der Vernehmung hilfreich und wortreich zur Seite. Nebenklageanwalt Erdal kritisiert dieses Verhalten scharf, nach einem kurzen Wortgefecht zwischen Richter Götzl, RA Hoffmann und RA Erdal hält sich der „Zeugenbeistand“ dann doch etwas zurück.

Im weiteren Verlauf der Vernehmung macht sich RA Hoffmann zusehends verdächtig, eventuell nicht nur die Interessen seines Mandanten Benjamin G. zu vertreten.

Runde 1

Runde 1 der ersten Enttarnung eines Geheimdienstlers im Verlauf der Vernehmung des Zeugen Benjamin G. wird kurz nach 14:00 Uhr durch eine simple Frage von Nebenklageanwalt Bliwier eingeläutet: „Sind Sie vom Verfassungsschutz einmal befragt worden?“

G.: „Vom Verfassungsschutz direkt, oder was?“

Bliwier: „Ja.“

G.: „Nein. Nur von der Polizei.“

RA Bliwier macht in seiner Befragung einen kurzen Themenwechsel, um dann mit einem Vorhalt seine Frage zu präzisieren. Da die Bundesanwaltschaft seit Wochen die Beiziehung der Ermittlungsakten zu Andreas Temme verweigert schließt sich eine Zwangspause von 15 Minuten an, um die Fundstelle für alle Prozessbeteiligten zu kopieren. Nach der Pause stellt Bliwier die gleiche Frage, nur etwas präziser formuliert: „Gab es beim Verfassungsschutz Befragungen Ihrer Person zu Temme?“

Die überraschende Antwort von G. kommt prompt, kurz und knapp: „Ja.“

Bliwier: „Ach? Jetzt haben Sie also doch eine Erinnerung?“

G.: „Ich hatte ja Zeit, draußen zu überlegen.“

Bliwier will durch seinen Vorhalt herausfinden, ob Benjamin G. kurz vor einer Vernehmung durch die Polizei im April 2012 Kontakt mit dem hessischen Verfassungsschutz hatte. Der sich anschließende Frage und Antwort Marathon lässt Prozessbeobachter im Zweifel, ob G. wirklich zu einfach strukturiert ist, um Bliwiers Fragen zu beantworten, oder ob ein begnadeter Schauspieler am Zeugentisch sitzt. Hoffmann hält so lange still, bis Bliwier näher wissen will, ob G. genauere Erinnerungen an die Verfassungsschützer hat, die ihn befragt hatten.

„Die Aussagegenehmigung lässt die Beantwortung dieser Frage nicht zu“, fährt Hoffmann dazwischen.

Bliwier kontert sofort: “ Ich halte die Frage für zulässig, der Zeuge soll selbst darüber entscheiden. Sonst halte ich ein Ordnungsmittel gegen ihn für gerechtfertigt.“

Diese für Bliwier ungewöhnliche Schärfe ruft Richter Götzl auf den Plan: „Ein Ordnungsmittel ist hier nicht der richtige Weg.“

Bliwier: Ich bin der Auffassung, dass die Aussagegenehmigung die Beantwortung dieser Frage zulässt. Ich finde es erstaunlich, dass RA Hoffmann hier interveniert. Ich bitte darum, diesen Vorgang zu protokollieren.“

Inzwischen findet ein engagierter Gedankenaustausch zwischen RA Hoffmann und Benjamin G. am Zeugentisch statt. Wer hier wem seine Meinung aufzwingt, ist selbst von der Besuchertribüne leicht zu erkennen.

Nach 20 Minuten Verhandlungspause verkündet RA Hoffmann auf Nachfrage von Richter Götzl das Ergebnis seiner Beratungen mit seinem Mandanten: „Wir haben uns beraten. Wir möchten vor einer Entscheidung die Frage noch mal hören.“

Bliwier wiederholt und präzisiert seine Frage noch einmal: „… durch wen vom Verfassungsschutz befragt.“

Hoffmann: „Das habe ich befürchtet. Die Aussagegenehmigung lässt eine Beantwortung nicht zu.“

Nach einem kurzen, aber heftigen verbalen Scharmützel meldet sich Nebenklageanwalt Scharmer zu Wort: „Wer ist hier eigentlich der Zeugenbeistand? Der Rechtsanwalt oder der Verfassungsschutz? Ich beantrage den Zeugenbeistand auszuschließen, weil er nicht nur für den Mandanten, sondern auch für den Verfassungsschutz spricht. Für wen spricht RA Hoffmann? Herr Hoffmann, können Sie das beantworten?“

Damit hat RA Scharmer das Signal zur 2. Runde gegeben. Der Verdacht, dass Hoffmann für den Verfassungsschutz Hessen agiert, steht im Raum.

Anstatt zu antworten berät sich Hoffmann abermals mit Benjamin G. am Zeugentisch.

Bliwier: „Ich finde es schon erstaunlich, dass man sich da beraten muss. Aber ich verlasse mal diesen Punkt, damit wir weiter kommen.“

Bliwier wendet sich einem anderen Thema zu. Benjamin G. zeigt sich nun noch begriffsstutziger als jemals zuvor. Ein zähes hin- und her, dass durchaus tragikomische Elemente enthält, schließt sich an.

Hoffmann versucht die Notbremse zu ziehen: „Ich wollte nur anmerken, dass der Zeuge seit 04:30 Uhr unterwegs ist und dadurch jetzt ein beschränktes Aufnahmevermögen hat.“ Im Saal macht sich daraufhin eine gewisse Heiterkeit breit.

Bliwier: „Na dann sagen Sie das doch einfach.“

Wieder kurzes Wortgefecht, wieder versucht Götzl zu vermitteln. Diesmal mit Erfolg.

„Ist jemand vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen an Sie herangetreten, bevor eine Vernehmung bei der Polizei stattgefunden hat?“ Mit dieser Frage versucht Bliwier einen Überraschungsangriff, der aber sofort von Hoffmann pariert wird: „Aussagegenehmigung!“

Bliwier: „Herr Vorsitzender! Ich beantrage den Ausschluss des Zeugenbeistands! Nochmals: Ist jemand vom Verfassungsschutz vor dem 26.4.2012 an Sie herangetreten?“

– Stille –

Götzl (zu Benjamin G.): „Wissen Sie eigentlich, um welche Vernehmung es jetzt geht?“

G.: „Nein. Ich blicke gar nicht mehr durch.“

Bliwier macht einen weiteren Vorhalt aus dem Vernehmungsprotokoll des BKA vom 26.04.2012: „Sie hatten damals folgendes ausgesagt: ‚Danach hatte ich bis zum 23.04.2012 mit dem LfV überhaupt keinen Kontakt mehr. An diesem Tag bin ich von zwei Mitarbeitern aufgesucht worden, die mich auf die heute stattfindende Vernehmung ansprachen.‘ Haben Sie das verstanden?“

– Stille –

Richter Götzl erklärt in einfachen Worten die Frage nochmals.

– Stille –

Bliwier: „Herr G., hat Ihr Zeugenbeistand die Vernehmung vom 26.04.2012 in seinen Akten?“

– Stille –

Bliwier: „Kennen Sie diese Vernehmung?“

G.: „Ich hab hier keine Zettel.“

Bliwier: „Ob Sie die Vernehmung überhaupt kennen…“

Hoffmann: „Wir haben keinerlei Protokolle bekommen.“

Bliwier: „Nochmal: ‚Danach hatte ich bis zum 23.04.2012 mit dem LfV überhaupt keinen Kontakt mehr. An diesem Tag bin ich von zwei Mitarbeitern aufgesucht worden, die mich auf die heute stattfindende Vernehmung ansprachen.‘ Erinnern Sie sich?“

G.: „Nein.“

Bliwier: „Brauchen Sie wieder eine Pause?“

G.: „Nein, danke.“

Richter Götzl platzt nun endgültig der Kragen: „Also, ich muss schon mal sagen, es geht hier nicht darum, möglichst schnell wieder nach Hause zu kommen. Wenn Sie eine Pause brauchen, dann sagen Sie das!“ Anschließend schickt Götzl RA Hoffmann und Benjamin G. mit diesen Worten vor die Tür: „Gehen Sie mal raus. Es geht hier um organisatorische Sachen.“

Kaum haben die beiden Saal verlassen meldet sich RA Bliwier zu Wort: „Ich will wissen, ob hier irgendeine Einflussnahme seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen stattfindet.“

RA Scharmer: „Ich würde wegen des Zeugenbeistandes doch mal mit § 68b StPO vorgehen. Ich habe nicht mal eine Vollmacht gesehen.“

Während der anschließenden längeren, hitzigen Diskussion mit mehreren Anwälten der Nebenklage und Verteidigung schlägt sich interessanterweise ausgerechnet die Zschäpe-Verteidigung in Person von RA Heer auf die Seite von RA Hoffmann. Die Debatte wird durch einen trockener Einwurf einer Anwältin der Nebenklage prompt beendet: „Ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht. Es liegt hier ein Schreiben des LfV Hessen vor, das besagt, dass RA Hoffmann vom Verfassungsschutz Hessen bestellt und bezahlt wird.“

Enttarnt und K.O. in der 2. Runde.

Richter Götzl unterbricht um 15:25 Uhr die Verhandlung für eine Beratungspause. Direkt im Anschluss erklärt Götzl um 15:50 Uhr den heutigen Verhandlungstag für beendet und lädt Benjamin G. nebst Zeugenbeistand für morgen 09:30 Uhr erneut vor.