Meinung: Der wirre 35. Verhandlungstag im NSU-Prozess.

Den 35. Verhandlungstag am 17. September 2013 könnte man kurz und knapp so zusammenfassen: Eine Katastrophe, eine Blamage. Eine Unverschämtheit den Angehörigen des Mordopfers gegenüber.

Und trotzdem: Früher oder später musste es so kommen.

Vordergründig und auf den ersten Blick ging es ums Geld. Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, einer der drei Verteidiger von Beate Zschäpe, sieht sich in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die ungeheuren Ausmaße des NSU-Prozesses erforderten einen immensen Zeitaufwand, um die zahllosen Prozessakten zu analysieren, damit eine vernünftige Arbeit der Verteidigung gewährleistet ist. Stahl ist der Ansicht, dass der Vorschuss der ihm für die Prozessvorbereitung zusteht, vom OLG München viel zu niedrig bemessen ist. Ich erspare mir hier die Summen, um die sich hier die Zschäpe-Verteidiger mit dem OLG München streiten. Bis zum 35. Prozesstag war ich jedenfalls naiv genug, um zu glauben, dass in der deutschen Justiz alles, aber auch wirklich alles geregelt ist. Dass gerade die Vergütung von Pflichtverteidigern offenbar wie bei einem Gebrauchtwagenhändler ausgehandelt wird, hat nicht nur mich sehr erstaunt.

Wirklich ärgerlich wird es jedoch, wenn diese Verhandlungen im Rahmen der Hauptverhandlung zur Aufklärung der 10 Morde, die dem NSU-Trio angelastet werden, stattfindet. Diese Bühne ist definitiv nicht der geeignete Platz für Gehaltsverhandlungen. Deswegen das Eingangsstatement: Katastrophal, Blamage, eine Verhöhnung der Opfer.

Auf den zweiten Blick sieht die Sache aber ganz anders aus. Lassen wir für einen Moment die Finanzen außen vor.

Im Befangenheitsantrag vom 16. September 2013 (der Antrag liegt mir vor) steht neben der finanziellen Streitfrage durchaus brisantes, was meiner Meinung nach das Ablehnungsgesuch gegen den Strafsenat rechtfertigt. Die drei Verteidiger von Beate Zschäpe RAin Sturm, RA Heer und RA Stahl lehnen mit folgendem Wortlaut diese Richter wegen der „Besorgnis der Befangenheit“ ab:

„In der Strafsache gegen Frau Beate Zschäpe lehnt unsere Mandantin

Herrn Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Götzl, Frau Richterin am Oberlandesgericht Dr. Fischer, Herrn Richter am Oberlandesgericht Kuchenbauer, Herrn Richter am Oberlandesgericht Dr. Lang und Frau Richterin am Oberlandesgericht Odersky wegen Besorgnis der Befangenheit ab.“

Nach 6 Seiten findet sich im Antrag folgende Textpassage:

„Die Strafsache ist mit 596 Stehordnern bis zur Anklageerhebung außergewöhnlich umfangreich und im Hinblick auf die tatsächlichen Probleme des Tatnachweises besonders schwierig (§ 51 Abs. 1 Satz 1 RVG). Seit dem 6. Mai 2013 findet die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht – nunmehr seit 34 Verhandlungstagen – statt; weitere Termine sind bis Ende Dezember 2014 vorgesehen.“

Und auf der nächsten Seite:

Im Hinblick auf den außergewöhnlichen Umfang des Verfahrens und die besonderen Schwierigkeiten im Tatnachweis hält der Senat die aufgezeigte Überschreitung der Wahlverteidigerhöchstgebühren bei einer Gesamtbetrachtung der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers im Vorverfahren für vertretbar.“

Aufgrund der Formulierung „Tatnachweis“ halten die drei Verteidiger den Strafsenat für nicht mehr unvoreingenommen. Diese Formulierung impliziere eindeutig, dass für das Gericht lediglich der Nachweis der Tat und nicht die Aufklärung des Sachverhalts von Interesse ist. RA Klemke, Verteidigung Wohlleben, schließt sich im Laufe des Tages dem Antrag der Zschäpe-Verteidigung an.

Nach unzähligen Unterbrechungen der Verhandlung stellen Sturm, Heer und Stahl einen weiteren Befangenheitsantrag. Hier erbringen sie den Beweis, dass Richter Kuchenbauer erkennbar falsch aussagte, den Beschluss zur Höhe der Vorschusszahlung alleine, ohne Mitwirkung der anderen Richter gefasst zu haben. Dagegen hätte es sehr wohl innerhalb des Strafsenats Absprachen dazu gegeben, die so zu einer nicht mehr relevanten Unterschrift von Richter Kuchenbauer führe. Nur wenige Sekunden bevor die Verhandlung zum x-ten Mal fortgeführt werden sollte hätte sich Richter Kuchenbauer zum Aspekt der „Vorverurteilung“ dienstlich geäußert.

Diese Äußerung machte eine weitere Unterbrechung nötig.

Im weiteren Verlauf erklärte Oberstaatsanwältin Greger für die Bundesanwaltschaft, dass es „möglich und notwendig“ sei, den Prozess wie geplant fortzusetzen.

RA Heer widerspricht Greger: Es sei sehr wohl möglich gewesen, die Zeugen noch rechtzeitig zu informieren, zudem bestehe kein Anhaltspunkt für einen Missbrauch des Ablehnungsgesuches im Sinne einer Prozessverschleppung.

Nebenklage-Anwältin RAin Lunnebach bezeichnet in einem Statement die heutigen Vorgänge als „absurdes Theater“. Damit soll mit der Beschreibung des juristischen Streits, der an vielen Stellen auch für erfahrene Prozessberichterstatter nicht mehr nachvollziehbar war Schluss sein.

Im Übrigen befanden sich während des ganzen Verhandlungstages die zwei Brüder des am 25. Februar 2004 ermordeten Mehmet Turgut im Gerichtssaal.

Fazit: Ein der Sache völlig unangemessenes Schauspiel. Aber: Abgesehen von der finanziellen Problematik leider absolut nötig. Ein Strafsenat, der in der Anfangsphase des NSU-Prozesses offensichtlich und nachweisbar von einer Schuld der Angeklagten überzeugt ist, ist zumindest äußerst bedenklich. Hier besteht Handlungsbedarf.

Dennoch: Diesen hochsensiblen Prozess als Bühne für Gehaltsverhandlungen zu nutzen ist der Sache ebenfalls nicht angemessen. 

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