41. Prozesstag im NSU-Prozess: Eindrücke zur Vernehmung des Andreas T.

Wegen akutem Zeitmangel heute nur ein kurzer Eindruck zur Vernehmung des Verfassungsschützers Andreas T.

Beinahe hätte die Vernehmung des Verfassungsschützers Andreas T. nicht stattgefunden. Ein Antrag der Nebenklage auf Beiziehung der Akten zu T. hatte am späten Vormittag des 41. Prozesstages zu einem heftigen Streit zwischen Nebenklage, Strafsenat in Person von Richter Götzl und der Bundesanwaltschaft geführt. Die Antragssteller führten aus, dass eine Vernehmung von T. ohne entsprechende Vorbereitung aller Prozessteilnehmer praktisch wertlos sei. Inhaltlich muss man dem Antrag in vollem Umfang zustimmen. Es kann nicht sein, dass die versammelten Bundesanwälte über mehr Informationen zum Fall T. verfügen, als beispielsweise die Nebenkläger. Allerdings wurde der Zeitpunkt für diesen Antrag denkbar schlecht gewählt. Nämlich nur wenige Minuten vor der Vernehmung von Andreas T.

Dass die Akten zu T. offenbar als höchst geheim eingestuft sind, eine Vernehmung von T. nach dem Auffliegen des NSU-Trios vom hessischen Innenministerium wegen „Sicherheitsbedenken für das Bundesland Hessen“ abgelehnt wurde, ist bemerkenswert.

Somit ist es kein Wunder, dass die Spekulationen um eine direkte Verwicklung von T. in den Mord an Halit Yozgat am 06. April 2006 in seinem Internetcafe in Kassel mit der Zeit groteske Ausmaße angenommen haben. Bemerkenswert ist ebenfalls, dass nach einer Erwähnung von T. im Zusammenhang mit dem Mordfall Yozgat die Mainstream-Medien ausnahmslos die Keule „Verschwörungstheorie“ auspacken und hemmungslos damit zuschlagen.

Zum Antrag der Nebenklage einigte man sich auf einen Kompromiss. Andreas T. wird vorgeladen, bei Unklarheiten soll eine weitere Vorladung erfolgen.

Somit kam es am Nachmittag des 01. Oktober 2013 sozusagen zum „Showdown“. Alle Medien, die über den NSU-Prozess berichten, mussten sich zwangsläufig mit T. und seiner seltsamen Anwesenheit am Tatort zur Tatzeit beschäftigen.

Andreas T. erscheint in einem schwarzen Anzug im Gerichtssaal, er ist leicht untersetzt, 189 cm groß, Halbglatze, Brille. Die Vernehmung beginnt gegen 14:25 Uhr. T. sitzt am Zeugentisch, beide Hände auf dem Tisch. Die linke Hand legt er über die rechte. Diese Sitzhaltung behält er über eine Stunde ohne die geringste Veränderung bis zu einer kurzen Prozesspause.

Die Vernehmung übernimmt der Vorsitzende Richter Götzl und zwar auf beeindruckende Weise. Es wird sehr schnell klar, dass Götzl, den Verfassungsschützer T. professionell und knallhart vernimmt. Nur wer Richter Götzl jemals in Aktion erlebt hat, kann nachvollziehen welchem Druck ein Zeuge, der um Tatsachen herumschwurbelt, ausgesetzt ist.

Andreas T. ist diesem Druck gewachsen. Er beantwortet jede Frage mit dem immer gleichen Tonfall, lässt sich nicht provozieren.

Schlussfolgerung: Entweder ist T. ein absolut professionell agierender Verfassungsschützer, oder er ist völlig schmerzbefreit, oder er ist ein genialer Schauspieler. Auch nach der kurzen Prozesspause ändert sich sein Verhalten nicht. Götzl zieht alle Register der hohen Kunst einer professionellen Zeugenvernehmung. Kein normal Sterblicher hätte Götzls Fragengewitter standgehalten. Und dabei ging es heute nur ansatzweise um pikante Details.

Das Ergebnis der Vernehmung: Andreas T. war zur Tatzeit am Tatort. Er bleibt bei seiner Aussage vom Mord an Halit Yozgat absolut nichts bemerkt zu haben. Zwischendurch bemühte T die – vor allem bei Polizeibeamten im höheren Dienst – sehr beliebten Formulerungen „nicht erinnerlich“ oder „weiß nicht mehr“.

Nur zur Erinnerung: Andreas T. war in seiner Eigenschaft als Verfassungsschützer nicht nur in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Er war am Tatort. Nur einige Zentimeter entfernt. Zentimeter, nicht Meter! Und zwar genau zur Tatzeit. Nach der bekannten Faktenlage hätte T. über die Leiche von Halit Yozgat stolpern müssen. Er war zur Tatzeit V-Mann Führer im Bereich radikaler Islamismus und Rechtsextremismus. Er hatte zur Tatzeit telefonischen Kontakt mit einem V-Mann aus dem rechtsextremen Milieu. Er war geschult, Observationen professionell zu erledigen. Am Tatort hat er aber nichts Verdächtiges bemerkt. „Ich wollte nur noch nach Hause“, so T. abschließend.

Nach dem Ende der Vernehmung drückte Andreas T. den Hinterbliebenen der 10 Mordopfer des NSU noch sein Mitgefühl aus. In Anbetracht der der Vorgeschichte ein extrem peinliches Statement.