NSU-Prozesstag 80: Wortprotokoll der kompletten 3. Vernehmung von Andreas Temme am 29.01.2014.

Wieder geht es bei dieser Vernehmung um nichts weniger, als um die Aufklärung der möglichen Verwicklung des Ex-Verfassungsschützers und Ex-V-Mann-Führers Andreas Temme in den Mord an Halit Yozgat, der am 06. April 2006 in seinem Internetcafe durch 2 Kopfschüsse regelrecht hingerichtet wurde. Es ist hinreichend bekannt und inzwischen auch wasserdicht bewiesen, dass sich Temme zur exakten Tatzeit direkt am Tatort aufhielt.

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Anmerkung: Das nachfolgende Protokoll bezieht sich ausschließlich auf meine persönlichen, handschriftlichen Notizen.

Infos über vermutlich notwendige Updates werden sofort bei Twitter veröffentlicht. Also am besten meinem Account @editor64 folgen!

Zum Update vom 18.02.2014 – 21:00 Uhr >> 

Update vom 19.02.2014 – 07:05 Uhr:

Einen Einblick in die aufgeheizte Atmosphäre im Gerichtssaal, ein Stimmungsbild der Prozessbeteiligten und eine kurze Zusammenfassung zum juristischen Tauziehen vor der Vernehmung des Andreas Temme gibt es im Blog „Querläufer“. >>>

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Andreas Temme am 29. Januar 2014 auf dem Weg zu seiner 3. Vernehmung im NSU-Prozess am OLG München.Embed from Getty Images

Um 13:43 Uhr betritt Andreas Temme den Gerichtssaal. Er gibt sich betont lässig und cool. Nachdem er am Zeugentisch Platz genommen hat, will er etwas in das Mikrofon sagen, dieses verweigert aber seine Dienste.

Götzl: „Herr Kienzle haben Sie etwa den Stecker gezogen?“

Die Frage Götzls löst Heiterkeit im Saal aus, allerdings scheint sich Richter Götzl am meisten über seinen Witz zu amüsieren. Das Mikrofonproblem führt zu einer weiteren Pause.

Während der Pause sitzt Temme am Zeugentisch und wartet wieder einmal auf den Beginn seiner Vernehmung. Noch vor einigen Minuten betont lässig, scheint er jetzt doch deutlich nervös zu sein. Von seiner sonst üblichen Sitzhaltung, die er besonders bei seiner 1. Vernehmung über Stunden unverändert – auch während kurze Pausen – einhielt, ist heute nichts mehr zu sehen. Die Hände hält er spitz beisammen, beinahe so, als ob er beten würde. Er zappelt mit den Füßen, schwingt mal das eine, mal das andere Bein nach vorne, reibt sich am linken Auge, als ob dieses brennen würde. Kurzum: Ein völlig anderes Verhalten als bei den anderen Vernehmungen. Temme ist unsicher. Heute weiß er nicht, was auf ihn zukommt.

Um 13:50 Uhr sind die technischen Probleme behoben. Vermutlich hat RA Kienzle nicht Temmes Mikrofon sabotiert. Jedenfalls hat er den Stecker während der Pause nicht wieder angeschlossen.

Götzl beginnt ohne Umschweife mit seiner Befragung: „Welche Fahrstrecken haben Sie für die Heimfahrt von Ihrem Büro genommen?“

Temme: „Es gab zwei Möglichkeiten. Vom Büro (Anm.: Wolfhager Straße) aus nach links abbiegen in die Gelnhäuser Straße und dann weiter auf die Holländische Straße stadtauswärts. Die andere Möglichkeit wäre rechts weiter auf der Wolfhager Straße, dann in die Mombachstraße und von da aus auf die Holländische Straße. Bei dieser Strecke kommt man am Internetcafe vorbei.“

Götzl: „Sagt Ihnen die Adresse ‚Grüner Weg 33‘ etwas?“

Temme: „Ja, das ist das Polizeipräsidium Nordhessen.“

Götzl: „Und Königstraße 95?“

Temme: „Sagt mir nichts.“

Götzl: „Und wo in Kassel befindet sich die Hauptpost?“

Temme: „In der Unteren Königsstraße, eventuell Hausnummer 95.“

Götzl: „Und Bremer Straße 3?“

Temme: „Sagt mir nichts. Meinten Sie Bremer- oder Jägerstraße 3?“

Götzl: „Bremer …“

Temme: „Sagt mir nichts.“

Götzl: „Wie lautete Ihre Alias-Personalie?“

Temme: „Alexander Thomsen, die Adresse war Untere Königstraße, ungefähr gegenüber von der Hauptpost.“

Götzl: „Haben Sie diese Adresse öfters angefahren?“

Temme: „Ich hatte immer wieder Kontakt zum Staatsschutz und dort die dienstlichen Postfächer geleert.“

Götzl: „Wie häufig?“

Temme: „Etwa einmal pro Woche. Weiß nicht genau.“

Richter Götzl bittet nun Temme nach vorne an den Richtertisch. Temme soll dort eine Google-Karte in Augenschein nehmen. Er schlendert lässig zur Richterbank, stützt sich seitlich auf einer kleinen Ablage ab und sieht sich den vorgelegten Stadtplan mit mehreren eingezeichneten Fahrtrouten lange an.

Temme: „Das ist der normale Weg. Vom Büro über die Gelnhäuser Straße und dann weiter auf die Holländische Straße.“ Er fährt die Strecke mit einem Stift auf dem Plan nach. „Und das ist der andere Weg über die Mombachstraße und dann auf die Holländische Straße.“

Götzl: „Und den unteren Weg? Über den Grünen Weg? Sind Sie den auch gefahren?“

Temme: „Wenn, dann auf dem Weg zum Polizeipräsidium. Hier ist die Hauptpost, da ist meine Alias-Adresse“

Er deutet wieder mit einem Stift auf den Plan. Die Alias-Adresse ist in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hauptpost und 3 Minuten Fahrtweg vom Internetcafe Yozgat entfernt.

Temme nimmt wieder am Zeugentisch Platz, gibt sich wieder entspannt und lässig. Götzls nächste Frage trifft ihn sichtlich unerwartet, von seiner Lässigkeit ist plötzlich nichts mehr zu spüren.

Götzl: „Können Sie sich an ein kognitives Interview mit Ihnen erinnern?“

Temme: „Ja, muss wohl 2009 gewesen sein. War der Leiter der Mordkommission Kassel W.. W. hat mich angerufen und gefragt, ob ich bereit wäre, bei einem kognitiven Interview teilzunehmen. Ich habe später dann erfahren, dass es für mich als Beschuldigter nicht möglich gewesen wäre, mitzumachen. Wir haben uns auf einem Parkplatz getroffen und sind dann nach Wiesbaden zur Polizeischule gefahren. Dort fand das kognitive Interview statt.“

Götzl: „Näheres..?“

Temme: „Wir waren zu dritt im Auto. Wir sind dann dort zu einem Psychologen gegangen, der wurde mir vorgestellt. Es war ein einfacher Raum. Der Psychologe sagte, ich solle die Augen schließen, ruhig atmen und mich gedanklich zurück an den Tattag versetzen. Natürlich hat mein Denken beeinflusst, denn wenn ich am Tattag am Tatort gewesen bin, dann müsste ich auch was gemerkt haben. Ich hab mich auch informiert, wie so ein kognitives Interview abläuft. Der hat das aber anders gemacht. Ich will aber den Psychologen da nicht kritisieren.“

Götzl macht Temme einen Vorhalt aus den Akten zum kognitiven Interview mit KHK W.: ‚Beim Betreten des Internetcafe fällt Temme auf, dass die Tür mit Holzkeil offenstand.‘ „Erinnerungen dazu?“

Temme: „Kann sein aus Presse. Eventuell auch neu durch den Psychologen.“

Götzl mit einem weiteren Vorhalt: ‚Temme erinnerte sich an Räume, Beleuchtung und Schreibtischstuhl. Kann aber keine Angaben über Personen machen.‘ „Was sagen Sie dazu?“

Temme: „Ich hab versucht, mich auf das kognitive Interview einzulassen, Dinge wieder zu erinnern. Ich hab auch niemals eine Abschrift bekommen. Es war vielleicht ein Fehler, mich vorher über kognitive Interviews zu informieren.“

Weiterer Vorhalt von Götzl: ‚Temme äußerte die Empfindung ein Geräusch gehört zu haben.‘

Temme antwortet darauf sehr schnell, um einer Nachfrage Götzls dazu zu entgehen: „Das meinte ich ja. Wenn ich dort war, muss ich es ja gehört haben.“

Temmes Plan geht schief. Götzl macht Vorhalt nach Vorhalt: „Da steht: ‚Als würden Möbel gerückt.‘ Das ist ja schon sehr konkret.“

Temme: „Mag sein, dass so etwas in den Medien war. Ich hab gemacht, was der Psychologe gesagt hat. Diese Erinnerungen, z.B. mit dem Stuhl waren für mich sonst nicht präsent. Hatte ja keine Gelegenheit, mich noch vor dem Interview damit zu befassen.“

Götzl unterbindet den Versuch Temmes durch Geschwurbel seine Vernehmung zu verwässern: „Gab es jetzt diese Geräusche?“

Temme: „Kann mich nicht erinnern. Wollte aber dem Psychologen nichts unterschlagen, und dem W. nicht unterstellen, dass er (W.) sich das ausgedacht hat.“

Götzl: „Warum diese Einschränkungen auch 2009?“

Temme: „Wegen Unterschieden zu echten Erinnerungen und Angelesenem aus den Medien …“

Götzl: „Also Pressewissen beim kognitiven Interview?“

Temme: „Ja. Bei anderen Gesprächen aber nicht.“

Götzl: „Warum nicht?“

Temme: „Ich weiß ja nicht, was er mit mir beim Interview gemacht hat. Ich weiß nur, dass ich gesagt habe, dass es schwierig ist, diese Dinge auseinanderzuhalten. Wenn ich ständig beim kognitiven Interview überlegt hätte, was ich selbst erlebt habe und was ich mir angelesen habe, dann hätte das Interview nicht viel bewirkt. Bei Einzelheiten war das nicht der Fall.“

Götzl: „Ja, ging es nicht um Ihre Erinnerungen?“

Temme: „Der W. hat das gesagt. Ich sagte, da mach ich sofort mit. Müssen das einschränken in selbst Erlebtes und Zeitungswissen. Ich hab halt mitgemacht mit bester Motivation. Wenn was dabei raus kommt, dann bin ich mit dabei.“

Temme verhält sich immer noch sehr ungewöhnlich. Er wechselt ständig die Sitzhaltung, er gestikuliert, immer wieder legt er die Hände übereinander, er scharrt mit den Füßen, legt abwechselnd ein Bein über das andere. Von der stoisch über Stunden eingehaltene immer gleichen Haltung mit der Temme vor allem bei seiner 1. Vernehmung auffiel ist absolut nichts mehr übrig geblieben.

Götzl: „Der Psychologe war Sch.?“

Temme: „An den Namen hab ich keine Erinnerung.“

Götzl: „Wie ging es weiter?“

Temme: „Nach dem Interview bin ich 2 Stunden mit Beamten zum Rasthof Kassel gefahren und von dort dann nach Hause.“

Götzl: „Sagt ihnen der Name Irrgang etwas?“

Temme: „Ja. Er war der Direktor des LfV Hessen. Er war mein Vorgesetzter. Ich habe Herrn Irrgang nach meiner Festnahme gesprochen. Hauptsächlich wegen Dingen aus meinem Disziplinarverfahren. War für mich normal, dass er sich mit mir unterhalten hat. Habe gesagt, dass ich jederzeit Rede und Antwort stehen würde zu den Dingen, die ich für das Amt angerichtet habe. Das habe ich ja verbockt.

Götzl: „Was meinen Sie mit ‚verbockt‘?“

Temme: „Denke nicht, dass ich so mit Irrgang gesprochen habe.“

Götzl: „Dann versuchen Sie doch nicht …“

Temme: „Hab Irrgang gesagt, dass ich das unendlich bedauere, auch für die Außenstelle Kassel. Ich hab ihm versichert, dass ich es nicht war. Irrgang sagte, ich hätte ja Familie und möchte, dass das aufgeklärt wird. Ich war bei diesem Gespräch ziemlich aufgewühlt.

Götzl: „Sie sagten ‚ich war das nicht‘. Was haben Sie damit gemeint?“

Temme: „Dass ich nicht für die Morde (sic! Plural!) verantwortlich bin. Ich hab ihm auch das mit dem Krümel Haschisch erklärt und gesagt, dass ich selbstverständlich keine Drogen nehme.

Temme zeigt bei diesen Sätzen eine für ihn völlig atypische Reaktion. Erst dreht er beide Hände mit der Handinnenfläche nach oben, gleich danach lehnt er sich zurück und verschränkt beide Arme vor dem Oberkörper.

Götzl: „Wann war das Gespräch?“

Temme: „Irgendwann nach dem 9. Mai. Die Kalender hatte ich ja danach nicht weiter geführt, brauchte die nicht. Hatte nur wenig zu tun.“

Götzl: „Haben Sie mit Irrgang über den Aufenthalt im Internetcafe in der Holländischen Straße gesprochen?“

Temme: „Weiß nicht mehr, ob ich ihm den Ablauf beschrieben habe. Vermutlich habe ich das in der dienstlichen Erklärung gemacht.“

[5 Minuten Lücke wegen Ausfall Kugelschreiber.]

Götzl: „Mir geht es darum, was sie noch selbst erinnern.“

Temme: „Denke, ich hab mir … An solche Einzelheiten in meiner Erinnerung nicht. Ich sagte, ich bin nicht der Täter. Habe aber keine genaue Erinnerung mehr.

Götzl: „Sagt Ihnen der Name F. etwas?“

Temme: „Ja, der Leiter der Außenstelle Kassel (Anm.: vom LfV Hessen). War ein Kollege von mir.“

Götzl: „Haben Sie mit ihm über den 6. April 2006 gesprochen?“

Temme: „Ich hab F. nach dem 21. April 2006 ein Mal getroffen. Er sagte, ich solle meine Sachen abholen. Das war nach meiner Festnahme. Die Stimmung meiner Kollegen mir gegenüber war nicht besonders positiv. F. sagte, er hätte einen Termin und ist weggefahren.“

Götzl: „Können Sie dafür einen ungefähren zeitlichen Rahmen nennen?“

Temme: „Ich vermute Anfang 2007. War ja klar, dass es etwas ungeschickt wäre, die Dienststelle zu besuchen, wenn die Polizei gegen mich ermittelt.“

Götzl: „Haben Sie mit F. telefonisch über den 6. April gesprochen?“

Temme: „Soweit ich mich erinnere: Nein. Das Verhältnis war nicht mehr freundschaftlich, sondern eher etwas eisig. Es gab aber einen telefonischen Kontakt mit einem Kollegen von F. wegen dem Grillfest am Tattag.

Götzl: „War das jetzt ein Kontakt mit F., oder …“

Temme: „Ich glaube, es war der Herr G.?“

Götzl: „Der Gegenstand des Telefonats war ein Grillfest zu einem Termin der früheren Morde? Auf einem Film von dem Fest waren Sie zu sehen?“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Gab es ein Telefonat mit F. nach dem 6. April 2006?“

Temme: „Möglicherweise hat er mich von der Arbeit aus angerufen. Das 1. Fax mit der Suspendierung hatte ich am 24. April 2006 im Briefkasten.“

Götzl: „Haben sie im Telefonat über den 06. April 2006 gesprochen?“

Temme: „Glaube nicht. Habe Wortlaut nicht mitgeschrieben. Das war wohl kurz, das Telefonat.“

Götzl: „Und Telefonate mit anderen Kollegen? Thema: Angaben bei der Polizei?“

Temme: „Nein, nicht dass ich wüsste. Denke nicht.“

Götzl: „Mal darauf angesprochen worden wegen Polizei?“

Temme: „An so eine Frage kann ich mich nicht erinnern. Denke das war jedem klar, dass sie sich rauszuhalten haben.“

Götzl kontert mit einem Vorhalt: „Dem Gericht liegt ein TKÜ-Protokoll vom 29. Mai 2006 vor. Ein Telefonat zwischen Ihnen und dem Herrn F.. Erinnerungen dazu?“

Temme: „Im Moment nicht.“

Götzl zitiert weiter: „Temme teilte mit, dass sein Sohn geboren wurde. Keine Erinnerung?“

Temme: „Kurz davor kam unser Sohn auf die Welt. Weiß nicht genau. Im Moment keine Erinnerung.“

Götzl: „Gar keine Erinnerung zum Inhalt?“

Temme: „Nein, gar keine.“

14:40 Uhr: Richter Götzl ordnet eine Pause für 10 Minuten an. Andreas Temme verlässt den Saal zur Pause. Er geht tief gebeugt, keine Spur mehr von der vermeintlichen Coolness, die er nur eine Stunde vorher noch ausstrahlte.

Um 15:05 führt Götzl die Befragung fort: „Also noch mal zu dem Telefonat vom 29. Mai 2006!“

Temme: „Ich hab in der Pause versucht, das nachzuvollziehen. Wir haben damals zur Geburt unseres Sohnes von den Kollegen eine Karte bekommen. Ich muss oder kann dazu nur sagen: Mein Leben stand völlig auf dem Kopf. Ich war Beschuldigter in einem Mordanschlag, in einer unfassbaren Mordserie. Vieles ist mir nicht mehr gegenwärtig.“

Götzl: „Sagt Ihnen der Name H. etwas?“

Temme: „Ja, vom Verfassungsschutz Hessen, war der Geheimschutzbeauftragte.“

Götzl: „Haben Sie mal mit H. gesprochen?“

Temme: „Habe zu mehreren Gelegenheiten mit H. auch in Wiesbaden gesprochen. Thema war, dass ich es nicht gewesen bin.“

Götzl bestätigt die letzte Aussage mit einem Vorhalt: „Ich bin es nicht gewesen, hatten Sie H. gesagt.“

Temme: „Ja, natürlich. Das hab ich jedem gesagt. Es lässt sich kaum ein Treffen erdenken, an dem ich das völlig ausgeblendet hätte. Ich habe versucht nachzuvollziehen, wann ich mit Vorgesetzten gesprochen habe. Ich kann nicht wiedergeben, mit wem ich was besprochen habe.“

Götzl: „Zu Herrn M? Kennen Sie den?“

Temme: „Ja, Herr G. …“

Götzl: „Ja, ich meinte den Herrn M. …“

(Zur Erklärung: Die vollen Nachnamen von Herrn M. und Herrn G. sind akustisch kaum zu unterscheiden. Deswegen kam es immer wieder zu Nachfragen, wer von den beiden gemeint ist.)

Temme: „Herr M. war mein Abteilungsleiter.“

Götzl: „Was haben Sie mit den beiden besprochen?“

Temme: „Mit G., dass ich es nicht gewesen bin. Und über das Video vom Grillfest. Mit M. auch, da nicht in …“

Götzl: „Einzelheiten der Gespräche?“

Temme: „An Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern. Aber zum Gespräch mit M. fällt mir was ein. Er hat gesagt: ‚Ich hoffe, dass Du es nicht warst.‘ Es steckte dahinter, dass wenn ich es gewesen wäre, kein Kollege mehr mit mir geredet hätte.“

Götzl: „Ja, warum ..?“

Temme: „Wenn ich es gewesen wäre, dann hätte ich von niemandem was zu erwarten gehabt. Also im menschlichen Sinne.“

Götzl: „Weiter ..!“

Temme: „Ich hatte selten den Eindruck, dass die Kollegen dachten, dass ihnen jemand gegenüber sitzt, der 9 Menschen ermordet hat. Bei G. war es anders. Der sagte dann: ‚An dem Tag warst Du auf meiner Gartenparty.'“

Götzl zitiert aus dem TKÜ-Protokoll des Telefonats vom 29. Mai 2006: „F.: ‚Hast Du denn schon von einer Reaktion gehört?‘ Temme: ‚Bisher noch nicht, der H. meinte, ein Termin bei Herrn Irrgang ist eher wahrscheinlich, wenn die Polizei zu einem Ergebnis gekommen ist.‘ Erinnerungen dazu?“

Temme: „Keine genauen Erinnerungen.“

Götzl: „Erinnerungen zu H.? Vielleicht zum Telefonat?“

Temme: „Hilft mir nicht weiter. Vielleicht nicht an H. …“

Götzl: „Ja gut. Aber die Formulierung, wo H. das mit dem Termin meint, die stammt ja wohl von Ihnen.“

Temme: „Kann mich nicht an Inhalte im Einzelnen erinnern …“

Götzl: „Irrgang? Herr F.? Erinnerung?“

Temme: „Nein? Keine Erinnerung.“

Götzl zitiert weiter aus der TKÜ: „… wie Du das beim Irrgang gemacht hast …“

Temme: „Könnte mir denken wegen meiner dienstlichen Erklärung damals. Nachvollziehen kann ich es nicht.“

Götzl: „Welche Funktion hatte der F.?“

Temme: „Leiter der Außenstelle Kassel.“

Götzl: „Und mit Ihnen?“

Temme: „Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen? Es hat mich niemand darüber informiert. Natürlich hatte F. dieselben Unterlagen zum Staatsschutz wie ich auch. Das ging mich damals aber nichts an.“

Götzl: „Haben Sie sich mit Irrgang getroffen?“

Temme: „Muss zwangsläufig nach dem 29. Mai 2006 gewesen sein.“

Götzl: „Und nochmal: Die Formulierung von F. bezüglich Irrgang?“

Temme: „Vielleicht fühlte er sich übergangen. Ich weiß nicht, was er von mir wollte.“

Götzl: „Worauf bezieht sich F. da?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Vielleicht auf die Dienstliche Erklärung.“

Götzl: „Nochmals der Vorhalt aus der TKÜ: ‚… wie Du das beim Irrgang gemacht hast […] so restriktiv wie bei der Polizei, also Du hast denen alles dargestellt.‘ Erinnerung jetzt?“

Temme: „Ich hab bei der Polizei immer wieder alles gesagt.“

Götzl: „Hat es vor dem 29. Mai 2006 ein Gespräch mit Herrn Irrgang gegeben?“

Temme: „Denke eher danach. Kann ich nicht 100%ig sagen.“

Götzl: (jetzt deutlich schärfer) „Jetzt denken Sie mal nach!“

Temme: „Hab ich auch schon versucht. Auch in den letzten Monaten. Das war ja auch Thema in Berlin im Untersuchungsausschuss. Das konnte ich auch da nicht nachvollziehen. Denke, das muss später stattgefunden haben.“

Temme rutscht seit einigen Minuten immer wieder mit seinem Stuhl nach hinten und wieder zurück. Ebenfalls ein neues Verhaltensmuster.

Götzl: „Wie war Ihre E-Mail-Identität im Internetcafe?“

Temme: „wildman70“

Götzl: „Und ‚Jörg Schneeberg‘?“

Temme: „Ich hab den Namen wahllos angegeben.“

Götzl: „Und die Adresse dazu in Kassel?“

Temme: „Ja. Bruderstraße.“

Götzl: „Oder Bremer Weg?“

Temme: „Ja …“

Götzl: „Also rein fiktiv?“

Temme: „Rein fiktiv.“

Richter Götzl gibt das Fragerecht an die Bundesanwaltschaft weiter.

Fragerecht bei Bundesanwaltschaft.

StA Schmidt: „Wann waren Sie nach dem 6. April 2006 noch mal auf der Seite ‚ilove.de‘?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Wenn, dann muss das zwischen dem 6. und dem 21. April 2006 gewesen sein.“

StA Schmidt: „Gibt es bei ‚ilove.de‘ Zeitstempel?“

Temme: „Ich kann Ihren Gedankengang nachvollziehen. Ich weiß es aber nicht.“

Bundesanwalt Diemer hat offenbar immer noch Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Herren G. und M.: „Können Sie mir noch mal erklären, wer jetzt der Herr M. und der Herr G. ist?“

Temme: „Also der Herr M. ist Abteilungsleiter und der Herr G. ist pensioniert Abteilungsleiter.“

Fragerecht bei Nebenklage.

Das Fragerecht wechselt nun zu den Nebenklägern. RA Bliwier beginnt: „Es geht mir um die Zeit nach dem Mord. Genauer die Zeit zwischen dem 7. und dem 10.April 2006. Sie sagten, Informationen über den Mord waren in diesem ‚Extra-Tipp‘.“

Temme: „Richtig.“

Bliwier: „Wann sind Sie am Montag zur Dienststelle gefahren?“

Temme: „Kann ich nicht sagen.“

Bliwier: „Gar keine Erinnerung?“

Temme: „Ich kann nur sagen, wie es üblich war. Sonst habe ich keine Anknüpfungspunkte.“

Bliwier: „Aufgrund des Zeitungsartikels hatten Sie ja das Bedürfnis zu erfahren, wann Sie Dienst hatten, nehme ich an.“

Temme: „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie ein Gespräch mit der Frau E.?“

Temme: „Ich weiß das vom letzten Mal hier. An Einzelheiten habe ich keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie außer aus dem ‚Extra-Tipp‘ Informationen aus den Medien?“

Temme: „Weiß nicht mehr …“

Im Saal ist aus allen Richtungen tiefes Seufzen zu vernehmen.

Bliwier: „Sie sagten, dass auf Ihrer Dienststelle die HNA (Anm.:

Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ausliegt.“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Und? Reingeschaut in die HNA?“

Temme: „Kann sein. Aber das wäre spekulativ.“

Bliwier: „Ich habe hier einen Aktenvermerk von KOK T.. Demnach hatten Sie ein Gespräch mit der Frau E. mit dem Thema, ob Sie das Opfer kennen würden und ob es einen dienstlichen Bezug mit dem LfV Hessen gäbe. Haben Sie dazu eine Erinnerung?“

Temme: „Nein. Das hatten wir ja schon im Dezember hier.“

Bliwier: „Nach dem Aktenvermerk haben Sie Frau E. gesagt, das Internetcafe nicht zu kennen.“

Temme: „Das war nicht korrekt …“

Bliwier: „Also doch Erinnerungen?“

Wieder wurde Temme ertappt, dass er unwahr aussagte.

Bliwier: „Sie hatten vorher über Ihre Gefühlslage am Wochenende berichtet. Und dann frage ich Sie zum Montag. Wie kann das sein, dass Sie an diesen Tag keine Erinnerungen haben.

Temme: (schwimmt, deutlich in die Enge getrieben) „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Und zu Hintergründen zur Tat? Stichwort: ‚Regionaler Bezug‘?“

Temme: „Kann ich nichts Konkretes dazu sagen.“

Bliwier mit einem weiteren Vorhalt: „Und dazu eine Erinnerung? ‚Waffe bei mehreren Taten im Bundesgebiet eingesetzt‘.“

Temme: „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie das erfahren?“

Temme: „Kann sein …“

Bliwier: (jetzt mit deutlicher Schärfe) „Wie erfahren?“

Temme: (kaum hörbar) „Nein …“

Bliwier: „Sie konnten das mit der gleichen Waffe also so rekonstruieren?“

Temme: „Ja … Irgendwie …“

Bliwier: (jetzt sehr scharf) „War das eine Schlussfolgerung von Ihnen? Ich frage noch mal. Es geht um die gleiche Waffe, die bei mehreren Taten eingesetzt wurde. Hatten Sie Informationen oder war es eine Schlussfolgerung?“

Temme: „Ich denke, ich hab die Information irgendwie bekommen.“

Bliwier: „Ist es möglich, dass im ‚Extra-Tipp‘ bereits was von der Waffe stand?“

Temme: „Keine Erinnerung dazu …“

Bliwier: (noch schärfer) „Also ich kann Sie aufklären. Im ‚Extra-Tipp‘ stand nichts von der Waffe.“

Temme: „Wenn es da nicht drin stand, dann konnte ich es …“

Bliwier: „Diesen Vorhalt aus eigener Recherche muss ich jetzt einfach mal so machen.“

Allgemeines Schmunzeln im Saal.

Bliwier: „Die ‚HNA‘ hat am Montag nicht über den Mord an Yozgat berichtet. Ich erwarte jetzt endlich eine Konkretisierung Ihrer Informationen. Können Sie das?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Die erste Information über die Waffe erschien bei ‚Spiegel Online‘ am Montag um 16:40 Uhr. Verstehen Sie jetzt, warum ich wissen will, wann Sie am Montag im Amt waren? Verstehen Sie mich? Ich will Ihnen gerne helfen, Herr Temme!“

Gelächter im Saal.

Temme: „Nein.“

Bliwier: (fassungslos) „Wenn Sie am Montag früh im Amt waren und mit Frau E. über die Waffe sprachen, dann können Sie die Information nicht aus den Medien haben.“

Temme: (verzweifelt) „Ich weiß nicht, wann, wo und wie …“

Bliwier: „Falls wir feststellen, dass Sie am Montag mit Frau E. über die Waffe sprachen, dann haben Sie ein Problem. Das verstehen Sie?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Sie bleiben dabei? Information aus Zeitung oder Internet.“

Temme: (laut, aggressiv) „Oder eben aus Gesprächen. Ich habe nicht gesagt, dass ich es aus der Zeitung oder dem Internet habe, wenn Sie die Dinge hier verdrehen!“

Hier zeigt Temme zum 1. Mal nach zig Stunden Vernehmung Nerven. Er wird laut und gestikuliert.

Bliwier: „Ich verstehe, dass Sie jetzt aufgeregt sind. Deswegen lasse ich diese Unverschämtheit von Ihnen mal beiseite.“

Götzl mischt sich ein: „Das ist das Problem, wenn hier Vorhalte gemacht werden, die nicht korrekt sind.“

Bliwier: „Ich hätte mir gewünscht, dass Sie eher mich unterstützen als Herrn Temme.“

Temme: „Darf ich auch was sagen..?“

Gelächter

Götzl: (genervt, scharf) „Zu was?“

Temme: „Ich hab aus Medien erfahren, was RA Bliwier von sich gibt. Da kann man sich schon mal ereifern.“

Götzl: „Jetzt bleiben Sie mal sachlich! Sie sind hier verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Das hatten wir schon mal erörtert.“

Temme: (kleinlaut) „Ja, das ist mir bewusst …“

Bliwier: „Sie haben doch gerade Internet und Zeitungen ausgeschlossen. Dafür bringen sie jetzt Gespräche mit der Polizei vor. Das ist ein enges Zeitfenster von Sonntag bis Montag. Falls Sie mit Frau E. am Montag über die Waffe gesprochen haben – so steht es jedenfalls in den Akten – dann können Sie ja vorher keine Gespräche mit Ermittlern geführt haben.“

Temme: (wieder laut, aggressiv) „Sie haben mir doch vorgehalten, dass ich am Montag bei der Polizei war!“

Bliwier: (sehr scharf, zunehmend laut) „Ja. Nach dem Gespräch mit Frau E. Sie haben laut Aktenvermerk gesagt, Sie würden das Opfer nicht kennen, wenn wir hier schon bei Befindlichkeiten sind. Sie haben die Unwahrheit gesagt!“

Daraufhin kommt es zu tumultartigen Szenen. Die Zschäpe-Verteidiger RA Stahl und RAin Sturm melden sich gleichzeitig und lautstark zu Wort.

RA Stahl setzt sich durch: „Herr Vorsitzender!. Ich beanstande das. Das ist eine Erklärung von Bliwier!“

Bliwier: (cool, süffisant) „Ja ja, ist ja schon vorbei … Herr Temme, mit welchen Beamten haben Sie vor dem Gespräch mit Frau E. gesprochen ..?

RAin Sturm interveniert sofort: „Ich beanstande …“

Götzl unterbricht und springt Sturm bei: „Ich muss diese Frage beanstanden. Herr Temme hat davon nichts gesagt. Sie, Herr Bliwier haben das mit Ihrer Frage eingeführt.“

Bliwier: (unbeeindruckt) Herr Temme, haben Sie an diesem Montag …“

Wieder interveniert RAin Sturm: „Ich beanstande auch das. RA Bliwier hakt wieder nach, obwohl Herr Temme bereits gesagt hat, dass er dazu keine Erinnerung hat.“

Bliwier: (cool, amüsiert) „Ich finde es schon erstaunlich, dass die Verteidigung genau zu diesem Punkt und nach 75 Prozesstagen mal eine Aktivität entfaltet.“

Lautstarke, verärgerte Zwischenrufe aus den Reihen der Verteidigung.

Bliwier: (unbeeindruckt) „Ich habe das nicht zur Sprache gebracht, sondern der Zeuge hier. Herr Temme, Sie selbst haben gesagt, dass Informationen zur Waffe auch von anderen Personen gekommen sein könnten.“

Temme: „Weiß nicht. Ich hab das so nie gesagt. Denkbar eventuell bei der Polizei, aber das wäre Spekulation.“

Bliwier: „Denkbar? Das müssen Sie mir erklären.“

Temme: „Ich weiß nicht, was ‚denkbar‘ ist. Das hilft mir auch nicht weiter. Es kann sein, dass ich beim ‚ZK 10‘ (Anm.: Zentrale Kriminalinspektion 10 Hessen. Zuständigkeit für Staatsschutz, Sprengstoffdelikte) verschiedenen Personen begegnet bin und dort was aufgeschnappt habe. Von wem und wann, das weiß ich nicht mehr.“

Bliwier: „Die Information war am Montag um 16:40 Uhr öffentlich.“

Götzl: (laut, scharf) „Herr Rechtsanwalt! Sie haben diesen Vorhalt bereits gemacht und als Ihre eigene Recherche bezeichnet. Das steht nicht fest, nur weil Sie es als Vorhalt verwenden. Dann stellen Sie halt einen Beweisantrag. Jetzt tun Sie doch nicht so, als ob Sie nicht wissen würden, wie das geht. Ich will aber niemanden unterbrechen …“

Gelächter im Saal.

Bliwier: (cool, völlig unbeeindruckt) „Herr Vorsitzender. Dann möchte ich doch gerne, dass Sie mich nicht unterbrechen. Ich weiß nämlich, wie das geht.“

Götzl: (gereizt) „Jetzt machen Sie mir Vorwürfe. Das kann ich gar nicht haben. Deswegen machen wir jetzt 10 Minuten Pause. Punkt!“

Es ist 15:55 Uhr. Die weitere Vernehmung scheint noch interessant zu werden. Offenbar hat sich Richter Götzl während der Pause beraten lassen und hat einen Beruhigungstee getrunken. Die weitere Verhandlung beginnt um 16:07 Uhr ungewöhnlich pünktlich und anders als gedacht.

Götzl: „Also, die Fragen von Herrn RA Bliwier haben schon ihre Berechtigung. Wir müssen das jetzt ruhig und sachlich voranbringen.“

Ungläubiges Staunen überall.

Götzl: (an Temme gerichtet) „Da sollten Sie sich mal anstrengen.“

Bliwier: „War dieser Montag schon mal Thema einer Vernehmung?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Ich meinte den Montag, den 10. April 2006. Gespräch mit Herrn F, der Frau E. mit den Themen Relevanz für den LfV Hessen und Internetcafe. Erinnerungen dazu?“

Temme: „Nein.“

Bliwier mit einem Vorhalt: „Ich zitiere: ‚Am Montag Nachmittag war ich beim ZK 10 bei Herrn M.‘ Erinnerungen?“

Temme: „Ich hab da kein konkretes Bild dazu, keine konkreten Erinnerungen.“

Bliwier jetzt mit einem Vorhalt aus dem TKÜ-Protokoll: „Ich lese Ihnen das einfach mal vor: ‚Finden die denn was?‘ ‚Ja was jetzt dabei herauskommen muss, wenn die die Termine und das alles abgleichen, ja.‘ Irgendwelche Erinnerungen dazu? Das Gespräch war immerhin 9 Minuten lang.“

Temme: „Nein.“

Bliwier zitiert ungerührt weiter aus dem TKÜ-Protokoll: „Also dann eben weiter: ‚Es geht ja nicht um mich, es geht nicht um alle, es geht um die Kasseler Problematik. Und in der Kassler Problematik sitzt Du ja ein bisschen drin, ne?‘ Und? Kommt da was?“

Temme: „Ich kann mit der Äußerung nichts anfangen. Vielleicht ist es was mit Herrn F.?“

Bliwier: „Also ‚Kasseler Problematik“ sagt Ihnen nichts?“

Temme: „Nein. Kann alles Mögliche sein. Es kann um die Morde (sic! Plural!) gehen, oder um die Außenstelle, ich weiß es nicht.“

Bliwier: „Und dazu? ‚Und so wie mir der H. erzählt hat […] bei der Hausdurchsuchung hier hast du ja vieles zugegeben und das ist ja jetzt das Problem …‘ Erinnerung?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Also weiter.“ ‚Es fehlt eine Minute, hat er mir gesagt. Eine Minute und diese Minute ist das ganze Problem.‘ Und?“

Temme: „Ich nehme an, dass H. das kurze Zeitfenster angesprochen hat.“

Bliwier: „Ich kann mich nicht in den Herrn H. von der Kripo versetzen. Es gibt noch mehrere Gespräche mit Herrn F., wo über diesen Sachverhalt gesprochen wird. Erinnerungen?“

Temme: „Wenn ich mich an ein Telefonat nicht erinnere, dann kann ich auch nicht ausschließen, ob es möglicherweise auch andere gab.“

Bliwier: „Tja, das ist eben der Vorteil einer TKÜ. Weil, man kann diese Gespräche anhören. Sie bleiben also dabei? Ich erinnere Sie nochmals ausdrücklich: Unter Wahrheitspflicht! Sie bleiben also wirklich dabei: Keine Erinnerung an Telefonat?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Scheint so zu sein … Woher wissen Sie eigentlich von der TKÜ?“

Temme: „Vielleicht über Medien, jedenfalls nicht persönlich. Vielleicht auch über Anwalt, als ich mir den genommen hatte.“

Bliwier: „Es gab ja auch ein Telefonat mit Frau P., die froh war, dass Sie sich einen Anwalt genommen haben.“

Temme: „Dazu habe ich keine Information bekommen.“

Bliwier: „Haben Sie denn Ihrem Rechtsanwalt eine Schilderung des Sachverhalts aus ihrer Sicht gegeben?

Temme: „Vermutlich.“

Bliwier: „Vermutlich? Oder wissen Sie es?“

Temme: „Ein Anwalt wird wohl nachfragen, wenn es um Mordverdacht geht. Sonst hab ich keine konkreten Erinnerungen dazu.“

Bliwier: „Was haben Sie mit dem Rechtsanwalt besprochen?“

Temme: „Keine Ahnung. Mein Leben stand damals auf dem Kopf.“

Bliwier: „Keine Erinnerungen..?“

Temme: „Ich weiß, dass ich hingefahren bin. Zum Gespräch habe ich keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hat sich denn der Rechtsanwalt Notizen gemacht?“

Temme: „Ich weiß nicht.“

Bliwier: „Und der Name des Anwalts?“

Temme: (an Götzl) „Ist das ein Problem mit dem Innenverhältnis zum Anwalt?“

Götzl: „Nein, die Frage nach dem Namen ist zulässig.“

Temme: „Rechtsanwalt P..“

Bliwier: „Entbinden Sie ihn von der Schweigepflicht?“

Temme: „Ja .., nein .., ich weiß nicht …“

Götzl klärt Temme geduldig über eine Entbindung von der Schweigepflicht auf.

Temme: „Muss ich das jetzt entscheiden? Ich persönlich hab kein Problem, kann ich das auch später ..? Schriftlich vielleicht ..?

Götzl: (jetzt fürsorglich, väterlich) „Geht auch später, auch schriftlich.“

Temme: „Und vielleicht kann ich das mit dem Rechtsanwalt noch besprechen ..? Dass das jetzt geht, war mir nicht bekannt.“

Bliwier: „Haben Sie sich auf Ihre Vernehmung hier als Zeuge konkret vorbereitet?“

Temme: „Ich hab mich natürlich damit beschäftigt. War ja im Untersuchungsausschuss des Bundestages. Ich hab es versucht.“

Die oben stehende Aussage ist extrem verkürzt dargestellt. Temme kommt nach Bliwiers Frage ins schwurbeln, er redet viel Zusammenhangloses.

Bliwier: „Meine Frage war eigentlich konkreter gestellt. Haben Sie Ermittlungsakten vorliegen?“

Temme: „Nein, ich hab keine.“

Bliwier: „Haben Sie irgendeine Ermittlungsakte eingesehen?“

Temme: „Außer der Abschrift vom NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nichts. Der Rat von meinem Rechtsanwalt war, die Polizei weitermachen zu lassen, damit die Polizei zu ihren Spuren kommt. Ich glaube auch, dass der Anwalt keine Akteneinsicht hatte.“

Bliwier: „Also ich stelle fest: Nur einige Unterlagen Bundestagsuntersuchungsausschuss …“

Temme: (schwurbelt wortreich) „Ja.“

Bliwier: „Hatten Sie zur Vorbereitung hier Kontakte zum VS Hessen?“

Temme: „Nein. Nur wegen der Aussagegenehmigung. Der persönliche Berater wusste nicht mal mehr meine Adresse. Soviel zu meinen Kontakten.“

Bliwier: „Sonst keinen Kontakt?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Sonst irgendwelche Kontakte? Zum Bundesamt für Verfassungsschutz vielleicht? Ermittlungsbehörden?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Mit anderen Personen vorbereitet? Zum Beispiel mit Ermittlungsbehörden anderer Art?“

Temme: „Nein. Nur im familiären Bereich. Nicht mit offiziellen Stellen. Nur wegen der Aussagegenehmigung eben Kontakt zum VS, der war aber nicht tiefer gewesen.“

Als nächster Anwalt der Nebenklage ist um 16:30 Uhr RA Kienzle an der Reihe. Der bittet um eine Pause bis 16:45 Uhr. Richter Götzl genehmigt dies.

Andreas Temme ist durch die Fragen von RA Bliwier merklich in die Enge getrieben worden. Sein Verhalten während der Pause ist deutlich nervöser als bei allen anderen Vernehmungen.

Die Pause endet um 16:50 Uhr. RA Kienzle beginnt mit seiner Befragung: „Zu Ihrer Dienstlichen Erklärung vom 9. Mai 2006: Können Sie mir da die näheren Umstände schildern, wie es dazu kam?“

Temme: „Jedenfalls hab ich keine Erinnerungen an Telefonate diesbezüglich.“

Kienzle: „Was haben Sie aus der Presse von Telefonaten in Erinnerung?“

Temme: „So dicht wie möglich an der Wahrheit bleiben.“

Kienzle: „Haben Sie das auch in Verbindung mit dem Verfassungsschutz gesagt?“

Temme: „Keine Erinnerung. Ist aber möglich, dass so ein Satz gefallen ist, was für mich aber keine Bedeutung hatte. Ich wollte nicht so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben, sondern die Wahrheit sagen.“

Kienzle macht einen Vorhalt aus dem TKÜ-Protokoll vom 9. Mai 2006: ‚ … so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben …‘ „Erinnerungen dazu?“

Temme: „Nein. Gab noch ein Interview mit KHK W. …“

Kienzle mit einem weiteren Vorhalt: ‚H. stellt fest, Temme wisse was vom Mord …‘ „Erinnerungen?“

Temme: „Nein.“

Zschäpe spricht! (beinahe)

Unvermittelt wendet sich Götzl der Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu und spricht sie direkt an: „Bauen sie ab, Frau Zschäpe? Da Sie öfters die Augen schließen, muss ich Sie dies fragen.“

Zschäpe erwidert Götzl im direkten Gespräch. Leider ohne Mikrofon, deshalb muss die Öffentlichkeit weiter auf den ersten Satz der Hauptangeklagten im NSU-Prozess warten.

Götzl: (väterlich, beinahe fürsorglich)  „Wir werden heute nicht mehr allzu lange machen.“

Kienzle gibt sich mit der chronischen Gedächtnisschwäche des Andreas Temme nicht zufrieden und hakt – sichtlich unbeeindruckt ob der Sorgen Götzls zu Zschäpes Befindlichkeiten – nach.

Temme: „Wenn H. meint: ’nah an der Wahrheit‘, dann schreibe ich die Wahrheit.“

Kienzle: „Ganz konkret: Woran erinnern Sie sich beim Abfassen der Dienstlichen Erklärung?“

Temme: „Ich habe mich beim Abfassen an die Wahrheit gehalten.“

Kienzle: „Und die Tatrekonstruktion? Der Besuch mit der Polizei im Internetcafe?“

Temme: „Das waren etwa 4 bis 6 Polizisten. Denke es wurde auch ein Video davon gemacht.“

Kienzle: „Denke es wurde ein Video ..?“

Temme: „Ich habe einen Polizisten mit Videokamera gesehen. Ich weiß nicht, was er damit gemacht hat.“

Kienzle: „Und das Interview mit dem Fernsehen?“

Temme: „Konkreter, bitte?“

Kienzle: „Sagen Sie spontan was dazu!“

Temme: „Das Nachrichtenmagazin ist auf uns zu gekommen. Es gab eine gewisse Zeit schriftlichen Kontakt. Wir haben mit dem Nachrichtenmagazin besprochen, was die sich genau vorstellen. Wir hatten bis dahin keine guten Erfahrungen mit den Medien gemacht. Es gab dann Film- und Tonaufnahmen.“

Kienzle: „Das sind dazu Ihre Erinnerungen ..?“

Temme: „Ging über 2 Tage …“

Kienzle: „Von Anfang an. Ab ‚kamen auf uns zu‘, bitte.“

Temme: „Meine Familie …“

Kienzle: „Ab ’schriftlichen Kontakt‘ …“

Temme: (laut, aggressiv, empört) „Darf ich? Darf ich fragen, was das hier mit dem Fall zu tun hat?

Kienzle: „Vielleicht wegen der Aussagegenehmigung?“

Temme: „Es ging nur darum, was mit uns passiert ist. Deswegen dazu keine Genehmigung nötig. Im Interview hat es auch eine Frage zur Quelle gegeben, die hier auch schon vernommen wurde. Ich habe dazu aber im Interview nichts gesagt. Ich hab von vornherein klargestellt, dass es keinen dienstlichen Bezug geben wird.“

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Link zum Video >> Panorama  Nr.755 vom 05.07.2012 „Nazi-Mord: Warum ein Verfassungsschützer am Tatort war“ (Minute 07:40 bis 08:15) 

Transkript:

OFF: Andreas T. ist kein Nazi. Aber der Zufall will, dass alles mit allem zusammen zu passen scheint. Kurz bevor er sich am Tag des Mordes auf den Weg ins Internetcafé macht, telefoniert er ausgerechnet mit seinem V-Mann aus der Nazi-Szene. Ist das nicht die Verbindung zum Terror-Trio? Oder Zufall?

O-Ton Andreas T.: Es ist ja so, dass ich über meine dienstlichen Dinge nichts sagen kann, auch wenn mir das sehr helfen würde in meiner Situation. Aber es – ich habe keine Verbindungen nach Thüringen. Es gibt gar nichts, was mich mit dieser Sache verbinden würde.“ 

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Kienzle: „Sehen Sie! Hier erinnern Sie sich sehr gut an die Quelle. Was war der Hintergrund?

Temme: „Ich hab mit KHK W. meine Kalender angeguckt …“

Kienzle: „Sie meinten das ’12-Minuten-Telefonat‘ mit der Quelle?

Temme: „Vielleicht. Eben das, wo er sein Geld von mir haben wollte.“

Kienzle: „Wie regelmäßig haben Sie das Internetcafe in Kassel besucht?“

Götzl interveniert scharf: „Das wurde schon gefragt. Und zwar von mir!“

Kienzle: (genervt) „Dann bitte ich um eine kurze Unterbrechung!“

Götzl: (laut, scharf) „Sehen Sie, wir haben Herrn Temme schon vorher vernommen. Bereiten Sie sich bitte besser vor!“

Kienzle: „Herr Vorsitzender: Sie haben Herrn Temme drei Tage befragt und wollen mir jetzt keinen …“

Götzl unterbricht RA Kienzle und beendet den heutigen Verhandlungstag plötzlich, unerwartet und ohne erkennbare Notwendigkeit um 17:10 Uhr. Auch die vorherige Vernehmung am 63. Prozesstag, den 3. Dezember 2013 wurde von Götzl derart abrupt abgebrochen. Ein Verhalten, das der Vorsitzende Richter Götzl bisher ausschließlich bei den Vernehmungen des Ex-Verfassungsschützers und Ex-V-Mann-Führers Andreas Temme gezeigt hat.

Götzl gib Temme zum Abschied noch den Rat, sich über die Entbindung der Schweigepflicht seines Rechtsanwalts Gedanken zu machen.

RA Bliwier findet gerade noch die Zeit anzumerken, dass es sich empfehle, auch Herrn Irrgang, Herrn F. und Frau E. vorzuladen.

Andreas Temme wird nach bisherigem Kenntnisstand am 12. März 2014 wieder vorgeladen. Herr Irrgang, Herr F. und Frau E. werden am 11. und 12. März 2013 aussagen.

Mit ausdrücklichem Dank an Christiane und Stefan für die Unterstützung!

NSU-Prozess Tag 63 (Teil 2): Wortprotokoll – Die komplette 2. Vernehmung von Andreas Temme.

Update vom 09.01.2014:

Die nächste Vorladung von Andreas Temme für die Hauptverhandlung im NSU-Prozess am OLG München ist für Donnerstag, Mittwoch, den 29.01.2014 geplant.

Zum Teil 1 bitte hier entlang. >>>

Nach dem Ende der Mittagspause um 13:05 Uhr geht der Streit, ob die Akten zum Fall Temme beigezogen werden sollen oder nicht, in seine nächste Runde. Nach einem juristischen Scharmützel zwischen Nebenklage, Verteidigung und der Vertretung der Bundesanwaltschaft zieht sich der Senat um 13:15 Uhr zur geheimen Beratung zurück. Die für heute geplante Vernehmung von Andreas Temme, dem Ex-Verfassungsschützer und Ex-V-Mann-Führer steht zu diesem Zeitpunkt umso mehr auf der Kippe. Schließlich geht es bei dieser Vernehmung um nichts weniger, als die Aufklärung der möglichen Verwicklung von Temme in den Mord an Halit Yozgat, der am 06.04.2006 in seinem Internetcafe durch 2 Kopfschüsse regelrecht hingerichtet wurde. Es ist hinreichend bekannt und inzwischen auch wasserdicht erwiesen, dass sich Temme zur exakten Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts aufhielt.

Nach erstaunlich kurzer Zeit, nämlich exakt 15 Minuten, verkündet der Senat um 13:30 Uhr das Ergebnis seiner geheimen Beratungen. Hier das Beratungsergebnis in stark verkürzter Form und wegen des immens großen Umfangs lediglich sinngemäß wiedergegeben:

„Der Senat lehnt die Gegenvorstellung nach geheimer Beratung ab. Die Ermittlungspflicht des Gerichts gehe nicht so weit, dass es Dinge aufklären müsse, die keine Bedeutung für die Entscheidung der Schuld- und Straffrage der Angeklagten habe. Der Senat werde alle Gegebenheiten aufklären, die im Rahmen der Befragung der Zeugen vorgehalten würden.“

Damit hat der Senat die Forderung praktisch aller Anwälte der Nebenklage und einigen Vertretern der Verteidigung – unter anderem der Zschäpe-Verteidigung – zur Abgabe dienstlicher Erklärungen für die Vertreter der Bundesanwaltschaft abgelehnt. Die Verlesung dieses durch eine geheime Beratung von 15 Minuten gefassten Beschlusses nahm im Übrigen etwa doppelt so viel Zeit ein, wie die Beratung selbst.

Im direkten Anschluss geht die Debatte mit unverminderter Härte einhergehend mit unvermeidlichen Beratungspausen in Sachen Aktenbeiziehung weiter. Um ca. 13:45 Uhr ist immer noch völlig ungewiss, ob Temme heute als Zeuge vernommen wird.

Nach einer weiteren kurzen Pause zu Beratungszwecken ist es um 13:55 Uhr offiziell: Andreas Temme wird heute vernommen!

Anmerkung: Das nachfolgende Protokoll bezieht sich ausschließlich auf meine persönlichen, handschriftlichen Notizen.

Um exakt 14:03 Uhr betritt Temme den Gerichtssaal und nimmt am Zeugentisch Platz. Er trägt wie bei seiner ersten Vernehmung einen schwarzen Anzug, er nimmt die gleiche Sitzhaltung ein: Beide Hände auf dem Tisch, die linke Hand liegt über der rechten.

Nach der üblichen Zeugenbelehrung und der Feststellung der Personalien beginnt Richter Götzl ohne weitere Umschweife – endlich – mit der Vernehmung: „Sie sagten, Sie hätten von der Tat am Sonntag aus der Zeitung erfahren.“

Temme: „Es war noch aus dem „Extra-Tipp“. Einzelheiten weiß ich nicht mehr.“

Götzl: „Das würde mich aber noch interessieren.“

Temme: „Da warst du ja. Ich kannte das Internetcafe noch vor der Tat. Am Montag habe ich nach Informationen in der Zeitung gesucht, was genau kann ich nicht mehr nachvollziehen.“

Götzl: „Welche Infos haben Sie aus dem „Extra-Tipp“? Ich muss so nachfragen. Das was Sie sagen, ist mir zu wenig.“

Temme: „Ja offensichtlich, dass dort etwas geschehen ist. (Gelächter im Saal) An einzelne Infos kann ich mich nicht erinnern.“

Götzl: „Ja haben Sie jetzt erfahren, das Yozgat ermordet wurde? Sie sprechen zu allgemein.“

Temme: „Dass es einen Mord gegeben hat, das hab ich durch den „Extra-Tipp“ erfahren …“ (Götzl unterbricht)

Götzl: „Mord an wem?“

Temme: „Denke schon, dass es um den jungen Yozgat ging. Bin mir aber nicht 100% sicher.“

Götzl: „Wenn Sie sagen: „Internetcafe“? Dann ist das Internetcafe von Yozgat gemeint?“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Erinnerungen wie der Geschädigte zu Tode kam aus dem „Extra-Tipp“?

Temme: „Kann ich mich heute nicht mehr erinnern.“

Götzl: „Bei der vergangenen Vernehmung haben Sie geschildert, dass Sie aufgewühlt waren.“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Warum aufgewühlt“ Eine Erklärung bitte!“

Temme: „Alles was ich am Montag …“ (Götzl unterbricht barsch)

Götzl: „Wir sind bei Sonntag!!

Temme: „Es ging ja um einen Ort und um jemanden, den ich auch kannte. Das reicht aus, um jemanden aufzuwühlen. So habe ich Yozgat als sehr netten Menschen kennen gelernt. Es hatte ja auch seinen Grund, immer wieder dahin zugehen.

Götzl: „Sie sagten, Sie wären nach Dienstschluss dagewesen, das wäre vor ihrem Urlaub gewesen. Warum haben Sie die Stempelkarte kontrolliert?“

Temme: „Es war eben dieser Impuls. Ich wusste, dass ich diese Woche dort war. Ich hab mir die Stempelkarte angeschaut. Leider mit dem falschen Ergebnis und eben dem Trugschluss.“

Götzl: „Wie nutzten Sie noch den Sonntag, nachdem Sie den „Extra-Tipp“ gelesen hatten? Mit welchen Überlegungen hatten Sie sich im Hinblick auf Montag beschäftigt?“

Temme: „Ich war aufgewühlt. Heute diese Gefühle zu beschreiben ist sehr schwierig. Herr Richter, ich glaube, dass ich an dem Sonntag dachte, du warst dort. Wann auch immer. Und du musst mehr darüber herausfinden, mehr herausfinden ob ich da irgendwie drin …“ (Götzl unterbricht)

Götzl: „Welche zeitlichen Informationen hatten Sie? An welchen Fakten machen Sie die fest?“

Temme: „An dem Sonntag war mir bewusst: Ich war in der Woche da, wusste aber nicht ob Mittwoch oder Donnerstag.“

Götzl: „Was hatten Sie vom Besuch im Internetcafe noch in Erinnerung?“

Temme: „Ich weiß nicht, ob ich diese Gedanken am Sonntag hatte, dass ich eben dieses 50 Cent Stück auf den Tresen gelegt habe. Wann, kann ich heute nicht mehr erinnern.“

Götzl: „Es gab doch Abweichungen bei dem Besuch. Sie sagten bei Ihrer ersten Vernehmung, es wäre nie so gewesen, dass Sie mal zum Bezahlen allein waren. Das tut mir leid, das kann ich immer noch nicht nachvollziehen.“

Temme: „Ich kann nur sagen: Bei der polizeilichen Vernehmung, als ich zu diesem Geschehen befragt wurde, da kam ich zu diesem Trugschluss. Warum ich bei der letzten Vernehmung meine Aussage so gemacht habe, kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen.“

Götzl: „Das ist mir zu wenig. Diese Schritte müssen wir gehen. Wir müssen da durch.“

Temme: (Schweigen)

Götzl: (laut) „Welche Info hatten Sie wann? Welche zeitlichen Informationen hatten Sie? Das fehlt alles. Aber bitte nicht mit Ihrer Interpretation. Das kann ich nicht richtig einordnen. Warum haben Sie auf die Stempelkarte geschaut? Ich verstehe Sie immer noch nicht.“

Temme: „Ja, es war so: Ich war in dieser Woche in anderen Internetcafes. Das hat mir die Sache so schwierig gemacht. Ich kann meine Gefühle und Gedanken heute nur noch wiederholen. Die Sache mit den 50 Cent verstehe ich heute immer weniger. (Gelächter im Saal) Prinzipiell war ich sehr angespannt. Das sind alles Dinge, die mich eingeschüchtert haben, um nicht mit meinen Interpretationen herum zu reden.“

Götzl: (laut) „Es geht ja um den letzten Besuch des Internetcafes. Nicht um die Woche davor. Davor erzählten Sie von ihrem Wochenende. Der Zusammenhang mit der Stempelkarte erschließt sich mir immer noch nicht.“

Temme: „Von den Geschichten von denen offensichtlich viele falsch sind, vermag ich heute keine mehr erinnern, wenn ich heute daran gehe, dann denke ich das mir das nicht passieren dürfe. Ich habe seit 2006 mit vielen Gesprächen versucht mich der Sache zu nähern.“ (Langes Schweigen)

Götzl: (laut) „Bleiben wir doch einfach bei den Fakten. Es hilft nichts, wenn Sie jetzt Polizei oder Psychologen zitieren.“

Temme: „Ich kann mit Sicherheit sagen, dass ich aus dem Artikel aus dem Mord erfahren habe. Was genau drin stand, weiß ich nicht mehr.“

Götzl: (Setzt zu einer Frage an, wird von Temme unterbrochen.)

Temme: „Ob ich von der Tatzeit wusste, kann ich nicht mehr sagen. Das muss man in den Akten nachgucken.“

Götzl: „Was hatten Sie für Gedanken am Sonntag? Wie ist Ihr Sonntag zu Ende gegangen? Was haben Sie am Montag gemacht?“

Temme: „Das ich am Sonntag die Überlegung hatte, du warst dort, du musst herausfinden, was passiert ist. Wir hatten keine Tageszeitung. Nur den „Extra-Tipp“. Ich hatte den Gedanken du musst am Montag nachsehen.“

Götzl: „Es gab also Überlegungen, ob Sie dort waren.“

Temme: „Ja, ich habe am Montag die Stempelkarte angeschaut. Dachte, ich war ein Tag früher da. Es ist für mich heute schwer, den Erkenntnisstand, also den Erkenntnisstand, den ich heute erlangt habe, voneinander zu trennen. Schwierig, die einzelnen Zeiten. Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass es nicht sein konnte, am Donnerstag dort gewesen zu sein.“

Götzl: (laut) „Warum eigentlich nicht?“

Temme: „Wegen der unheimlichen Nähe zum Tatort. Ich konnte mir das schlichtweg nicht vorstellen, dass ich so nahe an dem Mord dran war. Ich konnte offenbar diesen Schritt nicht gehen. Hatte vielleicht falsche Vorstellungen. Außerdem war das alles so unverständlich, was zu einem derartigen Verhalten führt.“

Götzl: „Welche Überlegungen hatten Sie, als Sie sich die Stempelkarte ansahen? Weshalb haben Sie sich genau darum gekümmert?“

Temme: „Ich weiß noch, dass ich am Mittwoch das Büro recht früh verlassen habe. Ich bin noch am Café vorbei gefahren. Am Donnerstag war es eher recht spät. Da dachte ich, ich bin wohl nach Hause gefahren. Als ich erfahren habe, dass es um 17:00 Uhr passiert ist, konnte ich mir nicht vorstellen, dass ich da gewesen wäre“

Götzl: (laut) „Sie gehen auf meine Fragen nicht ein.“

Temme: „Kann ich nicht. Weil ich nicht weiß, wann ich erfahren habe, wann ich von der Tat erfahren habe. War für mich schlüssig, dass ich nicht dort war.“

Götzl: „Zeitliche Einordnung? Von wann bis wann?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Kann auch nicht sagen, aus welchen Artikeln ich Informationen hatte. Kann auch nicht sagen, warum ich noch Infos brauchte.“

Götzl: „Sie waren häufiger Kunde. Wann waren Sie noch dort?“

Temme: „Kann ich nicht mehr sagen. Es waren unterschiedliche Zeiten. Mehr konnte ich bei der polizeilichen Vernehmung auch nicht mehr sagen.“

Götzl: „Wie oft nach der Arbeitszeit?“

Temme: „Kann mich nicht mehr erinnern.“

Götzl: „Wie lang dauerten die einzelnen Besuche?“

Temme: „Zwischen 10 und 20 Minuten denke ich. Vielleicht auch mal 30 Minuten. Darüber heraus eher nicht. Aber genau kann ich das abschließend nicht sagen.“

Götzl: „War das jemals Thema mit ihrer Frau? Ich meine vor der Tat?“

Temme: „Nein.“

Götzl: „Hatten Sie regelmäßige Arbeitszeiten?“

Temme: „Nein, Gleitzeit.“

Götzl: „Hatten Sie sich bei ihrer Frau angemeldet, wann Sie nach Hause kommen?“

Temme: „Nein. Ich bin einfach nach Hause gekommen. Manchmal, wenn es später wurde, dann habe ich angerufen.“

Götzl: „Wann war Ihr Blick auf ihre Stempelkarte?“

Temme: „Muss Montag morgen gewesen sein.“

Götzl: „Sie sagen muss, wie kommen Sie darauf?“

Temme: „Natürlich wollte ich wissen, wann ich an welchem Tag Schluss gemacht habe. Das Ergebnis kenne ich jetzt aus den Ermittlungen der Polizei: Das war am Mittwoch deutlich vor 15:00 Uhr und am Donnerstag um 16:43 Uhr.“

Götzl: „Inwiefern war die Stempelkarte für Sie relevant?“

Temme: „Ja in der Überlegung, wenn ich heute ausstempel, dass ich meine Gedanken einordnen kann …“ (Götzl unterbricht)

Götzl: „Sie sind meiner Frage ausgewichen. Ich würde Sie bitten, meine Fragen zu beantworten! Sie haben sich bei Ihrer Frau nicht angemeldet, Sie sind zu unregelmäßigen Zeiten nach Hause gekommen. Warum war die Stempelzeit so relevant?“

Temme: „Als ich von der Uhrzeit des Verbrechens erfahren hatte, war das für mich relevant. Auch weil ich dachte: Wann war ich im Internetcafe?“

Götzl: „Sie haben sich bei ihrer Frau nicht angemeldet. Sie sind gekommen, wann Sie wollten. (laut) Warum war die Stempelzeit so relevant?“

Temme: „Wegen der Tatzeit und ausstempeln ist es relevant.

Götzl: „Sie sagten auch: Später bin ich gefahren. Sie können mir doch jetzt nicht erzählen, dass Sie nach Hause fahren wollten. Sie können mir nicht erzählen, dass Sie sich im Tag geirrt haben. Es war kein großer zeitlicher Abstand. (Noch lauter) Das können Sie mir nicht erzählen!“

Temme: „Bei der Suche nach meinen Gedanken laufe ich immer wieder gegen eine Wand. Für mich sicher weiß ich, dass ich den Gedanken hatte, dass die Polizei die Computer im Internetcafe auswertet. Wenn die jetzt 24 Stunden zurück gehen, dann muss ich da hingehen, weil ich zeitlich eben sehr nah dran war. Die Vorstellung, ich wäre am Mittwoch da gewesen, hatte sich bei mir verfestigt. Ich wäre für mich selber froh, wenn es mir in den letzten Jahren gelungen wäre, eine Erklärung für diese Fehleinschätzung zu finden. Ich war in diesem Punkt so blind. Ich kann mir ja nicht eine Erklärung ausdenken, damit es sich für mich besser anfühlt“

RAin Sturm meldet sich mit einer Verständnisfrage zu Wort, die sich auf die vorangegangene konfuse Aussage von Temme bezieht

Temme:“Ich war zumindest zeitlich nah dran, deswegen kann ich sagen, dass diese Vorstellung ziemlich falsch war, die sich in mir verfestigte. “ Im Nachsatz wiederholt Temme genau die Aussage , auf die sich die Verständnisfrage von RAin Sturm bezieht und zwar zum exakt gleichen Wortlaut.

Götzl: „Das sind gerade die Fragen…“ (Wird von Temme unterbrochen)

Temme: “ Ich werde für mich selber, gerade im Hinblick wie ich so dumm sein konnte, ich würde es Ihnen ja gerne erklären, aber ich könnte mir ja auch irgend welche Erklärungen ausdenken.“

Götzl: (aggressiv) „Es wäre an der Zeit, wenn sich schon Fragen bei Ihren Aussagen auftun, wenigstens hier in der Hauptverhandlung wahrheitsgemäß auszusagen.“

Temme: (professionell) „Ich meinte das genau andersherum.“

Götzl: (ringt sichtbar um Fassung) „Nochmal. Welche Rolle spielte das Ausstempeln?“

Temme: „Zur zeitlichen Vorstellung. Es gibt vielleicht noch eine Sache: Es gab zwei Möglichkeiten nach Hause zu fahren. Der eine Weg führt nicht am Internetcafe vorbei, der andere schon. In letzter Zeit spielt der Zufall eine Rolle. Wenn ich vorbeikam, bin ich rein. Wenn nicht, dann nicht.“

Götzl: “ Haben Sie sich am Montag mit Kollegen über die Tat im Internetcafe unterhalten?“

Temme:“Denke schon. Werde von mir aus aber nicht das Gespräch gesucht haben.“

Götzl: „Und an den Folgetagen.“

Temme: „Habe vermutlich mit Vorgesetzten gesprochen, dass ich häufig Gast im Internetcafe war und nicht mit anderen Kollegen.“

Götzl:“Haben Sie in Zeitungen von Zeugenaufrufen gelesen?“

Temme: “ Ich meine ja. Aber ich glaube, dass mich dieser Fehlschluss so verinnerlicht hat…“ (Götzl:unterbricht)

Götzl: (aggressiv) Schon wieder. Wie war der Zeuge beschrieben?“

Temme: „Einzelheiten weiß ich nicht mehr. Ich weiß noch von einer grünen Jacke. Ich habe oder wollte mich nicht wieder erkennen.“

Götzl:“Passte denn die Beschreibung auf Sie?“

Temme: „Ich hatte zwar eine grüne Jacke, hatte sie aber nicht an. Weitere Einzelheiten sind mir nicht mehr erinnerlich. Ich sah keinen Anlass, mich zu melden.“

Götzl: „Wann war das? Zeitliche Einordnung?“

Temme: „Ich meine in der ersten Woche nach dem Mord. Ich weiß es aber nicht mehr genau.“

Götzl: (aggressiv und laut) „Was haben Sie sich gedacht bei diesem Zeugenaufruf? Gab es Ihrerseits Überlegungen, das bin ich nicht, nach dem gesucht wird?“

Temme: „Denke nicht.“

Götzl: (noch lauter mit donnernder Stimme) „Eine sehr weiche Formulierung.“

Temme: „Eine sehr weiche Formulierung? Ich hab mich offensichtlich in dieser Beschreibung nicht wiedergefunden. Ich dachte eher an die Auswertung der PCs rückwirkend 24Std. Ich kann mich offensichtlich nicht daran erinnern, warum ich mich melden sollte.“

Götzl: (fassungslos) „Ja, gab es jetzt Überlegungen?“

Temme: „Wegen den 24 Std. und den PCs.“

Götzl: „Was genau hat Sie dazu bewogen, darüber nachzudenken, sich als Zeuge zu melden?“

Temme: „Ich meine, wegen eines Artikels in der HNA. Wegen der polizeilichen PC-Auswertung.“

Götzl: „Wann war das?“

Temme: „Ich meine in der zweiten Woche, ich weiß es nicht mehr genau.“

Götzl: „Warum haben Sie sich dann nicht gemeldet?“

Temme: „Tja – ich war zu dem Zeitpunkt bei dem Gedanken, ich war 24 Stunden vorher da, ich hatte nichts wahrgenommen. Ich war der Meinung, wenn ich irgendwas wahrgenommen hätte, wie einen Streit oder so, oder sonst was, was da nicht hingehört, wäre ich vielleicht hingegangen. Vielleicht auch nicht, weil ich zu feige war. Aber dann kam eh der 21. April.

Götzl: „Ich mache Ihnen jetzt eine Vorhalt von Ihrer letzten Vernehmung hier in der Hauptverhandlung. Demnach sagten Sie aus, Sie hätten wegen dem Checken Angst. Wir waren ja jung verheiratet. War das der Grund nicht zur Polizei zu gehen?“

Temme: „Hat im Grunde alles in meinem Denken zugelassen. Wenn ich jemanden zum Reden gehabt hätte, dann …“ (schweigt kurz) „Sie haben es ja beim letzten Mal selbst so treffend gesagt…“

Götzl: „Warum haben Sie nicht das Gespräch gesucht?“

Temme: „Zu Hause war das nicht möglich. Ich hätte meiner Frau alles sagen müssen. Bei meinen Eltern wäre es auch nicht möglich gewesen. Unser Bekanntenkreis war relativ klein, ich haben niemanden gefunden, es hat sich keine Gelegenheit ergeben, und in der Arbeit auch nicht.“

Götzl: „Warum nicht.?“

Temme: „Aus subjektiven Gründen. Was eben falsch gelaufen ist.“

Götzl: „Was sollte Sie denn hindern mit Ehefrau oder Kollegen zu reden?“

Temme: „Vor allem meiner Ehefrau hätte ich von dem Chatten erzählen müssen und vor meinen Kollegen hätte ich mich erklären müssen. Waren alles subjektive Gedanken. Leider war niemand da, den ich zu Rate ziehen konnte. Ich bin sowieso ein Mensch, der Sachen mit sich selbst ausmacht.

Götzl: „Warum wollten Sie es nicht mit Ihrer Frau klären, oder mit Kollegen? Was hätten Sie zu befürchten gehabt? Sagen Sie es mir!“

Temme: „Bei meiner Frau dachte ich, ich hätte ihr alles sagen müssen, das hätte sie mir übelgenommen. Bei den Kollegen eher wegen diesem anderen Objekt.“

Götzl: „Ich verstehe nicht, was in Ihrem Kopf vor sich geht. Ich fragte Sie nach Konsequenzen und Sie weichen mir aus.“

Temme: (Schwurbelt, im weiteren Verlauf wiederholt er wortgetreu seine Aussage vom 01.10.2013.)

Götzl: „Welche dienstlichen Nachteile haben Sie befürchtet? Außer, dass Ihre Kollegen oder Vorgesetzten hätten sagen können, machen Sie das nicht.“

Temme: „Ich weiß es nicht. Ich war aber überzeugt, dass es negative Konsequenzen gehabt hätte.

Die Vernehmung dreht sich wie bereits am 41. Prozesstag, den 01.10.2013 um das immer gleiche Thema. Neue Erkenntnisse sind bis jetzt nicht aufgetaucht. Richter Götzl ordnet deshalb um 15:00 Uhr eine Pause von 20 Minuten an.

Um 15:30 Uhr setzt Götzl die Vernehmung von Andreas Temme fort.

Götzl: „Können Sie sich erinnern, ob Sie am Montag mit Kollegen über die Tat gesprochen haben?

Temme: „Denke schon, dass es Thema war. Kann mich aber an kein konkretes Gespräch erinnern.“

Richter Götzl konfrontiert Temme daraufhin mit einem Aktenvermerk von KOK Teichert aus den Ermittlungsakten. Aus diesem Aktenvermerk geht hervor, dass es am Montag, den 10.04.2006 im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen zu einem Gespräch mit einer Frau E. gekommen sei. In diesem Gespräch wurde offenbar der Mord an Halit Yozgat und insbesondere der Tatort, das Internetcafe thematisiert.

Götzl: „Frau E.? Wer ist das?“

Temme:“Ist eine Arbeitskollegin. Sie hat das gleiche gemacht, wie ich. Nur in einem anderen Bereich.

Götzl macht einen weiteren Vorhalt aus den Ermittlungsakten: „Frau E. wurde beauftragt, Herrn Temme zum Mord im Internetcafe in der Holländischen Straße zu befragen. Haben Sie dazu eine Erinnerung?“

Temme: „Kann mich nicht erinnern. Wir waren ja alle per Du, da könnte sie vielleicht gefragt haben.“

Götzl: „Lassen wir mal die ganzen hättest! Frau E. sollte am 10.04. den Andreas fragen, ob er das Internetcafe und den Namen des Opfers kennt und ob es einen dienstlichen Bezug zum LfV Hessen gibt. Andreas hätte dem Aktenvermerk zu folge gesagt: ‚Nein.'“

Temme: “ Kann sein, dass ich das gemacht habe.“

Götzl: „Jetzt hätten Sie ja jemanden für ein Gespräch gehabt.“

Temme: „Ja, ich hätte ja geredet, aber eben gerade nicht mit Arbeitskollegen.“

Götzl: „Ich habe Probleme mit Ihrer Erinnerung. Sie sagen ‚kann sein‘. Warum antworten Sie auf meine Fragen mit Hypothesen? Da kann man schon an der Wahrheit zweifeln.“

Temme: “ Ich kann mich an das Gespräch nicht erinnern. An diesem Montag war ich sehr durcheinander. Im NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag wurde mir diese Quelle bezüglich des 10.04.2006 vorgeworfen, weil ich keine Erinnerung hatte.“

Götzl: „Sie meinen, wenn Sie sich an eine Sache nicht erinnern, dann an andere auch nicht? An solche Gespräche erinnern Sie sich nicht, aber an die Stempelkarte schon. Da fragt man sich schon, wie das geht.“

Temme: Zum Thema Stempelkarte gab es eine polizeiliche Vernehmung, das hat sich eben eingeprägt wie das Telefonat mit meiner Quelle und den Arbeitskollegen. Sonst wäre es mir eher in Erinnerung geblieben. 2006 hätte ich Erinnerung gehabt, aber jetzt ist nichts mehr da.“

Götzl: „Welche anderen Gespräche meinen Sie da? Erzählen Sie!“

Temme: „Das war ein Punkt, der mir im Untersuchungsausschuss im Bundestag vorgeworfen wurde, wegen Gespräch mit der Quelle 389. Ich hatte keine Erinnerung an den Inhalt des Gesprächs. Mir wurde auch vorgehalten, ich hätte sehr nervös gewirkt. Eine eigene Erinnerung hatte ich damals nicht. So ist das auch mit den Arbeitskollegen.“

Götzl: „Und? Ist die Erinnerung zurückgekommen?“

Temme: „Die Erinnerungen an diese Gespräche sind weg. Ich könnte nicht beschreiben, wie die Gespräche abgelaufen sind.“

Götzl: „Kam es an diesem Montag zu einem Treffen mit der Quelle?“

Temme: „Das Treffen konnte nachvollzogen werden, die Telefonate konnten 2012 rekonstruiert werden. Ich hatte angeboten, meinen Kalender aus Kassel zu holen. Bei dieser Gelegenheit hab ich Termine und Anrufversuche angesehen und festgestellt, dass er (Anm. Quelle 389) sich wegen dem Geld für April gemeldet hatte.“

Götzl: „Um was ging es bei diesen Telefonaten? Inhalte?“

Temme: „Da war ein Anrufversuch von Quelle 389. Ich war da gerade im Gespräch mit einer anderen Quelle. Ich hab ihn am Nachmittag zurückgerufen. Aufgrund der Reisekosten-Abrechnung war dies auch nachvollziehbar.“

Götzl: „Von welcher Quelle sprechen Sie jetzt? Bitte nähere Informationen.“

Temme: „Quelle 389 war aus dem Rechten Bereich. Es war meine 1. Quelle, mit der ich nach meiner Ausbildung betraut war.“

Götzl: „Wie hat sich das mit den Berichten über die Quelle gestaltet? Jetzt speziell auf den 06. April 2006 bezogen?“

Temme: „Ich hab mich mit der Quelle 2 – 3 mal getroffen. Wir sind irgendwohin zum Essen gegangen. Wir haben nicht nur dienstlich gesprochen, sondern auch über alles mögliche, um Vertrauen zu gewinnen. Ich hab jeden Monatsanfang das Geld übergeben. Dann kam die Quelle aus dem Bereich Islamismus. Was er abliefern konnte, war nicht viel. Und jetzt zum April-Termin: Das Geld konnte gezahlt werden. Ich hatte auch Anfragen wegen anderer Termine. Aber am Freitag hatte ich Urlaub. Er hat mich dann angerufen wegen einem Termin am Montag.“

Götzl: „Beschreiben Sie doch mal Ihren Tagesablauf am 06. April 2006.“

Temme: „Ich bin morgens wohl ins Büro gefahren. Ich war mit der Quelle aus dem Bereich Islamismus verabredet. Ich hab im Büro in meinen Handakten nachgesehen, ob ich irgendwelche Fragen an ihn hatte. Ich hab Mittag in einem Restaurant mit ihm etwa 2,5 bis 3 Stunden gesessen. Danach bin ich zurück ins Büro und habe meine Notizen geordnet. Das war die übliche Vorgehensweise. Wenn viel besprochen wurde, dann musste das schnell gehen, damit nichts verloren geht oder verfälscht wird. Dann habe ich Quelle 389 angerufen.“

Götzl: „Und sonst?“

Temme: „Dann hab ich meine Notizen eingeschlossen.“

Götzl: (genervt) „Ich meine den Anruf!“

Temme: “ Ich habe davon zum ersten Mal bei der Befragung durch die Bundesanwaltschaft erfahren. Die Polizei hat mich wegen dem Quellenschutz nicht gefragt.“

– Pause –

„Achso. Ich weiß noch wegen den Telefonaten, dass ich auf dem Heimweg von der anderen Quelle auf meinem Handy angerufen wurde. Die Polizei wollte wissen, wo ich war, als der Anruf einging.“

Götzl: „Sonst noch was Besonderes an diesem Tag?“

Temme: „Nein.“

Götzl: „Was haben Sie am Freitag noch zu Hause getan?“

Temme: „An diesem Freitag hatte meine Mutter Geburtstag. Vormittags war ich mit meiner Frau Sachen einkaufen. Nachmittags war ich bei der Geburtstagsfeier.“

Götzl: „Und am Samstag?“

Temme: „Da war ich zu Hause mit irgendwelchen Dingen beschäftigt.“

Götzl: „Sonntag?“

Temme: “ Samstag war üblich, dass ich eingekauft habe. Das war wahrscheinlich da auch so. Am Sonntag war außer der Sache mit dem „Extra-Tipp“ nichts besonderes.

Götzl: „Wie war eigentlich Ihre EDV-Ausstattung zu Hause?“

Temme: „Unser Sohn hatte einen PC, aber ohne Internetanschluss. Ich hatte einen Laptop.“

Götzl: „Hatten denn Sie Internet?“

Temme: Nein. Ich hatte irgendwann mal einen Stick. Zum fraglichen Zeitpunkt, meine ich, hätte ich ihn nicht gehabt.“

– Pause –

„Wenn ich genau nachdenke, dann habe ich keinen Stick gehabt. Weil sonst wären meine Besuche im Internetcafe ja sinnlos gewesen.“

Götzl: „Nochmals zur Quelle 389. Um welche Partei ging es da?

Temme: „Die Beantwortung der Frage lässt meine Aussagegenehmigung nicht zu. Wenn Sie mir aber sagen, ich darf …“

Götzl: (schweigt, fixiert Temme)

Temme: „Im Untersuchungsausschuss des Bundestages wurde die Frage zurückgezogen.“

Oberstaatsanwältin Anette Greger von der Bundesanwaltschaft schaltet sich in die Vernehmung ein: „In einer früheren Vernehmung des Herrn Temme wurde der Name dieser Partei genannt. Von Seiten der Bundesanwaltschaft bestehen daher in der Beantwortung der Frage des Vorsitzenden Richter keine Bedenken.“

Temme: „Es war die ‚Deutsche Partei‘.“

Götzl: „Haben Sie im April 2006 mit Kollegen über die Tat als Teil einer Serie gesprochen?“

Temme: „Ich erinnere mich an das Gespräch von diesem Montag nicht. Deswegen habe ich dazu auch keine Erinnerungen.“

Götzl zitiert aus den Ermittlungsakten: „Temme habe ihr gesagt, das Internetcafe und das Opfer nicht zu kennen. Frau E. bat Andreas beim hiesigen ZK 10 (Anm.: Zentrale Kriminalinspektion 10 Hessen. Zuständigkeit für Staatsschutz, Sprengstoffdelikte) das Internetcafe abzuklären.“

Temme: „Kann sein. Keine Erinnerung dazu. Eventuell war der Termin schon vorher.“

Götzl zitiert weiter: „Andreas Temme sagte: ‚Kein regionaler Bezug der Tat, vielleicht wurde gleiche Waffe bei mehreren Morden im Bundesgebiet eingesetzt.‘ Erinnerungen dazu?“

Temme: „Wie gesagt: An das Gespräch habe ich keine Erinnerung mehr. Aber das ist nicht meine Sprechweise.“

Götzl: „Was wollen Sie mir damit sagen, dass das nicht Ihre Sprechweise ist?

Temme: „Als das in der Presse zitiert wurde, dachte ich, dass ich mit meinen Arbeitskollegen nicht so gesprochen habe. Ich hatte für mich selbst die Empfindung, so redest du nicht. ‚Regionaler Bezug‘, ich denke nicht, dass ich es so formuliert hätte. Wenn ich so über das Gespräch nachdenke, wie es da geschildert wird, dann erschließt sich mir das nicht.“

Götzl: „Haben Sie gegenüber Frau E. mal diese Äußerungen gemacht?“

Temme: „Ich habe zu ehemaligen Kollegen schon lange keinen Kontakt mehr. Außerdem: Wenn ich hier als Zeuge auftrete, dann finde ich das nicht ganz klug, mich mit Frau E. zu treffen.“

Götzl: (scharf) „Ja, aber es wäre schon gut, sich mal mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Wenn diese Situation mit Frau E. der Wahrheit entsprechen würde, wäre es Anlass mal mehr zu sagen. Vielleicht denken Sie mal darüber nach, ob das von Ihnen bisher gesagte die Wahrheit ist. Nur weil Sie die ganze Zeit schon so ausgesagt haben, müssen Sie es hier nicht so aufrechterhalten. Ich belehre Sie hiermit nochmals ausdrücklich, dass Sie hier als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegen.“

Temme: „Ich habe keine Erinnerung an das Gespräch mit Frau E. Was ich bisher gesagt habe, ist die Wahrheit gewesen. Ich kann es nicht besser erklären, weil es nichts anderes gibt.

Götzl: „Was hat es eigentlich mit Herrn M. auf sich?“

Temme: „M. war beim Staatsschutz in Kassel, Bereich Islamismus.“

Götzl: „Haben Sie mit ihm über die Tat gesprochen?“

Temme: „Natürlich war dieser Mord Thema. Ich habe aber dieses Internetcafe nicht erwähnt, habe versucht dieses Thema immer zu meiden.“

Götzl: „Jetzt nochmal zu Inhalten. Insbesondere interessieren mich Ihre Aussagen zum regionalen Bezug und zum mehrfachen Einsatz der Waffe im Bundesgebiet. Haben Sie dazu Informationen gehabt?“

Temme: „Ab wann weiß ich nicht.“

Götzl: „Und Informationen zum regionalen Bezug? Ab wann hatten Sie die?“

Temme: „Das ist ja das … Diese Formulierungen … Ich würde das nie so formulieren.“

Götzl: „Wie dann?“

Temme: (Schwurbelt deutlich nervöser um die Antwort herum.) „Ich erkenne mich darin nicht.“

Götzl: „ich wollte für Sie vereinfachen.“

Temme: „Regionaler Bezug. Das hätte ich nie so formuliert.“

Götzl: (jetzt deutlich aggressiver) „Es ist immer einfacher zu erzählen, was man nicht macht. Erklären Sie es mir.“

Temme: (Versucht durch Geschwurbel, die Antwort auf die Frage von Richter Götzl zu umgehen. Die folgende Aussage wirkt konfus und ohne sinnvolle Zusammenhänge.) „Kassel … Erschließt sich mir nicht. Sehe keinen Grund … Zum einen: Es war ein Mordfall, also nichts für den Verfassungsschutz. Zum anderen: Wenn ich dienstlich nachgedacht hätte …“

Götzl: (Wirkt wegen Temmes Aussagen zunehmend fassungsloser und gereizt.) „Wie war Ihr Informationsstand und wann hatten Sie welche Informationen? Da sind wir. Ihre Aussagen werden immer vager.“

Temme: „Keine Erinnerung …“

Götzl: (Sehr scharf.) „Haben Sie wirklich die Stempelkarte überprüft? Und zu welchem Zweck?“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Und zu welchen Erkenntnissen sind Sie durch die Überprüfung der Karte an diesem Montag gekommen?“

Es ist 16:10 Uhr. Richter Götzl bricht an diesem Punkt ohne die Antwort von Andreas Temme abzuwarten, die Vernehmung und den kompletten Prozesstag ohne erkennbaren Grund abrupt ab. Götzl verkündet, dass die Befragung von Temme am übernächsten Tag, den 05.12. 2013 fortgesetzt werden soll. Aufgrund der teils grotesken Ereignisse, die sich an diesem Tag (65. Prozesstag) abspielten, war jedoch eine weitere Vernehmung von Temme nicht möglich. Wie bei der ersten Vernehmung am 01.10.2013 (41. Prozesstag) war der Erkenntnisgewinn zur möglichen Verwicklung des Ex-Verfassungsschützers und Ex-V-Mann Führers Andreas Temme in den Mord an Halit Yozgat äußerst überschaubar. Wann Andreas Temme wieder zur Hauptverhandlung am OLG München vorgeladen werden soll, ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Protokolls (07.01.2014) nicht bekannt.

Update vom 09.01.2014:

Die nächste Vorladung von Andreas Temme für die Hauptverhandlung im NSU-Prozess am OLG München ist für Donnerstag, Mittwoch, den 29.01.2014 geplant.

NSU-Prozess Tag 41 – Wortprotokoll: Die komplette Vernehmung von Andreas Temme.

Beginn der Vernehmung von Andreas Temme am 01. Oktober 2013 um 14:25 Uhr.

Es geht um die Aufklärung der vielen seltsamen Zufälle, die eine Tatbeteiligung des ehemaligen Verfassungsschützer Andreas Temme beweisen könnten, oder Temme eventuell entlasten könnten. Gegenstand der Verhandlung sind Begebenheiten, die sich zur exakten Tatzeit am Tatort des Mordes an Halit Yozgat am 06. April 2006 ereigneten.

Relativ „wasserdicht“ scheint sich beweisen zu lassen, dass Temme sich im Internetcafe von Halit Yozgat bei der Flirtplattform „iLove.de“ unter dem Pseudonym „wildman70“ um 16:50 Uhr einloggte und mit seiner Favoritin „TanyMany” Nachrichten austauschte. Die Auswertung der Verbindungsdaten des Computers ergab, dass sich Temme frühestens um 17:01 Uhr aus dem System ausloggte. Ebenfalls sicher scheint zu sein, dass Halit Yozgat zwischen 16.54 Uhr und 17:03 Uhr erschossen wurde. Die Vernehmung des Andreas Temme zeigt auf eindrückliche Weise, wie knapp Temme den Mord entweder verpasste, oder wie wahrheitsgemäß seine Aussagen sind, dass er quasi ein „Alibi“ von wenigen Sekunden für die Tatzeit hat. Ob er wirklich nichts mit dem Mord zu tun haben kann, das soll sich heute herausstellen.

Anmerkung: Das nachfolgende Protokoll bezieht sich ausschließlich auf meine persönlichen, handschriftlichen Notizen.

Warum diese wichtige Vernehmung heute beinahe nicht stattgefunden hätte, und zu einer kurzen rein subjektiven Beschreibung der Vernehmung bitte hier entlang. >>

Nach der üblichen Zeugenbelehrung bittet der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den vorgeladenen Andreas Temme frei über die Ereignisse rund um die Tatzeit zu berichten.

Temme: „Ich habe an diesem Tag nach dem Dienst vor dem Internetcafe angehalten. Ich wollte für einige Minuten in einen Chatroom. Das war nicht das erste Mal. Ich war schon öfter da. Yozgat hat mir einen PC zugewiesen, ich hab mich eingeloggt und habe ca. 10 Minuten gesurft, danach hab ich mich wieder ausgeloggt und wollte bezahlen.
Ich habe Yozgat aber nicht gefunden. Dann bin ich zur Tür raus und habe ihn draußen auch nicht gesehen.
Anschließend bin ich wieder rein gegangen, auch in den hinteren Bereich. Dann stand ich für einen kurzen Moment im Vorraum.
Weil ich nach Hause wollte, habe ich 50 Cent auf den Tresen gelegt und bin dann mit dem Auto nach Hause gefahren.
Von der Tat habe ich erst am Sonntag aus der Zeitung erfahren. Danach war ich aufgewühlt, habe auf der Dienststelle meine Stempelkarte angesehen.
Daraufhin bin ich dem Trugschluss erlegen, dass ich 24 Stunden vor der Tat im Internetcafe war. Das war ein Fehler, mich nicht zu melden, das ist mir klar.

Am 21. April 2006 kam die Polizei zu mir und haben mich mitgenommen. Mir wurde gesagt, dass ich am Tattag im Internetcafe war. Am 22. April 2006 durfte ich dann wieder gehen. Es folgten noch weitere Verhöre in der Folgezeit.“

Götzl: „Haben Sie daran gedacht, sich an die Polizei zu wenden?“

Temme: „Mir war bewusst, das es falsch war, nicht darüber zu sprechen. Ich hatte Angst, auch aus privaten Gründen, ich war jung verheiratet. Auch dienstlich gab es ein Beobachtungsobjekt in der Nähe des Tatorts.“

Götzl: „Warum befürchteten Sie Nachteile?“

Temme: „Mir war bewusst, dass es ungünstig ist, als V-Mann Führer in der Nähe dieses Objekts im Internetcafe zu chatten.“

Götzl: „Erklären Sie mir Ihre Tätigkeit. Warum befürchteten Sie dienstliche Nachteile?“

Temme: „Ich war damit befasst neonazistische Quellen zu führen, also V-Männer. Die Einschätzung der dienstlichen Nachteile war subjektiv von mir. Aus heutiger Sicht ist mir völlig klar, das ich die Prioritäten falsch gesetzt hatte. Ich hatte keinerlei Wahrnehmung im Internetcafe gemacht. Aus heutiger Sicht wahren meine Handlungswege völlig falsch, aber es war leider so gewesen.“

Götzl: „Sagen sie mir mehr zu den Quellen zum Islamismus.“

Temme: „Im Bereich Islamismus hatte ich fünf Quellen und im Bereich Rechtsextremismus hatte ich eine.“

Götzl: „Zur Quelle „Rechts“: Sagen Sie Näheres.“

Temme: „Nichts aus eigener Erinnerung. Aber durch die Vernehmung bei der Bundesanwaltschaft weiß ich, dass ich zwei Telefonate mit dieser Quelle am Tag geführt hatte. Dies war mir bis dahin nicht bewusst. Ich habe angeboten, meine Kalender zu Verfügung zu stellen. Es muss so gewesen sein, dass die Quelle mich gegen Mittag versucht hat, mich anzurufen. Wir hatten einen Termin für den 10. April 2006 ausgemacht. Es ging um eine Geldübergabe für den V-Mann.“

Götzl: „Wann sind Sie ins Büro zurück?“

Temme: „Ich war mittags mit einer anderen Quelle unterwegs und zwar zwischen der Rückkehr ins Büro und meinem Dienstende.“

Götzl: „Welche Informationen hatten sie von dieser Quelle erhalten?“

Temme: „Es ging um den Bereich Rechtsextremismus. Dieses Thema war auch Teil des Untersuchungsausschusses im Bundestag. Ich kann so viel sagen, dass es um eine unbedeutende Partei ging. Ich hatte damals auch erst kurz davor mit dieser Arbeit angefangen.“

Götzl: „Seit wann waren Sie beim Verfassungsschutz Hessen?“

Temme: „Ich war vorher bei der Bundespost. Wurde 1994 zum Verfassungsschutz abgeordnet. Dazu eine Bemerkung: Ich war zunächst in Südhessen im Bereich Observation tätig, danach wurde ich nach Nordhessen als Ermittler versetzt. Das war eine heimatnahe Versetzung. Im Jahr 2000 für den gehobenen Dienst von Oktober 2000 bis Dezember war ich im Regierungspräsidium tätig anschließend übernahm ich die Tätigkeit, also V-Mann Betreuer diese Tätigkeit habe ich bis zu meiner Suspendierung ausgeübt.“

Götzl: „Welche Themen haben Sie mit dieser Quelle besprochen?“

Temme: „Die Informationen über diese „Partei“ ging recht schleppend, weil diese wenig aktiv war. Wir haben eben über allgemeine Dinge gesprochen wie beispielsweise das Arbeitsverhältnis V-Mann – V-Mann-Führer. Zum Gespräch habe ich keine Erinnerungen. Davon habe ich nur durch meine Kalender erfahren. Ich war wegen der Tat aufgewühlt und war an diesem Tag nicht in vernünftiger Form für ein Gespräch. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich auch keine Informationen zur Tat, ebenso keine Erinnerungen über Einzelheiten.“

Götzl: „Können Sie mir einen Bericht zu Gesprächen am 10. April geben?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Ich konnte auch die Akten nicht einsehen.“

Götzl: „Haben sie mit dieser Quelle nach der Tat gesprochen?“

Temme:Er hat mich darauf angesprochen ich war auch etwas wortkarg wegen Aufgewühltheit, usw. Der Untersuchungsausschuss im Bundestag hat gesagt, ich hätte das Gespräch recht schnell abgewürgt, sonst habe ich keine Erinnerungen an das Gespräch.

Götzl: „Hier ist für mich ein Widerspruch: Sie sagten, er hätte Sie darauf angesprochen, andererseits sagten Sie, Sie hätten keine Erinnerungen.

Temme: „Das erklärt sich aus der Verhandlung im NSU Untersuchungsausschuss des Bundestages.“

Götzl: „Wann war der letzte Kontakt zu dieser Quelle vor der Tat?“

Temme: „Keine Erinnerungen. Mein Kalender befindet sich entweder im BKA oder bei der Bundesanwaltschaft.“

Götzl: „Wie erklären Sie sich die falsche Zuordnung des Tages, in dem sie im Internetcafe waren?“

Temme: „Am Mittwoch bin ich früher gegangen, am Donnerstag etwa um 16:45 Uhr. Bei den Überlegungen in meinem Kopf ‚das kann doch gar nicht sein, er macht früher Schluss geht rein und wieder raus‘ sowie jeder andere eben auch. Deswegen habe ich angenommen, dass es Mittwoch war. Ich kann mich noch erinnern, dass in der Zeitung stand, dass die Polizei die Computer auswertete. Deswegen hatte ich den Gedanken mich bei der Polizei zu melden. Habe aber diesen wieder verworfen. Dieser Gedanke oder Irrtum beschäftigt mich seit Jahren. Das ist einer der Gedanken, an den ich mich erinnern kann.“

Götzl: (Laut) „Ich habe Schwierigkeiten Ihnen zu folgen, bzw. Ihnen zu glauben. Götzl bleibt laut: Es geht mir um die Ereignisse am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag.“

Temme: (Unbeeindruckt) „Ja.“

Götzl: (Immer noch laut) „Was war jetzt an den anderen Tagen?“

Temme: „Weil ich mich dort befunden habe, um zu chatten. Ich war sehr oft da.“

Götzl: „Was meinen sie mit sehr oft?“

Temme: „Ich war relativ häufig dort, auch in Dienstpausen. Ich dachte immer: ‚Es kann doch gar nicht sein es muss der Mittwoch gewesen sein.‘ Ich habe es mir sehr einfach gemacht bei der Festlegung dieses Tages, das tut mir auch sehr leid, es kommt noch dazu das ich in mehreren Internetcafes in Kassel gechattet habe.“

Götzl: „Ich verstehe Sie so, dass Sie im Büro sich hingesetzt haben, um das raus zu bekommen.“

Temme: „Ja. Da habe ich mir es sehr leicht gemacht. Ohne abzuschätzen, welche Folgen das nach sich ziehen wird. Ich hatte auch ein Gespräch mit einem Psychologen. Dies ergab auch kein befriedigendes Ergebnis. Dieser Trugschluss ist auch für mich unbegreiflich, aber ich kann es auch nicht ungeschehen machen.“

Götzl: „Wann wollten Sie das klarstellen?“

Temme: „Dass ich mich geirrt habe? Wenn ich mich richtig erinnere, war dieser Tag der 21. April.“

Götzl: „Sie sagten, Sie hätten Angst gehabt, und zwar dienstlich und privat.“

Temme: „Wegen dienstlichen Konsequenzen. Ich hatte für mich die Meinung, dass ich mich nicht mehr in der Nähe des Observationsobjekts aufhalten sollte. Zum Privaten: Wir erwarteten unser erstes gemeinsames Kind und waren erst kurz verheiratet.“

Bei dieser Aussage ist ein unterdrücktes Schluchzen von Andreas Temme zu vernehmen.

Temme: „Ich hab mich darauf zurückgezogen, nichts zu tun.“

Götzl: „Ihre Angst hat also zu vielen Fehleinschätzungen geführt.“

Temme: „Die Einsichten von mir. Die zeitliche Nähe, um etwas zu bemerken, kann ja gar nicht sein, dann das Private usw.“

Götzl: „Warum hatten sie Angst vor dienstlichen und privaten Konsequenzen, wenn sie der Annahme waren, dass Sie am Mittwoch und nicht am Donnerstag im Internetcafe gewesen sind?“

Temme:„Ich konnte weder mit meiner Frau darüber reden, noch auf der Dienststelle. Dort hätten sie mir gesagt: ‚Was hast du da zu suchen? Gleich in der Nähe ist ein Observationsobjekt. Und ihr seid jung verheiratet.“

Götzl: „Hatte ihre Ehefrau und Ihr Dienstherr was dagegen, dass sie das Internetcafe besuchen?“

Temme: „Dienstlich waren die Befürchtungen eher subjektiv. Im privaten weiß ich nicht, was meine Frau dazu gesagt hätte. Soweit hatte ich gar nicht mehr weiter gedacht. Ich war aufgewühlt und geschockt. Diese Frage treibt mich seit Jahren um und komme zu keinem befriedigendem Ergebnis.“

Götzl: (Wieder laut) „Warum aufgewühlt? Besonders wenn Sie davon ausgehen, dass Sie dort waren und gar nichts passiert ist.“

Temme: „Ich habe es am Sonntag in der Zeitung gelesen, dann habe ich realisiert, den kennst du, da warst du.“

Götzl: (Hakt noch mal nach) „Warum diese Angst im Privaten und im Dienstlichen?“

Temme: „Ich habe mir vielleicht diese Angst eingeredet vor lauter Angst vor den Konsequenzen.“

Götzl: (Wieder laut) „Das sind mir zu viele ‚vielleicht'“.

Temme: (Wieder unbeeindruckt) „Wie soll ich das erklären?“

Götzl: (Noch lauter) „Warum wollten sie sich da raus halten?“

Temme: (immer noch unbeeindruckt) „Wenn ich was bemerkt hätte, dann wäre es soweit nicht gekommen.“

Götzl: „Noch mal wegen Ihrer Angst?“

Temme: „Ich hab mir die Angst subjektiv eingeredet. Hätte niemals den Gedanken mit den 24 Stunden haben können, wenn ich mir das nur schön geredet hätte.“

Götzl: „Was haben sie an den Tagen gemacht?“

Temme: „Davor oder danach?“

Götzl: (Süffisant) „Naja, der Zeitraum ist ja sehr übersichtlich.“

Temme: „Hab normalen Dienst gemacht. Ich kann mich an den Dienstag erinnern, weil da der Mord in Dortmund war. Für Mittwoch kann ich es nicht sagen. Am Freitag hatte ich Urlaub wegen dem Geburtstag meiner Schwiegermutter. Der Samstag verlief normal, am Sonntag hab ich aus der Zeitung von dem Mord im Internetcafe erfahren..“

Götzl: Es geht letztlich nur um zwei Tage.

Temme: „Wegen dem Eintrag auf meiner Stempelkarte bin ich zu dem Schluss gekommen, wenn Du an diesem Tag früher Schluss gemacht hast, dann warst du an diesem Tag auch im Internetcafe.“

Verhandlungspause bis 15.45 

Götzl: „Zu den Tagen von Dienstag bis Donnerstag und dem verlängerten Wochenende: Der Besuch im Internetcafe war demnach das Letzte. was Sie vor dem verlängerten Wochenende gemacht haben. Wie kann es da zu so einer Fehleinschätzung kommen?“

Temme: „Ich hab mich ausgestempelt, bin dann zum Internetcafe gefahren, dann bin ich zurück nach Hause.“

Götzl: (Wieder laut) „Nochmal: Warum die Fehleinschätzung wegen Mittwoch?“

Temme: (Unbeeindruckt) „Ich mache mir seit 2006 darüber Gedanken und grübele, um zu ergründen, dass ich auf Mittwoch kam und nicht auf den Donnerstag. Ich verstehe es nicht, verstehe auch mich nicht. Ich hätte auch gerne für mich eine Erklärung für diese Fehleinschätzung.“

Götzl: „Sie waren Observationsbeamter?“

Temme: „Ja, bis 2008. Ich habe Objekte observiert, alleine aber auch innerhalb von Gruppen. Die Gruppen haben sich dann zusammengesetzt und die Erkenntnisse ausgewertet.“

Götzl: (Laut) „Also müssen sie doch darin geschult sein, Dinge zu beobachten. Nochmal: Wie konnte es zu dieser Fehleinschätzung kommen?“

Temme: „Man hat im Dienst nur ein bestimmtes Objekt beobachtet. Die Observationen waren dienstlich zielgerichtet.“

Götzl: „Nochmal zum Besuch im Internetcafe.“

Temme: „Ich weiß noch, das Yozgat mir den Platz zugewiesen hat. Ich weiß auch noch, dass mehrere Personen anwesend waren.“

Götzl: (Laut) „Ich will wissen, an was Sie sich selbst erinnern.“

Temme: „Ich fange nochmal von vorne an. Ich bin rein gekommen. Yozgat hat mir den PC zugewiesen. Ich habe bemerkt, dass noch andere Personen anwesend waren. Nach gefühlten 10 Minuten bin ich wieder weggefahren.“

Götzl: (Laut, zunehmend aggressiv) „Wann?“

Temme: „Ich habe mich gegen 16:45 Uhr [im Büro] ausgestempelt. Um 16:50 Uhr hab ich mich [am PC im Internetcafe] eingeloggt und um 17:00 Uhr wieder ausgeloggt.“

Götzl: „An welchem Platz?“

Temme: „Am PC Nummer 2.“

Götzl: „Was haben Sie am PC gemacht?“

Temme: „Hab nach Nachrichten gekuckt, vielleicht etwas geschrieben. Ich war nur auf dieser Chatline.“

Götzl: „Was wollten Sie da noch erledigen?“

Temme: „Wie gesagt: Ich hab nach Nachrichten gesehen, vielleicht auch geschrieben, nur auf dieser Chatline.“

Götzl: „Haben Sie andere Personen bemerkt?“

Temme: „Ich weiß, ich war nicht allein. Alles ist durch Vernehmungen verwässert worden. Ich hab den hinteren Raum betreten, hab mich um das gekümmert, was ich mache. Im Grunde nach ist dort jeder für sich.“

Götzl: „Haben Sie mit jemandem gesprochen?“

Temme: „Nein.“

Götzl: „Sie wollten nach vorn zum Bezahlen.“

Temme: Erklärt auf diese Frage wortreich und gestikulierend den mittlerweile hinreichend bekannten Grundriss des Internetcafes. Bei dieser Gelegenheit verändert Temme zum ersten Mal seine seit Beginn der Vernehmung eingenommene Sitzhaltung. Nach Beantwortung der Frage sitzt Temme wieder in der exakt gleichen Position. Auch die linke Hand legt er wieder über die rechte Hand.

Götzl: „Welchen Weg haben Sie genommen?“

Temme: „Nur wenige Schritte durch den Durchgang.Ich hab niemanden wahrgenommen. Bin dann raus auf die Straße, dann in den hinteren Raum. Ich hab dann das 50 Cent Stück auf den Schreibtisch gelegt.“

Götzl: „Wie lange hat das gedauert?“

Temme: „Auf der Straße und hinten hab ich nur gekuckt. Wird nicht lange gedauert haben, das Geld hinzulegen. Ein kurzer Moment eben.“

Götzl: „Wohin haben Sie das Geld hingelegt?“

Temme: „Auf den Tisch neben einem Teller mit verschiedenen Münzen.“

Götzl: (Genervt) „Geht es etwas präziser?“

Temme: Deutet auf dem Zeugentisch an, wo sich ungefähr der Teller mit den Münzen befand und wo er das 50 Cent Stück hingelegt hat.

Götzl: „Wie lange besuchen Sie das Internetcafe schon?“

Temme: „Mindestens seit 2003. Ich war damals auf der Fachhochschule, dort haben sie Hausarbeiten und so per E-Mail an die Schüler verschickt. Weil der Internetzugang zuhause nicht ging, habe ich Yozgat gefragt, ob ich ausnahmsweise eine Diskette wegen der Mails verwenden darf. Yozgat hat mir dies erlaubt. Ich fand dies sehr nett, bin deswegen immer dahin gegangen.“

Götzl: „Wie oft?“

Temme: „In der Zeit, wo ich wegen Mails da war, etwa 2 mal in der Woche. Danach seltener. Später wegen dem Chatten bestimmt 2 bis 4 mal in der Woche.“

Götzl: „Wie haben Sie sonst bezahlt?“

Temme: „Ich hab mich ausgeloggt und Yozgat hat mir gesagt, was es kostet.

Götzl: „Gab es schon mal diese Situation? Dass sie persönlich nicht bezahlt haben?“

Temme: „Nein. Das war einmalig, weil er eben vermeintlich nicht da war. Deswegen bin ich wieder gegangen.“

Götzl: (Hakt nach) „Sonst keine ähnliche Situation wie am 6.April 2006?“

Temme: „Nein, ist mir nicht erinnerlich.“

Götzl: „Dachten Sie nicht daran, etwas zu warten?“

Temme: „Dachte eher, wieder zu kommen, weil ich sowieso bald wieder da gewesen wäre. Diese Entscheidung fiel recht schnell.“

Götzl: „Hatten Sie noch Termine danach?“

Temme: „Ich wollte nur nach Hause. Wir waren gerade umgezogen.“

Götzl: „Haben Sie Personen beim Verlassen des Internetcafes bemerkt?“

Temme: „Nein. Mein PKW stand sehr nahe.“

Götzl: „Wo stand der PKW?“

Temme: „Vor dem Internetcafe. Ich musste auf den Verkehr beim Einsteigen achten.“

Götzl: (Genervt) „Wo stand ihr Auto genau?“

Temme: „Direkt vor der Tür.“

Götzl: (Atmet tief durch) „Na endlich.“

Götzl: „Sind Ihnen beim Rausschauen Personen aufgefallen?“

Temme: „Nein, niemand erinnerlich.“

Götzl: „Sind Ihnen Blutspuren aufgefallen?“

Temme: „Nein.“

Götzl: „Haben Sie am PC Geräusche gehört?“

Temme: „Aus damaliger Erinnerung: Nein. Ich habe damals wahrheitsgemäß ausgesagt.“

Götzl: „Also gar keine Geräusche?“

Temme: „Nichts was mir erinnerlich wäre. Hatte nichts mitbekommen.“

Götzl: „Beschreiben Sie nochmal Ihre Wege Im Internetcafe.“

Temme: „Ich bin 3 mal rein und wieder raus gegangen. Ich habe dann ein 50 Cent Stück, ich stand da wahrscheinlich im Vorraum an der Theke …“

Götzl: (Unterbricht Temme) „Wie weit waren Sie von der Theke entfernt?“

Temme: „Soweit wie man eben braucht, um ein Geldstück hinzulegen.“

Götzl: „Wie groß sind Sie?“

Temme: 189 Zentimeter

– Absolute Stille im Gerichtssaal –

Götzl: „Haben Sie hinter die Theke geschaut?“

Temme: (Stammelt) „Nein.“

– Gelächter im Saal –

Götzl: „Haben Sie sich Gedanken über den Aufenthalt von Yozgat gemacht?“

Temme: „Vielleicht auf der Straße vielleicht auch im hinteren Bereich. In dem Moment, als ich die 50 Cent hinlegte: Keine Erinnerung.

Götzl: (Laut) „Keine weiteren Gedanken? Sie brauchten ihn ja.“

Temme: (Unbeeindruckt) „Nein keine weiteren Gedanken.“

Götzl: (Noch lauter) „Also keine Gedanken zum Aufenthalt von Yozgat?“

Temme: (Unbeeindruckt) „Nein. Ich konnte mir in diesem Moment nicht vorstellen, dass so etwas entsetzliches passiert sein kann.“

Richter Götzl unterbricht Vernehmung für heute um 16:20 Uhr, kündigt aber eine nochmalige Vorladung von Andreas Temme an, da noch viel zu viele Fragen ungeklärt sind. Er weist das Justizpersonal an, dem Zeugen die üblichen Unterlagen auszuhändigen. Es ist offensichtlich, dass Götzl den Zeugen Andreas Temme so schnell wie möglich aus dem Gerichtssaal entfernen will. Temme beeindruckt dies in keiner Weise.

Er bittet das Gericht, noch eine kurze Erklärung abgeben zu dürfen. Götzl erteilt ihm zähneknirschend die Erlaubnis:

Temme: „Darf ich die Gelegenheit nutzen, den Opfern und Hinterbliebenen mein Mitgefühl auszudrücken“

Damit verabschiedet sich der ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme. Bei den Prozessbeteiligten und auf der Pressetribüne macht sich eine gewisse Erleichterung, gepaart mit Fassungslosigkeit breit. Hie und da ist wegen Temmes abgegebener Erklärung Kopfschütteln erkennbar. 

41. Prozesstag im NSU-Prozess: Eindrücke zur Vernehmung des Andreas T.

Wegen akutem Zeitmangel heute nur ein kurzer Eindruck zur Vernehmung des Verfassungsschützers Andreas T.

Beinahe hätte die Vernehmung des Verfassungsschützers Andreas T. nicht stattgefunden. Ein Antrag der Nebenklage auf Beiziehung der Akten zu T. hatte am späten Vormittag des 41. Prozesstages zu einem heftigen Streit zwischen Nebenklage, Strafsenat in Person von Richter Götzl und der Bundesanwaltschaft geführt. Die Antragssteller führten aus, dass eine Vernehmung von T. ohne entsprechende Vorbereitung aller Prozessteilnehmer praktisch wertlos sei. Inhaltlich muss man dem Antrag in vollem Umfang zustimmen. Es kann nicht sein, dass die versammelten Bundesanwälte über mehr Informationen zum Fall T. verfügen, als beispielsweise die Nebenkläger. Allerdings wurde der Zeitpunkt für diesen Antrag denkbar schlecht gewählt. Nämlich nur wenige Minuten vor der Vernehmung von Andreas T.

Dass die Akten zu T. offenbar als höchst geheim eingestuft sind, eine Vernehmung von T. nach dem Auffliegen des NSU-Trios vom hessischen Innenministerium wegen „Sicherheitsbedenken für das Bundesland Hessen“ abgelehnt wurde, ist bemerkenswert.

Somit ist es kein Wunder, dass die Spekulationen um eine direkte Verwicklung von T. in den Mord an Halit Yozgat am 06. April 2006 in seinem Internetcafe in Kassel mit der Zeit groteske Ausmaße angenommen haben. Bemerkenswert ist ebenfalls, dass nach einer Erwähnung von T. im Zusammenhang mit dem Mordfall Yozgat die Mainstream-Medien ausnahmslos die Keule „Verschwörungstheorie“ auspacken und hemmungslos damit zuschlagen.

Zum Antrag der Nebenklage einigte man sich auf einen Kompromiss. Andreas T. wird vorgeladen, bei Unklarheiten soll eine weitere Vorladung erfolgen.

Somit kam es am Nachmittag des 01. Oktober 2013 sozusagen zum „Showdown“. Alle Medien, die über den NSU-Prozess berichten, mussten sich zwangsläufig mit T. und seiner seltsamen Anwesenheit am Tatort zur Tatzeit beschäftigen.

Andreas T. erscheint in einem schwarzen Anzug im Gerichtssaal, er ist leicht untersetzt, 189 cm groß, Halbglatze, Brille. Die Vernehmung beginnt gegen 14:25 Uhr. T. sitzt am Zeugentisch, beide Hände auf dem Tisch. Die linke Hand legt er über die rechte. Diese Sitzhaltung behält er über eine Stunde ohne die geringste Veränderung bis zu einer kurzen Prozesspause.

Die Vernehmung übernimmt der Vorsitzende Richter Götzl und zwar auf beeindruckende Weise. Es wird sehr schnell klar, dass Götzl, den Verfassungsschützer T. professionell und knallhart vernimmt. Nur wer Richter Götzl jemals in Aktion erlebt hat, kann nachvollziehen welchem Druck ein Zeuge, der um Tatsachen herumschwurbelt, ausgesetzt ist.

Andreas T. ist diesem Druck gewachsen. Er beantwortet jede Frage mit dem immer gleichen Tonfall, lässt sich nicht provozieren.

Schlussfolgerung: Entweder ist T. ein absolut professionell agierender Verfassungsschützer, oder er ist völlig schmerzbefreit, oder er ist ein genialer Schauspieler. Auch nach der kurzen Prozesspause ändert sich sein Verhalten nicht. Götzl zieht alle Register der hohen Kunst einer professionellen Zeugenvernehmung. Kein normal Sterblicher hätte Götzls Fragengewitter standgehalten. Und dabei ging es heute nur ansatzweise um pikante Details.

Das Ergebnis der Vernehmung: Andreas T. war zur Tatzeit am Tatort. Er bleibt bei seiner Aussage vom Mord an Halit Yozgat absolut nichts bemerkt zu haben. Zwischendurch bemühte T die – vor allem bei Polizeibeamten im höheren Dienst – sehr beliebten Formulerungen „nicht erinnerlich“ oder „weiß nicht mehr“.

Nur zur Erinnerung: Andreas T. war in seiner Eigenschaft als Verfassungsschützer nicht nur in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Er war am Tatort. Nur einige Zentimeter entfernt. Zentimeter, nicht Meter! Und zwar genau zur Tatzeit. Nach der bekannten Faktenlage hätte T. über die Leiche von Halit Yozgat stolpern müssen. Er war zur Tatzeit V-Mann Führer im Bereich radikaler Islamismus und Rechtsextremismus. Er hatte zur Tatzeit telefonischen Kontakt mit einem V-Mann aus dem rechtsextremen Milieu. Er war geschult, Observationen professionell zu erledigen. Am Tatort hat er aber nichts Verdächtiges bemerkt. „Ich wollte nur noch nach Hause“, so T. abschließend.

Nach dem Ende der Vernehmung drückte Andreas T. den Hinterbliebenen der 10 Mordopfer des NSU noch sein Mitgefühl aus. In Anbetracht der der Vorgeschichte ein extrem peinliches Statement. 

Auf dem Seziertisch: Die ARD-Dokumentation „Staatsversagen“

Am Donnerstag, den 22. August 2013 wurde der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages offiziell vorgestellt. Ein Mammutwerk mit weit mehr als 1.000 Seiten eng bedrucktem Papier. Der komplette Bericht mit 1409 Seiten steht als pdf-Datei auf dem Server des Deutschen Bundestages als Download zur Verfügung. 

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Update vom 26.08.2013:
Am 22.08.2013 stellten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Nebenklage auf einer gemeinsamen Pressekonferenz eine gemeinsame Erklärung zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses vor. Die Presseerklärung beginnt mit einem Auszug aus der Vernehmung des pensionierten ehemaligen Chefs der Münchner Mordkommission Josef Wilfling am 22. Prozesstag im NSU-Prozess am OLG München:

Sie dürfen nicht den Fehler machen, die Dinge aus heutiger Sicht zu beurteilen. Damals hatten wir keine Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund“, erklärt der pensionierte Kriminaloberrat Wilfling am 11.07.2013 bei seiner Aussage im Prozess gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München. „Jetzt tun Sie mal nicht so, als würde es keine türkische Drogenmafia geben“

Tipp: Das komplette Vernehmungsprotokoll inklusive mit dem sich anschließenden Eklat, über den die Presse so gut wie nicht berichtetete, gibt es hier zum Nachlesen.

Ein weiteres, wenn nicht das wichtigste Zitat der gemeinsamen Presseerklärung:

Heute wird dazu der Bericht der Untersuchungsausschuss des Bundestages veröffentlicht. Genau das entscheidende Problem wird darin in der gemeinsamen Wertung nicht benannt:

Institutioneller Rassismus.

Zur kompletten, extrem lesenswerten Presseerklärung bitte hier >> entlang.

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Passend zur Vorstellung des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses sendete die ARD einen Tag vorher die Dokumentation „Staatsversagen – Der NSU-Ausschuss und die schwierige Aufarbeitung“Die Dokumentation kann man sich noch (!)  hier in der ARD-Mediathek ansehen. 

Also los: Man reiche mir das Seziermesser!

Um auch möglichst viele Zuschauer zu erreichen, wählten die Verantwortlichen der ARD den beliebten Sendeplatz um 23:35 Uhr und kündigten den mit Spannung erwarteten Beitrag vollmundig an:

„Ein trauriger Fall von Staatsversagen.“ Das Urteil des NSU-Untersuchungsausschusses fällt parteiübergreifend vernichtend aus. Erstmals in der deutschen Parlamentsgeschichte haben alle im Bundestag vertretenen Parteien über Monate an einem Strang gezogen. Ihr Ziel: gemeinsam aufzuklären, warum die NSU mehr als zehn Jahre unentdeckt durch Deutschland ziehen und morden konnte. Quelle: >>

Kein Mangel an Fakten für eine grandiose Dokumentation …

Die leider wahre Story der NSU-Mordserie, die unsäglichen „Fehler“ und „Pannen“ der Mordermittler, die Verstrickung der Geheimdienste, der Bundesanwaltschaft, dem BKA und den Innenministern mit den Morden, schon dies eine grandiose Vorlage für eine gelungene Dokumentation. Noch mehr gefällig? Die grotesken Auftritte leitender Verfassungsschützer vor den diversen Untersuchungsausschüssen und die jahrelangen falschen Beschuldigungen engster Angehöriger der NSU-Mordopfer sollte genügend Stoff für eine packende, wahrheitsgetreue Dokumentation liefern.

… Totalversagen, Ermittlungspannen, Vertuschungen, rassistisches Gedankengut ..

Zugegeben: 28 Minuten und 38 Sekunden Sendezeit reichen nicht einmal im Ansatz aus, um die Dimension des totalen Versagens sämtlicher Organe des deutschen Staates auch nur annähernd darzustellen. Unglaubliche Ermittlungsfehler, Vertuschungen, Pannen und jede Menge rassistisches Gedankengut. Dies alles machte eine seit dem Untergang von Nazi-Deutschland die beispiellose, rechtsextrem motivierte Mordserie in der Bundesrepublik erst möglich.

… und trotzdem ein katastrophales Ergebnis.

Die gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche ARD, ein Gigant in der Medienlandschaft mit einer schier unerschöpflichen Personalausstattung und ein vermutlich exorbitant hohes Budget für die Dokumentation, führte zu diesem Resultat: Eine Dokumentation, die sich nicht vom Niveau des seichten Infotainments von „Wissensmagazinen“ der privaten Konkurrenz abheben kann.

Wer aus diesem Stoff, mit auf dem silbernen Tablett gelieferten Skandalen und mit den gigantischen Ressourcen der ARD im Rücken keine informative, packende Dokumentation stricken kann, der sollte dies bleiben lassen. Und zwar für alle Zeiten.

Oder war das Ergebnis so gewollt?

Bei diesem Themenkomplex drängt sich jedoch eine andere Erklärung für die seichte Unterhaltung, die uns da zu später Stunde vorgesetzt wurde, auf: Die Dokumentation sollte so seicht sein. Der Zuschauer sollte nicht informiert, sondern sollte mit altbekannten Fakten eingelullt werden. Durch fragwürdige Statements sollte in der Bundesrepublik die Erkenntnis verbreitet werden, dass dank des Untersuchungsausschusses die Aufarbeitung der NSU-Mordserie und damit die Beantwortung aller noch offenen Fragen praktisch abgeschlossen ist. Die restlichen Unklarheiten aufklären? Kein Problem!

Die Einleitung: Quälend lang, wenige Fakten aber dramatisch inszeniert.

Wir erinnern uns: 28 Minuten und 38 Sekunden Sendezeit für ein derart umfangreiches Thema. Gleich zu Beginn wird wertvolle Zeit vertrödelt. Das Publikum soll von der trauernden Tochter des am 13.Juni 2001 in Nürnberg ermordeten Abdurrahim Özüdoğru erfahren. Die mutmaßlichen Täter: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Die Einleitung, die letztendlich auch den Untersuchungsausschuss erwähnt, sind dem Autor knappe 2 Minuten und 30 Sekunden wertvolle Sendezeit wert. Auch der guten Zusammenarbeit der politischen Erzfeinde Petra Pau, MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (Die Linke) und dem ehemaligen Polizeibeamten Clemens Binninger, MdB (CDU) widmet der Autor der Dokumentation viel Zeit.

Pure Harmonie: Ein Spaziergang durch Merkels Keller.

Vor allem, dass sich die Beziehung der beiden auf wundersame Weise während der Arbeit im Untersuchungsausschuss offenbar von grundverschiedenen Weltanschauungen in blanke Harmonie wandelte, wird dramatisch in Szene gesetzt: Binninger und Pau laufen durch die kilometerlangen unterirdischen Gänge des Regierungsviertels. Sie laufen eine gefühlte Ewigkeit durch kahle Flure, an der Decke Neonröhren als Beleuchtung. Sie laufen weiter, jetzt immer wieder durch kurze Interview-Schnipsel unterbrochen. Und sie laufen immer noch, ständig mit dramatischer Filmmusik untermalt. Allerdings laufen die beiden getrennt in verschiedenen Fluren. Doch keine blanke Harmonie?

„Einstimmig setzt der Bundestag im Januar 2012 den Untersuchungsausschuss ein. Er soll klären, warum ein rechtsextremes Terrortrio zehn Jahre lang unbemerkt raubend und mordend durch Deutschland ziehen konnte. Zum 1. Mal ist ein Untersuchungsausschuss kein Kampfmittel der Opposition gegen die Regierung. Die Abgeordneten versprechen sich gleich zu Beginn, auf Parteipolitik zu verzichten. Zu tief sitzt der NSU-Schock“, so der Kommentar.

Nach quälend langen 4 Minuten 20 Sekunden kommt die Tochter Tülin des Mordopfers endlich zum Kern der Sache: Die verschwundenen Akten, die Ermittlungen gegen Angehörige der Familie Özüdoğru wegen Drogenhandels.

„Als Abdurrahim Özüdoğru nach seinem Tod als Drogenhändler bezichtigt wurde, haben sich viele Freunde abgewandt,“ sagt die Erzählstimme.

Tülin Özüdoğru zur Zeit kurz nach dem Mord:

„Ich denke, die haben davor Angst bekommen, dass sie mit der Tochter eines Kriminellen zu tun hatten. Das war ja leider der Eindruck damals. Und ich hatte keine Kraft mehr, jedem zu sagen es ist nicht so, sich zu rechtfertigen. Man zieht sich dann nur noch zurück hört einfach auf, man ist nur noch müde und möchte gar nichts mehr hören und sehen.“

Kein Thema in der Dokumentation: Wie Ermittler Familienangehörige drangsalierten.

Das kurze Interview mit Tülin Özüdoğru deckt sich zu 100 Prozent mit den Aussagen der Witwe und der Schwiegermutter des am 29. August 2001 in München hingerichteten Habil Kiliç, die sie bei ihrer Vernehmung vor dem Strafsenat des NSU-Prozess am OLG München machten:

Ausschnitt aus der Vernehmung der Witwe von Habil Kiliç am 11. Juli 2013:

„Die Tochter wurde von der Schule abgemeldet. Wir waren ja tatverdächtig.

Frau Kiliç macht eine kurze Pause, bevor sie antwortet. “Es war nicht einfach. Ich will nicht, zu Hause darüber geredet wird. Meine Tochter hat Probleme mit der Schule gehabt und wurde von der Schule abgemeldet. Die Schule hat Angst um die anderen Schüler gehabt. Wir waren ja tatverdächtig. Die (Anm.: Schule, Polizei, Gericht) haben mich wie an eine Kette gehängt. Ich hab keine Nerven mehr.” Quelle: >>

Ausschnitt aus der Vernehmung der Schwiegermutter von Habil Kiliç am 11. Juli 2013:

Götzl: “Wie ist die Familie mit dem Tod von Kiliç zurechtgekommen?”

Erdan O.: “Zuerst durften sie nicht in ihre Wohnung. Die Polizei hat die Wohnung mit schwarzem Pulver völlig verwüstet. Meine Tochter musste Miete für die Wohnung und den Laden bezahlen, obwohl beides von der Polizei abgesperrt wurde. Die Zeitungen haben uns fertig gemacht. Die haben von Rauschgiftgeschäften geschrieben. Meine Tochter fand keine neue Arbeit. Bei einer Bewerbung haben die ihr eine Zeitung auf den Tisch gelegt. Die Zeitung schrieb: ‘Das ist die Mörderfamilie’”.

Götzl: “Und wie ging es Ihrer Enkelin?”

Erdan O.: “Mein Partner und ich haben uns um sie gekümmert. Die Schule wollte sie rausschmeißen. Die Schulleitung hat gesagt: Wir haben Angst, dass jemand mit einem Maschinengewehr kommt und alle Schüler erschießt.” Quelle: >

Wie erklärt man den NSU-Skandal im Ausland? Was ist eigentlich bei uns los?

„Ich habe Freunde aus England, habe Freunde aus Ungarn. Wenn ich denen erklären müsste, dass in Deutschland so etwas verschwinden kann,“ so Tülin Özüdoğru in einem weiteren Interview-Schnipsel.

Anschließend stellt sie zwei Fragen, die alles was mit der Mordserie des NSU betrifft, prinzipiell auf den Punkt bringt: „Wohin sind wir denn gekommen? Was ist los mit uns allen?“

Eine harmlose Beschreibung für katastrophale Zustände: „Ein großes Behördendurcheinander.“

Auch der NSU-Untersuchungsausschuss sucht Antworten auf diese Fragen, dass 10 Mordfälle nacheinander untersucht und dazu Polizisten und Amtschefs vorgeladen werden müssen, erfährt der Zuschauer gleich anschließend. Dass die Abgeordneten und Mitglieder des Untersuchungsausschusses zunächst auf ein – Zitat: „großes Behördendurcheinander“ stoßen, sollte niemanden wundern. Auch nicht diejenigen, die sich nur sporadisch mit dem Thema NSU beschäftigt haben. Aber die Formulierung verwundert angesichts der unglaublichen Vorgänge, die der Ausschuss aufklären soll, schon ein wenig. Halten wir dem Autor der Dokumentation einfach mal zugute, dass es in der deutschen Sprache keine geeignete Vokabel gibt, um das „große Behördendurcheinander“ auch nur ansatzweise angemessen zu beschreiben. Mir ist jedenfalls keine eingefallen.

Die Nürnberger Ermittler sind schuld am Durcheinander.

Die Dokumentation begründet das „große Behördendurcheinander“ mit den Ermittlern aus Nürnberg. In Nürnberg begann die Mordserie des NSU. In Nürnberg wurde deswegen eine Sonderkommission mit dem sinnigen Namen „Bosporus“ gegründet. In Nürnberg wurden die Ermittlungen zur Mordserie auch dann nicht abgegeben „als es bundesweit schon neun Morde mit derselben Tatwaffe gab.“

Wolfgang Wieland, MdB, Obmann der Grünen im NSU-Untersuchungsausschuss am 11. Mai 2012 bei einer Pressekonferenz zum NSU-Ausschuss:

„Hier war offenbar ein Denken: Hauptsache ich bin zuständig und Hauptsache ich bleibe zuständig, ob ich nun gut arbeite oder ob ich schlecht arbeite.“

Clemens Binninger, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss ebenfalls am 11. Mai 2012:

„Es war schon ein Kompetenz-Wirrwarr. Man hatte phasenweise den Eindruck, dass es nach dem Motto ging: Mein Fall, meine Spur, mein Personal.“

Eine Anordnung von den obersten Ermittlern, die aber niemanden interessiert.

Wie wenig sich die Nürnberger Mordermittler der SoKo Bosporus um die Anweisungen der übergeordneten Behörde, dem BKA scherten, zeigt die Dokumentation anhand von abgefilmten BKA-Akten. So verlangte das BKA 2006 in einem Dossier die weiteren Ermittlungen zentral zu führen und begründete dies mit Doppelarbeit und schweren Ermittlungspannen.

Im Film ist tatsächlich ein Schreiben des BKA mit folgendem Briefkopf zu sehen:

„Bundesweite Mordserie (9 Einzeltaten) unter Nutzung derselben Waffe (Ceska 83) mit vermutetem OK-Hintergrund.

(Anmerkung des Autors: OK = Organisierte Kriminalität)

hier: Anregung der zentralen Ermittlungsführung durch das BKA gemäß § 4 Abs.2 Nr. 1 oder Nr.2 BKAG

Bezug: Mündliche Erörterung VP Falk mit UAL/P I vom 20.04.2006″

„Doch nichts geschah,“ sagt die Erzählstimme um die scheinbar enorme Wichtigkeit dieses BKA-Schreibens besonders herauszuheben.

BKA-Anordnung kam 9 Morde zu spät.

Dass dieser offizielle Brief, auch wenn ihn die Nürnberger Ermittler befolgt hätten, zu spät, viel zu spät verschickt wurde, erwähnt die Dokumentation nicht. Das Schreiben bezieht sich eindeutig auf eine mündliche Erörterung vom 20. April 2006. Am 06. April 2006 schlug der NSU – nach heutigem Erkenntnisstand – zum vorletzten Mal zu und erschoss Halit Yozgat in seinem Internet-Café in Kassel unter besonders abenteuerlichen Umständen. In unmittelbarer Nähe hielt sich ein Verfassungsschützer zufällig zur exakten Tatzeit entweder im oder vor dem Internet-Café auf. Der Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes hat nach offiziellen Ermittlungen von dem Mord nichts bemerkt. Yozgat wurde nur 21 Jahre alt und gilt – bis jetzt – als das jüngste Opfer der NSU-Mordserie.

Auch den 10. Mord konnte das BKA nicht verhindern.

Auch die nur ein Jahr ältere Polizistin Michèle Kiesewetter konnte der Brief vom BKA nicht mehr retten. Sie wurde unter völlig ungeklärten Umständen am 25. April 2007 während ihres Dienstes auf der Festwiese in Heilbronn mit einem gezielten Kopfschuss ermordet. Michèle Kiesewetter gilt nach dem heutigen Stand der Ermittlungen als das letzte Opfer des NSU.

Das Prinzip Föderalismus: Genialer Schutzmechanismus für Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe?

Eva Högl, MdB, SPD-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss:

„Man kann so weit gehen zu sagen, dass das Terrortrio sich den Föderalismus zunutze gemacht hat. Die kamen aus Thüringen, sind in Sachsen untergetaucht und haben die Morde überwiegend mit Ausnahme von Rostock in Westdeutschland verübt.“

Als ich das Interview zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich mir, dass diese These von Eva Högl doch etwas weit hergeholt ist. Sollten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und ihre noch unbekannten Unterstützer das Prinzip Föderalismus als Bestandteil ihrer Mordvorbereitungen genutzt haben?

Der Föderalismus: Die Erklärung für die Opferauswahl?

Das würde bedeuten, dass der Föderalismus einen Beitrag zum noch völlig ungeklärten Punkt Opferauswahl geleistet hat. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass sich das NSU-Trio – und ich betone hier ausdrücklich das eigenständige Trio – ernsthaft mit dem bundesdeutschen Föderalismus im Hinblick auf eine erschwerte Strafverfolgung beschäftigt hat. Als noch unwahrscheinlicher halte ich es, dass der Föderalismus für das Trio (!) eine Rolle zur Auswahl der Tatorte und Opfer gespielt hat.

Ein höchst brisantes Interview mit Eva Högl. Wenn man die Rollen tauscht.

Eva Högls Interview bekommt aber wesentlich mehr Gewicht und gewinnt deutlich an Brisanz, wenn man diesen Zusammenhang aus einer anderen Perspektive sieht. Und zwar nicht aus der Täterperspektive, sondern aus der Perspektive der Strafverfolger. Nur Beamte der föderalistisch organisierten Verfassungsschutzbehörden der Länder, die wiederum dem Bundesamt für Verfassungsschutz unterstehen, können abschätzen, inwieweit eine Strafverfolgung strukturbedingt so behindert werden kann, dass es sich zur Planung und Durchführung einer Mordserie „rentiert“ die Hinrichtungen auf verschiedene Bundesländer zu verteilen. Das Gleiche gilt in diesem Fall auch für die ebenfalls föderalistisch organisierten Landeskriminalämter, die dem Bundeskriminalamt unterstehen. Für den BND und MAD gilt diese Annahme nicht.

Die zwei Gesichter des Herrn Beckstein.

Petra Pau:

„Herr Beckstein hatte und hat immer meinen Respekt gehabt in seinem Vorgehen gegen den Rechtsextremismus, auch gegenüber dem militanten Rechtsextremismus. Es gab schon Zeiten, da haben wir gemeinsam dafür gestritten, wie man diese ekelhaften Neonazi-Aufmärsche in Wunsiedel verhindern kann.“

Mag sein, dass Pau und Beckstein über ekelhafte Neonazi-Aufmärsche zum Gedenken an Rudolf Hess gestritten haben. Allerdings hat Beckstein auch dafür gesorgt, dass diese Aufmärsche unter seiner Befehlsgewalt als Innenminister und damit oberster Dienstherr der bayerischen Polizei ungestört stattfinden konnten. Und zwar durch unverhältnismäßig und ziemlich ekelhaft prügelnde Polizisten.

Becksteins Blumenhändler: Enver Simsek, das 1. Mordopfer des NSU.

Günther Beckstein kannte das 1. Mordopfer des NSU den Blumenhändler Enver Simsek – erschossen am 09. September 2000 – sogar persönlich. Manchmal hätte er dort Blumen eingekauft. Beckstein ist ein absolut bodenständiger Mensch. Deswegen kann man die Darstellung, dass Beckstein am 10. September 2000, also bereits einen Tag nach dem 1. Mord einen ausländerfeindlichen Hintergrund in sein Kalkül zog durchaus glauben. Beckstein hatte an den Rand eines Artikels zum Mord an Simsek Folgendes geschrieben: „Bitte genau berichten! Ist ausländerfeindlicher Hintergrund denkbar?“

Günther Beckstein war sich immer sicher: Rechtsextrem motivierte Gewalttäter sind dringend tatverdächtig.

Dass sich selbst Beckstein als ehemaliger bayerischer Innenminister mit dem Ruf ein „Hardliner“ zu sein, sich nicht gegen Polizeikreise durchsetzen kann, ist extrem bemerkenswert. Vor allem ist die Arbeitstheorie der Ermittler, die dem Innenminister Beckstein untergeordnet sind, nicht fundiert, durch nichts beweisbar und damit an den Haaren herbei gezogen. Der Ermittlungsansatz: Kleinkriminelle. Und: Die Morde sind Abrechnungen innerhalb der organisierten Kriminalität.

Nur ein Profiler teilte Becksteins Meinung. Die Ermittler litten weiter an ihrer rechtsbetonten Sehschwäche.

Nachdem der Profiler Alexander Horn rechtsextreme Täter offenbar für möglich hielt, seien einige Neonazis sogar überprüft worden. Diese Überprüfungen wären nur im Raum Nürnberg durchgeführt worden und hätten zu keinem Ergebnis geführt, so ein weiteres Ergebnis aus dem Untersuchungsausschuss. Ein Polizeigutachten hätte jedoch belegt, dass die Morde typisch für Ausländer wären.

Die Struktur der Dokumentation bleibt rätselhaft.

In welchen Zeitabständen und mit welchen Tathintergründen diese Ergebnisse den Ausschuss beschäftigten, erfährt der Zuschauer leider nicht. Ob die Präsentation der einzelnen Fakten in chronologischer Reihenfolge stattfindet, bleibt ebenfalls unklar.

SoKo Bosporus: Der Name ist kein Zufall!

Sebastian Edathy, MdB (SPD), Leiter des NSU-Untersuchungsausschuss zum Namen der SoKo „Bosporus“:

„Mit der Bezeichnung „Bosporus“ hat man von vornherein durch die Wortwahl zum Ausdruck gebracht, dass man eigentlich davon ausgeht, dass die Morde mit der eigenen deutschen Gesellschaft nichts zu tun haben können.“

Günther Beckstein und der NSU-Untersuchungsausschuss.

Günther Beckstein nimmt also seine Beamten vor dem Untersuchungsausschuss in Schutz, erfährt der Zuschauer. Trotzdem sei er tief erschüttert ob der Geschehnisse. Ein augenscheinlich erschütterter Günther Beckstein gibt am Rande des NSU-Untersuchungsausschusses am 24. Mai 2012 folgendes Statement ab:

„Ich finde auch heute noch nicht den Weg, wo man sagt, wenn man das gemacht hätte, dann hätte man die Täter am nächsten Tag festgenommen. Leider nein.“

Zur Erinnerung: Das Statement stammt vom 24. Mai 2012! Der letzte uns bekannte Mord des NSU liegt mehr als fünf Jahre zurück. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind vor gut einem halben Jahr unter noch nicht abschließend geklärten Umständen zu Tode gekommen, ebenfalls seit gut einem halben Jahr sitzt Beate Zschäpe in Untersuchungshaft. Seit Wochen ist die Öffentlichkeit wegen seltsamen Meldungen über Vernichtungsaktionen von Akten, die mit der NSU-Mordserie in Zusammenhang stehen könnten, alarmiert.

Der gescheiterte Held: Günther Beckstein

Und da steht unser Günther Beckstein, der ehemalige bayerische Innenminister, der gefürchtete „Hardliner“, der „Law and Order Man“ in einem desolaten Zustand vor der Presse und stammelt vor sich hin. Beckstein war bereits im Jahr 2000 nach der Hinrichtung des – seines – Blumenhändlers Enver Simsek davon überzeugt, dass hier rechtsextrem motivierte Gewalttäter am Werk waren. Er war während der gesamten NSU-Mordserie davon überzeugt.

WARUM? Warum schaffte es Beckstein nicht, seine Überzeugung in Ermittlungsarbeit umzusetzen?

Er hat es damals als bayerischer Innenminister nicht geschafft in seiner Funktion als oberster Dienstherr der bayerischen Polizei die Ermittlungen in die richtige, in die rechte Richtung zu lenken. Auch in seiner Funktion als bayerischer Ministerpräsident (2007 bis 2008) konnte er diesbezüglich nichts ausrichten. Da kann es nur eine Frage geben: Warum?

Das rätselhafte Konzept der Dokumentation.

Die Struktur (sollte es denn eine geben) der Dokumentation wird immer rätselhafter. Nach Beckstein geht es mit dem NSU-Trio in den Urlaub.

Der Zuschauer sieht Urlaubsfotos und Filme von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit dem Hinweis, dass sich die Drei von Unterstützern mit Waffen und falschen Papieren versorgen ließen. So hätten sie sich frei in Deutschland bewegen können und wären keiner Behörde aufgefallen.

Nach bunten Urlaubsbildern und einem Filmschnipsel der eine schwitzende Beate Zschäpe in einer Gymnastikgruppe zeigt, findet sich der Zuschauer plötzlich in Jena wieder.

Die Garagen der Beate Zschäpe in Jena – ein erster Höhepunkt des Totalversagens.

Im Januar 1998 fand die Polizei in einer dieser Garagen 5 fertige Bomben. Da die Haftbefehle zu spät ausgestellt worden wären, hätten die Drei entkommen können. Trotz des Bombenfundes sei die Garage nur nachlässig durchsucht worden.

Petra Pau:

„Es hat mich genau wie den Kollegen Binninger, der von seiner Profession Polizist ist genauso entsetzt, dass Polizisten des Landes Thüringen, aber auch des BKA nicht einmal das Einmaleins der Feststellung und Bewertung von Asservaten dort beherrscht haben. Da findet man eine Liste mit dem „who is who“ der gesamten militanten, rechtsextremen Szene der Bundesrepublik. Telefonnummern, Adressen, usw. und legt sie für die Ermittlungen als unrelevant ab.“

Das Thema Garagen und der damit verbundenen initialen, wohl folgenschwersten „Ermittlungspanne“ ist hiermit abgeschlossen.

Verfassungsschutzämter hielten Informationen zurück.

Dafür geht es jetzt wieder zurück nach Berlin, in den Untersuchungsausschuss. Zeit, um den Zuschauer über weitere unglaubliche Zustände in den Landesämtern für Verfassungsschutz zu informieren.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses hätten nämlich erfahren, dass Verfassungsschutzämter Hinweise auf die Untergetauchten gehabt hätten und diese für sich behalten. Auch hier bleibt unklar, wann der Untersuchungsausschuss davon Kenntnis bekam.

Sebastian Edathy:

„Man wusste wenige Wochen nach dem Abtauchen: Die wollen sich bewaffnen, die wollen Überfälle begehen, die wollen ins Ausland flüchten. Alles drei Hinweise, die damals absolut zutreffend waren. Die, nach unserem Befund, die Polizei in Thüringen, die auf der Suche nach dem Trio war nie erreicht hatten.“

Wieder verwirrt die Dokumentation, die Fakten fallen abermals unter den Tisch.

Wer hier wann von was Kenntnis hatte, das erfährt der Zuschauer leider nicht. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen, welche Behörde zu welcher Zeit von welchem Umstand Kenntnis hatte. Und noch wichtiger: Welche Behörde hat ihre Erkenntnisse nicht weitergeleitet. Das sind die entscheidenden Punkte, um zumindest eine kleine Ahnung von den unglaublichen Vorfällen bei den Ermittlungsbehörden zu bekommen. Informationen darüber: Absolute Fehlanzeige. Dafür jede Menge aus dem Zusammenhang gerissene Fakten, die durch die filmische Inszenierung eher verwirren, als informieren. Mit dem obigen Interview mit Sebastian Edathy ist auch diese Thema in der Dokumentation angeschlossen. Dafür findet sich der Zuschauer plötzlich im Jena der frühen 90er Jahre wieder.

Unnötige Zeitverschwendung, aber dramaturgisch hervorragend umgesetzt: Die Jugendjahre des NSU-Trio.

Eine langatmige, aber dramatische Darstellung der Jugendjahre von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Jena der frühen 90er Jahre. Der Zuschauer sieht die seit Jahren immer wieder gesendeten gleichen Bilder. Allerdings: Dramaturgisch exzellent mit Unheil verkündender Filmmusik untermalt. Erkenntnisgewinn: Gleich null! Auch der sehr kurzer Anriss der V-Mann Problematik im Zusammenhang mit dem „Thüringer Heimatschutz“ kann hier nichts mehr retten. Als Retter dieses Kapitels könnte sich Clemens Binninger erweisen. Im Interview berichtet Binninger darüber, dass in Thüringen rechtsextrem motivierte Straftaten zu dieser Zeit praktisch nicht verfolgt wurden. Rettungsversuch gescheitert. Das kurze Interview geht nicht in die Tiefe. Bei den Filmszenen fehlen wichtige Fakten völlig.

Gerade noch in Jena der 90er Jahre, findet sich der Zuschauer im NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin wieder. Um welche Zeit es sich handelt erfährt man nicht. Und nein: Ich meine nicht die Uhrzeit. Eine Information zu Jahr und Monat wäre zum Verständnis extrem hilfreich.

Röwer schockiert den Untersuchungsausschuss. Warum eigentlich?

Auftritt des ehemaligen Chefs des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen Helmut Röwer. Die Mitglieder im Untersuchungsausschuss seien von Röwer schockiert gewesen, erfährt der Zuschauer. Sein Verfassungsschutz hätte den Schutz eines V-Mannes für wichtiger gehalten, als eine Verfolgung von Straftätern. Und: Röwer sei damals vom Bundesinnenministerium nach Thüringen versetzt worden.

Wolfgang Wieland zu Helmut Röwer und zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„Ein Verfassungsschutz, der durch Glücksritter aus dem Westen aufgebaut wurde. Und der Chef Röwer sagte über sich selber: ‚Ich galt als Spitzenkraft.‘ Aber ich denke, nur in seiner Einbildung.“

Das Thema Röwer ist mit diesem Interview beendet. Dabei gäbe es unglaubliche Sachen über ihn zu berichten. Beispielsweise die Sache mit dem Fahrrad auf dem Flur und … Ach lassen wir das, ich arbeite ja nicht für die ARD.

Petra Pau zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„Es ist für mich ein Stück aus dem Tollhaus, dass offensichtlich Verfassungsschützer dort in die Staatsanwaltschaften marschieren konnten, sich Ermittlungsakten ziehen konnten und informiert waren über die nächsten Ermittlungsschritte. Ich muss vermuten, dass der Verfassungsschutz seine Quellen, bzw. auch andere Neonazis vor Exekutiv-Maßnahmen der Polizei und der Staatsanwaltschaften gewarnt haben.“

Interview mit Hartfrid Wolff, MdB (FDP) zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„6-. Also die Note 6- ist aus meiner Sicht tatsächlich für den Verfassungsschutz in Thüringen damals sehr sehr deutlich zu sehen.“

Auch der Verfassungsschutz in Thüringen ist mit diesem Interview abgehandelt. Setzen! 6!

Röwer! Der Verfassungsschutz in Thüringen! Und keine Fakten! Es ist nicht zu fassen.

Weshalb, wodurch, womit oder warum der damalige Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen Helmut Röwer die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses dermaßen schockiert haben soll, bleibt für den Zuschauer ein Rätsel. Sicher: In den Interviews zum thüringischen Verfassungsschutz und speziell zu dessen Chef Röwer finden sich jede Menge „schockierende“ Details. Dass der Untersuchungsausschuss von Röwer schockiert war, steht außer Frage. Die wahren Gründe dafür erfährt der nicht eingeweihte Zuschauer nicht. Auch die in der Dokumentation sehr häufig vorkommende Vokabel „damals“ trägt nicht zum Erkenntnisgewinn bei. Die zeitliche Einordnung der Vorkommnisse ist so für den Zuschauer nicht möglich. Die Reihenfolge der Geschehnisse ist jedoch gerade bei dieser sich über Jahre hinwegziehenden höchst komplexen Angelegenheit immens wichtig, um das ungeheuerliche Ausmaß des „Staatsversagens“ wenigstens im Ansatz zu erfassen.

Eine Schiffsreise in die Türkei. Unnötiger Zeitaufwand. Kein Erkenntnisgewinn.

Der verwirrte Zuschauer findet sich plötzlich auf hoher See wieder. Auf einem Schiff. Offenbar fährt das Schiff in die Türkei. Das Filmteam begleitet die Witwe und Tochter des ermordeten Abdurrahim Özüdoğru in die Türkei. Es folgt ein Treffen mit dem Onkel von Tülin Özüdoğru, dem Bauingenieur Coskun Cacar.

Die Aufarbeitung des NSU-Skandals. Aus türkischer Sicht.

Nach einem viel zu langen Ausflug in die Vergangenheit der Familie Özüdoğru führt die Erzählerin den Zuschauer endlich wieder zum Thema zurück:

„Und dann sagt er (Coskun Cacar), was viele hier in der Türkei über den Umgang mit der NSU-Mordserie in Deutschland denken.“

Coskun Cacar:

„Ich erinnere ja nur ungern an die deutsche Vergangenheit. Aber im Dritten Reich wurden Minderheiten auf Anweisung der Regierung umgebracht. Umso sensibler müssen deutsche Politiker nach den NSU-Morden doch agieren und die richtigen Zeichen setzen. Aufklären, was passiert ist. Das ist doch existenziell auch für das Bild Deutschlands in der Welt.“

Mit diesem Interview ist auch dieser wichtige Aspekt kurz, knapp aber nicht ausführlich genug abgehandelt. Dafür begleitet das Filmteam die Beiden ausführlich in Bursa beim Einkaufen, bei der Anprobe eines Brautkleides und auf den Markt.

Die mächtigen und vielen Gegner des Untersuchungsausschusses.

Gerade noch am Gemüsestand im türkischen Bursa sieht sich der Zuschauer plötzlich mit den vertrauten Regierungsbauten in Berlin konfrontiert. Während Binninger dynamisch über diverse Treppen hinaufläuft, erfährt der Zuschauer dass der NSU-Untersuchungsausschuss wohl viele und mächtige Gegner hat. So würden sich Verfassungsschutzämter und Innenminister sich nicht in die Karten blicken lassen wollen. Deswegen würden sie die falschen oder gar keine Akten schicken.

Der Filmkommentar dazu:

„Doch der größte Schock kam gleich am Anfang. Ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Akten von V-Leuten in der rechten Szene schreddern lassen.“

Clemens Binninger zur Aktenvernichtung:

„Genau solche Aktionen sind geeignet das Vertrauen zu erschüttern und Verschwörungstheorien Nahrung zu geben. Und deshalb haben wir diese Schredder-Aktion umfassend untersucht.“

Interview mit Hartfrid Wolff zur Aktenvernichtung:

„Dass Akten vernichtet worden sind, zeigt die unglaubliche Unsensibilität. Vielleicht auch mehr.“

Der Chef des Verfassungsschutzes Heinz Fromm: Erst schockiert, dann zurück getreten.

Heinz Fromm, der verantwortliche Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz bahnt sich durch einen Pressepulk seinen Weg zum Untersuchungsausschuss. Kurz danach sei er zurück getreten. Und: Fromm sei über die Schredder-Aktion in seinem Amt schockiert, erfährt der Zuschauer. „Sollte da etwas vertuscht werden? Hatte der Geheimdienst beim NSU seine Finger im Spiel?“ Diese sehr beunruhigenden Fragen werden an dieser Stelle (Minute 16:45) aus dem Off dem Zuschauer zugemutet. Die Dokumentation lässt den Zuschauer ganze 5 Sekunden im Ungewissen: Am Ende stellt sich heraus, ein Beamter hatte sich geirrt,“ beruhigt die Erzählerin den geschockten Zuschauer. Und damit ganz gewiss alles gut ausgeht, setzt die Erzählerin noch eine Extra-Beruhigungspille oben drauf:

„Und die Akten werden auf Druck des Ausschusses rekonstruiert. Aus Kopien, die bei anderen Ämtern lagern.“

Also ist demnach die Schredderaktion im Bundesamt für Verfassungsschutz für die Aufarbeitung der NSU-Mordserie kein Problem mehr.

Clemens Binninger zu den rekonstruierten Akten:

„Wir durften ja auch, was es noch nie gab in der Geschichte die geschredderten Akten der V-Leute, sieben Stück, konnten ja wieder hergestellt werden und wir durften sie dann ansehen und wussten damit über die Klarnamen Bescheid. Dadurch waren wir wiederum in der Lage, übereinstimmend zu sagen, diese sieben Akten, diese sieben Personen haben nichts mit dem NSU-Trio oder mit den derzeitigen Angeklagten oder Beschuldigten zu tun.“

Im Vergleich zu den bisherigen Interviews wirkt Binninger hier unruhig, beinahe unsicher, er blinzelt häufiger und hat eine völlig andere Körpersprache. Damit ist auch dieser Themenkomplex mit ein paar Erklärungen aus dem Off und dem Interview mit Binninger abgeschlossen.

Das Thema Aktenvernichtung in der Dokumentation: Ein Meisterstück der Desinformation.

Was hat der Zuschauer erfahren? Es wurden Akten geschreddert. Das war falsch, aber es war nicht böse gemeint. Schließlich macht jeder mal Fehler. Außerdem waren es nur sieben Stück, die konnten aber alle rekonstruiert werden. Der Ausschuss hat also eine Super Arbeit gemacht. Und alles ist wieder gut.

Der NSU-Untersuchungsausschuss und sein Erfolgsrezept.

Das Erfolgsrezept des NSU-Untersuchungsausschuss: Alle Beschlüsse würden einstimmig gefasst. Kein Mitglied versuche Wahlkampfmunition zu gewinnen. Keiner würde Politiker oder Minister der eigenen Partei schonen. So fasst die Erzählerin die Arbeitsweise des Ausschusses zusammen.

Clemens Binninger zum Ausschuss:

„Natürlich. Nach der einen oder anderen Vernehmung vor den Kameras unterscheiden sich die Bewertungen. Das ist glaube ich ganz normal. Da wäre es jetzt naiv zu glauben, wenn wir auch da noch … Aber selbst dort gab es in vielen Bewertungen der Zeugenaussagen eine hohe, eine sehr hohe Übereinstimmung.“

Je höher der Rang des Zeugen, desto dümmer die Antwort.

95 Zeugen hätten vor dem NSU-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Ein bemerkenswerter Umstand sei, dass die Qualität der Zeugenaussagen in dem Maße sinkt, je höher sich die Zeugen in der Beamtenhierarchie befinden.

Erfahrene NSU-Prozessbeobachter können diese Feststellung im Übrigen unterstreichen.

Petra Pau zu Zeugenvernehmungen:

„Wir sind im Ausschuss bei der Ladung und Vernehmung von Zeugen auf ein ganz seltsames Phänomen gestoßen. Ich habe es „Schwabendemenz“ genannt. Der am meisten gebrauchte Satz in den Vernehmungen war: ‚Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.‘ „

Das Thema Zeugen, ihre Stellung in der Hierarchie und das Krankheitsbild Schwabendemenz sind mit diesem Interview ebenfalls abgehandelt. Dabei gibt es Aussagen von Ministern, hohen BKA-Beamten, hochrangigen Verfassungsschützern, usw., die es in sich haben. Da gab es zum Beispiel den ehemaligen Innenminister, der vor dem Untersuchungsausschuss allenernstes … Ich muss mich schon wieder bremsen, aber was der Autor der Dokumentation aus diesem Themenkomplex gemacht hat, ist unterirdisch.

Wieder folgt ein plötzlicher Wechsel zu einem völlig anderen Thema.

Der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße.

Eine Kamerafahrt über die Keupstraße in Köln. Im Kommentar zu den Bildern erfährt der Zuschauer, dass das Versagen von Ermittlern und Politikern bei keinem anderen Tatort so klar und deutlich zutage trat wie beim Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße am 09. Juni 2004. Weitere Szenen aus der Keupstraße, teils aus Archiven, teils aktuelles Material folgen. Anwohner erzählen, wie die Situation kurz nach dem Anschlag war. Endlich kommt die Dokumentation wieder zum Kern der Sache: Die Nagelbombe.

Eva Högl zur Nagelbombe:

„Die Bombe, die Nagelbombe enthielt 800 10 cm lange Nägel. Das heißt, sie trifft in jedem Fall unschuldige Opfer. Eine typische Terrorbombe. Und trotzdem wurde gleich zu Beginn gesagt: Es ist kein Terroranschlag, und es war in jedem Fall kriminelles Milieu. Das ist komplett unverständlich.“

Im Anschluss weitere Bilder aus der Keupstraße. Polizeibeamte sichern Spuren. Es spräche alles für einen Terroranschlag, denn 5 Jahre vorher hätten Neonazis in London auch einen Anschlag mit einer Nagelbombe verübt, so der Kommentar zu den Bildern.

Die Nagelbombenanschläge 1999 in London

Tatsächlich gab es im Jahr 1999 in London eine Anschlagsserie mit Nagelbomben. Innerhalb von 13 Tagen lies ein einzelner Neonazi insgesamt drei Nagelbomben an verschiedenen Orten in London hochgehen. Der Attentäter, David Copeland, wurde durch die Aufnahmen einer Überwachungskamera recht schnell gefasst. Copeland wurde im Jahr 2000 zu einer sechsfachen lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mehr als 100 Menschen wurden durch die drei Anschläge teils schwer verletzt. Die Bauweise der Nagelbomben in London weist tatsächlich eine gewisse Ähnlichkeit mit den Bomben in Köln auf. Davon erfährt der Zuschauer durch die Dokumentation jedoch kein Wort.

Die Anordnung von ganz oben kommt bereits 60 Minuten nach dem Anschlag: Kein terroristischer Anschlag!

Bereits eine Stunde nach der Explosion hätte man im Polizeibericht die „irritierende Bitte“ den Begriff „terroristischer Anschlag“ zu streichen nachlesen können, so der Kommentar zu diversen abgefilmten Dokumenten. Im Film sind lediglich die Formulierungen „LZ an Minister“ und bruchstückhaft „Bitte um Streichung des Begriffes „terroristischer Anschlag“ aus den … [unleserlich]“ erkennbar.

Das bekannte Statement, das der damalige Bundesinnenminister Otto Schily nur einem Tag nach dem Nagelbombenanschlag abgab, wird im Kommentar als „mysteriös“ angekündigt.

Statement Bundesinnenminister Otto Schily am 10. Juni 2004:

„Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.“

Ein ahnungsloser Schily sondert einen ungeheuerlichen Satz ab.

Diesen „ungeheuerlichen“ (Zitat) Satz hätte sich Schily vom Untersuchungsausschuss immer wieder vorhalten lassen müssen. Schily hätte fremdenfeindliche Hintergründe oder Motive praktisch von vornherein ausgeschlossen, obwohl er kurz nach dem Anschlag „völlig ahnungslos“ gewesen sei. Zudem hätte sich Schily bezüglich seines frühen Statements auf seine Ermittler berufen. So informiert der Kommentar sinngemäß die Zuschauer während die altbekannten Filmschnipsel, die Schily vor dem Untersuchungsausschuss zeigen, laufen.

Petra Pau zu den Ermittlungen in Köln:

„Ich unterstelle nicht, dass diese Beamten Rassisten sind. Aber die Ermittlungen hatten aus meiner Sicht regelrecht rassistische Züge. Und das gesteht man sich bis heute nicht ein.“

Der Verdacht der Opfer in der Keupstraße.

Der in der Keupstraße ansässige Haushaltswarenhändler Arif Sagdic wird im Kommentar nochmals kurz vorgestellt. Genau vor seiner Ladentür sei die Nagelbombe hochgegangen. Sagdic hätte „von Anfang an“ gewusst, dass nur Neonazis die Täter sein könnten. „Wer denn sonst hätte ein Interesse haben sollen, wahllos Türken zu verletzen?“ So wird Sagdic von der Erzählerin zitiert. Im direkten Anschluss folgt ein Interview mit Arif Sagdic.

Arif Sagdic zum Nagelbombenanschlag:

„Die Polizisten haben mich damals gefragt: ‚Wer war das? PKK? Hisbollah? Türkische Mafia?‘ Ich sagte, das liegt doch auf der Hand, wer das war. Neonazis! Und dann hat ein Polizist seinen Zeigefinger auf die Lippen gelegt und gesagt: ‚Pscht!‘ „

Der überall geäußerte Verdacht: Drogenkriminalität innerhalb der Familie.

Die Dokumentation zeigt eine Gedenkminute zur Erinnerung an die Opfer der NSU-Mordserie. Sie alle wären zu Verdächtigen gemacht worden, sie alle wären als mafiose Gesellschaft verdächtigt worden, die Anwohner der Keupstraße wären in einen „Drogenkrieg“ verstrickt. So der in diesem Zusammenhang eindringlich wirkende Kommentar zu den Bildern der Gedenkveranstaltung.

Hinweise auf die Täter, die (eigentlich) unübersehbar sind in rauhen Mengen.

Dabei hätten die Ermittler so viele und so klare Hinweise auf die Täter gehabt. Die Täter wären sogar vor dem Anschlag zu sehen gewesen. So der sinngemäße Kommentar zu den bekannten Bildern der Überwachungskamera in der Keupstraße auf denen der mutmaßliche Attentäter ein Fahrrad über den Bürgersteig schiebt. Auf dem Gepäckträger ist ein Koffer zu sehen, darin befand sich vermutlich die Nagelbombe. Die Person trägt eine Kopfbedeckung, das Gesicht ist zumindest in dieser gesendeten Version der Aufzeichnungen der Überwachungskamera nicht erkennbar.

Clemens Binninger zum Überwachungsvideo:

„Man hatte eine Datei beim BKA, eine Sprengstoffdatei. Tatmittelmeldedienst heißt die fachlich korrekt. Und hätte man in der Datei nur das eingegeben, was man auf dem Video gesehen hat: ‚Männlich‘, ‚Koffer‘, da war die Bombe drin. Und als Hypothese: ‚rechtsradikal‘. Dann hätte das BKA mit diesen drei Merkmalen eine Recherche durchgeführt und als Treffer wären gekommen: Mundlos und Böhnhardt. Weil sie mit sieben Delikten in dieser Datei gespeichert waren.“

In Köln: Totalversagen auf allen Ebenen.

Im Bild ist Fritz Behrens, der damalige Innenminister in Nordrhein-Westfalen zu sehen, der offenbar auf seine Vernehmung im Untersuchungsausschuss wartet. Das Porträt von Behrens wird sinngemäß folgendermaßen kommentiert: Den Ermittlern wäre das Kriterium rechtsradikal nicht mal einen Mausklick wert gewesen. Zudem hätte Totalversagen auf allen Ebenen geherrscht. Zum Stichwort Totalversagen erscheint das Konterfei von Fritz Behrens in Großaufnahme auf dem Bildschirm. Zudem hätte Behrens vor dem Ausschuss zugeben müssen, dass er niemals den Tatort Keupstraße besucht hätte.

Hartfrid Wolff zu Behrens:

„Die Aussage, die er traf, sagt doch alles wie kalt ein Innenminister mit diesem Thema, mit dem Anschlag in der Keupstraße umgegangen ist.“

Leider erfährt der Zuschauer nicht, welche Aussage des Innenministers gemeint ist. Das Thema Nagelbombe ist hiermit auch abgehakt.

36 Behörden, 10 Morde und 10 Jahre absolut keine Ahnung. War der Staat in die Morde verstrickt?

Im Bild die Vorbereitungen für eine Pressekonferenz mit den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses. „War es wirklich möglich, dass 36 Sicherheitsbehörden in Deutschland in 10 Jahren nichts vom Terrortrio mitbekamen? Diese Frage stand immer im Raum,“ so der Kommentar.

Eva Högl zur Rolle des Staates:

„Wir haben natürlich die ganze Zeit die Frage gestellt: Hat irgendjemand an irgendeiner Stelle das Terrortrio gedeckt?“

Wolfgang Wieland zur Rolle des Staates:

„Wir haben immer gefragt. Fakten, Tatsachen? Wisst ihr was, habt ihr was gesehen? Und es kamen keine Tatsachen. Es kamen Vermutungen, es kamen Gerüchte, es kamen Verschwörungstheorien.

Sebastian Edathy zur Rolle des Staates:

„Es gibt bisher, und das will ich unterstreichen das ‚bisher‘ keine Anhaltspunkte dafür, dass eine staatliche Stelle oder mehrere zu irgendeinem Zeitpunkt entweder gewusst hätten, von dem, was dort an Straftaten geschieht und gleichzeitig gewusst hätten, wer dafür verantwortlich ist. oder gar die Täter unterstützt hätten.“

Die große Frage, ob staatliche Stellen in die Mordserie verwickelt sein könnten, ist somit auch abgehakt. Ohne irgendeinen Erkenntnisgewinn.

Der Polizisten-Mord in Heilbronn

Im Bild das Trafo-Häuschen auf der Festwiese in Heilbronn. Anschließend Bilder der Trauerfeier von der am 25. April 2007 in Heilbronn erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter. Sie gilt zumindest nach dem aktuellen Ermittlungsstand als das 10. und damit letzte Mordopfer des NSU. Beim Mordfall Kiesewetter müsse der Ausschuss kapitulieren. Es wären bis jetzt alle Fragen offen geblieben, so der sinngemäße Text, der die Bilder der Trauerfeier kommentiert. „Hat die Tat damit zu tun, dass die Polizistin aus Thüringen stammt? Oder damit, dass einige ihrer Kollegen beim rechtsextremen Ku-Klux-Klan mitmachten? Dieses Rätsel ist weiterhin ungelöst,“ so der Originalkommentar, während die Kamera auf den Sarg der mit 22 Jahren erschossenen Michèle Kiesewetter zoomt.

Sebastian Edathy zu Michèle Kiesewetter:

„Wir wissen nicht, ob Frau Kiesewetter Zufallsopfer wurde, oder gezielt als Opfer von den Tätern ausgesucht wurde. Da werden wir ganz klar konstatieren müssen im Abschlussbericht, dass wir bei allen Bemühungen dort nicht mehr Klarheit in die Sache haben bringen können.“

In wenigen Sekunden ist einer der seltsamsten Morde auch abgehandelt. Erkenntnis: Wir wissen heute genauso viel wie im Jahr 2007.

Der Abschlussbericht. Einstimmig beschlossen: Die Fehler sind einigermaßen klar geworden.

Im Bild die Vorbereitungen für ein Gruppenfoto aller Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses. Im Kommentar wird hingewiesen, dass der Abschlussbericht einstimmig verabschiedet wird und das dies zum 1. Mal in der Geschichte des Bundestages geschieht. „Die Fehler, die gemacht wurden, sind einigermaßen klar geworden. Doch was ist zu tun, damit sich ein solches Desaster nicht wiederholt?“

Noch herrscht Harmonie …

Ein versöhnlicher Kommentar, der den Zuschauer mit dem Glauben, dass jetzt wieder alles ins rechte Lot gerückt wird, aus dem Film entlassen könnte. Wenn es da nicht noch die eine oder andere Meinungsverschiedenheit zur Zukunft des Verfassungsschutzes geben würde. Dazu später.

Clemens Binninger zum Ausschuss:

„Wir dürfen kein Extremismus-Phänomen unterschätzen, so wie wir es beim Rechtsextremismus getan haben. Und wenn etwas passiert, dann müssen die Behörden zusammenarbeiten. Und die Dinge müssen auch zur Chefsache werden, schwere Verbrechen. Und wir müssen offen sein für alle Ermittlungen, uns nicht von irgendwelchen vorgefahrenen Ermittlungsrichtungen leiten lassen.“

Petra Pau zum Ausschuss:

„Wenn wir nicht jenseits eines Untersuchungsausschusses gesellschaftliche Konsequenzen ziehen und deutlich sagen, dass das Problem in unserer Gesellschaft Rassismus heißt, dann kann das immer wieder geschehen. Und das ist die erschreckende Bilanz dieses Ausschusses.“

Wie weiter mit dem Verfassungsschutz? Und schon ist es vorbei mit der Harmonie!

Im Bild laufen Petra Pau und Clemens Binninger einträchtig nebeneinander an einem Gebäude im Berliner Regierungsviertel vorbei. Die Erzählerin preist nochmals die Gemeinsamkeiten der beiden während der Ausschussarbeit, leitet aber bald zum Reizthema Verfassungsschutz über.

Und somit findet auch die harmonische Beziehung zwischen Petra Pau und Clemens Binninger unweigerlich ihr Ende.

Petra Pau zum Verfassungsschutz:

„Die Linke ist der Auffassung, dass der Verfassungsschutz als Nachrichtendienst aufzulösen ist. Dass eine unabhängige Politikberatungsbehörde entstehen soll, die auf wissenschaftlicher Grundlage arbeitet. Der 1. Schritt ist das Abschalten sämtlicher V-Leute. Das sind gekaufte Spitzel und Täter und bringen uns überhaupt nichts.“

Clemens Binninger zum Verfassungsschutz:

„Ja, weil, es abzuschaffen, wer das will – ich halte es für falsch, muss die Frage beantworten: ‚Wer macht dann die Aufgabe?‘ Wer macht dann die Vorfeldaufklärung? Wer erkennt, wann Strukturen entstehen? Soll es die Polizei sein? Ja, aber die hat ja sofort die Pflicht, einzuschreiten und Straftaten zu verfolgen. Will man ihr das dann überlassen? Das wäre eine ganz seltsame Entwicklung wo ich nur vor warnen kann.“

Ende gut alles gut? Die Verleihung des Gensch-Preises.

Im Bild die Verleihung des Gensch-Preises der deutsch-türkischen Gesellschaft für Hoffnung und Aussöhnung im Juni 2013. Der diesjährige Preisträger: Der Untersuchungsausschuss zur Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund des Deutschen Bundestages. Sie alle hätten gemeinsam für Aufklärung gekämpft und Vertrauen wieder hergestellt, so die Begründung zur Verleihung des renommierten Preises.

Eva Högl zur Preisverleihung:

„Wir können das erlittene Leid nicht wieder gut machen. Aber wir wollten einen Beitrag dazu leisten, dass die Opfer und die Angehörigen sagen: Es ist aufgearbeitet worden, wir leben hier gern in Deutschland und wir haben Vertrauen in unser politisches System.“

Auch Tülin Özüdoğru erhielt zusammen mit dem NSU-Untersuchungsausschuss den Gensch-Preis. Die Begründung des Preiskommittees: Weil Tülin trotz allem an Deutschland glaubt und nicht gegangen ist.“

Die letzte Szene:

Im Bild Tülin Özüdoğru auf dem Friedhof bei der Grabpflege ihres durch den NSU ermordeten Vater. Der Film endet mit einem Statement von Tülin: Nach meinem Vater will ich nicht auch noch meine Heimat verlieren.“

Der Sektionsbefund der Dokumentation „Staatsversagen“:

Unnötige Zeitverschwendung, kein Erkenntnisgewinn, gewagte, nicht hinterfragte Statements einiger Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses, eine Verharmlosung des gesamten NSU-Skandals. 

4. Tag NSU-Prozess: Die zwei Versionen der „129er-Liste“, Zschäpe und Götzl

Eingang OLG München
Eingang OLG München – Foto: J. Pohl

In den letzten Minuten des vorerst letzten Verhandlungstages am 16. Mai 2013 im NSU-Prozess ging im allgemeinen juristischen Antragsgeplänkel beinahe ein interessantes Detail unter: Die zwei Versionen der „129er-Liste“.

RA Anja Sturm
Zschäpe-Verteidigerin RA Anja Sturm – Foto: J. Pohl

Antrag: Ablösung von Diemer und Greger
Am Tag zuvor, am 15. Mai machten die Zschäpe-Verteidiger dem Vorsitzenden Richter Götzl einen Vorschlag: Götzl sollte den Generalbundesanwalt Harald Range bitten, den Bundesanwalt Herbert Diemer und die Oberstaatsanwältin Anette Greger für den weiteren Prozess abzulösen. Nach Auffassung der Zschäpe-Verteidigung würden Diemer und Greger ihrer Mandantin gegenüber voreingenommen auftreten und stellten somit deren Neutralität infrage.

Am Vormittag des Verhandlungstages am 16. Mai stellte Diemer klar, dass das Gesetz die Ablösung der Bundesanwälte nicht vorsehe.

Antrag: Einsicht in Akten des NSU-Ausschuss
Ebenfalls am Vormittag hatte die Nebenklage Akteneinsicht in Unterlagen des NSU-Ausschusses beantragt. Unter anderem bezog sich der Antrag auf Einsicht in eine Liste mit 129 mutmaßlichen Unterstützern des NSU-Netzwerkes. Unter Insidern und Prozessteilnehmern wird diese Liste „129er-Liste“ genannt.

Die „129er-Liste“
Ende März 2013 wurde öffentlich, dass der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags eine geheime Liste erhielt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das BKA hatten diese Liste für den internen Gebrauch im Oktober 2012 erstellt. Auf dem Geheimdokument sind angeblich 129 Personen, die zum engeren und weiteren Umfeld des NSU zählen, verzeichnet.

Trotzdem stuft die Bundesanwaltschaft die „129er-Liste“ als nicht relevant ein. Eine Anwältin der Nebenklage äußert darüber ihr Unverständnis.

Diemer wiederum kann das Unverständnis der Nebenklage nicht nachvollziehen. Auch die Kritik, dass die 129 mutmaßlichen Unterstützer und Helfer nicht angeklagt wurden, weist Diemer folgendermaßen zurück:

„Sie haben mit diesem Verfahren nichts zu tun,“ so Bundesanwalt Diemer. „Es gebe aber nach wie vor weitere Ermittlungen.“
Quelle: tagesschau.de – Stand: 16.05.2013 um 12:20 Uhr.

Noch bevor es zu weiteren Verhandlungen wie zur Abtrennung des Verfahrens zum Bombenanschlag 2004 in der Keupstraße in Köln kommt, ruft Richter Götzl überraschend früh zur Mittagspause bis 13:30 Uhr auf.

Opfer-Anwalt RA Thomas Bliwier
Opfer-Anwalt RA Thomas Bliwier – Foto: J. Pohl

Während der Mittagspause erklärt der Anwalt der Nebenklage Scharmer in einem Interview zur „129er-Liste“ dem Bayerischen Rundfunk:

„Wir wüssten gerne, wer das ist. – Das müssen wir klären.“

Quelle: Bayerischer Rundfunk +++ Liveblog vom vierten Tag zum Nachlesen +++ Ernst Eisenbichler (BR) 16 Mai 2013 um 12:31 Uhr

Ähnlich äußert sich der Anwalt der Opferfamilie Yozgat Thomas Bliwier gegenüber dem Bayerischen Rundfunk:

„Unser Anliegen ist ganz klar auch die Aufarbeitung der Hintergründe dieser Mordtaten und der Entstehung des NSU.“

Quelle: Bayerischer Rundfunk +++ Liveblog vom vierten Tag zum Nachlesen +++ Salvan Joachim (BR) 16 Mai 2013 um 12:57 Uhr.

Eingang NSU-Verfahren
Eingang NSU-Verfahren – Foto: J. Pohl

Freundliche Sicherheitsbeamte – in München!
Um 13:00 Uhr lasse ich die Sicherheitskontrollen beim Betreten des Gerichts über mich ergehen. Foto-Ausrüstung röntgen, Ausweiskontrolle, ausgiebige Leibesvisitation, alle „gefährlichen“ Gegenstände abgeben. Prinzipiell läuft alles wie bei einem Flug in die USA ab. Mit einem Unterschied: Alle, wirklich alle, die bei der Einlasskontrolle mitwirken sind ausgesprochen freundlich und höflich. Für Münchner Verhältnisse sogar unglaublich freundlich.

Gisela Friedrichsen
Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen für „Spiegel“ – Foto: J. Pohl

Die Mittagspause ist bis 13:30 Uhr angesetzt, bereits um 13:15 Uhr ist die Besucher- und Pressetribüne bis auf den letzten Platz gefüllt. Einige Besucher hoffen vergeblich auf Einlass.

Die berühmt-berüchtigte Pressetribüne
Die Sitzordnung auf der Tribüne ist im Hinblick auf das weltweite Medienecho zum dilettantischen Akkreditierungsverfahren für Journalisten und der anschliessenden Auslosung der festen Sitzplätze im Vorfeld des Prozesses ausgesprochen unspektakulär.

Von der Richterbank gesehen sitzen die akkreditierten Prozessbeobachter der Presse auf der linken Seite. Alle anderen dürfen auf der rechten Seite Platz nehmen. Eine Abtrennung der beiden Bereiche gibt es nicht, lediglich zwei Hinweisschilder informieren, wer wo seinen Sitzplatz einzunehmen hat.

Frank Bräutigam
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam – Foto: J.Pohl

Während der Verhandlungspausen findet gerne ein reger Platztausch statt, je nachdem welche Journalisten welchen Blick auf die Prozessbeteiligten bevorzugen. Vom Pressebereich blickt man in Richtung der Angeklagten, vom Besucherbereich auf die Ankläger der Bundesanwaltschaft. Die Anwälte der Nebenklage sowie die Angehörigen der Opfer sind von der Tribüne während der Verhandlung kaum zu sehen. Sie sitzen direkt unter der Tribüne.

Während einer Verhandlungspause kann man sich weitgehend frei auf der Tribüne bewegen und so einen kurzen Blick auf die Nebenklage erhaschen. Nur wenn man sich allzu weit über das Geländer der Tribüne beugt, schreiten die uniformierten Beamten ein und bitten freundlich darum, doch etwas Abstand zum Geländer einzuhalten. Insgesamt herrscht auf der Tribüne eine entspannte, aber professionelle Atmosphäre. Da kann es gut passieren, dass prominente Journalisten bei ihrem neuen (nicht prominenten) Sitznachbarn nachfragen, ob er diese oder jene Aussage genau so interpretiert wie er/sie selbst. Während der Pausen beantworten die

Ali Mercimek
Ali Mercimek für „Hürriyet“ – Foto: J. Pohl

altgedienten Profis unter den Prozessbeobachtern auch mal geduldig Fragen von „normalen“ Besuchern.

Die Akteure im Gerichtssaal sind – bis auf den Strafsenat – pünktlich um 13:30 Uhr vollzählig anwesend.

Die letzten Minuten vor der Pfingstpause
Kurz vor 13:45 Uhr betritt auch der Vorsitzende Richter Götzl den Verhandlungssaal und führt – nachdem sich die Prozessteilnehmer, die Pressevertreter und die restlichen Zuhörer wieder setzen dürfen – die Verhandlung ohne Umschweife fort.

Ein Antrag nach dem anderen…
In hohem Tempo schmettert Götzl die zuvor gestellten Anträge ab:

Berichtigung: Richter Götzl beginnt mit Ablehnung seiner eigenen Idee, ein eigenes Verfahren zum Bombenanschlag in der Keupstraße in Köln zu eröffnen. (Mit Dank an @das_ZOB für den Hinweis!)

Nein, es wird kein weiteres von diesem Prozess abgetrenntes Verfahren geben. Die Aufarbeitung des Nagelbombenattentats 2004 in der Kölner Keupstraße mit 22 Verletzten wird unter der Leitung Götzls hier in diesem Gerichtssaal fortgesetzt.

Und nochmals ein „Nein“. Der Antrag, den Prozess aufzuzeichnen, ist abgelehnt. Götzl betont dabei ausdrücklich, dass damit auch wortgetreue Aufzeichnungen „jeglicher Art“ – also auch eine „Verschriftlichung“ des Prozessverlaufs – für das weitere Verfahren nicht zugelassen sind.

Somit sind auch die Stenografinnen und Stenografen des Deutschen Bundestages aus dem Rennen. Die Antragssteller begründeten oben genannten Punkt mit dem Hinweis, dass „der stenografische Dienst des Deutschen Bundestages per se als vertrauenswürdig und kompetent anzusehen wäre“.

Götzl begründet die Ablehnung der wortgetreuen Aufzeichnung der Verhandlung mit der daraus resultierenden möglicherweise erhöhten psychischen Belastung von Zeugen während der Vernehmung im Gerichtssaal. Dadurch könnte möglicherweise die Wahrheitsfindung gefährdet werden, so das Gericht weiter.

Nahtlos und ohne weitere Überleitung der nächste abgelehnte Antrag: Die Verteidigung werde vom Gericht keine Erlaubnis zur Einsicht in bestehende Spurenakten erhalten. Falls Interesse besteht, kann die Einsichtnahme beim Generalbundesanwalt beantragt und gegebenenfalls vorgenommen werden.

RA Wolfgang Heer
Zschäpe-Verteidiger RA Wolfgang Heer – Foto: J. Pohl

Zschäpe-Verteidigung unzufrieden und beantragt eine Pause nach der Mittagspause
13:50 Uhr: Die Zschäpe-Verteidigung beanstandet diese Entscheidung und beantragt 15 Minuten Pause um sich beraten zu können. Richter Götzl genehmigt eine Verhandlungspause bis 14:05 Uhr.

Während der Pause ist genügend Zeit, sich gründlich im Verhandlungssaal umzusehen. Sowohl im Gerichtssaal als auch auf der Presse- und Besuchertribüne herrscht eine eher lockere Stimmung. Auch unter den Mitangeklagten scheint eine gewisse Gelassenheit vorzuherrschen.

Die ganz andere Version der Beate Zschäpe
Ganz anders sieht das jedoch bei der Hauptangeklagten Beate Zschäpe aus: Sie sitzt alleine auf der Anklagebank, ihre drei Verteidiger haben den Saal zur Beratung verlassen. Vor Zschäpe steht ein Laptop, sie klappt ihn immer wieder auf und zu. Dann starrt sie minutenlang auf den Bildschirm, klickt planlos mal hier und mal da. Sie vermeidet jeden Blick zu den Anwälten der Nebenklage, der Bundesanwaltschaft oder zu den anderen Angeklagten. Sie entspricht in keiner Weise dem Bild, dass die Medien seit dem ersten Prozesstag aufgebaut haben. Ganz im Gegenteil: Sie strahlt Unruhe aus, wirkt nervös. Kurz gesagt: Sie hat Angst. Von Arroganz oder Abgebrühtheit keine Spur.

Um 14.05 Uhr treffen die ersten Prozessteilnehmer wieder im Saal ein. Um 14:10 Uhr sind alle wieder anwesend und Götzl führt die Verhandlung fort.

Die Zschäpe-Verteidigung besteht weiterhin auf die Beibringung von Beweismaterial und Ladung von Zeugen aus dem NSU-Ausschuss.

Götzl lehnt auch dies ab: Die Zeugen hätten bereits beim NSU-Ausschuss ausgesagt. Eine erneute Vernehmung wird abgelehnt.

Die „129-Liste“ wird zugelassen. Aber welche Version?
In einem Nebensatz, der mit deutlich geringerer Lautstärke vorgetragen wird, verkündet das Gericht, dass dies nicht auf die „129er-Liste“ zutrifft. Diese werde von der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Es schließen sich weitere Wortmeldungen der Verteidigung an, die die Neutralität des Bundesanwalts Diemer infrage stellen.

Um 14:16 meldet sich RA Thomas Bliwier, Anwalt der Nebenklage zu Wort: „Wir sollten endlich mit dem Verfahren beginnen. Wenn die Verteidigung nicht in der Lage ist, alte Akten anzufordern ist das kein Grund für eine Vertagung.“

Bliwier vertritt die Angehörigen von Halit Yozgat, der 2006 in seinem Internetcafe in Kassel durch zwei gezielte Pistolenschüsse ermordet wurde. Er war zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt. Besonders dieser Mord hat viele Fragen zur Rolle von V-Männern und dem Verfassungsschutz aufgeworfen, die bis heute nicht abschliessend geklärt sind.

Die andere Version des Richter Götzl
Götzl nimmt die Zügel wieder in die Hand. „Es ist vorgesehen heute zu Ende zu kommen,“ so beginnt er die nächste Verhandlungsrunde. Und erntet damit Lacher, das auf groteske Weise irgendwie befreiend wirkt. Nur die Verteidigung lächelt eher etwas gequält. Dass Götzl damit nicht den Prozess gemeint hat, dürfte jedem klar sein.

Hat man die bisherige Berichterstattung über den Verlauf der Verhandlung verfolgt, so scheint mir eines sicher: Vorausgesetzt, die mediale Berichterstattung spiegelt die Stimmung und Abläufe der letzten Prozesstage korrekt wieder, dann scheinen spätestens am 4. Prozesstag grundlegend andere Verhältnisse im Gerichtssaal zu herrschen. Der Anfangs viel gescholtene Vorsitzende Richter Götzl ist jetzt uneingeschränkt der Chef im Ring. Die anfangs angeblich so selbstsichere Beate Zschäpe hat sich zu einer eingeschüchterten, verängstigten Angeklagten gewandelt. Auch das Verhältnis zwischen Zschäpe und ihren drei Pflichtverteidigern scheint sich deutlich abgekühlt zu haben. Ungebrochen scheint jedoch das beinahe kumpelhafte Verhältnis zwischen Ralf Wohlleben und seiner Verteidigerin Nicole Schneiders zu sein.

Wer sagt aus und wer nicht?
Richter Götzl will wieder das Tempo steigern. Um 14:18 Uhr die Frage an die Zschäpe-Verteidiger: „Wird Frau Zschäpe Angaben machen?“ Beate Zschäpe schüttelt fast unmerklich den Kopf – in Richtung ihres Anwalts. Dieser beantwortet Götzls Frage kurz und knapp: „Ist nicht beabsichtigt.“

Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders
Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders – Foto: J. Pohl

Zwei Mitangeklagte beabsichtigen, eine Erklärung abzugeben. Ralf Wohlleben will jedoch weiter schweigen. Seine Verteidigerin Nicole Schneiders kündigt allerdings eine Erklärung an.

14:21: Frage an den Angeklagten Holger G.: „Herr G. werden Sie Fragen beantworten?“ Verteidigung: „Auf diese Frage antworten wir nicht.“

Jedoch nicken sowohl Holger G. und Carsten S. nach Götzls Frage mit dem Kopf, und zwar in Richtung des vorstzenden Richters. Die beiden Angeklagten befinden sich derzeit in einem Zeugenschutzprogramm. Holger G. scheint demnächst die Rolle des Kronzeugen zu übernehmen. Er wird verdächtigt, das NSU-Trio als Waffenkurier und Ausweisbeschaffer unterstützt zu haben.

Die Diskussion um die zwei Versionen der „129er_Liste“ beginnt.
Weitgehend unbemerkt von den Prozessbeobachtern, aber offenbar auch von den Akteuren im Verhandlungssaal, entwickelt sich ein Streit zwischen einigen Prozessbeteiligten, welche Version der „129er-Liste“ denn nun vorgelegt werden soll. Diese „Diskussion“ läuft parallel zu weiteren Anträgen zur Sitzordnung und der Aufforderung von Richter Götzl an die Prozessbeteiligten „wäre gut, wenn Sie sich den 4. Juni bitte freihalten könnten.“

Scheinbar existiert von der „129er-Liste“ eine Version für die Bundesanwaltschaft und eine für das Bundeskriminalamt. Welche der beiden Versionen dem NSU-Untersuchungsausschuss zugespielt wurde, ist (mir) nicht bekannt. Während sich im Verhandlungssaal eine gewisse Aufbruchstimmung breit macht, ist man sich unter den Diskutanten immer noch nicht einig, welche Version „geeigneter für den Prozess“ wäre.

Um 14:25 beendet Richter Götzl die Verhandlung, die „129er“ – Diskussion läuft weiter. Die Wortführer befinden sich eindeutig direkt unter der Besuchertribüne und sind so für alle Beobachter „unsichtbar“.

14:27: Zschäpe verlässt den Saal. Die Diskussion ist immer noch nicht beendet.

Um 14:29 verlässt auch Wohlleben den Saal nachdem er einige Scherze mit seiner Verteidigerin Schneiders gemacht hatte.

Die Diskussion um die „129er-Liste“ ist auch beendet.

Ende der Diskussion: Beide Versionen müssen her.
Mehrere Prozessbeobachter bestätigen, dass die Nachfrage von Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm bezüglich der zwei Versionen der „129er“ von Diemer folgendermaßen beantwortet wurde: „Beide „129er-Listen“ werden an das Gericht übersandt und sollen den Verfahrensbeteiligten ausgehändigt werden.“

Auch während der anschließenden Pressekonferenz der Bundesanwaltschaft verkündet Diemer bzw. Greger offenbar, das beide Versionen der „129er-Liste“ dem Gericht zur Verfügung gestellt werden.

Oberstaatsanwältin Anette Greger: „Es gibt zwei 129er-Listen. Beide stammen vom Bundeskriminalamt (BKA). Es ist aber nach unserer Auffassung nicht so, dass es 129 Unterstützer oder einen entsprechenden Anfangsverdacht gegen sie geben würde. Diese Listen enthalten abgeklärte Personen. Für uns sind sie lediglich mögliche Kontaktpersonen. Wir haben neun weitere Ermittlungsverfahren gegen Personen, gegen die ein Anfangsverdacht besteht. Die Listen enthalten Kontaktpersonen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos aus Mitte der 90er-Jahre. Dass es zwei Varianten der 129er-Liste gibt, erklärt sich dadurch, dass eine davon BKA-Kommentare enthält.“

Quelle: Bayerischer Rundfunk +++ Liveblog vom vierten Tag zum Nachlesen +++ Ernst Eisenbichler (BR) 16 Mai 2013 um 15:01 Uhr