Mittendrin, statt nur dabei – fatalist-Mitstreiter im NSU-Prozess aufgetaucht!

Wie sich eine Person aus dem Dunstkreis um den NSU-Aktenleaker fatalist auf der Besuchertribüne im NSU-Prozess selbst enttarnte und einige Gedanken  zu Thomas Mosers lesenswerten Artikel:

„Operation Internet? – Die Fatalist-Gruppe betreibt mehr Desinformation als Information beim Thema NSU“

(Link zu friedensblick.de)

Thomas Moser:
[,,,] Das Wahre ist das Transportmittel für das Unwahre. Es geht dem Verbreiter aber um das Unwahre, das sein zersetzendes Gift freisetzen soll. „Desinformation“ ist nur ein anderer Begriff für „Zersetzung“. Desinformation ist Auftrag und originäres Handwerkszeug aller Nachrichtendienste. Sie versuchen fremde Nachrichten zu generieren und eigene zu kontaminieren. Wie die Stasi so der Verfassungsschutz.
Damit kommen wir zur Gruppe „Fatalist-Arbeitskreis NSU“, die seit einigen Jahren im Internet aktiv ist, zunächst nur unter dem Label „Fatalist“, inzwischen als die bezeichnete Gruppe. Sie postet auf allen möglichen Blogs, betreibt ihre eigenen Webseiten und spuckt Informationen zum Thema „Nationalsozialistischer Untergrund“ fast im Stundentakt aus und gibt vor, Widersprüche aufdecken zu wollen. Daß darunter immer wieder welche sind, die wahr sind und stimmen, ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende sind die unwahren Informationen. Die Fatalistgruppe ist nicht danach zu beurteilen, was sie an Wahrhaftigem abliefert, sondern an Unwahrhaftigem.
[…]

Dass Thomas Moser fatalist mit seinem Netzwerk in die Nähe der Geheimdienste im Allgemeinen und speziell dem Verfassungsschutz bringt ist nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Bereits seine erste These, nämlich wie fatalist mit seltsamen Blogbeiträgen die Phantombilder zum Mordfall Kiesewetter in ein dubioses Licht rückte und damit dem Verfassungsschutz in die Tasche spielte, ohne dass seine Leserschaft auch nur den geringsten Verdacht hegte, bestätigen Mosers Theorie.

Thomas Moser:
[…] Bemerkenswert dann: Die Bilder ziehen ja die Täterschaft der beiden Uwes in Zweifel. Etwas, was die Fatalistgruppe selber ebenfalls tut und was ihr folglich ins Konzept passen müßte. Doch offensichtlich gibt es noch höhere Interessen, als das NSU-Trio zu entlasten. Vielleicht V-Leute oder Hauptamtliche zu schützen?

Die 14 Phantombilder sind – natürlich – nicht gefälscht. Viele Personen, die mit den Akten zu tun haben, wissen das: Opferanwälte und Abgeordnete zum Beispiel. Phantombild Nr. 14 wurde im Gerichtssaal in München gezeigt. Ich und andere Journalisten haben uns außerdem bei unseren Recherchen von heilbronner Zeugen bestätigen lassen, daß die vorliegenden Phantomzeichnungen tatsächlich aufgrund ihrer Angaben gefertigt wurden und also „echt“ sind. Dennoch hielt die Fatalistgruppe bis zum Sommer 2014 ihre mutwillige Behauptung aufrecht, die Bilder seien gefälscht. Sie tat das in einer Penetranz, die in mir einen Verdacht weckte: Von den Bildern muß offensichtlich eine wichtige Erkenntnis ausgehen, eine Wahrheit. Zeigen sie tatsächlich Personen, die mit der Tat in Zusammenhang stehen? […]

Liest man die frühen Veröffentlichungen von fatalist zu diesem Themenkomplex mit Mosers Theorie im Hinterkopf, so wächst recht schnell die Erkenntnis das fatalist folgenden Verdacht bereits im Keim zu ersticken versuchte:

Thomas Moser:
[…] War also ein V-Mann am Anschlagstag am Anschlagsort in Heilbronn, obendrein in Begleitung von drei anderen Männern?

Wieder zur Fatalistgruppe: Im Frühjahr 2014 wurden ihr nach eigenen Angaben Ermittlungsunterlagen des NSU-Komplexes zugespielt. Zunächst mit Ausnahme der Heilbronn-Akten. Gleichzeitig muß vom Absender eine Vorauswahl getroffen worden sein. Denn „Fatalist“ hat einschlägige Stellen veröffentlicht, auf die sie in einem Aktenmeer mit mehreren 100 000 Seiten unmöglich innerhalb weniger Tage durch eigene Lektüre gestoßen sein kann.
[…]

Ein besonders widerwärtiges Kapitel der gesamten Mord- und Anschlagserie, die dem NSU zugeschrieben wird, ist die Rolle der Ermittler. In allen Fällen wurden die Opferfamilien immer wieder verdächtigt, irgendwie an dem Mord beteiligt gewesen zu sein und zwar jahrelang. Diese traumatisierten Familien sahen sich plötzlich peniblen Ermittlungen gegen sie ausgesetzt. Sie wurden damit konfrontiert, dass ein Familienmitglied entweder ein Kleinkrimineller ist oder tief in die Strukturen der Organisierten Kriminalität verstrickt sein soll. Die Konsequenz daraus: Immer neue Vernehmungen, immer neue, völlig aus der Luft gegriffene Anschuldigungen, der Verlust des Freundeskreises, Familienangehörige und Nachbarn, die sich abwendeten. Damit nicht genug: Durch die falschen Verdächtigungen setzt sich die übliche Abwärtsspirale unaufhaltsam in Gang. Die Gesundheit ist nach jahrelangen Vernehmungen ruiniert, der Arbeitsplatz ist dahin. In Kurzform: Das Leben ist ruiniert. Die Verdächtigungen haben sich allesamt als haltlos erwiesen, einige wenige Ermittler haben sich bei den Familien entschuldigt. Die Presse hat dieses üble Spiel unreflektiert mitgespielt. Ebenfalls jahrelang. Entschuldigungen gab es von dieser Seite – wenn überhaupt – nur halbherzig.

fatalist setzt dieses unwürdige Treiben auch knapp 3 Jahre nach dem Auffliegen des NSU weiter fort:

Thomas Moser:
[…] Doch die Fatalistgruppe spielt im Frühjahr 2014 dieses alte und häßliche Spiel noch einmal und bezichtigt die Opfer, in kriminelle Machenschaften verstrickt zu sein. Das betrifft auch den Nagelbombenanschlag in Köln vom Juni 2004. Die Opfer, zum Teil schwer verletzt, werden von „Fatalist“ beleidigt, u.a. aufgrund ihrer Nationalität. Wie die Polizei im Jahr 2004 so beschuldigt er im Jahr 2014 die Opfer, Teil der Kriminalität gewesen zu sein. Die Beobachtung eines Anwohners, unmittelbar nach dem Anschlag zwei bewaffnete Männer, allem Anschein nach Beamte, in der Straße gesehen zu haben, macht „Fatalist“ lächerlich und bezeichnet sie als „Märchen“. Damit schützt er die – mutmaßlich verstrickten – Sicherheitsorgane.
Noch deutlicher bei Mord Nummer neun in Kassel im April 2006, ebenfalls einem Schlüssel zum NSU-Komplex. Der Verfassungsschutzbeamte Temme war zu Tatzeit am Tatort. Er hat möglicherweise sogar mit den tödlichen Schüssen zu tun. Das LfV Hessen hält bis heute Informationen zu dem Mord zurück. Die Bundesanwaltschaft hält 70 Temme-Ordner zu dem Fall zurück. Und die ach so aufklärende Fatalistgruppe? Tut alles ab und erklärt, Temme sei nicht wichtig. Eine deutlichere Entlastung des Verfassungsschutzes kann es nicht geben.
[…]

In Sachen Temme liefen fatalist und seine Kumpane „publizistisch“ förmlich zu Hochform auf. Kaum ein Artikel, der die Vernehmungen von Andreas Temme vor dem OLG München wiedergab, fand Gnade vor ihnen. fatalist, der sich in der Zwischenzeit als oberster Kritiker in Sachen NSU-Prozessberichterstattung gerierte, veröffentlichte in seinem Blog einen Verriss nach dem anderen. Ob es sich dabei um Zusammenfassungen oder um Wortprotokolle der Temme-Vernehmung handelte: Für fatalist machte das keinen Unterschied. Temme sei nicht relevant, seine Einvernahme sei reine Zeitverschwendung, so der Tenor des „einzig wahren Aufklärers“ fatalist. Ein Abgleich dieser Äußerungen mit den Begründungen der Bundesanwaltschaft, die regelmäßig Anträge der Nebenklage zur Beiziehung der Temme-Akten abschmettert, ergibt eine beinahe wortgetreue Übereinstimmung. Zufall? Kann sein. Es fällt jedoch schwer an einen weiteren Zufall zu glauben, wenn die Geisteshaltung von Bundesanwaltschaft und fatalist in der Causa Temme dermaßen deckungsgleich ist.

Dass fatalist offenbar sehr mächtige Freunde in Deutschland hat, offenbart die Reportage des von mir hoch geschätzten Clemens Riha, die am 17.12.2014 im Sender 3SAT in der Sendung Kulturzeit ausgestrahlt wurde. Hier nur ein Zitat aus dem sehenswerten Beitrag: (Ab Minute 07:50)

„Der Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) hat dem selbsternannten ‚Arbeitskreis NSU‘ nicht nur geantwortet. Er forderte vom Generalbundesanwalt selbst Akten an, um sie mit denen aus dem Internet zu vergleichen. Doch den Parlamentariern wurde die Einsicht verweigert.“

Ein Generalbundesanwalt verweigert also dem Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Einsicht in die vertraulichen NSU-Ermittlungsakten, die seit geraumer Zeit dank fatalist tonnenweise für jedermann einsehbar sind. Bosbach hatte die Akteneinsicht beantragt, um zu ermitteln, ob das Aktenmaterial von fatalist authentisch ist. Mehr wollte Bosbach nicht, aber selbst das ist ihm verwehrt worden. fatalist muss (!) sehr mächtige Verbündete haben.

Thomas Moser:
[…] Ist diese Gruppe ein Instrument des Absenders der Ermittlungsunterlagen – oder sogar Teil davon? Denn das, was wirklich von Interesse ist, das ist dieser Aktenabsender. Und deshalb muß sich der Innenausschuß und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages für den Vorgang interessieren – aber nicht wegen der „Fatalistgruppe“. […]

Weitere Indizien, dass fatalist möglicherweise nicht nur in Sachen Temme mit der Bundesanwaltschaft an einem Strang zieht, beschreibt Moser eindrucksvoll in seinem Text:

Thomas Moser:
[…] Offensichtlich hält die Fatalistgruppe die Öffentlichkeit für komplett blöd. Doch damit entblödet sie sich selber. Mehr noch: Sie muß inzwischen regelrecht panisch sein. Denn sie merkt nicht einmal, daß sie dieses Merkmal der Bilder (möglicherweise Osteuropäer), das ja ebenfalls die Täterschaft der NSU-Uwes in Zweifel zieht, selbst wieder verwirft. Indem sie nämlich gleichzeitig unverändert behauptet, die Bilder hätten keine Relevanz. Dazu paßt nun, Achtung, die finale Konsequenz, die „Fatalist“ zieht: Er erklärt, es sei richtig gewesen, daß der Staatsanwalt von Heilbronn die Veröffentlichung der Bilder untersagte. Und es sei richtig, daß die Bundesanwaltschaft die heilbronner Zeugen, nach deren Angaben die Bilder erstellt wurden, nicht als Zeugen beim Prozeß in München hören wolle.

Danke, für so viel Selbstentlarvung. Die sogenannte Aufklärertruppe steht auf Seiten der Vertuscher.

[…]

Drei Hauptmotive sind sichtbar geworden, denen die „Fatalistgruppe“ folgt: Das Schlechtmachen der türkischen und griechischen Opfer; die Entlastung der Neonaziszene und speziell des NSU-Trios; die Entlastung des Verfassungsschutzes. Das ist ein Spiegelbild des NSU-Komplexes. „Fatalist“, so sieht es aus, ist Teil des Komplexes, eine Operation, ein Echtzeit-Verwirrungsmanöver.

Merke: Die Unwahrheit wird mittels der Wahrheit transportiert.

Thomas Moser

(mit Anmerkungen von Jürgen Pohl)

Und jetzt kommen wir zur Auflösung der Überschrift: (Mittendrin, statt nur dabei – fatalist-Mitstreiter im NSU-Prozess aufgetaucht!)

Am 171. Prozesstag, den 16.12.2014 besuchte ein Mitstreiter (Pseudonym „Neptun“) von fatalist den NSU-Prozess als Zuhörer. Er saß auf der Besuchertribüne des OLG München und zwar in unmittelbarer Nähe von Thomas Moser und meiner Wenigkeit. Warum ich das weiß? Diese Person aus dem Dunstkreis um fatalist hat ein Gespräch zwischen mir und Thomas Moser mitgehört und teilweise als Kommentar in fatalists Blog veröffentlicht. Kommentare lesen sich wesentlich interessanter, wenn man die Person kennt, die sie verfasst hat. Hier der besagte Kommentar mit dem Prädikat nicht lesenswert.

Screenshot: (Textversion ganz unten)

nept_fat_16_12_14

Neptun
Dezember 16, 2014 um 22:35
Grüß Gott, fatalist.
Heute wieder München, ging nur bis kurz vor 15 Uhr und Donnerstag fällt
mal wieder aus.
Und sogleich in die Fahrscheinkontrolle geraten. Wer fuhr ohne
Fahrschein? Ich will nicht rassistisch sein, aber typisch ist das schon.
Auf unsere Kosten leben und dann Schwarz fahren.
Mein Hotelzimmer ist dreckig… und die 10 Stunden Fahrt im Nachtzug waren
anstrengend.

Ich weiß, Du hältst davon nichts, aber bei meinem Glück, ich sage es
Dir. Habe die halbe Nacht nicht geschlafen, weil ich auf eine Frau
getroffen bin, die sich als Medium ausgab… dazu am Ende mehr

Befragt wurde Michael Probst und ich dachte, heute ging es um Carsten
Schultze. Für den Kandidaten S. war ein Richter da, 51 jährig, Dr. Ralf
Bünger vom BHG. Er schwallte nur runter, was wir alle schon wissen, wie,
wo, welche Waffe, mit Schalldämpfer, worüber er sích gewundert hat.

Ach vorher noch, Gisela war auch da. Eigentlich habe ich mir
vorgenommen, der Frau meine Meinung zu geigen, dachte mir aber, nee, das
verkraftet ihr schwacher Selbstwert nicht.
Dann wieder eine Schulklasse, Linke, Arbeitslose und Rentner und auch
drei männliche Menschen, denen ich die Adresse zu diesem Blog gegeben habe.

Der Moser ist ein seltendämliches Arschloch. Habe nur mit halbem Ohr
hingehört, aber es ging um Sex mit Kindern/ Jugendlichen und dass
Schwule ja gar nicht trauen sich zu outen… so ein Schwachsinn.. egal.

Probst wurde zweimal befragt. Er kannte die Drei und die anderen
Angeklagten nicht. Zum Schluss wurde ein Bild eingeblendet, worauf Antje
Probst, seine Ex, die wieder ihren Mädchennamen angenommen hat und nun
Böhm heißt und der er scheinbar noch nachtrauert, eine Alina (ein
kleines voluminöses Ding) und ach Wunder Mundlos und Zschäpe zu sehen
waren. Um sich das Bild anzusehen, setzte Beate extra ihre Brille auf.
Sie ist schon ein heißer Feger und hat es nicht verdient eingesperrt zu
sein.
Hatte Böhm nicht gesagt, dass sie die Drei nicht kannte? Das ist Big Shit!

Wie vor zwei Wochen ging es um Starke und Jan Werner, Piatto, um B&H,
Probsts Label, Vertrieb und blabla. Echt, nur blabla. Sein sächsisch
noch dazu… ich wurde auch heute wieder gefragt, ob ich aus Sachsen oder
Thüringen komme. Ich sollte an meiner Linken Optik arbeiten.

Ich muss was essen, deswegen komme ich zum Schluss. Das Medium kannte
angeblich den Fall nicht. Ich fragte sie, ob M und B V-Männer waren.
Leider Gottes bejahte sie das und ich fragte, wer die Beiden umgebracht
hat. Sie sprach von DREI MÄnnern, einer von der Sprache her eindeutig
Ausländer, aber dann scheinbar doch alle Drei Ausländer.
Sie sagte, die Beiden hätten sich überall Feinde gemacht, weil sie
überall spitzelten.

Natürlich war meine Frage auch, ob Beate auch gespitzelt hat. Sie sagte
Nein, sie hatte nur den falschen Umgang.
Okay, das können meine Gedanken gewesen sein, die sie “empfangen” hat,
aber sie sagte auch, dass meine Briefe an Beate nicht ankommen, weil sie
nicht weitergeleitet werden. Das glaube ich unbesehen.
Sie sagte auch, dass sich Beate verändert hat, sie war mal ein
lebenslustiger Mensch und sie tut jetzt nur noch stark nach Außen, aber
im Innern sieht es anders aus.

Sie sagte auch, ich soll weitermachen. Natürlich mache ich weiter und
lege mich weiterhin mit Idioten an. Wisst Ihr wie scheiße es ist, ganz
allein mit so einer Meinung zu sein, wie ich sie habe? Nämlich dass
Beate unschuldig ist und ein charakterstarker Mensch!
Was solls, die glotzen eh immer alle blöde, egal ob ich den Mund
aufmache oder nicht. Ich bin mutiger. Die fühlen sich nur in der Herde
stark.

Da gibt es ein Zitat, kann ich nicht ganz wiedergeben: Die Menschen
denken in Herden und werden verrückt dabei…

Später mehr, mehr Namen.

 

NSU-Prozesstag 80: Wortprotokoll der kompletten 3. Vernehmung von Andreas Temme am 29.01.2014.

Wieder geht es bei dieser Vernehmung um nichts weniger, als um die Aufklärung der möglichen Verwicklung des Ex-Verfassungsschützers und Ex-V-Mann-Führers Andreas Temme in den Mord an Halit Yozgat, der am 06. April 2006 in seinem Internetcafe durch 2 Kopfschüsse regelrecht hingerichtet wurde. Es ist hinreichend bekannt und inzwischen auch wasserdicht bewiesen, dass sich Temme zur exakten Tatzeit direkt am Tatort aufhielt.

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Anmerkung: Das nachfolgende Protokoll bezieht sich ausschließlich auf meine persönlichen, handschriftlichen Notizen.

Infos über vermutlich notwendige Updates werden sofort bei Twitter veröffentlicht. Also am besten meinem Account @editor64 folgen!

Zum Update vom 18.02.2014 – 21:00 Uhr >> 

Update vom 19.02.2014 – 07:05 Uhr:

Einen Einblick in die aufgeheizte Atmosphäre im Gerichtssaal, ein Stimmungsbild der Prozessbeteiligten und eine kurze Zusammenfassung zum juristischen Tauziehen vor der Vernehmung des Andreas Temme gibt es im Blog „Querläufer“. >>>

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Andreas Temme am 29. Januar 2014 auf dem Weg zu seiner 3. Vernehmung im NSU-Prozess am OLG München.Embed from Getty Images

Um 13:43 Uhr betritt Andreas Temme den Gerichtssaal. Er gibt sich betont lässig und cool. Nachdem er am Zeugentisch Platz genommen hat, will er etwas in das Mikrofon sagen, dieses verweigert aber seine Dienste.

Götzl: „Herr Kienzle haben Sie etwa den Stecker gezogen?“

Die Frage Götzls löst Heiterkeit im Saal aus, allerdings scheint sich Richter Götzl am meisten über seinen Witz zu amüsieren. Das Mikrofonproblem führt zu einer weiteren Pause.

Während der Pause sitzt Temme am Zeugentisch und wartet wieder einmal auf den Beginn seiner Vernehmung. Noch vor einigen Minuten betont lässig, scheint er jetzt doch deutlich nervös zu sein. Von seiner sonst üblichen Sitzhaltung, die er besonders bei seiner 1. Vernehmung über Stunden unverändert – auch während kurze Pausen – einhielt, ist heute nichts mehr zu sehen. Die Hände hält er spitz beisammen, beinahe so, als ob er beten würde. Er zappelt mit den Füßen, schwingt mal das eine, mal das andere Bein nach vorne, reibt sich am linken Auge, als ob dieses brennen würde. Kurzum: Ein völlig anderes Verhalten als bei den anderen Vernehmungen. Temme ist unsicher. Heute weiß er nicht, was auf ihn zukommt.

Um 13:50 Uhr sind die technischen Probleme behoben. Vermutlich hat RA Kienzle nicht Temmes Mikrofon sabotiert. Jedenfalls hat er den Stecker während der Pause nicht wieder angeschlossen.

Götzl beginnt ohne Umschweife mit seiner Befragung: „Welche Fahrstrecken haben Sie für die Heimfahrt von Ihrem Büro genommen?“

Temme: „Es gab zwei Möglichkeiten. Vom Büro (Anm.: Wolfhager Straße) aus nach links abbiegen in die Gelnhäuser Straße und dann weiter auf die Holländische Straße stadtauswärts. Die andere Möglichkeit wäre rechts weiter auf der Wolfhager Straße, dann in die Mombachstraße und von da aus auf die Holländische Straße. Bei dieser Strecke kommt man am Internetcafe vorbei.“

Götzl: „Sagt Ihnen die Adresse ‚Grüner Weg 33‘ etwas?“

Temme: „Ja, das ist das Polizeipräsidium Nordhessen.“

Götzl: „Und Königstraße 95?“

Temme: „Sagt mir nichts.“

Götzl: „Und wo in Kassel befindet sich die Hauptpost?“

Temme: „In der Unteren Königsstraße, eventuell Hausnummer 95.“

Götzl: „Und Bremer Straße 3?“

Temme: „Sagt mir nichts. Meinten Sie Bremer- oder Jägerstraße 3?“

Götzl: „Bremer …“

Temme: „Sagt mir nichts.“

Götzl: „Wie lautete Ihre Alias-Personalie?“

Temme: „Alexander Thomsen, die Adresse war Untere Königstraße, ungefähr gegenüber von der Hauptpost.“

Götzl: „Haben Sie diese Adresse öfters angefahren?“

Temme: „Ich hatte immer wieder Kontakt zum Staatsschutz und dort die dienstlichen Postfächer geleert.“

Götzl: „Wie häufig?“

Temme: „Etwa einmal pro Woche. Weiß nicht genau.“

Richter Götzl bittet nun Temme nach vorne an den Richtertisch. Temme soll dort eine Google-Karte in Augenschein nehmen. Er schlendert lässig zur Richterbank, stützt sich seitlich auf einer kleinen Ablage ab und sieht sich den vorgelegten Stadtplan mit mehreren eingezeichneten Fahrtrouten lange an.

Temme: „Das ist der normale Weg. Vom Büro über die Gelnhäuser Straße und dann weiter auf die Holländische Straße.“ Er fährt die Strecke mit einem Stift auf dem Plan nach. „Und das ist der andere Weg über die Mombachstraße und dann auf die Holländische Straße.“

Götzl: „Und den unteren Weg? Über den Grünen Weg? Sind Sie den auch gefahren?“

Temme: „Wenn, dann auf dem Weg zum Polizeipräsidium. Hier ist die Hauptpost, da ist meine Alias-Adresse“

Er deutet wieder mit einem Stift auf den Plan. Die Alias-Adresse ist in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hauptpost und 3 Minuten Fahrtweg vom Internetcafe Yozgat entfernt.

Temme nimmt wieder am Zeugentisch Platz, gibt sich wieder entspannt und lässig. Götzls nächste Frage trifft ihn sichtlich unerwartet, von seiner Lässigkeit ist plötzlich nichts mehr zu spüren.

Götzl: „Können Sie sich an ein kognitives Interview mit Ihnen erinnern?“

Temme: „Ja, muss wohl 2009 gewesen sein. War der Leiter der Mordkommission Kassel W.. W. hat mich angerufen und gefragt, ob ich bereit wäre, bei einem kognitiven Interview teilzunehmen. Ich habe später dann erfahren, dass es für mich als Beschuldigter nicht möglich gewesen wäre, mitzumachen. Wir haben uns auf einem Parkplatz getroffen und sind dann nach Wiesbaden zur Polizeischule gefahren. Dort fand das kognitive Interview statt.“

Götzl: „Näheres..?“

Temme: „Wir waren zu dritt im Auto. Wir sind dann dort zu einem Psychologen gegangen, der wurde mir vorgestellt. Es war ein einfacher Raum. Der Psychologe sagte, ich solle die Augen schließen, ruhig atmen und mich gedanklich zurück an den Tattag versetzen. Natürlich hat mein Denken beeinflusst, denn wenn ich am Tattag am Tatort gewesen bin, dann müsste ich auch was gemerkt haben. Ich hab mich auch informiert, wie so ein kognitives Interview abläuft. Der hat das aber anders gemacht. Ich will aber den Psychologen da nicht kritisieren.“

Götzl macht Temme einen Vorhalt aus den Akten zum kognitiven Interview mit KHK W.: ‚Beim Betreten des Internetcafe fällt Temme auf, dass die Tür mit Holzkeil offenstand.‘ „Erinnerungen dazu?“

Temme: „Kann sein aus Presse. Eventuell auch neu durch den Psychologen.“

Götzl mit einem weiteren Vorhalt: ‚Temme erinnerte sich an Räume, Beleuchtung und Schreibtischstuhl. Kann aber keine Angaben über Personen machen.‘ „Was sagen Sie dazu?“

Temme: „Ich hab versucht, mich auf das kognitive Interview einzulassen, Dinge wieder zu erinnern. Ich hab auch niemals eine Abschrift bekommen. Es war vielleicht ein Fehler, mich vorher über kognitive Interviews zu informieren.“

Weiterer Vorhalt von Götzl: ‚Temme äußerte die Empfindung ein Geräusch gehört zu haben.‘

Temme antwortet darauf sehr schnell, um einer Nachfrage Götzls dazu zu entgehen: „Das meinte ich ja. Wenn ich dort war, muss ich es ja gehört haben.“

Temmes Plan geht schief. Götzl macht Vorhalt nach Vorhalt: „Da steht: ‚Als würden Möbel gerückt.‘ Das ist ja schon sehr konkret.“

Temme: „Mag sein, dass so etwas in den Medien war. Ich hab gemacht, was der Psychologe gesagt hat. Diese Erinnerungen, z.B. mit dem Stuhl waren für mich sonst nicht präsent. Hatte ja keine Gelegenheit, mich noch vor dem Interview damit zu befassen.“

Götzl unterbindet den Versuch Temmes durch Geschwurbel seine Vernehmung zu verwässern: „Gab es jetzt diese Geräusche?“

Temme: „Kann mich nicht erinnern. Wollte aber dem Psychologen nichts unterschlagen, und dem W. nicht unterstellen, dass er (W.) sich das ausgedacht hat.“

Götzl: „Warum diese Einschränkungen auch 2009?“

Temme: „Wegen Unterschieden zu echten Erinnerungen und Angelesenem aus den Medien …“

Götzl: „Also Pressewissen beim kognitiven Interview?“

Temme: „Ja. Bei anderen Gesprächen aber nicht.“

Götzl: „Warum nicht?“

Temme: „Ich weiß ja nicht, was er mit mir beim Interview gemacht hat. Ich weiß nur, dass ich gesagt habe, dass es schwierig ist, diese Dinge auseinanderzuhalten. Wenn ich ständig beim kognitiven Interview überlegt hätte, was ich selbst erlebt habe und was ich mir angelesen habe, dann hätte das Interview nicht viel bewirkt. Bei Einzelheiten war das nicht der Fall.“

Götzl: „Ja, ging es nicht um Ihre Erinnerungen?“

Temme: „Der W. hat das gesagt. Ich sagte, da mach ich sofort mit. Müssen das einschränken in selbst Erlebtes und Zeitungswissen. Ich hab halt mitgemacht mit bester Motivation. Wenn was dabei raus kommt, dann bin ich mit dabei.“

Temme verhält sich immer noch sehr ungewöhnlich. Er wechselt ständig die Sitzhaltung, er gestikuliert, immer wieder legt er die Hände übereinander, er scharrt mit den Füßen, legt abwechselnd ein Bein über das andere. Von der stoisch über Stunden eingehaltene immer gleichen Haltung mit der Temme vor allem bei seiner 1. Vernehmung auffiel ist absolut nichts mehr übrig geblieben.

Götzl: „Der Psychologe war Sch.?“

Temme: „An den Namen hab ich keine Erinnerung.“

Götzl: „Wie ging es weiter?“

Temme: „Nach dem Interview bin ich 2 Stunden mit Beamten zum Rasthof Kassel gefahren und von dort dann nach Hause.“

Götzl: „Sagt ihnen der Name Irrgang etwas?“

Temme: „Ja. Er war der Direktor des LfV Hessen. Er war mein Vorgesetzter. Ich habe Herrn Irrgang nach meiner Festnahme gesprochen. Hauptsächlich wegen Dingen aus meinem Disziplinarverfahren. War für mich normal, dass er sich mit mir unterhalten hat. Habe gesagt, dass ich jederzeit Rede und Antwort stehen würde zu den Dingen, die ich für das Amt angerichtet habe. Das habe ich ja verbockt.

Götzl: „Was meinen Sie mit ‚verbockt‘?“

Temme: „Denke nicht, dass ich so mit Irrgang gesprochen habe.“

Götzl: „Dann versuchen Sie doch nicht …“

Temme: „Hab Irrgang gesagt, dass ich das unendlich bedauere, auch für die Außenstelle Kassel. Ich hab ihm versichert, dass ich es nicht war. Irrgang sagte, ich hätte ja Familie und möchte, dass das aufgeklärt wird. Ich war bei diesem Gespräch ziemlich aufgewühlt.

Götzl: „Sie sagten ‚ich war das nicht‘. Was haben Sie damit gemeint?“

Temme: „Dass ich nicht für die Morde (sic! Plural!) verantwortlich bin. Ich hab ihm auch das mit dem Krümel Haschisch erklärt und gesagt, dass ich selbstverständlich keine Drogen nehme.

Temme zeigt bei diesen Sätzen eine für ihn völlig atypische Reaktion. Erst dreht er beide Hände mit der Handinnenfläche nach oben, gleich danach lehnt er sich zurück und verschränkt beide Arme vor dem Oberkörper.

Götzl: „Wann war das Gespräch?“

Temme: „Irgendwann nach dem 9. Mai. Die Kalender hatte ich ja danach nicht weiter geführt, brauchte die nicht. Hatte nur wenig zu tun.“

Götzl: „Haben Sie mit Irrgang über den Aufenthalt im Internetcafe in der Holländischen Straße gesprochen?“

Temme: „Weiß nicht mehr, ob ich ihm den Ablauf beschrieben habe. Vermutlich habe ich das in der dienstlichen Erklärung gemacht.“

[5 Minuten Lücke wegen Ausfall Kugelschreiber.]

Götzl: „Mir geht es darum, was sie noch selbst erinnern.“

Temme: „Denke, ich hab mir … An solche Einzelheiten in meiner Erinnerung nicht. Ich sagte, ich bin nicht der Täter. Habe aber keine genaue Erinnerung mehr.

Götzl: „Sagt Ihnen der Name F. etwas?“

Temme: „Ja, der Leiter der Außenstelle Kassel (Anm.: vom LfV Hessen). War ein Kollege von mir.“

Götzl: „Haben Sie mit ihm über den 6. April 2006 gesprochen?“

Temme: „Ich hab F. nach dem 21. April 2006 ein Mal getroffen. Er sagte, ich solle meine Sachen abholen. Das war nach meiner Festnahme. Die Stimmung meiner Kollegen mir gegenüber war nicht besonders positiv. F. sagte, er hätte einen Termin und ist weggefahren.“

Götzl: „Können Sie dafür einen ungefähren zeitlichen Rahmen nennen?“

Temme: „Ich vermute Anfang 2007. War ja klar, dass es etwas ungeschickt wäre, die Dienststelle zu besuchen, wenn die Polizei gegen mich ermittelt.“

Götzl: „Haben Sie mit F. telefonisch über den 6. April gesprochen?“

Temme: „Soweit ich mich erinnere: Nein. Das Verhältnis war nicht mehr freundschaftlich, sondern eher etwas eisig. Es gab aber einen telefonischen Kontakt mit einem Kollegen von F. wegen dem Grillfest am Tattag.

Götzl: „War das jetzt ein Kontakt mit F., oder …“

Temme: „Ich glaube, es war der Herr G.?“

Götzl: „Der Gegenstand des Telefonats war ein Grillfest zu einem Termin der früheren Morde? Auf einem Film von dem Fest waren Sie zu sehen?“

Temme: „Ja.“

Götzl: „Gab es ein Telefonat mit F. nach dem 6. April 2006?“

Temme: „Möglicherweise hat er mich von der Arbeit aus angerufen. Das 1. Fax mit der Suspendierung hatte ich am 24. April 2006 im Briefkasten.“

Götzl: „Haben sie im Telefonat über den 06. April 2006 gesprochen?“

Temme: „Glaube nicht. Habe Wortlaut nicht mitgeschrieben. Das war wohl kurz, das Telefonat.“

Götzl: „Und Telefonate mit anderen Kollegen? Thema: Angaben bei der Polizei?“

Temme: „Nein, nicht dass ich wüsste. Denke nicht.“

Götzl: „Mal darauf angesprochen worden wegen Polizei?“

Temme: „An so eine Frage kann ich mich nicht erinnern. Denke das war jedem klar, dass sie sich rauszuhalten haben.“

Götzl kontert mit einem Vorhalt: „Dem Gericht liegt ein TKÜ-Protokoll vom 29. Mai 2006 vor. Ein Telefonat zwischen Ihnen und dem Herrn F.. Erinnerungen dazu?“

Temme: „Im Moment nicht.“

Götzl zitiert weiter: „Temme teilte mit, dass sein Sohn geboren wurde. Keine Erinnerung?“

Temme: „Kurz davor kam unser Sohn auf die Welt. Weiß nicht genau. Im Moment keine Erinnerung.“

Götzl: „Gar keine Erinnerung zum Inhalt?“

Temme: „Nein, gar keine.“

14:40 Uhr: Richter Götzl ordnet eine Pause für 10 Minuten an. Andreas Temme verlässt den Saal zur Pause. Er geht tief gebeugt, keine Spur mehr von der vermeintlichen Coolness, die er nur eine Stunde vorher noch ausstrahlte.

Um 15:05 führt Götzl die Befragung fort: „Also noch mal zu dem Telefonat vom 29. Mai 2006!“

Temme: „Ich hab in der Pause versucht, das nachzuvollziehen. Wir haben damals zur Geburt unseres Sohnes von den Kollegen eine Karte bekommen. Ich muss oder kann dazu nur sagen: Mein Leben stand völlig auf dem Kopf. Ich war Beschuldigter in einem Mordanschlag, in einer unfassbaren Mordserie. Vieles ist mir nicht mehr gegenwärtig.“

Götzl: „Sagt Ihnen der Name H. etwas?“

Temme: „Ja, vom Verfassungsschutz Hessen, war der Geheimschutzbeauftragte.“

Götzl: „Haben Sie mal mit H. gesprochen?“

Temme: „Habe zu mehreren Gelegenheiten mit H. auch in Wiesbaden gesprochen. Thema war, dass ich es nicht gewesen bin.“

Götzl bestätigt die letzte Aussage mit einem Vorhalt: „Ich bin es nicht gewesen, hatten Sie H. gesagt.“

Temme: „Ja, natürlich. Das hab ich jedem gesagt. Es lässt sich kaum ein Treffen erdenken, an dem ich das völlig ausgeblendet hätte. Ich habe versucht nachzuvollziehen, wann ich mit Vorgesetzten gesprochen habe. Ich kann nicht wiedergeben, mit wem ich was besprochen habe.“

Götzl: „Zu Herrn M? Kennen Sie den?“

Temme: „Ja, Herr G. …“

Götzl: „Ja, ich meinte den Herrn M. …“

(Zur Erklärung: Die vollen Nachnamen von Herrn M. und Herrn G. sind akustisch kaum zu unterscheiden. Deswegen kam es immer wieder zu Nachfragen, wer von den beiden gemeint ist.)

Temme: „Herr M. war mein Abteilungsleiter.“

Götzl: „Was haben Sie mit den beiden besprochen?“

Temme: „Mit G., dass ich es nicht gewesen bin. Und über das Video vom Grillfest. Mit M. auch, da nicht in …“

Götzl: „Einzelheiten der Gespräche?“

Temme: „An Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern. Aber zum Gespräch mit M. fällt mir was ein. Er hat gesagt: ‚Ich hoffe, dass Du es nicht warst.‘ Es steckte dahinter, dass wenn ich es gewesen wäre, kein Kollege mehr mit mir geredet hätte.“

Götzl: „Ja, warum ..?“

Temme: „Wenn ich es gewesen wäre, dann hätte ich von niemandem was zu erwarten gehabt. Also im menschlichen Sinne.“

Götzl: „Weiter ..!“

Temme: „Ich hatte selten den Eindruck, dass die Kollegen dachten, dass ihnen jemand gegenüber sitzt, der 9 Menschen ermordet hat. Bei G. war es anders. Der sagte dann: ‚An dem Tag warst Du auf meiner Gartenparty.'“

Götzl zitiert aus dem TKÜ-Protokoll des Telefonats vom 29. Mai 2006: „F.: ‚Hast Du denn schon von einer Reaktion gehört?‘ Temme: ‚Bisher noch nicht, der H. meinte, ein Termin bei Herrn Irrgang ist eher wahrscheinlich, wenn die Polizei zu einem Ergebnis gekommen ist.‘ Erinnerungen dazu?“

Temme: „Keine genauen Erinnerungen.“

Götzl: „Erinnerungen zu H.? Vielleicht zum Telefonat?“

Temme: „Hilft mir nicht weiter. Vielleicht nicht an H. …“

Götzl: „Ja gut. Aber die Formulierung, wo H. das mit dem Termin meint, die stammt ja wohl von Ihnen.“

Temme: „Kann mich nicht an Inhalte im Einzelnen erinnern …“

Götzl: „Irrgang? Herr F.? Erinnerung?“

Temme: „Nein? Keine Erinnerung.“

Götzl zitiert weiter aus der TKÜ: „… wie Du das beim Irrgang gemacht hast …“

Temme: „Könnte mir denken wegen meiner dienstlichen Erklärung damals. Nachvollziehen kann ich es nicht.“

Götzl: „Welche Funktion hatte der F.?“

Temme: „Leiter der Außenstelle Kassel.“

Götzl: „Und mit Ihnen?“

Temme: „Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen? Es hat mich niemand darüber informiert. Natürlich hatte F. dieselben Unterlagen zum Staatsschutz wie ich auch. Das ging mich damals aber nichts an.“

Götzl: „Haben Sie sich mit Irrgang getroffen?“

Temme: „Muss zwangsläufig nach dem 29. Mai 2006 gewesen sein.“

Götzl: „Und nochmal: Die Formulierung von F. bezüglich Irrgang?“

Temme: „Vielleicht fühlte er sich übergangen. Ich weiß nicht, was er von mir wollte.“

Götzl: „Worauf bezieht sich F. da?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Vielleicht auf die Dienstliche Erklärung.“

Götzl: „Nochmals der Vorhalt aus der TKÜ: ‚… wie Du das beim Irrgang gemacht hast […] so restriktiv wie bei der Polizei, also Du hast denen alles dargestellt.‘ Erinnerung jetzt?“

Temme: „Ich hab bei der Polizei immer wieder alles gesagt.“

Götzl: „Hat es vor dem 29. Mai 2006 ein Gespräch mit Herrn Irrgang gegeben?“

Temme: „Denke eher danach. Kann ich nicht 100%ig sagen.“

Götzl: (jetzt deutlich schärfer) „Jetzt denken Sie mal nach!“

Temme: „Hab ich auch schon versucht. Auch in den letzten Monaten. Das war ja auch Thema in Berlin im Untersuchungsausschuss. Das konnte ich auch da nicht nachvollziehen. Denke, das muss später stattgefunden haben.“

Temme rutscht seit einigen Minuten immer wieder mit seinem Stuhl nach hinten und wieder zurück. Ebenfalls ein neues Verhaltensmuster.

Götzl: „Wie war Ihre E-Mail-Identität im Internetcafe?“

Temme: „wildman70“

Götzl: „Und ‚Jörg Schneeberg‘?“

Temme: „Ich hab den Namen wahllos angegeben.“

Götzl: „Und die Adresse dazu in Kassel?“

Temme: „Ja. Bruderstraße.“

Götzl: „Oder Bremer Weg?“

Temme: „Ja …“

Götzl: „Also rein fiktiv?“

Temme: „Rein fiktiv.“

Richter Götzl gibt das Fragerecht an die Bundesanwaltschaft weiter.

Fragerecht bei Bundesanwaltschaft.

StA Schmidt: „Wann waren Sie nach dem 6. April 2006 noch mal auf der Seite ‚ilove.de‘?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Wenn, dann muss das zwischen dem 6. und dem 21. April 2006 gewesen sein.“

StA Schmidt: „Gibt es bei ‚ilove.de‘ Zeitstempel?“

Temme: „Ich kann Ihren Gedankengang nachvollziehen. Ich weiß es aber nicht.“

Bundesanwalt Diemer hat offenbar immer noch Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Herren G. und M.: „Können Sie mir noch mal erklären, wer jetzt der Herr M. und der Herr G. ist?“

Temme: „Also der Herr M. ist Abteilungsleiter und der Herr G. ist pensioniert Abteilungsleiter.“

Fragerecht bei Nebenklage.

Das Fragerecht wechselt nun zu den Nebenklägern. RA Bliwier beginnt: „Es geht mir um die Zeit nach dem Mord. Genauer die Zeit zwischen dem 7. und dem 10.April 2006. Sie sagten, Informationen über den Mord waren in diesem ‚Extra-Tipp‘.“

Temme: „Richtig.“

Bliwier: „Wann sind Sie am Montag zur Dienststelle gefahren?“

Temme: „Kann ich nicht sagen.“

Bliwier: „Gar keine Erinnerung?“

Temme: „Ich kann nur sagen, wie es üblich war. Sonst habe ich keine Anknüpfungspunkte.“

Bliwier: „Aufgrund des Zeitungsartikels hatten Sie ja das Bedürfnis zu erfahren, wann Sie Dienst hatten, nehme ich an.“

Temme: „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie ein Gespräch mit der Frau E.?“

Temme: „Ich weiß das vom letzten Mal hier. An Einzelheiten habe ich keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie außer aus dem ‚Extra-Tipp‘ Informationen aus den Medien?“

Temme: „Weiß nicht mehr …“

Im Saal ist aus allen Richtungen tiefes Seufzen zu vernehmen.

Bliwier: „Sie sagten, dass auf Ihrer Dienststelle die HNA (Anm.:

Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ausliegt.“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Und? Reingeschaut in die HNA?“

Temme: „Kann sein. Aber das wäre spekulativ.“

Bliwier: „Ich habe hier einen Aktenvermerk von KOK T.. Demnach hatten Sie ein Gespräch mit der Frau E. mit dem Thema, ob Sie das Opfer kennen würden und ob es einen dienstlichen Bezug mit dem LfV Hessen gäbe. Haben Sie dazu eine Erinnerung?“

Temme: „Nein. Das hatten wir ja schon im Dezember hier.“

Bliwier: „Nach dem Aktenvermerk haben Sie Frau E. gesagt, das Internetcafe nicht zu kennen.“

Temme: „Das war nicht korrekt …“

Bliwier: „Also doch Erinnerungen?“

Wieder wurde Temme ertappt, dass er unwahr aussagte.

Bliwier: „Sie hatten vorher über Ihre Gefühlslage am Wochenende berichtet. Und dann frage ich Sie zum Montag. Wie kann das sein, dass Sie an diesen Tag keine Erinnerungen haben.

Temme: (schwimmt, deutlich in die Enge getrieben) „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Und zu Hintergründen zur Tat? Stichwort: ‚Regionaler Bezug‘?“

Temme: „Kann ich nichts Konkretes dazu sagen.“

Bliwier mit einem weiteren Vorhalt: „Und dazu eine Erinnerung? ‚Waffe bei mehreren Taten im Bundesgebiet eingesetzt‘.“

Temme: „Keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hatten Sie das erfahren?“

Temme: „Kann sein …“

Bliwier: (jetzt mit deutlicher Schärfe) „Wie erfahren?“

Temme: (kaum hörbar) „Nein …“

Bliwier: „Sie konnten das mit der gleichen Waffe also so rekonstruieren?“

Temme: „Ja … Irgendwie …“

Bliwier: (jetzt sehr scharf) „War das eine Schlussfolgerung von Ihnen? Ich frage noch mal. Es geht um die gleiche Waffe, die bei mehreren Taten eingesetzt wurde. Hatten Sie Informationen oder war es eine Schlussfolgerung?“

Temme: „Ich denke, ich hab die Information irgendwie bekommen.“

Bliwier: „Ist es möglich, dass im ‚Extra-Tipp‘ bereits was von der Waffe stand?“

Temme: „Keine Erinnerung dazu …“

Bliwier: (noch schärfer) „Also ich kann Sie aufklären. Im ‚Extra-Tipp‘ stand nichts von der Waffe.“

Temme: „Wenn es da nicht drin stand, dann konnte ich es …“

Bliwier: „Diesen Vorhalt aus eigener Recherche muss ich jetzt einfach mal so machen.“

Allgemeines Schmunzeln im Saal.

Bliwier: „Die ‚HNA‘ hat am Montag nicht über den Mord an Yozgat berichtet. Ich erwarte jetzt endlich eine Konkretisierung Ihrer Informationen. Können Sie das?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Die erste Information über die Waffe erschien bei ‚Spiegel Online‘ am Montag um 16:40 Uhr. Verstehen Sie jetzt, warum ich wissen will, wann Sie am Montag im Amt waren? Verstehen Sie mich? Ich will Ihnen gerne helfen, Herr Temme!“

Gelächter im Saal.

Temme: „Nein.“

Bliwier: (fassungslos) „Wenn Sie am Montag früh im Amt waren und mit Frau E. über die Waffe sprachen, dann können Sie die Information nicht aus den Medien haben.“

Temme: (verzweifelt) „Ich weiß nicht, wann, wo und wie …“

Bliwier: „Falls wir feststellen, dass Sie am Montag mit Frau E. über die Waffe sprachen, dann haben Sie ein Problem. Das verstehen Sie?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Sie bleiben dabei? Information aus Zeitung oder Internet.“

Temme: (laut, aggressiv) „Oder eben aus Gesprächen. Ich habe nicht gesagt, dass ich es aus der Zeitung oder dem Internet habe, wenn Sie die Dinge hier verdrehen!“

Hier zeigt Temme zum 1. Mal nach zig Stunden Vernehmung Nerven. Er wird laut und gestikuliert.

Bliwier: „Ich verstehe, dass Sie jetzt aufgeregt sind. Deswegen lasse ich diese Unverschämtheit von Ihnen mal beiseite.“

Götzl mischt sich ein: „Das ist das Problem, wenn hier Vorhalte gemacht werden, die nicht korrekt sind.“

Bliwier: „Ich hätte mir gewünscht, dass Sie eher mich unterstützen als Herrn Temme.“

Temme: „Darf ich auch was sagen..?“

Gelächter

Götzl: (genervt, scharf) „Zu was?“

Temme: „Ich hab aus Medien erfahren, was RA Bliwier von sich gibt. Da kann man sich schon mal ereifern.“

Götzl: „Jetzt bleiben Sie mal sachlich! Sie sind hier verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Das hatten wir schon mal erörtert.“

Temme: (kleinlaut) „Ja, das ist mir bewusst …“

Bliwier: „Sie haben doch gerade Internet und Zeitungen ausgeschlossen. Dafür bringen sie jetzt Gespräche mit der Polizei vor. Das ist ein enges Zeitfenster von Sonntag bis Montag. Falls Sie mit Frau E. am Montag über die Waffe gesprochen haben – so steht es jedenfalls in den Akten – dann können Sie ja vorher keine Gespräche mit Ermittlern geführt haben.“

Temme: (wieder laut, aggressiv) „Sie haben mir doch vorgehalten, dass ich am Montag bei der Polizei war!“

Bliwier: (sehr scharf, zunehmend laut) „Ja. Nach dem Gespräch mit Frau E. Sie haben laut Aktenvermerk gesagt, Sie würden das Opfer nicht kennen, wenn wir hier schon bei Befindlichkeiten sind. Sie haben die Unwahrheit gesagt!“

Daraufhin kommt es zu tumultartigen Szenen. Die Zschäpe-Verteidiger RA Stahl und RAin Sturm melden sich gleichzeitig und lautstark zu Wort.

RA Stahl setzt sich durch: „Herr Vorsitzender!. Ich beanstande das. Das ist eine Erklärung von Bliwier!“

Bliwier: (cool, süffisant) „Ja ja, ist ja schon vorbei … Herr Temme, mit welchen Beamten haben Sie vor dem Gespräch mit Frau E. gesprochen ..?

RAin Sturm interveniert sofort: „Ich beanstande …“

Götzl unterbricht und springt Sturm bei: „Ich muss diese Frage beanstanden. Herr Temme hat davon nichts gesagt. Sie, Herr Bliwier haben das mit Ihrer Frage eingeführt.“

Bliwier: (unbeeindruckt) Herr Temme, haben Sie an diesem Montag …“

Wieder interveniert RAin Sturm: „Ich beanstande auch das. RA Bliwier hakt wieder nach, obwohl Herr Temme bereits gesagt hat, dass er dazu keine Erinnerung hat.“

Bliwier: (cool, amüsiert) „Ich finde es schon erstaunlich, dass die Verteidigung genau zu diesem Punkt und nach 75 Prozesstagen mal eine Aktivität entfaltet.“

Lautstarke, verärgerte Zwischenrufe aus den Reihen der Verteidigung.

Bliwier: (unbeeindruckt) „Ich habe das nicht zur Sprache gebracht, sondern der Zeuge hier. Herr Temme, Sie selbst haben gesagt, dass Informationen zur Waffe auch von anderen Personen gekommen sein könnten.“

Temme: „Weiß nicht. Ich hab das so nie gesagt. Denkbar eventuell bei der Polizei, aber das wäre Spekulation.“

Bliwier: „Denkbar? Das müssen Sie mir erklären.“

Temme: „Ich weiß nicht, was ‚denkbar‘ ist. Das hilft mir auch nicht weiter. Es kann sein, dass ich beim ‚ZK 10‘ (Anm.: Zentrale Kriminalinspektion 10 Hessen. Zuständigkeit für Staatsschutz, Sprengstoffdelikte) verschiedenen Personen begegnet bin und dort was aufgeschnappt habe. Von wem und wann, das weiß ich nicht mehr.“

Bliwier: „Die Information war am Montag um 16:40 Uhr öffentlich.“

Götzl: (laut, scharf) „Herr Rechtsanwalt! Sie haben diesen Vorhalt bereits gemacht und als Ihre eigene Recherche bezeichnet. Das steht nicht fest, nur weil Sie es als Vorhalt verwenden. Dann stellen Sie halt einen Beweisantrag. Jetzt tun Sie doch nicht so, als ob Sie nicht wissen würden, wie das geht. Ich will aber niemanden unterbrechen …“

Gelächter im Saal.

Bliwier: (cool, völlig unbeeindruckt) „Herr Vorsitzender. Dann möchte ich doch gerne, dass Sie mich nicht unterbrechen. Ich weiß nämlich, wie das geht.“

Götzl: (gereizt) „Jetzt machen Sie mir Vorwürfe. Das kann ich gar nicht haben. Deswegen machen wir jetzt 10 Minuten Pause. Punkt!“

Es ist 15:55 Uhr. Die weitere Vernehmung scheint noch interessant zu werden. Offenbar hat sich Richter Götzl während der Pause beraten lassen und hat einen Beruhigungstee getrunken. Die weitere Verhandlung beginnt um 16:07 Uhr ungewöhnlich pünktlich und anders als gedacht.

Götzl: „Also, die Fragen von Herrn RA Bliwier haben schon ihre Berechtigung. Wir müssen das jetzt ruhig und sachlich voranbringen.“

Ungläubiges Staunen überall.

Götzl: (an Temme gerichtet) „Da sollten Sie sich mal anstrengen.“

Bliwier: „War dieser Montag schon mal Thema einer Vernehmung?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Ich meinte den Montag, den 10. April 2006. Gespräch mit Herrn F, der Frau E. mit den Themen Relevanz für den LfV Hessen und Internetcafe. Erinnerungen dazu?“

Temme: „Nein.“

Bliwier mit einem Vorhalt: „Ich zitiere: ‚Am Montag Nachmittag war ich beim ZK 10 bei Herrn M.‘ Erinnerungen?“

Temme: „Ich hab da kein konkretes Bild dazu, keine konkreten Erinnerungen.“

Bliwier jetzt mit einem Vorhalt aus dem TKÜ-Protokoll: „Ich lese Ihnen das einfach mal vor: ‚Finden die denn was?‘ ‚Ja was jetzt dabei herauskommen muss, wenn die die Termine und das alles abgleichen, ja.‘ Irgendwelche Erinnerungen dazu? Das Gespräch war immerhin 9 Minuten lang.“

Temme: „Nein.“

Bliwier zitiert ungerührt weiter aus dem TKÜ-Protokoll: „Also dann eben weiter: ‚Es geht ja nicht um mich, es geht nicht um alle, es geht um die Kasseler Problematik. Und in der Kassler Problematik sitzt Du ja ein bisschen drin, ne?‘ Und? Kommt da was?“

Temme: „Ich kann mit der Äußerung nichts anfangen. Vielleicht ist es was mit Herrn F.?“

Bliwier: „Also ‚Kasseler Problematik“ sagt Ihnen nichts?“

Temme: „Nein. Kann alles Mögliche sein. Es kann um die Morde (sic! Plural!) gehen, oder um die Außenstelle, ich weiß es nicht.“

Bliwier: „Und dazu? ‚Und so wie mir der H. erzählt hat […] bei der Hausdurchsuchung hier hast du ja vieles zugegeben und das ist ja jetzt das Problem …‘ Erinnerung?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Also weiter.“ ‚Es fehlt eine Minute, hat er mir gesagt. Eine Minute und diese Minute ist das ganze Problem.‘ Und?“

Temme: „Ich nehme an, dass H. das kurze Zeitfenster angesprochen hat.“

Bliwier: „Ich kann mich nicht in den Herrn H. von der Kripo versetzen. Es gibt noch mehrere Gespräche mit Herrn F., wo über diesen Sachverhalt gesprochen wird. Erinnerungen?“

Temme: „Wenn ich mich an ein Telefonat nicht erinnere, dann kann ich auch nicht ausschließen, ob es möglicherweise auch andere gab.“

Bliwier: „Tja, das ist eben der Vorteil einer TKÜ. Weil, man kann diese Gespräche anhören. Sie bleiben also dabei? Ich erinnere Sie nochmals ausdrücklich: Unter Wahrheitspflicht! Sie bleiben also wirklich dabei: Keine Erinnerung an Telefonat?“

Temme: „Ja.“

Bliwier: „Scheint so zu sein … Woher wissen Sie eigentlich von der TKÜ?“

Temme: „Vielleicht über Medien, jedenfalls nicht persönlich. Vielleicht auch über Anwalt, als ich mir den genommen hatte.“

Bliwier: „Es gab ja auch ein Telefonat mit Frau P., die froh war, dass Sie sich einen Anwalt genommen haben.“

Temme: „Dazu habe ich keine Information bekommen.“

Bliwier: „Haben Sie denn Ihrem Rechtsanwalt eine Schilderung des Sachverhalts aus ihrer Sicht gegeben?

Temme: „Vermutlich.“

Bliwier: „Vermutlich? Oder wissen Sie es?“

Temme: „Ein Anwalt wird wohl nachfragen, wenn es um Mordverdacht geht. Sonst hab ich keine konkreten Erinnerungen dazu.“

Bliwier: „Was haben Sie mit dem Rechtsanwalt besprochen?“

Temme: „Keine Ahnung. Mein Leben stand damals auf dem Kopf.“

Bliwier: „Keine Erinnerungen..?“

Temme: „Ich weiß, dass ich hingefahren bin. Zum Gespräch habe ich keine Erinnerung.“

Bliwier: „Hat sich denn der Rechtsanwalt Notizen gemacht?“

Temme: „Ich weiß nicht.“

Bliwier: „Und der Name des Anwalts?“

Temme: (an Götzl) „Ist das ein Problem mit dem Innenverhältnis zum Anwalt?“

Götzl: „Nein, die Frage nach dem Namen ist zulässig.“

Temme: „Rechtsanwalt P..“

Bliwier: „Entbinden Sie ihn von der Schweigepflicht?“

Temme: „Ja .., nein .., ich weiß nicht …“

Götzl klärt Temme geduldig über eine Entbindung von der Schweigepflicht auf.

Temme: „Muss ich das jetzt entscheiden? Ich persönlich hab kein Problem, kann ich das auch später ..? Schriftlich vielleicht ..?

Götzl: (jetzt fürsorglich, väterlich) „Geht auch später, auch schriftlich.“

Temme: „Und vielleicht kann ich das mit dem Rechtsanwalt noch besprechen ..? Dass das jetzt geht, war mir nicht bekannt.“

Bliwier: „Haben Sie sich auf Ihre Vernehmung hier als Zeuge konkret vorbereitet?“

Temme: „Ich hab mich natürlich damit beschäftigt. War ja im Untersuchungsausschuss des Bundestages. Ich hab es versucht.“

Die oben stehende Aussage ist extrem verkürzt dargestellt. Temme kommt nach Bliwiers Frage ins schwurbeln, er redet viel Zusammenhangloses.

Bliwier: „Meine Frage war eigentlich konkreter gestellt. Haben Sie Ermittlungsakten vorliegen?“

Temme: „Nein, ich hab keine.“

Bliwier: „Haben Sie irgendeine Ermittlungsakte eingesehen?“

Temme: „Außer der Abschrift vom NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nichts. Der Rat von meinem Rechtsanwalt war, die Polizei weitermachen zu lassen, damit die Polizei zu ihren Spuren kommt. Ich glaube auch, dass der Anwalt keine Akteneinsicht hatte.“

Bliwier: „Also ich stelle fest: Nur einige Unterlagen Bundestagsuntersuchungsausschuss …“

Temme: (schwurbelt wortreich) „Ja.“

Bliwier: „Hatten Sie zur Vorbereitung hier Kontakte zum VS Hessen?“

Temme: „Nein. Nur wegen der Aussagegenehmigung. Der persönliche Berater wusste nicht mal mehr meine Adresse. Soviel zu meinen Kontakten.“

Bliwier: „Sonst keinen Kontakt?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Sonst irgendwelche Kontakte? Zum Bundesamt für Verfassungsschutz vielleicht? Ermittlungsbehörden?“

Temme: „Nein.“

Bliwier: „Mit anderen Personen vorbereitet? Zum Beispiel mit Ermittlungsbehörden anderer Art?“

Temme: „Nein. Nur im familiären Bereich. Nicht mit offiziellen Stellen. Nur wegen der Aussagegenehmigung eben Kontakt zum VS, der war aber nicht tiefer gewesen.“

Als nächster Anwalt der Nebenklage ist um 16:30 Uhr RA Kienzle an der Reihe. Der bittet um eine Pause bis 16:45 Uhr. Richter Götzl genehmigt dies.

Andreas Temme ist durch die Fragen von RA Bliwier merklich in die Enge getrieben worden. Sein Verhalten während der Pause ist deutlich nervöser als bei allen anderen Vernehmungen.

Die Pause endet um 16:50 Uhr. RA Kienzle beginnt mit seiner Befragung: „Zu Ihrer Dienstlichen Erklärung vom 9. Mai 2006: Können Sie mir da die näheren Umstände schildern, wie es dazu kam?“

Temme: „Jedenfalls hab ich keine Erinnerungen an Telefonate diesbezüglich.“

Kienzle: „Was haben Sie aus der Presse von Telefonaten in Erinnerung?“

Temme: „So dicht wie möglich an der Wahrheit bleiben.“

Kienzle: „Haben Sie das auch in Verbindung mit dem Verfassungsschutz gesagt?“

Temme: „Keine Erinnerung. Ist aber möglich, dass so ein Satz gefallen ist, was für mich aber keine Bedeutung hatte. Ich wollte nicht so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben, sondern die Wahrheit sagen.“

Kienzle macht einen Vorhalt aus dem TKÜ-Protokoll vom 9. Mai 2006: ‚ … so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben …‘ „Erinnerungen dazu?“

Temme: „Nein. Gab noch ein Interview mit KHK W. …“

Kienzle mit einem weiteren Vorhalt: ‚H. stellt fest, Temme wisse was vom Mord …‘ „Erinnerungen?“

Temme: „Nein.“

Zschäpe spricht! (beinahe)

Unvermittelt wendet sich Götzl der Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu und spricht sie direkt an: „Bauen sie ab, Frau Zschäpe? Da Sie öfters die Augen schließen, muss ich Sie dies fragen.“

Zschäpe erwidert Götzl im direkten Gespräch. Leider ohne Mikrofon, deshalb muss die Öffentlichkeit weiter auf den ersten Satz der Hauptangeklagten im NSU-Prozess warten.

Götzl: (väterlich, beinahe fürsorglich)  „Wir werden heute nicht mehr allzu lange machen.“

Kienzle gibt sich mit der chronischen Gedächtnisschwäche des Andreas Temme nicht zufrieden und hakt – sichtlich unbeeindruckt ob der Sorgen Götzls zu Zschäpes Befindlichkeiten – nach.

Temme: „Wenn H. meint: ’nah an der Wahrheit‘, dann schreibe ich die Wahrheit.“

Kienzle: „Ganz konkret: Woran erinnern Sie sich beim Abfassen der Dienstlichen Erklärung?“

Temme: „Ich habe mich beim Abfassen an die Wahrheit gehalten.“

Kienzle: „Und die Tatrekonstruktion? Der Besuch mit der Polizei im Internetcafe?“

Temme: „Das waren etwa 4 bis 6 Polizisten. Denke es wurde auch ein Video davon gemacht.“

Kienzle: „Denke es wurde ein Video ..?“

Temme: „Ich habe einen Polizisten mit Videokamera gesehen. Ich weiß nicht, was er damit gemacht hat.“

Kienzle: „Und das Interview mit dem Fernsehen?“

Temme: „Konkreter, bitte?“

Kienzle: „Sagen Sie spontan was dazu!“

Temme: „Das Nachrichtenmagazin ist auf uns zu gekommen. Es gab eine gewisse Zeit schriftlichen Kontakt. Wir haben mit dem Nachrichtenmagazin besprochen, was die sich genau vorstellen. Wir hatten bis dahin keine guten Erfahrungen mit den Medien gemacht. Es gab dann Film- und Tonaufnahmen.“

Kienzle: „Das sind dazu Ihre Erinnerungen ..?“

Temme: „Ging über 2 Tage …“

Kienzle: „Von Anfang an. Ab ‚kamen auf uns zu‘, bitte.“

Temme: „Meine Familie …“

Kienzle: „Ab ’schriftlichen Kontakt‘ …“

Temme: (laut, aggressiv, empört) „Darf ich? Darf ich fragen, was das hier mit dem Fall zu tun hat?

Kienzle: „Vielleicht wegen der Aussagegenehmigung?“

Temme: „Es ging nur darum, was mit uns passiert ist. Deswegen dazu keine Genehmigung nötig. Im Interview hat es auch eine Frage zur Quelle gegeben, die hier auch schon vernommen wurde. Ich habe dazu aber im Interview nichts gesagt. Ich hab von vornherein klargestellt, dass es keinen dienstlichen Bezug geben wird.“

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Link zum Video >> Panorama  Nr.755 vom 05.07.2012 „Nazi-Mord: Warum ein Verfassungsschützer am Tatort war“ (Minute 07:40 bis 08:15) 

Transkript:

OFF: Andreas T. ist kein Nazi. Aber der Zufall will, dass alles mit allem zusammen zu passen scheint. Kurz bevor er sich am Tag des Mordes auf den Weg ins Internetcafé macht, telefoniert er ausgerechnet mit seinem V-Mann aus der Nazi-Szene. Ist das nicht die Verbindung zum Terror-Trio? Oder Zufall?

O-Ton Andreas T.: Es ist ja so, dass ich über meine dienstlichen Dinge nichts sagen kann, auch wenn mir das sehr helfen würde in meiner Situation. Aber es – ich habe keine Verbindungen nach Thüringen. Es gibt gar nichts, was mich mit dieser Sache verbinden würde.“ 

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Kienzle: „Sehen Sie! Hier erinnern Sie sich sehr gut an die Quelle. Was war der Hintergrund?

Temme: „Ich hab mit KHK W. meine Kalender angeguckt …“

Kienzle: „Sie meinten das ’12-Minuten-Telefonat‘ mit der Quelle?

Temme: „Vielleicht. Eben das, wo er sein Geld von mir haben wollte.“

Kienzle: „Wie regelmäßig haben Sie das Internetcafe in Kassel besucht?“

Götzl interveniert scharf: „Das wurde schon gefragt. Und zwar von mir!“

Kienzle: (genervt) „Dann bitte ich um eine kurze Unterbrechung!“

Götzl: (laut, scharf) „Sehen Sie, wir haben Herrn Temme schon vorher vernommen. Bereiten Sie sich bitte besser vor!“

Kienzle: „Herr Vorsitzender: Sie haben Herrn Temme drei Tage befragt und wollen mir jetzt keinen …“

Götzl unterbricht RA Kienzle und beendet den heutigen Verhandlungstag plötzlich, unerwartet und ohne erkennbare Notwendigkeit um 17:10 Uhr. Auch die vorherige Vernehmung am 63. Prozesstag, den 3. Dezember 2013 wurde von Götzl derart abrupt abgebrochen. Ein Verhalten, das der Vorsitzende Richter Götzl bisher ausschließlich bei den Vernehmungen des Ex-Verfassungsschützers und Ex-V-Mann-Führers Andreas Temme gezeigt hat.

Götzl gib Temme zum Abschied noch den Rat, sich über die Entbindung der Schweigepflicht seines Rechtsanwalts Gedanken zu machen.

RA Bliwier findet gerade noch die Zeit anzumerken, dass es sich empfehle, auch Herrn Irrgang, Herrn F. und Frau E. vorzuladen.

Andreas Temme wird nach bisherigem Kenntnisstand am 12. März 2014 wieder vorgeladen. Herr Irrgang, Herr F. und Frau E. werden am 11. und 12. März 2013 aussagen.

Mit ausdrücklichem Dank an Christiane und Stefan für die Unterstützung!

NSU-Prozess Tag 41 – Wortprotokoll: Die komplette Vernehmung von Andreas Temme.

Beginn der Vernehmung von Andreas Temme am 01. Oktober 2013 um 14:25 Uhr.

Es geht um die Aufklärung der vielen seltsamen Zufälle, die eine Tatbeteiligung des ehemaligen Verfassungsschützer Andreas Temme beweisen könnten, oder Temme eventuell entlasten könnten. Gegenstand der Verhandlung sind Begebenheiten, die sich zur exakten Tatzeit am Tatort des Mordes an Halit Yozgat am 06. April 2006 ereigneten.

Relativ „wasserdicht“ scheint sich beweisen zu lassen, dass Temme sich im Internetcafe von Halit Yozgat bei der Flirtplattform „iLove.de“ unter dem Pseudonym „wildman70“ um 16:50 Uhr einloggte und mit seiner Favoritin „TanyMany” Nachrichten austauschte. Die Auswertung der Verbindungsdaten des Computers ergab, dass sich Temme frühestens um 17:01 Uhr aus dem System ausloggte. Ebenfalls sicher scheint zu sein, dass Halit Yozgat zwischen 16.54 Uhr und 17:03 Uhr erschossen wurde. Die Vernehmung des Andreas Temme zeigt auf eindrückliche Weise, wie knapp Temme den Mord entweder verpasste, oder wie wahrheitsgemäß seine Aussagen sind, dass er quasi ein „Alibi“ von wenigen Sekunden für die Tatzeit hat. Ob er wirklich nichts mit dem Mord zu tun haben kann, das soll sich heute herausstellen.

Anmerkung: Das nachfolgende Protokoll bezieht sich ausschließlich auf meine persönlichen, handschriftlichen Notizen.

Warum diese wichtige Vernehmung heute beinahe nicht stattgefunden hätte, und zu einer kurzen rein subjektiven Beschreibung der Vernehmung bitte hier entlang. >>

Nach der üblichen Zeugenbelehrung bittet der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den vorgeladenen Andreas Temme frei über die Ereignisse rund um die Tatzeit zu berichten.

Temme: „Ich habe an diesem Tag nach dem Dienst vor dem Internetcafe angehalten. Ich wollte für einige Minuten in einen Chatroom. Das war nicht das erste Mal. Ich war schon öfter da. Yozgat hat mir einen PC zugewiesen, ich hab mich eingeloggt und habe ca. 10 Minuten gesurft, danach hab ich mich wieder ausgeloggt und wollte bezahlen.
Ich habe Yozgat aber nicht gefunden. Dann bin ich zur Tür raus und habe ihn draußen auch nicht gesehen.
Anschließend bin ich wieder rein gegangen, auch in den hinteren Bereich. Dann stand ich für einen kurzen Moment im Vorraum.
Weil ich nach Hause wollte, habe ich 50 Cent auf den Tresen gelegt und bin dann mit dem Auto nach Hause gefahren.
Von der Tat habe ich erst am Sonntag aus der Zeitung erfahren. Danach war ich aufgewühlt, habe auf der Dienststelle meine Stempelkarte angesehen.
Daraufhin bin ich dem Trugschluss erlegen, dass ich 24 Stunden vor der Tat im Internetcafe war. Das war ein Fehler, mich nicht zu melden, das ist mir klar.

Am 21. April 2006 kam die Polizei zu mir und haben mich mitgenommen. Mir wurde gesagt, dass ich am Tattag im Internetcafe war. Am 22. April 2006 durfte ich dann wieder gehen. Es folgten noch weitere Verhöre in der Folgezeit.“

Götzl: „Haben Sie daran gedacht, sich an die Polizei zu wenden?“

Temme: „Mir war bewusst, das es falsch war, nicht darüber zu sprechen. Ich hatte Angst, auch aus privaten Gründen, ich war jung verheiratet. Auch dienstlich gab es ein Beobachtungsobjekt in der Nähe des Tatorts.“

Götzl: „Warum befürchteten Sie Nachteile?“

Temme: „Mir war bewusst, dass es ungünstig ist, als V-Mann Führer in der Nähe dieses Objekts im Internetcafe zu chatten.“

Götzl: „Erklären Sie mir Ihre Tätigkeit. Warum befürchteten Sie dienstliche Nachteile?“

Temme: „Ich war damit befasst neonazistische Quellen zu führen, also V-Männer. Die Einschätzung der dienstlichen Nachteile war subjektiv von mir. Aus heutiger Sicht ist mir völlig klar, das ich die Prioritäten falsch gesetzt hatte. Ich hatte keinerlei Wahrnehmung im Internetcafe gemacht. Aus heutiger Sicht wahren meine Handlungswege völlig falsch, aber es war leider so gewesen.“

Götzl: „Sagen sie mir mehr zu den Quellen zum Islamismus.“

Temme: „Im Bereich Islamismus hatte ich fünf Quellen und im Bereich Rechtsextremismus hatte ich eine.“

Götzl: „Zur Quelle „Rechts“: Sagen Sie Näheres.“

Temme: „Nichts aus eigener Erinnerung. Aber durch die Vernehmung bei der Bundesanwaltschaft weiß ich, dass ich zwei Telefonate mit dieser Quelle am Tag geführt hatte. Dies war mir bis dahin nicht bewusst. Ich habe angeboten, meine Kalender zu Verfügung zu stellen. Es muss so gewesen sein, dass die Quelle mich gegen Mittag versucht hat, mich anzurufen. Wir hatten einen Termin für den 10. April 2006 ausgemacht. Es ging um eine Geldübergabe für den V-Mann.“

Götzl: „Wann sind Sie ins Büro zurück?“

Temme: „Ich war mittags mit einer anderen Quelle unterwegs und zwar zwischen der Rückkehr ins Büro und meinem Dienstende.“

Götzl: „Welche Informationen hatten sie von dieser Quelle erhalten?“

Temme: „Es ging um den Bereich Rechtsextremismus. Dieses Thema war auch Teil des Untersuchungsausschusses im Bundestag. Ich kann so viel sagen, dass es um eine unbedeutende Partei ging. Ich hatte damals auch erst kurz davor mit dieser Arbeit angefangen.“

Götzl: „Seit wann waren Sie beim Verfassungsschutz Hessen?“

Temme: „Ich war vorher bei der Bundespost. Wurde 1994 zum Verfassungsschutz abgeordnet. Dazu eine Bemerkung: Ich war zunächst in Südhessen im Bereich Observation tätig, danach wurde ich nach Nordhessen als Ermittler versetzt. Das war eine heimatnahe Versetzung. Im Jahr 2000 für den gehobenen Dienst von Oktober 2000 bis Dezember war ich im Regierungspräsidium tätig anschließend übernahm ich die Tätigkeit, also V-Mann Betreuer diese Tätigkeit habe ich bis zu meiner Suspendierung ausgeübt.“

Götzl: „Welche Themen haben Sie mit dieser Quelle besprochen?“

Temme: „Die Informationen über diese „Partei“ ging recht schleppend, weil diese wenig aktiv war. Wir haben eben über allgemeine Dinge gesprochen wie beispielsweise das Arbeitsverhältnis V-Mann – V-Mann-Führer. Zum Gespräch habe ich keine Erinnerungen. Davon habe ich nur durch meine Kalender erfahren. Ich war wegen der Tat aufgewühlt und war an diesem Tag nicht in vernünftiger Form für ein Gespräch. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich auch keine Informationen zur Tat, ebenso keine Erinnerungen über Einzelheiten.“

Götzl: „Können Sie mir einen Bericht zu Gesprächen am 10. April geben?“

Temme: „Kann ich nicht sagen. Ich konnte auch die Akten nicht einsehen.“

Götzl: „Haben sie mit dieser Quelle nach der Tat gesprochen?“

Temme:Er hat mich darauf angesprochen ich war auch etwas wortkarg wegen Aufgewühltheit, usw. Der Untersuchungsausschuss im Bundestag hat gesagt, ich hätte das Gespräch recht schnell abgewürgt, sonst habe ich keine Erinnerungen an das Gespräch.

Götzl: „Hier ist für mich ein Widerspruch: Sie sagten, er hätte Sie darauf angesprochen, andererseits sagten Sie, Sie hätten keine Erinnerungen.

Temme: „Das erklärt sich aus der Verhandlung im NSU Untersuchungsausschuss des Bundestages.“

Götzl: „Wann war der letzte Kontakt zu dieser Quelle vor der Tat?“

Temme: „Keine Erinnerungen. Mein Kalender befindet sich entweder im BKA oder bei der Bundesanwaltschaft.“

Götzl: „Wie erklären Sie sich die falsche Zuordnung des Tages, in dem sie im Internetcafe waren?“

Temme: „Am Mittwoch bin ich früher gegangen, am Donnerstag etwa um 16:45 Uhr. Bei den Überlegungen in meinem Kopf ‚das kann doch gar nicht sein, er macht früher Schluss geht rein und wieder raus‘ sowie jeder andere eben auch. Deswegen habe ich angenommen, dass es Mittwoch war. Ich kann mich noch erinnern, dass in der Zeitung stand, dass die Polizei die Computer auswertete. Deswegen hatte ich den Gedanken mich bei der Polizei zu melden. Habe aber diesen wieder verworfen. Dieser Gedanke oder Irrtum beschäftigt mich seit Jahren. Das ist einer der Gedanken, an den ich mich erinnern kann.“

Götzl: (Laut) „Ich habe Schwierigkeiten Ihnen zu folgen, bzw. Ihnen zu glauben. Götzl bleibt laut: Es geht mir um die Ereignisse am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag.“

Temme: (Unbeeindruckt) „Ja.“

Götzl: (Immer noch laut) „Was war jetzt an den anderen Tagen?“

Temme: „Weil ich mich dort befunden habe, um zu chatten. Ich war sehr oft da.“

Götzl: „Was meinen sie mit sehr oft?“

Temme: „Ich war relativ häufig dort, auch in Dienstpausen. Ich dachte immer: ‚Es kann doch gar nicht sein es muss der Mittwoch gewesen sein.‘ Ich habe es mir sehr einfach gemacht bei der Festlegung dieses Tages, das tut mir auch sehr leid, es kommt noch dazu das ich in mehreren Internetcafes in Kassel gechattet habe.“

Götzl: „Ich verstehe Sie so, dass Sie im Büro sich hingesetzt haben, um das raus zu bekommen.“

Temme: „Ja. Da habe ich mir es sehr leicht gemacht. Ohne abzuschätzen, welche Folgen das nach sich ziehen wird. Ich hatte auch ein Gespräch mit einem Psychologen. Dies ergab auch kein befriedigendes Ergebnis. Dieser Trugschluss ist auch für mich unbegreiflich, aber ich kann es auch nicht ungeschehen machen.“

Götzl: „Wann wollten Sie das klarstellen?“

Temme: „Dass ich mich geirrt habe? Wenn ich mich richtig erinnere, war dieser Tag der 21. April.“

Götzl: „Sie sagten, Sie hätten Angst gehabt, und zwar dienstlich und privat.“

Temme: „Wegen dienstlichen Konsequenzen. Ich hatte für mich die Meinung, dass ich mich nicht mehr in der Nähe des Observationsobjekts aufhalten sollte. Zum Privaten: Wir erwarteten unser erstes gemeinsames Kind und waren erst kurz verheiratet.“

Bei dieser Aussage ist ein unterdrücktes Schluchzen von Andreas Temme zu vernehmen.

Temme: „Ich hab mich darauf zurückgezogen, nichts zu tun.“

Götzl: „Ihre Angst hat also zu vielen Fehleinschätzungen geführt.“

Temme: „Die Einsichten von mir. Die zeitliche Nähe, um etwas zu bemerken, kann ja gar nicht sein, dann das Private usw.“

Götzl: „Warum hatten sie Angst vor dienstlichen und privaten Konsequenzen, wenn sie der Annahme waren, dass Sie am Mittwoch und nicht am Donnerstag im Internetcafe gewesen sind?“

Temme:„Ich konnte weder mit meiner Frau darüber reden, noch auf der Dienststelle. Dort hätten sie mir gesagt: ‚Was hast du da zu suchen? Gleich in der Nähe ist ein Observationsobjekt. Und ihr seid jung verheiratet.“

Götzl: „Hatte ihre Ehefrau und Ihr Dienstherr was dagegen, dass sie das Internetcafe besuchen?“

Temme: „Dienstlich waren die Befürchtungen eher subjektiv. Im privaten weiß ich nicht, was meine Frau dazu gesagt hätte. Soweit hatte ich gar nicht mehr weiter gedacht. Ich war aufgewühlt und geschockt. Diese Frage treibt mich seit Jahren um und komme zu keinem befriedigendem Ergebnis.“

Götzl: (Wieder laut) „Warum aufgewühlt? Besonders wenn Sie davon ausgehen, dass Sie dort waren und gar nichts passiert ist.“

Temme: „Ich habe es am Sonntag in der Zeitung gelesen, dann habe ich realisiert, den kennst du, da warst du.“

Götzl: (Hakt noch mal nach) „Warum diese Angst im Privaten und im Dienstlichen?“

Temme: „Ich habe mir vielleicht diese Angst eingeredet vor lauter Angst vor den Konsequenzen.“

Götzl: (Wieder laut) „Das sind mir zu viele ‚vielleicht'“.

Temme: (Wieder unbeeindruckt) „Wie soll ich das erklären?“

Götzl: (Noch lauter) „Warum wollten sie sich da raus halten?“

Temme: (immer noch unbeeindruckt) „Wenn ich was bemerkt hätte, dann wäre es soweit nicht gekommen.“

Götzl: „Noch mal wegen Ihrer Angst?“

Temme: „Ich hab mir die Angst subjektiv eingeredet. Hätte niemals den Gedanken mit den 24 Stunden haben können, wenn ich mir das nur schön geredet hätte.“

Götzl: „Was haben sie an den Tagen gemacht?“

Temme: „Davor oder danach?“

Götzl: (Süffisant) „Naja, der Zeitraum ist ja sehr übersichtlich.“

Temme: „Hab normalen Dienst gemacht. Ich kann mich an den Dienstag erinnern, weil da der Mord in Dortmund war. Für Mittwoch kann ich es nicht sagen. Am Freitag hatte ich Urlaub wegen dem Geburtstag meiner Schwiegermutter. Der Samstag verlief normal, am Sonntag hab ich aus der Zeitung von dem Mord im Internetcafe erfahren..“

Götzl: Es geht letztlich nur um zwei Tage.

Temme: „Wegen dem Eintrag auf meiner Stempelkarte bin ich zu dem Schluss gekommen, wenn Du an diesem Tag früher Schluss gemacht hast, dann warst du an diesem Tag auch im Internetcafe.“

Verhandlungspause bis 15.45 

Götzl: „Zu den Tagen von Dienstag bis Donnerstag und dem verlängerten Wochenende: Der Besuch im Internetcafe war demnach das Letzte. was Sie vor dem verlängerten Wochenende gemacht haben. Wie kann es da zu so einer Fehleinschätzung kommen?“

Temme: „Ich hab mich ausgestempelt, bin dann zum Internetcafe gefahren, dann bin ich zurück nach Hause.“

Götzl: (Wieder laut) „Nochmal: Warum die Fehleinschätzung wegen Mittwoch?“

Temme: (Unbeeindruckt) „Ich mache mir seit 2006 darüber Gedanken und grübele, um zu ergründen, dass ich auf Mittwoch kam und nicht auf den Donnerstag. Ich verstehe es nicht, verstehe auch mich nicht. Ich hätte auch gerne für mich eine Erklärung für diese Fehleinschätzung.“

Götzl: „Sie waren Observationsbeamter?“

Temme: „Ja, bis 2008. Ich habe Objekte observiert, alleine aber auch innerhalb von Gruppen. Die Gruppen haben sich dann zusammengesetzt und die Erkenntnisse ausgewertet.“

Götzl: (Laut) „Also müssen sie doch darin geschult sein, Dinge zu beobachten. Nochmal: Wie konnte es zu dieser Fehleinschätzung kommen?“

Temme: „Man hat im Dienst nur ein bestimmtes Objekt beobachtet. Die Observationen waren dienstlich zielgerichtet.“

Götzl: „Nochmal zum Besuch im Internetcafe.“

Temme: „Ich weiß noch, das Yozgat mir den Platz zugewiesen hat. Ich weiß auch noch, dass mehrere Personen anwesend waren.“

Götzl: (Laut) „Ich will wissen, an was Sie sich selbst erinnern.“

Temme: „Ich fange nochmal von vorne an. Ich bin rein gekommen. Yozgat hat mir den PC zugewiesen. Ich habe bemerkt, dass noch andere Personen anwesend waren. Nach gefühlten 10 Minuten bin ich wieder weggefahren.“

Götzl: (Laut, zunehmend aggressiv) „Wann?“

Temme: „Ich habe mich gegen 16:45 Uhr [im Büro] ausgestempelt. Um 16:50 Uhr hab ich mich [am PC im Internetcafe] eingeloggt und um 17:00 Uhr wieder ausgeloggt.“

Götzl: „An welchem Platz?“

Temme: „Am PC Nummer 2.“

Götzl: „Was haben Sie am PC gemacht?“

Temme: „Hab nach Nachrichten gekuckt, vielleicht etwas geschrieben. Ich war nur auf dieser Chatline.“

Götzl: „Was wollten Sie da noch erledigen?“

Temme: „Wie gesagt: Ich hab nach Nachrichten gesehen, vielleicht auch geschrieben, nur auf dieser Chatline.“

Götzl: „Haben Sie andere Personen bemerkt?“

Temme: „Ich weiß, ich war nicht allein. Alles ist durch Vernehmungen verwässert worden. Ich hab den hinteren Raum betreten, hab mich um das gekümmert, was ich mache. Im Grunde nach ist dort jeder für sich.“

Götzl: „Haben Sie mit jemandem gesprochen?“

Temme: „Nein.“

Götzl: „Sie wollten nach vorn zum Bezahlen.“

Temme: Erklärt auf diese Frage wortreich und gestikulierend den mittlerweile hinreichend bekannten Grundriss des Internetcafes. Bei dieser Gelegenheit verändert Temme zum ersten Mal seine seit Beginn der Vernehmung eingenommene Sitzhaltung. Nach Beantwortung der Frage sitzt Temme wieder in der exakt gleichen Position. Auch die linke Hand legt er wieder über die rechte Hand.

Götzl: „Welchen Weg haben Sie genommen?“

Temme: „Nur wenige Schritte durch den Durchgang.Ich hab niemanden wahrgenommen. Bin dann raus auf die Straße, dann in den hinteren Raum. Ich hab dann das 50 Cent Stück auf den Schreibtisch gelegt.“

Götzl: „Wie lange hat das gedauert?“

Temme: „Auf der Straße und hinten hab ich nur gekuckt. Wird nicht lange gedauert haben, das Geld hinzulegen. Ein kurzer Moment eben.“

Götzl: „Wohin haben Sie das Geld hingelegt?“

Temme: „Auf den Tisch neben einem Teller mit verschiedenen Münzen.“

Götzl: (Genervt) „Geht es etwas präziser?“

Temme: Deutet auf dem Zeugentisch an, wo sich ungefähr der Teller mit den Münzen befand und wo er das 50 Cent Stück hingelegt hat.

Götzl: „Wie lange besuchen Sie das Internetcafe schon?“

Temme: „Mindestens seit 2003. Ich war damals auf der Fachhochschule, dort haben sie Hausarbeiten und so per E-Mail an die Schüler verschickt. Weil der Internetzugang zuhause nicht ging, habe ich Yozgat gefragt, ob ich ausnahmsweise eine Diskette wegen der Mails verwenden darf. Yozgat hat mir dies erlaubt. Ich fand dies sehr nett, bin deswegen immer dahin gegangen.“

Götzl: „Wie oft?“

Temme: „In der Zeit, wo ich wegen Mails da war, etwa 2 mal in der Woche. Danach seltener. Später wegen dem Chatten bestimmt 2 bis 4 mal in der Woche.“

Götzl: „Wie haben Sie sonst bezahlt?“

Temme: „Ich hab mich ausgeloggt und Yozgat hat mir gesagt, was es kostet.

Götzl: „Gab es schon mal diese Situation? Dass sie persönlich nicht bezahlt haben?“

Temme: „Nein. Das war einmalig, weil er eben vermeintlich nicht da war. Deswegen bin ich wieder gegangen.“

Götzl: (Hakt nach) „Sonst keine ähnliche Situation wie am 6.April 2006?“

Temme: „Nein, ist mir nicht erinnerlich.“

Götzl: „Dachten Sie nicht daran, etwas zu warten?“

Temme: „Dachte eher, wieder zu kommen, weil ich sowieso bald wieder da gewesen wäre. Diese Entscheidung fiel recht schnell.“

Götzl: „Hatten Sie noch Termine danach?“

Temme: „Ich wollte nur nach Hause. Wir waren gerade umgezogen.“

Götzl: „Haben Sie Personen beim Verlassen des Internetcafes bemerkt?“

Temme: „Nein. Mein PKW stand sehr nahe.“

Götzl: „Wo stand der PKW?“

Temme: „Vor dem Internetcafe. Ich musste auf den Verkehr beim Einsteigen achten.“

Götzl: (Genervt) „Wo stand ihr Auto genau?“

Temme: „Direkt vor der Tür.“

Götzl: (Atmet tief durch) „Na endlich.“

Götzl: „Sind Ihnen beim Rausschauen Personen aufgefallen?“

Temme: „Nein, niemand erinnerlich.“

Götzl: „Sind Ihnen Blutspuren aufgefallen?“

Temme: „Nein.“

Götzl: „Haben Sie am PC Geräusche gehört?“

Temme: „Aus damaliger Erinnerung: Nein. Ich habe damals wahrheitsgemäß ausgesagt.“

Götzl: „Also gar keine Geräusche?“

Temme: „Nichts was mir erinnerlich wäre. Hatte nichts mitbekommen.“

Götzl: „Beschreiben Sie nochmal Ihre Wege Im Internetcafe.“

Temme: „Ich bin 3 mal rein und wieder raus gegangen. Ich habe dann ein 50 Cent Stück, ich stand da wahrscheinlich im Vorraum an der Theke …“

Götzl: (Unterbricht Temme) „Wie weit waren Sie von der Theke entfernt?“

Temme: „Soweit wie man eben braucht, um ein Geldstück hinzulegen.“

Götzl: „Wie groß sind Sie?“

Temme: 189 Zentimeter

– Absolute Stille im Gerichtssaal –

Götzl: „Haben Sie hinter die Theke geschaut?“

Temme: (Stammelt) „Nein.“

– Gelächter im Saal –

Götzl: „Haben Sie sich Gedanken über den Aufenthalt von Yozgat gemacht?“

Temme: „Vielleicht auf der Straße vielleicht auch im hinteren Bereich. In dem Moment, als ich die 50 Cent hinlegte: Keine Erinnerung.

Götzl: (Laut) „Keine weiteren Gedanken? Sie brauchten ihn ja.“

Temme: (Unbeeindruckt) „Nein keine weiteren Gedanken.“

Götzl: (Noch lauter) „Also keine Gedanken zum Aufenthalt von Yozgat?“

Temme: (Unbeeindruckt) „Nein. Ich konnte mir in diesem Moment nicht vorstellen, dass so etwas entsetzliches passiert sein kann.“

Richter Götzl unterbricht Vernehmung für heute um 16:20 Uhr, kündigt aber eine nochmalige Vorladung von Andreas Temme an, da noch viel zu viele Fragen ungeklärt sind. Er weist das Justizpersonal an, dem Zeugen die üblichen Unterlagen auszuhändigen. Es ist offensichtlich, dass Götzl den Zeugen Andreas Temme so schnell wie möglich aus dem Gerichtssaal entfernen will. Temme beeindruckt dies in keiner Weise.

Er bittet das Gericht, noch eine kurze Erklärung abgeben zu dürfen. Götzl erteilt ihm zähneknirschend die Erlaubnis:

Temme: „Darf ich die Gelegenheit nutzen, den Opfern und Hinterbliebenen mein Mitgefühl auszudrücken“

Damit verabschiedet sich der ehemalige Verfassungsschützer Andreas Temme. Bei den Prozessbeteiligten und auf der Pressetribüne macht sich eine gewisse Erleichterung, gepaart mit Fassungslosigkeit breit. Hie und da ist wegen Temmes abgegebener Erklärung Kopfschütteln erkennbar. 

Auf dem Seziertisch: Die ARD-Dokumentation „Staatsversagen“

Am Donnerstag, den 22. August 2013 wurde der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages offiziell vorgestellt. Ein Mammutwerk mit weit mehr als 1.000 Seiten eng bedrucktem Papier. Der komplette Bericht mit 1409 Seiten steht als pdf-Datei auf dem Server des Deutschen Bundestages als Download zur Verfügung. 

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Update vom 26.08.2013:
Am 22.08.2013 stellten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Nebenklage auf einer gemeinsamen Pressekonferenz eine gemeinsame Erklärung zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses vor. Die Presseerklärung beginnt mit einem Auszug aus der Vernehmung des pensionierten ehemaligen Chefs der Münchner Mordkommission Josef Wilfling am 22. Prozesstag im NSU-Prozess am OLG München:

Sie dürfen nicht den Fehler machen, die Dinge aus heutiger Sicht zu beurteilen. Damals hatten wir keine Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund“, erklärt der pensionierte Kriminaloberrat Wilfling am 11.07.2013 bei seiner Aussage im Prozess gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München. „Jetzt tun Sie mal nicht so, als würde es keine türkische Drogenmafia geben“

Tipp: Das komplette Vernehmungsprotokoll inklusive mit dem sich anschließenden Eklat, über den die Presse so gut wie nicht berichtetete, gibt es hier zum Nachlesen.

Ein weiteres, wenn nicht das wichtigste Zitat der gemeinsamen Presseerklärung:

Heute wird dazu der Bericht der Untersuchungsausschuss des Bundestages veröffentlicht. Genau das entscheidende Problem wird darin in der gemeinsamen Wertung nicht benannt:

Institutioneller Rassismus.

Zur kompletten, extrem lesenswerten Presseerklärung bitte hier >> entlang.

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Passend zur Vorstellung des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses sendete die ARD einen Tag vorher die Dokumentation „Staatsversagen – Der NSU-Ausschuss und die schwierige Aufarbeitung“Die Dokumentation kann man sich noch (!)  hier in der ARD-Mediathek ansehen. 

Also los: Man reiche mir das Seziermesser!

Um auch möglichst viele Zuschauer zu erreichen, wählten die Verantwortlichen der ARD den beliebten Sendeplatz um 23:35 Uhr und kündigten den mit Spannung erwarteten Beitrag vollmundig an:

„Ein trauriger Fall von Staatsversagen.“ Das Urteil des NSU-Untersuchungsausschusses fällt parteiübergreifend vernichtend aus. Erstmals in der deutschen Parlamentsgeschichte haben alle im Bundestag vertretenen Parteien über Monate an einem Strang gezogen. Ihr Ziel: gemeinsam aufzuklären, warum die NSU mehr als zehn Jahre unentdeckt durch Deutschland ziehen und morden konnte. Quelle: >>

Kein Mangel an Fakten für eine grandiose Dokumentation …

Die leider wahre Story der NSU-Mordserie, die unsäglichen „Fehler“ und „Pannen“ der Mordermittler, die Verstrickung der Geheimdienste, der Bundesanwaltschaft, dem BKA und den Innenministern mit den Morden, schon dies eine grandiose Vorlage für eine gelungene Dokumentation. Noch mehr gefällig? Die grotesken Auftritte leitender Verfassungsschützer vor den diversen Untersuchungsausschüssen und die jahrelangen falschen Beschuldigungen engster Angehöriger der NSU-Mordopfer sollte genügend Stoff für eine packende, wahrheitsgetreue Dokumentation liefern.

… Totalversagen, Ermittlungspannen, Vertuschungen, rassistisches Gedankengut ..

Zugegeben: 28 Minuten und 38 Sekunden Sendezeit reichen nicht einmal im Ansatz aus, um die Dimension des totalen Versagens sämtlicher Organe des deutschen Staates auch nur annähernd darzustellen. Unglaubliche Ermittlungsfehler, Vertuschungen, Pannen und jede Menge rassistisches Gedankengut. Dies alles machte eine seit dem Untergang von Nazi-Deutschland die beispiellose, rechtsextrem motivierte Mordserie in der Bundesrepublik erst möglich.

… und trotzdem ein katastrophales Ergebnis.

Die gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche ARD, ein Gigant in der Medienlandschaft mit einer schier unerschöpflichen Personalausstattung und ein vermutlich exorbitant hohes Budget für die Dokumentation, führte zu diesem Resultat: Eine Dokumentation, die sich nicht vom Niveau des seichten Infotainments von „Wissensmagazinen“ der privaten Konkurrenz abheben kann.

Wer aus diesem Stoff, mit auf dem silbernen Tablett gelieferten Skandalen und mit den gigantischen Ressourcen der ARD im Rücken keine informative, packende Dokumentation stricken kann, der sollte dies bleiben lassen. Und zwar für alle Zeiten.

Oder war das Ergebnis so gewollt?

Bei diesem Themenkomplex drängt sich jedoch eine andere Erklärung für die seichte Unterhaltung, die uns da zu später Stunde vorgesetzt wurde, auf: Die Dokumentation sollte so seicht sein. Der Zuschauer sollte nicht informiert, sondern sollte mit altbekannten Fakten eingelullt werden. Durch fragwürdige Statements sollte in der Bundesrepublik die Erkenntnis verbreitet werden, dass dank des Untersuchungsausschusses die Aufarbeitung der NSU-Mordserie und damit die Beantwortung aller noch offenen Fragen praktisch abgeschlossen ist. Die restlichen Unklarheiten aufklären? Kein Problem!

Die Einleitung: Quälend lang, wenige Fakten aber dramatisch inszeniert.

Wir erinnern uns: 28 Minuten und 38 Sekunden Sendezeit für ein derart umfangreiches Thema. Gleich zu Beginn wird wertvolle Zeit vertrödelt. Das Publikum soll von der trauernden Tochter des am 13.Juni 2001 in Nürnberg ermordeten Abdurrahim Özüdoğru erfahren. Die mutmaßlichen Täter: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Die Einleitung, die letztendlich auch den Untersuchungsausschuss erwähnt, sind dem Autor knappe 2 Minuten und 30 Sekunden wertvolle Sendezeit wert. Auch der guten Zusammenarbeit der politischen Erzfeinde Petra Pau, MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (Die Linke) und dem ehemaligen Polizeibeamten Clemens Binninger, MdB (CDU) widmet der Autor der Dokumentation viel Zeit.

Pure Harmonie: Ein Spaziergang durch Merkels Keller.

Vor allem, dass sich die Beziehung der beiden auf wundersame Weise während der Arbeit im Untersuchungsausschuss offenbar von grundverschiedenen Weltanschauungen in blanke Harmonie wandelte, wird dramatisch in Szene gesetzt: Binninger und Pau laufen durch die kilometerlangen unterirdischen Gänge des Regierungsviertels. Sie laufen eine gefühlte Ewigkeit durch kahle Flure, an der Decke Neonröhren als Beleuchtung. Sie laufen weiter, jetzt immer wieder durch kurze Interview-Schnipsel unterbrochen. Und sie laufen immer noch, ständig mit dramatischer Filmmusik untermalt. Allerdings laufen die beiden getrennt in verschiedenen Fluren. Doch keine blanke Harmonie?

„Einstimmig setzt der Bundestag im Januar 2012 den Untersuchungsausschuss ein. Er soll klären, warum ein rechtsextremes Terrortrio zehn Jahre lang unbemerkt raubend und mordend durch Deutschland ziehen konnte. Zum 1. Mal ist ein Untersuchungsausschuss kein Kampfmittel der Opposition gegen die Regierung. Die Abgeordneten versprechen sich gleich zu Beginn, auf Parteipolitik zu verzichten. Zu tief sitzt der NSU-Schock“, so der Kommentar.

Nach quälend langen 4 Minuten 20 Sekunden kommt die Tochter Tülin des Mordopfers endlich zum Kern der Sache: Die verschwundenen Akten, die Ermittlungen gegen Angehörige der Familie Özüdoğru wegen Drogenhandels.

„Als Abdurrahim Özüdoğru nach seinem Tod als Drogenhändler bezichtigt wurde, haben sich viele Freunde abgewandt,“ sagt die Erzählstimme.

Tülin Özüdoğru zur Zeit kurz nach dem Mord:

„Ich denke, die haben davor Angst bekommen, dass sie mit der Tochter eines Kriminellen zu tun hatten. Das war ja leider der Eindruck damals. Und ich hatte keine Kraft mehr, jedem zu sagen es ist nicht so, sich zu rechtfertigen. Man zieht sich dann nur noch zurück hört einfach auf, man ist nur noch müde und möchte gar nichts mehr hören und sehen.“

Kein Thema in der Dokumentation: Wie Ermittler Familienangehörige drangsalierten.

Das kurze Interview mit Tülin Özüdoğru deckt sich zu 100 Prozent mit den Aussagen der Witwe und der Schwiegermutter des am 29. August 2001 in München hingerichteten Habil Kiliç, die sie bei ihrer Vernehmung vor dem Strafsenat des NSU-Prozess am OLG München machten:

Ausschnitt aus der Vernehmung der Witwe von Habil Kiliç am 11. Juli 2013:

„Die Tochter wurde von der Schule abgemeldet. Wir waren ja tatverdächtig.

Frau Kiliç macht eine kurze Pause, bevor sie antwortet. “Es war nicht einfach. Ich will nicht, zu Hause darüber geredet wird. Meine Tochter hat Probleme mit der Schule gehabt und wurde von der Schule abgemeldet. Die Schule hat Angst um die anderen Schüler gehabt. Wir waren ja tatverdächtig. Die (Anm.: Schule, Polizei, Gericht) haben mich wie an eine Kette gehängt. Ich hab keine Nerven mehr.” Quelle: >>

Ausschnitt aus der Vernehmung der Schwiegermutter von Habil Kiliç am 11. Juli 2013:

Götzl: “Wie ist die Familie mit dem Tod von Kiliç zurechtgekommen?”

Erdan O.: “Zuerst durften sie nicht in ihre Wohnung. Die Polizei hat die Wohnung mit schwarzem Pulver völlig verwüstet. Meine Tochter musste Miete für die Wohnung und den Laden bezahlen, obwohl beides von der Polizei abgesperrt wurde. Die Zeitungen haben uns fertig gemacht. Die haben von Rauschgiftgeschäften geschrieben. Meine Tochter fand keine neue Arbeit. Bei einer Bewerbung haben die ihr eine Zeitung auf den Tisch gelegt. Die Zeitung schrieb: ‘Das ist die Mörderfamilie’”.

Götzl: “Und wie ging es Ihrer Enkelin?”

Erdan O.: “Mein Partner und ich haben uns um sie gekümmert. Die Schule wollte sie rausschmeißen. Die Schulleitung hat gesagt: Wir haben Angst, dass jemand mit einem Maschinengewehr kommt und alle Schüler erschießt.” Quelle: >

Wie erklärt man den NSU-Skandal im Ausland? Was ist eigentlich bei uns los?

„Ich habe Freunde aus England, habe Freunde aus Ungarn. Wenn ich denen erklären müsste, dass in Deutschland so etwas verschwinden kann,“ so Tülin Özüdoğru in einem weiteren Interview-Schnipsel.

Anschließend stellt sie zwei Fragen, die alles was mit der Mordserie des NSU betrifft, prinzipiell auf den Punkt bringt: „Wohin sind wir denn gekommen? Was ist los mit uns allen?“

Eine harmlose Beschreibung für katastrophale Zustände: „Ein großes Behördendurcheinander.“

Auch der NSU-Untersuchungsausschuss sucht Antworten auf diese Fragen, dass 10 Mordfälle nacheinander untersucht und dazu Polizisten und Amtschefs vorgeladen werden müssen, erfährt der Zuschauer gleich anschließend. Dass die Abgeordneten und Mitglieder des Untersuchungsausschusses zunächst auf ein – Zitat: „großes Behördendurcheinander“ stoßen, sollte niemanden wundern. Auch nicht diejenigen, die sich nur sporadisch mit dem Thema NSU beschäftigt haben. Aber die Formulierung verwundert angesichts der unglaublichen Vorgänge, die der Ausschuss aufklären soll, schon ein wenig. Halten wir dem Autor der Dokumentation einfach mal zugute, dass es in der deutschen Sprache keine geeignete Vokabel gibt, um das „große Behördendurcheinander“ auch nur ansatzweise angemessen zu beschreiben. Mir ist jedenfalls keine eingefallen.

Die Nürnberger Ermittler sind schuld am Durcheinander.

Die Dokumentation begründet das „große Behördendurcheinander“ mit den Ermittlern aus Nürnberg. In Nürnberg begann die Mordserie des NSU. In Nürnberg wurde deswegen eine Sonderkommission mit dem sinnigen Namen „Bosporus“ gegründet. In Nürnberg wurden die Ermittlungen zur Mordserie auch dann nicht abgegeben „als es bundesweit schon neun Morde mit derselben Tatwaffe gab.“

Wolfgang Wieland, MdB, Obmann der Grünen im NSU-Untersuchungsausschuss am 11. Mai 2012 bei einer Pressekonferenz zum NSU-Ausschuss:

„Hier war offenbar ein Denken: Hauptsache ich bin zuständig und Hauptsache ich bleibe zuständig, ob ich nun gut arbeite oder ob ich schlecht arbeite.“

Clemens Binninger, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss ebenfalls am 11. Mai 2012:

„Es war schon ein Kompetenz-Wirrwarr. Man hatte phasenweise den Eindruck, dass es nach dem Motto ging: Mein Fall, meine Spur, mein Personal.“

Eine Anordnung von den obersten Ermittlern, die aber niemanden interessiert.

Wie wenig sich die Nürnberger Mordermittler der SoKo Bosporus um die Anweisungen der übergeordneten Behörde, dem BKA scherten, zeigt die Dokumentation anhand von abgefilmten BKA-Akten. So verlangte das BKA 2006 in einem Dossier die weiteren Ermittlungen zentral zu führen und begründete dies mit Doppelarbeit und schweren Ermittlungspannen.

Im Film ist tatsächlich ein Schreiben des BKA mit folgendem Briefkopf zu sehen:

„Bundesweite Mordserie (9 Einzeltaten) unter Nutzung derselben Waffe (Ceska 83) mit vermutetem OK-Hintergrund.

(Anmerkung des Autors: OK = Organisierte Kriminalität)

hier: Anregung der zentralen Ermittlungsführung durch das BKA gemäß § 4 Abs.2 Nr. 1 oder Nr.2 BKAG

Bezug: Mündliche Erörterung VP Falk mit UAL/P I vom 20.04.2006″

„Doch nichts geschah,“ sagt die Erzählstimme um die scheinbar enorme Wichtigkeit dieses BKA-Schreibens besonders herauszuheben.

BKA-Anordnung kam 9 Morde zu spät.

Dass dieser offizielle Brief, auch wenn ihn die Nürnberger Ermittler befolgt hätten, zu spät, viel zu spät verschickt wurde, erwähnt die Dokumentation nicht. Das Schreiben bezieht sich eindeutig auf eine mündliche Erörterung vom 20. April 2006. Am 06. April 2006 schlug der NSU – nach heutigem Erkenntnisstand – zum vorletzten Mal zu und erschoss Halit Yozgat in seinem Internet-Café in Kassel unter besonders abenteuerlichen Umständen. In unmittelbarer Nähe hielt sich ein Verfassungsschützer zufällig zur exakten Tatzeit entweder im oder vor dem Internet-Café auf. Der Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes hat nach offiziellen Ermittlungen von dem Mord nichts bemerkt. Yozgat wurde nur 21 Jahre alt und gilt – bis jetzt – als das jüngste Opfer der NSU-Mordserie.

Auch den 10. Mord konnte das BKA nicht verhindern.

Auch die nur ein Jahr ältere Polizistin Michèle Kiesewetter konnte der Brief vom BKA nicht mehr retten. Sie wurde unter völlig ungeklärten Umständen am 25. April 2007 während ihres Dienstes auf der Festwiese in Heilbronn mit einem gezielten Kopfschuss ermordet. Michèle Kiesewetter gilt nach dem heutigen Stand der Ermittlungen als das letzte Opfer des NSU.

Das Prinzip Föderalismus: Genialer Schutzmechanismus für Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe?

Eva Högl, MdB, SPD-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss:

„Man kann so weit gehen zu sagen, dass das Terrortrio sich den Föderalismus zunutze gemacht hat. Die kamen aus Thüringen, sind in Sachsen untergetaucht und haben die Morde überwiegend mit Ausnahme von Rostock in Westdeutschland verübt.“

Als ich das Interview zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich mir, dass diese These von Eva Högl doch etwas weit hergeholt ist. Sollten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und ihre noch unbekannten Unterstützer das Prinzip Föderalismus als Bestandteil ihrer Mordvorbereitungen genutzt haben?

Der Föderalismus: Die Erklärung für die Opferauswahl?

Das würde bedeuten, dass der Föderalismus einen Beitrag zum noch völlig ungeklärten Punkt Opferauswahl geleistet hat. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass sich das NSU-Trio – und ich betone hier ausdrücklich das eigenständige Trio – ernsthaft mit dem bundesdeutschen Föderalismus im Hinblick auf eine erschwerte Strafverfolgung beschäftigt hat. Als noch unwahrscheinlicher halte ich es, dass der Föderalismus für das Trio (!) eine Rolle zur Auswahl der Tatorte und Opfer gespielt hat.

Ein höchst brisantes Interview mit Eva Högl. Wenn man die Rollen tauscht.

Eva Högls Interview bekommt aber wesentlich mehr Gewicht und gewinnt deutlich an Brisanz, wenn man diesen Zusammenhang aus einer anderen Perspektive sieht. Und zwar nicht aus der Täterperspektive, sondern aus der Perspektive der Strafverfolger. Nur Beamte der föderalistisch organisierten Verfassungsschutzbehörden der Länder, die wiederum dem Bundesamt für Verfassungsschutz unterstehen, können abschätzen, inwieweit eine Strafverfolgung strukturbedingt so behindert werden kann, dass es sich zur Planung und Durchführung einer Mordserie „rentiert“ die Hinrichtungen auf verschiedene Bundesländer zu verteilen. Das Gleiche gilt in diesem Fall auch für die ebenfalls föderalistisch organisierten Landeskriminalämter, die dem Bundeskriminalamt unterstehen. Für den BND und MAD gilt diese Annahme nicht.

Die zwei Gesichter des Herrn Beckstein.

Petra Pau:

„Herr Beckstein hatte und hat immer meinen Respekt gehabt in seinem Vorgehen gegen den Rechtsextremismus, auch gegenüber dem militanten Rechtsextremismus. Es gab schon Zeiten, da haben wir gemeinsam dafür gestritten, wie man diese ekelhaften Neonazi-Aufmärsche in Wunsiedel verhindern kann.“

Mag sein, dass Pau und Beckstein über ekelhafte Neonazi-Aufmärsche zum Gedenken an Rudolf Hess gestritten haben. Allerdings hat Beckstein auch dafür gesorgt, dass diese Aufmärsche unter seiner Befehlsgewalt als Innenminister und damit oberster Dienstherr der bayerischen Polizei ungestört stattfinden konnten. Und zwar durch unverhältnismäßig und ziemlich ekelhaft prügelnde Polizisten.

Becksteins Blumenhändler: Enver Simsek, das 1. Mordopfer des NSU.

Günther Beckstein kannte das 1. Mordopfer des NSU den Blumenhändler Enver Simsek – erschossen am 09. September 2000 – sogar persönlich. Manchmal hätte er dort Blumen eingekauft. Beckstein ist ein absolut bodenständiger Mensch. Deswegen kann man die Darstellung, dass Beckstein am 10. September 2000, also bereits einen Tag nach dem 1. Mord einen ausländerfeindlichen Hintergrund in sein Kalkül zog durchaus glauben. Beckstein hatte an den Rand eines Artikels zum Mord an Simsek Folgendes geschrieben: „Bitte genau berichten! Ist ausländerfeindlicher Hintergrund denkbar?“

Günther Beckstein war sich immer sicher: Rechtsextrem motivierte Gewalttäter sind dringend tatverdächtig.

Dass sich selbst Beckstein als ehemaliger bayerischer Innenminister mit dem Ruf ein „Hardliner“ zu sein, sich nicht gegen Polizeikreise durchsetzen kann, ist extrem bemerkenswert. Vor allem ist die Arbeitstheorie der Ermittler, die dem Innenminister Beckstein untergeordnet sind, nicht fundiert, durch nichts beweisbar und damit an den Haaren herbei gezogen. Der Ermittlungsansatz: Kleinkriminelle. Und: Die Morde sind Abrechnungen innerhalb der organisierten Kriminalität.

Nur ein Profiler teilte Becksteins Meinung. Die Ermittler litten weiter an ihrer rechtsbetonten Sehschwäche.

Nachdem der Profiler Alexander Horn rechtsextreme Täter offenbar für möglich hielt, seien einige Neonazis sogar überprüft worden. Diese Überprüfungen wären nur im Raum Nürnberg durchgeführt worden und hätten zu keinem Ergebnis geführt, so ein weiteres Ergebnis aus dem Untersuchungsausschuss. Ein Polizeigutachten hätte jedoch belegt, dass die Morde typisch für Ausländer wären.

Die Struktur der Dokumentation bleibt rätselhaft.

In welchen Zeitabständen und mit welchen Tathintergründen diese Ergebnisse den Ausschuss beschäftigten, erfährt der Zuschauer leider nicht. Ob die Präsentation der einzelnen Fakten in chronologischer Reihenfolge stattfindet, bleibt ebenfalls unklar.

SoKo Bosporus: Der Name ist kein Zufall!

Sebastian Edathy, MdB (SPD), Leiter des NSU-Untersuchungsausschuss zum Namen der SoKo „Bosporus“:

„Mit der Bezeichnung „Bosporus“ hat man von vornherein durch die Wortwahl zum Ausdruck gebracht, dass man eigentlich davon ausgeht, dass die Morde mit der eigenen deutschen Gesellschaft nichts zu tun haben können.“

Günther Beckstein und der NSU-Untersuchungsausschuss.

Günther Beckstein nimmt also seine Beamten vor dem Untersuchungsausschuss in Schutz, erfährt der Zuschauer. Trotzdem sei er tief erschüttert ob der Geschehnisse. Ein augenscheinlich erschütterter Günther Beckstein gibt am Rande des NSU-Untersuchungsausschusses am 24. Mai 2012 folgendes Statement ab:

„Ich finde auch heute noch nicht den Weg, wo man sagt, wenn man das gemacht hätte, dann hätte man die Täter am nächsten Tag festgenommen. Leider nein.“

Zur Erinnerung: Das Statement stammt vom 24. Mai 2012! Der letzte uns bekannte Mord des NSU liegt mehr als fünf Jahre zurück. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind vor gut einem halben Jahr unter noch nicht abschließend geklärten Umständen zu Tode gekommen, ebenfalls seit gut einem halben Jahr sitzt Beate Zschäpe in Untersuchungshaft. Seit Wochen ist die Öffentlichkeit wegen seltsamen Meldungen über Vernichtungsaktionen von Akten, die mit der NSU-Mordserie in Zusammenhang stehen könnten, alarmiert.

Der gescheiterte Held: Günther Beckstein

Und da steht unser Günther Beckstein, der ehemalige bayerische Innenminister, der gefürchtete „Hardliner“, der „Law and Order Man“ in einem desolaten Zustand vor der Presse und stammelt vor sich hin. Beckstein war bereits im Jahr 2000 nach der Hinrichtung des – seines – Blumenhändlers Enver Simsek davon überzeugt, dass hier rechtsextrem motivierte Gewalttäter am Werk waren. Er war während der gesamten NSU-Mordserie davon überzeugt.

WARUM? Warum schaffte es Beckstein nicht, seine Überzeugung in Ermittlungsarbeit umzusetzen?

Er hat es damals als bayerischer Innenminister nicht geschafft in seiner Funktion als oberster Dienstherr der bayerischen Polizei die Ermittlungen in die richtige, in die rechte Richtung zu lenken. Auch in seiner Funktion als bayerischer Ministerpräsident (2007 bis 2008) konnte er diesbezüglich nichts ausrichten. Da kann es nur eine Frage geben: Warum?

Das rätselhafte Konzept der Dokumentation.

Die Struktur (sollte es denn eine geben) der Dokumentation wird immer rätselhafter. Nach Beckstein geht es mit dem NSU-Trio in den Urlaub.

Der Zuschauer sieht Urlaubsfotos und Filme von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit dem Hinweis, dass sich die Drei von Unterstützern mit Waffen und falschen Papieren versorgen ließen. So hätten sie sich frei in Deutschland bewegen können und wären keiner Behörde aufgefallen.

Nach bunten Urlaubsbildern und einem Filmschnipsel der eine schwitzende Beate Zschäpe in einer Gymnastikgruppe zeigt, findet sich der Zuschauer plötzlich in Jena wieder.

Die Garagen der Beate Zschäpe in Jena – ein erster Höhepunkt des Totalversagens.

Im Januar 1998 fand die Polizei in einer dieser Garagen 5 fertige Bomben. Da die Haftbefehle zu spät ausgestellt worden wären, hätten die Drei entkommen können. Trotz des Bombenfundes sei die Garage nur nachlässig durchsucht worden.

Petra Pau:

„Es hat mich genau wie den Kollegen Binninger, der von seiner Profession Polizist ist genauso entsetzt, dass Polizisten des Landes Thüringen, aber auch des BKA nicht einmal das Einmaleins der Feststellung und Bewertung von Asservaten dort beherrscht haben. Da findet man eine Liste mit dem „who is who“ der gesamten militanten, rechtsextremen Szene der Bundesrepublik. Telefonnummern, Adressen, usw. und legt sie für die Ermittlungen als unrelevant ab.“

Das Thema Garagen und der damit verbundenen initialen, wohl folgenschwersten „Ermittlungspanne“ ist hiermit abgeschlossen.

Verfassungsschutzämter hielten Informationen zurück.

Dafür geht es jetzt wieder zurück nach Berlin, in den Untersuchungsausschuss. Zeit, um den Zuschauer über weitere unglaubliche Zustände in den Landesämtern für Verfassungsschutz zu informieren.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses hätten nämlich erfahren, dass Verfassungsschutzämter Hinweise auf die Untergetauchten gehabt hätten und diese für sich behalten. Auch hier bleibt unklar, wann der Untersuchungsausschuss davon Kenntnis bekam.

Sebastian Edathy:

„Man wusste wenige Wochen nach dem Abtauchen: Die wollen sich bewaffnen, die wollen Überfälle begehen, die wollen ins Ausland flüchten. Alles drei Hinweise, die damals absolut zutreffend waren. Die, nach unserem Befund, die Polizei in Thüringen, die auf der Suche nach dem Trio war nie erreicht hatten.“

Wieder verwirrt die Dokumentation, die Fakten fallen abermals unter den Tisch.

Wer hier wann von was Kenntnis hatte, das erfährt der Zuschauer leider nicht. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen, welche Behörde zu welcher Zeit von welchem Umstand Kenntnis hatte. Und noch wichtiger: Welche Behörde hat ihre Erkenntnisse nicht weitergeleitet. Das sind die entscheidenden Punkte, um zumindest eine kleine Ahnung von den unglaublichen Vorfällen bei den Ermittlungsbehörden zu bekommen. Informationen darüber: Absolute Fehlanzeige. Dafür jede Menge aus dem Zusammenhang gerissene Fakten, die durch die filmische Inszenierung eher verwirren, als informieren. Mit dem obigen Interview mit Sebastian Edathy ist auch diese Thema in der Dokumentation angeschlossen. Dafür findet sich der Zuschauer plötzlich im Jena der frühen 90er Jahre wieder.

Unnötige Zeitverschwendung, aber dramaturgisch hervorragend umgesetzt: Die Jugendjahre des NSU-Trio.

Eine langatmige, aber dramatische Darstellung der Jugendjahre von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Jena der frühen 90er Jahre. Der Zuschauer sieht die seit Jahren immer wieder gesendeten gleichen Bilder. Allerdings: Dramaturgisch exzellent mit Unheil verkündender Filmmusik untermalt. Erkenntnisgewinn: Gleich null! Auch der sehr kurzer Anriss der V-Mann Problematik im Zusammenhang mit dem „Thüringer Heimatschutz“ kann hier nichts mehr retten. Als Retter dieses Kapitels könnte sich Clemens Binninger erweisen. Im Interview berichtet Binninger darüber, dass in Thüringen rechtsextrem motivierte Straftaten zu dieser Zeit praktisch nicht verfolgt wurden. Rettungsversuch gescheitert. Das kurze Interview geht nicht in die Tiefe. Bei den Filmszenen fehlen wichtige Fakten völlig.

Gerade noch in Jena der 90er Jahre, findet sich der Zuschauer im NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin wieder. Um welche Zeit es sich handelt erfährt man nicht. Und nein: Ich meine nicht die Uhrzeit. Eine Information zu Jahr und Monat wäre zum Verständnis extrem hilfreich.

Röwer schockiert den Untersuchungsausschuss. Warum eigentlich?

Auftritt des ehemaligen Chefs des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen Helmut Röwer. Die Mitglieder im Untersuchungsausschuss seien von Röwer schockiert gewesen, erfährt der Zuschauer. Sein Verfassungsschutz hätte den Schutz eines V-Mannes für wichtiger gehalten, als eine Verfolgung von Straftätern. Und: Röwer sei damals vom Bundesinnenministerium nach Thüringen versetzt worden.

Wolfgang Wieland zu Helmut Röwer und zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„Ein Verfassungsschutz, der durch Glücksritter aus dem Westen aufgebaut wurde. Und der Chef Röwer sagte über sich selber: ‚Ich galt als Spitzenkraft.‘ Aber ich denke, nur in seiner Einbildung.“

Das Thema Röwer ist mit diesem Interview beendet. Dabei gäbe es unglaubliche Sachen über ihn zu berichten. Beispielsweise die Sache mit dem Fahrrad auf dem Flur und … Ach lassen wir das, ich arbeite ja nicht für die ARD.

Petra Pau zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„Es ist für mich ein Stück aus dem Tollhaus, dass offensichtlich Verfassungsschützer dort in die Staatsanwaltschaften marschieren konnten, sich Ermittlungsakten ziehen konnten und informiert waren über die nächsten Ermittlungsschritte. Ich muss vermuten, dass der Verfassungsschutz seine Quellen, bzw. auch andere Neonazis vor Exekutiv-Maßnahmen der Polizei und der Staatsanwaltschaften gewarnt haben.“

Interview mit Hartfrid Wolff, MdB (FDP) zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„6-. Also die Note 6- ist aus meiner Sicht tatsächlich für den Verfassungsschutz in Thüringen damals sehr sehr deutlich zu sehen.“

Auch der Verfassungsschutz in Thüringen ist mit diesem Interview abgehandelt. Setzen! 6!

Röwer! Der Verfassungsschutz in Thüringen! Und keine Fakten! Es ist nicht zu fassen.

Weshalb, wodurch, womit oder warum der damalige Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen Helmut Röwer die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses dermaßen schockiert haben soll, bleibt für den Zuschauer ein Rätsel. Sicher: In den Interviews zum thüringischen Verfassungsschutz und speziell zu dessen Chef Röwer finden sich jede Menge „schockierende“ Details. Dass der Untersuchungsausschuss von Röwer schockiert war, steht außer Frage. Die wahren Gründe dafür erfährt der nicht eingeweihte Zuschauer nicht. Auch die in der Dokumentation sehr häufig vorkommende Vokabel „damals“ trägt nicht zum Erkenntnisgewinn bei. Die zeitliche Einordnung der Vorkommnisse ist so für den Zuschauer nicht möglich. Die Reihenfolge der Geschehnisse ist jedoch gerade bei dieser sich über Jahre hinwegziehenden höchst komplexen Angelegenheit immens wichtig, um das ungeheuerliche Ausmaß des „Staatsversagens“ wenigstens im Ansatz zu erfassen.

Eine Schiffsreise in die Türkei. Unnötiger Zeitaufwand. Kein Erkenntnisgewinn.

Der verwirrte Zuschauer findet sich plötzlich auf hoher See wieder. Auf einem Schiff. Offenbar fährt das Schiff in die Türkei. Das Filmteam begleitet die Witwe und Tochter des ermordeten Abdurrahim Özüdoğru in die Türkei. Es folgt ein Treffen mit dem Onkel von Tülin Özüdoğru, dem Bauingenieur Coskun Cacar.

Die Aufarbeitung des NSU-Skandals. Aus türkischer Sicht.

Nach einem viel zu langen Ausflug in die Vergangenheit der Familie Özüdoğru führt die Erzählerin den Zuschauer endlich wieder zum Thema zurück:

„Und dann sagt er (Coskun Cacar), was viele hier in der Türkei über den Umgang mit der NSU-Mordserie in Deutschland denken.“

Coskun Cacar:

„Ich erinnere ja nur ungern an die deutsche Vergangenheit. Aber im Dritten Reich wurden Minderheiten auf Anweisung der Regierung umgebracht. Umso sensibler müssen deutsche Politiker nach den NSU-Morden doch agieren und die richtigen Zeichen setzen. Aufklären, was passiert ist. Das ist doch existenziell auch für das Bild Deutschlands in der Welt.“

Mit diesem Interview ist auch dieser wichtige Aspekt kurz, knapp aber nicht ausführlich genug abgehandelt. Dafür begleitet das Filmteam die Beiden ausführlich in Bursa beim Einkaufen, bei der Anprobe eines Brautkleides und auf den Markt.

Die mächtigen und vielen Gegner des Untersuchungsausschusses.

Gerade noch am Gemüsestand im türkischen Bursa sieht sich der Zuschauer plötzlich mit den vertrauten Regierungsbauten in Berlin konfrontiert. Während Binninger dynamisch über diverse Treppen hinaufläuft, erfährt der Zuschauer dass der NSU-Untersuchungsausschuss wohl viele und mächtige Gegner hat. So würden sich Verfassungsschutzämter und Innenminister sich nicht in die Karten blicken lassen wollen. Deswegen würden sie die falschen oder gar keine Akten schicken.

Der Filmkommentar dazu:

„Doch der größte Schock kam gleich am Anfang. Ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Akten von V-Leuten in der rechten Szene schreddern lassen.“

Clemens Binninger zur Aktenvernichtung:

„Genau solche Aktionen sind geeignet das Vertrauen zu erschüttern und Verschwörungstheorien Nahrung zu geben. Und deshalb haben wir diese Schredder-Aktion umfassend untersucht.“

Interview mit Hartfrid Wolff zur Aktenvernichtung:

„Dass Akten vernichtet worden sind, zeigt die unglaubliche Unsensibilität. Vielleicht auch mehr.“

Der Chef des Verfassungsschutzes Heinz Fromm: Erst schockiert, dann zurück getreten.

Heinz Fromm, der verantwortliche Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz bahnt sich durch einen Pressepulk seinen Weg zum Untersuchungsausschuss. Kurz danach sei er zurück getreten. Und: Fromm sei über die Schredder-Aktion in seinem Amt schockiert, erfährt der Zuschauer. „Sollte da etwas vertuscht werden? Hatte der Geheimdienst beim NSU seine Finger im Spiel?“ Diese sehr beunruhigenden Fragen werden an dieser Stelle (Minute 16:45) aus dem Off dem Zuschauer zugemutet. Die Dokumentation lässt den Zuschauer ganze 5 Sekunden im Ungewissen: Am Ende stellt sich heraus, ein Beamter hatte sich geirrt,“ beruhigt die Erzählerin den geschockten Zuschauer. Und damit ganz gewiss alles gut ausgeht, setzt die Erzählerin noch eine Extra-Beruhigungspille oben drauf:

„Und die Akten werden auf Druck des Ausschusses rekonstruiert. Aus Kopien, die bei anderen Ämtern lagern.“

Also ist demnach die Schredderaktion im Bundesamt für Verfassungsschutz für die Aufarbeitung der NSU-Mordserie kein Problem mehr.

Clemens Binninger zu den rekonstruierten Akten:

„Wir durften ja auch, was es noch nie gab in der Geschichte die geschredderten Akten der V-Leute, sieben Stück, konnten ja wieder hergestellt werden und wir durften sie dann ansehen und wussten damit über die Klarnamen Bescheid. Dadurch waren wir wiederum in der Lage, übereinstimmend zu sagen, diese sieben Akten, diese sieben Personen haben nichts mit dem NSU-Trio oder mit den derzeitigen Angeklagten oder Beschuldigten zu tun.“

Im Vergleich zu den bisherigen Interviews wirkt Binninger hier unruhig, beinahe unsicher, er blinzelt häufiger und hat eine völlig andere Körpersprache. Damit ist auch dieser Themenkomplex mit ein paar Erklärungen aus dem Off und dem Interview mit Binninger abgeschlossen.

Das Thema Aktenvernichtung in der Dokumentation: Ein Meisterstück der Desinformation.

Was hat der Zuschauer erfahren? Es wurden Akten geschreddert. Das war falsch, aber es war nicht böse gemeint. Schließlich macht jeder mal Fehler. Außerdem waren es nur sieben Stück, die konnten aber alle rekonstruiert werden. Der Ausschuss hat also eine Super Arbeit gemacht. Und alles ist wieder gut.

Der NSU-Untersuchungsausschuss und sein Erfolgsrezept.

Das Erfolgsrezept des NSU-Untersuchungsausschuss: Alle Beschlüsse würden einstimmig gefasst. Kein Mitglied versuche Wahlkampfmunition zu gewinnen. Keiner würde Politiker oder Minister der eigenen Partei schonen. So fasst die Erzählerin die Arbeitsweise des Ausschusses zusammen.

Clemens Binninger zum Ausschuss:

„Natürlich. Nach der einen oder anderen Vernehmung vor den Kameras unterscheiden sich die Bewertungen. Das ist glaube ich ganz normal. Da wäre es jetzt naiv zu glauben, wenn wir auch da noch … Aber selbst dort gab es in vielen Bewertungen der Zeugenaussagen eine hohe, eine sehr hohe Übereinstimmung.“

Je höher der Rang des Zeugen, desto dümmer die Antwort.

95 Zeugen hätten vor dem NSU-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Ein bemerkenswerter Umstand sei, dass die Qualität der Zeugenaussagen in dem Maße sinkt, je höher sich die Zeugen in der Beamtenhierarchie befinden.

Erfahrene NSU-Prozessbeobachter können diese Feststellung im Übrigen unterstreichen.

Petra Pau zu Zeugenvernehmungen:

„Wir sind im Ausschuss bei der Ladung und Vernehmung von Zeugen auf ein ganz seltsames Phänomen gestoßen. Ich habe es „Schwabendemenz“ genannt. Der am meisten gebrauchte Satz in den Vernehmungen war: ‚Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.‘ „

Das Thema Zeugen, ihre Stellung in der Hierarchie und das Krankheitsbild Schwabendemenz sind mit diesem Interview ebenfalls abgehandelt. Dabei gibt es Aussagen von Ministern, hohen BKA-Beamten, hochrangigen Verfassungsschützern, usw., die es in sich haben. Da gab es zum Beispiel den ehemaligen Innenminister, der vor dem Untersuchungsausschuss allenernstes … Ich muss mich schon wieder bremsen, aber was der Autor der Dokumentation aus diesem Themenkomplex gemacht hat, ist unterirdisch.

Wieder folgt ein plötzlicher Wechsel zu einem völlig anderen Thema.

Der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße.

Eine Kamerafahrt über die Keupstraße in Köln. Im Kommentar zu den Bildern erfährt der Zuschauer, dass das Versagen von Ermittlern und Politikern bei keinem anderen Tatort so klar und deutlich zutage trat wie beim Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße am 09. Juni 2004. Weitere Szenen aus der Keupstraße, teils aus Archiven, teils aktuelles Material folgen. Anwohner erzählen, wie die Situation kurz nach dem Anschlag war. Endlich kommt die Dokumentation wieder zum Kern der Sache: Die Nagelbombe.

Eva Högl zur Nagelbombe:

„Die Bombe, die Nagelbombe enthielt 800 10 cm lange Nägel. Das heißt, sie trifft in jedem Fall unschuldige Opfer. Eine typische Terrorbombe. Und trotzdem wurde gleich zu Beginn gesagt: Es ist kein Terroranschlag, und es war in jedem Fall kriminelles Milieu. Das ist komplett unverständlich.“

Im Anschluss weitere Bilder aus der Keupstraße. Polizeibeamte sichern Spuren. Es spräche alles für einen Terroranschlag, denn 5 Jahre vorher hätten Neonazis in London auch einen Anschlag mit einer Nagelbombe verübt, so der Kommentar zu den Bildern.

Die Nagelbombenanschläge 1999 in London

Tatsächlich gab es im Jahr 1999 in London eine Anschlagsserie mit Nagelbomben. Innerhalb von 13 Tagen lies ein einzelner Neonazi insgesamt drei Nagelbomben an verschiedenen Orten in London hochgehen. Der Attentäter, David Copeland, wurde durch die Aufnahmen einer Überwachungskamera recht schnell gefasst. Copeland wurde im Jahr 2000 zu einer sechsfachen lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mehr als 100 Menschen wurden durch die drei Anschläge teils schwer verletzt. Die Bauweise der Nagelbomben in London weist tatsächlich eine gewisse Ähnlichkeit mit den Bomben in Köln auf. Davon erfährt der Zuschauer durch die Dokumentation jedoch kein Wort.

Die Anordnung von ganz oben kommt bereits 60 Minuten nach dem Anschlag: Kein terroristischer Anschlag!

Bereits eine Stunde nach der Explosion hätte man im Polizeibericht die „irritierende Bitte“ den Begriff „terroristischer Anschlag“ zu streichen nachlesen können, so der Kommentar zu diversen abgefilmten Dokumenten. Im Film sind lediglich die Formulierungen „LZ an Minister“ und bruchstückhaft „Bitte um Streichung des Begriffes „terroristischer Anschlag“ aus den … [unleserlich]“ erkennbar.

Das bekannte Statement, das der damalige Bundesinnenminister Otto Schily nur einem Tag nach dem Nagelbombenanschlag abgab, wird im Kommentar als „mysteriös“ angekündigt.

Statement Bundesinnenminister Otto Schily am 10. Juni 2004:

„Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.“

Ein ahnungsloser Schily sondert einen ungeheuerlichen Satz ab.

Diesen „ungeheuerlichen“ (Zitat) Satz hätte sich Schily vom Untersuchungsausschuss immer wieder vorhalten lassen müssen. Schily hätte fremdenfeindliche Hintergründe oder Motive praktisch von vornherein ausgeschlossen, obwohl er kurz nach dem Anschlag „völlig ahnungslos“ gewesen sei. Zudem hätte sich Schily bezüglich seines frühen Statements auf seine Ermittler berufen. So informiert der Kommentar sinngemäß die Zuschauer während die altbekannten Filmschnipsel, die Schily vor dem Untersuchungsausschuss zeigen, laufen.

Petra Pau zu den Ermittlungen in Köln:

„Ich unterstelle nicht, dass diese Beamten Rassisten sind. Aber die Ermittlungen hatten aus meiner Sicht regelrecht rassistische Züge. Und das gesteht man sich bis heute nicht ein.“

Der Verdacht der Opfer in der Keupstraße.

Der in der Keupstraße ansässige Haushaltswarenhändler Arif Sagdic wird im Kommentar nochmals kurz vorgestellt. Genau vor seiner Ladentür sei die Nagelbombe hochgegangen. Sagdic hätte „von Anfang an“ gewusst, dass nur Neonazis die Täter sein könnten. „Wer denn sonst hätte ein Interesse haben sollen, wahllos Türken zu verletzen?“ So wird Sagdic von der Erzählerin zitiert. Im direkten Anschluss folgt ein Interview mit Arif Sagdic.

Arif Sagdic zum Nagelbombenanschlag:

„Die Polizisten haben mich damals gefragt: ‚Wer war das? PKK? Hisbollah? Türkische Mafia?‘ Ich sagte, das liegt doch auf der Hand, wer das war. Neonazis! Und dann hat ein Polizist seinen Zeigefinger auf die Lippen gelegt und gesagt: ‚Pscht!‘ „

Der überall geäußerte Verdacht: Drogenkriminalität innerhalb der Familie.

Die Dokumentation zeigt eine Gedenkminute zur Erinnerung an die Opfer der NSU-Mordserie. Sie alle wären zu Verdächtigen gemacht worden, sie alle wären als mafiose Gesellschaft verdächtigt worden, die Anwohner der Keupstraße wären in einen „Drogenkrieg“ verstrickt. So der in diesem Zusammenhang eindringlich wirkende Kommentar zu den Bildern der Gedenkveranstaltung.

Hinweise auf die Täter, die (eigentlich) unübersehbar sind in rauhen Mengen.

Dabei hätten die Ermittler so viele und so klare Hinweise auf die Täter gehabt. Die Täter wären sogar vor dem Anschlag zu sehen gewesen. So der sinngemäße Kommentar zu den bekannten Bildern der Überwachungskamera in der Keupstraße auf denen der mutmaßliche Attentäter ein Fahrrad über den Bürgersteig schiebt. Auf dem Gepäckträger ist ein Koffer zu sehen, darin befand sich vermutlich die Nagelbombe. Die Person trägt eine Kopfbedeckung, das Gesicht ist zumindest in dieser gesendeten Version der Aufzeichnungen der Überwachungskamera nicht erkennbar.

Clemens Binninger zum Überwachungsvideo:

„Man hatte eine Datei beim BKA, eine Sprengstoffdatei. Tatmittelmeldedienst heißt die fachlich korrekt. Und hätte man in der Datei nur das eingegeben, was man auf dem Video gesehen hat: ‚Männlich‘, ‚Koffer‘, da war die Bombe drin. Und als Hypothese: ‚rechtsradikal‘. Dann hätte das BKA mit diesen drei Merkmalen eine Recherche durchgeführt und als Treffer wären gekommen: Mundlos und Böhnhardt. Weil sie mit sieben Delikten in dieser Datei gespeichert waren.“

In Köln: Totalversagen auf allen Ebenen.

Im Bild ist Fritz Behrens, der damalige Innenminister in Nordrhein-Westfalen zu sehen, der offenbar auf seine Vernehmung im Untersuchungsausschuss wartet. Das Porträt von Behrens wird sinngemäß folgendermaßen kommentiert: Den Ermittlern wäre das Kriterium rechtsradikal nicht mal einen Mausklick wert gewesen. Zudem hätte Totalversagen auf allen Ebenen geherrscht. Zum Stichwort Totalversagen erscheint das Konterfei von Fritz Behrens in Großaufnahme auf dem Bildschirm. Zudem hätte Behrens vor dem Ausschuss zugeben müssen, dass er niemals den Tatort Keupstraße besucht hätte.

Hartfrid Wolff zu Behrens:

„Die Aussage, die er traf, sagt doch alles wie kalt ein Innenminister mit diesem Thema, mit dem Anschlag in der Keupstraße umgegangen ist.“

Leider erfährt der Zuschauer nicht, welche Aussage des Innenministers gemeint ist. Das Thema Nagelbombe ist hiermit auch abgehakt.

36 Behörden, 10 Morde und 10 Jahre absolut keine Ahnung. War der Staat in die Morde verstrickt?

Im Bild die Vorbereitungen für eine Pressekonferenz mit den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses. „War es wirklich möglich, dass 36 Sicherheitsbehörden in Deutschland in 10 Jahren nichts vom Terrortrio mitbekamen? Diese Frage stand immer im Raum,“ so der Kommentar.

Eva Högl zur Rolle des Staates:

„Wir haben natürlich die ganze Zeit die Frage gestellt: Hat irgendjemand an irgendeiner Stelle das Terrortrio gedeckt?“

Wolfgang Wieland zur Rolle des Staates:

„Wir haben immer gefragt. Fakten, Tatsachen? Wisst ihr was, habt ihr was gesehen? Und es kamen keine Tatsachen. Es kamen Vermutungen, es kamen Gerüchte, es kamen Verschwörungstheorien.

Sebastian Edathy zur Rolle des Staates:

„Es gibt bisher, und das will ich unterstreichen das ‚bisher‘ keine Anhaltspunkte dafür, dass eine staatliche Stelle oder mehrere zu irgendeinem Zeitpunkt entweder gewusst hätten, von dem, was dort an Straftaten geschieht und gleichzeitig gewusst hätten, wer dafür verantwortlich ist. oder gar die Täter unterstützt hätten.“

Die große Frage, ob staatliche Stellen in die Mordserie verwickelt sein könnten, ist somit auch abgehakt. Ohne irgendeinen Erkenntnisgewinn.

Der Polizisten-Mord in Heilbronn

Im Bild das Trafo-Häuschen auf der Festwiese in Heilbronn. Anschließend Bilder der Trauerfeier von der am 25. April 2007 in Heilbronn erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter. Sie gilt zumindest nach dem aktuellen Ermittlungsstand als das 10. und damit letzte Mordopfer des NSU. Beim Mordfall Kiesewetter müsse der Ausschuss kapitulieren. Es wären bis jetzt alle Fragen offen geblieben, so der sinngemäße Text, der die Bilder der Trauerfeier kommentiert. „Hat die Tat damit zu tun, dass die Polizistin aus Thüringen stammt? Oder damit, dass einige ihrer Kollegen beim rechtsextremen Ku-Klux-Klan mitmachten? Dieses Rätsel ist weiterhin ungelöst,“ so der Originalkommentar, während die Kamera auf den Sarg der mit 22 Jahren erschossenen Michèle Kiesewetter zoomt.

Sebastian Edathy zu Michèle Kiesewetter:

„Wir wissen nicht, ob Frau Kiesewetter Zufallsopfer wurde, oder gezielt als Opfer von den Tätern ausgesucht wurde. Da werden wir ganz klar konstatieren müssen im Abschlussbericht, dass wir bei allen Bemühungen dort nicht mehr Klarheit in die Sache haben bringen können.“

In wenigen Sekunden ist einer der seltsamsten Morde auch abgehandelt. Erkenntnis: Wir wissen heute genauso viel wie im Jahr 2007.

Der Abschlussbericht. Einstimmig beschlossen: Die Fehler sind einigermaßen klar geworden.

Im Bild die Vorbereitungen für ein Gruppenfoto aller Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses. Im Kommentar wird hingewiesen, dass der Abschlussbericht einstimmig verabschiedet wird und das dies zum 1. Mal in der Geschichte des Bundestages geschieht. „Die Fehler, die gemacht wurden, sind einigermaßen klar geworden. Doch was ist zu tun, damit sich ein solches Desaster nicht wiederholt?“

Noch herrscht Harmonie …

Ein versöhnlicher Kommentar, der den Zuschauer mit dem Glauben, dass jetzt wieder alles ins rechte Lot gerückt wird, aus dem Film entlassen könnte. Wenn es da nicht noch die eine oder andere Meinungsverschiedenheit zur Zukunft des Verfassungsschutzes geben würde. Dazu später.

Clemens Binninger zum Ausschuss:

„Wir dürfen kein Extremismus-Phänomen unterschätzen, so wie wir es beim Rechtsextremismus getan haben. Und wenn etwas passiert, dann müssen die Behörden zusammenarbeiten. Und die Dinge müssen auch zur Chefsache werden, schwere Verbrechen. Und wir müssen offen sein für alle Ermittlungen, uns nicht von irgendwelchen vorgefahrenen Ermittlungsrichtungen leiten lassen.“

Petra Pau zum Ausschuss:

„Wenn wir nicht jenseits eines Untersuchungsausschusses gesellschaftliche Konsequenzen ziehen und deutlich sagen, dass das Problem in unserer Gesellschaft Rassismus heißt, dann kann das immer wieder geschehen. Und das ist die erschreckende Bilanz dieses Ausschusses.“

Wie weiter mit dem Verfassungsschutz? Und schon ist es vorbei mit der Harmonie!

Im Bild laufen Petra Pau und Clemens Binninger einträchtig nebeneinander an einem Gebäude im Berliner Regierungsviertel vorbei. Die Erzählerin preist nochmals die Gemeinsamkeiten der beiden während der Ausschussarbeit, leitet aber bald zum Reizthema Verfassungsschutz über.

Und somit findet auch die harmonische Beziehung zwischen Petra Pau und Clemens Binninger unweigerlich ihr Ende.

Petra Pau zum Verfassungsschutz:

„Die Linke ist der Auffassung, dass der Verfassungsschutz als Nachrichtendienst aufzulösen ist. Dass eine unabhängige Politikberatungsbehörde entstehen soll, die auf wissenschaftlicher Grundlage arbeitet. Der 1. Schritt ist das Abschalten sämtlicher V-Leute. Das sind gekaufte Spitzel und Täter und bringen uns überhaupt nichts.“

Clemens Binninger zum Verfassungsschutz:

„Ja, weil, es abzuschaffen, wer das will – ich halte es für falsch, muss die Frage beantworten: ‚Wer macht dann die Aufgabe?‘ Wer macht dann die Vorfeldaufklärung? Wer erkennt, wann Strukturen entstehen? Soll es die Polizei sein? Ja, aber die hat ja sofort die Pflicht, einzuschreiten und Straftaten zu verfolgen. Will man ihr das dann überlassen? Das wäre eine ganz seltsame Entwicklung wo ich nur vor warnen kann.“

Ende gut alles gut? Die Verleihung des Gensch-Preises.

Im Bild die Verleihung des Gensch-Preises der deutsch-türkischen Gesellschaft für Hoffnung und Aussöhnung im Juni 2013. Der diesjährige Preisträger: Der Untersuchungsausschuss zur Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund des Deutschen Bundestages. Sie alle hätten gemeinsam für Aufklärung gekämpft und Vertrauen wieder hergestellt, so die Begründung zur Verleihung des renommierten Preises.

Eva Högl zur Preisverleihung:

„Wir können das erlittene Leid nicht wieder gut machen. Aber wir wollten einen Beitrag dazu leisten, dass die Opfer und die Angehörigen sagen: Es ist aufgearbeitet worden, wir leben hier gern in Deutschland und wir haben Vertrauen in unser politisches System.“

Auch Tülin Özüdoğru erhielt zusammen mit dem NSU-Untersuchungsausschuss den Gensch-Preis. Die Begründung des Preiskommittees: Weil Tülin trotz allem an Deutschland glaubt und nicht gegangen ist.“

Die letzte Szene:

Im Bild Tülin Özüdoğru auf dem Friedhof bei der Grabpflege ihres durch den NSU ermordeten Vater. Der Film endet mit einem Statement von Tülin: Nach meinem Vater will ich nicht auch noch meine Heimat verlieren.“

Der Sektionsbefund der Dokumentation „Staatsversagen“:

Unnötige Zeitverschwendung, kein Erkenntnisgewinn, gewagte, nicht hinterfragte Statements einiger Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses, eine Verharmlosung des gesamten NSU-Skandals. 

NSU: Ungeklärt und unbeachtet. – Die Mordvernehmung vor dem Mord.

Ich habe lange hin- und her überlegt, wie ich mit der Vernehmung der Zeugin Erdan O. umgehen soll. In allen Berichterstattungen der etablierten Medien taucht die Aussage der Zeugin entweder nicht auf, oder wird stark verkürzt wiedergegeben. Ein der tatsächlichen Aussage nur annähernd entsprechendes Protokoll habe ich auch nach tagelanger Recherche-Arbeit nicht finden können. Und das ist mit Sicherheit kein Zufall, denn die Vernehmung der Zeugin O. wirft Fragen auf, die den Mordfall Kiliç in ein ganz besonderes Licht rücken.

Die Zeugin Erdan O.

Erdan O. ist heute 74 Jahre alt, war als Diplom-Chemikerin berufstätig, sie spricht gutes Deutsch, mit einem leichten Akzent. Bei ihrer Vernehmung wirkte sie selbstbewusst und geistig hellwach. Das lässt den Schluss zu, dass Erdan O. sowohl während der ersten Vernehmung am Tattag als auch während der Vernehmung am 22. Prozesstag am 11. Juli 2013 sämtliche Fragen in vollem Umfang verstanden hat und auch genau wusste, welche Konsequenzen ihre Antworten haben müssen.

Der Schwiegersohn der Zeugin: Habil Kiliç

Erdan O. ist die Mutter von P. Kiliç, also die Schwiegermutter von Habil Kiliç. Habil Kiliç betrieb einen kleinen Frischeladen in der Bad-Schachener-Straße 14 im Münchner Osten. Kiliç wurde im Alter von nur 38 Jahren am 29. August 2001 zwischen 10:32 Uhr und 10:40 Uhr in seinem Laden regelrecht hingerichtet. Als dringend tatverdächtig gelten die Mitglieder des NSU Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Die Vernehmung von Frau O.

Die Vernehmung der Zeugin Erdan O. beginnt um 15:45 Uhr mit der üblichen Belehrung durch Richter Götzl, der auch mit der Befragung beginnt. Götzl beginnt mit einer eher allgemein gehaltenen Frage. Wie denn das Opfer so gelebt hätte, will er von Frau O. wissen. Am Tag vor dem Mord sei die Zeugin wie so oft im Laden von Habil Kiliç gewesen, um ihn zu besuchen. „Mutter, willst Du einen Kaffee mit mir trinken?“, hätte Kiliç sie an diesem Tag gefragt. Während der Kaffeepause hätte Kiliç einen gesunden Eindruck auf sie gemacht. Sie verließ den Laden nach kurzer Zeit mit der festen Überzeugung, dass mit dem Laden und Habil Kiliç alles in Ordnung gewesen sei.

Der ominöse Nachbar und die Bayerstraße

Am nächsten Tag hätten sich jedoch „Nachbarn“ am frühen Morgen bei ihr gemeldet, und gesagt, dass „irgendetwas mit Habil nicht in Ordnung“ sei. Und sie solle doch mal nachsehen. „Im Laden?“ hätte die Zeugin noch am Telefon nachgefragt. „Nein, kommen Sie in die Bayerstraße 34“, antwortete der Anrufer. Ob das eine Klinik ist, hätte Frau O. den Anrufer noch gefragt, der darauf wohl keine Antwort gab.

In der Bayerstraße: Keine Klinik, sondern die Mordermittlung.

Erdan O. machte sich also, wie ihr gesagt wurde auf den Weg in die Bayerstraße 34 in München. Dort fand sie keine Klinik vor, sondern offenbar eine Außenstelle des Polizeipräsidiums München, zuständig für Mordermittlungen. Gleich am Eingang wurde die Zeugin von der Polizeibeamtin V. in Empfang genommen. „Bringen Sie mich zu Habil“, hätte Frau O. zur Polizistin V. gesagt. V. hätte sie jedoch in einen Raum geführt und sofort mit der Vernehmung begonnen.

Habe vor dem Mord erfahren, dass Habil tot ist.

Götzl will wissen, ob die Zeugin mit der Beamtin V. zurechtgekommen wäre. „Ja, da gab es keine Probleme“, antwortet Frau O. Einige Zeit nach Beginn der Vernehmung hätte das Telefon von V. geklingelt. Danach habe Frau V. zu ihr gesagt: „Ihr Schwiegersohn ist gestorben. Die Organe sind aber gesund.“ „So habe ich lange vor dem Mord von Frau V. erfahren, dass Habil tot ist. Die Frau V. hat ununterbrochen mit mir geredet.“, so die Zeugin O. weiter.

Im Gerichtssaal sind plötzlich alle hellwach, Götzl führt unbeeindruckt mit der Befragung fort: „Wann sind Sie in der Bayerstraße 34 angekommen?“

Erdan O.: „Ungefähr um 9:00 Uhr“

Götzl: „Weswegen sind Sie dahin gegangen?“

Erdan O.: „Ich dachte es wäre irgendetwas mit dem Fuß, oder so. Der Nachbar hätte auch sagen können, dass ich in den Laden gehen soll. Er hat mich aber in die Bayerstraße geschickt.“

Götzl: „Sie sprechen vom Tattag?“

Erdan O.: „Ja.“

Götzl: „Was hat Frau V. zu Ihnen gesagt? Hat sie Sie empfangen?“

Erdan O.: „Bin mit Frau V. mitgegangen. Die erste Frage war: ‚Verstehen Sie sich mit Habil gut?'“

Götzl: „Wie lange hat die Befragung gedauert?“

Erdan O.: „Ungefähr 3,5 Stunden.“

Die ungeklärte Frage: 09:00 Uhr oder 13:30 Uhr?

Götzl zitiert das Vernehmungsprotokoll der Polizeibeamtin V.: „Gegen 13:30 erscheint Frau O. auf der Dienststelle.“

Erdan O.: „Stimmt nicht!“

Götzl ignoriert den Einwand der Zeugin O. und fährt mit einem weiteren Zitat des Vernehmungsprotokolls fort: „Frau O. wurde erklärt, dass Habil Kiliç durch Kopfschüsse getötet wurde. Nach kurzem Weinkrampf sagt sie aus.“

Erdan O.: „Quatsch!“

Götzl: „Nach allem, was wir wissen, hat Kiliç um 09:00 Uhr noch gelebt. Die Autopsie hat um 15:00 Uhr begonnen.“

Erdan O.: „Kann nicht sein. Ich weiß genau, dass ich am Vormittag in der Bayerstraße war.“

Götzl: „Haben Sie nicht gefragt, weshalb Sie vernommen wurden?“

Erdan O.: „Natürlich hab ich gefragt. Warum fragen Sie nicht die Frau V.? Warum bestellt mich ein Nachbar am frühen Morgen in die Bayerstraße?“

Auch die Zeugin O. erlebt Götzl als Chef der Veranstaltung.

Götzl wird zusehends ungehalten: „Sie sind hier, um meine Fragen zu beantworten, und nicht ich Ihre.“

Frau O. lässt sich durch Götzls Zurechtweisung nur kurz beeindrucken und antwortet tapfer weiter. Die folgende Antwort passt zwar nicht zu Götzls Frage, wird von ihm aber dennoch nicht beanstandet: „Mein Wunsch war ein Akademiker als Mann für meine Tochter. Die Ehe hat sich aber sehr gut entwickelt. Ich habe nie von Problemen gehört.“

Götzl will nun genaueres zum Arbeitsleben von Habil Kiliç wissen.

„War fleißig.“ So die knappe Antwort der Zeugin O.

Götzl: „Wie ist die Familie mit dem Tod von Kiliç zurechtgekommen?“

Die Presse: „Rauschgiftgeschäfte und Mörderfamilie“

Erdan O.: „Zuerst durften sie nicht in ihre Wohnung. Die Polizei hat die Wohnung mit schwarzem Pulver völlig verwüstet. Meine Tochter musste Miete für die Wohnung und den Laden bezahlen, obwohl beides von der Polizei abgesperrt wurde. Die Zeitungen haben uns fertig gemacht. Die haben von Rauschgiftgeschäften geschrieben. Meine Tochter fand keine neue Arbeit. Bei einer Bewerbung haben die ihr eine Zeitung auf den Tisch gelegt. Die Zeitung schrieb: ‚Das ist die Mörderfamilie'“.

Götzl: „Und wie ging es Ihrer Enkelin?“

Erdan O.: „Mein Partner und ich haben uns um sie gekümmert. Die Schule wollte sie rausschmeißen. Die Schulleitung hat gesagt: Wir haben Angst, dass jemand mit einem Maschinengewehr kommt und alle Schüler erschießt.“

Das seltsame Interesse an der Gesundheit der Witwe Kiliç

Götzl wechselt – wieder einmal – abrupt das Thema: „Musste Ihre Schwiegertochter behandelt werden?“

Erdan O. „Ja, immer noch.“ Nach einer kurzen Pause fügt sie noch hinzu: „Es war vorher alles so perfekt.“ Dieser kurze Satz spiegelt die Ungerechtigkeiten, die falschen Verdächtigungen und die Verzweiflung der Hinterbliebenen von Habil Kiliç erschreckend eindrucksvoll wieder.

Richter Götzl lässt sich davon nicht aus der Ruhe bringen und fragt ohne erkennbare Gemütsregung weiter: „Wie äußern sich die gesundheitlichen Beschwerden ihrer Tochter?“

Frau O. geht auf das Thema Gesundheit nicht ein und antwortet so geschickt, dass Götzl die Erwiderung nicht beanstanden kann: „Sie denkt, dass alle Menschen sie schlecht machen wollen. Sie ist jetzt sehr misstrauisch gegenüber anderen Menschen.“

Götzl lässt beim Thema Gesundheit – warum auch immer – nicht locker: „Muss sie Medikamente einnehmen, wenn ja welche?“

Wieder antwortet die Zeugin O. geschickt: „Ja, weiß aber nicht welche.“

Götzl merkt, dass er beim Thema Gesundheit nicht weiterkommt, und wechselt daher wieder das Thema: „Welche Folgen hatte der Mord für die Eltern von Habil Kiliç?“

Leichnam darf laut Polizei nicht in die Türkei.

Erdan O.: „Seine Mutter ist völlig fertig, sie lebt jetzt alleine. Wir wollten seine Leiche in die Türkei bringen. Die Polizei hat aber gesagt, das geht nicht.“ Frau O. macht eine kurze Pause und fährt mit deutlich erhöhter Lautstärke fort: „Warum hat die Polizei nur bei uns gesucht und nicht woanders?“

Götzl geht überraschenderweise nochmals auf die Vernehmung durch die Beamtin V. ein: „Frau O., wie ordnen Sie die Vernehmung ein? Kann es sein, dass Sie die Uhrzeiten verwechseln?

Erdan O.: „Nein. Ich bin von der Bayerstraße direkt in den Laden gefahren. Der war aber abgesperrt. Die Spurensicherung mit weißen Overalls war dort. Die Nachbarn haben mit der Presse geredet.“

Die Widersprüche des Vernehmungsprotokolls

Götzl zitiert nochmals aus dem Vernehmungsprotokoll: „Um 15:00 Uhr war keine Vernehmung mehr möglich.“

Erdan O.: „Die Zeit stimmt nicht!“

Götzl zitiert weiter: „Nachdem Frau O. der Mord bekannt gegeben wurde, brach sie in Tränen aus, wirkte dann aber wieder gefasst.“

Der Widerspruch der beiden Zitate ist überdeutlich. Zum einen wäre die Zeugin nicht mehr vernehmungsfähig gewesen, zum anderen wirkte sie gefasst.

Erdan O.: „Was interessieren mich die Organe, wenn Habil tot ist?“

Götzl zitiert unbeeindruckt weiter: „Zeugin konnte kaum auf Dienststelle gehalten werden.“

Der dritte Widerspruch aus den Zitaten des Vernehmungsprotokolls innerhalb von wenigen Sekunden!

Zeugin versucht ihre Aussage zu belegen. Gericht ist nicht daran interessiert.

Diesmal versucht Frau O. das Thema zu wechseln und versucht ihre Aussage, dass sie bereits kurz nach 09:00 Uhr zur Vernehmung bei der Beamtin V. zugegen war, zu untermauern: „Mein Lebensgefährte machte damals den Flugschein und ist an diesem Tag sehr früh nach Landshut zum Flugunterricht gefahren. Deswegen bin ich mir mit der Uhrzeit so sicher.“

Götzl ignoriert diese Aussage völlig und zitiert nochmals aus dem Vernehmungsprotokoll, das von der Polizeibeamtin V. angefertigt wurde: „Die Zeugin schrie wild und fuchtelte mit ihren Armen herum.“

Damit sind wir bereits beim vierten Widerspruch aus dem offiziellen Protokoll der Polizistin V.

„Das ist übertrieben.“ Mit dieser Antwort der Zeugin O. endet die Vernehmung um 15:20 Uhr.

Was waren an diesem Nachmittag im OLG München die Besonderheiten?

1. Die Aussage der Zeugin O., die mehrfach versicherte, dass sie von einem „Nachbarn“ am frühen Morgen des Tattags zur Polizei in der Bayerstraße 34 einbestellt wurde. Wer dieser Nachbar war, wurde während der Verhandlung nicht geklärt.

2. Die Diskrepanz zwischen der Aussage von Frau O., die immer wieder behauptete, um kurz nach 09:00 Uhr von der Polizeibeamtin V. empfangen worden zu sein, sich dabei definitiv nicht in Widersprüche verstrickte und der Zeitangabe im offiziellen Vernehmungsprotokoll der Polizistin V., nachdem sich Frau O. erst um 13:30 Uhr auf der Dienststelle einfand.

3. Warum gab es zu den verschiedenen Uhrzeiten keinerlei Nachfragen? Weder Nebenkläger, Verteidigung, Bundesanwaltschaft fühlten sich bemüßigt diese Ungereimtheit aufzuklären.

4. Die Aussage der Zeugin O. wirkte absolut glaubwürdig. Warum sollte Frau O. auf ihre Darstellung, dass sie mindestens 1,5 Stunden vor dem Mord an Habil Kiliç bereits zu Kiliç vernommen wurde, bestehen?

5. Man kann es drehen und wenden wie man will: Entweder Frau O. hat bei ihrer Vernehmung hemmungslos gelogen, oder das Vernehmungsprotokoll der Beamtin V. spiegelt nicht den wahren Sachverhalt wieder. Eine Vereidigung der Zeugin O. und eine Aussage der Vernehmungsbeamtin V. – ebenfalls unter Eid – hätte eventuell den Sachverhalt aufklären können.

Wenn dies nicht geklärt wird, wirft die Aussage der Zeugin O. ein schlechtes Licht auf die Mordermittler im Münchner Mordfall Kiliç. Und zwar ein ganz schlechtes Licht.

Verschwörungstheoretiker, zu denen ich mich ausdrücklich nicht zähle, könnten Folgendes behaupten: Die Münchner Mordkommission verfügte bereits eine lange Zeit vor der Hinrichtung von Habil Kiliç über Informationen, dass Kiliç ermordet werden soll. Und zwar inklusive Tattag und Tatzeit.

Diese Verschwörungstheorie wird solange Bestand haben, bis die Sache Erdan O. und dem Zeitpunkt ihrer Vernehmung durch die Polizistin V. nicht aufgeklärt ist.

An einen Wahrheitsgehalt dieser Theorie möchte ich gar nicht denken, aber es fällt mir verdammt schwer, dies nicht zu tun.

NSU-Prozesstag 22 – Teil 1 – 11.07.2013

Zum Update vom 16. Juli 2013:>>

Die Zeugenaussage des Mordermittlers Josef Wilfling, ein Anwalt der zum eigentlich Kern des NSU-Skandals vordringt und eine Erklärung mit den richtigen Worten zur richtigen Zeit.

Tägliche Routine: Zschäpe schwer bewacht auf dem Weg ins Gericht. - Foto: J. Pohl
Tägliche Routine: Zschäpe schwer bewacht auf dem Weg ins Gericht. – Foto: J. Pohl

Am 22. Prozesstag geht es um die Ermordung des Münchner Ladenbesitzers Habil Kiliç. Kiliç ist das vierte Mordopfer des NSU, er wurde am 29. August 2001 in seinem Laden in der Bad-Schachener-Straße 14 in Münchner Osten durch zwei gezielte Kopfschüsse buchstäblich hingerichtet. Nicht einmal 100 Meter vom Tatort entfernt befindet sich eine Polizeiwache. Die Polizeibeamten haben gerne und oft im Laden von Habil Kiliç ihre Brotzeit eingekauft.

Der Mordermittler Josef Wilfling: Eine Institution der Gerechtigkeit?

Der Verhandlungstag beginnt mit der Vernehmung des pensionierten Kriminaloberrats Josef Wilfling. Der 66-Jährige war bis zu seiner Pensionierung über Jahrzehnte als der führende und bekannteste Mordermittler der Münchner Mordkommission tätig. Vor seiner Pensionierung war Wilfling der langjährige Chef der Mordermittler in München. Zu seinen spektakulärsten Fällen zählen der Mord an Walter Sedlmayer, Rudolf Mooshammer und die Ermittlungen gegen den Schauspieler Günther Kaufmann. Josef Wilfling galt im Raum München und weit darüber hinaus als ein über jeden Skandal erhabenen, kompetenten und gerechten Mordermittler. Wilfling war nicht nur Mordermittler, er war eine Institution. Seit der Aufdeckung der NSU-Terrorzelle und den – nennen wir sie einfach mal „Ermittlungspannen“ – zeigen sich jedoch Risse im Denkmal Josef Wilfling. Der weitere Prozessverlauf wird zeigen, ob es bei Rissen bleibt, oder ob das Denkmal Josef Wilfling zu Staub zerfällt.

Mordermittler Josef Wilfling - Foto: J. Pohl
Mordermittler Josef Wilfling – Foto: J. Pohl

Von falschen, frei erfundenen und richtigen Zeugenaussagen

Wilfling berichtet anfangs über Zeugenvernehmungen, die sich im Laufe der weiteren Ermittlungen als nicht zutreffend oder auch als frei erfunden herausstellten. Im weiteren Verlauf schilderte er Aussagen von zwei Zeuginnen, die in unmittelbarer Nähe des Tatorts wohnten. Beide hätten zwei Personen auf Fahrrädern beobachtet.
Die eine Zeugin hätte beobachtet, wie die beiden Radfahrer gegen 09:30 an ihrer Wohnung vorbei in Richtung Tatort fuhren, die andere Zeugin hätte ausgesagt, dass zwei Männer mit Fahrrädern sich um ca. 10:45 in die entgegengesetzte Richtung vom Tatort entfernten.

Beide konnten keine detaillierte Personenbeschreibung abgeben, eine Zeugin hätte die Radler seitlich von hinten beobachtet. „Sie wirkten wie Fahrradkuriere“, so die Aussage einer der Zeuginnen.

Warum „Eigensicherung“ bei einer Zeugenfahndung?

Aufgrund der Zeugenaussagen wurden die Radfahrer per Fahndung gesucht. Wilfling betont in seiner Aussage, dass er zu diesem Zeitpunkt die Radler für wichtige Tatzeugen hielt und deswegen die Fahndung einleitete. Dass Wilfling die Fahndung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Eigensicherung der Fahnder herausgab, ist zumindest bemerkenswert, da es sich um eine Fahndung nach Zeugen und nicht nach Tatverdächtigen handelte.

Keine Anhaltspunkte für Tatbeteiligung der Radler – keine Frage zur Eigensicherung.

Wilfling betont nochmals, dass es keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung der beiden Radfahrer gab. Warum Wilfling ausdrücklich die Anweisung zur Eigensicherung im Rahmen einer Zeugenfahndung gab, wurde leider von keinem der Prozessteilnehmer hinterfragt.

Hingerichtet durch zwei Kopfschüsse

Kiliç wurde durch zwei Kopfschüsse getötet, so Wilfling weiter. Die Täter müssen durch die vordere Tür den Laden betreten haben, denn die hintere Tür war versperrt. Kiliç stand hinter der Verkaufstheke. Der erste Schuss traf Kiliç im Stehen. Das erste Projektil trat in der linken, oberen Wangenregion in den Schädel ein, durchschlägt den Gesichtsschädel und tritt hinter dem Ohr wieder aus. Der zweite Schuss traf das Opfer im Liegen. Das Geschoss schlug am Hinterkopf ein, durchschlug den Schädel und trat an der Stirn über dem rechten Auge wieder aus. Habil Kiliç verstarb während der Reanimation durch den Notarzt und Rettungsassistenten. Er wurde 38 Jahre alt.

Ein Projektil wurde kurz nach Eintreffen der Polizei und der sich anschließenden Spurensicherung vor dem Laden auf dem Gehweg gefunden. Vermutlich wurde das Projektil während der Notfallversorgung und Reanimation durch den Rettungsdienst unabsichtlich dorthin verbracht, so Wilfling. Von der zweiten Kugel fehlte anfangs jede Spur.

Keine Spuren der Täter im Laden

Die Tatortermittler untersuchten im gesamten Laden „jeden Quadratzentimeter“ so Wilfling. Jedes Regal, jede Obstkiste, jeder Schrank wurde akribisch abgesucht, jedoch wurden keine Patronenhülsen gefunden. Auch die Untersuchung auf Fingerabdrücke und DNA-Proben ergaben keinerlei tatrelevanten Hinweise. Die Ermittler konnten auch sonst keine Spuren finden, die von den Tätern stammten.

Die Sache mit dem Plastikschnipsel

Nur ein kleiner „Plastikschnipsel“ könnte mit dem Mord in Zusammenhang stehen. Dieser Plastikschnipsel könnte von einer Plastiktüte stammen, in der die Tatwaffe eingewickelt war. Die Mörder haben vermutlich die Schüsse mit der in einer Plastiktüte verpackten Ceska 83 abgegeben. So könnte man erklären, dass die Patronenhülsen unauffindbar blieben. Außerdem erregten die Täter durch die getarnte Waffe keinen Verdacht beim arglosen Mordopfer, erklärt Wilfling schlüssig.

Kein Raubmord, sondern eine professionelle Hinrichtung

Es handelte sich hier um eine „absolut professionelle Hinrichtung“ sagt Wilfling. Ein Raubmord konnte recht schnell mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Geldbörse des Opfers befand sich in seiner Hose, die Kasse war gefüllt und das Geld ordentlich sortiert. Es befanden sich genau 216.- DM darin.

Richter Götzl fordert nun Wilfling auf, die Lichtbilder des Tatorts zu erläutern und bittet ihn dazu an den Richtertisch.

Die Tatortfotos

Die Präsentation beginnt mit Fotos der Umgebung des Tatorts. Wilfling erklärt ausführlich den vermutlichen Weg, den die Radfahrer zum Tatort befuhren. Auch den möglichen Fluchtweg beschreibt Wilfling ausführlich. Er stützt sich dabei auf die Zeugenaussagen der Nachbarinnen, weitere Beweise gibt es nicht.

Die nächsten Fotos zeigen den Eingang des Ladens, die Auslagen, das Warenangebot, die Obstkisten. Alles erscheint in tadellosem Zustand, der Laden war gut geführt und sauber. Das betont Wilfling immer wieder.

Verstörende Aufnahmen zeigen den hingerichteten Habil Kilic.

Das nächste Bild: Mitten im sonst so aufgeräumten Laden liegt die Leiche von Habil Kiliç in einer riesigen Blutlache. Das Mordopfer liegt auf dem Rücken, das linke Bein ist angewinkelt. Das Gesicht blutverschmiert, aus dem rechten Mundwinkel hängt noch der Tubus, den der Notarzt zur Reanimation in der Luftröhre platziert hat. „Todesursache: Kopfschuss“ hätte der Notarzt nach der erfolglosen Reanimation noch gesagt, erklärt Wilfling. Das gesamte Areal rund um den Leichenfundort ist mit Blutspritzern verschmutzt. Es findet sich Blut am Boden, an den Schränken, in der Warenauslage, über der Kühltheke, sogar an der Decke finden sich Blutanhaftungen. Weitere Bilder zeigen in Nahaufnahmen die Ein- und Ausschusswunden am Schädel.

Die Täter kamen durch die offene Eingangstür.

Die Tatrekonstruktion hätte ergeben, dass der Täter von links auf Kiliç geschossen hat, als dieser hinter der Theke stand. Die vordere Eingangstür stand vermutlich offen, denn es war am Tattag warm. Dann ließ Kiliç die Tür immer offen stehen sagt Wilfling. Auch ein Foto soll beweisen, dass die Tür offen stand. Ein weiteres Foto zeigt das erste Projektil – Kaliber 7,65 mm -, dass auf dem Gehweg vor dem Laden gefunden wurde.

Nirgendwo eine verwertbare Spur.

Weitere Fotos zeigen die gefüllte Kasse, den kleinen Aufenthaltsraum im hinteren Bereich des Ladens und die verschlossene Hintertür. Nirgendwo fanden sich irgendwelche Auffälligkeiten erklärt Wilfling nochmals.

Das vermisste Projektil – endlich gefunden.

Lediglich das Foto eines an der Wand befestigten und mit einem Spiegel verzierten alten Kummet zeigt kleine Beschädigungen an der Seite, die von dem zweitem Projektil stammen könnten. Das Projektil wurde schließlich gefunden. Es steckte in der Theke, wie ein weiteres Foto zeigt.

Nur zwei Haare wurden gefunden.

Fotos von der Eingangstür zeigen die Suche nach Fingerabdrücken und verwertbarem DNA-Material. Sämtliche Spuren waren nicht auswertbar, der Erkennungsdienst hätte den Tatort über mehrere Tage untersucht, so Wilfling.

Außer den Projektilen fanden sich im Laden keinerlei tatrelevanten Spuren. Auch zwei Haare wurden gesichert und kriminaltechnisch untersucht. Auch diese Spur erwies sich als nicht relevant.

Am Grundriss des Ladens inklusive der Lage des Leichnams erklärt Wilfling nochmals den Standort der Täter und des Opfers zum Zeitpunkt der ersten Schussabgabe.

Die Wohnung der Familie – vom Erkennungsdienst verwüstet.

Auch die Wohnung der Familie Kiliç wurde vom Erkennungsdienst untersucht. Viele Fotos zeigen die Wohnungseinrichtung, den Zustand der Wohnung und lassen den Schluss zu, dass es sich um eine ganz normale Wohnung einer ganz normalen Familie handelt. Lediglich das durch die Ermittler praktisch überall aufgebrachte schwarze Fingerabdruckpulver zur Sicherung daktyloskopischer Spuren stört den Gesamteindruck erheblich.

In der Wohnung fanden sich ebenfalls keinerlei Spuren, die mit dem Mord in Verbindung stehen könnten, so Wilfling.

Um 10:35 ordnet Richter Götzl eine Verhandlungspause von 20 Minuten an.

Nach den Leichenfotos: Heitere Pausengespräche zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern.

Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm – Foto: J. Pohl

Während der Pause läuft im Gerichtssaal das übliche Schauspiel ab. Die im Saal anwesenden Angeklagten beschäftigen sich mit ihren Laptops, unterhalten sich mit ihren Anwälten, es wird oft gelacht. Auch Beate Zschäpe macht einen äußerst entspannten Eindruck und macht Scherze mit ihren Anwälten RA Heer und RAin Sturm. Beide gehen offensichtlich auf die Scherze ihrer Mandantin ein. Die verstörende Präsentation der Tatortfotos und der Fotos des blutüberströmten hingerichteten Habil Kiliç scheint weder bei den Angeklagten, noch bei der Verteidigung einen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben.

Um 11:05 Uhr eröffnet Richter Götzl wieder die Verhandlung mit der weiteren Vernehmung des Zeugen Josef Wilfling.

Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm und RA Heer - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm und RA Heer – Foto: J. Pohl

Wilfling wird von der Nebenklage vernommen.

Nun ist die Nebenklage an der Reihe, Wilfling zu befragen. RA Scharmer beginnt mit der Befragung und will von Wilfling wissen, warum er die beiden Projektile dem BKA per Eilsendung zugeschickt hat. „Das lag in der Mordserie begründet“ so die knappe Antwort von Wilfling. Scharmer will es genauer wissen: „Was wussten Sie von der Serie?“ Wilfling betont, dass er über seinen Wissensstand zur damaligen Tatzeit im Jahr 2001 berichten wird: „Über meinen Kenntnisstand 2001 zur Mordserie habe ich keine genauen Erinnerungen mehr. Ich erinnere mich an die Morde in den Jahren 2000 und 2001 in Nürnberg. Das hätten auch unsere Fälle sein können. Wir wollten wissen, ob in dieser Serie die gleiche Waffe verwendet wurde. So etwas ist normale Ermittlungsroutine.“

Parallelen zu anderen Morden?

RA Sebastian Scharmer - Foto: J. Pohl
RA Sebastian Scharmer – Foto: J. Pohl

Scharmer will wissen, ob Wilfling Parallelen zu den anderen Opfern gezogen habe. „Ja klar. Das waren alles türkische Opfer“, antwortet Wilfling professionell. Ob er noch weitere Zusammenhänge in Erwägung gezogen habe, hakt Scharmer nach.

Wilfling zählt eine Reihe von Mordfällen auf, bei denen türkische Mitbürger die offenbar mit der Drogenszene in Kontakt standen unter ähnlichen Umständen zu Tode kamen. So sei zur damaligen Zeit in Heilbronn ein Türke ermordet worden, der wegen Drogendelikten auffällig war. Auch in Aachen sei ein Türke, der mit Drogenhandel zu tun hatte, erschossen worden. Auch in Kassel seien Türken aus dem Drogenmilieu durch Schüsse getötet worden. „Mit einer Waffe Kaliber 7,65 mm“, fügt Wilfling hinzu. Auch die jetzt dem NSU-Trio zugerechneten Morde in Nürnberg und Hamburg hätten bei den damaligen Ermittlungen den Verdacht in Richtung Drogenszene gelenkt.

Wilfling rechtfertigt seine Ermittlungen im Drogenmilieu.

Es ist offensichtlich, dass Wilfling versucht, mit diesen Beispielen den Grundstock für seine Rechtfertigung zu Ermittlungen in der Drogenszene im Zusammenhang mit dem Mord an Habil Kiliç zu legen.

Die Bestätigung dazu folgt im direkten Anschluss: „Auch Kiliç hat kurz vor seiner Ermordung mit einem Drogenhändler telefoniert“, so Wilfling weiter. Außerdem hätte Kiliç Probleme mit türkischen Landsleuten gehabt, zitiert Wilfling eine Zeugenaussage.

Mordermittlungen immer von innen nach außen.

RA Scharmer hat offenbar genug von der Drogentheorie und fragt Wilfling, ob er im Mordfall Kiliç auch andere Theorien überprüft habe. Wilfling doziert, dass man bei einem Mord immer „von innen nach außen“ ermittelt. Deswegen wurde als erstes das familiäre Umfeld untersucht. Es habe sich jedoch recht schnell gezeigt, dass die Familie Kiliç unverdächtig sei. Die einzige Gemeinsamkeit mit den anderen Mordfällen sei die Waffe gewesen.

Die Rechtfertigung für die Ermittlungen im türkischen Umfeld.

Ob es irgendwelche Auffälligkeiten im Leben von Habil Kiliç gegeben hätte, will Scharmer noch wissen. Kiliç wäre ausschließlich in der türkischen Community unterwegs gewesen. Deutsche Freunde hätte er keine gehabt. Deswegen sei es nur logisch, dass man anfangs die Ermittlungen auf das türkische Umfeld konzentriert habe, rechtfertigt sich Wilfling.

„Gab es damals eine Abklärung mit den Nürnberger Dienststellen?“ hakt Scharmer weiter nach. Die Nürnberger Kollegen, die in den Mordfällen Şimşek und Özüdoğru ermittelten seien sofort kontaktiert worden. Später sei auch die SOKO „Bosporus“ eingerichtet worden, auch das BKA wurde involviert, so Wilfling.

Abschließend hält Scharmer Wilfling seine damalige Aussage aus den Ermittlungsakten vom 1. September 2001 vor: „Ein Tatzusammenhang mit den Radfahrern ist nicht erkennbar.“

Heute weiß ich es besser.

Wilfling bestätigt und konkretisiert seine Aussage: Ein Zusammenhang mit den beiden Radfahrern sei damals zumindest im Fall Kiliç nicht erkennbar gewesen. Dass ein begründeter Verdacht gegen die Radfahrer in Nürnberg vorlag, hätte sich erst später gezeigt. „Heute weiß ich es besser, damals war das für uns nicht erkennbar.“ Wilfling erscheint bei dieser Aussage aufrichtig, sein Ärger über seine damalige Fehleinschätzung wirkt absolut echt. Es ist ihm anzumerken, wie unangenehm ihm diese Angelegenheit ist. Wilfling erkennt zurecht, wie sehr diese Angelegenheit seinen hohen Ansprüchen als Mordermittler geschadet hat.

Eine Anwältin der Nebenklage will von Wilfling wissen, aus welcher Entfernung die Schüsse auf Kiliç abgefeuert wurden. Die Schüsse wurden mit Sicherheit aus einer Entfernung von nicht unter 50 cm abgegeben. Somit handelt es sich hier nicht um „Nahschüsse“, erklärt Wilfling.

Ob Kiliç sich gewehrt habe, fragt die Anwältin. „Darauf gibt es keine Hinweise“, antwortet Wilfling.

RA Narin ist der nächste Anwalt der Nebenklage, der Fragen an Wilfling stellt. Ob Wilfling sich damals mit dem Mordfall Şimşek befasst habe, lautet seine erste Frage. Wilfling antwortet: „Ja, das wurde damals als normaler Mordfall behandelt. Erst beim zweiten Mord ergaben sich Hinweise auf eine eventuelle Mordserie.“ Narin hakt nach: „Können Sie sich im Zusammenhang mit dem Mord an Enver Şimşek an Zeugenaussagen zu Radfahrern erinnern?“ Zum damaligen Zeitpunkt hätte er dazu keine Erinnerungen, so Wilfling.

RA Narin - Foto: J. Pohl
RA Narin – Foto: J. Pohl

RA Narin hält Wilfling eine Zeugenaussage zum Mord an Habil Kiliç vor. Laut dieser Aussage sei eine Person aus dem Laden gelaufen, in einen Mercedes gestiegen und mit quietschenden Reifen davon gefahren. Bei dieser Person hätte es sich um einen „Mulatten“ gehandelt, so Narin weiter. Richter Götzl mischt sich ein: „Dieser Vorhalt ist nicht korrekt.“

Wilfling antwortet trotzdem. Er glaube, dass auch Narin diese Aussage, die im Übrigen von zwei Zeuginnen unabhängig voneinander zu Protokoll genommen wurde, nicht anders eingeordnet hätte, wie er selbst zum damaligen Zeitpunkt. „Es ist völlig normal, dass sich aufgrund dieser Aussagen die prioritäre Spur ergeben hat. Außerdem haben andere Zeugen die beiden Radfahrer als Kurierfahrer beschrieben. Es hat eben etwas Zeit gebraucht, bis wir festgestellt haben, dass diese Aussagen falsch und vermutlich frei erfunden waren.“

Zeugenaussage: Der Türke mit dem Mongolenbart

Ein weiterer Vorhalt von RA Narin aus den Ermittlungsakten bezieht sich auf eine Zeugenaussage, dass ein Tatverdächtiger vermutlich ein Türke war, denn er hätte einen „Mongolenbart“ getragen. „Ja, das war der Zeuge Sch. – ein Rentner -, der aussagte, das könnte ein Türke sein.“ Wilfling erklärt, dass aufgrund dieser Aussage sogar ein Phantombild für die Fahndung angefertigt worden sei. Wilfling widerspricht Narin: „Diese Person war nicht tatverdächtig, er konnte niemals ermittelt werden. Im Übrigen kann man auch nach Tatzeugen mit Phantombildern fahnden.“

Die Radfahrer waren für Ermittler in erster Linie Zeugen.

RA Rabe – Nebenklage Mandantschaft Şimşek – setzt die Befragung fort. Wie Wilfling die beiden Radfahrer überprüft hätte, so seine erste Frage. „Wir haben nach ihnen gefahndet, die Zeugen konnten keine detaillierte Beschreibung abgeben. Aus dem Blickwinkel der damaligen Erkenntnisse zur Tatzeit waren die Radler für uns in erster Linie Zeugen. Außerdem haben die beiden Zeuginnen die Radfahrer als Fahrradkuriere beschrieben.“

RA Rabe mit der Witwe von Enver Simsek - Foto: J. Pohl
RA Rabe mit der Witwe von Enver Simsek – Foto: J. Pohl

Nach RA Rabe meldet sich nochmals RA Narin zu Wort und will von Wilfling wissen, welche konkreten Maßnahmen denn zur Ermittlung der Radfahrer getroffen wurden. „Zusätzlich zur Fahndung wurde die Presse eingeschaltet. Die Radfahrer sollten sich als Zeugen melden. Auch hier ergaben sich keinerlei Hinweise“, so Wilfling.

Wilflings legendärer Satz: Neonazis und Fahrräder.

RA Narin spricht nun Wilflings Aussage im NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags vom 19. Februar 2013 an. Es ist offensichtlich, dass es Wilfling völlig klar ist, dass sein legendärer Satz, („Haben Sie schon einmal einen Neonazi auf dem Fahrrad gesehen?“), der in allen Medien kolportiert wurde, heute zur Sprache kommen wird.

„Die Frau Tausendfreund von den Grünen wollte immer wieder wissen, warum ich die Radfahrer nicht als Neonazis erkannt habe. Dann habe ich dummerweise diesen Satz gesagt: ‚Haben Sie schon einmal einen Neonazi auf dem Fahrrad gesehen?'“

Angespannte Stille nach einer scheinbar harmlosen Frage der Nebenklage.

RA Daimagüler, der die Tochter des am 9. Mai 2005 in seinem Döner-Imbiss in Nürnberg erschossenen İsmail Yaşar (6. Mordopfer des NSU) vertritt, setzt die Befragung fort. „Sie haben also die zwei Radfahrer über die Medien als Zeugen gesucht?“ „Ja, sie haben sich aber nicht gemeldet“ so Wilfling. „Hat Sie das nicht gewundert?“ hakt Daimagüler nach.

Auf diese Frage schließt sich ein längeres Schweigen an. Im Gerichtssaal herrscht absolute Stille. Auch aus dem Pressebereich auf der Besuchertribüne herrscht angespannte Ruhe. Selbst die allgegenwärtigen Tippgeräusche sind nicht mehr zu hören. Worauf sich die letzte Frage von Daimagüler bezieht, ist offensichtlich jedem klar. Mit Spannung wird Wilflings Antwort erwartet.

RA Daimagüler - Foto: J. Pohl
RA Daimagüler – Foto: J. Pohl

50 Prozent aller Zeugenaussagen erweisen sich als falsch.

Nach einer gefühlten Ewigkeit antwortet Wilfling: „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass das die Täter waren.“ Wieder Schweigen. Wilfling fährt mit seiner Erwiderung auf Daimagüler fort: „Es wird jetzt immer wieder der Fehler gemacht, dass der Wissensstand von heute mit den Erkenntnissen von damals gleichgesetzt wird. Sie müssen bedenken, dass 50 Prozent aller Zeugenaussagen falsch sind.“

Auf Wilflings Antwort folgt ein Streit zwischen RA Daimagüler und Richter Götzl. Götzl will wissen wohin die Frage von Daimagüler hinführen soll. Daimagüler antwortet knapp: „Das werden Sie gleich merken.“

„Haben Sie sich auch Gedanken über einen politischen Hintergrund gemacht?“, fragt Daimagüler unbeeindruckt von Götzls Einwurf weiter.

Keine Hinweise bei PKK und Grauen Wölfen

Es wären etwa 50 Zeugen befragt worden, die meisten davon wären Türken gewesen, so Wilfling. Diese Befragungen hätten immer wieder Hinweise auf politische Organisationen, wie der PKK und den Grauen Wölfen sowie in den Bereich der organisierten Kriminalität ergeben. Ein Zeuge hätte ausgesagt, dass ein „Türkenhasser“ hinter der Tat stecken könnte. Der Zeuge hätte damit aber die PKK gemeint antwortet Wilfling geduldig. Wilfling weiter: „Wir haben uns 48 Morde aus dem rechtsradikalen Milieu genauer angeschaut. Auch da gab es keine Parallelen zum Mord an Habil Kiliç. Dagegen gab es aus dem Bereich OK (Anm.: organisierte Kriminalität) haufenweise Hinweise.“

Als ob es hier keine türkische Drogenmafia geben würde.

RA Daimagüler setzt zu einer Frage an. Wilfling fährt mit seiner Antwort in deutlich lauterem Tonfall fort, bevor Daimagüler seine Frage stellen kann: „Jetzt sollen wir doch nicht alle so tun, als ob es hier keine türkische Drogenmafia geben würde. Dazu zählen auch Spuren nach Holland. Auch Şimşek hatte Verbindungen nach Holland.“

Kiliç war ein untadeliger Mann.

Daimagüler unterbricht Wilfling: „Gab es auch bei Kiliç Hinweise auf Verbindungen nach Holland?“ „Nicht bei Kiliç aber eben bei Şimşek. Allerdings hatte auch Kiliç Kontakte zu A. (Anm.: Ein Drogendealer, der mit Kiliç in der Großmarkthalle zusammenarbeitete). Auch dieser Kontakt erwies sich als nicht relevant.“ Wilfling muss für seine weitere Antwort eine kurze Pause einlegen. Deutlich gefasster fährt Wilfling mit seiner Antwort fort. „Kiliç war ein fleißiger, untadeliger Mann. Er war ein kreuzbraver, arbeitsamer und humorvoller Mensch.“

Bundesanwalt: „Angeklagt ist hier immer noch Fr. Zschäpe und nicht Wilfling.“

GBA Diemer unterbricht die Befragung mit einer der momentanen Situation völlig unangemessenen Aggressivität: „Worum geht es hier eigentlich? Die Anklage geht immer noch davon aus, dass Böhnhardt und Mundlos die Täter sind. Angeklagt ist Fr. Zschäpe als Mittäterin. Es soll hier um die Taten gehen und nicht um vermeintliche Ermittlungsfehler des Zeugen.“

RA Rabe erwidert auf den Einwand von Diemer: „Es steht doch außer Frage, dass die Anklage keine Ahnung davon hat, wie die Täter ihre Opfer ausgewählt haben.“

„Die Anklage geht davon aus, dass die Nationalität der Opfer das Auswahlkriterium waren. Ich fordere die Nebenklage dazu auf, sich auf die Anklagevorwürfe zu beschränken“ weist GBA Diemer RA Rabe zurecht.

RA Rabe ignoriert Diemers Angriff auf die Nebenklage: „Wenn hier in der Verhandlung ein Polizeibeamter suggeriert, die Mordopfer hätten einen kriminellen Hintergrund, dann ist es die Pflicht der Nebenklage dies zu hinterfragen.“

RA Kuhn will wissen, ob die gefüllte Kasse und die unangetastete Geldbörse von Habil Kiliç die einzigen Indizien waren, um einen Raubmord auszuschließen.

„Der Kernpunkt unserer Ermittlungen war: Könnte Kiliç in ‚irgendetwas hineingeraten sein‘. Kiliç hatte eine prekäre finanzielle Lage. Er hatte in der Großmarkthalle gearbeitet, und die ist als Drogenumschlagsplatz bekannt. Wir haben auch ermittelt, ob es sich um ein Auftragsdelikt handeln könnte. Es sind auch Finanzermittlungen angestellt worden“, so Wilfling.

RA Erdal erinnert an den eigentlichen Kern des NSU-Skandals.

RA Erdal setzt die Befragung von Josef Wilfling fort: Er beginnt seine erste Frage in einem bemerkenswert ruhigen Tonfall: „Herr Wilfling, wie lange sind Sie eigentlich schon im Dienst?“ Wilfling stutzt, er will von Erdal wissen, wie diese Frage genau gemeint ist: „Meinen Sie zum Tatzeitpunkt oder überhaupt?“ Richter Götzl mischt sich wieder ein: „Wo soll diese Frage wieder hinführen?“ Sowohl Erdal als auch Wilfling gehen auf Götzls Einwand nicht weiter ein.

Wilfling geht offenbar davon aus, dass Erdal von ihm wissen möchte, wie lange er schon im Polizeidienst ist: „Seit 1966 …“

RA Erdal unterbricht Wilfling in einem äußerst scharfen und lauten Tonfall: „Wenn Sie schon so lange im Polizeidienst sind, haben Sie eigentlich die Brandanschläge auf Türken in Solingen und Mölln mitbekommen?“

Bevor Wilfling antworten kann, wendet sich Richter Götzl in ähnlichem Ton an Erdal: „Was hat Mölln und Solingen mit unserem Fall hier zu tun?“

RA Erdal ignoriert Götzl und fährt noch lauter mit seiner Befragung fort. „Es gibt hier in Deutschland viele kranke Menschen, die sich als Herrenmenschen bezeichnen. Wissen Sie das?“ Zum Ende dieser Frage erhöht Erdal die Lautstärke nochmals erheblich.

Götzl interveniert wieder, diesmal ebenfalls sehr laut und mit donnernder Stimme: „Herr Anwalt! Ich ermahne Sie hiermit: Nehmen Sie sich im Ton zurück und fragen Sie sachlich!“

Trotzdem wird Götzl wieder ignoriert. Wilfling antwortet nun ebenfalls mit deutlich erhöhter Lautstärke: „Wir sind nicht auf dem rechten Auge blind.“

RA Erdal hakt in gleicher Lautstärke und äußerst gereizt nach: „Warum? Warum haben Sie nicht in diese Richtung ermittelt?“

Wieder schaltet sich Götzl ein, noch lauter und äußerst aggressiv: „Herr Anwalt! Ich ermahne Sie hiermit nochmals! Sie bringen hier eine Unsachlichkeit in die Verhandlung ein!“

Erdal richtet seine Erwiderung lautstark direkt an Götzl: „Dieser Zeuge hantiert hier mit Halbwahrheiten.“

Angeordnete Pause wegen Unsachlichkeit, oder wegen gefährlichen Fragen?

Götzl ermahnt Erdal nochmals in unverminderter Lautstärke: „Ich ermahne Sie hiermit nochmals wegen Unsachlichkeit ihrer Fragestellung. Sie sollten keine Antworten unterstellen, die nicht gefallen sind. Wir machen jetzt 5 Minuten Pause, damit Sie sich beruhigen und sich überlegen können, was Sie eigentlich fragen wollten.“

Götzl verlässt unmittelbar nach seiner Anordnung den Gerichtssaal, um eine weitere Diskussion gleich im Keim zu ersticken. RA Erdal wirft seine Robe höchst erregt auf den Boden und verlässt beinahe im Laufschritt und ohne ein weiteres Wort zu verlieren, ebenfalls den Saal. Die meisten anderen Prozessbeteiligten bleiben wie versteinert fassungslos auf ihren Plätzen. Erst nach einiger Zeit scheinen die Verteidigung, die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage langsam zu realisieren, was sich soeben im Gerichtssaal ereignet hat. Nur der Mitangeklagte Andrè E. und Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders scheinen unbeeindruckt und unterhalten sich während der Pause in freundschaftlicher Atmosphäre.

Tatsachenbericht vs. offizieller Pressebericht

Hier zum Vergleich die Berichterstattung dieses wichtigen Prozessbestandteils einiger zufällig ausgewählter etablierter Medien:

Zitat Sueddeutsche Zeitung Online 11. Juli 2013:

Wieso man nur im türkischen Milieu, nicht aber in der rechten Szene ermittelt hatte? Ob der Polizist noch nie von Mölln gehört habe? […] Die Wortgefechte werden immer hitziger. Ein Anwalt der Nebenklage wirft Wilfling nun „Halbwahrheiten“ vor. „Es ist kein Geheimnis, dass es in Deutschland auch kranke Menschen gibt, die sich als Neonazis bezeichnen“, sagt er wütend. Ein wenig bekommt man das Gefühl, mit Wilfling sitze nicht ein Zeuge, sondern ein weiterer Angeklagter in München vor Gericht. Schließlich unterbricht der Vorsitzende Richter den Prozess – „jetzt machen wir mal fünf Minuten Pause, jetzt regen Sie sich bitte ab“, sagt Manfred Götzl zum Anwalt der Nebenklage.

Quelle: >>

Zitat FAZ Online vom 11. Juli 2013:

Ein erregter Anwalt, ein unfreundlicher Richter

[…]

Am Donnerstag gerieten der Vorsitzende des Staatsschutzsenats und ein Nebenklageanwalt aneinander, der sich darüber erboste, dass die Polizei nicht mit der gebotenen Sorgfalt rechtsextremistischen Motiven nachgegangen sei. Die Hauptverhandlung wurde kurz unterbrochen, mit der unfreundlichen Aufforderung an den Anwalt, er möge sich abregen. Es dürfte nicht das letzte Mal gewesen sein, dass die zeitliche Dissonanz, dass 2001 nicht vor Augen stand, was 2013 glasklar zu sein scheint, die Emotionen im Prozess schürte.

Quelle: >>

Zitat Spiegel-Online vom 11. Juli 2013:

Der frühere Polizeibeamte trägt die meiste Zeit sehr nüchtern und sachlich vor. Ein Vertreter der Nebenklage bringt dann aber eine spürbare Schärfe in den Gerichtsaal. Er wirft Josef W. lautstark vor, die rechtsextremen Hintergründe der Tat nicht ausreichend geprüft zu haben. „Warum haben Sie nicht in diese Richtung ermittelt?“, ruft der Rechtsanwalt.

„Wir sind keine, die auf dem rechten Auge blind sind“, entgegnet der langjährige Mordermittler und rechtfertigt die Tatsache, dass die Polizei Verbindungen zum Drogenmilieu und zur organisierten Kriminalität prüfte. „Jetzt soll man mal bitte nicht so tun, als ob es keine türkische Drogenmafia gibt.“

Es ist der Moment, in dem sich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zum Einschreiten gezwungen sieht. Er ermahnt den Rechtsanwalt der Nebenklage. Dieser möge sich gut überlegen, was er sage: „Jetzt regen Sie sich bitte ab.“

Quelle:>>

Zitat Tagesspiegel Online vom 11. Juli 2013:

Die Aussagen regten den Nebenklage-Anwalt Adnan Erdal auf. Er vertritt einen Türken, der vom Nagelbombenanschlag des NSU in Köln betroffen war. In strengem Ton wollte Erdal von dem Zeugen wissen, ob er etwas von den Brandanschlägen auf Türken in Solingen und Mölln mitbekommen habe. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach Erdal und fragte ihn, was Solingen und Mölln mit diesem Prozess zu tun hätten. Erdal wurde laut, Götzl auch. Der Richter ermahnte den Anwalt, zu einem sachlichen Ton zurückzukehren und unterbrach die Verhandlung. „Wir machen eine kurze Pause, dann regen Sie sich bitte ab!“ Nach der Pause verzichtete Erdal auf weitere Fragen an den einstigen Kriminaloberrat.

Quelle:>>

Zitat Welt Online vom 11. Juli 2013:

Regelrecht empört reagierte Adnan Menderes Erdal, ein Nebenklagevertreter, der schon des öfteren durch seine scharfen Fragen aufgefallen war. Er war es auch, der für seinen Mandanten beantragt hatte, das Kreuz im Gerichtssaal abzuhängen. […]

Das Kreuz hängt immer noch, und auch jetzt bekam Erdal von Richter Manfred Götzl eine strenge Ermahnung zu hören. Denn in ziemlich lautem Ton hatte dieser den Mordermittler gefragt, warum nicht in „Richtung rechts“ ermittelt worden sei. Wilfling wies das zurück. „Wir haben in jede erdenkbar Richtung geschaut, und wir sind auch auf dem rechten Auge nicht blind. Aber es gab keinerlei Anhaltspunkte.“ […]

Erdal legte nach, fragte Wilfling, ob er schon im Dienst gewesen sei, als in Solingen und in Mölln Anschläge auf Türken verübt wurden. „Es ist kein Geheimnis, dass es in diesem Land kranke Menschen gibt, die Neonazis sind und Böses tun“, wurde der Anwalt immer lauter. Da war es Götzl, der in diesem Prozess schon erstaunliche Langmut gezeigt hat, zu viel. „Ich sage es ganz deutlich, ich ermahne Sie. Nehmen Sie sich zurück, sonst bekommen Sie mit mir Probleme.“ Und damit sich Erdal „beruhigen“ und wieder zu sachlichem Ton zurückkehren konnte, unterbrach der Richter sogar die Sitzung.

Quelle:>>

Update 16. Juli 2013:

Zitat Berliner Zeitung Online vom 11.Juli 2013.

Die Nebenkläger haben viele Fragen, die Bundesanwaltschaft – die Nachfragen zu Versäumnissen der Behörden überhaupt nicht schätzt – bittet darum, sich nicht zu verzetteln. Und der Vorsitzende Richter hat einen heftigen Disput mit einem türkischen Verteidiger, der eine tribunalartige Frage stellt. Emotional geht es so hoch her, wie seit Beginn des Prozesses nicht. 

Quelle:>>

Zumindest Zeit-Online gibt den Vorfall ansatzweise, aber auch mit deutlich reduziertem Wahrheitsgehalt wieder:

Zitat Zeit Online vom 11. Juli 2013:

Zum Eklat kommt es, als Adnan Erdal das Fragerecht bekommt. Er schreit Wilfling regelrecht an, als er die Brandanschläge von Solingen und Mölln ins Spiel bringt, aber von Richter Götzl gestoppt wird: „Wir verhandeln hier in aller Ruhe. Sonst werden Sie mit mir Probleme bekommen.“ Wilfling kontert gelassen: „Wir alle hätten diese Serie gern geklärt. Wir sind keine, die auf dem rechten Auge blind sind“, gibt er dem Anwalt zurück.

Nach Abschluss der Vernehmung fordert Anwalt Stephan Lucas, in der Verhandlung müssten auch die vielen Ermittlungsfehler der Behörden besprochen werden. „Rehabilitierung kann nicht groß genug geschrieben werden“, sagt Lucas. Die NSU-Opfer hätten ein „postmortales Persönlichkeitsrecht“, daher müsse auch geklärt werden, wieso die Polizei so häufig etwa in Richtung Drogenmilieu ermittelte.

Quelle:>>

Der Stern Online vom 11. Juli 2013 erwähnt den Vorfall mit keiner Silbe. Nicht einmal im Ansatz erfährt der Leser davon irgend etwas. Quelle:>>
Diese kleine Auswahl zeigt eindringlich, dass die Öffentlichkeit durch etablierte Medien nicht einmal ansatzweise umfassend über den NSU-Prozess informiert wird. Auf die Behauptung, dass einige dieser Artikel gezielt falsch informieren, verzichte ich aus naheliegenden Gründen.

Nach der Pause keine Fragen mehr von RA Erdal. Warum?

Die Pause endet ungewöhnlich pünktlich nach 5 Minuten. Alle sind anwesend nur RA Erdal fehlt noch. Mit etwa 2 Minuten Verspätung erscheint schließlich auch Erdal. Seine Verärgerung ist ihm deutlich anzusehen, er stellt keine Fragen mehr an Wilfling.

Götzl führt die Verhandlung fort, als wäre nichts geschehen.

Das Fragerecht hat nun RA Manthey, der die Witwe des ermordeten Habil Kiliç vertritt.

RA Manthey vertritt die Witwe des 2001 ermordeten Habil Kilic. - Foto: J. Pohl
RA Manthey vertritt die Witwe des 2001 ermordeten Habil Kilic. – Foto: J. Pohl

Wie und ob sich überhaupt die Polizei um die Familie Kiliç nach dem Mord gekümmert habe, will Manthey von Wilfling wissen.

Wilfling antwortet noch deutlich unter dem Eindruck der vorherigen Ereignisse im Gerichtssaal: „Die Familie war oft und manchmal stundenlang bei mir im Büro. Wir hatten Probleme mit der Schwägerin, die offensichtlich kein Interesse an der Aufklärung der Tat hatte. Wir haben auch für einen Kontakt zwischen dem Weißen Ring und der Familie Kiliç gesorgt.“

Nun ist die Verteidigung mit der Befragung an der Reihe. Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm beginnt mit einer Frage zu dem am Tatort gefundenen Plastikschnipsel. Wilfling verweist sie an den Erkennungsdienst, er könne dazu keine sachdienlichen Hinweise geben. Er vermutet aber, dass das Beweisstück auf eine Plastiktüte hinweist, um die Patronenhülsen aufzufangen.

Der Alleswisser Zeuge D.

RAin Schneiders, Verteidigung Wohlleben, befragt Wilfling zur Vernehmung des weiteren Hinweisgebers D. Wilfling erklärt anschaulich, dass es sich bei D. um einen „amtsbekannten Hinweisgeber“ handelt, der zu allem immer alles gewusst habe. Trotzdem sei man den Hinweisen nachgegangen, alle hätten sich jedoch als nicht

Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders - Foto: J. Pohl
Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders – Foto: J. Pohl

tatrelevant erwiesen. „Wer den Herrn D. als Freund hat, der braucht keine Feinde mehr“, fügt Wilfling hinzu. Trotzdem hält Schneiders Wilfling eine Aussage von D. vor, nachdem es im Großmarkt München Gerüchte über eine größere Heroinlieferung gegeben hätte. Kiliç hätte mit dieser Lieferung etwas zu tun gehabt, beharrt Schneiders auf diese Aussage. Wilfling wiederholt, dass man den Zeugen D. mit Vorsicht genießen muss. Den Hinweisen sei man nachgegangen, sie hätten sich jedoch als falsch erwiesen. „Wenn eine Zeugenaussage nicht stimmt, dann kann es auch kein Ermittlungsergebnis dazu geben“ fügt Wilfling dazu.

RA Klemke, ebenfalls Verteidigung Wohlleben, will wissen, ob auch Hinweisen zu Milli Görüş nachgegangen wurde.

„Auch zu Milli Görüş fanden sich Hinweise. Kiliç hatte jedoch zu keiner dieser Organisationen Kontakt.“

Ein weiterer Anwalt der Nebenklage fragt, ob damals Handydaten ausgewertet wurden. „Damals nicht“, antwortet Wilfling.

Damit ist die Vernehmung von Josef Wilfling um 12:10 Uhr beendet.

Eine Erklärung zum richtigen Zeitpunkt. Aber ohne Interesse der Presse.

Nachdem Wilfling den Saal verlassen hat, bittet RA Lucas Richter Götzl eine Erklärung nach § 257 StPO abgeben zu dürfen.

Götzl erlaubt Lucas die Erklärung vorzutragen.

RA Lucas: „Ich muss vorausschicken, dass diese Erklärung von uns – RA Lucas und RA Rabe – als Vertreter der Nebenklage Şimşek in Abstimmung mit RA Daimagüler als Vertreter der Nebenklage Yaşar erfolgt.“

Die Erklärung von RA Lucas sinngemäß wiedergegeben:

„Im Rahmen der Hauptverhandlung muss festgestellt werden, ob die Polizei zu einem kriminellen Hintergrund der Opfer festhält. Es geht hier um die Frage der Opferauswahl. Die heute abgegebene Erklärung des GBA Diemer greift hier zu kurz. Es geht uns hier ausdrücklich nicht darum, einen neuen Untersuchungsausschuss einzuberufen, jedoch muss in der Hauptverhandlung ermittelt werden, warum gemordet wurde. Deswegen muss jede Spur auch zur Sprache kommen. Der Strafprozess muss auch das postmortale Persönlichkeitsrecht schützen. Die Familie Şimşek hat sich jahrelang massiven Vorwürfen und Verdächtigungen stellen müssen. Die Rehabilitation der Opfer kann in diesem Zusammenhang nicht groß genug geschrieben werden. Es würde der Bundesanwaltschaft gut zu Gesicht stehen, dass Fragen, die zu Ermittlungspannen führen nicht abgeblockt werden. Ich appelliere an die Vertreter des Generalbundesanwalts diese Diskussion nicht bei jeder Gelegenheit neu zu entfachen. Es geht hier in der Hauptverhandlung auch darum, die Zusammenhänge zu verstehen.“

Nebenklage Anwälte RA Rabe und RA Lucas - Foto J. Pohl
Nebenklage Anwälte RA Rabe und RA Lucas – Foto J. Pohl

Anmerkung des Autors:

Nach dem Ende des 22. Prozesstags habe ich vor dem Gericht ein Gespräch mit RA Lucas und RA Rabe geführt und habe die beiden gefragt, ob die oben stehende Erklärung als Text online verfügbar wäre. „Leider nicht, wir haben die Erklärung ganz spontan im Anschluss an den Streit zwischen RA Erdal, Richter Götzl und dem Zeugen Wilfling formuliert. Sie können die Erklärung aber gerne auf der Basis ihrer handschriftlichen Aufzeichnungen in Ihrem Blog veröffentlichen, wenn Sie den Text als ’sinngemäß wiedergegeben‘ kennzeichnen.“ Auf die Frage, ob ich den Text vor der Veröffentlichung zur Freigabe erst einmal vorlegen sollte, antwortete Lucas: „Wir vertrauen ihnen!“

Für dieses Vertrauen möchte ich mich hiermit ausdrücklich bedanken und hoffe, dass ich die Erklärung richtig wiedergeben konnte. Außerdem ist an dieser Stelle ein Dankeschön an die Rechtsanwälte Lucas, Rabe, Daimagüler und Scharmer fällig, die mit ihren Erklärungen zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Worte gewählt haben.

Anschließend verliest auch RA Scharmer eine Erklärung:

„Fragen zu Ermittlungen müssen gestellt werden dürfen. Es muss geklärt werden, ob Ermittlungsfehler zu Morden geführt haben könnten, oder ob Morde durch korrekte Ermittlungen hätten verhindert werden können. Diese Fragen sind auch für die Klärung der Schuldfrage relevant.“

Götzl ruft nach Abgabe der Erklärungen um 12:15 zur Mittagspause bis 13:30 auf.

Diemer kompromisslos, taktlos und prinzipientreu.

Um 13:35 beginnt der Verhandlungsnachmittag mit einer Erwiderung von GBA Diemer auf die Erklärungen der Nebenklage:

„Wir müssen Fragen immer dann beanstanden, wenn sie nicht zum aktuellen Fall gehören. Ehemalige Ermittlungsfehler haben keine Bedeutung. Ob und weshalb durch Pannen Straftaten verhindert werden können, gehören nicht in die Hauptverhandlung. Wir können uns nicht leisten, den Prozess mit Fragen zu verzögern, die nicht auf die Schuld der Angeklagten zielen. Wir werden diese Fragen weiter beanstanden.“

RA Rabe erwidert direkt auf die Erklärung Diemers: „Alte Ermittlungsansätze, die eventuell noch valide sind, müssen Gegenstand der Hauptverhandlung sein.“

Ende Teil 1.