Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU?

Die Raubüberfälle, vergessene Opfer und das Wissen des Verfassungsschutzes. 


Ein Text von Gastautor Thomas Moser.

Thomas Moser im Interview mit RA Behnke am 16.06.14

Thomas Moser (links) im Interview mit RA Behnke am 16.06.14. Foto: J. Pohl

Überarbeitete Fassung einer Radiosendung vom 03.08.15. Quelle: Deutschlandfunk, Autor: Thomas Moser. Externer Link führt zur Audio-Datei der ARD-Mediathek. >>

18. Dezember 1998, gegen 18 Uhr, ein Edeka-Markt am Rand von Chemnitz: Die Hauptkassiererin hat eben die Tageseinnahmen eingesammelt, als ein Mann schreit: „Dies ist ein Überfall!“ Zwei Maskierte stehen in dem Markt. Einer bedroht die Kassiererin mit einer Pistole. Sie gibt ihm das Geld, etwa 30.000.- D-Mark. Die zwei flüchten. Dabei schießen sie um sich. Vor dem Oberlandesgericht in München schildert im Juni 2015 ein junger Mann, wie ihm eine Kugel knapp am Kopf vorbeigeflogen ist. Die Täter nehmen den Tod von Passanten in Kauf. Für die Bundesanwaltschaft waren es Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Mit diesem schweren Raub soll die Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrundes, der neun Migranten und eine Polizeibeamtin zum Opfer fielen, begonnen haben. 14 weitere Banküberfälle folgten, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Opfer, die kaum bekannt sind. Und noch eine Frage ist ungeklärt: Welches Wissen hatte der Verfassungsschutz über die Raube? Weiterlesen „Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU?“

VHT 198: Wie man die lügenden Nazi-Zeugen festnageln kann!

Wie lange noch? Wie lange will der Senat seine Haltung beibehalten? Seit fast zwei Jahren wird im Saal 101 am OLG München versucht, den Angeklagten ihre Beteiligung am NSU-Terror nachzuweisen. Seit ebenfalls zwei Jahren können Prozessbeobachter ein bemerkenswertes Phänomen beobachten: Es wird gelogen. Es wird dermaßen hemmungslos gelogen, dass sich die Balken biegen.

Szene-Jargon: „OLG-Stadl“

Die für jeden offenkundige Lüge hat einen festen Platz vor dem 6. Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Manfred Götzl gefunden. Konsequenzen gab es selbst für die dreistesten lügenden Zeugen bis jetzt nicht. Die Neonazi-Szene hat dies längst erkannt und lässt die aus ihren Reihen vorgeladenen Zeugen offenbar nicht mal mehr durch ihre Szeneanwälte auf die Verhandlungen vorbereiten. In Szene-Kreisen wird der NSU-Prozess inzwischen „OLG-Stadl“ genannt.

Frustrierte Journalisten, frustrierte Nebenklage.

Ist wieder ein lügender Nazi-Zeuge vorgeladen und führt das Gericht mit angeblichen Erinnerungslücken und grotesken Falschaussagen vor, dann lässt sich ein weiteres Phänomen beobachten:

Die Diskussionen in den kurzen Verhandlungspausen oder am Ende eines Prozesstages zwischen Prozessbeobachtern, der Presse und den Anwälten der Nebenklage lassen eines deutlich erkennen: Es hat sich Frust ausgebreitet. Wurden anfangs noch Stimmen laut, dass Götzl dieser Lügerei endlich einen Riegel vorschieben solle, so hört man in den letzten Tagen vorwiegend sarkastische Bemerkungen.

Man kann ja sowieso nichts ändern. Oder etwa doch?

Diese lügenden Nazi-Zeugen sind schon lange kein Aufreger mehr. Irgendwann hat sich die fatale Erkenntnis breit gemacht, man könne daran ja sowieso nichts ändern. Ganz egal wer: Ob Prozessbeobachter, Journalisten aber auch die Anwälte der Nebenklage scheinen den Kampf gegen die Lüge im NSU-Prozess aufgegeben zu haben. Sie flüchten sich immer öfter in juristische Spitzfindigkeiten, falls sie von einem neu hinzugekommenen Prozessbeobachter deswegen angesprochen werden. Bei diesen Gesprächen zeigt sich überdeutlich, dass die Angesprochenen selbst nicht mehr glauben, was sie da sagen und am liebsten vor Scham in den Erdboden versinken möchten. Der Prozessbeobachter bleibt rat- und fassungslos zurück, versteht die Welt nicht mehr und verliert mit jedem weiteren Prozessbesuch, bei dem wieder ein lügender Nazi-Zeuge sein krudes Weltbild und haarsträubende Lügengeschichten auf großer Bühne vortragen darf, den letzten Glauben an eine gerechte und unabhängige Justiz.

Wer lügt im Prozess und warum?

Ein Teil der Antwort ist einfach: Die Angeklagten sind es nicht. Warum? Sie sagen nichts. Gar nichts. Das betrifft übrigens nicht nur Beate Zschäpe. Lediglich einer der Angeklagten hat bis jetzt eine Aussage gemacht. Im Allgemeinen wird diese als weitgehend glaubwürdig eingeschätzt.

Ausnahmslos gelogen haben:
Alle Zeugen aus der Rechten Szene, die zum Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aussagen sollten.

Ebenfalls ohne Ausnahme gelogen haben:
Alle bisher geladenen V-Männer vom Verfassungsschutz. Prominente Beispiele: Tino Brandt, Carsten Szczepanski, Benjamin Gärtner.

Ein besonders dreister Lügner:
Der ehemalige V-Mann-Führer Andreas Temme ist ebenfalls vom Verfassungsschutz.

Weiter beim Verfassungsschutz:
Der Zeugenbeistand RA Volker Hoffmann, der dem V-Mann Benjamin Gärtner vom Landesamt für Verfassungsschutz zugeteilt wurde, hat nachweislich während der Vernehmung von Gärtner gelogen. Mehrmals. Damals war ich einer der fassungslosen Prozessbeobachter, als ich mir nach dem Verhandlungstag erklären lassen musste, dass Hoffmann in seiner Funktion als Zeugenbeistand nicht verpflichtet wäre, die Wahrheit zu sagen.

Es kommt noch schlimmer:
Nicht nur Verfassungsschutz, Zeugen aus der rechten Szene, sondern auch Zeugen aus den Reihen der Polizei stehen zumindest schwer im Verdacht vor Gericht gelogen zu haben.

Es geht so nicht weiter:

Der 6. Strafsenat muss eine 180 Grad Kehrtwende machen, um die Glaubwürdigkeit des Gerichts zu retten und um den ungeheuren Ausmaßen der Verbrechen, die hier aufgeklärt werden sollen, gerecht zu werden. Jede Lüge ohne Konsequenz ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und deren Familien.

Den Fokus auf die lügenden Nazi-Zeugen richten und sie der Lüge überführen!

Die Presse berichtet immer weniger über die Aussagen der lügenden Nazi-Zeugen. Das muss aufhören. Und zwar sofort! Einige große Redaktionen berichten gar nicht mehr über die Lügner. Das ist der völlig falsche Weg und auch einer der Gründe dafür, dass die Situation jetzt so ist, wie sie ist. Zugegeben: Es ist schwer, mühsam, beinahe unmöglich und unbefriedigend darüber zu berichten. Das Argument einiger Journalisten, dass es bei diesen Aussagen nichts substanzielles zu berichten gibt, ist in sich richtig. Trotzdem ist es im Grundsatz völlig falsch. Denn hier ist die Lüge ohne Konsequenz die Substanz, über die berichtet werden muss. Und zwar pingelig genau, am besten mit den entsprechenden Fakten unterlegt. Jede ungeahndete Lüge vor Gericht muss der Öffentlichkeit präsentiert werden. Und jede dieser Lügen muss wie auf dem Seziertisch auseinandergenommen und mit Gegenbeweisen als solche identifiziert werden. Nach jedem Lügner vor Gericht muss die Frage nach den Konsequenzen gestellt werden. Immer wieder. Auch wir Blogger sind hier in der Pflicht. Auch deswegen dieser Artikel.

Für diesen Artikel gibt es mehrere Gründe:

Am 198. VHT sagte unter anderem Markus F. als Zeuge aus. Er sollte unter anderem Erkenntnisse aus dem Umfeld von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aus der Zeit kurz vor deren Abtauchen in den Untergrund liefern. Nach seiner Aussage wurde ich von einer Prozessbesucherin, einer älteren Dame, geistig sehr jung geblieben, angesprochen: „Und was passiert jetzt mit dem Zeugen? Der hat doch von Anfang bis Ende gelogen. Wird der jetzt festgenommen? Gibt es da keine Konsequenzen?“ Ich muss gestehen, ich habe mich geschämt, als ich der Dame sagen musste, dass Markus F. vermutlich mit keinen Konsequenzen rechnen muss und jetzt auf dem Weg nach Hause ist.

Hier – in Auszügen – das Wortprotokoll der Zeugenvernehmung von Markus F.

Um 14:10 Uhr beginnt die Vernehmung des Zeugen Markus F., Textilreiniger aus Chemnitz. Er soll zum Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aussagen. Nach der üblichen Belehrung durch Richter Götzl beginnt dieser mit seiner 1. Frage zum Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

Götzl: „Zu dem Herrn Wohlleben. Was können Sie mir da sagen?“

F.: „Nichts.“

Götzl: „Sie kennen Wohlleben nicht ..?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Kennen Sie denn die Beate Zschäpe?“

F.: „Nicht, dass ich wüsste.“

Götzl: „Was bedeutet das?“

F.: „Könnte sein. Vor 1998. Danach bin ich verhaftet worden.“

Götzl: (Schweigen)

F.: „Kann nix sagen. Ist so lange her.“

Götzl: „Können Sie das zeitlich Einordnen? Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Zschäpe und …“

F.: (unterbricht Götzl) „… keine Ahnung.“

Götzl: „Lassen Sie mich aussprechen! Was hat 1998 mit Zschäpe zu tun?“

F.: „Kann weder ja noch nein sagen. Weil ich da in Haft war. Danach hatte ich mit Szene nix zu tun.“

Götzl: „Und was war vor 1998? In Bezug auf Szene?“

F.: „Viel getrunken, rumgeprügelt. Viel hatte ich damit nicht zu tun, weder mit dem politischen noch sonst was.?

Götzl: „Welche Personen bringen Sie mit der Rechten Szene in Verbindung? Vor 1998?“

F.: „Niemand spezielles.“

Götzl: „Ja, das sind doch einige Leute.“

F.: „Weiß nicht. Keine Erinnerung.“

Götzl: (deutlich lauter) „Herr F., Sie sind nicht glaubwürdig.“

F.: „Wenn ich es nicht weiß. Kann ja nicht irgendeinen Namen sagen.“

Götzl: „Glaube Ihnen nicht.“

F.: „Soll ich lügen?“

Götzl: „Nein. Aber auch ein Schweigen kann eine Falschaussage sein.“

F.: „Ja …“

Götzl: „Also getrunken, geprügelt? Aber keine Kontakte?“

F.: „…“

Götzl: „Szene bedeutet Kontakt mit Leuten.“

F.: „Ja, in der Wendezeit. Gab Links und Rechts. Bin da irgendwie reingeschlittert.“

Götzl: „Wo haben Sie sich aufgehalten?“

F.: „Von 1991 bis 1994 in Stuttgart, wegen meiner Lehre. Dann Chemnitz.“

Götzl: „Was haben Sie in Stuttgart gemacht?“

F.: „Lehre.“

Götzl: „Nur Stuttgart?“

F.: „Auch Ludwigsburg.“

Götzl: „Mit wem Kontakt?“

[…]

Götzl: „Kennen Sie Mundlos?“

F.: „Nee!“

Götzl: „Böhnhardt?“

F.: „Nein.“

Götzl: „André Eminger?“

F.: „Nö.“

Götzl: „Holger Gerlach?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Schulze?“

F.: „Nein.“

Götzl: „Gab es mal Besuch aus Stuttgart oder Ludwigsburg in Chemnitz?“

F.: „Nicht mit mir in Verbindung.“

Götzl: „Natürlich mit Ihnen in Verbindung!“

F.: „…“

Götzl: „Also Sie sind 1994 wieder nach Chemnitz. Was haben Sie da gemacht?“

F.: „Gearbeitet. Bei Vater in Textilreinigung. Bis heute.“

Götzl: „Und Ihre Tätigkeit in der Szene?“

F.: „Hab dort keine Tätigkeit gehabt.“

(RA Heer ermahnt den Zeugen deutlicher zu sprechen)

F.: „Keine spezielle Tätigkeit in Szene gehabt!“ (besonders laut)

[…]

Und in diesem Stil zog sich die weitere Vernehmung hin. Selbst bei Vorhalten aus Vernehmungen von ihm bekannten Personen aus der Rechten Szene kann sich Markus F. entweder an nichts erinnern oder leugnet, diese Personen zu kennen. Schließlich werden ihm mehrere Fotos vorgelegt. Darunter sind Fotos, die F. eindeutig mit Mundlos und Zschäpe zeigen. Bei diesen Fotos erkennt er sich zwar selbst, sonst meist aber keine der anderen Personen.

Eine Rechtsanwältin der Nebenklage stellt F. unter anderem diese Frage: „Haben Sie Tattoos?“

F.: „Nein.“

Für jeden im Gerichtssaal ist am linken Unterarm in der Nähe des Handgelenks eine große Tätowierung zu sehen. Jedoch erhebt niemand wegen dieser beinharten, mehr als offensichtlichen Lüge Einspruch. Innerhalb von 5 Minuten hätte das Gericht bei diesem einfachsten Beispiel Markus F. eine Falschaussage nachweisen können. Aber: Es ist nichts passiert.

Die nächste Frage verpufft deswegen völlig wirkungslos: „Tragen Sie auf Ihrer Brust einen tätowierten Rudolf Heß Schriftzug?

Die Antwort des Zeugen F. ist daher nicht überraschend: „Nein.“

Während einer Prozesspause unterhielt ich mich bei einem Espresso mit einem Anwalt der Nebenklage über das Problem „Lügen ohne Konsequenzen.“ Nach kurzer Zeit sprudelte es förmlich aus ihm heraus. Der ganze aufgestaute Frust entlud sich. Es war offensichtlich: Hier läuft etwas grundlegend schief. Und: Er machte mich auf eine interessante Geschichte aufmerksam:

Falschaussage: Wenn man will geht es auch anders.

Das immer öfter vorgebrachte Argument, dass es bei Falschaussagen auch ohne Vereidigung kaum Möglichkeiten gibt, dies zu ahnden ist falsch. Dies dokumentiert der Fall eines Polizisten aus Rosenheim, der vor dem NSU-Untersuchungsausschuss Bayern eine Aussage machte, die so gar nicht in das offizielle Bild passte. Die Staatsanwaltschaft wurde hier überraschend schnell aktiv: Wegen einer Falschaussage! Vermutlich war die Falschaussage aber gar keine solche.


 

Bayerischer Landtag, Dienstag, 18.Juni 2013, ca. 13:00 Uhr:

Die Mitglieder des Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus in Bayern – NSU“ haben sich zur 28. Sitzung versammelt. Die Zeugenbefragung wird durch den Vorsitzenden Franz Schindler (SPD) geleitet, der den heutigen ersten Zeugen KHK Konrad Pitz von der KPI Rosenheim befragt.

Zeuge Konrad Pitz: Und dass es eine kriminelle Vereinigung oder terroristische Vereinigung gebe, auf jeden Fall rechtsradikal. Das muss zumindest gefallen sein: NSU. Ich habe mir das also besonders gemerkt, weil diese NSU war für mich so eine Brücke: NSU und dann das NSU-Fahrrad, also das ist das einzige Fahrrad der Welt, das mit Kardanantrieb ist, und deshalb konnte ich mir eben das so gut merken. Die sagten dann eben Nationalsozialistischer – – Wie heißt der?

Vorsitzender Franz Schindler (SPD): Gut. Jetzt sagen Sie uns mal, wann war die Besprechung, und wer war da dabei?

Zeuge Konrad Pitz: Ich kann Ihnen das Datum nicht mehr sagen.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD):Ungefähr.

Zeuge Konrad Pitz: Es war die Verabschiedung vom SoKo-Leiter Geier, der dann die SoKo „Peggy II“ weiterführte. Das kann ich Ihnen sagen. Ein genaues Datum nicht mehr.

Vorsitzender Franz Schindler (SPD): Das deutet im Ergebnis, wenn das stimmt, was Sie sagen, dass das etwa im Jahr 2007 gewesen sein müsste, oder?

Zeuge Konrad Pitz: Ja.

Damit war die Katze aus dem Sack: Ein Zeuge aus Polizeikreisen sagt, dass ihm der Begriff „NSU“ bereits im Jahr 2007 im Zusammenhang mit Rechtsextremismus geläufig war. Also 4 Jahre bevor die Abkürzung „NSU“ durch das Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds bekannt wurde.

An diesem Tag ist im „NSU-Untersuchungsausschuss Bayern“ eine Bombe geplatzt. Und kaum jemand hat es interessiert. Diese Aussage passte so überhaupt nicht zur offiziellen Version, auf dessen Grundlage der NSU-Prozess aufbaut.

Nur die Staatsanwaltschaft München I sah offenbar dunkle Wolken am Horizont aufziehen und versuchte das Schlimmste zu verhindern.

In der Süddeutschen Zeitung erschien am 05. Dezember 2014 ein Artikel, der sich mit der Aussage von KHK Pitz und deren Folgen befasste:

Brisante Erinnerungen
Die Erinnerung von Konrad Pitz ist deswegen so brisant, weil die Polizei bisher unisonso erklärt, sie habe bei ihren Ermittlungen nicht an eine rechtsradikale Terrorgruppe denken können. Weil so etwas außerhalb jeglicher Vorstellung lag. […] Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Nazi-Zeugen, die sich im NSU-Prozess vor dem OLG München immer dreister benahmen waren bereits im Dezember 2014 zu einem Problem geworden, welches am besten niemals hochkochen sollte.

Die Staatsanwaltschaft München I reagierte rasch und klagte Kommissar Pitz wegen uneidlicher Falschaussage an. „Bei Aussagedelikten verstehen wir keinen Spaß“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch. Eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss gilt wie eine Aussage vor Gericht und auf Lügen steht eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahre. […] Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Und es wird in der Justiz doch mit zweierlei Maß gemessen. Und zwar wasserdicht beweisbar. Warum dies unbedingt bei der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen so offensichtlich geschieht, könnte man entweder mit grenzenloser Dummheit oder durch Panikreaktionen erklären. Ob Dummheit oder Panik: Die Institution, die das eine oder andere Kriterium erfüllt, muss eine gewisse Macht haben, um derartige Verfahren anzustoßen oder zu verhindern. 

Kein Verfahren gegen rechtsradikale Szenezeugen.
Doch im Gegensatz zu Kommissar Pitz werden die Lügner vor Gericht bisher nicht verfolgt, es ist kein Verfahren gegen die rechtsradikalen Szenezeugen anhängig. […] Die Staatsanwaltschaft München I beruft sich darauf, man warte erst die Beweisaufnahme und die Bewertung durch das Gericht ab. Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.12.14

Ob und wie das OLG München gegen lügende Verfassungsschützer vorgehen wird? Es bleibt spannend.

Hier zum 2. Teil der Mini-Serie:  „Lügende Nazi-Zeugen sind der Öffentlichkeit nicht vermittelbar.“ >>

Der ausgefallene 189. Prozesstag – in Bildern

München, 03.03.2015 – Ein Häuflein Neonazis protestiert gegen den NSU-Prozess, etwa 100 Gegendemonstranten sorgen dafür, dass die Redner nur von ihren eigenen Kumpanen gehört werden. Dass so viele Menschen am frühen Morgen bei schneidender Kälte den Weg zum OLG-München fanden, um dem Kreisvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ Philipp Hasselbach den Vormittag zu vermiesen, gebührt Respekt. Viele Gegendemonstranten kamen vor ihrem Arbeitsbeginn vorbei und machten ihrem Ärger Luft. Mit Erfolg: Hasselbachs „Veranstaltung“ geriet zur Lachnummer und verpuffte unter dem kalten weiß-blauen Himmel der Münchner Innenstadt ohne nennenswerte Rückstände.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sorgte derweilen wegen Erkrankung dafür, dass der 189. Verhandlungstag abgesagt wird.

Und um den Wahnsinn noch gebührend abzurunden: Ein abstruser Auftritt einer Handvoll verspäteter Geburtstagsgäste, die Wohlleben ihre Aufwartung machen wollten.

Inhaltlich gibt es nichts zu berichten, deswegen heute zur Abwechslung einige Fotos dieses seltsamen Tages.

bl_03_03_15_NSU_Prozess1

bl_03_03_15_NSU_Prozess8

 

NSU_03_03_15_b

bl_03_03_15_NSU_Prozess9

 

NSU_03_03_15_c

bl_03_03_15_NSU_Prozess7

bl_03_03_15_NSU_Prozess6

bl_03_03_15_NSU_Prozess2

bl_03_03_15_NSU_Prozess4

bl_03_03_15_NSU_Prozess17

bl_03_03_15_NSU_Prozess16

bl_03_03_15_NSU_Prozess18

 

bl_03_03_15_NSU_Prozess20

 

bl_03_03_15_NSU_Prozess3

 

bl_03_03_15_NSU_Prozess12

 

bl_03_03_15_NSU_Prozess11

bl_03_03_15_NSU_Prozess10

Mittendrin, statt nur dabei – fatalist-Mitstreiter im NSU-Prozess aufgetaucht!

Wie sich eine Person aus dem Dunstkreis um den NSU-Aktenleaker fatalist auf der Besuchertribüne im NSU-Prozess selbst enttarnte und einige Gedanken  zu Thomas Mosers lesenswerten Artikel:

„Operation Internet? – Die Fatalist-Gruppe betreibt mehr Desinformation als Information beim Thema NSU“

(Link zu friedensblick.de)

Thomas Moser:
[,,,] Das Wahre ist das Transportmittel für das Unwahre. Es geht dem Verbreiter aber um das Unwahre, das sein zersetzendes Gift freisetzen soll. „Desinformation“ ist nur ein anderer Begriff für „Zersetzung“. Desinformation ist Auftrag und originäres Handwerkszeug aller Nachrichtendienste. Sie versuchen fremde Nachrichten zu generieren und eigene zu kontaminieren. Wie die Stasi so der Verfassungsschutz.
Damit kommen wir zur Gruppe „Fatalist-Arbeitskreis NSU“, die seit einigen Jahren im Internet aktiv ist, zunächst nur unter dem Label „Fatalist“, inzwischen als die bezeichnete Gruppe. Sie postet auf allen möglichen Blogs, betreibt ihre eigenen Webseiten und spuckt Informationen zum Thema „Nationalsozialistischer Untergrund“ fast im Stundentakt aus und gibt vor, Widersprüche aufdecken zu wollen. Daß darunter immer wieder welche sind, die wahr sind und stimmen, ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende sind die unwahren Informationen. Die Fatalistgruppe ist nicht danach zu beurteilen, was sie an Wahrhaftigem abliefert, sondern an Unwahrhaftigem.
[…]

Dass Thomas Moser fatalist mit seinem Netzwerk in die Nähe der Geheimdienste im Allgemeinen und speziell dem Verfassungsschutz bringt ist nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Bereits seine erste These, nämlich wie fatalist mit seltsamen Blogbeiträgen die Phantombilder zum Mordfall Kiesewetter in ein dubioses Licht rückte und damit dem Verfassungsschutz in die Tasche spielte, ohne dass seine Leserschaft auch nur den geringsten Verdacht hegte, bestätigen Mosers Theorie.

Thomas Moser:
[…] Bemerkenswert dann: Die Bilder ziehen ja die Täterschaft der beiden Uwes in Zweifel. Etwas, was die Fatalistgruppe selber ebenfalls tut und was ihr folglich ins Konzept passen müßte. Doch offensichtlich gibt es noch höhere Interessen, als das NSU-Trio zu entlasten. Vielleicht V-Leute oder Hauptamtliche zu schützen?

Die 14 Phantombilder sind – natürlich – nicht gefälscht. Viele Personen, die mit den Akten zu tun haben, wissen das: Opferanwälte und Abgeordnete zum Beispiel. Phantombild Nr. 14 wurde im Gerichtssaal in München gezeigt. Ich und andere Journalisten haben uns außerdem bei unseren Recherchen von heilbronner Zeugen bestätigen lassen, daß die vorliegenden Phantomzeichnungen tatsächlich aufgrund ihrer Angaben gefertigt wurden und also „echt“ sind. Dennoch hielt die Fatalistgruppe bis zum Sommer 2014 ihre mutwillige Behauptung aufrecht, die Bilder seien gefälscht. Sie tat das in einer Penetranz, die in mir einen Verdacht weckte: Von den Bildern muß offensichtlich eine wichtige Erkenntnis ausgehen, eine Wahrheit. Zeigen sie tatsächlich Personen, die mit der Tat in Zusammenhang stehen? […]

Liest man die frühen Veröffentlichungen von fatalist zu diesem Themenkomplex mit Mosers Theorie im Hinterkopf, so wächst recht schnell die Erkenntnis das fatalist folgenden Verdacht bereits im Keim zu ersticken versuchte:

Thomas Moser:
[…] War also ein V-Mann am Anschlagstag am Anschlagsort in Heilbronn, obendrein in Begleitung von drei anderen Männern?

Wieder zur Fatalistgruppe: Im Frühjahr 2014 wurden ihr nach eigenen Angaben Ermittlungsunterlagen des NSU-Komplexes zugespielt. Zunächst mit Ausnahme der Heilbronn-Akten. Gleichzeitig muß vom Absender eine Vorauswahl getroffen worden sein. Denn „Fatalist“ hat einschlägige Stellen veröffentlicht, auf die sie in einem Aktenmeer mit mehreren 100 000 Seiten unmöglich innerhalb weniger Tage durch eigene Lektüre gestoßen sein kann.
[…]

Ein besonders widerwärtiges Kapitel der gesamten Mord- und Anschlagserie, die dem NSU zugeschrieben wird, ist die Rolle der Ermittler. In allen Fällen wurden die Opferfamilien immer wieder verdächtigt, irgendwie an dem Mord beteiligt gewesen zu sein und zwar jahrelang. Diese traumatisierten Familien sahen sich plötzlich peniblen Ermittlungen gegen sie ausgesetzt. Sie wurden damit konfrontiert, dass ein Familienmitglied entweder ein Kleinkrimineller ist oder tief in die Strukturen der Organisierten Kriminalität verstrickt sein soll. Die Konsequenz daraus: Immer neue Vernehmungen, immer neue, völlig aus der Luft gegriffene Anschuldigungen, der Verlust des Freundeskreises, Familienangehörige und Nachbarn, die sich abwendeten. Damit nicht genug: Durch die falschen Verdächtigungen setzt sich die übliche Abwärtsspirale unaufhaltsam in Gang. Die Gesundheit ist nach jahrelangen Vernehmungen ruiniert, der Arbeitsplatz ist dahin. In Kurzform: Das Leben ist ruiniert. Die Verdächtigungen haben sich allesamt als haltlos erwiesen, einige wenige Ermittler haben sich bei den Familien entschuldigt. Die Presse hat dieses üble Spiel unreflektiert mitgespielt. Ebenfalls jahrelang. Entschuldigungen gab es von dieser Seite – wenn überhaupt – nur halbherzig.

fatalist setzt dieses unwürdige Treiben auch knapp 3 Jahre nach dem Auffliegen des NSU weiter fort:

Thomas Moser:
[…] Doch die Fatalistgruppe spielt im Frühjahr 2014 dieses alte und häßliche Spiel noch einmal und bezichtigt die Opfer, in kriminelle Machenschaften verstrickt zu sein. Das betrifft auch den Nagelbombenanschlag in Köln vom Juni 2004. Die Opfer, zum Teil schwer verletzt, werden von „Fatalist“ beleidigt, u.a. aufgrund ihrer Nationalität. Wie die Polizei im Jahr 2004 so beschuldigt er im Jahr 2014 die Opfer, Teil der Kriminalität gewesen zu sein. Die Beobachtung eines Anwohners, unmittelbar nach dem Anschlag zwei bewaffnete Männer, allem Anschein nach Beamte, in der Straße gesehen zu haben, macht „Fatalist“ lächerlich und bezeichnet sie als „Märchen“. Damit schützt er die – mutmaßlich verstrickten – Sicherheitsorgane.
Noch deutlicher bei Mord Nummer neun in Kassel im April 2006, ebenfalls einem Schlüssel zum NSU-Komplex. Der Verfassungsschutzbeamte Temme war zu Tatzeit am Tatort. Er hat möglicherweise sogar mit den tödlichen Schüssen zu tun. Das LfV Hessen hält bis heute Informationen zu dem Mord zurück. Die Bundesanwaltschaft hält 70 Temme-Ordner zu dem Fall zurück. Und die ach so aufklärende Fatalistgruppe? Tut alles ab und erklärt, Temme sei nicht wichtig. Eine deutlichere Entlastung des Verfassungsschutzes kann es nicht geben.
[…]

In Sachen Temme liefen fatalist und seine Kumpane „publizistisch“ förmlich zu Hochform auf. Kaum ein Artikel, der die Vernehmungen von Andreas Temme vor dem OLG München wiedergab, fand Gnade vor ihnen. fatalist, der sich in der Zwischenzeit als oberster Kritiker in Sachen NSU-Prozessberichterstattung gerierte, veröffentlichte in seinem Blog einen Verriss nach dem anderen. Ob es sich dabei um Zusammenfassungen oder um Wortprotokolle der Temme-Vernehmung handelte: Für fatalist machte das keinen Unterschied. Temme sei nicht relevant, seine Einvernahme sei reine Zeitverschwendung, so der Tenor des „einzig wahren Aufklärers“ fatalist. Ein Abgleich dieser Äußerungen mit den Begründungen der Bundesanwaltschaft, die regelmäßig Anträge der Nebenklage zur Beiziehung der Temme-Akten abschmettert, ergibt eine beinahe wortgetreue Übereinstimmung. Zufall? Kann sein. Es fällt jedoch schwer an einen weiteren Zufall zu glauben, wenn die Geisteshaltung von Bundesanwaltschaft und fatalist in der Causa Temme dermaßen deckungsgleich ist.

Dass fatalist offenbar sehr mächtige Freunde in Deutschland hat, offenbart die Reportage des von mir hoch geschätzten Clemens Riha, die am 17.12.2014 im Sender 3SAT in der Sendung Kulturzeit ausgestrahlt wurde. Hier nur ein Zitat aus dem sehenswerten Beitrag: (Ab Minute 07:50)

„Der Vorsitzende des Innenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) hat dem selbsternannten ‚Arbeitskreis NSU‘ nicht nur geantwortet. Er forderte vom Generalbundesanwalt selbst Akten an, um sie mit denen aus dem Internet zu vergleichen. Doch den Parlamentariern wurde die Einsicht verweigert.“

Ein Generalbundesanwalt verweigert also dem Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Einsicht in die vertraulichen NSU-Ermittlungsakten, die seit geraumer Zeit dank fatalist tonnenweise für jedermann einsehbar sind. Bosbach hatte die Akteneinsicht beantragt, um zu ermitteln, ob das Aktenmaterial von fatalist authentisch ist. Mehr wollte Bosbach nicht, aber selbst das ist ihm verwehrt worden. fatalist muss (!) sehr mächtige Verbündete haben.

Thomas Moser:
[…] Ist diese Gruppe ein Instrument des Absenders der Ermittlungsunterlagen – oder sogar Teil davon? Denn das, was wirklich von Interesse ist, das ist dieser Aktenabsender. Und deshalb muß sich der Innenausschuß und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages für den Vorgang interessieren – aber nicht wegen der „Fatalistgruppe“. […]

Weitere Indizien, dass fatalist möglicherweise nicht nur in Sachen Temme mit der Bundesanwaltschaft an einem Strang zieht, beschreibt Moser eindrucksvoll in seinem Text:

Thomas Moser:
[…] Offensichtlich hält die Fatalistgruppe die Öffentlichkeit für komplett blöd. Doch damit entblödet sie sich selber. Mehr noch: Sie muß inzwischen regelrecht panisch sein. Denn sie merkt nicht einmal, daß sie dieses Merkmal der Bilder (möglicherweise Osteuropäer), das ja ebenfalls die Täterschaft der NSU-Uwes in Zweifel zieht, selbst wieder verwirft. Indem sie nämlich gleichzeitig unverändert behauptet, die Bilder hätten keine Relevanz. Dazu paßt nun, Achtung, die finale Konsequenz, die „Fatalist“ zieht: Er erklärt, es sei richtig gewesen, daß der Staatsanwalt von Heilbronn die Veröffentlichung der Bilder untersagte. Und es sei richtig, daß die Bundesanwaltschaft die heilbronner Zeugen, nach deren Angaben die Bilder erstellt wurden, nicht als Zeugen beim Prozeß in München hören wolle.

Danke, für so viel Selbstentlarvung. Die sogenannte Aufklärertruppe steht auf Seiten der Vertuscher.

[…]

Drei Hauptmotive sind sichtbar geworden, denen die „Fatalistgruppe“ folgt: Das Schlechtmachen der türkischen und griechischen Opfer; die Entlastung der Neonaziszene und speziell des NSU-Trios; die Entlastung des Verfassungsschutzes. Das ist ein Spiegelbild des NSU-Komplexes. „Fatalist“, so sieht es aus, ist Teil des Komplexes, eine Operation, ein Echtzeit-Verwirrungsmanöver.

Merke: Die Unwahrheit wird mittels der Wahrheit transportiert.

Thomas Moser

(mit Anmerkungen von Jürgen Pohl)

Und jetzt kommen wir zur Auflösung der Überschrift: (Mittendrin, statt nur dabei – fatalist-Mitstreiter im NSU-Prozess aufgetaucht!)

Am 171. Prozesstag, den 16.12.2014 besuchte ein Mitstreiter (Pseudonym „Neptun“) von fatalist den NSU-Prozess als Zuhörer. Er saß auf der Besuchertribüne des OLG München und zwar in unmittelbarer Nähe von Thomas Moser und meiner Wenigkeit. Warum ich das weiß? Diese Person aus dem Dunstkreis um fatalist hat ein Gespräch zwischen mir und Thomas Moser mitgehört und teilweise als Kommentar in fatalists Blog veröffentlicht. Kommentare lesen sich wesentlich interessanter, wenn man die Person kennt, die sie verfasst hat. Hier der besagte Kommentar mit dem Prädikat nicht lesenswert.

Screenshot: (Textversion ganz unten)

nept_fat_16_12_14

Neptun
Dezember 16, 2014 um 22:35
Grüß Gott, fatalist.
Heute wieder München, ging nur bis kurz vor 15 Uhr und Donnerstag fällt
mal wieder aus.
Und sogleich in die Fahrscheinkontrolle geraten. Wer fuhr ohne
Fahrschein? Ich will nicht rassistisch sein, aber typisch ist das schon.
Auf unsere Kosten leben und dann Schwarz fahren.
Mein Hotelzimmer ist dreckig… und die 10 Stunden Fahrt im Nachtzug waren
anstrengend.

Ich weiß, Du hältst davon nichts, aber bei meinem Glück, ich sage es
Dir. Habe die halbe Nacht nicht geschlafen, weil ich auf eine Frau
getroffen bin, die sich als Medium ausgab… dazu am Ende mehr

Befragt wurde Michael Probst und ich dachte, heute ging es um Carsten
Schultze. Für den Kandidaten S. war ein Richter da, 51 jährig, Dr. Ralf
Bünger vom BHG. Er schwallte nur runter, was wir alle schon wissen, wie,
wo, welche Waffe, mit Schalldämpfer, worüber er sích gewundert hat.

Ach vorher noch, Gisela war auch da. Eigentlich habe ich mir
vorgenommen, der Frau meine Meinung zu geigen, dachte mir aber, nee, das
verkraftet ihr schwacher Selbstwert nicht.
Dann wieder eine Schulklasse, Linke, Arbeitslose und Rentner und auch
drei männliche Menschen, denen ich die Adresse zu diesem Blog gegeben habe.

Der Moser ist ein seltendämliches Arschloch. Habe nur mit halbem Ohr
hingehört, aber es ging um Sex mit Kindern/ Jugendlichen und dass
Schwule ja gar nicht trauen sich zu outen… so ein Schwachsinn.. egal.

Probst wurde zweimal befragt. Er kannte die Drei und die anderen
Angeklagten nicht. Zum Schluss wurde ein Bild eingeblendet, worauf Antje
Probst, seine Ex, die wieder ihren Mädchennamen angenommen hat und nun
Böhm heißt und der er scheinbar noch nachtrauert, eine Alina (ein
kleines voluminöses Ding) und ach Wunder Mundlos und Zschäpe zu sehen
waren. Um sich das Bild anzusehen, setzte Beate extra ihre Brille auf.
Sie ist schon ein heißer Feger und hat es nicht verdient eingesperrt zu
sein.
Hatte Böhm nicht gesagt, dass sie die Drei nicht kannte? Das ist Big Shit!

Wie vor zwei Wochen ging es um Starke und Jan Werner, Piatto, um B&H,
Probsts Label, Vertrieb und blabla. Echt, nur blabla. Sein sächsisch
noch dazu… ich wurde auch heute wieder gefragt, ob ich aus Sachsen oder
Thüringen komme. Ich sollte an meiner Linken Optik arbeiten.

Ich muss was essen, deswegen komme ich zum Schluss. Das Medium kannte
angeblich den Fall nicht. Ich fragte sie, ob M und B V-Männer waren.
Leider Gottes bejahte sie das und ich fragte, wer die Beiden umgebracht
hat. Sie sprach von DREI MÄnnern, einer von der Sprache her eindeutig
Ausländer, aber dann scheinbar doch alle Drei Ausländer.
Sie sagte, die Beiden hätten sich überall Feinde gemacht, weil sie
überall spitzelten.

Natürlich war meine Frage auch, ob Beate auch gespitzelt hat. Sie sagte
Nein, sie hatte nur den falschen Umgang.
Okay, das können meine Gedanken gewesen sein, die sie “empfangen” hat,
aber sie sagte auch, dass meine Briefe an Beate nicht ankommen, weil sie
nicht weitergeleitet werden. Das glaube ich unbesehen.
Sie sagte auch, dass sich Beate verändert hat, sie war mal ein
lebenslustiger Mensch und sie tut jetzt nur noch stark nach Außen, aber
im Innern sieht es anders aus.

Sie sagte auch, ich soll weitermachen. Natürlich mache ich weiter und
lege mich weiterhin mit Idioten an. Wisst Ihr wie scheiße es ist, ganz
allein mit so einer Meinung zu sein, wie ich sie habe? Nämlich dass
Beate unschuldig ist und ein charakterstarker Mensch!
Was solls, die glotzen eh immer alle blöde, egal ob ich den Mund
aufmache oder nicht. Ich bin mutiger. Die fühlen sich nur in der Herde
stark.

Da gibt es ein Zitat, kann ich nicht ganz wiedergeben: Die Menschen
denken in Herden und werden verrückt dabei…

Später mehr, mehr Namen.

 

Video vom NSU-Prozesstag 128: Aussage Tino Brandt + Zschäpe misstraut ihren Verteidigern.

Am 128. Verhandlungstag im NSU-Prozess ließ Beate Zschäpe über einen Mittelsmann dem Strafsenat am OLG München ausrichten, dass sie ihren 3 Pflichtverteidigern nicht mehr vertraut. Diese Entscheidung traf Zschäpe im unmittelbaren Anschluss nach der Befragung des Neonazis Tino Brandt durch ihre Verteidiger. Tino Brandt, Kopf des Thüringer Heimatschutz (THS), stellvertretender Landesvorsitzender der NPD in Thüringen, bis zu seiner Enttarnung hochbezahlter V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen und guter Bekannter von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt scheint bei seiner Aussage am 128. Verhandlungstag bei Zschäpe einen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben. Wie mit Mundlos und Böhnhardt auch pflegte Brandt auch regelmäßige Kontakte mit Zschäpe.

Hinweis: Dieses Video ist mein „Erstlingswerk“. Deswegen bitte ich um Nachsicht. Die nächsten werden (vielleicht) besser!

Tino Brandt sitzt wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch derzeit in U-Haft. Zu seiner Einvernahme wurde Brandt mit Handschellen gefesselt vorgeführt.


Hier ein Auszug aus der Vernehmung durch Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Wolfgang Stahl:

RA Stahl: „Sie antworteten auf die Frage des Herrn Vorsitzenden auf die Frage zur Vollmacht von Frau Zschäpe an RA Eisenecker: ‚Die wollten nach Hause in sozialverträglicher Art.‘ Woher hatten Sie dies Information?“

Brandt: „War ja in unserem eigenen Interesse. Mit ’sozialverträglich‘ meine ich keine 10 Jahre Haft oder so etwas wegen dem Garagenfund. Sie wollten heim, im Vorfeld sollte durch vernünftigen RA den man kennt, auf den man sich verlassen kann sollte das ausgelotet werden, ob das möglich ist mit einer Strafe von 1 bis 2 Jahren oder ohne Haft.“

RA Stahl: „Nochmal: Diese Informationen? Woher? Wer hat Ihnen das gesagt?“

Brandt: „Ich denke, ich habe ein Gespräch mit Ralf Wohlleben geführt. Er war ja mein Ansprechpartner. Eisenecker hat mich ja selbst in mehreren Fällen vertreten, daher hatte ich Kontakt zu ihm. Bei Sitzungen und Prozessen hab ich ihn meist gesehen, deshalb der Kontakt über mich. Eisenecker war ja in Mecklenburg-Vorpommern.“

RA Stahl: „Wie ist der Kontakt zu Eisenecker genau entstanden?“

Brandt: „Keine Erinnerung.“

RA Stahl: „Wie lange waren Sie im politisch rechten Flügel aktiv? Bis 2001, bis zu Ihrer Enttarnung?“

Brandt: „Ja, bis Mitte 2001.“

RA Stahl: „In der ländlichen Region in der Sie politisch aktiv waren? Ich fang mal anders an. Wen gab es denn dort sonst noch?“

Brandt: „Nordhausen, Mühlhausen, Blood & Honour, den Kreis um Michael See. Aber die meisten Aktionen hat der THS durchgeführt. Die politischen Aktionen, das war vom THS.“

RA Stahl: „Inwieweit waren Sie über Aktionen informiert?“

Brandt: „In Thüringen war ich im großen und ganzen informiert. Was Blood & Honour gemacht hat, nicht unbedingt.“

RA Stahl: „Wussten Sie von terroristischen Aktionen?“

Brandt: „Von terroristischen Aktionen war nie was bekannt. Es gab Blood & Honour, die eigene Konzerte gemacht haben, die wir auch besucht haben. Aber die politische Arbeit, die haben wir vom THS gemacht. Also Zeitung, Flugblätter und Aktionen. Die haben wir gemacht.“

RA Stahl: „Sie waren also informiert über Aktionen, die die Rechte Idee nach vorne bringt?“

Brandt: „In den NPD Landesvorstandssitzungen, auch beim THS gab es Kadersitzungen, wo man sich politisch abgestimmt hat.“

RA Stahl: „Ist dort auch über die Idee zu rechten Terrorzellen oder rechte Terrorakte überlegt worden?“

Brandt: „Nein. Wir haben eigentlich immer den Weg der Politik zu gehen versucht. Auch mit Demos versucht, die sind meist verboten worden durch den Freistaat Thüringen, mit wilden Begründungen. Natürlich gab es auch mal Sachbeschädigungen, etwa durch Aufkleber kleben und so. Aber das war der normale politische Weg, unsere Zielsetzung.“

RA Stahl: „Eigentlich politisch? Und nicht doch auch uneigentlich?“

Brandt: „Natürlich ist es bei den Skins in Sonneberg mal zu Körperverletzungsdelikten gekommen. Discoschlägereien und so was.“

RA Stahl: „Ich meine terroristische Aktivitäten?“

Brandt: „Nein. Gab es nicht.“

RA Stahl: „Gestern sagten Sie: Zschäpe war keine dumme Hausfrau. Hatte Zschäpe eigene Ideen entwickelt in Diskussionen? Was haben Sie da konkret in Erinnerung?

Brandt: „Eigene Ideen politischer Art nicht. Sie war ja nicht bei politischen Grundsatzdiskussionen dabei. Eher Diskussionen über Germanentum oder so. Grundsatzdiskussionen fanden damals als Beate neu war noch nicht statt. Später dann mit Kapke Themen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung und nationaler Ausrichtung. Aber mit Beate noch nicht.“


 

Der Beginn der Verhandlung nach der Mittagspause wurde mehrfach verschoben. Ein Grund dafür wird nicht genannt. Auf der Besuchertribüne schießen derweil die Spekulationen ins Kraut. Zschäpe sei wieder einmal krank, so wird gemunkelt. Was dann aber geschieht, damit hat niemand, aber wirklich niemand gerechnet:

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verkündete das „Misstrauensvotum“ nach der Mittagspause. Die Nachricht schlug buchstäblich ein, wie eine Bombe. Der Verhandlungstag wurde abgebrochen, der darauffolgende abgesagt. Auch an diesem Tag war Tino Brandt als Zeuge vorgeladen.

Dem Anschein nach waren sämtliche Prozessbeteiligte, Prozessbeobachter und Pressevertreter von dieser Nachricht völlig überrascht. Auch die Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm, RA Stahl und RA Heer schienen von dem entzogenen Vertrauen völlig unvorbereitet getroffen worden zu ein. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft schienen nicht minder überrascht.

Was Zschäpe dazu bewogen hat ist zur Stunde (22.07.2014, 07:00 Uhr) noch völlig unklar.

 

 

 

 

 

NSU-Prozesstag 95: Wenn das Jüngste Gericht ganz alt aussieht. Ein Trauerspiel.

Carsten R. (36) ist wieder einer dieser unerträglichen Zeugen. Man könnte meinen, er wäre ein kleiner Fisch im undurchdringlichen NSU-Sumpf. Carsten R. hat 1998 unter seinem Namen eine Wohnung in Chemnitz für die untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe angemietet. Deswegen wird er am 19. März 2014 vor dem OLG-München im NSU-Prozess als Zeuge vernommen. Das Trauerspiel beginnt um 13:30 Uhr mit der Feststellung seiner Personalien.

Heute wohnt der ehemalige Chemnitzer in München. Als seinen Beruf gibt er „Personaler“ an, verbessert sich aber sogleich. „Personalsachbearbeiter“ sei die korrekte Berufsbezeichnung.

Gefühlte 99 % seiner Antworten bestehen aus diesen Floskeln:

  • „Weiß ich nicht mehr.“
  • „Ist schon zu lange her.“
  • „Kann mich nicht mehr erinnern.“

Seine seltenen Antworten, die inhaltlich auf die Frage eingehen, beendet Carsten R. meistens mit einem Nachsatz wie diesem hier: „… kann ich aber nicht genau sagen.“

So läuft die Befragung Stunde um Stunde. Trotzdem ging der Plan von Carsten R. durch geballtes Unwissen, nichtssagenden Antworten und beinharten Lügen möglichst wenig zu einem Erkenntnisgewinn beizutragen nicht ganz auf.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richter Götzl warum ausgerechnet er als Wohnungsmieter für die bereits untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe auftreten sollte antwortete Carsten R. in typischer Art und Weise.

Embed from Getty Images

Bild oben: Vorsitzender Richter Manfred Götzl

Carsten R.: „Man ist an mich herangetreten, ob ich die Wohnung nicht mieten möchte. Ich hab mit einer Maklerin dann eine Wohnungsbesichtigung gemacht.“

Mit so einem allgemeinen Geschwurbel gibt sich ein Richter Götzl natürlich nicht zufrieden. Er hakt sofort nach. Die Vernehmung läuft zu diesem Zeitpunkt maximal 10 Minuten. Bereits jetzt ist für Götzl-Kenner deutlich erkennbar, in welcher Gemütslage sich der Vorsitzende Richter befindet. Nämlich in einer für den Zeugen äußerst bedenklichen.

Im Gegensatz zu anderen Zeugen aus der Naziszene scheint Carsten R. schlecht gebrieft worden zu sein. Oder er hat die Anweisungen, die er – von wem auch immer – zur Vorbereitung seiner Einvernahme nicht verstanden. Der Gesamteindruck von Carsten R. legt letztere Annahme zumindest sehr nahe.

Merklich gereizt fragt Götzl also nach: „Sie sprechen immer von ‚man‘ und ‚wurde‘. Ich erwarte von Ihnen genauere Antworten.“ Götzls Lautstärke nimmt in direkter Korrelation mit der Satzlänge merklich zu.

Carsten R.: „Ich weiß nicht mehr, wer an mich herangetreten ist und wer bei der Wohnungsübergabe dabei war.“

(Gelächter im Saal)

Im Laufe der Vernehmung wird sich herausstellen, dass Carsten R. sehr wohl weiß, wer ihn zur Anmietung der Wohnung überredet hat. Später will Carsten R. sich auch noch daran erinnern können, mit wem er die Wohnung besichtigt hat. Beate Zschäpe soll es gewesen sein, die er bei der Maklerin als seine Freundin vorgestellt hätte, um kein Aufsehen zu erregen. Zschäpe soll auch die Mitunterzeichnerin des Mietvertrages gewesen sein, so sagte Carsten R. Stunden später.

Carsten R. konnte mit seiner letzten Antwort Götzl offensichtlich nicht zufriedenstellen. Götzl ringt wieder deutlich um seine Fassung, scheinbar mit Erfolg. Bemerkenswert ruhig führt er die Befragung weiter.

Götzl: „Jetzt erzählen Sie doch mal von vorne und der Reihe nach.“

Carsten R.: „Hab ich ja. Die Wohnung wurde eben angemietet.“

Ein Kommentar zur psychischen Verfassung von Götzl erübrigt sich an dieser Stelle.

Götzl: „Mit Personen! Bitte!“

Carsten R.: „Kann mich nicht erinnern. Das habe ich auch bei der Polizei schon gesagt.“

Die Vernehmung des Carsten R. durch Richter Götzl lief mehrere Stunden in genau dieser Art und Weise ab. Der Zeuge R. kann oder will sich nicht erinnern. Inhaltliche Antworten sind dermaßen dahingeschwurbelt und mit Nachsätzen relativiert, dass sie völlig wertlos sind.

Zwar wurde Götzl während der Befragung immer wieder laut und stellte seine Fragen aggressiver. Konsequenzen für das Aussageverhalten von Carsten R. stellte Götzl jedoch wieder nicht in Aussicht.

Etwa vier Stunden später wurde es für Carsten R. dann doch etwas ungemütlicher.

Nebenklageanwalt RA Hoffmann kommt gleich mit seiner ersten Frage auf den eigentlichen Kern der Sache.

RA Hoffmann: „Was hat die von Ihnen angesprochene Kameradschaft dazu beigetragen, drei Leute, die von der Polizei gesucht wurden, zu verstecken?“

Carsten R.: „Kameradschaft ist das Gleiche wie Freundschaft.“

RA Hoffmann: „Sie hatten ja nur 2 Freunde. Und zwar den Ro. und den Ho.?“

Carsten R.: „Ist beim Militär nicht anders.“

RA Hoffmann: „Beim Militär ist man in einer Einheit. In welcher Einheit waren Sie denn mit denen?“

RA Stahl beanstandet die Frage, Götzl lässt sie zu.

Carsten R.: „Beim Militär kenne ich die Leute ja auch nicht und lasse mein Leben für die Kameradschaft.“

RA Hoffmann: „Was war dann Ihre Gemeinsamkeit?“

Carsten R.: „Ja, beim …“

(Wird von RA Hoffmann unterbrochen)

RA Hoffmann: „Etwa rechtes Gedankengut?“

Carsten R.: „Ja. Zum Beispiel das Asylrecht.“

RA Hoffmann: „Die Bindung in der Kameradschaft war also der Kampf gegen das Asylrecht?

Carsten R.: „Nein. Man hat mir gesagt, dass die 3 aus rechter Szene kommen.“

RA Hoffmann: Nach 2 bis 3 Jahren gab es Fahndungsaufrufe mit Bildern von den 3. Haben Sie das mitgekriegt?“

Carsten R.: „Nein.“

RA Hoffmann: „Haben Sie sich gar keine Gedanken darüber gemacht?“

Carsten R.: „Nein. Das war mir egal“

RA Hoffmann: „Haben Sie sich 2011 (Anm.: Am 04.11.2011 wurden Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe enttarnt.) bei der Polizei gemeldet?“

Carsten R.: „Nein.“

RA Hoffmann: „Warum nicht?“

Carsten R.: „Bei mir ging es ja um die Wohnung. Und bei denen um Tötung.“

Das Fragerecht hat nun RAin Pinar: „Ist Ihr ‚Egal sein‘ eigentlich grenzenlos?“

Carsten R.: „Ja. Ich hab nicht differenziert, ob die Schokoriegel klauen, oder gerade jemanden umgebracht haben.“

RAin Pinar: „Wie waren Ihre Gedanken, als Sie erfuhren, dass „die 3″ Menschen umgebracht haben?“

Genau an dieser, dieser entscheidenden Stelle, an der die wirkliche Gesinnung des Zeugen ans Licht kommt, grätscht GBA Diemer mitten in die Befragung hinein. Wie immer in solchen Fällen ohne Worterteilung.

Diemer: „Ich beanstande die Frage …“

GBA Diemer Foto: J.Pohl
GBA Diemer Foto: J.Pohl

Diemer wird durch RAin Pinar unterbrochen, schließlich hat sie immer noch das Fragerecht. Sie hat weder erklärt, dass sie keine weiteren Fragen mehr hätte, noch hat irgendjemand GBA Diemer das Wort erteilt.

RAin Pinar: „Ich möchte hier nur auf eine Grundsatzentscheidung zur Beugehaft …“

Bei dem Wort „Beugehaft“ wird RAin Pinar das Mikrofon abgedreht. Jedoch ist sie auch ohne Mikrofon zumindest auf der Besuchertribüne noch einigermaßen gut zu verstehen. „Ich lasse mir hier nicht von Ihnen den Mund verbieten.“

Götzl mischt sich nun auch ein: „Frau Anwältin! Bitte mäßigen Sie sich. Das Wort hat jetzt Dr. Diemer. Bitteschön, Herr Diemer! Sie sind dran.“

Aus den Reihen der Nebenklage sind überdeutlich Unmutsbekundungen ob der Entscheidung Götzls vernehmbar.

Götzl versucht den Tumult im Gerichtssaal, der sich auch auf die Tribüne ausgebreitet hat zu ignorieren: „Also bitte Herr Diemer …“

Diemer: „Ich beanstande die Frage. Die Frage hat nichts mit der Sache zu tun. Wir sind hier nicht das Jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.“

Götzl: „Wenn Sie hier so weiter fragen, dann …“

RAin Pinar unterbricht Götzl: „Die Gesinnung dieses Zeugen ist mir wurscht.“ (sic!)

Jetzt mischt sich RA Hoffmann in die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Diskussion ein: „Dieser Zeuge hier lügt den ganzen Nachmittag und die Bundesanwaltschaft unterstützt das auch noch.“

Götzl: „Ich lasse mich nicht unterbrechen …“

RAin Pinar: (An Götzl gerichtet.) „Dann sagen Sie doch endlich, was Sie sagen wollen.“

Götzl: „Ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt. So! Und damit sich die Prozessbeteiligten wieder sortieren können und zur Besinnung kommen, unterbreche ich jetzt die Verhandlung für 10 Minuten.“

Er knallt einen Aktenordner auf das Pult, und verlässt um 17:20 Uhr ohne ein weiteres Wort zu verlieren den Gerichtssaal.

Eine angeordnete Verhandlungspause von 10 Minuten dauert im OLG-München 20 Minuten. Das war schon immer so, das wird immer so bleiben. In Bayern gehen die Uhren eben anders.

Um 17:40 Uhr erteilt Richter Götzl RAin Pinar das Wort.

RAin Pinar: „Bevor ich unterbrochen werde, stelle ich fest, dass eine Befragung des Zeugen nicht mehr sinnvoll ist. Ich stelle hiermit alle Fragen zurück.“

Die nächste Wortmeldung kommt von RA Kienzle: „Wir möchten uns zur Bemerkung von GBA Diemer zum „Jüngsten Gericht“ äußern. Deswegen werden wir alle auf unser Fragerecht verzichten. Dem Zeugen ist überdeutlich klar geworden, dass sein Verhalten von der Bundesanwaltschaft hingenommen wird.“

Richter Götzl versucht noch zu retten, was zu retten ist: „Wir müssen jetzt mit der Befragung des Zeugen fortfahren.“

RA Kienzle: „Wir haben jetzt die Situation, dass die Beanstandung Diemers weiter im Raum steht. Stichwort: ‚Jüngstes Gericht‘.“

Götzl: „Die Befragung des Zeugen steht im Vordergrund.“

RA Kienzle: „Das sehe ich anders. Hier steht ausgesprochen im Raum, dass Nebenkläger Fragen im Stil des „Jüngsten Gerichts“ stellen.

RA Kienzle Foto: J.Pohl
RA Kienzle Foto: J.Pohl

Zschäpe-Verteidiger RA Stahl mischt sich nun auch in den Disput ein: „Also, ich will den Zeugen schon befragen …“

Götzl: „Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für irgendwelche Erklärungen. Die Nebenklage hat immer noch das Fragerecht.“

Übrigens: Während der gesamten Diskussion sitzt Carsten R. an seinem Platz am Zeugentisch. Er verfolgt die Auseinandersetzung mit stoischer Gelassenheit. Aus irgendeiner Ecke wird die durchaus berechtigte Frage gestellt, ob es nicht besser wäre, den Zeugen aus dem Gerichtssaal zu schicken. Jedenfalls so lange, bis eine Einigung zum weiteren Prozedere gefunden ist.

RA Hoffmann geht auf die Frage ein: „Wir hatten keine Gelegenheit zu einer Replik auf die Frage von der Kollegin Pinar. Das hier hat schon Eindruck beim Zeugen hinterlassen. Deswegen kann er auch drin bleiben. Wir müssen die Erklärungen abgeben.“

Entweder ist Götzl bis jetzt völlig entgangen, dass der Zeuge – um den sich letztendlich der Streit dreht – immer noch im Gerichtssaal weilt, oder er schickt ihn aus rein oppositionellem Verhalten RA Hoffmann gegenüber genau zu diesem Zeitpunkt (17:45 Uhr) aus dem Saal.

Götzl: (An RAin Pinar gerichtet.) „Die Situation ist jetzt so: Sie haben jetzt das Fragerecht und Sie haben es selbst unterbrochen. Und: Sie haben ein grundsätzliches Problem mit der Aussage von GBA Diemer.“

RAin Pinar: „So ist eine Vernehmung des Zeugen durch die Nebenklage nicht möglich. Wenn die Bundesanwaltschaft genau dann dazwischen springt, wenn der Zeuge erstmals sagt, was seine Gesinnung ist. So kann man keine Fragen aufbauen.“

RA Stahl schlägt sich mit seinem Statement auf die Seite von GBA Diemer. Die Gründe dafür dürften vermutlich nur er und seine Kollegen RAin Sturm und RA Heer kennen: „In der Tat gab es eine Beanstandung von GBA Diemer. Und ich habe seine Geste so verstanden, dass er seine Beanstandung zurückzieht.“

Götzl beschließt, dass der Streit beendet ist. Und scheitert grandios: „Es gibt keinen Streitpunkt mehr. Sie können Ihre Fragen also stellen.“

RAin Pinar ist da grundsätzlich anderer Ansicht: „Dr. Diemer hat wörtlich gesagt: ‚Ich würde die Frage zulassen, wenn ich einen Zusammenhang mit der Sache darstellen kann.‘ Wenn man streng nach StPo gehen würde, dann dürfte er meine Befragung gar nicht beanstanden. Und schon gar nicht mit diesen schrecklichen Worten.“

Götzl: (An RAin Pinar gerichtet.) „Ich bitte Sie ihre Fragen zu stellen.“

Wieder mischt sich RA Stahl ungefragt ein: „Ich sehe 2 Alternativen: Entweder Fragen durch die Nebenklage oder einen Beschlussantrag zur Bundesanwaltschaft.“

RAin Pinar: „Ich beantrage einen Senatsbeschluss, dass ich bei meiner Befragung durch die Bundesanwaltschaft gestört wurde und ich beantrage dazu eine Erklärung verlesen zu dürfen.“

Dieses Äußerung war zwar klar an GBA Diemer gerichtet. OSta Weingarten kommt ihm jedoch mit seiner Antwort zuvor. „Ohne die Sachlichkeit zu gefährden, haben wir Schwierigkeiten, den Antrag zu verstehen.“

OSta Weingarten Foto: J. Pohl
OSta Weingarten Foto: J. Pohl

Weingarten, der Mann fürs Grobe, zeigt mit diesem Satz, wie er die Sache sieht und mit welcher Strategie er den Streit zwischen Nebenklage und Bundesanwaltschaft beenden möchte. Nämlich mit seiner unnachahmlichen Arroganz, kombiniert mit einem „Basta“-Argument. Mindestens seit Gerhard Schröders Kanzlerschaft scheiterte diese Art von Argumentation reihenweise. Im Übrigen scheiterten meist auch diejenigen, die mit „Basta“ eine Meinungsverschiedenheit per Handstreich erledigen wollten.

Zumindest erwähnenswert ist das Verhalten der anderen Mitglieder der Bundesanwaltschaft während dieser Szene. Staatsanwalt Stefan Schmidt wippt grinsend mit seinem Stuhl hin- und her, OSta Anette Greger sieht sich mit ihrem stets freundlichem Blick im Gerichtssaal um, GBA Diemer starrt mit entrücktem Blick ins Leere. Beinahe könnte man meinen, er sieht vor seinem inneren Auge Szenen aus dem Jüngsten Gericht.

OSta Anette Greger Foto: J. Pohl
OSta Anette Greger Foto: J. Pohl

RAin Lunnebach reißt mit ihrer Wortmeldung Diemer aus seiner unergründlichen Gedankenwelt: „Manchmal gibt es in einem so großen Prozess Dinge, denen nicht mit Formalien beizukommen ist, sondern mit Inhalten. Es geht hier um die Formulierung „Jüngstes Gericht“ von Dr. Diemer.

RAin Pinar: „Ich nehme jetzt den Antrag zurück.“

Götzl: (An RAin Pinar gerichtet.) „Wollen Sie jetzt den Zeugen befragen?“ Dass Götzl die Situation grundsätzlich falsch eingeschätzt hat, zeigt die prompte Antwort von RAin Pinar.

RAin Pinar: (An Richter Götzl gerichtet.) „Haben Sie mich nicht verstanden?“ – Pause – „Natürlich nicht!“

RA Stahl wittert seine Chance: „Herr Vorsitzender! Ich wollte nur anmerken, dass wir, die Verteidigung, seit geraumer Zeit auf unser Fragerecht warten.“

Nachdem sich Götzl nochmals vergewissert hat, dass die Nebenkläger wirklich auf die weitere Befragung des Zeugen verzichten, lässt er Carsten R. um 17:55 Uhr wieder in den Gerichtssaal bringen.

RA Heer nimmt als Erster das Fragerecht für die Verteidigung in Anspruch. Carsten R. verhält sich wie immer. Er hat Erinnerungslücken, flüchtet sich in Allgemeinplätze, keine konkreten Erinnerungen an nichts und niemanden.

Völlig unerwartet gewinnt die Befragung des Zeugen an Brisanz, als RA Stahl an der Reihe ist.

RA Stahl: „Haben Sie mitbekommen, dass alle 3 (Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe) eingezogen sind?“

Carsten R.: „Ja.“

Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl
Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl

RA Stahl: „Woran haben Sie das festgemacht?“

Carsten R.: „Vom Hörensagen.“

RA Stahl: „Haben Sie persönliche Kenntnisse darüber, dass alle 3 dort wohnten?“

Carsten R.: „Nein. Schon wegen der Einrichtung nicht.“

RA Stahl: „Waren denn bei der Unterzeichnung des Mietvertrags weitere Personen dabei?“

Carsten R.: „Nein.“

RA Stahl: „Also definitiv keine 3. Person?“

Carsten R.: „Definitiv kann ich nicht sagen.“

RA Stahl: „Aus exklusiven Verteidigerkenntnissen mache ich Ihnen jetzt einen Vorhalt – das darf ich nämlich . und sage Ihnen jetzt folgendes: Frau Zschäpe war bei der Unterzeichnung des Mietvertrages nicht dabei. Wer, also war dann dabei?“

Carsten R.: „Keine Ahnung. Ich kenne niemanden, der Fiedler heißt.“

RA Stahl: „Haben Sie denn irgendein Bild vor Augen, als Sie den Mietvertrag unterschrieben haben?“

Carsten R.: „Nein.“

RA Stahl: „Haben Sie selbst unterschrieben? Haben Sie eine Erinnerung daran, ob bei der Besichtigung oder erst später der Mietvertrag unterschrieben wurde?“

Carsten R.: „Keine Erinnerung.“

RA Stahl: „Ein ‚Schwarzes Loch‘ also?“

Carsten R.: „Ja …“

Götzl beanstandet die Formulierung „Schwarzes Loch“. RA Stahl ignoriert dies weitgehend und setzt seine Befragung fort: „Ist die Anwesenheit von Frau Zschäpe bezeugbar, oder eine Vermutung?“

Embed from Getty Images

Bild oben: Hauptangeklagte Beate Zschäpe

Carsten R.: „Vermutung.“

RA Stahl: „Wen haben Sie als Pärchen ausgegeben?“

Carsten R.: „Frau Zschäpe …“

RA Stahl:: (unterbricht R. mitten im Satz)

Götzl: „Herr Anwalt! Unterbrechen Sie den Zeugen nicht!“

RA Stahl: „Ich darf den Zeugen unterbrechen, wann ich will!“

Götzl: „Nein. Dürfen Sie nicht!“

RA Stahl: „Doch. Darf ich schon!“

(Gelächter im Saal)

Götzl ringt um Fassung und setzt zu einer Erwiderung an. RA Stahl kommt ihm zuvor und setzt seine Befragung eiskalt und völlig unbeeindruckt fort.

RA Stahl: „Also mit wem haben Sie sich als Pärchen ausgegeben? Mit Frau Zschäpe?“

Carsten R.: „Das ist eine reine Vermutung von mir. Bei der Wohnungsübergabe eben. Wissen tu ich es nicht.“

RA Stahl: „Können Sie Böhnhardt und Mundlos unterscheiden?“

Carsten R.: „Nein.“

RA Stahl: „Und jetzt sag ich Ihnen noch was: Vermutlich hat Böhnhardt als Bürge auf dem Mietvertrag unterzeichnet.“

Embed from Getty Images

Bild oben: Uwe Böhnhardt

(Absolute Stille im Saal!)

Carsten R. antwortet unbeeindruckt. Dass er gerade überführt wurde, seit Stunden gelogen zu haben, lässt in anscheinend völlig kalt.

Carsten R.: „Kann sein …“

RA Stahl: „Keine weiteren Fragen mehr.“

Auf die Wiedergabe der weiteren Befragung kann getrost verzichtet werden. Carsten R. bleibt hartnäckig bei seinem Antwortverhalten.

Nach fast 5 Stunden grotesker Befragung nimmt um 18:15 das Trauerspiel mit der Entlassung des Zeugen sein Ende.

Fazit der Vernehmung: Es sind immens viele Fragen offengeblieben. Carsten R. weiß definitiv mehr, als er vorgibt zu wissen. Er hat Stunde um Stunde beinhart gelogen. Dies wurde ihm beispielsweise beim Themenkomplex Wohnungsbesichtigung und Mietvertrag eindrucksvoll nachgewiesen. Seine Aussagen, dass er mit Beate Zschäpe als Pärchen auftrat und das Zschäpe die Mitunterzeichnerin des Mietvertrages war, wiederholte er mehrmals. Beide Aussagen waren glatte Lügen, die völlig ohne Konsequenzen blieben.

Eine weitere Einvernahme des Zeugen wäre dringend geboten gewesen. Aber nur unter anderen Voraussetzungen wäre sie auch sinnvoll gewesen. Das Problem ist wieder einmal die Bundesanwaltschaft. Eine Bundesanwaltschaft, die wenig Interesse an einem zusätzlichen Erkenntnisgewinn hat, ist zu kritisieren. Eine Bundesanwaltschaft, die aktiv die Bemühungen zur Aufklärung verhindert, ist inakzeptabel, unzumutbar, eine Verhöhnung aller Opfer, ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen und unterstützt direkt den Rechtsextremismus.

Die Geschichte dieser Zeugenvernehmung ist aber noch lange nicht zu Ende erzählt.

Kaum hat der Zeuge den Saal verlassen, verliest RA Kienzle eine Erklärung. Die Erklärung bezieht sich auf das direkte Eingreifen der Bundesanwaltschaft auf diese Frage von RAin Pinar an den Zeugen Carsten R.: „Wie waren Ihre Gedanken, als Sie erfuhren, dass „die 3″ Menschen umgebracht haben?“

Hier Auszüge aus der Erklärung:

„[…]

In diese Befragung und damit an entscheidender Stelle griff Dr. Diemer ohne Worterteilung ein und teilte mit, er würde die Frage beanstanden, wenn die Nebenklage nicht den Sachzusammenhang erklären könne.

Wörtlich sagte er:

Wir sind hier nicht das jüngste Gericht, es ist nicht Aufgabe des Zeugen, sich für Einstellungen zu rechtfertigen, sondern Wahrnehmungen zu bekunden.“

Dr. Diemer gab damit zu erkennen, dass die Wahrheitsfindung hier keine Rolle spielen soll, aus seiner Sicht. Mit der Frage soll ganz offenkundig die Glaubhaftigkeit der Angaben des Zeugen insgesamt überprüft werden, weil er zu erkennen gegeben hat, dass ihm bis heute die gesamte Mordserie „egal“ ist.

[…]

Dem Zeugen wurde durch die Äußerung der BAW verdeutlicht, dass sein widersetzliches Aussageverhalten staatliche Rückendeckung bekommt.

[…]

Eine weitere Befragung des Zeugen ist auf dem Hintergrund der Äusserung Dr. Diemers gleichwohl sinnlos.“

Die komplette Erklärung gibt es hier zum Nachlesen: >>

GBA Diemer äußert sich im Anschluss auf die Erklärung folgendermaßen:

„Die Frage, die beanstandet wurde, war: Was hat der Zeuge gedacht, als er von den Taten gehört hat. Der Zeuge hat sich nicht für seine Gesinnung zu rechtfertigen. Ich weise die Unterstellung, nicht an der Wahrheit interessiert zu sein auf das Schärfste zurück.“

RA Stahl ergreift das Wort. Offensichtlich befürchtet er eine nochmalige Eskalation und wittert für heute seine letzte Chance um an seine Rolle als Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zu erinnern: „Ich möchte nur noch mal feststellen, dass der Zeuge keine Erinnerung daran hat, dass Frau Zschäpe bei der Unterzeichnung des Mietvertrages anwesend war.“

RA Hoffmann schließt sich mit einer Erklärung nach § 257 StPO an:

„Es wären noch weitere Erkenntnisse vom Zeugen zu gewinnen gewesen, wenn RAin Pinar nicht torpediert worden wäre. Einer der wenigen Punkte, die er sagte, war zum Beispiel, dass er Frau Zschäpe als Ehefrau oder Freundin ausgegeben hatte. Das taktische Verhalten des Zeugen konnten wir nicht aufdecken. Danke dafür, Herr Diemer! Zum Schluss hätte der Zeuge auch Böhnhardt als seine Ehefrau ausgegeben.“

RAin Pinar: „Hätten wir nachfragen können, dann hätten wir auch erfahren können, wen der Zeuge mit ‚wir‘ gemeint hat.“

Dieser Beitrag von RAin Pinar soll hier als Schlusswort in Sachen Vernehmung Carsten R., seiner geplanten Hochzeit mit Uwe Böhnhardt und den Fantasien von GBA Diemer zum Jüngsten Gericht gelten. Der Satz stellt in Kurzform das absolut inakzeptable Verhalten des Senats und insbesondere der Bundesanwaltschaft im Umgang mit Zeugen aus der rechtsextremen Szene eindringlich dar.

Um 18:40 Uhr endet NSU-Prozesstag 95.

NSU-Prozesstag 90: Der Satz der Woche.

Am 26. Februar 2014, dem 89. Verhandlungstag im NSU-Prozess schlossen sich mehrere Nebenkläger einem Beweisantrag von RA Stolle an. In dem Antrag fordert Stolle die Beiziehung von umfangreichem Aktenmaterial für die Hauptverhandlung im NSU-Prozess am OLG München. Zu den angeforderten Akten zählen unter anderem die Personenakten zu Tino Brandt sowie weitere Akten zum Thüringer Heimatschutz (THS), die vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) angelegt wurden.

Laut einem Bericht des MDR Thüringen lägen dem NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags rund 15 Bände über den THS aus dem TLfV vor. Allein zur Tätigkeit von Tino Brandt – V-Mann und Chef des THS – gäbe es mehrere Personalakten, die ebenfalls vom TLfV geführt wurden. Dies sagte die Vorsitzende des Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss Dorothea Marx (SPD) gegenüber dem MDR.
Quelle: >> 

Die Akten sollen vor der Einvernahme von Tino Brandt beigezogen werden, nur so könnten die Aussagen von Brandt in der Hauptverhandlung auch bewertet und überprüft werden, so RA Stolle weiter in seiner Begründung des Beweisantrags.

Und weiter: „In den beizuziehenden Akten werden sich Aussagen von Reiner Bode, dem V-Mann Führer Brandts finden, wie etwa diese: ‚Ich habe ihn (Anm.: Brandt) sehr eng geführt. Mit Methoden, die nur bei Nachrichtendiensten eben so angewendet werden.‘ Brandt hat als ‚F Quelle‘ angefangen und ist aufgestiegen bis zur ‚B Quelle‘, diesen Akten nach war Brandt im September 1999 bereits als ‚B Quelle‘ klassifiziert,“ so Stolle. (Anm.: Die Buchstaben „F“ und „B“ sind ein geheimes geheimdienstinternes Qualitätsmerkmal für Informanten. „A“ steht hier für „beste Qualität“. Also ganz ähnlich wie bei Tomaten. Oder Eiern.)

In den Akten würden sich auch TKÜ-Protokolle von Telefonaten zwischen Tino Brandt und Torsten H. befinden, durch die sich die taktische Informationsweitergabe durch Brandt an den Verfassungsschutz nachweisen lasse. Auch Treffberichte des V-Mannes Brandt seien Bestandteil dieser Akten. „Diese Erkenntnisse sind bis jetzt nicht in die Ermittlungen eingeflossen“, begründet Stolle weiter.

Brandt hätte beispielsweise Uwe Böhnhardt als „militanten Menschen“ beschrieben und Beate Zschäpe ein „fundiertes Wissen über das Germanentum“ attestiert.

„Alle diese Akten sind weder dem Bundeskriminalamt (BKA) noch der Bundesanwaltschaft (BAW) vorgelegen“, so Stolle.

24 Stunden später erfolgt die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft in Person von Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten:

„… der Beweisantrag von RA Stolle zur Beiziehung der Personenakten zu Tino Brandt und den Akten zum THS ist abzulehnen.“

Der Satz der Woche!

In der umfangreichen Begründung Weingartens zur Ablehnung des Antrags versteckt sich der Sieger in der Kategorie „Satz der Woche“:

„Die Klassifizierung einer Quelle wird nicht nur durch Nachrichtenehrlichkeit, sondern auch durch andere Faktoren gespeist.“

Wie wichtig ein V-Mann für den Verfassungsschutz ist, hat also nichts mit echten, wahren oder richtigen Informationen zu tun. Für den Verfassungsschützer ist offenbar auch die Menge der Informationen, die ein V-Mann liefert, wichtig.

Ein weiterer Faktor, der die Qualität eines Informanten bestimmt: Die Informationen müssen für den Sachbearbeiter beim Verfassungsschutz leicht verständlich sein.

Vermutlich aber ist am wichtigsten: Die Informationen des V-Mannes dürfen nicht das, durch wen auch immer, vorgegebene Weltbild des Verfassungsschutzes ins Wanken bringen. Wahrscheinlich ist dies der entscheidende Faktor, der – um es mit OSta Weingartens Worten zu formulieren – „die Klassifizierung einer Quelle speist“.

Man könnte spei(s)en ..!

NSU-Prozesstag 47: BKA-Style – Asservatauswertung ohne Asservate.

Bei dieser Zeugenvernehmung geht es vor allem um Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Banküberfällen stammt. Die Banküberfälle sollen nach dem heutigen, offiziellen Ermittlungsstand von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen worden sein.

Richter Götzl beginnt die Vernehmung der Polizeibeamtin Q. (KHK im BKA Wiesbaden) mit Fragen zu diversen Bargeldfunden, die im Brandschutt der ehemaligen Wohnung von Beate Zschäpe in der Zwickauer Frühlingsstraße aufgefunden worden sind.

Eine fachkundige Zeugin – scheinbar.

Hier besticht die Zeugin noch mit Sach- und Fachkunde. Sie kann jede Frage Götzls zufriedenstellend beantworten. So war es für Frau Q. kein Problem aus dem Stegreif lediglich anhand der genannten Bargeldsumme auch den dazu gehörigen Bankraub zu nennen.

Wirklich neue Erkenntnisse brachte die Vernehmung nicht ans Licht. Lediglich die erneute Bestätigung der seltsamen Auffindeorte des erbeuteten Bargelds und der Umstand, dass Geldbündel mit der Originalbanderole der überfallenen Banken teils auch aus weit zurückliegenden Banküberfällen sowohl in Zschäpes Wohnung als auch im Wohnmobil gefunden wurden, in dem sich Böhnhardt und Mundlos unter höchst merkwürdigen Umständen gegenseitig erschossen haben sollen, weckte abermals Misstrauen.

Achtung! Anleitung: Bankraub für Anfänger

Wäre ich ein angehender, unerfahrener Hobbybankräuber, dann würde ich zumindest als allererstes die Banderolen, mit denen die Geldbündel von den überfallenen Banken eingepackt wurden, entfernen. Als Krimi-Zuschauer wüsste ich vielleicht auch noch, dass die Seriennummern der Banknoten eventuell registriert sein könnten, und würde dementsprechend danach handeln.

In einer früheren Vernehmung zum Thema Banküberfälle habe ich erfahren, dass einige Banken in den Geldbündeln wohl präparierte Geldscheine verstecken. Diese Geldscheine sind durch einen Stempelaufdruck mit Name und Anschrift der entsprechenden Bank verziert. Das war mir neu. Damals war auch die einhellige Meinung auf der Presse- und Besuchertribüne, dass man sich heutzutage nicht mal mehr als Bankräuber auf die Ehrlichkeit der Geldinstitute verlassen kann.

Aber Geldbündel mit Banderolen der überfallenen Banken im Brandschutt der Wohnung und in den Überresten des ausgebrannten Wohnmobils? Das ist so unglaublich oder so extrem unwahrscheinlich, dass es schon beinahe wieder wahr sein könnte. Deswegen der kurze Ausflug im Sinne von „Bank robbery for Dummies“.

Unendlich viele Banküberfälle

Die Vernehmung schleppt sich derweil hin. Akribisch listet Richter Götzl Geldfund nach Geldfund und den dazugehörigen Banküberfall auf. Götzl macht der Zeugin dazu einen Vorhalt aus früheren Vernehmungen nach dem anderen. Die Zeugin bestätigt jeden Vorhalt prompt und ohne lange nachzudenken. Sie hat sich auf diese Fragen offenbar sehr gut vorbereitet.

Nach einer gefühlten Ewigkeit kommt dann doch unerwartet Würze in dieses Schauspiel. Aber nur kurz.

Es fehlen 5.- Euro!

Mit einem weiteren Vorhalt will Götzl von der Zeugin wissen, ob in dem Geldfund, der ausgerechnet aus dem letzten Bankraub in Eisenach am 04. November 2011 stammt, tatsächlich 5.- Euro fehlen würden.

Auch diesen Vorhalt bestätigt die Zeugin Ruck-Zuck als richtig.

Vielleicht hat sich einer der beiden Uwes nach dem Bankraub eine Schachtel Zigaretten gekauft? Im Gegensatz zu allen anderen Geldfunden handelt es sich hier um den Einzigen, auf den mit allergrößter Wahrscheinlichkeit lediglich Böhnhardt und Mundlos Zugriff hatten. Um 09:30 Uhr wurde die Sparkassenfiliale in Eisenach von den Beiden überfallen. Zwei Stunden später waren Böhnhardt und Mundlos bereits nicht mehr am Leben. Was immer in diesen 2 Stunden passiert sein mag: Offensichtlich war es nicht mehr möglich, die fehlenden 5 Euro wieder zurück zur Beute zu legen. Wer auch immer dafür womöglich zuständig war, Fehlbeträge im erbeuteten Geld wieder auszugleichen, hatte es definitiv nicht mehr geschafft.

Diese Fragen wurden leider nicht gestellt.

Anschließend läuft die Vernehmung wieder wie gehabt, allerdings assoziiert mit einer scheinbar plötzlich eingetretenen Gedächtnisschwäche der Zeugin.

Eine plötzliche Gedächtnisschwäche.

Götzl will nun auch die dazugehörigen Auffindeorte der Beutestücke von der Zeugin wissen. Er fragt, sie antwortet stets, dass sie an die Auffindeorte der meisten Geldasservate keine Erinnerung mehr habe. Auch nach Götzls Vorhalten aus alten Vernehmungen beantwortet die Zeugin meist folgendermaßen: „Nicht mehr erinnerlich.“ „Keine Erinnerung.“

Der Vorsitzende Richter Götzl reagiert wegen der plötzlich von der vor Kurzem noch alles Wissenden zur sich als komplett unwissenden gewandelten Zeugin zunehmend genervt.

Götzl: „Was war eigentlich Ihr genauer Auftrag?“

Q.: „Ich hatte den Auftrag die Bargeldbeträge zusammenzuführen.“

Götzl: „Welche Quellen standen Ihnen da zur Verfügung?“

Q.: „Wie meinen Sie das?“

Götzl: „Ja, wo konnten Sie nachsehen? Quellen eben.“

Q.: „Eben alle zugänglichen Quellen. Elektronische Quellen, Berichte, usw.“

Götzl hakt nicht weiter nach. Und wechselt das Thema auf andere Asservate: Die Mountainbikes. Hier erinnert sich die Zeugin wieder schnell: Ein Mal Marke Scott, ein Mal Marke GT. Sie verweist sogleich auf die Vernehmung des Fahrradhändlers.

Schwarzpulver in tadellosem Zustand. Nach der Explosion in Zschäpes Wohnung!

Die nächste Frage Götzls zielt auf das Schwarzpulver, das in der explodierten Wohnung von Zschäpe sichergestellt wurde. Auch hier kann sich die Zeugin spontan und ohne Umschweife daran erinnern, dass in der Wohnung 2.500 Gramm Schwarzpulver gefunden wurden. Ein weiter Teil des gleichen Pulvers wurde im Wohnmobil sichergestellt.

Bemerkenswert, dass sich 2,5 Kilogramm Schwarzpulver in einer kurz vorher explodierten und völlig ausgebrannten Wohnung in einem unbeschädigten Glas mit Schraubverschluss befinden.

Weiter geht es mit den nächsten Asservaten. Götzl fragt, Zeugin kann sich nicht erinnern, Götzl macht Vorhalt, Zeugin bestätigt. Es wird nun überdeutlich, dass die Zeugin Q. definitiv nichts selbst ermittelt hat. Die Befragung entwickelt sich immer mehr zur Farce, auf der Presseseite der Tribüne verstummen die Tippgeräusche. Es ist klar: Hier wird es keine neuen Erkenntnisse mehr geben.

Die Unterschrift von André E.

André E. verlässt das OLG München. Foto: J. Pohl
André E. verlässt das OLG München. Foto: J. Pohl

Die Zeugin wird zum Richtertisch gebeten, es geht um die Unterschrift auf der Auftragsbestätigung für eines der angemieteten Wohnmobile. Die Auftragsbestätigung wird – wie üblich – für alle sichtbar an die Wand projiziert. Auf Nachfrage Götzls bestätigt die Zeugin Q., dass André E. diesen Vertrag unterschrieben hat. Der Mitangeklagte E. reagiert darauf in keiner erkennbaren Weise.

Die Demontage der Zeugin beginnt…

Ein Anwalt der Nebenklage will nach Götzls Befragung wissen, ob die Kleidung von Zschäpe untersucht wurde. Die seltsame Antwort der Zeugin: „Nur geringe Teile.“

NK hakt nach: „Und die Kleidung als Zschäpe festgenommen wurde?“

Q.: „Kann durchaus sein.“

Nochmals wird überdeutlich klar, dass die Polizeibeamtin absolut nichts selbst ermittelt hat.

RA Anja Sturm
Zschäpe-Verteidigerin RA Anja Sturm – Foto: J. Pohl

Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm meldet sich mit einem Vorhalt zu einem der Banküberfälle in Chemnitz zu Wort: Ob denn bei diesen Geldscheinen eine nähere Abklärung stattgefunden hätte?

Q.: „Nein, keine Abklärung gemacht.“

RAin Sturm: „Nichts erinnerlich?“

Q.: „Nein.“

„Was haben Sie eigentlich gemacht?“

Mit RA Stahl meldet sich der nächste Zschäpe-Verteidiger zu Wort: „Was haben Sie eigentlich gemacht?“

Q.: „Die Auswertung der Asservate.“

RA Stahl: „Aha..?“

Q.: „Ich habe die Asservate nur anhand von Fotos untersucht.“

Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl
Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl

– Kopfschütteln auf allen Kanälen –

RA Stahl: „Sie mussten also auf Kollegen bei der Auswertung zurückgreifen?“

Die Vollendung der Demontage: Unwürdig aber notwendig.

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke ergreift das Wort: „Haben Sie sich an der Sicherung der Asservate beteiligt?“

Q.: „Nein. Hatte nur Fotos.“

RA Klemke: „Haben Sie sich mal darüber Gedanken gemacht, warum Böhnhardt und Mundlos die Beute monatelang mit Banderolen …“ Götzl unterbricht und beanstandet die Frage.

Auch die Bundesanwaltschaft in Person von Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten beanstandet die Frage.

RA Klemke versucht es noch einmal: „Sie haben sich Gedanken gemacht?“

Q.: „Ja. Hatte aber keine Antwort darauf.“

RA Klemke: „Das dachte ich mir.“

Gelächter im Saal.

RA Klemke: „Das Schwarzpulver in der Frühlingsstraße 26? War das kommerziell hergestellt?“

Q.: „Das muss im Gutachten stehen.“

RA Klemke: „Sie haben das also einfach übernommen?“

Q.: „Ich hatte meine Quellen.“

RA Klemke: „Welche Quellen für das Schwarzpulver?“

Q.: „Frei zugängliche Quellen eben.“

RA Klemke: „Welche?“

Q.: Ja eben frei zugängliche Quellen. Im Internet…“

RA Klemke: „Diese Quellen haben Sie sicher überprüft?“

Q.: „Wenn, dann der Techniker.“

RA Klemke: „Also eher nicht überprüft. Wie viele Quellen?“

Q.: „Weiß ich nicht.“

Nachdem Klemke die Kompetenz der Polizeibeamtin in Sachen Auswertung von Asservaten in Rekordzeit komplett demontiert hat, beendet Richter Götzl dieses unwürdige Schauspiel und entlässt die Zeugin. Fragen an sie hatte keiner mehr.

NSU: Die Sache mit den vernichteten Akten. Eine Geschichte, so schön wie ein Märchen.

4.11.2011- Eisenach: Bankraub und Suizid von Böhnhardt und Mundlos.

Am 4. November 2011 flog durch reinen Zufall der NSU auf. Nach einem Banküberfall in Eisenach begingen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter noch nicht abschließend geklärten Umständen in ihrem gemieteten Wohnmobil Selbstmord.

4.11.2011- Zwickau: Nach Wohnungsbrand taucht Zschäpe unter.

Ein paar Stunden später flog die Wohnung von Beate Zschäpe in der Frühlingsstraße 26a in Zwickau in die Luft. Nach dem offiziellen Ermittlungsstand soll Zschäpe die Wohnung mit einem Benzin-Kanister in Brand gesteckt haben. Der genaue Hergang der Brandstiftung mit anschließender Explosion ist auch heute noch völlig ungeklärt. Unmittelbar danach ist Zschäpe untergetaucht.

8.11.2011 Zschäpe stellt sich der Polizei

Vier Tage später (am 08. November 2011) hat sich Zschäpe bei der Polizei selbst gestellt. Nach Auswertung der Spuren im Wohnmobil in Eisenach und in der Wohnung in Zwickau war recht schnell klar, dass Böhnhardt und Mundlos hinter der bis dahin ungeklärten Mordserie mit mindestens 10 Todesopfern, mindestens 2 Bombenanschlägen und einer Reihe von Banküberfällen stecken. Die genaue Rolle von Beate Zschäpe ist bis heute unklar.

11.11.2011: Aktenvernichtung beim Bundesamt für Verfassungsschutz

Nur drei Tage später, am 11.November 2011 wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz 7 Akten, die möglicherweise einen direkten Bezug zur Mordserie hatten, vernichtet.

Dies nur zur Einleitung, die meisten Fakten dürften weitgehend bekannt sein.

Beruhigungsprogramm in der ARD: Eigentlich ist ja nichts passiert.

Die ARD-Dokumentation „Staatsversagen“, die einen Tag (21. August 2013) vor der Vorstellung des Abschlussberichtes des NSU-Untersuchungsausschusses ausgestrahlt wurde, muss durch die Darstellung der Aktenvernichtung folgenden Anschein beim Zuschauer erwecken:

„Der Skandal um die geschredderten Akten ist gar keiner, weil die vernichteten Akten wieder rekonstruiert werden konnten und somit zur Aufklärung der NSU-Mordserie wieder verfügbar waren.“

Auch andere Medien vermittelten diesen Eindruck, aber bleiben wir bei der ARD-Dokumentation:

Hier die Beschreibung der entsprechenden Szenen aus der ARD-Dokumentation „Staatsversagen“:

Kommentar aus dem Off:

Doch der größte Schock kam gleich am Anfang. Ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Akten von V-Leuten in der rechten Szene schreddern lassen.”

Clemens Binninger, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss zur Aktenvernichtung:

Genau solche Aktionen sind geeignet das Vertrauen zu erschüttern und Verschwörungstheorien Nahrung zu geben. Und deshalb haben wir diese Schredder-Aktion umfassend untersucht.”

Hartfrid Wolff, MdB (FDP) zur Aktenvernichtung:

Dass Akten vernichtet worden sind, zeigt die unglaubliche Unsensibilität. Vielleicht auch mehr.”

Der Chef des Verfassungsschutzes Heinz Fromm: Erst schockiert, dann der Rücktritt.

Heinz Fromm, der verantwortliche Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz bahnt sich durch einen Pressepulk seinen Weg zum Untersuchungsausschuss. Kurz danach sei er zurück getreten. Und: Fromm sei über die Schredder-Aktion in seinem Amt schockiert, erfährt der Zuschauer.

“Sollte da etwas vertuscht werden? Hatte der Geheimdienst beim NSU seine Finger im Spiel?”

Diese sehr beunruhigenden Fragen werden an dieser Stelle (Minute 16:45) aus dem Off dem Zuschauer zugemutet. Die Dokumentation lässt den Zuschauer ganze 5 Sekunden im Ungewissen:

“Am Ende stellt sich heraus, ein Beamter hatte sich geirrt.”

Damit beruhigt die Erzählerin den geschockten Zuschauer. Und damit ganz gewiss alles gut ausgeht, setzt die Erzählerin noch eine Extra-Beruhigungspille oben drauf:

Und die Akten werden auf Druck des Ausschusses rekonstruiert. Aus Kopien, die bei anderen Ämtern lagern.”

Clemens Binninger zu den rekonstruierten Akten:

Wir durften ja auch, was es noch nie gab in der Geschichte die geschredderten Akten der V-Leute, sieben Stück, konnten ja wieder hergestellt werden und wir durften sie dann ansehen und wussten damit über die Klarnamen Bescheid. Dadurch waren wir wiederum in der Lage, übereinstimmend zu sagen, diese sieben Akten, diese sieben Personen haben nichts mit dem NSU-Trio oder mit den derzeitigen Angeklagten oder Beschuldigten zu tun.”

Damit ist auch dieser Themenkomplex mit ein paar Erklärungen aus dem Off und dem Interview mit Binninger abgeschlossen. Zu meiner kompletten Kritik der ARD-Dokumentation „Staatsversagen“ bitte hier entlang: >>

Die Beschreibung dieses Themas im Abschlussbericht des NSU-Ausschusses.
Nach der Lektüre des ca. 1.300 Seiten umfassenden Abschlussbericht des NSU-Ausschusses stellt sich der Sachverhalt jedoch völlig anders dar. Der komplette Bericht mit 1409 Seiten steht als pdf-Datei auf dem Server des Deutschen Bundestages als Download zur Verfügung. 

Auf Seite 790 des Berichts findet sich folgende Textpassage:

Umfang der Aktenvernichtung zwischen dem 4. November 2011 und dem 4. Juli 2012

Das Ergebnis seiner [Engelke] Untersuchung sei, dass zwischen dem 4. November 2011 und dem 4. Juli 2012 (Aktenvernichtungsstopp) im BfV (Anm.: Bundesamt für Verfassungsschutz.) Anlagenordner zu 26 G 10-Maßnahmen aus dem Bereich rechts vernichtet worden seien. Darüber hinaus seien 94 Personenakten und 8 Sachakten aus dem Bereich der „Auswertung“ und aus dem Bereich der „Beschaffung“ noch einmal 137 Akten der „Forschung und Werbung“ und 45 Akten zu Gewährspersonen vernichtet wurden. Dies ergibt eine Gesamtsumme von 310 Akten, die – neben der Aktenvernichtung am 11. November 2011 – zwischen dem 4. November 2011 und dem 4. Juli 2012 – dem Aktenvernichtungstopp im BfV – vernichtet wurden.

Was lernen wir daraus?

1. Es hat nach der Enttarnung des NSU 8 (in Worten: acht!) Monate gedauert, bis die Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz per Anordnung offiziell gestoppt wurde.

2. Noch knapp 7 Monate, nachdem der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages mit seiner Arbeit zur Aufklärung des NSU-Skandals begonnen hatte, wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz weiter munter Akten vernichtet, die einen Bezug zu rechtsextrem motivierten Straftaten hatten.

3. Es geht bei Weitem nicht nur um 7 vernichtete Akten – so wie es der Zuschauer glauben soll – sondern um 310 Akten. Von diesen konnte keine rekonstruiert werden.

Zu den in der ARD-Dokumentation thematisierten rekonstruierten 7 Akten sagt der Bericht an mehreren Fundstellen Folgendes:

Auf Seite 774:

„Da nicht alle Teile der Beschaffungsakten zu anderen Organisationseinheiten außerhalb der Beschaffung gelangen, sind Aktenteile der o. g. sieben Beschaffungsakten nicht mehr rekonstruierbar.“

Und später, gleiche Seite:

„Der Zeuge Engelke hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass zu den nicht mehr vorhandenen und wohl auch nicht rekonstruierbaren Teilen der Beschaffungsakten auch Treffberichte gehören.“

Auf Seite 782:

Auf die Frage, ob er ausschließen könne, dass sich in den nur teilrekonstruierten Akten nicht doch Angaben befunden hätten, die Grund für die Vernichtung sein könnten, hat der Zeuge Engelke ausgesagt:

Da es nur teilweise rekonstruiert wurde, muss man sagen: Wenn man einen bestimmten Teil nicht kennt, kann man es nicht ausschließen. Ich kann nicht sagen, ich kann es mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen. Ich kann es aber durch die Umstände, durch die Art der Rekonstruktion, durch die Motivlage, durch das, was ich habe, mit sehr, sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen. Nur sozusagen eine absolute kann ich nicht haben, einfach weil es nicht gelungen ist, die Akte hundertprozentig zu rekonstruieren.

Im Bericht gibt es unzählige weitere Fundstellen, die belegen, dass die sieben Akten, die am 11. November 2011 unter grotesken Umständen vernichtet wurden, zwar rekonstruiert wurden, aber bei Weitem nicht vollständig.

Darüber sollten wir nachdenken. Auch über die anderen 310 Akten, die endgültig verloren sind.

Vielleicht sollten wir auch ernsthaft über die ARD nachdenken. Eine derartige Nicht-Information sollte es nicht wieder geben.