11.11.2011- Die Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz – Schritt für Schritt

Die Lektüre des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages fördert immer wieder wahre Goldschätze zu Tage.

Eine wirre Geschichte, die bei jedem Verlag mit den Begründungen „völliger Unsinn“, „nicht glaubhaft“, „unmöglich“ oder „Verschwörungstheorie“ sofort im Papierkorb gelandet wäre. Und doch: Diese Story ist wahr und zwar bis zum letzten Komma. Der Stoff bietet eine perfekte Grundlage für einen packenden Agententhriller, je nach Blickwinkel auch eine Steilvorlage für eine tragische Komödie. Als Satire eignet sich diese Geschichte nicht. Dem Publikum würde jeder Lacher wegen den unglaublichen Ereignissen, deren Auswirkungen heute nicht mal ansatzweise abzuschätzen sind, im Halse stecken bleiben.

THE CAST:

Starring:
Lothar Lingen. Der Referatsleiter im BfV.

Co-Starring:
Die Zeugin N.: Bürosachbearbeiterin im Referat von Lothar Lingen.

Featuring:
Der Sachbearbeiter B.: Mitarbeiter im Referat von Lothar Lingen.

Narrator:
Ministerialdirigent Hans-Georg Engelke. Der Sonderbeauftragte des Bundesinnenministeriums.

Special Appearance:
Der Gruppenleiter 2B im BfV mit dem geheimen Namen.

Directed by:
Bundesinnenminister Dr. Hans Peter Friedrich

Produced by:
Heinz Fromm. Ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Special Thanks Goes To:
Regierungsparteien von 1950 bis heute.

Ausschnitt aus der Festrede des damaligen Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Heinz Fromm anlässlich des Festaktes am 06. Dezember 2010:60 Jahre im Dienst der Demokratie – Bundesamt für Verfassungsschutz“

„Ich danke den ehemaligen und den heute in Verantwortung stehenden Abteilungsleitern des Bundesamtes, die sich gemeinsam mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dafür einsetzen, Bestrebungen gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung abzuwehren. Das ist oft ein mühseliges Geschäft und es erfordert immer wieder besonderen Einsatz. Das wird auch in Zukunft nicht anders sein.Das BfV ist eine Behörde mit einem speziellen gesetzlichen Auftrag und mit einer besonderen Verantwortung. Es ist daher wichtig, dass die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in angemessener Weise und mit Verständnis für die fachlichen Belange vertreten werden.“ (Quelle: >>)

Kaum drei Jahre alt, erscheint dieser kurze Text wie ein groteskes Relikt aus einer längst vergangenen Zeit.

AND ACTION, PLEASE ..!

Am 11. November 2011 und „einige Tage danach“ (Zitat) wurden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln mindestens 7 Akten zu Personen aus der rechtsextremen Szene vernichtet. Alle Personen wurden aus dem Umfeld des „Thüringer Heimatschutzes“ (THS) für das BfV geworben und von dort als VM geführt. Alle vernichteten Akten stammen zudem aus dem Beschaffungsbereich „Rechtsextremismus“ des BfV.

Auf Seite 807 des NSU-Abschlussberichtes werden die 7 Akten mit ihren Fallnamen, bzw. den Decknamen der V-Leute genau benannt:

Fünf dieser Akten stammen aus der Operation „Rennsteig“ mit den Fallbezeichnungen, bzw. Decknamen:
Treppe
Tobago/Investor
Tonfarbe
Tusche
Tinte
Darüber hinaus wurden zwei Beschaffungsakten vernichtet, die nicht der Operation „Rennsteig“ zugehörig sind zu den Fällen:
VM – Tacho
VM – Tarif
Bei der Akte Tobago handelte es sich um eine Werbungsakte. Die Akten Tusche, Treppe, Tonfarbe, Tacho, Tarif und Tinte waren VM-Akten. Eine ebenfalls zur Operation „Rennsteig“ gehörende VM-Akte zu Tonfall wurde nicht vernichtet.

Der 11. November 2011 war zufällig derselbe Tag, an dem 7 Tage nach dem Auffliegen des NSU der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen den NSU wegen der Gründung einer rechtsgerichteten terroristischen Vereinigung einleitete. Diese am Nachmittag des 11. November 2011 veröffentlichte Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft versetzte die Bundesrepublik nachhaltig und bis heute in Aufruhr:

Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 11. November 2011:

11.11.2011 – 35/2011
Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen des Mordanschlags auf zwei Polizisten in Heilbronn sowie der bundesweiten Mordserie zum Nachteil von acht türkischstämmigen und einem griechischen Opfer. Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. November 2011) die Ermittlungen wegen des Mordanschlags auf zwei Polizisten in Heilbronn im April 2007, der Mordserie im Zeitraum von September 2000 bis April 2006 zum Nachteil von acht türkischstämmigen und einem griechischen Opfer in mehreren deutschen Städten (sogenannte Ceska-Morde) sowie der schweren Brandstiftung in Zwickau vom 4. November 2011 übernommen.
Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Mordtaten einer rechtsextremistischen Gruppierung zuzurechnen sind.
[…]
Im Wohnmobil der am 4. November 2011 nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. wurden die Dienstwaffen der Heilbronner Polizisten sichergestellt. In der Wohnung der Männer in Zwickau wurde zudem die Pistole aufgefunden, mit der in den Jahren 2000 bis 2006 die sogenannten Ceska-Morde verübt wurden. Nach den bisherigen Erkenntnissen verfügten die verstorbenen Männer wie auch ihre mittlerweile verhaftete Gefährtin Beate Z. bereits Ende der 1990er Jahre über Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen. Bei der Durchsuchung der Zwickauer Wohnung wurde außerdem Beweismaterial sichergestellt, das auf eine rechtsextremistische Motivation der Mordtaten hindeutet.
Es besteht deshalb gegen die Beschuldigte Beate Z. der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord und versuchtem Mord sowie der schweren Brandstiftung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 211, § 306a, § 22, § 23 StGB). Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist auch die Verstrickung möglicher weiterer Personen aus rechtsextremistischen Kreisen in die Taten.
Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden. (Quelle:>>)

Rückblick: Der 4. November 2011. Vormittag.

Etwa 7 Tage vor dieser Presseerklärung begehen am Morgen des 4. November 2011 kurz nach einem gescheiterten Bankraub in Eisenach Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in ihrem angemieteten Wohnmobil vermutlich Selbstmord. Sowohl die Umstände der Suizide, als auch der anschließende Brand des Wohnmobils sind bis heute noch nicht abschließend aufgeklärt.
Zum Bankraub und den im Wohnmobil aufgefundenen Leichen schreibt der MDR-Thüringen auf seiner Website am 04. November 2011 um 21:31 Uhr unter anderem:

Zwei Leichen in Wohnmobil entdeckt

Wenige Stunden nach dem Überfall wurden im Eisenacher Stadtteil Stregda zwei Leichen in einem Wohnmobil entdeckt. Ein Polizeisprecher sagte MDR 1 RADIO THÜRINGEN, ein Zusammenhang mit dem Überfall werde nicht ausgeschlossen. Die Polizei hatte nach dem Banküberfall Hinweise erhalten, dass ein weißes Wohnmobil dabei eine Rolle gespielt haben könnte. Deshalb habe sich eine Streife dem Fahrzeug genähert. Plötzlich hätten die Polizeibeamten zwei Knallgeräusche gehört und Feuer bemerkt. Es sei unklar, ob es sich um Schüsse gehandelt habe. Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, wurden in dem Fahrzeugwrack die beiden Leichen entdeckt. (Quelle: >>)

Rückblick: Der 4. November 2011. Nachmittag.

Einige Stunden später fliegt gegen 15:00 Uhr die Wohnung von Beate Zschäpe in der Frühlingsstraße 26a in Zwickau in die Luft. Nach dem offiziellen Ermittlungsstand soll Zschäpe den Wohnungsbrand mit einem Benzin-Kanister ausgelöst haben. Auch die sich anschließende Explosion, durch die eine komplette Hälfte des Doppelhauses zerstört wurde, soll auf Zschäpes Konto gehen. Noch bevor die Feuerwehr am Brandort eintraf, hat Zschäpe ihre beiden Katzen in zwei Katzenkörbchen aus dem brennenden Haus gerettet und einer Nachbarin übergeben. Anschließend verschwand Beate Zschäpe wieder in Richtung des brennenden Hauses, aus dem immer wieder explosionsartige Geräusche zu hören waren und verschwand wie ein Geist in den Rauchschwaden. Nach dem heutigen Stand der Ermittlungen ließ sich Zschäpe von André E. mit dem Auto zum Bahnhof fahren. Augenzeugen dafür gibt es bis jetzt nicht. Jedenfalls ist Zschäpe ab dem 04. November 2011 vorerst in den Untergrund abgetaucht.
Eine der ersten Meldungen zur Explosion in der Zwickauer Frühlingsstraße wurde am 04. November 2011 um 18:58 Uhr via dapd veröffentlicht:

Wohnhaus in Zwickau explodiert

04.11.2011, 18:58 Uhr | dapd

In Zwickau ist am Freitag ein Wohnhaus explodiert. Die Doppelhaushälfte im Stadtteil Weißenborn brannte laut Polizei völlig aus. Ob sich Menschen zum Zeitpunkt der Explosion in dem Haus aufhielten, war zunächst unklar.
Die Flammen und die Schäden verhinderten bis zum Abend die Suche nach möglichen Opfern, wie die Polizei mitteilte. Die andere Hälfte des Doppelhauses blieb demnach weitgehend unversehrt. Zwei Menschen hatten sich von dort aus rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Nachbarn zufolge soll das Haus seit einem halben Jahr unbewohnt sein. Von der Explosion betroffen gewesen sei auch ein leer stehendes Restaurant im Erdgeschoss. Den Sachschaden an dem einsturzgefährdeten Haus schätzt die Polizei auf einen Betrag in sechsstelliger Höhe. (Quelle: >>)

Vier Tage später: Der 08. November 2011 – Zschäpe gibt auf.

Am 08. November 2011 hat sich Beate Zschäpe freiwillig der Polizei gestellt. Eine der ersten Meldungen hierzu findet sich auf dem Blog von ZONO Radio Jena:

[…] Heute Nachmittag stellte sie sich der Polizei in Jena. Um 13 Uhr 09 erfolgte die Festnahme; Beamte der Zielfindungseinheit hätten sie identifiziert, hieß es.

Wie ein Polizeisprecher erklärte, sei die bundesweit per Haftbefehl gesuchte Beate Z. am Dienstag mit ihrem Rechtsanwalt bei der Polizei in Jena erschienen und habe sich gestellt. Er bestätigte damit einen Bericht des Radiosenders Antenne Thüringen und der Thüringer Allgemeinen.

Über die Identität der beiden in einem Wohnmobil in Eisenach aufgefunden Leichen hüllen sich die Ermittler weiter in Schweigen. Die Identität der toten Männer sei geklärt, werde aus ermittlungstechnischen Gründen aber noch nicht bekannt gegeben, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Zwickau wollte weder bestätigen noch dementieren, dass es sich dabei um die 1998, gemeinsam mit Frau Z., untergetauchten Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gehandelt hat.
[…]
Indes geht der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger laut einer Radiomeldung davon aus, dass der vier Jahre alte Heilbronner Mordfall an einer Polizistin aufgeklärt ist. Er gehe, so Pfleger im Südwestfunk (SWR), davon aus, dass der Mord im April 2007 von den tot aufgefundenen Bankräubern begangen wurde. Dafür sprächen die Gesamtumstände, vor allem der Besitz der Dienstwaffen der Polizisten, die bei den Bankräubern gefunden worden seien. „Solche Waffen“, sagte der Generalstaatsanwalt dem Radiosender SWR, „gibt man nicht weiter.“ (Quelle: >>)

Dies als Einleitung und als Beleg dafür, dass Polizei, Presse und somit ein Großteil der Bevölkerung spätestens am 08. November 2011 von den Zusammenhängen der Mordserie, den Raubüberfällen und einer möglichen Verwicklung des „Thüringischen Heimatschutzes“ mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zumindest ansatzweise informiert waren.

Mögliche Verwicklung in die Mordserie von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe innerhalb der Allgemeinbevölkerung bereits am 08.11.11 bekannt. Nur die Ermittler ignorieren noch die Fakten.

In Anbetracht der Gesamtsituation sollten an diesem Dienstagabend bei sämtlichen Ermittlern der SoKo Bosporus, die immer noch erfolglos versuchen, die „Döner-Morde“ aufzuklären, sämtliche Alarmglocken geschrillt haben. Wie wir heute wissen zeigten sich die Ermittlungsbehörden angesichts der aktuellen Entwicklungen recht unbeeindruckt.

Lediglich beim damaligen Präsident des BfV, Heinz Fromm der in der Chefetage des BfV residiert, scheint die Brisanz der aktuellsten Ereignisse auf Interesse zu stoßen:

Fundstelle: NSU-Untersuchungsausschuss Abschlussbericht Seite 759:

Der damalige Präsident des BfV, Heinz Fromm erteilt auf einem Gesprächsvermerk zur ND-Lage (Anm.: Nachrichtendienstliche Lage) vom 8. November 2011 zum TOP „Banküberfall und Leichenfund am 4. November in Eisenach/TH; mögliche Bezüge zum Rechtsextremismus“ folgenden Auftrag an die Abteilung 2 (Rechtsextremismus):

Ich bitte um detaillierte Aufarbeitung des Vorgangs. Was hat das BfV in den 1990er Jahren in diesem Fall für eine Rolle gespielt, welche Informationen lagen vor und welche Ermittlungen wurden von Seiten BfV durchgeführt, insbesondere nachdem die drei Personen flüchtig waren. Bitte um kritische Durchsicht der Akten zu den Informationen zu den drei Personen, dem THS (Anm.: „Thüringer Heimatschutz“) und möglichen Verbindungen zur NPD.“

10. November 2011
Im restlichen Bundesamt für Verfassungsschutz ist der Informationsstand an diesem und den darauffolgenden Tagen offenbar auf einem ganz anderen Niveau. Denn etwa 48 Stunden nachdem sich Zschäpe der Polizei gestellt hatte, nach etwa 5 Tagen Spurensicherung im abgebrannten Wohnmobil und der explodierten Zschäpe-Wohnung erhielt der Referatsleiter Lothar Lingen von seinen Vorgesetzten am 10. November 2011 folgenden Auftrag: Der Name des Vorgesetzten lässt sich im Übrigen nicht recherchieren.

Fundstelle Seite 759:

[Lingen:] „Am 10. November 2011 erhielt ich den Auftrag der Amtsleitung, Werbungsakten aus dem Bereich THS daraufhin zu überprüfen, ob sich aus diesen Bezüge/Kontakte des BfV zum Trio/NSU ergäben. Ich habe die Akten daraufhin überprüfen lassen und mich davon überzeugt, dass derartige Bezüge bei den von uns angeworbenen Quellen nicht existierten. Für die aus meiner Sicht damit dienstlich nicht mehr benötigten Akten habe ich am 11. November 2011 die Vernichtung angeordnet. Dabei wurden Werbungsakten zu acht Personen, mit denen eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit bestand, vernichtet.“

Weiter auf der gleichen Seite:

Am 9. November 2011 habe der Referatsleiter [Lingen] zunächst mündlich Mitarbeiter seines Referats beauftragt, die Akten Tobago (Werbungsakte) sowie der Akten Tusche, Treppe, Tonfarbe, Tacho, Tarif und Tinte (VM-Akten) auf die drei Namen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchzusehen.

Fundstelle: Seiten 761 bis 762

Am Donnerstag, dem 10. November 2011, informierte der Referatsleiter um 9.38 Uhr per E-Mail die Referatsleiterin für den Bereich „Auswertung Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus“, den damaligen Gruppenleiter „Beschaffung“ und den damaligen Abteilungsleiter 2 über das Zwischenergebnis der Prüfung der Forschungs- und Werbungsakten mit möglichen Bezügen zu den Rechtsextremisten Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe mit folgendem Wortlaut:

Alle drei Personen waren niemals Gegenstand von F+W-Maßnahmen des BfV. Mit insgesamt sieben Personen aus dem THS-Bereich (Anm.: Thüringer Heimatschutz“) wurden mehrere Gespräche mit dem Ziel der Werbung geführt. Drei Fälle wurden davon an das LfV TH (Anm.: Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen) übergeben. Zu diesen Fällen gibt es keine Akten mehr bei uns. Drei (nicht zwei!) Personen wurden kurzfristig (1999 – 2001) als Quellen des BfV geführt (Tobago; Tusche und Treppe) und nach kurzer Zeit wieder abgeschaltet. In keiner der geprüften vier Werbungsakten waren Hinweise auf die ‚Thema‘ genannten Personen enthalten. Ein ehemaliger Werbungsmitarbeiter konnte sich erinnern, dass alle Quellen des BfV mit Thüringer Bezügen zu Personen befragt wurden, die 1998 mit den Selbstlaboranten in Verbindung gestanden haben könnten.

Zusatz: alle Werbungs- und VM-Akten der Aktenjahre bis 2001 sind vernichtet worden, soweit keine Werbungsfälle/VM betroffen waren, die danach als Quellen noch relevant waren.“

Ab jetzt nimmt das Unheil unweigerlich seinen Lauf:

Diese E-Mail leitete der Referatsleiter Lingen kommentarlos am nächsten Tag, am 11. November 2011, um 9.04 Uhr auch an den formal für die sechs VM-Akten zuständigen Referatsleiter weiter.

Fundstelle: Seite 762
Die Aussage des Sonderbeauftragten Engelke vor dem NSU-Ausschuss rückt den oben erwähnten Zusatz in ein neues ganz besonderes Licht:

Laut Bericht des Sonderbeauftragten [Engelke] habe der Referatsleiter Lingen ihm gegenüber angegeben, der Zusatz in der oben genannten E-Mail habe sich nicht auf die im Januar 2011 durchgeführte, sondern auf die erst am folgenden Tag durchgeführte, zum Zeitpunkt der E-Mail also erst noch bevorstehende Aktenvernichtung, bezogen.

Auf die oben genannte E-Mail des Referatsleiters von 9.38 Uhr antwortete der damalige Gruppenleiter um 10.32 Uhr:

danke, war hilfreich“.

Die weiteren Aussagen des Sonderbeauftragten Engelke zeigen unter welchen grotesken Umständen die Aktenvernichtung unaufhaltsam ihren Lauf nahm:

Fundstelle: Seite 762

[…] der Referatsleiter [habe] am Vormittag des 10. November 2011 die zuständige Bürosachbearbeiterin N. angerufen und ihr mitgeteilt, dass die von ihr ausgeliehenen Akten zu vernichten seien. Frau N. habe auf die Notwendigkeit einer schriftlichen Anordnung verwiesen sowie nachgefragt, warum gerade diese Akten vernichtet werden sollten.

Diese Darstellung hat die Zeugin N. im Wesentlichen bestätigt. Sie hat bekundet, ihr sei am Vormittag des 10. November 2011 von einem Kollegen aus der Beschaffung, Herrn B., auf dem Flur gesagt worden, dass sie Akten vernichten solle. Herr B. sei wohl gerade aus dem Büro des Referatsleiters Lingen gekommen. Sie habe erwidert:

Wie, Akten vernichten? Ich vernichte hier keine Akten auf Zuruf. Was soll das denn jetzt hier? – Das habe ich noch gesagt.“

Herr B. habe ihr aber keine konkrete Aufforderung zur Vernichtung erteilt.

Nochmals zum Verständnis: Die Sekretärin N. wird während ihrer normalen Tätigkeit im BfV von dem Sachbearbeiter B., der offenbar gerade das Büro von Referatsleiter Lingen verlässt auf dem Flur angesprochen. Soweit ist das nichts ungewöhnliches. Ungewöhnlich ist jedoch, dass dieser Sachbearbeiter nochmals den Auftrag zur Aktenvernichtung erteilt. Und zwar offenbar auf Anweisung von Lingen und nachdem die Sekretärin N. bereits ihre Zweifel an der Richtigkeit dieser Anordnung im Büro des Referatsleiter Lingen geäußert hat. Scheinbar sind der Sachbearbeiter B. und die Sekretärin N. im hierarchischen Gefüge des BfV annähernd gleich gestellt. Deswegen schert sich Frau N. offenbar einen Dreck um die Anweisung des Herrn B. und stellt Referatsleiter Lingen sogleich in seinem Büro noch einmal zur Rede.

Weiter auf Seite 762:

Und dann bin ich zum Herrn Lingen rübergegangen und habe gesagt: Wie, Akten vernichtet werden? Was für Akten?“

Sie habe in dieser Angelegenheit auch noch mit dem Referatsleiter Lingen telefoniert. Über die zeitliche Abfolge war sich die Zeugin N. in ihrer Vernehmung jedoch nicht sicher. Sie hat ausgeführt:

[…]

„Und dann habe ich am Telefon auf jeden Fall gesagt, dass ich auf Zuruf überhaupt nichts vernichte, auch nicht am Telefon oder so. Und dann bin ich ja auch persönlich, wie gesagt, zu ihm hingegangen und habe ihn dann gefragt: Was soll hier vernichtet werden? Und daraufhin hat er mir gesagt, es wären sechs Akten. Und da muss ich wohl gefragt haben: Ja, was denn für Akten? Und daraufhin hat er gesagt – – Er hat die Namen nicht alle genannt. Er hat auf jeden Fall gesagt: Tusche oder – – Ich weiß es nicht mehr. Ich kann Ihnen die Namen noch nicht mal mehr komplett sagen.“

Und daraufhin habe ich gesagt: Sind das denn V-Mann-Akten, oder sind das Werbungsakten? Und da hat er wohl gesagt: Es sind V-Mann-Akten. Und da habe ich gesagt: Die werden doch nicht vernichtet. Wieso sollen die vernichtet werden? […]

Dann, daraufhin sagte er: Tun Sie das, was ich sage. – Da habe ich gesagt: Das werde ich nicht tun, weil er wäre ja zu diesem Zeitpunkt kein zuständiger Referatsleiter von den V-Mann-Akten. – Ja, aber er wäre jetzt Vertreter. – Ja, sage ich, dann in Ordnung; dann soll er mir das aber bitte schriftlich geben.

Der Disput der tapferen Sekretärin N. mit ihrem Vorgesetzten Referatsleiter Lingen ist noch lange nicht beendet. Es stellt sich die Frage, warum Lingen so eindringlich auf seine Sekretärin einwirkt, „nur“ um diese 7 Akten zu vernichten. Der folgende Dialog zeigt die Zustände im BfV an diesem 10. November 2011 eindringlich auf:

Lingen: „Tun Sie das, was ich sage!“

Sekretärin N.: „Das werde ich nicht tun, weil …“

Dieser Wortwechsel weist entweder auf ein hervorragendes Betriebsklima hin, oder er ist als Hinweis zu werten, dass die Sekretärin von ihrem Vorgesetzten hier zu einer illegalen Handlung genötigt werden sollte. Offenbar haben in dieser Abteilung außer der Sekretärin N. nur wenige, vielleicht auch niemand das Fachwissen, wie eine regelkonforme Aktenvernichtung abzulaufen hat. Der Referatsleiter Lingen ist hier offenbar auf die Sekretärin N. angewiesen.

Fundstelle: Seite 763

Zum Inhalt ihres Gesprächs mit dem Referatsleiter Lingen hat die Zeugin N. weiter ausgesagt:

Ich habe gar nichts mitgeschrieben. Ich habe lediglich dann zu ihm gesagt, was das denn für Akten wären. Und das waren V-Mann-Akten. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Lingen nicht Referatsleiter von der V-Mann-Führung. Und daraufhin habe ich gesagt, dass er das nicht entscheiden könnte, weil die Akten zu der V-Mann-Führung gehören würden – bis auf eine, die der Forschung und Werbung zugehörig war. Und da: Das würde aber nichts zur Sache tun; ich sollte das machen, was er mir sagt. – Und da habe ich gesagt: Nein, das werde ich nicht tun; er möchte mir das bitte schriftlich geben.

Der Referatsleiter Lingen habe ihr gegenüber nichts dazu gesagt, warum die Aktenvernichtung überhaupt notwendig sei. Über dessen Motive sei ihr nichts bekannt.“

Nach Angaben der Zeugin N. sei dies der erste und einzige Fall in ihrer Zusammenarbeit mit dem Referatsleiter Lingen gewesen, der ihr Anlass gegeben habe, eine Aufforderung zur Aktenvernichtung kritisch zu hinterfragen.

Aufgrund dieser Aussage der Zeugin N. kann man annehmen, dass sie mit dem Referatsleiter Lingen schon über einen längeren Zeitraum, vielleicht sogar seit mehreren Jahren zusammenarbeitet. Außerdem scheinen die beiden über die Rechtsvorschriften, die bei routinemäßigen Aktenvernichtungen Anwendung findet, bestens informiert zu sein. Man könnte sich sogar so weit aus dem Fenster lehnen und behaupten, die beiden galten bis zu diesem 10. November 2011 als „eingespieltes Team.“

Weiter auf Seite 763:

Der Zeuge Engelke hat ausgesagt, der Grund für die Bedenken der Bürosachbearbeiterin N. sei gewesen, dass es um V-Leute aus dem Thüringer Umfeld ging.

Im Moment ist überall in den Medien, dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aus dem Bereich stammen. Da glaube ich nicht, dass es eine gute Idee war, das zu dem Zeitpunkt zu vernichten. Das war ihr Motiv und das war auch das von dem Sachbearbeiter.“

Laut Abschlussbericht des NSU-Ausschusses des Bundestages widerspricht die Sekretärin N. der Einschätzung des Sonderbeauftragten der Regierung Engelke hier eindeutig:

Demgegenüber hat die Zeugin N. als alleinigen Grund für ihre Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, die Akten zu vernichten, die fehlende formale Zuständigkeit des Referatsleiters Lingen für V-Mann-Akten angegeben. Formal sei ihr eine Anweisung zur Vernichtung von Akten von einer Person erteilt worden, die für diese Akten nicht zuständig gewesen wäre.

Engelke weiter:

„Die Zeugin N. hat auf Nachfrage ausdrücklich verneint, dass die damals schon in den Medien erwähnten Geschehnisse in Thüringen ein Grund für ihre kritische Haltung gewesen seien.Sie habe am 11. November 2011 noch nicht bewusst Kenntnis davon gehabt, dass in Thüringen eine Terrorzelle aufgeflogen sei.“

Engelke bestätigt hier mit seiner Aussage, dass er mit seiner ersten Vermutung definitiv falsch lag.

Engelke weiter mit seiner Aussage:

Der Referatsleiter Lingen habe Frau N. daraufhin per E-Mail um 10.25 Uhr den Auftrag zur Vernichtung von zunächst sechs der sieben Akten erteilt.

Während einer Beratungssitzung des Ausschusses am 19. Juli 2012 nahm MinDirig Engelke in seiner Eigenschaft als Sonderbeauftragter des Bundesinnenministeriums und nicht als geladener Zeuge teil. Im Rahmen dieser Sitzung sagte Engelke folgendes:

Weiter auf Seite 763:

[…] der Auftrag habe wie folgt gelautet:

Bei der Aktenrecherche von ZP/V-Mann/Informanten im Zusammenhang mit dem THS sind Akten/Aktenteile festgestellt worden, die vernichtet werden müssen, da sie nicht mehr gebraucht werden. Dabei handelt es sich um die Fälle Tobago, Tusche, Treppe, Tonfarbe, Tacho und Tinte.“

Die Akte Tarif sei von diesem ersten Auftrag zunächst nicht erfasst gewesen. Zehn Minuten später habe der Referatsleiter [Lingen] eine weitere Mail mit dem Inhalt

Auch die Aktenbestandteile von V-Mann Tarif müssen vernichtet werden.“

versandt.

Auch die Zeugin N. hat ausgesagt, dass der Referatsleiter seinen dann schriftlich erteilten Auftrag zur Aktenvernichtung von zunächst sechs auf dann sieben Akten erweitert habe. Sie hat ausgeführt:

Und das hat er mir dann auch per Mail schriftlich – – in zwei Mails: Einmal waren es nur sechs, und dann hat er noch eine nachgeschoben, den siebten, die Namen. Und dann habe ich erst mal in DOMUS (Anm.: BfV-Interne Datenbank) nachgeguckt, welches Aktenzeichen – – weil es waren ja nur Namen und da konnte ich ja nichts mit anfangen. Und dann habe ich erstmal in DOMUS nachgesehen, was das für Akten sind, welches Aktenzeichen. Dann habe ich die Akten rausgesucht.“

Sie hat fortgeführt:

Fundstelle: Seite 764

Ja, und er ist auch, glaube ich, noch mal im Büro gewesen und hat geguckt, ob es die denn auch sind, also ob das die Akten waren.“

Weiter: Seite 764

Ausweislich des Berichts des Sonderbeauftragten habe der Referatsleiter am 10. November 2011 um 11.19 Uhr um Rückruf bei dem für die sechs VM-Akten formal zuständigen Referatsleiter gebeten, der sich an diesem Tag allerdings auf einer Dienstreise befunden habe und erst am Folgetag (11. November 2011) wieder im Büro gewesen sei. Um 15.17 Uhr habe die Bürosachbearbeiterin N. ebenfalls eine Mail an den formal zuständigen Referatsleiter mit dem Betreff „Vernichtung“ geschrieben, in der sie um Rückruf gebeten habe.

Die Zeugin N. hat ausgesagt, wegen ihrer Zweifel an der formalen Zuständigkeit des Referatsleiters Lingen für die Vernichtung von V-Mann-Akten, habe sie sich zunächst per E-Mail mit dem formal zuständigen Leiter des Nachbarreferats in Verbindung gesetzt und nachgefragt, ob er mit der Vernichtung einverstanden sei.

Die Zeugin N. hat ausgesagt, sie sei, nachdem ihr der schriftliche Auftrag zur Vernichtung der sieben Akten erteilt worden sei, wie folgt vorgegangen:

Dann habe ich die Akten rausgesucht, um die es sich handelte. Dann habe ich die Vernichtungsverhandlung geschrieben und habe die Akten aufgeführt, die zu vernichten sind. Das hat auch eine ganze Zeit in Anspruch genommen; so schnell geht das auch nicht. Dann habe ich – ich meine, Donnerstagnachmittag – die Vernichtungsverhandlung dem Herrn Lingen vorgelegt, und der hat sie unterschrieben.“

Um das korrekte Verfahren bei einer angeordneten Aktenvernichtung zumindest einigermaßen verständlich darzustellen, finden sich auf Seite 764 folgende Ausführungen des Sonderbeauftragten Engelke:

MinDirig Engelke hat zum Verfahren bei der Anordnung einer Vernichtung folgende Angaben gemacht:

Wenn eine Vernichtung angeordnet ist, muss ein Vernichtungsprotokoll erstellt werden oder andersherum, im Ergebnis gibt es zwei Vernichtungsprotokolle. Es gibt eins, was in der Fachabteilung verbleibt und eines, was im Zentralarchiv sozusagen abgeheftet wird. In der ersten Version muss der Vernichtungsanordnende, hier also der Referatsleiter, dafür zeichnen, dass er angeordnet hat, Unterlagen zu vernichten zu einem Vorgang. Ein Mitarbeiter ist jetzt aufgefordert, in einem Anhang im Detail unter fortlaufender Nummerierung aufzuschreiben, welche Unterlagen das denn sind im Vorgang. Und eigentlich ist er auch angehalten dazu, im Vorgangsbearbeitungssystem des BfV zu gucken: Stimmt das mit dem im Computer Registrierten; welche Schriftstücke müssen da jetzt eigentlich drin sein? Der Mitarbeiter, der diese Anlage erstellt – der also sagt, ich muss den Vorgang Tonfall vernichten – geht also jetzt hin und listet auf: Was sind da eigentlich im einzelnen für Schriftstücke drin? und führt die in der Anlage auf. Das wird sozusagen mit dem Deckblatt des Vernichtungsprotokolls verbunden. Dass das ordnungsgemäß geschehen ist, dafür zeichnet dieser Mitarbeiter auch auf dem Vernichtungsprotokoll, auf dem Deckblatt.“

Nach Aussage des Zeugen Engelke hat der Referatsleiter Lingen seine Namensparaphe bei der Anordnung der Vernichtung nicht mit einem Datum versehen.

Die zu vernichtenden Akten selbst seien dem Referatsleiter Lingen nicht vorgelegt worden.

[…]

Der 11. November 2007:

In seinem Bericht hat MinDirig Engelke in seiner Eigenschaft als Sonderbeauftragter des BMI ausgeführt, im Laufe des Vormittags des 11. November 2011 habe der Sachbearbeiter B. dem Referatsleiter Lingen Zweifel an der Richtigkeit des Zeitpunkts der Aktenvernichtung mitgeteilt.

Daraufhin habe Herr Lingen geantwortet:

Die Akten sind sauber, da ist nichts dran, die sind geprüft. Das reicht, sonst haben wir die noch hundertmal auf dem Tisch. Die sind sowieso zu alt. Die müssen weg.“

Nach Aussage der Zeugin N. habe der für die sechs VM-Akten formal zuständige Referatsleiter, mit dem sie sich zunächst per E-Mail in Verbindung gesetzt und nachgefragt habe, ob er mit der Vernichtung einverstanden sei, ihr gegenüber am Freitag, dem 11. November 2011, telefonisch erklärt:

Ja, wäre okay.“

Sie habe daraufhin die Anweisung des Referatsleiters Lingen für sich akzeptiert. Nachdem sie ihre Bedenken gegenüber dem Referatsleiter Lingen und dem – für sechs der vernichteten Akten eigentlich zuständigen Leiter des Nachbarreferats geäußert habe, habe sie bei höheren Vorgesetzten nicht mehr remonstriert. Sich mit dem Gruppenleiter in dieser Angelegenheit in Verbindung zu setzen, habe sie nicht mehr in Betracht gezogen.

Fundstelle: Seite 765

Die Akten seien von ihr am selben Tag [11. November 2011] zwischen 10 und 11 Uhr im Beisein des Sachbearbeiters B. vernichtet worden. Bei der Vernichtung gelte das Vier-Augen-Prinzip. Zuvor habe sie die dazugehörigen Dateien gelöscht. Auf Nachfrage hat die Zeugin erklärt, Herr B. habe gefragt, warum man das jetzt mache. Was Herr B. dazu gesagt habe, wisse sie aber nicht mehr. Auch im Vorgriff auf die Vernichtung habe sie nicht mit Herrn B. gesprochen.

So werden Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz professionell und vorschriftsmäßig vernichtet:

MinDirig Engelke hat zum Vernichtungsverfahren im BfV folgende Angaben gemacht:

In der Praxis des BfV, so habe ich das verstanden, ist es so, dass vor Vernichtung jetzt schon – – die Vernichtung wird nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen, das heißt, es müssen immer zwei Kollegen da sein – zeichnen jetzt die zwei Kollegen, dass sie vernichtet haben. Das sind also sozusagen insgesamt vier Unterschriften auf so einem Vorblatt, jedenfalls in der ersten Version des Protokolls, das in der Fachabteilung verbleibt, wobei der das Vernichtungsprotokoll Erstellende – also der sagt: Da sind folgende Vorgänge drin, und die führe ich jetzt in der Anlage auf – das kann auch der sein, der dann praktisch der eine von den beiden ist, der die Vernichtung durchführt, und so war es hier auch. Der Bürosachbearbeiter [Anm.: Die Bürosachbearbeiterin] hat das Protokoll erstellt [….] und nimmt noch einen Kollegen mit, der dies überprüft und beide gehen dann in den Keller des BfV, da steht eine riesengroße Aktenvernichtungsmaschine, und dort vernichten sie die Unterlagen.“

Immer noch auf Seite 765:

Auf dem zweiten Protokoll, das im Zentralarchiv abgelegt werde, paraphiere noch einmal ein fünfter Mitarbeiter dafür, dass ihm angezeigt worden sei, dass die Unterlagen vernichtet wurden.

Außer dem Referatsleiter Lingen hätten alle anderen Mitarbeiter die Vernichtungsverhandlung mit Namensparaphe und Datum vom 11. November 2011 versehen.

14:05 bis 14:10 Uhr

Laut Bericht des Sonderbeauftragten Engelke habe die Bürosachbearbeiterin N. um 14.05 Uhr das Büro verlassen, der Sachbearbeiter B. um 14.10 Uhr.Dieser habe gegenüber dem Sonderbeauftragten angegeben, er habe zuvor dem Referatsleiter auf Nachfrage in einem persönlichen Gespräch, ob schon alle Akten in den Keller gefahren worden seien, mitgeteilt, die Akten seien schon vernichtet.

Dies werde vom Referatsleiter Lingen bestritten. Lingen habe ihm [Engelke] gegenüber erklärt, von der Vernichtung bis zum Nachmittag weder von der Bürosachbearbeiterin N. noch vom Sachbearbeiter B. erfahren zu haben.

15:21 Uhr

Um 15.21 Uhr habe der Referatsleiter [Lingen] an alle Mitarbeiter seines Referats, die Bürosachbearbeiterin und den Gruppenleiter gemailt:

Hallo, hallo zusammen, ich bitte Dich, die zur Vernichtung anstehenden Akten nicht zu vernichten. P/L2 [Präsident/ Abteilungsleiter2] wünscht eine erneute Prüfung der Akten nach Aliasnamen der drei Rechtsextremisten.“

15:25 Uhr: Die Akten sind längst vernichtet. Es entwickelt sich hektische Betriebsamkeit im BfV.

Einen solchen expliziten nachgeschobenen Auftrag der Amtsleitung habe es zu dem Zeitpunkt jedenfalls schriftlich im Auftragswesen des BfV nicht gegeben.

Der Zeuge Fromm hat ausgesagt, er erinnere sich nicht daran, am 11. November 2011 noch einmal einen weiteren Auftrag erteilt zu haben. Dies sei aber möglich, da es zu dieser Zeit viele Rücksprachen und Kommunikation gegeben habe.

15:38 Uhr: Ein letzter, verzweifelter Versuch von Referatsleiter Lingen, die Vernichtung der Akten doch noch zu stoppen:

Die Zeugin N. hat bekundet, da ihr Dienstschluss bereits um 14 Uhr gewesen sei, habe sie die E-Mail an diesem Tag nicht mehr gelesen. Allerdings habe der Referatsleiter Lingen sie am gleichen Freitagnachmittag zu Hause angerufen und gefragt, ob die Akten schon vernichtet wären. Dies habe sie Lingen bestätigt.

Lingen habe daraufhin gesagt:

Sch…, hat er gesagt; der P [Präsident] und der L 2 Abteilungsleiter, die wollten noch irgendwas dazu.“

Nach Auswertung der Telekommunikationsverbindungen steht fest, dass dieser Anruf um 15.38 Uhr stattfand.

Die Zeugin N. hat ausgesagt, sie habe sich über den Anruf nach Feierabend gewundert. Es sei vorher noch nicht vorgekommen, dass ihr vorgesetzter Referatsleiter sie zu Hause angerufen habe. Ihr Eindruck bei dem Gespräch sei gewesen, dass der Referatsleiter Lingen am liebsten die Aktenvernichtung nicht veranlasst hätte. Nachdem sie gesagt habe, dass die Akten auf seine Anordnung hin vernichtet worden seien und sie nun nichts mehr tun könne, sei das Gespräch schnell beendet gewesen. An diesem Tag sei diesbezüglich von ihr nichts Weiteres mehr veranlasst worden.

Fundstelle: Seite 766

Um 15.44 Uhr leitete der Referatsleiter Lingen die E-Mail von 15.21 Uhr kommentarlos an den Abteilungsleiter weiter.

Der Referatsleiter Lingen habe gegenüber dem Sonderbeauftragten erklärt, hierauf weder eine Reaktion des Gruppenleiters noch des Abteilungsleiters erhalten zu haben. Den formal zuständigen Referatsleiter habe er ab dem 14. November 2011 informiert, dieser habe aber nicht auf die Information reagiert.

Ein allerletzter Versuch von Referatsleiter Lingen mit Hilfe seiner Sekretärin N. die Situation noch zu retten:

In einer weiteren an die dienstliche E-Mail-Adresse der Zeugin N. gesendeten E-Mail hat der Referatsleiter Lingen diese gebeten, ihm am folgenden Montag [14. November 2011] die Vernichtungsverhandlung vorzulegen.

Der Text dieser E-Mail lautet:

Zeige mir am Montag nochmal die Vernichtungsverhandlungen.“

Bundesamt für Verfassungsschutz: Geöffnet von Montag bis Freitag – 08:00 bis 17:00 Uhr

Offenbar haben die Mitarbeiter im BfV nicht damit gerechnet, dass andere Behörden auch am Wochenende aktiv sind. Im BfV dürfte man am Sonntag über dieses Ereignis ziemlich überrascht gewesen sein:

Am Sonntag, den 13. November 2011, erging ein Haftbefehl gegen Beate Zschäpe!

Mit der Verhaftung von Zschäpe hat Lingen keine Chance mehr, sich aus der Affäre zu ziehen. Auch sein mutmaßlicher letzter Strohhalm – die Vernichtung der Vernichtungsverhandlung am Montagmorgen schlägt fehl:

Die Zeugin N. hat angegeben, sie habe dem Referatsleiter Lingen am Montagmorgen in seinem Büro die Vernichtungsverhandlung noch einmal vorgelegt.

Dieser habe dazu gesagt:

Lass sie mir hier. – Und das habe ich nicht gemacht. Die habe ich wieder mitgenommen.“

Sie [Zeugin N.] glaube, dass sie gefragt habe, was der Anruf am Freitag gesollt habe, habe aber darauf keine definitive Antwort erhalten. Der Referatsleiter Lingen habe ein bisschen hektisch auf sie gewirkt.

Der Zeuge Engelke hat angegeben, in einer Kaffeerunde hätten die Kollegen, die die Prüfung der später vernichteten Akten vorgenommen hätten, über die Vernichtung gesprochen und gesagt:

Mensch, was hat der denn da veranlasst? Das war nicht in Ordnung.“

Die Diskussion sei aber nicht wegen der Inhalte der Akten erfolgt. Über diese habe man nicht gesprochen.

„Es sei „immer inhaltsfrei [gewesen] zu sagen: So eine Akte aus dem Umfeld in der Situation zu vernichten, halten wir für einen Fehler. Könnte ja sein, dass die noch mal angefasst werden sollte, wenn neue Bezüge erkannt werden.“

In der wöchentlichen Besprechung des damaligen Gruppenleiters mit den Referatsleitern habe der Referatsleiter Lingen die Aktenvernichtung nicht erwähnt, obwohl er gewusst habe, dass in den vernichteten Akten keine Alias-Namensprüfung mehr erfolgen konnte.

MinDirig Engelke hat in seinem Bericht ausgeführt, dass einige Tage nach dem 11. November 2011 die Bürosachbearbeiterin N. in der Registratur einen weiteren Aktenordner gefunden habe, der eigentlich am 11. November 2011 hätte vernichtet werden müssen. Es habe sich um einen „Zufallsfund“ anlässlich der fortlaufenden Aufgabe, weitere Akten zu Prüfzwecken zu bearbeiten, gehandelt.

Frau N. habe über diesen Fund sofort den Referatsleiter Lingen informiert und gefragt, was passieren solle. Dieser habe die Akte kurz durchgeblättert und mündlich deren Vernichtung angeordnet. Der Referatsleiter Lingen habe ihm – Engelke gegenüber geäußert, diese inhaltlich nicht mehr gesichtet zu haben. Ihm sei auch nicht bekannt gewesen, ob darin Aktenbestandteile zu einem oder mehreren Beschaffungsfällen enthalten gewesen seien. Der Referatsleiter Lingen sei davon ausgegangen, dass die Bürosachbearbeiterin diese Aktenteile vernichten würde, ohne eine neue Vernichtungsverhandlung zu erstellen oder die Vernichtungsverhandlung vom 11. November 2011 zu ergänzen.

Fundstelle: Seite 767

Zum weiteren Ablauf hat die Zeugin N. erklärt:

Dann bin ich mit diesem Ordner zu Herrn Lingen und habe gesagt: Der ist vergessen worden zu vernichten.“

Die Reaktion des Referatsleiters Lingen sei gewesen:

Er hat gesagt: Zeig mal. – Und dann hat er sich das kurz angeguckt: Ja, dann müssen wir das auch noch mit vernichten. Das gehört ja zu der Akte dazu. – Und dann habe ich aber nach der Vernichtungsverhandlung ein Zusatzblatt gemacht.“

Weiter auf Seite 767:

Obwohl ihr zu diesem Zeitpunkt bewusst gewesen sei, was Anlass der Aktenprüfung im BfV gewesen sei, habe sie bei der zweiten Aktenvernichtung keine Bedenken mehr gehabt, da die Komplettpakete ja bereits vernichtet gewesen seien. Referatsleiter Lingen habe das ja auch geprüft. Sie hat ausgesagt:

Ich denke mir, er [der Referatsleiter Lingen] hat die Akte ja durchgeblättert. Er hätte ja dann sagen können: Die werden nicht vernichtet; die werden jetzt irgendwie weitergeleitet – oder sonst irgendwas. Aber er hat ja gesagt: Die sollen vernichtet werden.“

Die Zeugin N. hat ausgesagt, für sie sei die Angelegenheit in den nächsten Tagen oder Wochen nach den Aktenvernichtungen kein Thema mehr gewesen. Sie sei aber ein oder zwei Wochen nach der Aktenvernichtung auf dem Gang von einem Dritten angesprochen worden, der ihr mitgeteilt habe, dass der Referatsleiter Lingen verärgert sei, weil sie ja wohl „einige Akten etwas zu schnell“ vernichtet habe. Sie hat erläutert:

Das war aber ein Streit, der – – Auf dem Flur ist gesagt worden, dass ich ja mal wieder so schnell gearbeitet hätte. Und daraufhin bin ich zum Herrn Lingen gegangen. Dieser Spruch kam ja nicht vom Herrn Lingen. Ich habe aber erst gedacht, dieser Spruch käme vom Herrn Lingen. Und daraufhin bin ich ja dann zum Herrn Lingen hingegangen und habe gesagt, wie er denn sowas sagen könnte. Wenn ich in meiner Funktion als Registraturleiterin, was ich immer korrekt gemacht habe, so was dann gesagt kriege – -.“

Der Referatsleiter Lingen habe ihr gegenüber abgestritten, dies gesagt zu haben. Den genauen Wortlaut wisse sie nicht mehr; Lingen habe auf jeden Fall herumgeschrien und sie aus seinem Büro herausgeworfen. Später habe sich der Referatsleiter Lingen bei ihrer direkten Vorgesetzten darüber beschwert, dass sie angeblich wutentbrannt in sein Büro gekommen wäre und ihn angebrüllt hätte.

Hierzu hat die Zeugin erklärt:

Also, angebrüllt habe ich ihn nicht. Ich habe wohl ziemlich laut gesagt, was das denn sollte, warum er hier so was unterstellen würde – also dieser Satz, ich wäre zu schnell.“

Fundstelle: Seite 768:

Auf Nachfrage hat sie bestätigt, sie habe über das Gespräch mit dem Kollegen den Eindruck gewonnen, der Referatsleiter Lingen nehme sie für eine Sache in Haftung, die er selbst zu verantworten habe und die er auf Nachgeordnete habe abwälzen wollen. Der Referatsleiter Lingen habe aber abgestritten, dass das der Fall gewesen sei.

Nach diesem Streitgespräch habe sie mit dem Referatsleiter Lingen nicht mehr gesprochen. Bis zum Sommer 2012 sei die Aktenvernichtung kein Thema mehr gewesen.

Der Sonderbeauftragte Engelke hat angegeben, am 26. oder 27. November 2011 habe der Referatsleiter Lingen dem Sachbearbeiter B. mitgeteilt, er habe mit dem Abteilungsleiter die Aktenlöschung erörtert, dieser habe mitgeteilt, das sei in Ordnung.

Natürlich wurde gegen den Referatsleiter Lingen ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Auch um eine Versetzung innerhalb seiner Dienststelle kam er nicht drum herum.

Die Frage aller Fragen aber bleibt: Wer hat Lingen angewiesen, die Akten am 11. November 2011 zu vernichten. Warum genau an diesem Tag, als die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernahm? Wer steckt dahinter? Der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages bleibt diese Antwort jedenfalls schuldig.

Dass ein kleiner Referatsleiter und dessen untadelige Sekretärin für die Aktenvernichtung alleine verantwortlich sein sollen ist nicht glaubhaft und geradezu lächerlich.

Wie bei vielen anderen Themen, tun sich auch hier mehr Fragen auf, als beantwortet werden.

The End!

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