Der ausgefallene 189. Prozesstag – in Bildern

München, 03.03.2015 – Ein Häuflein Neonazis protestiert gegen den NSU-Prozess, etwa 100 Gegendemonstranten sorgen dafür, dass die Redner nur von ihren eigenen Kumpanen gehört werden. Dass so viele Menschen am frühen Morgen bei schneidender Kälte den Weg zum OLG-München fanden, um dem Kreisvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ Philipp Hasselbach den Vormittag zu vermiesen, gebührt Respekt. Viele Gegendemonstranten kamen vor ihrem Arbeitsbeginn vorbei und machten ihrem Ärger Luft. Mit Erfolg: Hasselbachs „Veranstaltung“ geriet zur Lachnummer und verpuffte unter dem kalten weiß-blauen Himmel der Münchner Innenstadt ohne nennenswerte Rückstände.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sorgte derweilen wegen Erkrankung dafür, dass der 189. Verhandlungstag abgesagt wird.

Und um den Wahnsinn noch gebührend abzurunden: Ein abstruser Auftritt einer Handvoll verspäteter Geburtstagsgäste, die Wohlleben ihre Aufwartung machen wollten.

Inhaltlich gibt es nichts zu berichten, deswegen heute zur Abwechslung einige Fotos dieses seltsamen Tages.

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Video vom NSU-Prozesstag 128: Aussage Tino Brandt + Zschäpe misstraut ihren Verteidigern.

Am 128. Verhandlungstag im NSU-Prozess ließ Beate Zschäpe über einen Mittelsmann dem Strafsenat am OLG München ausrichten, dass sie ihren 3 Pflichtverteidigern nicht mehr vertraut. Diese Entscheidung traf Zschäpe im unmittelbaren Anschluss nach der Befragung des Neonazis Tino Brandt durch ihre Verteidiger. Tino Brandt, Kopf des Thüringer Heimatschutz (THS), stellvertretender Landesvorsitzender der NPD in Thüringen, bis zu seiner Enttarnung hochbezahlter V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz Thüringen und guter Bekannter von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt scheint bei seiner Aussage am 128. Verhandlungstag bei Zschäpe einen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben. Wie mit Mundlos und Böhnhardt auch pflegte Brandt auch regelmäßige Kontakte mit Zschäpe.

Hinweis: Dieses Video ist mein „Erstlingswerk“. Deswegen bitte ich um Nachsicht. Die nächsten werden (vielleicht) besser!

Tino Brandt sitzt wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch derzeit in U-Haft. Zu seiner Einvernahme wurde Brandt mit Handschellen gefesselt vorgeführt.


Hier ein Auszug aus der Vernehmung durch Zschäpe-Verteidiger Rechtsanwalt Wolfgang Stahl:

RA Stahl: „Sie antworteten auf die Frage des Herrn Vorsitzenden auf die Frage zur Vollmacht von Frau Zschäpe an RA Eisenecker: ‚Die wollten nach Hause in sozialverträglicher Art.‘ Woher hatten Sie dies Information?“

Brandt: „War ja in unserem eigenen Interesse. Mit ’sozialverträglich‘ meine ich keine 10 Jahre Haft oder so etwas wegen dem Garagenfund. Sie wollten heim, im Vorfeld sollte durch vernünftigen RA den man kennt, auf den man sich verlassen kann sollte das ausgelotet werden, ob das möglich ist mit einer Strafe von 1 bis 2 Jahren oder ohne Haft.“

RA Stahl: „Nochmal: Diese Informationen? Woher? Wer hat Ihnen das gesagt?“

Brandt: „Ich denke, ich habe ein Gespräch mit Ralf Wohlleben geführt. Er war ja mein Ansprechpartner. Eisenecker hat mich ja selbst in mehreren Fällen vertreten, daher hatte ich Kontakt zu ihm. Bei Sitzungen und Prozessen hab ich ihn meist gesehen, deshalb der Kontakt über mich. Eisenecker war ja in Mecklenburg-Vorpommern.“

RA Stahl: „Wie ist der Kontakt zu Eisenecker genau entstanden?“

Brandt: „Keine Erinnerung.“

RA Stahl: „Wie lange waren Sie im politisch rechten Flügel aktiv? Bis 2001, bis zu Ihrer Enttarnung?“

Brandt: „Ja, bis Mitte 2001.“

RA Stahl: „In der ländlichen Region in der Sie politisch aktiv waren? Ich fang mal anders an. Wen gab es denn dort sonst noch?“

Brandt: „Nordhausen, Mühlhausen, Blood & Honour, den Kreis um Michael See. Aber die meisten Aktionen hat der THS durchgeführt. Die politischen Aktionen, das war vom THS.“

RA Stahl: „Inwieweit waren Sie über Aktionen informiert?“

Brandt: „In Thüringen war ich im großen und ganzen informiert. Was Blood & Honour gemacht hat, nicht unbedingt.“

RA Stahl: „Wussten Sie von terroristischen Aktionen?“

Brandt: „Von terroristischen Aktionen war nie was bekannt. Es gab Blood & Honour, die eigene Konzerte gemacht haben, die wir auch besucht haben. Aber die politische Arbeit, die haben wir vom THS gemacht. Also Zeitung, Flugblätter und Aktionen. Die haben wir gemacht.“

RA Stahl: „Sie waren also informiert über Aktionen, die die Rechte Idee nach vorne bringt?“

Brandt: „In den NPD Landesvorstandssitzungen, auch beim THS gab es Kadersitzungen, wo man sich politisch abgestimmt hat.“

RA Stahl: „Ist dort auch über die Idee zu rechten Terrorzellen oder rechte Terrorakte überlegt worden?“

Brandt: „Nein. Wir haben eigentlich immer den Weg der Politik zu gehen versucht. Auch mit Demos versucht, die sind meist verboten worden durch den Freistaat Thüringen, mit wilden Begründungen. Natürlich gab es auch mal Sachbeschädigungen, etwa durch Aufkleber kleben und so. Aber das war der normale politische Weg, unsere Zielsetzung.“

RA Stahl: „Eigentlich politisch? Und nicht doch auch uneigentlich?“

Brandt: „Natürlich ist es bei den Skins in Sonneberg mal zu Körperverletzungsdelikten gekommen. Discoschlägereien und so was.“

RA Stahl: „Ich meine terroristische Aktivitäten?“

Brandt: „Nein. Gab es nicht.“

RA Stahl: „Gestern sagten Sie: Zschäpe war keine dumme Hausfrau. Hatte Zschäpe eigene Ideen entwickelt in Diskussionen? Was haben Sie da konkret in Erinnerung?

Brandt: „Eigene Ideen politischer Art nicht. Sie war ja nicht bei politischen Grundsatzdiskussionen dabei. Eher Diskussionen über Germanentum oder so. Grundsatzdiskussionen fanden damals als Beate neu war noch nicht statt. Später dann mit Kapke Themen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung und nationaler Ausrichtung. Aber mit Beate noch nicht.“


 

Der Beginn der Verhandlung nach der Mittagspause wurde mehrfach verschoben. Ein Grund dafür wird nicht genannt. Auf der Besuchertribüne schießen derweil die Spekulationen ins Kraut. Zschäpe sei wieder einmal krank, so wird gemunkelt. Was dann aber geschieht, damit hat niemand, aber wirklich niemand gerechnet:

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verkündete das „Misstrauensvotum“ nach der Mittagspause. Die Nachricht schlug buchstäblich ein, wie eine Bombe. Der Verhandlungstag wurde abgebrochen, der darauffolgende abgesagt. Auch an diesem Tag war Tino Brandt als Zeuge vorgeladen.

Dem Anschein nach waren sämtliche Prozessbeteiligte, Prozessbeobachter und Pressevertreter von dieser Nachricht völlig überrascht. Auch die Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm, RA Stahl und RA Heer schienen von dem entzogenen Vertrauen völlig unvorbereitet getroffen worden zu ein. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft schienen nicht minder überrascht.

Was Zschäpe dazu bewogen hat ist zur Stunde (22.07.2014, 07:00 Uhr) noch völlig unklar.

 

 

 

 

 

„BIA“ Wahlkampfveranstaltung bei NSU-Prozess geplatzt

Dass sich Neonazis als vermeintliche Prozessbeobachter im NSU-Prozess auf der Besuchertribüne tummeln, ist inzwischen nichts ungewöhnliches mehr. Nach anfänglicher Aufregung nimmt man dieses hin, schließlich wird öffentlich verhandelt. Damit hat jeder das Recht, sofern er sich ausweisen kann, den Prozess nicht stört und keine politischen Parolen verbreitet, den Verlauf der Verhandlung zu beobachten. Am 12. März 2014 saßen jedoch ganz besondere Gäste mitten unter den Prozessbeobachtern: Der Münchner Stadtrat Karl Richter (BIA) und einige seiner Unterstützer verfolgten die Vernehmung des hessischen Verfassungsschutzpräsidenten Lutz Irrgang. Der Zeitpunkt des Besuches war nicht den Aussagen des pensionierten Irrgang geschuldet, sondern sollte den Wahlkampf von Karl Richter beflügeln. Karl Richter, seit 2008 einziger Stadtrat der BIA (Bürgerinitiative Ausländerstopp), seit 2009 stellvertretender NPD-Parteivorsitzender, seit 2004 Leiter des Parlamentarischen Beratungsdienstes der NPD-Landtagsfraktion im Sächsischen Landtag, bis Januar 2014 Chefredakteur der NPD-Parteizeitung „Deutsche Stimme“ und, und, und. Dieser Karl Richter, der bei seinem Einzug in den Münchner Stadtrat unverhohlen den Hitlergruß zeigte, dafür auch verurteilt wurde, saß also sichtlich gelangweilt inmitten der meist ahnungslosen Zuschauer. So weit kein Problem.

In der Mittagspause witterte Karl Richter seine Chance für seinen großen Auftritt vor dem Haupteingang des OLG München. Der Sicherheitsdienst, der im Übrigen schon seit 92 Prozesstagen hervorragende Arbeit leistet, erkennt inzwischen potentielle Störenfriede und sorgte dafür, dass die geplante „Karl Richter Show“ schon im Keim erstickt wurde.

Karl Richter und Philipp Hasselbach vor dem OLG München am 12.3.14. Foto: J. Pohl
Karl Richter und Philipp Hasselbach vor dem OLG München am 12.3.14. Foto: J. Pohl

Allerdings hinderte dies nicht seine Helfershelfer – allen voran Philipp Hasselbach – daran, sich vor dem Gerichtsgebäude zu präsentieren. Die Anzahl der Zuschauer, die dieses groteske Schauspiel erleben mussten, hielt sich jedoch in einem äußerst überschaubaren Rahmen. Genau genommen gab es gar keine Zuschauer. Lediglich das kleine Grüppchen, das im Schlepptau von Richter und Hasselbach das OLG besuchten, zeigte ein gewisses Interesse.

Philipp Hasselbach vor dem OLG München mit T-Shirt "Freiheit für Wolle" am 12.3.14. Foto: J. Pohl
Philipp Hasselbach vor dem OLG München mit T-Shirt „Freiheit für Wolle“ am 12.3.14. Foto: J. Pohl

Dieser Philipp Hasselbach ist ein sehr bekannter Neonazi, der sich derzeit in Bayern für seine rechtsextremen, rassistischen und ausländerfeindlichen Ideen engagiert. Er war Gründungsmitglied der „Autonome Nationalisten München“, arbeitete eng mit dem Neonazi Norman Bordin zusammen, war Direktkandidat der NPD im Wahlkreis München-Land zur Bundestagswahl im Jahr 2009. Er ist strafrechtlich mehrfach wegen Volksverhetzung und wegen der Verbreitung verfassungsfeindlicher Materialien in Erscheinung getreten. Auch wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde gegen Hasselbach schon mehrfach ermittelt. Durch seinen Auftritt mit der T-Shirt Aufschrift „Freiheit für Wolle“ zeigt er unverhohlen in aller Öffentlichkeit seine Verbundenheit mit Ralf Wohlleben, Angeklagte und Unterstützer des NSU-Trios Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe.

Nur knapp 24 Stunden später tritt Karl Richter in Begleitung mit Philipp Hasselbach auf einer Kundgebung der BIA auf dem Münchner Stachus auf. 

Philipp Hasselbach bei "BIA" Kundgebung am 13.03.14. Foto: J. Pohl
Philipp Hasselbach bei „BIA“ Kundgebung am 13.03.14. Foto: J. Pohl
Karl Richter bei "BIA" Kundgebung am 13.03.14. Foto: J. Pohl
Karl Richter bei „BIA“ Kundgebung am 13.03.14. Foto: J. Pohl

Sollte die BIA die nötige Anzahl an Wählerstimmen erreichen, dann ziehen nicht nur die NPD, sondern auch die Unterstützer und Sympathisanten des NSU in das Münchner Rathaus ein.

Auf dem Seziertisch: Die ARD-Dokumentation „Staatsversagen“

Am Donnerstag, den 22. August 2013 wurde der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages offiziell vorgestellt. Ein Mammutwerk mit weit mehr als 1.000 Seiten eng bedrucktem Papier. Der komplette Bericht mit 1409 Seiten steht als pdf-Datei auf dem Server des Deutschen Bundestages als Download zur Verfügung. 

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Update vom 26.08.2013:
Am 22.08.2013 stellten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Nebenklage auf einer gemeinsamen Pressekonferenz eine gemeinsame Erklärung zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses vor. Die Presseerklärung beginnt mit einem Auszug aus der Vernehmung des pensionierten ehemaligen Chefs der Münchner Mordkommission Josef Wilfling am 22. Prozesstag im NSU-Prozess am OLG München:

Sie dürfen nicht den Fehler machen, die Dinge aus heutiger Sicht zu beurteilen. Damals hatten wir keine Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund“, erklärt der pensionierte Kriminaloberrat Wilfling am 11.07.2013 bei seiner Aussage im Prozess gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München. „Jetzt tun Sie mal nicht so, als würde es keine türkische Drogenmafia geben“

Tipp: Das komplette Vernehmungsprotokoll inklusive mit dem sich anschließenden Eklat, über den die Presse so gut wie nicht berichtetete, gibt es hier zum Nachlesen.

Ein weiteres, wenn nicht das wichtigste Zitat der gemeinsamen Presseerklärung:

Heute wird dazu der Bericht der Untersuchungsausschuss des Bundestages veröffentlicht. Genau das entscheidende Problem wird darin in der gemeinsamen Wertung nicht benannt:

Institutioneller Rassismus.

Zur kompletten, extrem lesenswerten Presseerklärung bitte hier >> entlang.

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Passend zur Vorstellung des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses sendete die ARD einen Tag vorher die Dokumentation „Staatsversagen – Der NSU-Ausschuss und die schwierige Aufarbeitung“Die Dokumentation kann man sich noch (!)  hier in der ARD-Mediathek ansehen. 

Also los: Man reiche mir das Seziermesser!

Um auch möglichst viele Zuschauer zu erreichen, wählten die Verantwortlichen der ARD den beliebten Sendeplatz um 23:35 Uhr und kündigten den mit Spannung erwarteten Beitrag vollmundig an:

„Ein trauriger Fall von Staatsversagen.“ Das Urteil des NSU-Untersuchungsausschusses fällt parteiübergreifend vernichtend aus. Erstmals in der deutschen Parlamentsgeschichte haben alle im Bundestag vertretenen Parteien über Monate an einem Strang gezogen. Ihr Ziel: gemeinsam aufzuklären, warum die NSU mehr als zehn Jahre unentdeckt durch Deutschland ziehen und morden konnte. Quelle: >>

Kein Mangel an Fakten für eine grandiose Dokumentation …

Die leider wahre Story der NSU-Mordserie, die unsäglichen „Fehler“ und „Pannen“ der Mordermittler, die Verstrickung der Geheimdienste, der Bundesanwaltschaft, dem BKA und den Innenministern mit den Morden, schon dies eine grandiose Vorlage für eine gelungene Dokumentation. Noch mehr gefällig? Die grotesken Auftritte leitender Verfassungsschützer vor den diversen Untersuchungsausschüssen und die jahrelangen falschen Beschuldigungen engster Angehöriger der NSU-Mordopfer sollte genügend Stoff für eine packende, wahrheitsgetreue Dokumentation liefern.

… Totalversagen, Ermittlungspannen, Vertuschungen, rassistisches Gedankengut ..

Zugegeben: 28 Minuten und 38 Sekunden Sendezeit reichen nicht einmal im Ansatz aus, um die Dimension des totalen Versagens sämtlicher Organe des deutschen Staates auch nur annähernd darzustellen. Unglaubliche Ermittlungsfehler, Vertuschungen, Pannen und jede Menge rassistisches Gedankengut. Dies alles machte eine seit dem Untergang von Nazi-Deutschland die beispiellose, rechtsextrem motivierte Mordserie in der Bundesrepublik erst möglich.

… und trotzdem ein katastrophales Ergebnis.

Die gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche ARD, ein Gigant in der Medienlandschaft mit einer schier unerschöpflichen Personalausstattung und ein vermutlich exorbitant hohes Budget für die Dokumentation, führte zu diesem Resultat: Eine Dokumentation, die sich nicht vom Niveau des seichten Infotainments von „Wissensmagazinen“ der privaten Konkurrenz abheben kann.

Wer aus diesem Stoff, mit auf dem silbernen Tablett gelieferten Skandalen und mit den gigantischen Ressourcen der ARD im Rücken keine informative, packende Dokumentation stricken kann, der sollte dies bleiben lassen. Und zwar für alle Zeiten.

Oder war das Ergebnis so gewollt?

Bei diesem Themenkomplex drängt sich jedoch eine andere Erklärung für die seichte Unterhaltung, die uns da zu später Stunde vorgesetzt wurde, auf: Die Dokumentation sollte so seicht sein. Der Zuschauer sollte nicht informiert, sondern sollte mit altbekannten Fakten eingelullt werden. Durch fragwürdige Statements sollte in der Bundesrepublik die Erkenntnis verbreitet werden, dass dank des Untersuchungsausschusses die Aufarbeitung der NSU-Mordserie und damit die Beantwortung aller noch offenen Fragen praktisch abgeschlossen ist. Die restlichen Unklarheiten aufklären? Kein Problem!

Die Einleitung: Quälend lang, wenige Fakten aber dramatisch inszeniert.

Wir erinnern uns: 28 Minuten und 38 Sekunden Sendezeit für ein derart umfangreiches Thema. Gleich zu Beginn wird wertvolle Zeit vertrödelt. Das Publikum soll von der trauernden Tochter des am 13.Juni 2001 in Nürnberg ermordeten Abdurrahim Özüdoğru erfahren. Die mutmaßlichen Täter: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Die Einleitung, die letztendlich auch den Untersuchungsausschuss erwähnt, sind dem Autor knappe 2 Minuten und 30 Sekunden wertvolle Sendezeit wert. Auch der guten Zusammenarbeit der politischen Erzfeinde Petra Pau, MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (Die Linke) und dem ehemaligen Polizeibeamten Clemens Binninger, MdB (CDU) widmet der Autor der Dokumentation viel Zeit.

Pure Harmonie: Ein Spaziergang durch Merkels Keller.

Vor allem, dass sich die Beziehung der beiden auf wundersame Weise während der Arbeit im Untersuchungsausschuss offenbar von grundverschiedenen Weltanschauungen in blanke Harmonie wandelte, wird dramatisch in Szene gesetzt: Binninger und Pau laufen durch die kilometerlangen unterirdischen Gänge des Regierungsviertels. Sie laufen eine gefühlte Ewigkeit durch kahle Flure, an der Decke Neonröhren als Beleuchtung. Sie laufen weiter, jetzt immer wieder durch kurze Interview-Schnipsel unterbrochen. Und sie laufen immer noch, ständig mit dramatischer Filmmusik untermalt. Allerdings laufen die beiden getrennt in verschiedenen Fluren. Doch keine blanke Harmonie?

„Einstimmig setzt der Bundestag im Januar 2012 den Untersuchungsausschuss ein. Er soll klären, warum ein rechtsextremes Terrortrio zehn Jahre lang unbemerkt raubend und mordend durch Deutschland ziehen konnte. Zum 1. Mal ist ein Untersuchungsausschuss kein Kampfmittel der Opposition gegen die Regierung. Die Abgeordneten versprechen sich gleich zu Beginn, auf Parteipolitik zu verzichten. Zu tief sitzt der NSU-Schock“, so der Kommentar.

Nach quälend langen 4 Minuten 20 Sekunden kommt die Tochter Tülin des Mordopfers endlich zum Kern der Sache: Die verschwundenen Akten, die Ermittlungen gegen Angehörige der Familie Özüdoğru wegen Drogenhandels.

„Als Abdurrahim Özüdoğru nach seinem Tod als Drogenhändler bezichtigt wurde, haben sich viele Freunde abgewandt,“ sagt die Erzählstimme.

Tülin Özüdoğru zur Zeit kurz nach dem Mord:

„Ich denke, die haben davor Angst bekommen, dass sie mit der Tochter eines Kriminellen zu tun hatten. Das war ja leider der Eindruck damals. Und ich hatte keine Kraft mehr, jedem zu sagen es ist nicht so, sich zu rechtfertigen. Man zieht sich dann nur noch zurück hört einfach auf, man ist nur noch müde und möchte gar nichts mehr hören und sehen.“

Kein Thema in der Dokumentation: Wie Ermittler Familienangehörige drangsalierten.

Das kurze Interview mit Tülin Özüdoğru deckt sich zu 100 Prozent mit den Aussagen der Witwe und der Schwiegermutter des am 29. August 2001 in München hingerichteten Habil Kiliç, die sie bei ihrer Vernehmung vor dem Strafsenat des NSU-Prozess am OLG München machten:

Ausschnitt aus der Vernehmung der Witwe von Habil Kiliç am 11. Juli 2013:

„Die Tochter wurde von der Schule abgemeldet. Wir waren ja tatverdächtig.

Frau Kiliç macht eine kurze Pause, bevor sie antwortet. “Es war nicht einfach. Ich will nicht, zu Hause darüber geredet wird. Meine Tochter hat Probleme mit der Schule gehabt und wurde von der Schule abgemeldet. Die Schule hat Angst um die anderen Schüler gehabt. Wir waren ja tatverdächtig. Die (Anm.: Schule, Polizei, Gericht) haben mich wie an eine Kette gehängt. Ich hab keine Nerven mehr.” Quelle: >>

Ausschnitt aus der Vernehmung der Schwiegermutter von Habil Kiliç am 11. Juli 2013:

Götzl: “Wie ist die Familie mit dem Tod von Kiliç zurechtgekommen?”

Erdan O.: “Zuerst durften sie nicht in ihre Wohnung. Die Polizei hat die Wohnung mit schwarzem Pulver völlig verwüstet. Meine Tochter musste Miete für die Wohnung und den Laden bezahlen, obwohl beides von der Polizei abgesperrt wurde. Die Zeitungen haben uns fertig gemacht. Die haben von Rauschgiftgeschäften geschrieben. Meine Tochter fand keine neue Arbeit. Bei einer Bewerbung haben die ihr eine Zeitung auf den Tisch gelegt. Die Zeitung schrieb: ‘Das ist die Mörderfamilie’”.

Götzl: “Und wie ging es Ihrer Enkelin?”

Erdan O.: “Mein Partner und ich haben uns um sie gekümmert. Die Schule wollte sie rausschmeißen. Die Schulleitung hat gesagt: Wir haben Angst, dass jemand mit einem Maschinengewehr kommt und alle Schüler erschießt.” Quelle: >

Wie erklärt man den NSU-Skandal im Ausland? Was ist eigentlich bei uns los?

„Ich habe Freunde aus England, habe Freunde aus Ungarn. Wenn ich denen erklären müsste, dass in Deutschland so etwas verschwinden kann,“ so Tülin Özüdoğru in einem weiteren Interview-Schnipsel.

Anschließend stellt sie zwei Fragen, die alles was mit der Mordserie des NSU betrifft, prinzipiell auf den Punkt bringt: „Wohin sind wir denn gekommen? Was ist los mit uns allen?“

Eine harmlose Beschreibung für katastrophale Zustände: „Ein großes Behördendurcheinander.“

Auch der NSU-Untersuchungsausschuss sucht Antworten auf diese Fragen, dass 10 Mordfälle nacheinander untersucht und dazu Polizisten und Amtschefs vorgeladen werden müssen, erfährt der Zuschauer gleich anschließend. Dass die Abgeordneten und Mitglieder des Untersuchungsausschusses zunächst auf ein – Zitat: „großes Behördendurcheinander“ stoßen, sollte niemanden wundern. Auch nicht diejenigen, die sich nur sporadisch mit dem Thema NSU beschäftigt haben. Aber die Formulierung verwundert angesichts der unglaublichen Vorgänge, die der Ausschuss aufklären soll, schon ein wenig. Halten wir dem Autor der Dokumentation einfach mal zugute, dass es in der deutschen Sprache keine geeignete Vokabel gibt, um das „große Behördendurcheinander“ auch nur ansatzweise angemessen zu beschreiben. Mir ist jedenfalls keine eingefallen.

Die Nürnberger Ermittler sind schuld am Durcheinander.

Die Dokumentation begründet das „große Behördendurcheinander“ mit den Ermittlern aus Nürnberg. In Nürnberg begann die Mordserie des NSU. In Nürnberg wurde deswegen eine Sonderkommission mit dem sinnigen Namen „Bosporus“ gegründet. In Nürnberg wurden die Ermittlungen zur Mordserie auch dann nicht abgegeben „als es bundesweit schon neun Morde mit derselben Tatwaffe gab.“

Wolfgang Wieland, MdB, Obmann der Grünen im NSU-Untersuchungsausschuss am 11. Mai 2012 bei einer Pressekonferenz zum NSU-Ausschuss:

„Hier war offenbar ein Denken: Hauptsache ich bin zuständig und Hauptsache ich bleibe zuständig, ob ich nun gut arbeite oder ob ich schlecht arbeite.“

Clemens Binninger, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss ebenfalls am 11. Mai 2012:

„Es war schon ein Kompetenz-Wirrwarr. Man hatte phasenweise den Eindruck, dass es nach dem Motto ging: Mein Fall, meine Spur, mein Personal.“

Eine Anordnung von den obersten Ermittlern, die aber niemanden interessiert.

Wie wenig sich die Nürnberger Mordermittler der SoKo Bosporus um die Anweisungen der übergeordneten Behörde, dem BKA scherten, zeigt die Dokumentation anhand von abgefilmten BKA-Akten. So verlangte das BKA 2006 in einem Dossier die weiteren Ermittlungen zentral zu führen und begründete dies mit Doppelarbeit und schweren Ermittlungspannen.

Im Film ist tatsächlich ein Schreiben des BKA mit folgendem Briefkopf zu sehen:

„Bundesweite Mordserie (9 Einzeltaten) unter Nutzung derselben Waffe (Ceska 83) mit vermutetem OK-Hintergrund.

(Anmerkung des Autors: OK = Organisierte Kriminalität)

hier: Anregung der zentralen Ermittlungsführung durch das BKA gemäß § 4 Abs.2 Nr. 1 oder Nr.2 BKAG

Bezug: Mündliche Erörterung VP Falk mit UAL/P I vom 20.04.2006″

„Doch nichts geschah,“ sagt die Erzählstimme um die scheinbar enorme Wichtigkeit dieses BKA-Schreibens besonders herauszuheben.

BKA-Anordnung kam 9 Morde zu spät.

Dass dieser offizielle Brief, auch wenn ihn die Nürnberger Ermittler befolgt hätten, zu spät, viel zu spät verschickt wurde, erwähnt die Dokumentation nicht. Das Schreiben bezieht sich eindeutig auf eine mündliche Erörterung vom 20. April 2006. Am 06. April 2006 schlug der NSU – nach heutigem Erkenntnisstand – zum vorletzten Mal zu und erschoss Halit Yozgat in seinem Internet-Café in Kassel unter besonders abenteuerlichen Umständen. In unmittelbarer Nähe hielt sich ein Verfassungsschützer zufällig zur exakten Tatzeit entweder im oder vor dem Internet-Café auf. Der Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes hat nach offiziellen Ermittlungen von dem Mord nichts bemerkt. Yozgat wurde nur 21 Jahre alt und gilt – bis jetzt – als das jüngste Opfer der NSU-Mordserie.

Auch den 10. Mord konnte das BKA nicht verhindern.

Auch die nur ein Jahr ältere Polizistin Michèle Kiesewetter konnte der Brief vom BKA nicht mehr retten. Sie wurde unter völlig ungeklärten Umständen am 25. April 2007 während ihres Dienstes auf der Festwiese in Heilbronn mit einem gezielten Kopfschuss ermordet. Michèle Kiesewetter gilt nach dem heutigen Stand der Ermittlungen als das letzte Opfer des NSU.

Das Prinzip Föderalismus: Genialer Schutzmechanismus für Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe?

Eva Högl, MdB, SPD-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss:

„Man kann so weit gehen zu sagen, dass das Terrortrio sich den Föderalismus zunutze gemacht hat. Die kamen aus Thüringen, sind in Sachsen untergetaucht und haben die Morde überwiegend mit Ausnahme von Rostock in Westdeutschland verübt.“

Als ich das Interview zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich mir, dass diese These von Eva Högl doch etwas weit hergeholt ist. Sollten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und ihre noch unbekannten Unterstützer das Prinzip Föderalismus als Bestandteil ihrer Mordvorbereitungen genutzt haben?

Der Föderalismus: Die Erklärung für die Opferauswahl?

Das würde bedeuten, dass der Föderalismus einen Beitrag zum noch völlig ungeklärten Punkt Opferauswahl geleistet hat. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass sich das NSU-Trio – und ich betone hier ausdrücklich das eigenständige Trio – ernsthaft mit dem bundesdeutschen Föderalismus im Hinblick auf eine erschwerte Strafverfolgung beschäftigt hat. Als noch unwahrscheinlicher halte ich es, dass der Föderalismus für das Trio (!) eine Rolle zur Auswahl der Tatorte und Opfer gespielt hat.

Ein höchst brisantes Interview mit Eva Högl. Wenn man die Rollen tauscht.

Eva Högls Interview bekommt aber wesentlich mehr Gewicht und gewinnt deutlich an Brisanz, wenn man diesen Zusammenhang aus einer anderen Perspektive sieht. Und zwar nicht aus der Täterperspektive, sondern aus der Perspektive der Strafverfolger. Nur Beamte der föderalistisch organisierten Verfassungsschutzbehörden der Länder, die wiederum dem Bundesamt für Verfassungsschutz unterstehen, können abschätzen, inwieweit eine Strafverfolgung strukturbedingt so behindert werden kann, dass es sich zur Planung und Durchführung einer Mordserie „rentiert“ die Hinrichtungen auf verschiedene Bundesländer zu verteilen. Das Gleiche gilt in diesem Fall auch für die ebenfalls föderalistisch organisierten Landeskriminalämter, die dem Bundeskriminalamt unterstehen. Für den BND und MAD gilt diese Annahme nicht.

Die zwei Gesichter des Herrn Beckstein.

Petra Pau:

„Herr Beckstein hatte und hat immer meinen Respekt gehabt in seinem Vorgehen gegen den Rechtsextremismus, auch gegenüber dem militanten Rechtsextremismus. Es gab schon Zeiten, da haben wir gemeinsam dafür gestritten, wie man diese ekelhaften Neonazi-Aufmärsche in Wunsiedel verhindern kann.“

Mag sein, dass Pau und Beckstein über ekelhafte Neonazi-Aufmärsche zum Gedenken an Rudolf Hess gestritten haben. Allerdings hat Beckstein auch dafür gesorgt, dass diese Aufmärsche unter seiner Befehlsgewalt als Innenminister und damit oberster Dienstherr der bayerischen Polizei ungestört stattfinden konnten. Und zwar durch unverhältnismäßig und ziemlich ekelhaft prügelnde Polizisten.

Becksteins Blumenhändler: Enver Simsek, das 1. Mordopfer des NSU.

Günther Beckstein kannte das 1. Mordopfer des NSU den Blumenhändler Enver Simsek – erschossen am 09. September 2000 – sogar persönlich. Manchmal hätte er dort Blumen eingekauft. Beckstein ist ein absolut bodenständiger Mensch. Deswegen kann man die Darstellung, dass Beckstein am 10. September 2000, also bereits einen Tag nach dem 1. Mord einen ausländerfeindlichen Hintergrund in sein Kalkül zog durchaus glauben. Beckstein hatte an den Rand eines Artikels zum Mord an Simsek Folgendes geschrieben: „Bitte genau berichten! Ist ausländerfeindlicher Hintergrund denkbar?“

Günther Beckstein war sich immer sicher: Rechtsextrem motivierte Gewalttäter sind dringend tatverdächtig.

Dass sich selbst Beckstein als ehemaliger bayerischer Innenminister mit dem Ruf ein „Hardliner“ zu sein, sich nicht gegen Polizeikreise durchsetzen kann, ist extrem bemerkenswert. Vor allem ist die Arbeitstheorie der Ermittler, die dem Innenminister Beckstein untergeordnet sind, nicht fundiert, durch nichts beweisbar und damit an den Haaren herbei gezogen. Der Ermittlungsansatz: Kleinkriminelle. Und: Die Morde sind Abrechnungen innerhalb der organisierten Kriminalität.

Nur ein Profiler teilte Becksteins Meinung. Die Ermittler litten weiter an ihrer rechtsbetonten Sehschwäche.

Nachdem der Profiler Alexander Horn rechtsextreme Täter offenbar für möglich hielt, seien einige Neonazis sogar überprüft worden. Diese Überprüfungen wären nur im Raum Nürnberg durchgeführt worden und hätten zu keinem Ergebnis geführt, so ein weiteres Ergebnis aus dem Untersuchungsausschuss. Ein Polizeigutachten hätte jedoch belegt, dass die Morde typisch für Ausländer wären.

Die Struktur der Dokumentation bleibt rätselhaft.

In welchen Zeitabständen und mit welchen Tathintergründen diese Ergebnisse den Ausschuss beschäftigten, erfährt der Zuschauer leider nicht. Ob die Präsentation der einzelnen Fakten in chronologischer Reihenfolge stattfindet, bleibt ebenfalls unklar.

SoKo Bosporus: Der Name ist kein Zufall!

Sebastian Edathy, MdB (SPD), Leiter des NSU-Untersuchungsausschuss zum Namen der SoKo „Bosporus“:

„Mit der Bezeichnung „Bosporus“ hat man von vornherein durch die Wortwahl zum Ausdruck gebracht, dass man eigentlich davon ausgeht, dass die Morde mit der eigenen deutschen Gesellschaft nichts zu tun haben können.“

Günther Beckstein und der NSU-Untersuchungsausschuss.

Günther Beckstein nimmt also seine Beamten vor dem Untersuchungsausschuss in Schutz, erfährt der Zuschauer. Trotzdem sei er tief erschüttert ob der Geschehnisse. Ein augenscheinlich erschütterter Günther Beckstein gibt am Rande des NSU-Untersuchungsausschusses am 24. Mai 2012 folgendes Statement ab:

„Ich finde auch heute noch nicht den Weg, wo man sagt, wenn man das gemacht hätte, dann hätte man die Täter am nächsten Tag festgenommen. Leider nein.“

Zur Erinnerung: Das Statement stammt vom 24. Mai 2012! Der letzte uns bekannte Mord des NSU liegt mehr als fünf Jahre zurück. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind vor gut einem halben Jahr unter noch nicht abschließend geklärten Umständen zu Tode gekommen, ebenfalls seit gut einem halben Jahr sitzt Beate Zschäpe in Untersuchungshaft. Seit Wochen ist die Öffentlichkeit wegen seltsamen Meldungen über Vernichtungsaktionen von Akten, die mit der NSU-Mordserie in Zusammenhang stehen könnten, alarmiert.

Der gescheiterte Held: Günther Beckstein

Und da steht unser Günther Beckstein, der ehemalige bayerische Innenminister, der gefürchtete „Hardliner“, der „Law and Order Man“ in einem desolaten Zustand vor der Presse und stammelt vor sich hin. Beckstein war bereits im Jahr 2000 nach der Hinrichtung des – seines – Blumenhändlers Enver Simsek davon überzeugt, dass hier rechtsextrem motivierte Gewalttäter am Werk waren. Er war während der gesamten NSU-Mordserie davon überzeugt.

WARUM? Warum schaffte es Beckstein nicht, seine Überzeugung in Ermittlungsarbeit umzusetzen?

Er hat es damals als bayerischer Innenminister nicht geschafft in seiner Funktion als oberster Dienstherr der bayerischen Polizei die Ermittlungen in die richtige, in die rechte Richtung zu lenken. Auch in seiner Funktion als bayerischer Ministerpräsident (2007 bis 2008) konnte er diesbezüglich nichts ausrichten. Da kann es nur eine Frage geben: Warum?

Das rätselhafte Konzept der Dokumentation.

Die Struktur (sollte es denn eine geben) der Dokumentation wird immer rätselhafter. Nach Beckstein geht es mit dem NSU-Trio in den Urlaub.

Der Zuschauer sieht Urlaubsfotos und Filme von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit dem Hinweis, dass sich die Drei von Unterstützern mit Waffen und falschen Papieren versorgen ließen. So hätten sie sich frei in Deutschland bewegen können und wären keiner Behörde aufgefallen.

Nach bunten Urlaubsbildern und einem Filmschnipsel der eine schwitzende Beate Zschäpe in einer Gymnastikgruppe zeigt, findet sich der Zuschauer plötzlich in Jena wieder.

Die Garagen der Beate Zschäpe in Jena – ein erster Höhepunkt des Totalversagens.

Im Januar 1998 fand die Polizei in einer dieser Garagen 5 fertige Bomben. Da die Haftbefehle zu spät ausgestellt worden wären, hätten die Drei entkommen können. Trotz des Bombenfundes sei die Garage nur nachlässig durchsucht worden.

Petra Pau:

„Es hat mich genau wie den Kollegen Binninger, der von seiner Profession Polizist ist genauso entsetzt, dass Polizisten des Landes Thüringen, aber auch des BKA nicht einmal das Einmaleins der Feststellung und Bewertung von Asservaten dort beherrscht haben. Da findet man eine Liste mit dem „who is who“ der gesamten militanten, rechtsextremen Szene der Bundesrepublik. Telefonnummern, Adressen, usw. und legt sie für die Ermittlungen als unrelevant ab.“

Das Thema Garagen und der damit verbundenen initialen, wohl folgenschwersten „Ermittlungspanne“ ist hiermit abgeschlossen.

Verfassungsschutzämter hielten Informationen zurück.

Dafür geht es jetzt wieder zurück nach Berlin, in den Untersuchungsausschuss. Zeit, um den Zuschauer über weitere unglaubliche Zustände in den Landesämtern für Verfassungsschutz zu informieren.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses hätten nämlich erfahren, dass Verfassungsschutzämter Hinweise auf die Untergetauchten gehabt hätten und diese für sich behalten. Auch hier bleibt unklar, wann der Untersuchungsausschuss davon Kenntnis bekam.

Sebastian Edathy:

„Man wusste wenige Wochen nach dem Abtauchen: Die wollen sich bewaffnen, die wollen Überfälle begehen, die wollen ins Ausland flüchten. Alles drei Hinweise, die damals absolut zutreffend waren. Die, nach unserem Befund, die Polizei in Thüringen, die auf der Suche nach dem Trio war nie erreicht hatten.“

Wieder verwirrt die Dokumentation, die Fakten fallen abermals unter den Tisch.

Wer hier wann von was Kenntnis hatte, das erfährt der Zuschauer leider nicht. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen, welche Behörde zu welcher Zeit von welchem Umstand Kenntnis hatte. Und noch wichtiger: Welche Behörde hat ihre Erkenntnisse nicht weitergeleitet. Das sind die entscheidenden Punkte, um zumindest eine kleine Ahnung von den unglaublichen Vorfällen bei den Ermittlungsbehörden zu bekommen. Informationen darüber: Absolute Fehlanzeige. Dafür jede Menge aus dem Zusammenhang gerissene Fakten, die durch die filmische Inszenierung eher verwirren, als informieren. Mit dem obigen Interview mit Sebastian Edathy ist auch diese Thema in der Dokumentation angeschlossen. Dafür findet sich der Zuschauer plötzlich im Jena der frühen 90er Jahre wieder.

Unnötige Zeitverschwendung, aber dramaturgisch hervorragend umgesetzt: Die Jugendjahre des NSU-Trio.

Eine langatmige, aber dramatische Darstellung der Jugendjahre von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Jena der frühen 90er Jahre. Der Zuschauer sieht die seit Jahren immer wieder gesendeten gleichen Bilder. Allerdings: Dramaturgisch exzellent mit Unheil verkündender Filmmusik untermalt. Erkenntnisgewinn: Gleich null! Auch der sehr kurzer Anriss der V-Mann Problematik im Zusammenhang mit dem „Thüringer Heimatschutz“ kann hier nichts mehr retten. Als Retter dieses Kapitels könnte sich Clemens Binninger erweisen. Im Interview berichtet Binninger darüber, dass in Thüringen rechtsextrem motivierte Straftaten zu dieser Zeit praktisch nicht verfolgt wurden. Rettungsversuch gescheitert. Das kurze Interview geht nicht in die Tiefe. Bei den Filmszenen fehlen wichtige Fakten völlig.

Gerade noch in Jena der 90er Jahre, findet sich der Zuschauer im NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin wieder. Um welche Zeit es sich handelt erfährt man nicht. Und nein: Ich meine nicht die Uhrzeit. Eine Information zu Jahr und Monat wäre zum Verständnis extrem hilfreich.

Röwer schockiert den Untersuchungsausschuss. Warum eigentlich?

Auftritt des ehemaligen Chefs des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen Helmut Röwer. Die Mitglieder im Untersuchungsausschuss seien von Röwer schockiert gewesen, erfährt der Zuschauer. Sein Verfassungsschutz hätte den Schutz eines V-Mannes für wichtiger gehalten, als eine Verfolgung von Straftätern. Und: Röwer sei damals vom Bundesinnenministerium nach Thüringen versetzt worden.

Wolfgang Wieland zu Helmut Röwer und zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„Ein Verfassungsschutz, der durch Glücksritter aus dem Westen aufgebaut wurde. Und der Chef Röwer sagte über sich selber: ‚Ich galt als Spitzenkraft.‘ Aber ich denke, nur in seiner Einbildung.“

Das Thema Röwer ist mit diesem Interview beendet. Dabei gäbe es unglaubliche Sachen über ihn zu berichten. Beispielsweise die Sache mit dem Fahrrad auf dem Flur und … Ach lassen wir das, ich arbeite ja nicht für die ARD.

Petra Pau zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„Es ist für mich ein Stück aus dem Tollhaus, dass offensichtlich Verfassungsschützer dort in die Staatsanwaltschaften marschieren konnten, sich Ermittlungsakten ziehen konnten und informiert waren über die nächsten Ermittlungsschritte. Ich muss vermuten, dass der Verfassungsschutz seine Quellen, bzw. auch andere Neonazis vor Exekutiv-Maßnahmen der Polizei und der Staatsanwaltschaften gewarnt haben.“

Interview mit Hartfrid Wolff, MdB (FDP) zum Verfassungsschutz in Thüringen:

„6-. Also die Note 6- ist aus meiner Sicht tatsächlich für den Verfassungsschutz in Thüringen damals sehr sehr deutlich zu sehen.“

Auch der Verfassungsschutz in Thüringen ist mit diesem Interview abgehandelt. Setzen! 6!

Röwer! Der Verfassungsschutz in Thüringen! Und keine Fakten! Es ist nicht zu fassen.

Weshalb, wodurch, womit oder warum der damalige Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen Helmut Röwer die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses dermaßen schockiert haben soll, bleibt für den Zuschauer ein Rätsel. Sicher: In den Interviews zum thüringischen Verfassungsschutz und speziell zu dessen Chef Röwer finden sich jede Menge „schockierende“ Details. Dass der Untersuchungsausschuss von Röwer schockiert war, steht außer Frage. Die wahren Gründe dafür erfährt der nicht eingeweihte Zuschauer nicht. Auch die in der Dokumentation sehr häufig vorkommende Vokabel „damals“ trägt nicht zum Erkenntnisgewinn bei. Die zeitliche Einordnung der Vorkommnisse ist so für den Zuschauer nicht möglich. Die Reihenfolge der Geschehnisse ist jedoch gerade bei dieser sich über Jahre hinwegziehenden höchst komplexen Angelegenheit immens wichtig, um das ungeheuerliche Ausmaß des „Staatsversagens“ wenigstens im Ansatz zu erfassen.

Eine Schiffsreise in die Türkei. Unnötiger Zeitaufwand. Kein Erkenntnisgewinn.

Der verwirrte Zuschauer findet sich plötzlich auf hoher See wieder. Auf einem Schiff. Offenbar fährt das Schiff in die Türkei. Das Filmteam begleitet die Witwe und Tochter des ermordeten Abdurrahim Özüdoğru in die Türkei. Es folgt ein Treffen mit dem Onkel von Tülin Özüdoğru, dem Bauingenieur Coskun Cacar.

Die Aufarbeitung des NSU-Skandals. Aus türkischer Sicht.

Nach einem viel zu langen Ausflug in die Vergangenheit der Familie Özüdoğru führt die Erzählerin den Zuschauer endlich wieder zum Thema zurück:

„Und dann sagt er (Coskun Cacar), was viele hier in der Türkei über den Umgang mit der NSU-Mordserie in Deutschland denken.“

Coskun Cacar:

„Ich erinnere ja nur ungern an die deutsche Vergangenheit. Aber im Dritten Reich wurden Minderheiten auf Anweisung der Regierung umgebracht. Umso sensibler müssen deutsche Politiker nach den NSU-Morden doch agieren und die richtigen Zeichen setzen. Aufklären, was passiert ist. Das ist doch existenziell auch für das Bild Deutschlands in der Welt.“

Mit diesem Interview ist auch dieser wichtige Aspekt kurz, knapp aber nicht ausführlich genug abgehandelt. Dafür begleitet das Filmteam die Beiden ausführlich in Bursa beim Einkaufen, bei der Anprobe eines Brautkleides und auf den Markt.

Die mächtigen und vielen Gegner des Untersuchungsausschusses.

Gerade noch am Gemüsestand im türkischen Bursa sieht sich der Zuschauer plötzlich mit den vertrauten Regierungsbauten in Berlin konfrontiert. Während Binninger dynamisch über diverse Treppen hinaufläuft, erfährt der Zuschauer dass der NSU-Untersuchungsausschuss wohl viele und mächtige Gegner hat. So würden sich Verfassungsschutzämter und Innenminister sich nicht in die Karten blicken lassen wollen. Deswegen würden sie die falschen oder gar keine Akten schicken.

Der Filmkommentar dazu:

„Doch der größte Schock kam gleich am Anfang. Ausgerechnet das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Akten von V-Leuten in der rechten Szene schreddern lassen.“

Clemens Binninger zur Aktenvernichtung:

„Genau solche Aktionen sind geeignet das Vertrauen zu erschüttern und Verschwörungstheorien Nahrung zu geben. Und deshalb haben wir diese Schredder-Aktion umfassend untersucht.“

Interview mit Hartfrid Wolff zur Aktenvernichtung:

„Dass Akten vernichtet worden sind, zeigt die unglaubliche Unsensibilität. Vielleicht auch mehr.“

Der Chef des Verfassungsschutzes Heinz Fromm: Erst schockiert, dann zurück getreten.

Heinz Fromm, der verantwortliche Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz bahnt sich durch einen Pressepulk seinen Weg zum Untersuchungsausschuss. Kurz danach sei er zurück getreten. Und: Fromm sei über die Schredder-Aktion in seinem Amt schockiert, erfährt der Zuschauer. „Sollte da etwas vertuscht werden? Hatte der Geheimdienst beim NSU seine Finger im Spiel?“ Diese sehr beunruhigenden Fragen werden an dieser Stelle (Minute 16:45) aus dem Off dem Zuschauer zugemutet. Die Dokumentation lässt den Zuschauer ganze 5 Sekunden im Ungewissen: Am Ende stellt sich heraus, ein Beamter hatte sich geirrt,“ beruhigt die Erzählerin den geschockten Zuschauer. Und damit ganz gewiss alles gut ausgeht, setzt die Erzählerin noch eine Extra-Beruhigungspille oben drauf:

„Und die Akten werden auf Druck des Ausschusses rekonstruiert. Aus Kopien, die bei anderen Ämtern lagern.“

Also ist demnach die Schredderaktion im Bundesamt für Verfassungsschutz für die Aufarbeitung der NSU-Mordserie kein Problem mehr.

Clemens Binninger zu den rekonstruierten Akten:

„Wir durften ja auch, was es noch nie gab in der Geschichte die geschredderten Akten der V-Leute, sieben Stück, konnten ja wieder hergestellt werden und wir durften sie dann ansehen und wussten damit über die Klarnamen Bescheid. Dadurch waren wir wiederum in der Lage, übereinstimmend zu sagen, diese sieben Akten, diese sieben Personen haben nichts mit dem NSU-Trio oder mit den derzeitigen Angeklagten oder Beschuldigten zu tun.“

Im Vergleich zu den bisherigen Interviews wirkt Binninger hier unruhig, beinahe unsicher, er blinzelt häufiger und hat eine völlig andere Körpersprache. Damit ist auch dieser Themenkomplex mit ein paar Erklärungen aus dem Off und dem Interview mit Binninger abgeschlossen.

Das Thema Aktenvernichtung in der Dokumentation: Ein Meisterstück der Desinformation.

Was hat der Zuschauer erfahren? Es wurden Akten geschreddert. Das war falsch, aber es war nicht böse gemeint. Schließlich macht jeder mal Fehler. Außerdem waren es nur sieben Stück, die konnten aber alle rekonstruiert werden. Der Ausschuss hat also eine Super Arbeit gemacht. Und alles ist wieder gut.

Der NSU-Untersuchungsausschuss und sein Erfolgsrezept.

Das Erfolgsrezept des NSU-Untersuchungsausschuss: Alle Beschlüsse würden einstimmig gefasst. Kein Mitglied versuche Wahlkampfmunition zu gewinnen. Keiner würde Politiker oder Minister der eigenen Partei schonen. So fasst die Erzählerin die Arbeitsweise des Ausschusses zusammen.

Clemens Binninger zum Ausschuss:

„Natürlich. Nach der einen oder anderen Vernehmung vor den Kameras unterscheiden sich die Bewertungen. Das ist glaube ich ganz normal. Da wäre es jetzt naiv zu glauben, wenn wir auch da noch … Aber selbst dort gab es in vielen Bewertungen der Zeugenaussagen eine hohe, eine sehr hohe Übereinstimmung.“

Je höher der Rang des Zeugen, desto dümmer die Antwort.

95 Zeugen hätten vor dem NSU-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Ein bemerkenswerter Umstand sei, dass die Qualität der Zeugenaussagen in dem Maße sinkt, je höher sich die Zeugen in der Beamtenhierarchie befinden.

Erfahrene NSU-Prozessbeobachter können diese Feststellung im Übrigen unterstreichen.

Petra Pau zu Zeugenvernehmungen:

„Wir sind im Ausschuss bei der Ladung und Vernehmung von Zeugen auf ein ganz seltsames Phänomen gestoßen. Ich habe es „Schwabendemenz“ genannt. Der am meisten gebrauchte Satz in den Vernehmungen war: ‚Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.‘ „

Das Thema Zeugen, ihre Stellung in der Hierarchie und das Krankheitsbild Schwabendemenz sind mit diesem Interview ebenfalls abgehandelt. Dabei gibt es Aussagen von Ministern, hohen BKA-Beamten, hochrangigen Verfassungsschützern, usw., die es in sich haben. Da gab es zum Beispiel den ehemaligen Innenminister, der vor dem Untersuchungsausschuss allenernstes … Ich muss mich schon wieder bremsen, aber was der Autor der Dokumentation aus diesem Themenkomplex gemacht hat, ist unterirdisch.

Wieder folgt ein plötzlicher Wechsel zu einem völlig anderen Thema.

Der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße.

Eine Kamerafahrt über die Keupstraße in Köln. Im Kommentar zu den Bildern erfährt der Zuschauer, dass das Versagen von Ermittlern und Politikern bei keinem anderen Tatort so klar und deutlich zutage trat wie beim Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße am 09. Juni 2004. Weitere Szenen aus der Keupstraße, teils aus Archiven, teils aktuelles Material folgen. Anwohner erzählen, wie die Situation kurz nach dem Anschlag war. Endlich kommt die Dokumentation wieder zum Kern der Sache: Die Nagelbombe.

Eva Högl zur Nagelbombe:

„Die Bombe, die Nagelbombe enthielt 800 10 cm lange Nägel. Das heißt, sie trifft in jedem Fall unschuldige Opfer. Eine typische Terrorbombe. Und trotzdem wurde gleich zu Beginn gesagt: Es ist kein Terroranschlag, und es war in jedem Fall kriminelles Milieu. Das ist komplett unverständlich.“

Im Anschluss weitere Bilder aus der Keupstraße. Polizeibeamte sichern Spuren. Es spräche alles für einen Terroranschlag, denn 5 Jahre vorher hätten Neonazis in London auch einen Anschlag mit einer Nagelbombe verübt, so der Kommentar zu den Bildern.

Die Nagelbombenanschläge 1999 in London

Tatsächlich gab es im Jahr 1999 in London eine Anschlagsserie mit Nagelbomben. Innerhalb von 13 Tagen lies ein einzelner Neonazi insgesamt drei Nagelbomben an verschiedenen Orten in London hochgehen. Der Attentäter, David Copeland, wurde durch die Aufnahmen einer Überwachungskamera recht schnell gefasst. Copeland wurde im Jahr 2000 zu einer sechsfachen lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mehr als 100 Menschen wurden durch die drei Anschläge teils schwer verletzt. Die Bauweise der Nagelbomben in London weist tatsächlich eine gewisse Ähnlichkeit mit den Bomben in Köln auf. Davon erfährt der Zuschauer durch die Dokumentation jedoch kein Wort.

Die Anordnung von ganz oben kommt bereits 60 Minuten nach dem Anschlag: Kein terroristischer Anschlag!

Bereits eine Stunde nach der Explosion hätte man im Polizeibericht die „irritierende Bitte“ den Begriff „terroristischer Anschlag“ zu streichen nachlesen können, so der Kommentar zu diversen abgefilmten Dokumenten. Im Film sind lediglich die Formulierungen „LZ an Minister“ und bruchstückhaft „Bitte um Streichung des Begriffes „terroristischer Anschlag“ aus den … [unleserlich]“ erkennbar.

Das bekannte Statement, das der damalige Bundesinnenminister Otto Schily nur einem Tag nach dem Nagelbombenanschlag abgab, wird im Kommentar als „mysteriös“ angekündigt.

Statement Bundesinnenminister Otto Schily am 10. Juni 2004:

„Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu.“

Ein ahnungsloser Schily sondert einen ungeheuerlichen Satz ab.

Diesen „ungeheuerlichen“ (Zitat) Satz hätte sich Schily vom Untersuchungsausschuss immer wieder vorhalten lassen müssen. Schily hätte fremdenfeindliche Hintergründe oder Motive praktisch von vornherein ausgeschlossen, obwohl er kurz nach dem Anschlag „völlig ahnungslos“ gewesen sei. Zudem hätte sich Schily bezüglich seines frühen Statements auf seine Ermittler berufen. So informiert der Kommentar sinngemäß die Zuschauer während die altbekannten Filmschnipsel, die Schily vor dem Untersuchungsausschuss zeigen, laufen.

Petra Pau zu den Ermittlungen in Köln:

„Ich unterstelle nicht, dass diese Beamten Rassisten sind. Aber die Ermittlungen hatten aus meiner Sicht regelrecht rassistische Züge. Und das gesteht man sich bis heute nicht ein.“

Der Verdacht der Opfer in der Keupstraße.

Der in der Keupstraße ansässige Haushaltswarenhändler Arif Sagdic wird im Kommentar nochmals kurz vorgestellt. Genau vor seiner Ladentür sei die Nagelbombe hochgegangen. Sagdic hätte „von Anfang an“ gewusst, dass nur Neonazis die Täter sein könnten. „Wer denn sonst hätte ein Interesse haben sollen, wahllos Türken zu verletzen?“ So wird Sagdic von der Erzählerin zitiert. Im direkten Anschluss folgt ein Interview mit Arif Sagdic.

Arif Sagdic zum Nagelbombenanschlag:

„Die Polizisten haben mich damals gefragt: ‚Wer war das? PKK? Hisbollah? Türkische Mafia?‘ Ich sagte, das liegt doch auf der Hand, wer das war. Neonazis! Und dann hat ein Polizist seinen Zeigefinger auf die Lippen gelegt und gesagt: ‚Pscht!‘ „

Der überall geäußerte Verdacht: Drogenkriminalität innerhalb der Familie.

Die Dokumentation zeigt eine Gedenkminute zur Erinnerung an die Opfer der NSU-Mordserie. Sie alle wären zu Verdächtigen gemacht worden, sie alle wären als mafiose Gesellschaft verdächtigt worden, die Anwohner der Keupstraße wären in einen „Drogenkrieg“ verstrickt. So der in diesem Zusammenhang eindringlich wirkende Kommentar zu den Bildern der Gedenkveranstaltung.

Hinweise auf die Täter, die (eigentlich) unübersehbar sind in rauhen Mengen.

Dabei hätten die Ermittler so viele und so klare Hinweise auf die Täter gehabt. Die Täter wären sogar vor dem Anschlag zu sehen gewesen. So der sinngemäße Kommentar zu den bekannten Bildern der Überwachungskamera in der Keupstraße auf denen der mutmaßliche Attentäter ein Fahrrad über den Bürgersteig schiebt. Auf dem Gepäckträger ist ein Koffer zu sehen, darin befand sich vermutlich die Nagelbombe. Die Person trägt eine Kopfbedeckung, das Gesicht ist zumindest in dieser gesendeten Version der Aufzeichnungen der Überwachungskamera nicht erkennbar.

Clemens Binninger zum Überwachungsvideo:

„Man hatte eine Datei beim BKA, eine Sprengstoffdatei. Tatmittelmeldedienst heißt die fachlich korrekt. Und hätte man in der Datei nur das eingegeben, was man auf dem Video gesehen hat: ‚Männlich‘, ‚Koffer‘, da war die Bombe drin. Und als Hypothese: ‚rechtsradikal‘. Dann hätte das BKA mit diesen drei Merkmalen eine Recherche durchgeführt und als Treffer wären gekommen: Mundlos und Böhnhardt. Weil sie mit sieben Delikten in dieser Datei gespeichert waren.“

In Köln: Totalversagen auf allen Ebenen.

Im Bild ist Fritz Behrens, der damalige Innenminister in Nordrhein-Westfalen zu sehen, der offenbar auf seine Vernehmung im Untersuchungsausschuss wartet. Das Porträt von Behrens wird sinngemäß folgendermaßen kommentiert: Den Ermittlern wäre das Kriterium rechtsradikal nicht mal einen Mausklick wert gewesen. Zudem hätte Totalversagen auf allen Ebenen geherrscht. Zum Stichwort Totalversagen erscheint das Konterfei von Fritz Behrens in Großaufnahme auf dem Bildschirm. Zudem hätte Behrens vor dem Ausschuss zugeben müssen, dass er niemals den Tatort Keupstraße besucht hätte.

Hartfrid Wolff zu Behrens:

„Die Aussage, die er traf, sagt doch alles wie kalt ein Innenminister mit diesem Thema, mit dem Anschlag in der Keupstraße umgegangen ist.“

Leider erfährt der Zuschauer nicht, welche Aussage des Innenministers gemeint ist. Das Thema Nagelbombe ist hiermit auch abgehakt.

36 Behörden, 10 Morde und 10 Jahre absolut keine Ahnung. War der Staat in die Morde verstrickt?

Im Bild die Vorbereitungen für eine Pressekonferenz mit den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses. „War es wirklich möglich, dass 36 Sicherheitsbehörden in Deutschland in 10 Jahren nichts vom Terrortrio mitbekamen? Diese Frage stand immer im Raum,“ so der Kommentar.

Eva Högl zur Rolle des Staates:

„Wir haben natürlich die ganze Zeit die Frage gestellt: Hat irgendjemand an irgendeiner Stelle das Terrortrio gedeckt?“

Wolfgang Wieland zur Rolle des Staates:

„Wir haben immer gefragt. Fakten, Tatsachen? Wisst ihr was, habt ihr was gesehen? Und es kamen keine Tatsachen. Es kamen Vermutungen, es kamen Gerüchte, es kamen Verschwörungstheorien.

Sebastian Edathy zur Rolle des Staates:

„Es gibt bisher, und das will ich unterstreichen das ‚bisher‘ keine Anhaltspunkte dafür, dass eine staatliche Stelle oder mehrere zu irgendeinem Zeitpunkt entweder gewusst hätten, von dem, was dort an Straftaten geschieht und gleichzeitig gewusst hätten, wer dafür verantwortlich ist. oder gar die Täter unterstützt hätten.“

Die große Frage, ob staatliche Stellen in die Mordserie verwickelt sein könnten, ist somit auch abgehakt. Ohne irgendeinen Erkenntnisgewinn.

Der Polizisten-Mord in Heilbronn

Im Bild das Trafo-Häuschen auf der Festwiese in Heilbronn. Anschließend Bilder der Trauerfeier von der am 25. April 2007 in Heilbronn erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter. Sie gilt zumindest nach dem aktuellen Ermittlungsstand als das 10. und damit letzte Mordopfer des NSU. Beim Mordfall Kiesewetter müsse der Ausschuss kapitulieren. Es wären bis jetzt alle Fragen offen geblieben, so der sinngemäße Text, der die Bilder der Trauerfeier kommentiert. „Hat die Tat damit zu tun, dass die Polizistin aus Thüringen stammt? Oder damit, dass einige ihrer Kollegen beim rechtsextremen Ku-Klux-Klan mitmachten? Dieses Rätsel ist weiterhin ungelöst,“ so der Originalkommentar, während die Kamera auf den Sarg der mit 22 Jahren erschossenen Michèle Kiesewetter zoomt.

Sebastian Edathy zu Michèle Kiesewetter:

„Wir wissen nicht, ob Frau Kiesewetter Zufallsopfer wurde, oder gezielt als Opfer von den Tätern ausgesucht wurde. Da werden wir ganz klar konstatieren müssen im Abschlussbericht, dass wir bei allen Bemühungen dort nicht mehr Klarheit in die Sache haben bringen können.“

In wenigen Sekunden ist einer der seltsamsten Morde auch abgehandelt. Erkenntnis: Wir wissen heute genauso viel wie im Jahr 2007.

Der Abschlussbericht. Einstimmig beschlossen: Die Fehler sind einigermaßen klar geworden.

Im Bild die Vorbereitungen für ein Gruppenfoto aller Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses. Im Kommentar wird hingewiesen, dass der Abschlussbericht einstimmig verabschiedet wird und das dies zum 1. Mal in der Geschichte des Bundestages geschieht. „Die Fehler, die gemacht wurden, sind einigermaßen klar geworden. Doch was ist zu tun, damit sich ein solches Desaster nicht wiederholt?“

Noch herrscht Harmonie …

Ein versöhnlicher Kommentar, der den Zuschauer mit dem Glauben, dass jetzt wieder alles ins rechte Lot gerückt wird, aus dem Film entlassen könnte. Wenn es da nicht noch die eine oder andere Meinungsverschiedenheit zur Zukunft des Verfassungsschutzes geben würde. Dazu später.

Clemens Binninger zum Ausschuss:

„Wir dürfen kein Extremismus-Phänomen unterschätzen, so wie wir es beim Rechtsextremismus getan haben. Und wenn etwas passiert, dann müssen die Behörden zusammenarbeiten. Und die Dinge müssen auch zur Chefsache werden, schwere Verbrechen. Und wir müssen offen sein für alle Ermittlungen, uns nicht von irgendwelchen vorgefahrenen Ermittlungsrichtungen leiten lassen.“

Petra Pau zum Ausschuss:

„Wenn wir nicht jenseits eines Untersuchungsausschusses gesellschaftliche Konsequenzen ziehen und deutlich sagen, dass das Problem in unserer Gesellschaft Rassismus heißt, dann kann das immer wieder geschehen. Und das ist die erschreckende Bilanz dieses Ausschusses.“

Wie weiter mit dem Verfassungsschutz? Und schon ist es vorbei mit der Harmonie!

Im Bild laufen Petra Pau und Clemens Binninger einträchtig nebeneinander an einem Gebäude im Berliner Regierungsviertel vorbei. Die Erzählerin preist nochmals die Gemeinsamkeiten der beiden während der Ausschussarbeit, leitet aber bald zum Reizthema Verfassungsschutz über.

Und somit findet auch die harmonische Beziehung zwischen Petra Pau und Clemens Binninger unweigerlich ihr Ende.

Petra Pau zum Verfassungsschutz:

„Die Linke ist der Auffassung, dass der Verfassungsschutz als Nachrichtendienst aufzulösen ist. Dass eine unabhängige Politikberatungsbehörde entstehen soll, die auf wissenschaftlicher Grundlage arbeitet. Der 1. Schritt ist das Abschalten sämtlicher V-Leute. Das sind gekaufte Spitzel und Täter und bringen uns überhaupt nichts.“

Clemens Binninger zum Verfassungsschutz:

„Ja, weil, es abzuschaffen, wer das will – ich halte es für falsch, muss die Frage beantworten: ‚Wer macht dann die Aufgabe?‘ Wer macht dann die Vorfeldaufklärung? Wer erkennt, wann Strukturen entstehen? Soll es die Polizei sein? Ja, aber die hat ja sofort die Pflicht, einzuschreiten und Straftaten zu verfolgen. Will man ihr das dann überlassen? Das wäre eine ganz seltsame Entwicklung wo ich nur vor warnen kann.“

Ende gut alles gut? Die Verleihung des Gensch-Preises.

Im Bild die Verleihung des Gensch-Preises der deutsch-türkischen Gesellschaft für Hoffnung und Aussöhnung im Juni 2013. Der diesjährige Preisträger: Der Untersuchungsausschuss zur Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund des Deutschen Bundestages. Sie alle hätten gemeinsam für Aufklärung gekämpft und Vertrauen wieder hergestellt, so die Begründung zur Verleihung des renommierten Preises.

Eva Högl zur Preisverleihung:

„Wir können das erlittene Leid nicht wieder gut machen. Aber wir wollten einen Beitrag dazu leisten, dass die Opfer und die Angehörigen sagen: Es ist aufgearbeitet worden, wir leben hier gern in Deutschland und wir haben Vertrauen in unser politisches System.“

Auch Tülin Özüdoğru erhielt zusammen mit dem NSU-Untersuchungsausschuss den Gensch-Preis. Die Begründung des Preiskommittees: Weil Tülin trotz allem an Deutschland glaubt und nicht gegangen ist.“

Die letzte Szene:

Im Bild Tülin Özüdoğru auf dem Friedhof bei der Grabpflege ihres durch den NSU ermordeten Vater. Der Film endet mit einem Statement von Tülin: Nach meinem Vater will ich nicht auch noch meine Heimat verlieren.“

Der Sektionsbefund der Dokumentation „Staatsversagen“:

Unnötige Zeitverschwendung, kein Erkenntnisgewinn, gewagte, nicht hinterfragte Statements einiger Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses, eine Verharmlosung des gesamten NSU-Skandals. 

Wegen Zschäpe-Verteidigung: RAin Anja Sturm muss Kanzlei und Wohnort wechseln. – Ein Zwischenruf.

Die Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm muss also ihre Kanzlei in Berlin verlassen, weil der Mitbegründer der Kanzlei Axel Weimann und andere Partner der Kanzlei Weimann & Meyer „sich zunehmend schwer tun, sich immer wieder für einen Auftrag rechtfertigen müssen, hinter dem die Sozietät nicht oder zumindest nicht voll steht.“ Quelle:>> 

Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm – Foto: J. Pohl

Nach den Querelen in der Kanzlei Weimann & Meyer hat sich Sturm offenbar in Berlin erfolglos nach einer anderen Kanzlei umgesehen, um der Familie einen weiteren Umzug zu ersparen.

Auf der Homepage der Kanzlei wird die Rolle von Anja Sturm als Verteidigerin folgendermaßen dargestellt: (Zugriff: 29. Juli 2013, 10:15 Uhr)

„Aktuell verteidigt Anja Sturm die Hauptbeschuldigte im sog. „NSU-Verfahren“, Beate Zschäpe, die vom Generalbundesanwalt mit vier weiteren Beschuldigten vor dem Staatsschutzsenat des OLG München angeklagt worden ist. Angesichts der Dimension und Bedeutung dieses komplexen Verfahrens betrachtet Anja Sturm die Verteidigung als besondere Herausforderung. Da sie keine Sympathisantin rechtsradikalen oder rassistischen Gedankengutes ist, versteht Anja Sturm ihre Aufgabe als Verteidigerin nicht nur darin, zur Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens für die Wahrung der Verfahrensrechte ihrer Mandantin einzutreten, sondern sich auch jedem Versuch einer Politisierung des Verfahrens von welcher Seite auch immer entgegenzustellen.“ Quelle:>>

Die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe im NSU-Prozess  sei ein „Killermandat“ hätte ihr ein Kollege in Berlin gesagt, so berichtet der „Tagesspiegel“. Quelle:>>.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was hat Sturm falsch gemacht? Nichts!
Es heißt, Deutschland wäre ein Rechtsstaat. Das bedeutet, dass jeder Mensch – auch wenn das Verbrechen noch so abscheulich ist – das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren hat. Und dazu gehört nun auch mal eine Verteidigung, die sich für ihren Mandanten einsetzt. Das gilt auch für Beate Zschäpe, auch wenn das vielen nicht passt.

Breite Kritik wegen Zschäpe-Verteidigung: Verständlich, aber grundlegend falsch.
Dass Beate Zschäpe mit RA Stahl, RA Heer und von RAin Sturm drei engagierte Verteidiger zur Seite stehen, stößt seit dem Beginn der Hauptverhandlung im NSU-Prozess auf große Kritik und Unverständnis.

Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl
Zschäpe Verteiger RA Stahl. Foto: J.Pohl

Ich verstehe dieses Unverständnis der Opferfamilien, die auf eine schnelle Verurteilung von Zschäpe gehofft haben. Wirklich, ich verstehe sie voll und ganz. Spätestens nachdem ich mich mit der Witwe des 2001 in München vom NSU erschossenen Habil Kiliç nach ihrer Vernehmung (Protokoll der Vernehmung >>) lange vor dem Gericht unterhalten habe, begreife ich die Zweifel der Hinterbliebenen an unserem Rechtssystem.

Ich verstehe auch die Kritik aller Migranten, ich verstehe die Kritik eines jeden einzelnen der jemals Opfer von rechtsextrem motivierter Gewalt geworden ist. Und ich verstehe die Kritik aller Menschen, die sich in verschiedenster Weise gegen rechtsextremistische Aktivitäten und Gewalttaten zur Wehr setzen.

Was der NSU nicht geschafft hat, haben unsere „Dienste“ vollendet.
Die NSU-Terrorzelle und ihre Helfershelfer wollten der Bundesrepublik Deutschland schaden. Sie wollten unsere Demokratie abschaffen. Was der NSU nicht geschafft hat, das haben unsere „Dienste“, der Verfassungsschutz, das BKA, der BND, der MAD, Staatsschutz und weiß der Geier, welche höchst geheim operierenden Organisationen noch involviert sind, vollendet. So hat RA Daimagüler die Situation vor einiger Zeit in einem Interview sinngemäß treffend geschildert.

RA Daimagüler - Foto: J. Pohl
RA Daimagüler – Foto: J. Pohl

Nehmen wir mal an, dass lediglich inkompetente Staatsdiener die Ermittlungen durch Aktenschreddern und dilettantische Ermittlungen die Aufklärung der NSU-Mordserie bis jetzt verhindert haben. Dass genau diese Dienste eventuell aktiv an den Morden beteiligt waren, lässt sich nicht beweisen. Der Gegenbeweis lässt sich allerdings auch nicht erbringen. Diese Theorie liegt zumindest für mich jenseits meiner Vorstellungskraft, ausschließen kann ich diese Möglichkeit auch nicht.

Der NSU-Prozess muss retten, was noch zu retten ist.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass wenigstens der NSU-Prozess nach den Grundsätzen eines Rechtsstaats durchgeführt wird. Und dazu gehört eben auch die Verteidigung einer Beate Zschäpe. Der unverhohlene Spott und die Häme, die einige Vertreter der sogenannten Qualitätsjournalisten RAin Anja Sturm entgegen bringen, ist völlig unangebracht und eine Ohrfeige für unser Rechtssystem.

Die schlechtere Alternative: Rechtsextreme Anwältin verteidigt Neonazi.
Im Übrigen wird der Mitangeklagte Ralf Wohlleben von der in der Neonazi-Szene sehr bekannten Rechtsanwältin Schneiders vertreten. Dass RAin Nicole Schneiders früher Mitglied der NPD war, ist mit Abstand der harmloseste Teil ihrer rechtsextremen Gesinnung. Darüber sollte man sich eher Gedanken machen.

Wohlleben-Verteidigung RAin Nicole Schneiders - Foto: J. Pohl
Wohlleben-Verteidigung RAin Nicole Schneiders – Foto: J. Pohl

Zschäpe-Verteidiger weit entfernt von rechter Gesinnung.
Die Rechtsanwältin Anja Sturm wird nun in der Kölner Kanzlei, in der auch RA Heer tätig ist, anheuern. Sowohl Sturm, Heer als auch Stahl sind über jeden Verdacht erhaben, mit der rechten Szene zu kooperieren. Darüber sollte man auch mal nachdenken.

Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm und RA Heer - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm und RA Heer – Foto: J. Pohl

Rechtsextremistisch motivierter Totschlag in Kaufbeuren: Ignorieren, verharmlosen, abwiegeln.

Mindestens seit dem 15. Jahrhundert findet in Kaufbeuren jedes Jahr im Juli das Tänzelfest statt. Beim Tänzelfest spielen seit jeher die Kinder die Hauptrolle, es ist heute das älteste Kinderfest Bayerns.

In der Nacht zum Donnerstag, den 18. Juli 2013 wurde ein Kaufbeurer auf dem Tänzelfestgelände durch einen oder mehrere Faustschläge so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später im Klinikum Kaufbeuren verstarb. Beim Opfer handelt es sich um einen aus Kasachstan stammenden 34-jährigen Kaufbeurer.

Gedenkkranz "In tiefer Trauer - Stadt Kaufbeuren" Foto: J. Pohl (23.07.13)
Gedenkkranz „In tiefer Trauer – Stadt Kaufbeuren“ Foto: J. Pohl (23.07.13)

Als dringend tatverdächtig gelten zwei Männer aus dem thüringischen Meiningen. Aufgrund von Zeugenbeschreibungen konnten der mutmaßliche Haupttäter F.H. (36) und M.V. (22) als Mittäter festgenommen werden. (Anm.: Beide Namen sind dem Autor bekannt.) Offenbar ist M.V. bereits wieder auf freiem Fuß, F.H. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Der mit 34 Jahren verstorbene Kaufbeurer hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder – sechs und zehn Jahre alt. 

Auf die genaue Beschreibung der Tat verzichte ich und verweise auf die Berichterstattung der Presse. 

Ignorieren, verharmlosen, abwiegeln.

Bedenklich dagegen ist wieder einmal der Umgang mit Gewalt aus der Neonazi-Szene. Ignorieren, verharmlosen, abwiegeln. Das übliche Verhaltensmuster nach Gewalttaten aus der rechtsextremen Szene. Diesmal in Kaufbeuren, etwa 7 Kilometer von meinem Wohnort entfernt.

Motivation: Rechtsextremismus. Die Beweise sind nun erdrückend.

Erst als das Offensichtliche nicht mehr unter der Decke gehalten werden konnte, reagieren Polizei, Veranstalter und Bürgermeister. Die „Augsburger Allgemeine“ vom 22. Juli 2013 zitiert den Oberbürgermeister von Kaufbeuren Stefan Bosse (CSU). So hätten sich am Montag, den 22.07. etwa 600 bis 700 Personen zu einem Schweigemarsch zu einem Mahnmal gegen rechte Gewalt aufgemacht, um an den getöteten Kaufbeurer zu gedenken. Im gleichen Artikel titelt die Zeitung:

„Fiel der junge Kasache einem rechtsradikalen Schläger zum Opfer?“

Im ganz anderen Tenor die gleiche Zeitung zur gleichen Tat am 19. Juli 2013:

Laut Polizeisprecher Jürgen Krautwald muss die Kripo Kaufbeuren zunächst die Ursache der Schlägerei, den Hergang sowie die Anzahl und Rollen der Beteiligten klären. Auch Angaben zum Alter und zur Herkunft der Festgenommenen will sie erst machen, wenn der Tatverdacht im Laufe der Ermittlungen bestätigt ist. „Das sind ermittlungstaktische Gründe“, sagt Krautwald. „Zudem handelt es sich um einen schwierigen und außergewöhnlichen Fall, weil es so viele Beteiligte gab.“

Zu diesem Zeitpunkt muss zumindest der Polizei bekannt gewesen sein, dass es sich bei den beiden festgenommenen um aktive, gewaltbereite Neonazis handelt. Wieder titelt die „Augsburger Allgemeine“ am 20. Juli 2013 zum gleichen Fall:

Ein 36-Jähriger aus Thüringen soll in Kaufbeuren zugeschlagen haben. Er hat nach Angaben der Polizei bereits mehrere rechtsradikal motivierte Taten begangen.[…]

Im vergangenen Jahr war der Mann während eines Volksfestes in einem Bierzelt mit einem DJ aneinandergeraten, nachdem er „Heil Hitler“ gerufen und den Arm zum Hitlergruß gereckt hatte.

Einblick in die Weltanschauung eines gewaltbereiten Neonazis.

Einen Einblick in die wirre Gedankenwelt eines zur äußersten Gewalt bereiten Neonazi zeigen folgende Screenshots der Facebook-Seite des 22-Jährigen mutmaßlichen Mittäter M.V. aus Meiningen:

(Anmerkung: Einige Screenshots sind verpixelt, um eine Weitergabe nicht zu ermöglichen.)

Facebook-Profil: Aktivitäten - Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Aktivitäten – Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Interessen - Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Interessen – Screenshot v. 24.07.13
Paulchen Panther: Jetzt als Symbol für den NSU missbraucht. Screenshot v. 24.07.13
Paulchen Panther: Jetzt als Symbol für den NSU missbraucht. Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Screenshot v. 24.07.13
Facebook-Profil: Interessen – Screenshot v. 24.07.13

Es wäre müßig, weitere Beweise auf frühe Erkenntnisse zur Verwicklung der rechtsradikalen Szene zum Totschlag auf dem Tänzelfestgelände zu liefern. Mindestens während der ersten polizeilichen Ermittlungen und in der frühen Berichterstattung ist die seit Jahrzehnten erlernte Einstellung gegen gewaltbereite Neonazis wieder einmal mehr als deutlich zu erkennen.

Während ich diese Zeilen schreibe, beginnen in München am Oberlandesgericht die Vorbereitungen zum 27. Prozesstag zur Aufarbeitung der NSU-Mordserie. Ich bin seit Anfang an als Prozessbeobachter dabei und berichte jedenfalls so oft es mein Beruf zulässt darüber. „Das hier“ – und deutet dabei auf den Gullideckel neben dem Gedenkkranz (der Tatort) – „in Kaufbeuren ist mit den Umständen und den Morden des NSU nicht zu vergleichen.“ Mit dieser Bemerkung hat mich gestern ein netter, älterer Herr angesprochen, als er mich gestern beim Fotografieren auf dem Tänzelfestgelände beobachtet hat.

Gedenkkranz neben dem Gullideckel. Foto: J. Pohl (23.0713)
Gedenkkranz neben dem Gullideckel. Foto: J. Pohl (23.0713)

„Es ist genau das Gleiche, eben diesmal in Kaufbeuren,“ antworte ich dem netten, älteren Herrn. Es stehen inzwischen mehrere Passanten mit einer ähnlichen Meinung um mich herum. Ich packe meine Kamera ein und verlasse diesen Ort. Ich will mit diesen Menschen nichts zu tun haben. 

Link zur Spendenaktion des Allgäuer Hilfsfonds:

Trauerfall Tänzelfest“ – Kaufbeuren startet Spendenaktion 

NSU-Prozesstag 22: Die vorschriftsmäßige Vernehmung der Witwe von Habil Kiliç.

Zeugenvernehmungen 10 Jahre nach dem Mord an Habil Kiliç. Und die Vernehmung seiner Witwe streng nach Vorschrift, eiskalt und ohne Fingerspitzengefühl.

Im Vergleich zu den turbulenten Ereignissen des späten Vormittags beginnt die Nachmittagsverhandlung – nach der Erklärung von GBA Diemer – eher unspektakulär.

10 Jahre nach der Tat werden Zeugen Fotos vorgelegt.

Als Punkt eins steht die Vernehmung des Kriminalbeamten H. der Polizei München an. Er hat 10 (!) Jahre nach dem Mord an Habil Kiliç die Zeugin Sch. befragt, die in der Erstvernehmung zu den beiden Radfahrern ausgesagt hat.

Er habe der Zeugin zur Identifizierung der Radfahrer 16 Fotos vorgelegt. Die Zeugin Sch. habe bei der Lichtbildvorlage ausgesagt, dass es ihr schwerfallen würde, nach 10 Jahren noch etwas zu erkennen. Sie hätte die beiden Radler immer nur „von schräg oben“ beobachten können, so der Kriminalbeamte. Sch. hätte während der Lichtbildvorlage niemanden erkannt, so H. weiter. Auch bei der Vernehmung 2001 hätte Sch. ähnliches ausgesagt. Bei den der Zeugin Sch. vorgelegten Lichtbildern habe sie auf „typähnliche Fotos“ gezeigt. Bei diesen Fotos hätten sich aber keine Ähnlichkeiten mit Mundlos und Böhnhardt ergeben, so H. weiter.

Richter Götzl will vom Zeugen H. wissen, ob die Zeugin Sch. bei der Vernehmung noch weitere Angaben gemacht hätte. Sch. beschrieb die Radler als schlank, sie trugen Fahrradkleidung. Außerdem hätte zumindest einer ein Headset getragen, so H. weiter.

Götzl hält H. ein Zitat der Zeugin Sch. aus den Ermittlungsakten vor: „Sch. hat ausgesagt, der größere hätte einen Rucksack getragen, aber keine Kopfbedeckung und keine Brille. Ich habe auch die Presseberichterstattung verfolgt, der kleinere war sicher dabei.“

„Mundlos und Böhnhardt waren bei den vorgelegten Fotos dabei. Die Zeugin Sch. hat sie aber nicht erkannt“, so die Antwort von H.

RA Klemke – Verteidigung Wohlleben – meldet sich zu Wort: „Hat Sch. auch eine weibliche Person erwähnt?“ „Nein“, antwortet H. entschieden. „Wurde Sch. denn danach gefragt?“ hakt Klemke nach. „Ja, wurde sie“, antwortet H. kurz und knapp.

Damit endet um 13:50 Uhr die Vernehmung des Kriminalbeamten.

Als nächster Zeuge begibt sich der Kriminalbeamte A. vom K 11 in München (Anm.: Kommissariat 11 – zuständig für vorsätzliche Tötungsdelikte – des Polizeipräsidiums München) an den Zeugentisch.

A. wird zur Vernehmung anhand der „Wahllichtbildvorlage“ (offizieller Juristenslang) der Zeugin M. befragt. Bei M. handelt es sich um die andere Zeugin, die kurz nach der Tat bei einer Vernehmung von ihren Beobachtungen zu den zwei Fahrradfahrern aussagte.

Die Vernehmung fand bei der Zeugin zu Hause statt, so beginnt A. mit seiner Aussage. Die Zeugin M. hätte sich noch gut an die Radfahrer erinnern können. Sie wäre dazu auch schon zwei mal befragt worden, so A. weiter. Die Zeugin M. hätte ihm auch von ihrem Schlafzimmerfenster aus den Weg gezeigt, den die beiden Radler genommen hatten. Sie hätte die beiden jedoch nur von hinten gesehen. „Sie waren groß und athletisch und hatten silberne Fahrräder“, zitiert A . die Zeugenaussage. „Auf den Fotos hat die Zeugin M. niemanden erkannt“, so A. weiter.

Radeln ist hier verboten! Keine Reaktion der beiden Radfahrer.

„Hat sie mit den Radlern gesprochen?“, will Götzl von A. wissen. „Ja, sie hat den Radfahrern nachgerufen, dass man hier nicht radeln darf. Die Radler hätten sich jedoch nicht darum gekümmert, so A. weiter.

Götzl fragt nach, welche Fotos in der Wahllichtbildvorlage enthalten waren.

Neben den Vergleichsfotos wären Fotos von Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe, André E. und Carsten S. sowie vier weitere von Verdächtigen der Zeugin M. vorgelegt worden.

RA Klemke meldet sich mit der gleichen Frage zu Wort, die er auch dem zuvor befragten Zeugen H. gestellt hat: „Hat die Zeugin auch eine Frau erwähnt?“ „Nein“, antwortet der Kriminalbeamte. „Warum war dann eine Frau bei den Fotos dabei?“, hakt Klemke wieder nach. „Wir haben die Unterlagen vom BKA so bekommen und unverändert verwendet“, so der Zeuge.

Nachdem auf Nachfrage von Richter Götzl, keine Fragen mehr angemeldet wurden, endet die Vernehmung des Kriminalbeamten A. nach acht Minuten um 13:58 Uhr.

Als nächste Zeugin wird P. Kiliç, die Witwe des ermordeten Habil Kiliç, erwartet. Da die Vernehmung der Kriminalbeamten H. und A. schneller vonstattenging als erwartet, ordnet Götzl eine Verhandlungspause bis 14:30 Uhr an, da Frau Kiliç noch nicht im Gericht anwesend ist.

Wohlleben scherzt mit Verteidigung. Frau Kiliç betritt unbemerkt den Saal.

Während der Pause sind lediglich Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe im Gerichtssaal anwesend. Im Gegensatz zu Wohlleben sitzt Zschäpe ohne ihre Verteidiger RA Heer und RAin Sturm alleine an ihrem Platz. Wohlleben unterhält sich derweil angeregt in freundschaftlicher Atmosphäre mit seinen Verteidigern RA Klemke und RAin Schneiders.

Noch während der Pause betritt von den meisten Anwesenden völlig unbemerkt Frau Kiliç den Saal und setzt sich an den Zeugentisch.

Kurz danach sind auch die restlichen Prozessteilnehmer anwesend, Richter Götzl eröffnet die weitere Verhandlung.

Die Strafprozessordnung und Frau Kiliç.

Richter Götzl begrüßt P. Kiliç und beginnt mit der nach StPo vorgeschriebenen Zeugenbelehrung. Frau Kiliç erklärt, dass sie die Belehrung vollumfänglich verstanden habe. „Sie sind auch nicht mit den Angeklagten verwandt oder verschwägert?“, fragt Götzl vorschriftsmäßig weiter. „Niemals!“, antwortet P. Kiliç mit Blick auf die höchstens nur 3 bis 4 Meter entfernt sitzenden Beate Zschäpe.

Im Anschluss folgt die ebenfalls vorgeschrieben Befragung nach den Personalien der Zeugin, wie Alter, Beruf und Wohnort. P. Kiliç nennt die Straße, in der sie momentan wohnt. „Aber außerhalb von München“, fügt sie hinzu. Götzl belehrt sie, dass sie verpflichtet sei, ihren Wohnort zu nennen. Frau Kiliç weigert sich standhaft, ihren Wohnort zu nennen. „Ich gebe Ihnen meinen Personalausweis, dann ist das nicht öffentlich“, bietet sie Götzl an. Götzl geht darauf ein, lässt sich den Personalausweis vorlegen und überprüft die Personalien.

„Frau Kiliç können Sie uns etwas über Ihren verstorbenen Ehemann erzählen? Wie war er denn so allgemein?“, mit dieser Frage leitet Götzl die eigentliche Vernehmung der Zeugin ein. „Er war ein sehr guter Mensch, ein Familienvater. Er war für mich ein sehr guter Mann“, erwidert Frau Kiliç.

„Wann haben Sie sich denn kennengelernt“, so Götzl weiter. „Ich hab ihn in der Türkei im Urlaub kennengelernt. Ich hab das aber schon alles dem Herrn Manthey (Anm.: Anwalt von Frau Kiliç) gesagt. Warum muss ich das jetzt alles wiederholen?“, antwortet Frau Kiliç mit deutlichem Unverständnis auf die Frage Götzls.

„A Beginner’s Guide To Strafprozessordnung.“

Richter Götzl beantwortet ihre Frage mit einer Erklärung der Strafprozessordnung.

P. Kiliç lässt sich durch die Belehrung Götzls nicht beeindrucken: „Ich hab das alles nach Berlin geschickt. Oder fragen Sie halt denn Herrn Manthey.“

„Sie wollen also nicht darüber berichten?“, fragt Götzl – jetzt deutlich ungeduldiger – nach.

„Ich habe alle Unterlagen nach Berlin geschickt und alles mit einem Stempel drauf wieder zurück bekommen. Ist mein Lebenslauf wichtiger, als die Bestrafung dieser Frau da?“, antwortet die Zeugin mit spürbarer Verärgerung. P. Kiliç meint mit „dieser Frau da“ Beate Zschäpe. Zschäpe sitzt in direkter Blickrichtung von Frau Kiliç in viel zu kurzer Entfernung. P. Kiliç befindet sich im Übrigen völlig alleine am Zeugentisch, während Zschäpe zwischen ihren Anwälten RA Heer und RAin Sturm sitzt, die sie während der Befragung unterstützen.

Götzl findet kurzfristig seine Geduld wieder und startet einen weiteren Versuch, mit der Befragung weiter zu kommen.

„Fragen Sie Herrn Manthey oder den Herrn Wilfling.“, antwortet Frau Kiliç und torpediert damit den erneuten Versuch Götzls die Vernehmung nach den Vorschriften der StPo fortzusetzen.

„Ich will aber mit Ihnen reden.“, so versucht es Götzl noch einmal, dass die Befragung endlich in Gang kommt.“

Er wäre ein guter Mann gewesen, der Habil, antwortet Frau Kiliç.

„Was hat er denn so gemacht?“, fragt Götzl in der Hoffnung, die Befragung wieder im Griff zu haben, weiter.

„Er hat in der Großmarkthalle gearbeitet. Ich habe den Laden gemacht“, so die Zeugin.

Ob Habil Kiliç auch im Laden geholfen hätte fragt Götzl weiter.

„Ja, er hat geholfen. Er ist um 3.00 Uhr früh in die Großmarkthalle gefahren und ist am Nachmittag gegen 14:00 Uhr wieder zurück gekommen.“, so die Auskunft von Fr. Kiliç.

„Wann haben Sie den Laden denn eröffnet?“, die Frage Götzls bezieht sich in Relation zum Tatzeitpunkt.

„Etwa einem Jahr vor der Tat.“, so die Zeugin.

Ob Habil Kiliç an Samstagen den Laden alleine geführt hätte, will Götzl noch wissen.

„Ja, Habil hatte mich an Samstag länger schlafen lassen, deswegen war er vormittags meist alleine im Laden gewesen, so P. Kiliç.

Götzl wird konkreter: „Frau Kiliç, wo haben Sie sich am 29. August 2001 aufgehalten?“ „Ich war im Urlaub, in der Türkei. Mein Mann hat da den Laden alleine betrieben“, antworte die Zeugin ebenfalls konkret.

Die Vernehmung durch Richter Götzl: Eiskalt, taktlos und ohne Fingerspitzengefühl.

Die nächste Frage Götzls trifft P. Kiliç hart. In geschäftsmäßigem Ton fragt er: „Wie war die Situation nach dem Mord für Sie?“

Aus Sicht einer Frau, deren Mann mutmaßlich von Neonazis ermordet wurde und die praktisch in Armlänge von einer der Mittäterinnen entfernt sitzt, muss Götzls Frage als reine Provokation erscheinen. Dementsprechend verärgert und erregt antwortet Frau Kiliç: „Können Sie sich das nicht vorstellen? Mann ermordet, Geschäft verloren. Die Polizei hat uns jahrelang als Verdächtige behandelt.“

„Beschreiben Sie uns das!“ Götzl lässt hier eindeutig das Fingerspitzengefühl, dass zur momentan angespannten Situation nötig gewesen wäre, vermissen.

Diese Frau da ..! Und eine Ermahnung von Götzl zum unpassenden Zeitpunkt.

Noch verärgerter und noch erregter antwortet P. Kiliç in deutlich gesteigerter Lautstärke: „Wie soll ich das vor dieser Frau (Anm.: Zschäpe) erklären? Fragen Sie Herrn Manthey.“

Götzl begreift die Situation nicht und meint, die Witwe von Habil Kiliç zurechtweisen zu müssen: „Fr. Kiliç! Ich ermahne Sie! Bitte antworten Sie auf meine Fragen.“

Wir sollten das Blutbad selber sauber machen.

Deutlich eingeschüchtert beantwortet P. Kiliç Götzls Frage: „Jahrelang hab ich Arbeitsplätze wechseln müssen. Sie haben mich hin- und hergeschoben. Der Wilfling hat mir irgendwann dann auch noch den Schlüssel zum Laden gegeben. Im Laden war immer noch das Blutbad. Wir sollten das Blutbad im Laden selber sauber machen.“

Im Gerichtssaal macht sich inzwischen fassungsloses Schweigen breit. Nach einer kurzen Pause fährt Fr. Kiliç mit ihrer Antwort fort: „Die (P. Kiliç deutet mit dem Arm auf die Angeklagten) haben großen Schaden angerichtet. Mann ermordet, Geschäft kaputt, Freundeskreis kaputt.“

„Nennen Sie uns Beispiele“, fragt Götzl betont nüchtern und geschäftsmäßig weiter.

„Ich bin aus der Türkei gekommen, weil sie dort gesagt haben, dass mein Mann im Krankenhaus ist. Dann haben sie hier gesagt, dass er ermordet wurde. Habil wollte einfach nur arbeiten und damit sein Geld verdienen, nichts anderes“, antwortet die Witwe Kiliç bemerkenswert gefasst auf Götzls kaltschnäuzige Fragen.

„Wie ging es weiter?“, legt Götzl unbeeindruckt nach.

„Die Polizei hat mich gefragt, ob die Täter aus dem Bekanntenkreis waren. Wie kann es solche Sachen geben?“, antwortet die Zeugin fassungslos.

Götzl fragt weiter. Unbeeindruckt und eiskalt: „Wie sind Sie mit dem Tod ihres Mannes umgegangen?“

Immer wieder zur Polizei – jahrelang als Tatverdächtige.

Frau Kiliç schlägt sich tapfer, es ist ihr deutlich anzumerken, wie ungerecht sie sich momentan behandelt fühlt: „Ich musste den Laden schließen, ich musste umziehen. Die Polizei hat unsere gesamte Wohnung mit schwarzem Sand oder so was verwüstet. Ich kann diese Wohnung nicht mehr behalten, musste den Laden aufgeben, weil ich das mit dem Blutbad nicht mehr ausgehalten habe. Die Kinder konnten nicht mehr in die Schule gehen, weil die Leute dort in der Schule brutale Angst hatten. Ich bin Deutsche und es muss weitergehen, suchte Arbeit. So ist das Leben gewesen. Du musst die Zähne zusammenbeißen. Ich musste immer wieder zur Polizei, die haben uns als Verdächtige behandelt, sogar die Verwandten in der Türkei und unseren Freundeskreis haben sie verdächtigt und das jahrelang.“

P. Kiliç legt eine kurze Pause ein, um wieder Luft zu holen. Im Gerichtssaal herrscht Stille.

Sie haben mich mit einem Schild von rechts und links fotografiert.

Frau Kiliç fährt mit ihrer Aussage fort: „Bei der Polizei haben sie mich mit einem Schild von vorne, rechts und links fotografiert. Vielleicht hat die Polizei das mit ihr (Kiliç zeigt wieder auf Zschäpe) auch gemacht. Ansonsten waren sie bei der Polizei nett zu mir. Die Nachbarn mussten auch zur Polizei. Mit Herrn Wilfling hatte ich keine Probleme. Die Polizei hat auch in der Türkei gesucht, damit haben sie aber nur Zeit verloren. Das Geschäft habe ich wegen meiner Gesundheit aufgegeben, ich bin seit Jahren in Behandlung.“

Götzl will Näheres zum Gesundheitszustand und der Behandlung der Zeugin wissen.

Frau Kiliç beabsichtigt nicht, die intimen Fragen Götzls zu beantworten: „Fragen Sie den Herrn Manthey oder den Herrn Fischer. Ich will das nicht weiter erklären, meine Ärzte sollen die Akten an Sie schicken. Zu meiner Gesundheit rede ich nicht weiter, das sollen Herr Manthey und Herr Fischer machen.“

Als Opfer Auge in Auge mit Beate Zschäpe – über Stunden.

Götzl begreift immer noch nicht: „Wir müssen uns schon ein Bild von Ihnen und Ihrem Gesundheitszustand machen“, hakt Götzl unbeeindruckt nach.

Schon viel zu lange sitzt Frau Kiliç alleine am Zeugentisch. Direkt vor ihr sitzt Beate Zschäpe mit ihren Anwälten. Frau Kiliç hat keine Chance nicht ständig auf Zschäpe blicken zu müssen. Endlich begibt sich nun ihr Anwalt Manthey auch an den Zeugentisch und nimmt neben der Zeugin Kiliç Platz.

„Ich werde nicht darüber reden. Bitte! Herr Manthey soll das machen“, wiederholt P. Kiliç ihre Aussage.

Richter Götzl wechselt das Thema, er stellt nun Fragen zur finanziellen Situation der Zeugin.

„Meine Eltern und der Weiße Ring haben mir geholfen. Sonst niemand“, erklärt Frau Kiliç jetzt mit ihrem Anwalt an der Seite.

„Ist der Laden nach der Tat nochmal geöffnet worden?“, so die nächste Frage Götzls.

„Nein, ich konnte wegen dem Blutbad nicht mehr rein. Ich bekomme jetzt 131.- Euro (Anm.: Betrag ohne Gewähr!) Rente.“ antwortet die Zeugin.

Ob sie nach der Tat Angst gehabt hätte, will Götzl nun von der Zeugin wissen.

„Natürlich habe ich nach der Tat Angst gehabt. Das ist ja völlig normal, wenn sie nicht wissen, wer das war.“, antwortet Frau Kiliç entschieden.

„Haben Sie denn selbst nach Erklärungen gesucht?“, fragt Götzl weiter.

„Ich habe mit der Polizei geredet, aber die haben auch nichts gewusst. Es ist nicht einfach, sie müssen stark sein. Sonst bricht alles zusammen.“ Frau Kiliç versucht weiter Haltung zu bewahren.

Wo sie nach der Tat gewesen sei, will Götzl nun wissen.

Ein ominöser blonder Mann beobachtet den Laden.

„Erst bei meiner Mutter, dann in einer anderen Wohnung. Ich geh nicht mehr in die alte Wohnung, weil ich Angst habe. Einmal standen zwei Männer vor der Tür, da hatte ich Angst um mich und meiner Tochter, weil keiner wusste, wer das war. Nach einem Urlaub stand vor dem Laden ein blonder Mann, der den Laden beobachtet hatte. Ich habe ihn gefragt: ‚Erklären Sie mir genau, warum schauen Sie den Laden an.‘ Er hat geantwortet, dass er in Neuperlach von Nazis geschlagen beinahe erwürgt wurde. Ich bin dann zur Polizei gegangen und hab denen das gesagt. Die Polizei hat aber gemeint, dass sie dafür nicht zuständig sind. Sie haben aber dann die Kripo informiert, aber dann war der Mann verschwunden.“, so die ausführliche Antwort der Zeugin Kiliç.

Warum wurden eigentlich nicht sie getötet? Eine typische Götzl-Frage.

„Warum wurde Ihr Mann getötet und nicht Sie? Haben Sie darüber mal nachgedacht? Haben Sie deswegen vielleicht Ängste?“, hakt Götzl nicht gerade einfühlsam nach.

„Nein deswegen nicht. Ich kenne diese Frau (Anm.: Zschäpe) gar nicht.“ Frau Kiliç wiederholt diesen Satz während ihrer Vernehmung mehrfach.

Götzl wechselt wieder das Thema: „Hatte ihr Mann Hobbys?“

P. Kiliç antwortet kurz und knapp: „Autofahren und Schwimmen.“

Wieder Themawechsel durch Götzl: „War Ihr Mann politisch engagiert?“ „Nein, überhaupt nicht.“, antwortet die Zeugin.

Götzl schneidet schon wieder ein anderes Thema an: „Leben seine Eltern noch?“

Die Verärgerung über Götzls Art der Vernehmung ist Frau Kiliç deutlich anzumerken: „Ja. Sie sind sehr wütend. Es ist nicht einfach mit denen.“ In deutlich erhöhter Lautstärke antwortet Frau Kiliç weiter: „Dort in der Türkei sind ganze Städte voll mit der Familie Kiliç, das sage ich ihnen.“

Götzl merkt, dass er den Bogen überspannt hat.

Nach dieser Antwort scheint auch der Vorsitzende Richter Götzl zu begreifen, das es nun wohl besser wäre, sein Fragerecht abzugeben.

Die nächsten beiden Fragen stellt nun Oberstaatsanwältin Anette Greger von der Bundesanwaltschaft in ihrer Eigenschaft als Anklägerin: „Wann ist Ihr Mann nach Deutschland gekommen?“

Frau Kiliç muss eine Weile überlegen. „Es muss ungefähr 1980 gewesen sein.“

„Und wann kamen Sie nach Deutschland?“, hakt Greger nach. „1977“ so die knappe Antwort der Zeugin.

Eine Anwältin der Nebenklage führt die Befragung weiter: „Wie lange waren Sie zur Tatzeit im Urlaub?“

Der Zeugin ist wieder deutlich anzumerken, dass sie diese Befragung als nicht zielführend zur Tataufklärung hält. Sie diskutiert kurz mit ihrem Anwalt, antwortet dann aber doch: „Ungefähr vier Wochen.“

„Wer war mit Ihnen im Urlaub?“ will die Anwältin nun wissen. Wieder spricht sich Fr. Kiliç mit ihrem Anwalt ab, wieder beantwortet sie die für sie sinnlos erscheinende Frage: „Tochter, Schwester und weitere.“

„War das der erste Urlaub?“ Die Anwältin will es offenbar genau wissen.

„Nein, wir fahren immer. Manchmal auch an Pfingsten. In den Ferienzeiten eben.“, antwortet Frau Kiliç geduldig.

Ob es vor August 2001 schon einmal Phasen gegeben hätte, wo Habil Kiliç alleine den Laden führte, so die nächste Frage.

„Er hat gesagt ich bleibe hier, aber ich bin in den Urlaub geflogen.“, so die Zeugin.

„Wie hat Ihre Tochter das erlebt?“, fragt die Anwältin weiter.

Die Tochter wurde von der Schule abgemeldet. Wir waren ja tatverdächtig.

Frau Kiliç macht eine kurze Pause, bevor sie antwortet. „Es war nicht einfach. Ich will nicht, zu Hause darüber geredet wird. Meine Tochter hat Probleme mit der Schule gehabt und wurde von der Schule abgemeldet. Die Schule hat Angst um die anderen Schüler gehabt. Wir waren ja tatverdächtig. Die (Anm.: Schule, Polizei, Gericht) haben mich wie an eine Kette gehängt. Ich hab keine Nerven mehr.“

Richter Götzl ordnet eine kurze Pause von 10 Minuten an.

Kurz vor Ende der Vernehmung kommt auch der Dolmetscher.

Nach der Pause hat sich auch der Dolmetscher Fischer mit an den Zeugentisch gesellt. Es herrscht jetzt „Waffengleichheit“ mit der Angeklagten Zschäpe, zumindest auf die Personalstärke bezogen. Nach einigen Übersetzungsversuchen verzichtet Frau Kiliç weitgehend auf die Dienste des Übersetzers und antwortet in ihrer eigenen temperamentvollen Art und Weise. Eine gute Entscheidung, wie sich während der weiteren Befragung herausstellt.

Die Anwältin hakt wegen der Schulabmeldung nach: „Nochmals: Musste Ihre Tochter die Schule wechseln?“

P. Kiliç ignoriert die Frage weitgehend: „Wir sind umgezogen. Wir mussten auch die Wohnung aufgeben. Sie haben auch mein Auto zusammengeschlagen.“

Götzl mischt sich ein: „Wer war das mit dem Auto?“ „Ich weiß es nicht.“, antwortet Frau Kiliç verzweifelt.

Ein anderer Nebenkläger will wissen, ob Frau Kiliç irgendwelche Vereinbarungen mit ihrem Mann getroffen hätte, wie das Geschäft während ihres Urlaubs weiter geführt wird.

„Habil sollte das Geschäft in der Zeit alleine führen.“ Damit ist die Vernehmung der Witwe von Habil Kiliç um 15:45 Uhr beendet. Es bleibt ein fader Nachgeschmack wegen der Art und Weise der Vernehmung zurück.

Ende Teil 2

NSU-Prozesstag 22 – Teil 1 – 11.07.2013

Zum Update vom 16. Juli 2013:>>

Die Zeugenaussage des Mordermittlers Josef Wilfling, ein Anwalt der zum eigentlich Kern des NSU-Skandals vordringt und eine Erklärung mit den richtigen Worten zur richtigen Zeit.

Tägliche Routine: Zschäpe schwer bewacht auf dem Weg ins Gericht. - Foto: J. Pohl
Tägliche Routine: Zschäpe schwer bewacht auf dem Weg ins Gericht. – Foto: J. Pohl

Am 22. Prozesstag geht es um die Ermordung des Münchner Ladenbesitzers Habil Kiliç. Kiliç ist das vierte Mordopfer des NSU, er wurde am 29. August 2001 in seinem Laden in der Bad-Schachener-Straße 14 in Münchner Osten durch zwei gezielte Kopfschüsse buchstäblich hingerichtet. Nicht einmal 100 Meter vom Tatort entfernt befindet sich eine Polizeiwache. Die Polizeibeamten haben gerne und oft im Laden von Habil Kiliç ihre Brotzeit eingekauft.

Der Mordermittler Josef Wilfling: Eine Institution der Gerechtigkeit?

Der Verhandlungstag beginnt mit der Vernehmung des pensionierten Kriminaloberrats Josef Wilfling. Der 66-Jährige war bis zu seiner Pensionierung über Jahrzehnte als der führende und bekannteste Mordermittler der Münchner Mordkommission tätig. Vor seiner Pensionierung war Wilfling der langjährige Chef der Mordermittler in München. Zu seinen spektakulärsten Fällen zählen der Mord an Walter Sedlmayer, Rudolf Mooshammer und die Ermittlungen gegen den Schauspieler Günther Kaufmann. Josef Wilfling galt im Raum München und weit darüber hinaus als ein über jeden Skandal erhabenen, kompetenten und gerechten Mordermittler. Wilfling war nicht nur Mordermittler, er war eine Institution. Seit der Aufdeckung der NSU-Terrorzelle und den – nennen wir sie einfach mal „Ermittlungspannen“ – zeigen sich jedoch Risse im Denkmal Josef Wilfling. Der weitere Prozessverlauf wird zeigen, ob es bei Rissen bleibt, oder ob das Denkmal Josef Wilfling zu Staub zerfällt.

Mordermittler Josef Wilfling - Foto: J. Pohl
Mordermittler Josef Wilfling – Foto: J. Pohl

Von falschen, frei erfundenen und richtigen Zeugenaussagen

Wilfling berichtet anfangs über Zeugenvernehmungen, die sich im Laufe der weiteren Ermittlungen als nicht zutreffend oder auch als frei erfunden herausstellten. Im weiteren Verlauf schilderte er Aussagen von zwei Zeuginnen, die in unmittelbarer Nähe des Tatorts wohnten. Beide hätten zwei Personen auf Fahrrädern beobachtet.
Die eine Zeugin hätte beobachtet, wie die beiden Radfahrer gegen 09:30 an ihrer Wohnung vorbei in Richtung Tatort fuhren, die andere Zeugin hätte ausgesagt, dass zwei Männer mit Fahrrädern sich um ca. 10:45 in die entgegengesetzte Richtung vom Tatort entfernten.

Beide konnten keine detaillierte Personenbeschreibung abgeben, eine Zeugin hätte die Radler seitlich von hinten beobachtet. „Sie wirkten wie Fahrradkuriere“, so die Aussage einer der Zeuginnen.

Warum „Eigensicherung“ bei einer Zeugenfahndung?

Aufgrund der Zeugenaussagen wurden die Radfahrer per Fahndung gesucht. Wilfling betont in seiner Aussage, dass er zu diesem Zeitpunkt die Radler für wichtige Tatzeugen hielt und deswegen die Fahndung einleitete. Dass Wilfling die Fahndung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Eigensicherung der Fahnder herausgab, ist zumindest bemerkenswert, da es sich um eine Fahndung nach Zeugen und nicht nach Tatverdächtigen handelte.

Keine Anhaltspunkte für Tatbeteiligung der Radler – keine Frage zur Eigensicherung.

Wilfling betont nochmals, dass es keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung der beiden Radfahrer gab. Warum Wilfling ausdrücklich die Anweisung zur Eigensicherung im Rahmen einer Zeugenfahndung gab, wurde leider von keinem der Prozessteilnehmer hinterfragt.

Hingerichtet durch zwei Kopfschüsse

Kiliç wurde durch zwei Kopfschüsse getötet, so Wilfling weiter. Die Täter müssen durch die vordere Tür den Laden betreten haben, denn die hintere Tür war versperrt. Kiliç stand hinter der Verkaufstheke. Der erste Schuss traf Kiliç im Stehen. Das erste Projektil trat in der linken, oberen Wangenregion in den Schädel ein, durchschlägt den Gesichtsschädel und tritt hinter dem Ohr wieder aus. Der zweite Schuss traf das Opfer im Liegen. Das Geschoss schlug am Hinterkopf ein, durchschlug den Schädel und trat an der Stirn über dem rechten Auge wieder aus. Habil Kiliç verstarb während der Reanimation durch den Notarzt und Rettungsassistenten. Er wurde 38 Jahre alt.

Ein Projektil wurde kurz nach Eintreffen der Polizei und der sich anschließenden Spurensicherung vor dem Laden auf dem Gehweg gefunden. Vermutlich wurde das Projektil während der Notfallversorgung und Reanimation durch den Rettungsdienst unabsichtlich dorthin verbracht, so Wilfling. Von der zweiten Kugel fehlte anfangs jede Spur.

Keine Spuren der Täter im Laden

Die Tatortermittler untersuchten im gesamten Laden „jeden Quadratzentimeter“ so Wilfling. Jedes Regal, jede Obstkiste, jeder Schrank wurde akribisch abgesucht, jedoch wurden keine Patronenhülsen gefunden. Auch die Untersuchung auf Fingerabdrücke und DNA-Proben ergaben keinerlei tatrelevanten Hinweise. Die Ermittler konnten auch sonst keine Spuren finden, die von den Tätern stammten.

Die Sache mit dem Plastikschnipsel

Nur ein kleiner „Plastikschnipsel“ könnte mit dem Mord in Zusammenhang stehen. Dieser Plastikschnipsel könnte von einer Plastiktüte stammen, in der die Tatwaffe eingewickelt war. Die Mörder haben vermutlich die Schüsse mit der in einer Plastiktüte verpackten Ceska 83 abgegeben. So könnte man erklären, dass die Patronenhülsen unauffindbar blieben. Außerdem erregten die Täter durch die getarnte Waffe keinen Verdacht beim arglosen Mordopfer, erklärt Wilfling schlüssig.

Kein Raubmord, sondern eine professionelle Hinrichtung

Es handelte sich hier um eine „absolut professionelle Hinrichtung“ sagt Wilfling. Ein Raubmord konnte recht schnell mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Geldbörse des Opfers befand sich in seiner Hose, die Kasse war gefüllt und das Geld ordentlich sortiert. Es befanden sich genau 216.- DM darin.

Richter Götzl fordert nun Wilfling auf, die Lichtbilder des Tatorts zu erläutern und bittet ihn dazu an den Richtertisch.

Die Tatortfotos

Die Präsentation beginnt mit Fotos der Umgebung des Tatorts. Wilfling erklärt ausführlich den vermutlichen Weg, den die Radfahrer zum Tatort befuhren. Auch den möglichen Fluchtweg beschreibt Wilfling ausführlich. Er stützt sich dabei auf die Zeugenaussagen der Nachbarinnen, weitere Beweise gibt es nicht.

Die nächsten Fotos zeigen den Eingang des Ladens, die Auslagen, das Warenangebot, die Obstkisten. Alles erscheint in tadellosem Zustand, der Laden war gut geführt und sauber. Das betont Wilfling immer wieder.

Verstörende Aufnahmen zeigen den hingerichteten Habil Kilic.

Das nächste Bild: Mitten im sonst so aufgeräumten Laden liegt die Leiche von Habil Kiliç in einer riesigen Blutlache. Das Mordopfer liegt auf dem Rücken, das linke Bein ist angewinkelt. Das Gesicht blutverschmiert, aus dem rechten Mundwinkel hängt noch der Tubus, den der Notarzt zur Reanimation in der Luftröhre platziert hat. „Todesursache: Kopfschuss“ hätte der Notarzt nach der erfolglosen Reanimation noch gesagt, erklärt Wilfling. Das gesamte Areal rund um den Leichenfundort ist mit Blutspritzern verschmutzt. Es findet sich Blut am Boden, an den Schränken, in der Warenauslage, über der Kühltheke, sogar an der Decke finden sich Blutanhaftungen. Weitere Bilder zeigen in Nahaufnahmen die Ein- und Ausschusswunden am Schädel.

Die Täter kamen durch die offene Eingangstür.

Die Tatrekonstruktion hätte ergeben, dass der Täter von links auf Kiliç geschossen hat, als dieser hinter der Theke stand. Die vordere Eingangstür stand vermutlich offen, denn es war am Tattag warm. Dann ließ Kiliç die Tür immer offen stehen sagt Wilfling. Auch ein Foto soll beweisen, dass die Tür offen stand. Ein weiteres Foto zeigt das erste Projektil – Kaliber 7,65 mm -, dass auf dem Gehweg vor dem Laden gefunden wurde.

Nirgendwo eine verwertbare Spur.

Weitere Fotos zeigen die gefüllte Kasse, den kleinen Aufenthaltsraum im hinteren Bereich des Ladens und die verschlossene Hintertür. Nirgendwo fanden sich irgendwelche Auffälligkeiten erklärt Wilfling nochmals.

Das vermisste Projektil – endlich gefunden.

Lediglich das Foto eines an der Wand befestigten und mit einem Spiegel verzierten alten Kummet zeigt kleine Beschädigungen an der Seite, die von dem zweitem Projektil stammen könnten. Das Projektil wurde schließlich gefunden. Es steckte in der Theke, wie ein weiteres Foto zeigt.

Nur zwei Haare wurden gefunden.

Fotos von der Eingangstür zeigen die Suche nach Fingerabdrücken und verwertbarem DNA-Material. Sämtliche Spuren waren nicht auswertbar, der Erkennungsdienst hätte den Tatort über mehrere Tage untersucht, so Wilfling.

Außer den Projektilen fanden sich im Laden keinerlei tatrelevanten Spuren. Auch zwei Haare wurden gesichert und kriminaltechnisch untersucht. Auch diese Spur erwies sich als nicht relevant.

Am Grundriss des Ladens inklusive der Lage des Leichnams erklärt Wilfling nochmals den Standort der Täter und des Opfers zum Zeitpunkt der ersten Schussabgabe.

Die Wohnung der Familie – vom Erkennungsdienst verwüstet.

Auch die Wohnung der Familie Kiliç wurde vom Erkennungsdienst untersucht. Viele Fotos zeigen die Wohnungseinrichtung, den Zustand der Wohnung und lassen den Schluss zu, dass es sich um eine ganz normale Wohnung einer ganz normalen Familie handelt. Lediglich das durch die Ermittler praktisch überall aufgebrachte schwarze Fingerabdruckpulver zur Sicherung daktyloskopischer Spuren stört den Gesamteindruck erheblich.

In der Wohnung fanden sich ebenfalls keinerlei Spuren, die mit dem Mord in Verbindung stehen könnten, so Wilfling.

Um 10:35 ordnet Richter Götzl eine Verhandlungspause von 20 Minuten an.

Nach den Leichenfotos: Heitere Pausengespräche zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern.

Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidigerin RAin Anja Sturm – Foto: J. Pohl

Während der Pause läuft im Gerichtssaal das übliche Schauspiel ab. Die im Saal anwesenden Angeklagten beschäftigen sich mit ihren Laptops, unterhalten sich mit ihren Anwälten, es wird oft gelacht. Auch Beate Zschäpe macht einen äußerst entspannten Eindruck und macht Scherze mit ihren Anwälten RA Heer und RAin Sturm. Beide gehen offensichtlich auf die Scherze ihrer Mandantin ein. Die verstörende Präsentation der Tatortfotos und der Fotos des blutüberströmten hingerichteten Habil Kiliç scheint weder bei den Angeklagten, noch bei der Verteidigung einen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben.

Um 11:05 Uhr eröffnet Richter Götzl wieder die Verhandlung mit der weiteren Vernehmung des Zeugen Josef Wilfling.

Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm und RA Heer - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidiger RAin Sturm und RA Heer – Foto: J. Pohl

Wilfling wird von der Nebenklage vernommen.

Nun ist die Nebenklage an der Reihe, Wilfling zu befragen. RA Scharmer beginnt mit der Befragung und will von Wilfling wissen, warum er die beiden Projektile dem BKA per Eilsendung zugeschickt hat. „Das lag in der Mordserie begründet“ so die knappe Antwort von Wilfling. Scharmer will es genauer wissen: „Was wussten Sie von der Serie?“ Wilfling betont, dass er über seinen Wissensstand zur damaligen Tatzeit im Jahr 2001 berichten wird: „Über meinen Kenntnisstand 2001 zur Mordserie habe ich keine genauen Erinnerungen mehr. Ich erinnere mich an die Morde in den Jahren 2000 und 2001 in Nürnberg. Das hätten auch unsere Fälle sein können. Wir wollten wissen, ob in dieser Serie die gleiche Waffe verwendet wurde. So etwas ist normale Ermittlungsroutine.“

Parallelen zu anderen Morden?

RA Sebastian Scharmer - Foto: J. Pohl
RA Sebastian Scharmer – Foto: J. Pohl

Scharmer will wissen, ob Wilfling Parallelen zu den anderen Opfern gezogen habe. „Ja klar. Das waren alles türkische Opfer“, antwortet Wilfling professionell. Ob er noch weitere Zusammenhänge in Erwägung gezogen habe, hakt Scharmer nach.

Wilfling zählt eine Reihe von Mordfällen auf, bei denen türkische Mitbürger die offenbar mit der Drogenszene in Kontakt standen unter ähnlichen Umständen zu Tode kamen. So sei zur damaligen Zeit in Heilbronn ein Türke ermordet worden, der wegen Drogendelikten auffällig war. Auch in Aachen sei ein Türke, der mit Drogenhandel zu tun hatte, erschossen worden. Auch in Kassel seien Türken aus dem Drogenmilieu durch Schüsse getötet worden. „Mit einer Waffe Kaliber 7,65 mm“, fügt Wilfling hinzu. Auch die jetzt dem NSU-Trio zugerechneten Morde in Nürnberg und Hamburg hätten bei den damaligen Ermittlungen den Verdacht in Richtung Drogenszene gelenkt.

Wilfling rechtfertigt seine Ermittlungen im Drogenmilieu.

Es ist offensichtlich, dass Wilfling versucht, mit diesen Beispielen den Grundstock für seine Rechtfertigung zu Ermittlungen in der Drogenszene im Zusammenhang mit dem Mord an Habil Kiliç zu legen.

Die Bestätigung dazu folgt im direkten Anschluss: „Auch Kiliç hat kurz vor seiner Ermordung mit einem Drogenhändler telefoniert“, so Wilfling weiter. Außerdem hätte Kiliç Probleme mit türkischen Landsleuten gehabt, zitiert Wilfling eine Zeugenaussage.

Mordermittlungen immer von innen nach außen.

RA Scharmer hat offenbar genug von der Drogentheorie und fragt Wilfling, ob er im Mordfall Kiliç auch andere Theorien überprüft habe. Wilfling doziert, dass man bei einem Mord immer „von innen nach außen“ ermittelt. Deswegen wurde als erstes das familiäre Umfeld untersucht. Es habe sich jedoch recht schnell gezeigt, dass die Familie Kiliç unverdächtig sei. Die einzige Gemeinsamkeit mit den anderen Mordfällen sei die Waffe gewesen.

Die Rechtfertigung für die Ermittlungen im türkischen Umfeld.

Ob es irgendwelche Auffälligkeiten im Leben von Habil Kiliç gegeben hätte, will Scharmer noch wissen. Kiliç wäre ausschließlich in der türkischen Community unterwegs gewesen. Deutsche Freunde hätte er keine gehabt. Deswegen sei es nur logisch, dass man anfangs die Ermittlungen auf das türkische Umfeld konzentriert habe, rechtfertigt sich Wilfling.

„Gab es damals eine Abklärung mit den Nürnberger Dienststellen?“ hakt Scharmer weiter nach. Die Nürnberger Kollegen, die in den Mordfällen Şimşek und Özüdoğru ermittelten seien sofort kontaktiert worden. Später sei auch die SOKO „Bosporus“ eingerichtet worden, auch das BKA wurde involviert, so Wilfling.

Abschließend hält Scharmer Wilfling seine damalige Aussage aus den Ermittlungsakten vom 1. September 2001 vor: „Ein Tatzusammenhang mit den Radfahrern ist nicht erkennbar.“

Heute weiß ich es besser.

Wilfling bestätigt und konkretisiert seine Aussage: Ein Zusammenhang mit den beiden Radfahrern sei damals zumindest im Fall Kiliç nicht erkennbar gewesen. Dass ein begründeter Verdacht gegen die Radfahrer in Nürnberg vorlag, hätte sich erst später gezeigt. „Heute weiß ich es besser, damals war das für uns nicht erkennbar.“ Wilfling erscheint bei dieser Aussage aufrichtig, sein Ärger über seine damalige Fehleinschätzung wirkt absolut echt. Es ist ihm anzumerken, wie unangenehm ihm diese Angelegenheit ist. Wilfling erkennt zurecht, wie sehr diese Angelegenheit seinen hohen Ansprüchen als Mordermittler geschadet hat.

Eine Anwältin der Nebenklage will von Wilfling wissen, aus welcher Entfernung die Schüsse auf Kiliç abgefeuert wurden. Die Schüsse wurden mit Sicherheit aus einer Entfernung von nicht unter 50 cm abgegeben. Somit handelt es sich hier nicht um „Nahschüsse“, erklärt Wilfling.

Ob Kiliç sich gewehrt habe, fragt die Anwältin. „Darauf gibt es keine Hinweise“, antwortet Wilfling.

RA Narin ist der nächste Anwalt der Nebenklage, der Fragen an Wilfling stellt. Ob Wilfling sich damals mit dem Mordfall Şimşek befasst habe, lautet seine erste Frage. Wilfling antwortet: „Ja, das wurde damals als normaler Mordfall behandelt. Erst beim zweiten Mord ergaben sich Hinweise auf eine eventuelle Mordserie.“ Narin hakt nach: „Können Sie sich im Zusammenhang mit dem Mord an Enver Şimşek an Zeugenaussagen zu Radfahrern erinnern?“ Zum damaligen Zeitpunkt hätte er dazu keine Erinnerungen, so Wilfling.

RA Narin - Foto: J. Pohl
RA Narin – Foto: J. Pohl

RA Narin hält Wilfling eine Zeugenaussage zum Mord an Habil Kiliç vor. Laut dieser Aussage sei eine Person aus dem Laden gelaufen, in einen Mercedes gestiegen und mit quietschenden Reifen davon gefahren. Bei dieser Person hätte es sich um einen „Mulatten“ gehandelt, so Narin weiter. Richter Götzl mischt sich ein: „Dieser Vorhalt ist nicht korrekt.“

Wilfling antwortet trotzdem. Er glaube, dass auch Narin diese Aussage, die im Übrigen von zwei Zeuginnen unabhängig voneinander zu Protokoll genommen wurde, nicht anders eingeordnet hätte, wie er selbst zum damaligen Zeitpunkt. „Es ist völlig normal, dass sich aufgrund dieser Aussagen die prioritäre Spur ergeben hat. Außerdem haben andere Zeugen die beiden Radfahrer als Kurierfahrer beschrieben. Es hat eben etwas Zeit gebraucht, bis wir festgestellt haben, dass diese Aussagen falsch und vermutlich frei erfunden waren.“

Zeugenaussage: Der Türke mit dem Mongolenbart

Ein weiterer Vorhalt von RA Narin aus den Ermittlungsakten bezieht sich auf eine Zeugenaussage, dass ein Tatverdächtiger vermutlich ein Türke war, denn er hätte einen „Mongolenbart“ getragen. „Ja, das war der Zeuge Sch. – ein Rentner -, der aussagte, das könnte ein Türke sein.“ Wilfling erklärt, dass aufgrund dieser Aussage sogar ein Phantombild für die Fahndung angefertigt worden sei. Wilfling widerspricht Narin: „Diese Person war nicht tatverdächtig, er konnte niemals ermittelt werden. Im Übrigen kann man auch nach Tatzeugen mit Phantombildern fahnden.“

Die Radfahrer waren für Ermittler in erster Linie Zeugen.

RA Rabe – Nebenklage Mandantschaft Şimşek – setzt die Befragung fort. Wie Wilfling die beiden Radfahrer überprüft hätte, so seine erste Frage. „Wir haben nach ihnen gefahndet, die Zeugen konnten keine detaillierte Beschreibung abgeben. Aus dem Blickwinkel der damaligen Erkenntnisse zur Tatzeit waren die Radler für uns in erster Linie Zeugen. Außerdem haben die beiden Zeuginnen die Radfahrer als Fahrradkuriere beschrieben.“

RA Rabe mit der Witwe von Enver Simsek - Foto: J. Pohl
RA Rabe mit der Witwe von Enver Simsek – Foto: J. Pohl

Nach RA Rabe meldet sich nochmals RA Narin zu Wort und will von Wilfling wissen, welche konkreten Maßnahmen denn zur Ermittlung der Radfahrer getroffen wurden. „Zusätzlich zur Fahndung wurde die Presse eingeschaltet. Die Radfahrer sollten sich als Zeugen melden. Auch hier ergaben sich keinerlei Hinweise“, so Wilfling.

Wilflings legendärer Satz: Neonazis und Fahrräder.

RA Narin spricht nun Wilflings Aussage im NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags vom 19. Februar 2013 an. Es ist offensichtlich, dass es Wilfling völlig klar ist, dass sein legendärer Satz, („Haben Sie schon einmal einen Neonazi auf dem Fahrrad gesehen?“), der in allen Medien kolportiert wurde, heute zur Sprache kommen wird.

„Die Frau Tausendfreund von den Grünen wollte immer wieder wissen, warum ich die Radfahrer nicht als Neonazis erkannt habe. Dann habe ich dummerweise diesen Satz gesagt: ‚Haben Sie schon einmal einen Neonazi auf dem Fahrrad gesehen?'“

Angespannte Stille nach einer scheinbar harmlosen Frage der Nebenklage.

RA Daimagüler, der die Tochter des am 9. Mai 2005 in seinem Döner-Imbiss in Nürnberg erschossenen İsmail Yaşar (6. Mordopfer des NSU) vertritt, setzt die Befragung fort. „Sie haben also die zwei Radfahrer über die Medien als Zeugen gesucht?“ „Ja, sie haben sich aber nicht gemeldet“ so Wilfling. „Hat Sie das nicht gewundert?“ hakt Daimagüler nach.

Auf diese Frage schließt sich ein längeres Schweigen an. Im Gerichtssaal herrscht absolute Stille. Auch aus dem Pressebereich auf der Besuchertribüne herrscht angespannte Ruhe. Selbst die allgegenwärtigen Tippgeräusche sind nicht mehr zu hören. Worauf sich die letzte Frage von Daimagüler bezieht, ist offensichtlich jedem klar. Mit Spannung wird Wilflings Antwort erwartet.

RA Daimagüler - Foto: J. Pohl
RA Daimagüler – Foto: J. Pohl

50 Prozent aller Zeugenaussagen erweisen sich als falsch.

Nach einer gefühlten Ewigkeit antwortet Wilfling: „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass das die Täter waren.“ Wieder Schweigen. Wilfling fährt mit seiner Erwiderung auf Daimagüler fort: „Es wird jetzt immer wieder der Fehler gemacht, dass der Wissensstand von heute mit den Erkenntnissen von damals gleichgesetzt wird. Sie müssen bedenken, dass 50 Prozent aller Zeugenaussagen falsch sind.“

Auf Wilflings Antwort folgt ein Streit zwischen RA Daimagüler und Richter Götzl. Götzl will wissen wohin die Frage von Daimagüler hinführen soll. Daimagüler antwortet knapp: „Das werden Sie gleich merken.“

„Haben Sie sich auch Gedanken über einen politischen Hintergrund gemacht?“, fragt Daimagüler unbeeindruckt von Götzls Einwurf weiter.

Keine Hinweise bei PKK und Grauen Wölfen

Es wären etwa 50 Zeugen befragt worden, die meisten davon wären Türken gewesen, so Wilfling. Diese Befragungen hätten immer wieder Hinweise auf politische Organisationen, wie der PKK und den Grauen Wölfen sowie in den Bereich der organisierten Kriminalität ergeben. Ein Zeuge hätte ausgesagt, dass ein „Türkenhasser“ hinter der Tat stecken könnte. Der Zeuge hätte damit aber die PKK gemeint antwortet Wilfling geduldig. Wilfling weiter: „Wir haben uns 48 Morde aus dem rechtsradikalen Milieu genauer angeschaut. Auch da gab es keine Parallelen zum Mord an Habil Kiliç. Dagegen gab es aus dem Bereich OK (Anm.: organisierte Kriminalität) haufenweise Hinweise.“

Als ob es hier keine türkische Drogenmafia geben würde.

RA Daimagüler setzt zu einer Frage an. Wilfling fährt mit seiner Antwort in deutlich lauterem Tonfall fort, bevor Daimagüler seine Frage stellen kann: „Jetzt sollen wir doch nicht alle so tun, als ob es hier keine türkische Drogenmafia geben würde. Dazu zählen auch Spuren nach Holland. Auch Şimşek hatte Verbindungen nach Holland.“

Kiliç war ein untadeliger Mann.

Daimagüler unterbricht Wilfling: „Gab es auch bei Kiliç Hinweise auf Verbindungen nach Holland?“ „Nicht bei Kiliç aber eben bei Şimşek. Allerdings hatte auch Kiliç Kontakte zu A. (Anm.: Ein Drogendealer, der mit Kiliç in der Großmarkthalle zusammenarbeitete). Auch dieser Kontakt erwies sich als nicht relevant.“ Wilfling muss für seine weitere Antwort eine kurze Pause einlegen. Deutlich gefasster fährt Wilfling mit seiner Antwort fort. „Kiliç war ein fleißiger, untadeliger Mann. Er war ein kreuzbraver, arbeitsamer und humorvoller Mensch.“

Bundesanwalt: „Angeklagt ist hier immer noch Fr. Zschäpe und nicht Wilfling.“

GBA Diemer unterbricht die Befragung mit einer der momentanen Situation völlig unangemessenen Aggressivität: „Worum geht es hier eigentlich? Die Anklage geht immer noch davon aus, dass Böhnhardt und Mundlos die Täter sind. Angeklagt ist Fr. Zschäpe als Mittäterin. Es soll hier um die Taten gehen und nicht um vermeintliche Ermittlungsfehler des Zeugen.“

RA Rabe erwidert auf den Einwand von Diemer: „Es steht doch außer Frage, dass die Anklage keine Ahnung davon hat, wie die Täter ihre Opfer ausgewählt haben.“

„Die Anklage geht davon aus, dass die Nationalität der Opfer das Auswahlkriterium waren. Ich fordere die Nebenklage dazu auf, sich auf die Anklagevorwürfe zu beschränken“ weist GBA Diemer RA Rabe zurecht.

RA Rabe ignoriert Diemers Angriff auf die Nebenklage: „Wenn hier in der Verhandlung ein Polizeibeamter suggeriert, die Mordopfer hätten einen kriminellen Hintergrund, dann ist es die Pflicht der Nebenklage dies zu hinterfragen.“

RA Kuhn will wissen, ob die gefüllte Kasse und die unangetastete Geldbörse von Habil Kiliç die einzigen Indizien waren, um einen Raubmord auszuschließen.

„Der Kernpunkt unserer Ermittlungen war: Könnte Kiliç in ‚irgendetwas hineingeraten sein‘. Kiliç hatte eine prekäre finanzielle Lage. Er hatte in der Großmarkthalle gearbeitet, und die ist als Drogenumschlagsplatz bekannt. Wir haben auch ermittelt, ob es sich um ein Auftragsdelikt handeln könnte. Es sind auch Finanzermittlungen angestellt worden“, so Wilfling.

RA Erdal erinnert an den eigentlichen Kern des NSU-Skandals.

RA Erdal setzt die Befragung von Josef Wilfling fort: Er beginnt seine erste Frage in einem bemerkenswert ruhigen Tonfall: „Herr Wilfling, wie lange sind Sie eigentlich schon im Dienst?“ Wilfling stutzt, er will von Erdal wissen, wie diese Frage genau gemeint ist: „Meinen Sie zum Tatzeitpunkt oder überhaupt?“ Richter Götzl mischt sich wieder ein: „Wo soll diese Frage wieder hinführen?“ Sowohl Erdal als auch Wilfling gehen auf Götzls Einwand nicht weiter ein.

Wilfling geht offenbar davon aus, dass Erdal von ihm wissen möchte, wie lange er schon im Polizeidienst ist: „Seit 1966 …“

RA Erdal unterbricht Wilfling in einem äußerst scharfen und lauten Tonfall: „Wenn Sie schon so lange im Polizeidienst sind, haben Sie eigentlich die Brandanschläge auf Türken in Solingen und Mölln mitbekommen?“

Bevor Wilfling antworten kann, wendet sich Richter Götzl in ähnlichem Ton an Erdal: „Was hat Mölln und Solingen mit unserem Fall hier zu tun?“

RA Erdal ignoriert Götzl und fährt noch lauter mit seiner Befragung fort. „Es gibt hier in Deutschland viele kranke Menschen, die sich als Herrenmenschen bezeichnen. Wissen Sie das?“ Zum Ende dieser Frage erhöht Erdal die Lautstärke nochmals erheblich.

Götzl interveniert wieder, diesmal ebenfalls sehr laut und mit donnernder Stimme: „Herr Anwalt! Ich ermahne Sie hiermit: Nehmen Sie sich im Ton zurück und fragen Sie sachlich!“

Trotzdem wird Götzl wieder ignoriert. Wilfling antwortet nun ebenfalls mit deutlich erhöhter Lautstärke: „Wir sind nicht auf dem rechten Auge blind.“

RA Erdal hakt in gleicher Lautstärke und äußerst gereizt nach: „Warum? Warum haben Sie nicht in diese Richtung ermittelt?“

Wieder schaltet sich Götzl ein, noch lauter und äußerst aggressiv: „Herr Anwalt! Ich ermahne Sie hiermit nochmals! Sie bringen hier eine Unsachlichkeit in die Verhandlung ein!“

Erdal richtet seine Erwiderung lautstark direkt an Götzl: „Dieser Zeuge hantiert hier mit Halbwahrheiten.“

Angeordnete Pause wegen Unsachlichkeit, oder wegen gefährlichen Fragen?

Götzl ermahnt Erdal nochmals in unverminderter Lautstärke: „Ich ermahne Sie hiermit nochmals wegen Unsachlichkeit ihrer Fragestellung. Sie sollten keine Antworten unterstellen, die nicht gefallen sind. Wir machen jetzt 5 Minuten Pause, damit Sie sich beruhigen und sich überlegen können, was Sie eigentlich fragen wollten.“

Götzl verlässt unmittelbar nach seiner Anordnung den Gerichtssaal, um eine weitere Diskussion gleich im Keim zu ersticken. RA Erdal wirft seine Robe höchst erregt auf den Boden und verlässt beinahe im Laufschritt und ohne ein weiteres Wort zu verlieren, ebenfalls den Saal. Die meisten anderen Prozessbeteiligten bleiben wie versteinert fassungslos auf ihren Plätzen. Erst nach einiger Zeit scheinen die Verteidigung, die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage langsam zu realisieren, was sich soeben im Gerichtssaal ereignet hat. Nur der Mitangeklagte Andrè E. und Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders scheinen unbeeindruckt und unterhalten sich während der Pause in freundschaftlicher Atmosphäre.

Tatsachenbericht vs. offizieller Pressebericht

Hier zum Vergleich die Berichterstattung dieses wichtigen Prozessbestandteils einiger zufällig ausgewählter etablierter Medien:

Zitat Sueddeutsche Zeitung Online 11. Juli 2013:

Wieso man nur im türkischen Milieu, nicht aber in der rechten Szene ermittelt hatte? Ob der Polizist noch nie von Mölln gehört habe? […] Die Wortgefechte werden immer hitziger. Ein Anwalt der Nebenklage wirft Wilfling nun „Halbwahrheiten“ vor. „Es ist kein Geheimnis, dass es in Deutschland auch kranke Menschen gibt, die sich als Neonazis bezeichnen“, sagt er wütend. Ein wenig bekommt man das Gefühl, mit Wilfling sitze nicht ein Zeuge, sondern ein weiterer Angeklagter in München vor Gericht. Schließlich unterbricht der Vorsitzende Richter den Prozess – „jetzt machen wir mal fünf Minuten Pause, jetzt regen Sie sich bitte ab“, sagt Manfred Götzl zum Anwalt der Nebenklage.

Quelle: >>

Zitat FAZ Online vom 11. Juli 2013:

Ein erregter Anwalt, ein unfreundlicher Richter

[…]

Am Donnerstag gerieten der Vorsitzende des Staatsschutzsenats und ein Nebenklageanwalt aneinander, der sich darüber erboste, dass die Polizei nicht mit der gebotenen Sorgfalt rechtsextremistischen Motiven nachgegangen sei. Die Hauptverhandlung wurde kurz unterbrochen, mit der unfreundlichen Aufforderung an den Anwalt, er möge sich abregen. Es dürfte nicht das letzte Mal gewesen sein, dass die zeitliche Dissonanz, dass 2001 nicht vor Augen stand, was 2013 glasklar zu sein scheint, die Emotionen im Prozess schürte.

Quelle: >>

Zitat Spiegel-Online vom 11. Juli 2013:

Der frühere Polizeibeamte trägt die meiste Zeit sehr nüchtern und sachlich vor. Ein Vertreter der Nebenklage bringt dann aber eine spürbare Schärfe in den Gerichtsaal. Er wirft Josef W. lautstark vor, die rechtsextremen Hintergründe der Tat nicht ausreichend geprüft zu haben. „Warum haben Sie nicht in diese Richtung ermittelt?“, ruft der Rechtsanwalt.

„Wir sind keine, die auf dem rechten Auge blind sind“, entgegnet der langjährige Mordermittler und rechtfertigt die Tatsache, dass die Polizei Verbindungen zum Drogenmilieu und zur organisierten Kriminalität prüfte. „Jetzt soll man mal bitte nicht so tun, als ob es keine türkische Drogenmafia gibt.“

Es ist der Moment, in dem sich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zum Einschreiten gezwungen sieht. Er ermahnt den Rechtsanwalt der Nebenklage. Dieser möge sich gut überlegen, was er sage: „Jetzt regen Sie sich bitte ab.“

Quelle:>>

Zitat Tagesspiegel Online vom 11. Juli 2013:

Die Aussagen regten den Nebenklage-Anwalt Adnan Erdal auf. Er vertritt einen Türken, der vom Nagelbombenanschlag des NSU in Köln betroffen war. In strengem Ton wollte Erdal von dem Zeugen wissen, ob er etwas von den Brandanschlägen auf Türken in Solingen und Mölln mitbekommen habe. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach Erdal und fragte ihn, was Solingen und Mölln mit diesem Prozess zu tun hätten. Erdal wurde laut, Götzl auch. Der Richter ermahnte den Anwalt, zu einem sachlichen Ton zurückzukehren und unterbrach die Verhandlung. „Wir machen eine kurze Pause, dann regen Sie sich bitte ab!“ Nach der Pause verzichtete Erdal auf weitere Fragen an den einstigen Kriminaloberrat.

Quelle:>>

Zitat Welt Online vom 11. Juli 2013:

Regelrecht empört reagierte Adnan Menderes Erdal, ein Nebenklagevertreter, der schon des öfteren durch seine scharfen Fragen aufgefallen war. Er war es auch, der für seinen Mandanten beantragt hatte, das Kreuz im Gerichtssaal abzuhängen. […]

Das Kreuz hängt immer noch, und auch jetzt bekam Erdal von Richter Manfred Götzl eine strenge Ermahnung zu hören. Denn in ziemlich lautem Ton hatte dieser den Mordermittler gefragt, warum nicht in „Richtung rechts“ ermittelt worden sei. Wilfling wies das zurück. „Wir haben in jede erdenkbar Richtung geschaut, und wir sind auch auf dem rechten Auge nicht blind. Aber es gab keinerlei Anhaltspunkte.“ […]

Erdal legte nach, fragte Wilfling, ob er schon im Dienst gewesen sei, als in Solingen und in Mölln Anschläge auf Türken verübt wurden. „Es ist kein Geheimnis, dass es in diesem Land kranke Menschen gibt, die Neonazis sind und Böses tun“, wurde der Anwalt immer lauter. Da war es Götzl, der in diesem Prozess schon erstaunliche Langmut gezeigt hat, zu viel. „Ich sage es ganz deutlich, ich ermahne Sie. Nehmen Sie sich zurück, sonst bekommen Sie mit mir Probleme.“ Und damit sich Erdal „beruhigen“ und wieder zu sachlichem Ton zurückkehren konnte, unterbrach der Richter sogar die Sitzung.

Quelle:>>

Update 16. Juli 2013:

Zitat Berliner Zeitung Online vom 11.Juli 2013.

Die Nebenkläger haben viele Fragen, die Bundesanwaltschaft – die Nachfragen zu Versäumnissen der Behörden überhaupt nicht schätzt – bittet darum, sich nicht zu verzetteln. Und der Vorsitzende Richter hat einen heftigen Disput mit einem türkischen Verteidiger, der eine tribunalartige Frage stellt. Emotional geht es so hoch her, wie seit Beginn des Prozesses nicht. 

Quelle:>>

Zumindest Zeit-Online gibt den Vorfall ansatzweise, aber auch mit deutlich reduziertem Wahrheitsgehalt wieder:

Zitat Zeit Online vom 11. Juli 2013:

Zum Eklat kommt es, als Adnan Erdal das Fragerecht bekommt. Er schreit Wilfling regelrecht an, als er die Brandanschläge von Solingen und Mölln ins Spiel bringt, aber von Richter Götzl gestoppt wird: „Wir verhandeln hier in aller Ruhe. Sonst werden Sie mit mir Probleme bekommen.“ Wilfling kontert gelassen: „Wir alle hätten diese Serie gern geklärt. Wir sind keine, die auf dem rechten Auge blind sind“, gibt er dem Anwalt zurück.

Nach Abschluss der Vernehmung fordert Anwalt Stephan Lucas, in der Verhandlung müssten auch die vielen Ermittlungsfehler der Behörden besprochen werden. „Rehabilitierung kann nicht groß genug geschrieben werden“, sagt Lucas. Die NSU-Opfer hätten ein „postmortales Persönlichkeitsrecht“, daher müsse auch geklärt werden, wieso die Polizei so häufig etwa in Richtung Drogenmilieu ermittelte.

Quelle:>>

Der Stern Online vom 11. Juli 2013 erwähnt den Vorfall mit keiner Silbe. Nicht einmal im Ansatz erfährt der Leser davon irgend etwas. Quelle:>>
Diese kleine Auswahl zeigt eindringlich, dass die Öffentlichkeit durch etablierte Medien nicht einmal ansatzweise umfassend über den NSU-Prozess informiert wird. Auf die Behauptung, dass einige dieser Artikel gezielt falsch informieren, verzichte ich aus naheliegenden Gründen.

Nach der Pause keine Fragen mehr von RA Erdal. Warum?

Die Pause endet ungewöhnlich pünktlich nach 5 Minuten. Alle sind anwesend nur RA Erdal fehlt noch. Mit etwa 2 Minuten Verspätung erscheint schließlich auch Erdal. Seine Verärgerung ist ihm deutlich anzusehen, er stellt keine Fragen mehr an Wilfling.

Götzl führt die Verhandlung fort, als wäre nichts geschehen.

Das Fragerecht hat nun RA Manthey, der die Witwe des ermordeten Habil Kiliç vertritt.

RA Manthey vertritt die Witwe des 2001 ermordeten Habil Kilic. - Foto: J. Pohl
RA Manthey vertritt die Witwe des 2001 ermordeten Habil Kilic. – Foto: J. Pohl

Wie und ob sich überhaupt die Polizei um die Familie Kiliç nach dem Mord gekümmert habe, will Manthey von Wilfling wissen.

Wilfling antwortet noch deutlich unter dem Eindruck der vorherigen Ereignisse im Gerichtssaal: „Die Familie war oft und manchmal stundenlang bei mir im Büro. Wir hatten Probleme mit der Schwägerin, die offensichtlich kein Interesse an der Aufklärung der Tat hatte. Wir haben auch für einen Kontakt zwischen dem Weißen Ring und der Familie Kiliç gesorgt.“

Nun ist die Verteidigung mit der Befragung an der Reihe. Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm beginnt mit einer Frage zu dem am Tatort gefundenen Plastikschnipsel. Wilfling verweist sie an den Erkennungsdienst, er könne dazu keine sachdienlichen Hinweise geben. Er vermutet aber, dass das Beweisstück auf eine Plastiktüte hinweist, um die Patronenhülsen aufzufangen.

Der Alleswisser Zeuge D.

RAin Schneiders, Verteidigung Wohlleben, befragt Wilfling zur Vernehmung des weiteren Hinweisgebers D. Wilfling erklärt anschaulich, dass es sich bei D. um einen „amtsbekannten Hinweisgeber“ handelt, der zu allem immer alles gewusst habe. Trotzdem sei man den Hinweisen nachgegangen, alle hätten sich jedoch als nicht

Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders - Foto: J. Pohl
Wohlleben-Verteidigung RA Nicole Schneiders – Foto: J. Pohl

tatrelevant erwiesen. „Wer den Herrn D. als Freund hat, der braucht keine Feinde mehr“, fügt Wilfling hinzu. Trotzdem hält Schneiders Wilfling eine Aussage von D. vor, nachdem es im Großmarkt München Gerüchte über eine größere Heroinlieferung gegeben hätte. Kiliç hätte mit dieser Lieferung etwas zu tun gehabt, beharrt Schneiders auf diese Aussage. Wilfling wiederholt, dass man den Zeugen D. mit Vorsicht genießen muss. Den Hinweisen sei man nachgegangen, sie hätten sich jedoch als falsch erwiesen. „Wenn eine Zeugenaussage nicht stimmt, dann kann es auch kein Ermittlungsergebnis dazu geben“ fügt Wilfling dazu.

RA Klemke, ebenfalls Verteidigung Wohlleben, will wissen, ob auch Hinweisen zu Milli Görüş nachgegangen wurde.

„Auch zu Milli Görüş fanden sich Hinweise. Kiliç hatte jedoch zu keiner dieser Organisationen Kontakt.“

Ein weiterer Anwalt der Nebenklage fragt, ob damals Handydaten ausgewertet wurden. „Damals nicht“, antwortet Wilfling.

Damit ist die Vernehmung von Josef Wilfling um 12:10 Uhr beendet.

Eine Erklärung zum richtigen Zeitpunkt. Aber ohne Interesse der Presse.

Nachdem Wilfling den Saal verlassen hat, bittet RA Lucas Richter Götzl eine Erklärung nach § 257 StPO abgeben zu dürfen.

Götzl erlaubt Lucas die Erklärung vorzutragen.

RA Lucas: „Ich muss vorausschicken, dass diese Erklärung von uns – RA Lucas und RA Rabe – als Vertreter der Nebenklage Şimşek in Abstimmung mit RA Daimagüler als Vertreter der Nebenklage Yaşar erfolgt.“

Die Erklärung von RA Lucas sinngemäß wiedergegeben:

„Im Rahmen der Hauptverhandlung muss festgestellt werden, ob die Polizei zu einem kriminellen Hintergrund der Opfer festhält. Es geht hier um die Frage der Opferauswahl. Die heute abgegebene Erklärung des GBA Diemer greift hier zu kurz. Es geht uns hier ausdrücklich nicht darum, einen neuen Untersuchungsausschuss einzuberufen, jedoch muss in der Hauptverhandlung ermittelt werden, warum gemordet wurde. Deswegen muss jede Spur auch zur Sprache kommen. Der Strafprozess muss auch das postmortale Persönlichkeitsrecht schützen. Die Familie Şimşek hat sich jahrelang massiven Vorwürfen und Verdächtigungen stellen müssen. Die Rehabilitation der Opfer kann in diesem Zusammenhang nicht groß genug geschrieben werden. Es würde der Bundesanwaltschaft gut zu Gesicht stehen, dass Fragen, die zu Ermittlungspannen führen nicht abgeblockt werden. Ich appelliere an die Vertreter des Generalbundesanwalts diese Diskussion nicht bei jeder Gelegenheit neu zu entfachen. Es geht hier in der Hauptverhandlung auch darum, die Zusammenhänge zu verstehen.“

Nebenklage Anwälte RA Rabe und RA Lucas - Foto J. Pohl
Nebenklage Anwälte RA Rabe und RA Lucas – Foto J. Pohl

Anmerkung des Autors:

Nach dem Ende des 22. Prozesstags habe ich vor dem Gericht ein Gespräch mit RA Lucas und RA Rabe geführt und habe die beiden gefragt, ob die oben stehende Erklärung als Text online verfügbar wäre. „Leider nicht, wir haben die Erklärung ganz spontan im Anschluss an den Streit zwischen RA Erdal, Richter Götzl und dem Zeugen Wilfling formuliert. Sie können die Erklärung aber gerne auf der Basis ihrer handschriftlichen Aufzeichnungen in Ihrem Blog veröffentlichen, wenn Sie den Text als ’sinngemäß wiedergegeben‘ kennzeichnen.“ Auf die Frage, ob ich den Text vor der Veröffentlichung zur Freigabe erst einmal vorlegen sollte, antwortete Lucas: „Wir vertrauen ihnen!“

Für dieses Vertrauen möchte ich mich hiermit ausdrücklich bedanken und hoffe, dass ich die Erklärung richtig wiedergeben konnte. Außerdem ist an dieser Stelle ein Dankeschön an die Rechtsanwälte Lucas, Rabe, Daimagüler und Scharmer fällig, die mit ihren Erklärungen zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Worte gewählt haben.

Anschließend verliest auch RA Scharmer eine Erklärung:

„Fragen zu Ermittlungen müssen gestellt werden dürfen. Es muss geklärt werden, ob Ermittlungsfehler zu Morden geführt haben könnten, oder ob Morde durch korrekte Ermittlungen hätten verhindert werden können. Diese Fragen sind auch für die Klärung der Schuldfrage relevant.“

Götzl ruft nach Abgabe der Erklärungen um 12:15 zur Mittagspause bis 13:30 auf.

Diemer kompromisslos, taktlos und prinzipientreu.

Um 13:35 beginnt der Verhandlungsnachmittag mit einer Erwiderung von GBA Diemer auf die Erklärungen der Nebenklage:

„Wir müssen Fragen immer dann beanstanden, wenn sie nicht zum aktuellen Fall gehören. Ehemalige Ermittlungsfehler haben keine Bedeutung. Ob und weshalb durch Pannen Straftaten verhindert werden können, gehören nicht in die Hauptverhandlung. Wir können uns nicht leisten, den Prozess mit Fragen zu verzögern, die nicht auf die Schuld der Angeklagten zielen. Wir werden diese Fragen weiter beanstanden.“

RA Rabe erwidert direkt auf die Erklärung Diemers: „Alte Ermittlungsansätze, die eventuell noch valide sind, müssen Gegenstand der Hauptverhandlung sein.“

Ende Teil 1.