NSU-Prozesstag 32 Teil 1: Der Mordfall Yaşar – Ein offizieller und ein inoffizieller BMW.

Der 32. Prozesstag am 06. August 2013 ist zugleich der letzte Verhandlungstag vor der Sommerpause, die mit dem 05. September 2013 endet. Am vorletzten Verhandlungstag war der allgemeine Tenor, dass am letzten Verhandlung vor der großen Pause das Interesse der Medien und Besucher sich in einem überschaubaren Rahmen halten wird, da lediglich ein Verhandlungstag angesetzt war und nicht wie sonst üblich drei Tage.

Ein Prozessbeobachter im Stress.

Aber weit gefehlt: Schon bei der Anfahrt über die Nymphenburger Straße in Richtung OLG München, war die geballte Präsenz der Medien schon von Weitem sichtbar. Satellitenübertragungswägen der deutschen und der internationalen Fernsehanstalten ohne Ende. Auch das ZDF hatte wieder das gigantisch große mobile Fernsehstudio aufgebaut. Gerade an diesem Tag hatte ich mich extra früh auf den Weg gemacht, um keine Zeugenaussage zu verpassen, dies hatte ich einem Kollegen aus Berlin versprochen, der sich die weite und teure Anreise wegen einem einzigen Tag ersparen wollte.

NSU-Prozess ZDF
NSU-Prozess: ZDF-Sendezentrale auf der Nymphenburger Str. Foto: J. Pohl

31°C, kein Parkplatz in Sicht und die Uhr tickt.

Jeder Prozesstag beginnt um 09:30 Uhr. Um Punkt 09:00 bin ich mit dem Auto am OLG München angekommen, der Platz vor dem Haupteingang ist mit Medienvertretern und Prozessbeobachtern vollgepackt. Vor dem Eingang hat sich bereits eine lange Schlange gebildet. Mein Autothermometer zeigt 31°C Außentemperatur an. Die anschließende Parkplatzsuche nimmt normalerweise keine 10 Minuten in Anspruch. Aber nicht an diesem Tag. Heute sind besonders viele Einsatzwägen rund um das Gelände geparkt, die Pressevertreter belegen alle Parkplätze, die sonst frei sind.

Ein großes Opfer für die Preußen …

Schließlich finde ich doch noch einen Parkplatz. Manchmal muss man seine Grundüberzeugung über den Haufen werden, wenn es einer wichtigen Sache dient: Denn ich parke direkt vor der CSU-Parteizentrale. Hätte ich nicht versprochen, den Kollegen aus Berlin mit Informationen aus erster Hand zu versorgen, wäre ich vielleicht noch einmal um den Block gefahren. Aber was tut man nicht alles, um die bayerisch-preußischen Beziehungen zu pflegen?

Ohne Espresso geht nix. Auch wenn er von Franz-Josef (Strauß) ist.

Ohne mir vorher einen doppelten Espresso zu gönnen, habe ich noch nie einen Verhandlungstag besucht. Gleich neben meinem Parkplatz befindet sich ein gerade eben geöffnetes Restaurant. Die Wirtin hat mir einen vorzüglich gebrauten doppelten Espresso zum Mitnehmen gemacht. Offenbar hat sie gemerkt, dass ich in großer Eile bin. Als ich meinen Geldbeutel zückte, meinte sie nur: „Passt scho!“ Ich hab mich artig dafür bedankt, aber dennoch gleich klargestellt, dass ich trotzdem die CSU nicht wählen werde. Der Name des Restaurants neben der CSU-Parteizentrale lautet übrigens „Franz-Josef“. Mit dem Gedanken, dass unter Strauß vielleicht doch nicht alles schlecht war, begebe ich mit Espresso im Laufschritt Richtung Gerichtsgebäude.

35°C, eine lange Schlange und die Uhr tickt weiter…

Die Temperatur liegt jetzt mindestens bei 35°C. Um exakt 09:25 stehe ich vor dem Eingang für Prozessbeobachter am OLG München. In der Schlage vor mir stehen etwa 20 Personen, der freundliche Justizbeamte informiert uns, dass die Besuchertribüne inklusive Pressebereich bereits aus allen Nähten platzt. 10 Personen geben nach dieser Information sofort auf und verlassen das Gelände.

„Die wollten nur Zschäpe gucken.“

Warten … „36 Grad und es wird immer heißer“ singt ein sichtlich gut gelaunter Justizbeamter. Und nein, er wollte uns nicht damit ärgern. Weitere 5 Personen werden eingelassen. „Da sind 5 raus, die wollten nur Zschäpe gucken“, sagt der Beamte.

Wir restlichen 5 werden jetzt auch eingelassen, müssen aber hinter der Sicherheitskontrolle warten, bis jemand die Tribüne verlässt. „Wir wollen ja nicht, dass Sie da draußen gegrillt werden“, meint der Beamte. Der BR-Korrespondent und 2 weitere akkreditierte Journalisten mit dem begehrten gelben Ausweis verlassen den Saal. Mit einem weiteren Prozessbeobachter warte ich geduldig auf Einlass. Plötzlich kommt ein Pärchen mit ausgeprägtem sächsischen Dialekt die Treppe von der Besuchertribüne herunter, um die Toilette aufzusuchen. Ruck-Zuck öffnet ein Justizbeamter grinsend die Schranke zur Treppe: „Bitteschön! Wieder zwei Plätze frei geworden.“

Ein Logenplatz, der es in sich hat.

Auf der Tribüne angekommen, werde ich und der andere Prozessbeobachter von den oben diensthabenden Beamten zu den zwei freien Plätzen begleitet. Erste Reihe, genau in der Mitte! Mein Sitznachbar an der rechten Seite mustert mich missbilligend, ich ignoriere ihn und beginne mit meinen Notizen der 2. Zeugenvernehmung an diesem Prozesstag, die gerade in diesem Moment begonnen hat. Den ersten Zeugen habe ich leider verpasst.

Der Mord an Ismail Yaşar.

Die Aufzeichnungen beginnen also mit der Vernehmung der Zeugin Polizeiobermeisterin Sindy J. zum Mord an Ismail Yaşar. Yaşar wurde am 09. Juni 2005 in seinem Döner-Imbiss in der Scharrerstraße Nürnberg durch 5 Schüsse gegen 09:50 Uhr ermordet. Zum Tatzeitpunkt war Yaşar 50 Jahre alt. Beim Mord an Ismail Yaşar handelt es sich – nach dem heutigen offiziellen Ermittlungsstand – um den 6. Mordanschlag des NSU. Als dringend tatverdächtig gelten auch hier Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Die Vernehmung der Polizeiobermeisterin J.

Nach der üblichen Zeugenbelehrung durch Richter Götzl fordert dieser die Zeugin J. auf zuerst frei über ihre Erinnerungen zu berichten. Die Polizeiobermeisterin sei an diesem Tag mit einem Kollegen auf Streifenfahrt gewesen, als sie informiert wurde, dass ein Mann in einer Döner-Bude in der Scharrerstraße ein Mann auf dem Boden liege. Der Mann sei blutüberströmt, so zitiert die Zeugin die erhaltene Information weiter.

Wir waren die ersten Polizisten am Tatort.

Mit ihrem Streifenwagen wären die Zeugin und ihr Kollege in der Nähe des Tatorts gewesen und seien deswegen die ersten Polizisten am Tatort gewesen, so die Zeugin J. Erst hätte sie sich selbst in den Imbiss hinein gebeugt und so das blutüberströmte Opfer gesehen. Da die Tür nicht versperrt gewesen sei, wäre ihr Kollege in den Döner-Imbiss hineingegangen. Die Zeugin wäre selbst nicht in den Imbiss gegangen. Kurz danach wäre der Notarzt gekommen und hätte nach der Untersuchung des Opfers gesagt, dass Ismail Yaşar „Ex“ ist.

Eine Anmerkung zum Verhalten der Presse.

Die Aussage der Zeugin J. hat zu einem verheerenden Presseecho geführt. Hier einige Beispiele:

Der Tagesspiegel vom 06.08.13:

„Der Kollege sei dann da reingegangen und habe festgestellt, „dass die Person ex ist“. Entgeisterte Blicke im Saal A 101 des Oberlandesgerichts München. […] Da wirkt das schnoddrige „ex“ wie eine makabre Anregung, bis zum September nicht zu vergessen, dass in diesem Prozess mehr zum Vorschein kommt als die Verbrechen einer rechtsextremen Terrorzelle.“ Quelle: >>

Spiegel-Online vom 06.08.13 zeigt sich besonders erschüttert:

„Eine gewisse Nüchternheit und Sachlichkeit ist sicher fester Bestandteil bei der Ermittlungsarbeit, Abgebrühtheit kann die Folge sein. Doch wenn eine 35 Jahre alte Polizeibeamtin über einen ermordeten Imbissbesitzer sagt: „Der Notarzt hat dann festgestellt, dass die Person ex ist“, dann sind das doch Momente, in denen man sich wünscht, einem Beamten gelänge es, der verbalen Verrohung Einhalt zu gebieten.“ Quelle: >>

Auch die Süddeutsche Zeitung vom 08.08.13 ist entsetzt:

„In dieser Woche erzählte eine Polizistin in lockerem Ton, wie sie zu einer Dönerbude fuhr, in der ein blutüberströmter Mann lag. Der Notarzt habe dann festgestellt, dass die Person „ex“ ist. Die Beamtin meinte „tot“, der Polizeijargon klang jedoch unangenehm nach „ex und hopp“. Quelle: >>

Dazu ein kurzer, persönlicher Kommentar:

„Die Person ist Ex“ ist eine absolut übliche Formulierung, die von professionell arbeitenden Personen, die immer wieder mit Verstorbenen zu tun haben tagtäglich verwendet wird. Diese Formulierung ist keinesfalls abwertend oder „schnoddrig“ gemeint. Das jemand „Ex“ ist hat auch überhaupt nichts mit „ex und hopp“ zu tun, wie die Süddeutsche Zeitung meint. Der Begriff „Ex“ ist die Kurzform von „Exitus letalis“, damit bezeichnet ein Arzt offiziell den tödlichen Ausgang einer Krankheit. Oder eben auch den tödlichen Ausgang einer Verletzung, so wie im Mordfall Yaşar der Tod durch mehrere Schussverletzungen. 

Ich gehe davon aus, dass Ismail Yaşar nicht die erste Leiche ist, mit der die Zeugin konfrontiert wurde, vielleicht ist Yaşar auch nicht das erste Mordopfer, dass die Polizeibeamtin bis dahin gesehen hat. Beim Notarzt kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass er während seiner beruflichen Laufbahn mit vielen Verstorbenen zu tun hatte. Dabei handelt es sich normalerweise überwiegend um Leichen, die auf natürliche Weise verstorben sind, und zwar vom schwerstkranken Kleinkind über junge Erwachsene mit schweren Krankheiten bis zu hochbetagten Patienten, die unter ganz natürlichen Umständen versterben.

Der Notarzt, die Rettungsassistenten, das Krankenpflegepersonal hat aber im Gegensatz zu einer Streifenpolizistin auch mit dem Ableben von Personen nach Unfällen, nicht erfolgreichen Reanimationen nach beispielsweise Herzinfarkten jeden Alters zu tun. Auch um Mordopfer muss sich ein Notarzt kümmern, damit sind wir wieder bei der Polizeiobermeisterin: Ich gehe mal davon aus, dass die meisten meiner Leser noch nie eine Leiche gesehen haben. Ich hoffe, dass die wenigsten meiner Leser jemals erleben mussten, wie ein Kind nach einem Unfall trotz Reanimation stirbt.

„Dank“ meines eigentlichen Berufs musste ich alle diese Dinge schon erleben. Deswegen möchte ich den Notarzt und ausdrücklich auch die Zeugin J. wegen der Formulierung „die Person ist Ex“ in Schutz nehmen. Um so einen Beruf psychisch aushalten zu können, muss (!) man sich einen Schutzpanzer zu eigen machen, um nicht verrückt zu werden. Die Formulierung „Ex“ wird im Übrigen nur während der Kommunikation der professionellen Helfer verwendet. Es wird keinen Notarzt/ärztin, Rettungsassistenten/in, Krankenschwester oder Krankenpfleger geben, der diese Formulierung gegenüber den Angehörigen eines gerade verstorbenen Menschen verwendet.

Und noch ein Wort an die Presse:

Es stünde den akkreditierten Journalisten gut zu Gesicht, sich bei Formulierungen, die nicht im allgemeinen Sprachgebrauch verankert sind, sich über ihre Bedeutung und Ursprung zu informieren. Man nennt dies auch „Recherche“. Dass während der Berichterstattung zum NSU-Prozess die Recherche auf der Strecke bleibt, merke ich nach jedem Prozesstag, den ich besucht habe. Ich brauche normalerweise knappe 5 Minuten nach dem Ende eines Verhandlungstages, bis ich meinen Krimskrams an der Sicherheitsschleuse in Empfang genommen habe und mein Smartphone hochgefahren ist. Noch bevor meine Fotoausrüstung startklar ist, kann ich in den oben zitierten Zeitungen nachlesen, was noch vor 5 Minuten verhandelt wurde. Schnelligkeit ist faszinierend. Geschwindigkeit und Recherche dürfen sich aber nicht ausschließen. Gerade die „großen“ unter den Prozessberichterstattern haben gigantische Personalressourcen im Hintergrund zur Verfügung, die durchaus die Recherche während Berichterstattung übernehmen können. Schnell können wir Blogger auch, die Recherche müssen wir nach der Verhandlung machen. Also liebe Qualitätsmedien: Bitte mehr nachforschen. Sonst ist der Unterschied zwischen einem guten Blog und einem Bericht der „großen“, etablierten Medien nur noch minimal. Und genau das wollt ihr doch nicht, oder?

Der BMW, der offiziell existiert.

Anschließend hätte die Zeugin eine Frau befragt, die sich auf dem in der Nähe des Tatorts befindlichen Parkplatz der EDEKA aufhielt, befragt. Diese Frau hätte ihr gesagt, dass sie etwa 15 Minuten vorher „einen dumpfen Knall“ gehört habe. Der Leiter der EDEKA-Filiale hätte von einem BMW, der mit vier jungen Leuten besetzt war, berichtet. Er hätte sich noch daran erinnert dass das Autokennzeichen mit „LAU“ (Landkreis Nürnberger Land in Lauf an der Pegnitz). Dieser BMW sei etwa 20 Minuten später wieder am Imbiss vorbeigefahren. Dabei seien die Personalien der vier Insassen festgestellt worden, die aber zu keinem Verdachtsmoment zu einer Tatbeteiligung geführt hätte.

Richter Götzl will nun Informationen zur Person, der die Polizei verständigt hat. Der Mitteiler wäre vor Ort gewesen, er hätte auch häufig dort gegessen. Weil er Yaşar nicht gleich entdeckt habe, hätte er eine gewisse Zeit gewartet und sich dann in den Döner-Imbiss hineingebeugt. Erst so hätte er das Mordopfer Yaşar entdecken können. „Wenn man direkt vor dem Imbiss steht, konnte man das Opfer nicht sehen,“ so die Zeugin weiter.

Wieder einmal: Widersprüchliche Aussagen ein- und derselben Zeugin.

Götzl zitiert aus der ersten Vernehmung der Zeugin demnach hätte sie damals ausgesagt, dass der Mitteiler einmal in der Woche zum Döner-Imbiss gegangen wäre und sich um 10:15 Uhr einen Döner kaufen wolle.

„Dann wird das so gewesen sein, wenn es so im Sachverhalt steht“, antwortet die Zeugin.

Wie das Opfer gelegen sei, will Götzl jetzt von der Zeugin wissen. Yaşar habe hinter dem Tresen auf dem Boden gelegen, so die Zeugin. Über dem Kopf habe ein Arm schräg gelegen, Oberkörper und Kopf hätten in einer großen Blutlache gelegen, so die Zeugin weiter.

Der Bürostuhl: Keine Erinnerung, aber im alten Protokoll vermerkt.

Götzl fährt mit einem Vorhalt fort, nachdem die Zeugin J. von einem Bürostuhl berichtet hätte.

„Ich kann mich jetzt an keinen Bürostuhl erinnern, aber ich habe im Sachverhalt gelesen, dass auf der Sitzfläche ein Blutfleck war,“ antwortet die Zeugin.

Wortgefechte wegen widersprüchlichen Aussagen.

Auf diese Antwort der Zeugin entsteht ein kurzes, aber heftiges Wortgefecht zwischen Zschäpe-Verteidiger RA Heer und Richter Götzl. Der Grund sind die wiederholten Vorhaltungen aus den Ermittlungsakten, die sich häufig nicht mit den aktuellen Aussagen der Zeugen decken. Aber immer wieder dazu führen, dass die protokollierte Erstaussage in der aktuellen Verhandlung gilt.

Zschäpe-Verteidiger RA Wolfgang Heer - Foto: J. Pohl
Zschäpe-Verteidiger RA Wolfgang Heer – Foto: J. Pohl

Götzl blockt den Streit recht schnell ab und will näheres zu den am Tatort sichergestellten Patronenhülsen wissen.

„Ich hab eine Hülse am Toten gesehen, vielleicht auch eine Zweite,“ so die Zeugin.

Götzl: „Wo?“

Zeugin J.: „Bin mir nicht sicher, denke in Höhe Gesäß oder Rumpf.“

Götzl mit Vorhalt aus alter Ermittlungsakte: „Hülse in Höhe des Oberkörpers“

Götzl fragt weiter: „Waren Sie in der Döner-Bude?“

Zeugin J.: „Nein nur der Kollege. Ist dabei aus Versehen auf die Schürze getreten.“

Juristensprache: Geschädigter = Mordopfer

Götzl: „Was ist dann mit dem „Geschädigten“ geschehen?“ (Anm.: Damit ist der ermordete Ismail Yaşar gemeint)

Zeugin J.: „Kann ich nicht sagen, dann kam schon die Mordkommission.“

Götzl erwidert mit einem erneuten Vorhalt: „ASB und der Notarzt waren um 10:25 Uhr vor Ort.“

Die Zeugin bestätigt Götzl mit einem Kopfnicken.

Götzl fährt mit seinem Vorhalt fort: „Ein Sani hat eine Hülse aufgehoben und dann wieder hingelegt.“

„Ja, das stimmt. Er hat deswegen auch einen Anschiss bekommen,“ antwortet die Zeugin und erntet Gelächter im Saal.

Das Pärchen mit dem sächsischem Slang: Unterstützer von Wohlleben?

Offenbar sind in der Zwischenzeit wieder Sitzplätze auf der Tribüne frei geworden, denn mitten in der Verhandlung kommt in diesem Moment das am Anfang erwähnte Pärchen mit dem sächsischen Dialekt auf mich zu. Der weibliche Part baut sich vor meinem Sitzplatz direkt an der Glasscheibe zum Gerichtssaal auf und stellt mich zur Rede: „Also ich finde das eine Unverschämtheit von Ihnen, dass Sie sich auf unseren Platz setzen. Wir sitzen immerhin schon seit 07:30 hier. Und nur weil wir zum Pullern (sic!) mussten, sind unsere Plätze besetzt.“ Ich konnte nur kurz erwidern, dass mir dieser Platz von einem Justizbeamten zugewiesen wurde, dann wurden die beiden mit sanftem Druck von einem Beamten auf die hinteren Plätze verwiesen. Während die sächselnde Frau mich zurechtwies, tauschte der männliche Part mittels Handzeichen Nettigkeiten (?) mit Ralf Wohlleben aus.

„Ehefrau war mit den Nerven fertig.“

Götzl: „Hatten Sie am Tatort Kontakt zu anderen Personen?“

Zeugin J.: Ja, mit den vier Jugendlichen aus dem BMW und mit der Frau des Verstorbenen.“

Götzl: „In welcher Verfassung war die Frau?“

Zeugin J.: Sie war mit den Nerven ziemlich fertig und ist auch etwas lauter geworden.“

Richter Götzl bittet die Polizeiobermeisterin J. an den Richtertisch um eine Skizze des Tatorts zu erklären.

Damit ist die Befragung durch Richter Götzl beendet. Das Fragerecht hat nun der Nebenklage-Anwalt RA Narin.

Der BMW, der offiziell nicht existiert.

RA Narin: „Ich möchte noch mal auf den BMW eingehen.“

Zeugin J.: „Es wurde von einem dunklen BMW mit vier Jugendlichen berichtet. Nach 20 Minuten ist der BMW wieder am Tatort vorbei gefahren und wurde kontrolliert.“

RA Narin: „Ist jemals von einem bordeauxroten BMW-Kombi die Rede gewesen?“

Zeugin J.: „Nicht, dass ich wüsste …“

RA Narin erwidert mit einem Vorhalt aus einem Aktenvermerk: „Aus dem Vermerk geht hervor, dass es sich bei dem bordeauxroten BMW-Kombi um ein Zivilfahrzeug eines Polizisten handelt.“

Zeugin J.: „Das ist das erste Mal, dass ich davon höre.“

„Danke keine weiteren Fragen.“ Damit beendet RA Narin seine Befragung der Zeugin J.

Götzl entlässt die Zeugin um 10:45 Uhr, da sich keine weiteren Fragen anschließen.

RA Narin - Foto: J. Pohl
RA Narin – Foto: J. Pohl

Was war los? Falsches Protokoll, oder Falschaussage der Zeugin?

Wieder bleibt ein fader Nachgeschmack nach einer Vernehmung einer Polizeibeamtin zurück. Warum kann sich die Polizeiobermeisterin J. ausgerechnet an den bordeauxroten BMW-Kombi nicht erinnern, nachdem sie während der Vernehmung ungewöhnlich oft erwähnt hatte, kurz vor ihrer Aussage den Sachverhaltsbericht gelesen zu haben.

Wieder kann es prinzipiell dazu nur zwei Schlussfolgerungen geben:

Entweder wird der bordeauxrote BMW-Kombi, mit dem immerhin ein Polizeibeamter zur ungefähren Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts gesehen wurde, im Sachverhaltsbericht nicht erwähnt. Wenn diese Fahrzeug nicht erwähnt wurde, warum nicht?

Oder: Die Zeugin J. hat die Frage von RA Narin nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Falls die Zeugin gelogen hat, warum hat sie die Unwahrheit gesagt?

Zschäpe schwer bewacht auf dem Weg vom Gericht in die U-Haft. - Foto: J. Pohl
Zschäpe schwer bewacht auf dem Weg vom Gericht in die U-Haft. – Foto: J. Pohl

Ende Teil 1.